schrieb am 14.12.10 15:56:05
Kann ich eine GmbH gründen und als Geschäftszweck CFD/Future -
Handel angeben, um die evtl. Nachschusspflicht zu begrenzen oder
mache ich mich da irgednwie strafbar?
schrieb am 14.12.10 16:11:02
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.707.946
von baggag am 14.12.10 15:56:05
musst Du für den handel nicht Bafin-Erlaubnis bzw.
Anmeldung erst einmal haben?
OGV
schrieb am 14.12.10 19:22:54
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.707.946
von baggag am 14.12.10 15:56:05Meinst Du auf
diese "intelligente" Art das Problem lösen zu können?

Wenn Du Dich verzockst besteht nunmal Nachschusspflicht - bei CFDs
gibt's nur eins: konsequente Disziplin.
Und ein Konto das auch mal ein paar (Intraday-)Korrekturen
übersteht, die Erfahrung habe ich auch machen müssen.
schrieb am 14.12.10 19:42:20
Ach, diese Zocken führt doch zu nichts außer Tränen, Verluste,
Scheidung, Süchte, Unglück. Ein bisschen Kohle in alles Mögliche zu
setzen,schadet aber nie. Aber dieses Spielgeld muss man eben übrig
haben.
Ansonsten zahlt besser die Bude ab, in der ihr gerade wohnt, so es
Eigentum ist.
druschba
schrieb am 15.12.10 20:35:35
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.709.970
von boygeorge am 14.12.10 19:42:20Ausserdem
braucht's für die Gründung einer GmbH auch "ein paar" Sesterzen.
Oder so.
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