Antwort auf Beitrag Nr.:
42.771.055 von kraftmobil am 18.02.12
08:18:06.... folgerichtig hätte ziems losmarschieren
müssen.
@ kraftmobil,
.... zum Amtsgericht,
- ohne das Urteil des OLG Nürnberg abzuwarten,
- ohne sich mit seinem dienstgradälteren Vorstandskollegen
abzustimmen,
- ohne den Aufsichtsrat zu konsultieren und
- ohne akute Zahlungsprobleme.
Ziems hält natürlich die
Insolvenzdrohung so lange wie möglich aufrecht. Am Vorabend zur
Entscheidung des OLG hat er allerdings durch Rücknahme des Antrags
die Reißleine gezogen und damit formaljuristisch sein Gesicht
gewahrt.
Mit dieser Taktik kann er - wie Du richtig sagst - Arbeitnehmer,
Betriebsräte, Gewerkschaftsfunktionäre und die
Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats einschüchtern, nicht aber
Aktionäre und Hybridgläubiger (außer ängstliche Naturen wie
kursdesaster). Der mit den
Kreditgebern vereinbarte Termin für den Abschluß sämtlicher
Restrukturierungsmaßnahmen ist nach meinem Kenntnisstand Juni
2012.
In den nächsten Tagen stehen 2 Entscheidungen des OLG Frankfurt an,
Berufungsverfahren zu Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der HyGV
und Freigabeantrag im Eilverfahren wegen drohender Insolvenz (!).
Das LG Frankfurt hatte den Klägern recht gegeben und den
Freigabeantrag mangels einer stichhaltigen Begründung
abgeschmettert. Das OLG wird - sofern es zur selben Auffassung wie
das LG kommt - die Wiederholung der HyGV nach niederländischem
Recht verlangen.
Hierbei ist ein Teilverzicht der Forderungen möglich, nicht jedoch
deren Umwandlung in Aktien. Damit wären ggf. 4% der neuen Aktien
vakant. Bei der wiederholten Versammlung ist mit einer größeren
Präsenz zu rechnen.
.... der gang würde auch die haengeler müllers,die die
anleihenausgabe begleitet haben und für das anleihedesater
verantwortlich sind,in die haftung nehmen, ....
Guter Hinweis, die monoton von den Breitmaulfröschen herumposaunte
Behauptung "bei Insolvenz = 0" ist also Quatsch. Die Hybridanleihe
bliebe ein Rechtstitel mit dem Belangungswert der haftenden Müller.
Zu beachten ist allerdings auch hierbei das geltende Recht, der
Standort der Windmühle.
Ich hatte eigentlich den noch nicht gehängten Vorstandsmüller
gemeint.
Ist Deine "sich selbst bemitleidende Exzellenz von der
Rechtsanwaltsfabrik" der gewählte Vertreter der Hybridgläubiger, RA
Burkhard Niesert von der Kanzlei
Mütze-Korsch? Er könnte jetzt allerdings mal aktiv werden und mit
einem akzeptablen Vorschlag hervortreten.