schrieb am 20.01.11 11:34:42
Hallo,
ist es möglich seine Steuererklärung von 2009 noch in diesem Jahr
abzugeben?
Ich bin Angestellte und habe auch bisher keine Aufforderung vom
Finanzamt bekommen.
Ich bin etwas verwirrt, weil man zum teil von einer 4-Jahresfrist
liest und nun steht in der Zeitung bis zum 31.Mai des Folgejahres.
Was ist den nun Korrekt?
Mit freundlichen Grüßen
schrieb am 20.01.11 12:27:57
Hallo,
bis zum 31. Mai ist man regelmäßig verpflichtet, die Erklärung zu
machen (mit Steuerberater verlängert sich die Frist).
Das Recht hat man aber mindestens 4 Jahre, 2009 ist also überhaupt
noch kein Problem, selbst verzinst wird noch nicht (erst ab 15
Monaten).
MfG Stefan
schrieb am 20.01.11 20:03:15
Pflicht und Recht sind eben zwei Paar Schuhe. Du bist als reine
Arbeitnehmerin nicht verPFLICHTet, dich veranlagen zu lassen. Du
hast dich eben durch den Lohnsteuerabzug schon der Steuer
unterworfen. Deshalb bekommst du auch keine Aufforderung, deine
Steuererklärung abzugeben. Der bei dir vorliegende FREIWILLIGE
Antrag auf Veranlagung kann noch 4 Jahre rückwirkend gestellt
werden, wie mein Vorredner schon richtig sagte.
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