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schrieb am 27.01.12 15:54:14
Nun werden die Steuerbescheide bei MS II und III wieder korrigiert,
und zwar zu Gunsten der Anleger. Hab ja immer gesagt: abwarten,
nicht voreilig klagen. Damit macht man nur andere reicher und die
eigenen taschen noch leerer. Ursprüngliche Verlustzuweisung bleibt,
lediglich die Schlußausschüttung soll steuerlich linear verteilt
werden. Doch auch darüber ist noch nciht endgültig beschieden. Dass
die Filme nicht so liefen, ist mir klar. Aber da gibt es andere
Katastrophenmeldungen von anderen Fonds.
schrieb am 09.11.11 18:26:44
hallo teufelscessna
Sie können zu mir Kontakt aufnehmen mit ihrer e-mail Adresse oder
per Fax, wenn Sie wollen. Folgt beides...
kann man eigentlich Beiträge löschen? denn ich will nur gezielten
Kontakt;-)
Gruss 7 sisters
schrieb am 09.11.11 13:50:14
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.323.585
von 7sisters am 09.11.11 10:17:23Hallo
7sisters,
ja, bei mir lief es so ähnlich ab. Hatte bereits 2004 die APO-Bank
um Rückabwicklung gebeten. Dort aber stellte man sich bei mir
ebenfalls stur, und dies auf arroganteste Weise. Habe nun vor dem
LG Wuppertal in beiden Sachen (III + IV) gewonnen. Wie zu erwarten
ist die APO-Bank in Berufung gegangen. Verhandlung April 2012.
Bezeichnend ist ja auch der neueste Geschäftsbericht MS III:
Gewinne - aber keine Ausschüttungen. Interessant auch, daß
Ideenkapital seine Tätigkeit als Emissionshaus einstellt; haben
wohl genug verdient.
Wäre ebenfalls an einem Abgleich interessiert. Frage ist nur,
wie?
Gruß
teufelscessna
schrieb am 09.11.11 10:17:23
Hallo Teufelscessna
wäre toll, wenn wir uns einmal abgleichen könnten, unabhängig von
steuerlichem Vor- und zurück.
Gruss
7sisters
schrieb am 09.11.11 10:15:09
Hallo Stellvertreterin
habe die APO Bank bereits "damals - 2006 - gebeten" sich
aussergerichtlich zu einigen , u.a auch per Verzicht auf Einrede
der Verjährung" - mit dem Erfolg einer arroganten Antwort und
Ablehnung.
Wer hat denn bei Dir verkauft? Die Bank oder die
Vertriebs-Tochter?
Dir bleibt wohl nichts anderes übrig als zu klagen, nach meinen
Informationen sammeln sich derzeit die Klagen beim LG Düsseldorf
hierzu.
Allerdings Entscheidung alle erst ab 2012 - es laufen wohl auch
Vergleichsverhandlungen bei einigen Fällen , aber ohne Klage
reagiert die Bank nur wie oben beschrieben.Da macht sie lieber eine
der teuersten Kanzleien in Düsseldorf reich, als für
Beratungsfehler auch einzustehen.
schrieb am 03.11.11 14:34:50
Hallo alle,
ich habe leider auch den Mediastream II im Jahr 2001 gezeichnet.
Frage mich vor dem Hintergrund der ultimativen Verjährung der
Ansprüche zum 31.12.2011, was aktuell am besten zu tun ist.
Gibt es hier Erfahrungen mit einem Verzicht auf die Einrede der
Verjährung seitens der Apo-Bank über das Jahresende hinaus? Gibt es
jemanden, der dies erreicht hat?
Wäre ansonsten bereit zu klagen, um meine Ansprüche zu sichern und
bin an Mitstreitern interessiert!
schrieb am 06.08.11 15:06:18
Hallo teufelscessna
könne wir e-mail Kontakt bekommen? Bei mir wird Anfang 2012
verhandelt, wäre gespannt, was die Gs. in der revision anführt.
schrieb am 24.07.11 12:33:51
Die steuerliche Änderung betrifft ja nicht alle MS-Fonds. Der IVer
ist ja bereits negativ entschieden. Somit bin ich froh, vor dem LG
gewonnen zu haben. Die Apobank hat allerdings Revision eingelegt.
Verhandlung im April 2012 vor dem OLG Düsseldorf.
Gruß
teufelscessna
schrieb am 23.07.11 12:57:29
Warum müßt ihr eigentlich immer so schnell klagen? Nun kommt es
steuerlich doch wieder anders. Alle Bescheide werden wieder auf die
ursprüngliche Verlustzuweisung zurückgesetzt. Lediglich die
Schlußüberschüsse werden wohl steuerlich über die Laufzeit
zugeordnet. Da habne wohl einige Gerichte zu früh entschieden.
Bekommen die Banken auch was zurück, die vorzeitig ihre Kunden
abgefunden haben?????
schrieb am 22.07.11 15:34:35
Was ist denn daraus geworden?
Ich habe sie auch verklagt, es gibt aber noch kein Urteil.
schrieb am 07.03.11 12:15:48
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.957.796
von straßenköter am 31.01.11 23:43:43
in der
ersten instanz hat das gericht entschieden, daß die
apobank

die fonds beide zurücknehmen muß.
einzelheiten folgen später.
gruß
teufelscessna
schrieb am 31.01.11 23:43:43
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.956.230
von BMBULLI am 31.01.11 18:41:56Ist zwar ein
schlechter Trost, aber Deiner Kernaussage, dass es viele noch
schlechtere Investments bei den Medienfonds gab, kann ich durchaus
zustimmen. Die fixen Zahlungen ermöglichen die
Schlussausschüttungen. Allerdings haben die fixen Auszahlungen auch
dazu geführt, dass die steuerliche Grundlage zum Ungunsten der
Anleger verändert wurde.
schrieb am 31.01.11 18:41:56
weiss gar nicht, warum man klagen sollte? Mediastream II schüttet
jetzt wieder 25% aus, vorab. Also es kommt dann immer noch was. Und
in der Gesamtrechnung ist nur noch ein Minus von gut 42%. Es gibt
schlechtere Investments.
schrieb am 31.01.11 09:21:18
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.939.432
von teufelscessna am 27.01.11
21:17:24Mediastream II oder III? Was ist denn für Dich
der Ansatzpunkt der Klage? Die Kickback-Rechtsprechnung?
Dass Du mit der Apo-Bank einen Großen verklagen kannst, ist sicher
ein Vorteil. Ich kann es mir richtig vorstellen, dass einige einen
kleinen Vermittler auf Rückabwicklung verklagen und auch gewinnen,
der Vermittler aber dadurch hops geht und man leer ausgeht. Als
Krönung kommt dann das FA und korrigiert aufgrund der
Rückabwicklung die Steuerbescheide mit den entsprechenden
Nachzahlungen. Die einzigen Gewinner wären dann das FA und der
Steuerberater, die beide kassieren.
Viel Erfolg.
schrieb am 27.01.11 21:17:24
Habe Apobank als Vermittler verklagt. Erwarte Urteil Anfang März
2011. Werde dann berichten
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