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    NXP Semiconductors (Seite 6)

    eröffnet am 07.02.11 16:11:20 von
    neuester Beitrag 29.05.23 01:05:22 von
    Beiträge: 331
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      Avatar
      schrieb am 05.12.16 15:42:10
      Beitrag Nr. 281 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.828.788 von MrTrost am 05.12.16 09:47:39Danke für die Info. Das war bisher auch mein Kenntnisstand. Schwieriger wird es bei gemischten Übernahmeformen, also Baranteil und Aktien der übernehmenden Gesellschaft.
      Avatar
      schrieb am 05.12.16 09:47:39
      Beitrag Nr. 280 ()
      Ähnlich Frage habe ich auch meiner Ing Diba Bank gestellt, hier die Antwort:

      die Barabfindung wird ganz einfach wie ein normaler Verkauf besteuert. Das heißt, nur der Gewinn oder Verlust nach der Differenzmethode ist steuerwirksam.

      Meinen Sie mit "ausländischer Steuer" die Quellensteuer? Da ist es so:

      Bei Ländern, bei denen keine Nennung Ihrer Daten erforderlich ist, nehmen wir eine Vorabermäßigung der Quellensteuer automatisch für Sie vor. Das ist z.B. bei US-amerikanischen Dividenden der Fall. Da werden 15% Quellensteuer fällig, die aber mit der inländischen Kapitalertragsteuer verrechenbar sind. Zu den Ländern, die schon von uns mit einem verminderten Quellensteuersatz von 15% abgerechnet werden, gehören z.B. noch die Niederlande und Schweden.

      Sie können dann die Quellensteuer nur aus dem jeweiligen Ausland zurückfordern. Hier erhalten Sie die dazu erforderlichen Formulare und Informationen:
      http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/Au…

      In den wenigsten Fällen ist eine Bestätigung durch uns als Bank erforderlich. Das sehen Sie aber dann bereits auf dem Formular. Können Sie die Rückforderung nicht selbst vornehmen, helfen wir Ihnen gern dabei. Dafür berechnen wir Ihnen 50,00 Euro eigene Gebühren je Antrag und 71,40 Euro fremde Gebühren pro Dividendenzahlung.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.12.16 15:15:16
      Beitrag Nr. 279 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.825.114 von china_growth am 04.12.16 12:46:54Damit erübrigt sich ja Frage 6.

      Mich würde noch interessieren, woher Du die Antworten hast. Von einer Bank oder aus einer seriösen Quelle?
      Avatar
      schrieb am 04.12.16 12:46:54
      Beitrag Nr. 278 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.819.211 von china_growth am 02.12.16 19:42:10
      freiwillige Barabfindung - steuerliche Auswirkungen [gelöst]
      Konnte die Fragen inzwischen klären:

      Zu 1.) Die freiwillige Barabfindung wird wie eine Dividende behandelt. Die US-Quellensteuer fällt somit auf den kompletten Betrag von 110,00 USD an.
      Zu 2.) 15% (auch bei Minderjährigen-Depots)
      Zu 3.) Die 15% US-Quellensteuer wird angerechnet - also 10% Abgeltungssteuer (0% bei Minderjährigen-Depots mit NV-Bescheinigung)
      Zu 4.) Die komplette Barabfindung muss besteuert werden.
      Zu 5.)
      110,00 USD - 16,50 USD (15% US-Quellensteuer) - 11 USD (10% Abgeltungssteuer) = 82,50 USD
      Bei Minderjährigen-Depots mit NV-Bescheinigung und W-8BEN:
      110,00 USD - 16,50 USD (15% US-Quellensteuer) =93,50 USD
      Zu 6.) Ja.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.12.16 19:42:10
      Beitrag Nr. 277 ()
      freiwillige Barabfindung - steuerliche Auswirkungen
      Leider habe ich bisher noch keine Erfahrungen mit freiwilligen Barabfindungen im Rahmen einer Aktien-Übernahme.

      Kennt sich hier jemand mit den steuerlichen Auswirkungen der freiwilligen Barabfindung aus?

      1.) Wird die US-Quellensteuer für die kompletten 110,00 USD fällig oder wird hier nur der erzielte Gewinn (seit Kauf) betrachtet?
      2.) In welcher Höhe wird die US-Quellensteuer fällig, wenn bereits ein W-8BEN Formular eingereicht wurde? 15%?
      3.) Wird zusätzlich die Abgeltungssteuer von 25% fällig?
      4.) Wenn ja, auf die kompletten 110,00 USD oder nur auf den erzielten Gewinn seit Kauf?
      5.) Zusammengefasst: Mit welcher steuerlichen Gesamtbelastung ist zu rechnen?

      Wenn sich die steuerliche Belastung nur auf den erzielten Gewinn bezieht:
      6.) Kann man aktuell noch weitere NXP-Aktien erwerben, für die dann auch die freiwillig Barabfindung gilt?
      2 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 29.11.16 14:45:47
      Beitrag Nr. 276 ()
      Macht vielleicht Sinn welche dazu zu kaufen, Angebot über Barabfindung gibt es bereits schon.
      Verstehe nur nicht warum die Nachfrage so gering ist.
      Avatar
      schrieb am 29.11.16 07:09:00
      Beitrag Nr. 275 ()
      NXP hat sich zu einer 1-jährigen Anleihe mit 10% Verzinsung gewandelt.
      Je nachh Dollarentwicklung werden es mehr oder weniger als die 10%.
      Da ich momentan genügend Cash habe lasse ich NXP bis zur Andienung im Depot liegen.
      Avatar
      schrieb am 21.11.16 10:50:46
      Beitrag Nr. 274 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.668.890 von Serdar78 am 10.11.16 22:02:20Vielleicht wurde noch auf den Tender gewartet?


      Ist jetzt da!

      https://www.sec.gov/Archives/edgar/data/804328/0001193125167…
      Avatar
      schrieb am 19.11.16 20:44:26
      Beitrag Nr. 273 ()
      Avatar
      schrieb am 10.11.16 22:02:20
      Beitrag Nr. 272 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.569.881 von linkshaender am 27.10.16 22:38:48Die Aktie wird künstlich unten gehalten das ist offensichtlich.
      Wenn man die Menge an Short position betrachtet, hab ich so auch noch nicht erlebt das eine Aktie nicht
      nahe am Kaufpreis gehandelt wird 110$.
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