checkAd

    Abgeltungssteuer auf Altaktien bei Übernahme? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.02.11 14:34:59 von
    neuester Beitrag 16.01.13 12:02:29 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.163.565
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 4.713
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 09.02.11 14:34:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      angesichts einer Übernahme von Norsemont Mining durch Hudbay Mining habe ich folgende Frage:

      Ich halte seit 2005/2006 Aktien von Norsemont, die natürlich abgeltungssteuerfrei sind. Muss ich bei Umtausch meiner Norsemont-Aktien in Hudbay-Aktien bei einem späteren Verkauf dieser Hudbay-Aktien nur auf neu erzielte Gewinne mit Hudbay Abgeltungssteuer zahlen?

      Für hilfreiche Beiträge schon mal vielen Dank im Voraus.
      Avatar
      schrieb am 09.02.11 14:47:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ja musst du, Abgeltungssteuerfrei ist nur das Ausgangsinvestment, die Steuer zählt die Transaktion aber als Neukauf. Also am besten realisieren und dann wenn du willst Hudbay neu kaufen.
      Avatar
      schrieb am 09.02.11 15:36:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo hugohebel,

      aber warum denn verkaufen und neukaufen?

      Einfaches Halten mit Umtasch in die anderen Aktien sollte das Gleiche bewirken.

      MfG Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.02.11 16:02:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.010.389 von reckoner am 09.02.11 15:36:06Nein, durch den Umtausch hast du eine neu erworbene Position im Depot. Wenn du die Gewinne sagen wir 3 Wochen nach dem Umtausch realisierst, dann musst du auch die Altgewinne aus 2005/2006 die eigentlich jetzt steuerfrei sind, mit versteuern.

      Also mach es lieber sauber bevor es Stress gibt. Verkaufe Norsemont, realisiere Gewinn X steuerfrei.

      Kauf die neue Aktie.
      Avatar
      schrieb am 09.02.11 16:43:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zitat von reckoner: Hallo hugohebel,

      aber warum denn verkaufen und neukaufen?

      Einfaches Halten mit Umtasch in die anderen Aktien sollte das Gleiche bewirken.

      MfG Stefan


      Da es eine andere WKN ist wird das Ganze als Kauf bewertet und liegt voll der Abgeltungssteuer.

      In diesem Falle kann man wirklich den Verkauf jetzt mit steuerfreien Gewinnen empfehlen und dann Rückkauf.
      2 Antworten

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4160EUR +1,22 %
      Die Aktie mit dem “Jesus-Vibe”!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 09.02.11 16:56:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.010.991 von 1erhart am 09.02.11 16:43:45Findet das hier keine Anwendung:
      5. Kapitalmaßnahmen (§ 20 Absatz 4a EStG)

      a) Anteilstausch (§ 20 Absatz 4a Satz 1 EStG)
      Anwendungsbereiche des Anteilstauschs

      100 § 20 Absatz 4a Satz 1 EStG umfasst Verschmelzungen, Aufspaltungen und qualifizierte Anteilstauschvorgänge, die im Ausland stattfinden. In diesen Fällen, in denen der Anteilseigner eines Unternehmens für die Hingabe der Anteile einer Gesellschaft neue Anteile einer anderen Gesellschaft erhält, treten die erhaltenen Anteile an die Stelle der hingegebenen Anteile. Die Anschaffungskosten der hingegebenen Anteile werden in den neuen Anteilen fortgeführt. Der Anteilstausch stellt hierbei keine Veräußerung nach § 20 Absatz 2 EStG dar. Im Zusammenhang mit dem Anteilstausch anfallende Transaktionskosten bleiben steuerrechtlich unberücksichtigt und führen nicht zu einem Veräußerungsverlust. § 20 Absatz 4a Satz 1 EStG findet auch Anwendung für Anteile, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden. § 20 Absatz 4a Satz 1 EStG findet keine Anwendung bei der Verschmelzung von Investmentvermögen; hier gelten die Regelungen des InvStG.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.02.11 17:06:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,

      Da es eine andere WKN ist wird das Ganze als Kauf bewertet und liegt voll der Abgeltungssteuer.
      Ja, natürlich, aber mit dem Wert am Umtauschtag. Das ist dann der (neue) Kaufpreis; und auch nur die Differnz zu diesem ist abgeltungsteuerpflichtig.

      Beispiel:
      Kauf 2005 zu einem Gesamtbetrag von 10.000 Euro
      Aktueller Wert am Umtauschtag 16.000 Euro
      Theoretisch realisierter (steuerfreier) Kursgewinn: 6.000 Euro

      Theoretischer Kauf 2011 zu einem Gesamtbetrag von 16.000 Euro (dieser Betrag steht auch bei der Bank als Kaufwert)
      Angenommener Verkaufserkös 2015: 20.000 Euro
      Abgeltungsteuerpflichtiger Kursgewinn: 4.000 Euro

      Ich sehe da keinen Unterschied zu einem Verkauf/Neukauf.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 09.02.11 17:52:06
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.011.105 von Taxadvisor am 09.02.11 16:56:16Hey,

      super Hinweis!

      Bin auch einer von den Norsemont-Betroffenen!

      Dann also umtauschen und halten!

      Danke!

      Matze :cool:
      Avatar
      schrieb am 09.02.11 19:34:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich kauf dir deine Verlustvorrechnung für 2000 Euro ab
      Avatar
      schrieb am 10.02.11 01:00:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      Vorsicht der Umtausch bedeutet auch das Du die neuen Aktien nicht in Deutschland handeln kannst. Und es kann sein Du must den Einstand teuer bei der Bank ändern lassen, weil sie die Aktien im automatischen System mit 0 in den Einstand schreiben.

      Eventuell ist für 20 Euro auf DEutschland umschreiben und für 20 Euro Einstand korrigieren nötig.
      Avatar
      schrieb am 15.01.13 10:03:49
      Beitrag Nr. 11 ()
      Wie war es denn nun? Gibts dazu nun eine klare Meinung?

      Mein Steuerberater sagt, es wären dann auch die neuen Aktien steuerfrei oder nur der bis dahin erzielte Gewinn?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.01.13 12:02:29
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.022.307 von Highjumper2 am 15.01.13 10:03:49Es gibt eine neue gesetzliche Regelung, die ab 2013 gesellschaftsrechtlichen fusionen den Bestandsschutz angedeihen lässt. Daneben gibt es auch ein Urteil des BFH, dass von Bestandsschutz unter bestimmten Voraussetzungen ausgeht.

      Sollte es nicht zur Steuerfreiheit kommen, gelten die Grundsätze des Tauschgutachtens, d.h. dass der Wert der hingegebenen Aktien zum Zeitpunkt des Umtausches bestimmt die Anschaffungskosten der neuen Aktien. Das sollte man aber dokumentieren, weil einige Banken für die neuen Stücke Null als AK einbuchen.

      Gruß
      Taxadvisor


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Abgeltungssteuer auf Altaktien bei Übernahme?