Abgeltungssteuer auf Altaktien bei Übernahme? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.02.11 14:34:59 von
neuester Beitrag 16.01.13 12:02:29 von
neuester Beitrag 16.01.13 12:02:29 von
Beiträge: 12
ID: 1.163.565
ID: 1.163.565
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 4.713
Gesamt: 4.713
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 38 Minuten | 4032 | |
heute 13:39 | 2992 | |
vor 1 Stunde | 2167 | |
heute 13:20 | 2073 | |
vor 53 Minuten | 1584 | |
vor 49 Minuten | 1470 | |
heute 13:33 | 1148 | |
heute 13:38 | 1056 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 17.735,81 | -0,10 | 202 | |||
2. | 2. | 149,10 | -0,55 | 98 | |||
3. | 7. | 6,6600 | -1,01 | 89 | |||
4. | 5. | 0,1835 | -0,54 | 71 | |||
5. | 8. | 3,8000 | +1,60 | 64 | |||
6. | 4. | 2.386,56 | +0,30 | 57 | |||
7. | 17. | 7,3650 | +0,82 | 38 | |||
8. | 9. | 12,380 | +0,41 | 37 |
Hallo,
angesichts einer Übernahme von Norsemont Mining durch Hudbay Mining habe ich folgende Frage:
Ich halte seit 2005/2006 Aktien von Norsemont, die natürlich abgeltungssteuerfrei sind. Muss ich bei Umtausch meiner Norsemont-Aktien in Hudbay-Aktien bei einem späteren Verkauf dieser Hudbay-Aktien nur auf neu erzielte Gewinne mit Hudbay Abgeltungssteuer zahlen?
Für hilfreiche Beiträge schon mal vielen Dank im Voraus.
angesichts einer Übernahme von Norsemont Mining durch Hudbay Mining habe ich folgende Frage:
Ich halte seit 2005/2006 Aktien von Norsemont, die natürlich abgeltungssteuerfrei sind. Muss ich bei Umtausch meiner Norsemont-Aktien in Hudbay-Aktien bei einem späteren Verkauf dieser Hudbay-Aktien nur auf neu erzielte Gewinne mit Hudbay Abgeltungssteuer zahlen?
Für hilfreiche Beiträge schon mal vielen Dank im Voraus.
Ja musst du, Abgeltungssteuerfrei ist nur das Ausgangsinvestment, die Steuer zählt die Transaktion aber als Neukauf. Also am besten realisieren und dann wenn du willst Hudbay neu kaufen.
Hallo hugohebel,
aber warum denn verkaufen und neukaufen?
Einfaches Halten mit Umtasch in die anderen Aktien sollte das Gleiche bewirken.
MfG Stefan
aber warum denn verkaufen und neukaufen?
Einfaches Halten mit Umtasch in die anderen Aktien sollte das Gleiche bewirken.
MfG Stefan
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.010.389 von reckoner am 09.02.11 15:36:06Nein, durch den Umtausch hast du eine neu erworbene Position im Depot. Wenn du die Gewinne sagen wir 3 Wochen nach dem Umtausch realisierst, dann musst du auch die Altgewinne aus 2005/2006 die eigentlich jetzt steuerfrei sind, mit versteuern.
Also mach es lieber sauber bevor es Stress gibt. Verkaufe Norsemont, realisiere Gewinn X steuerfrei.
Kauf die neue Aktie.
Also mach es lieber sauber bevor es Stress gibt. Verkaufe Norsemont, realisiere Gewinn X steuerfrei.
Kauf die neue Aktie.
Zitat von reckoner: Hallo hugohebel,
aber warum denn verkaufen und neukaufen?
Einfaches Halten mit Umtasch in die anderen Aktien sollte das Gleiche bewirken.
MfG Stefan
Da es eine andere WKN ist wird das Ganze als Kauf bewertet und liegt voll der Abgeltungssteuer.
In diesem Falle kann man wirklich den Verkauf jetzt mit steuerfreien Gewinnen empfehlen und dann Rückkauf.
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.010.991 von 1erhart am 09.02.11 16:43:45Findet das hier keine Anwendung:
5. Kapitalmaßnahmen (§ 20 Absatz 4a EStG)
a) Anteilstausch (§ 20 Absatz 4a Satz 1 EStG)
Anwendungsbereiche des Anteilstauschs
100 § 20 Absatz 4a Satz 1 EStG umfasst Verschmelzungen, Aufspaltungen und qualifizierte Anteilstauschvorgänge, die im Ausland stattfinden. In diesen Fällen, in denen der Anteilseigner eines Unternehmens für die Hingabe der Anteile einer Gesellschaft neue Anteile einer anderen Gesellschaft erhält, treten die erhaltenen Anteile an die Stelle der hingegebenen Anteile. Die Anschaffungskosten der hingegebenen Anteile werden in den neuen Anteilen fortgeführt. Der Anteilstausch stellt hierbei keine Veräußerung nach § 20 Absatz 2 EStG dar. Im Zusammenhang mit dem Anteilstausch anfallende Transaktionskosten bleiben steuerrechtlich unberücksichtigt und führen nicht zu einem Veräußerungsverlust. § 20 Absatz 4a Satz 1 EStG findet auch Anwendung für Anteile, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden. § 20 Absatz 4a Satz 1 EStG findet keine Anwendung bei der Verschmelzung von Investmentvermögen; hier gelten die Regelungen des InvStG.
Gruß
Taxadvisor
5. Kapitalmaßnahmen (§ 20 Absatz 4a EStG)
a) Anteilstausch (§ 20 Absatz 4a Satz 1 EStG)
Anwendungsbereiche des Anteilstauschs
100 § 20 Absatz 4a Satz 1 EStG umfasst Verschmelzungen, Aufspaltungen und qualifizierte Anteilstauschvorgänge, die im Ausland stattfinden. In diesen Fällen, in denen der Anteilseigner eines Unternehmens für die Hingabe der Anteile einer Gesellschaft neue Anteile einer anderen Gesellschaft erhält, treten die erhaltenen Anteile an die Stelle der hingegebenen Anteile. Die Anschaffungskosten der hingegebenen Anteile werden in den neuen Anteilen fortgeführt. Der Anteilstausch stellt hierbei keine Veräußerung nach § 20 Absatz 2 EStG dar. Im Zusammenhang mit dem Anteilstausch anfallende Transaktionskosten bleiben steuerrechtlich unberücksichtigt und führen nicht zu einem Veräußerungsverlust. § 20 Absatz 4a Satz 1 EStG findet auch Anwendung für Anteile, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden. § 20 Absatz 4a Satz 1 EStG findet keine Anwendung bei der Verschmelzung von Investmentvermögen; hier gelten die Regelungen des InvStG.
Gruß
Taxadvisor
Hallo,
Beispiel:
Kauf 2005 zu einem Gesamtbetrag von 10.000 Euro
Aktueller Wert am Umtauschtag 16.000 Euro
Theoretisch realisierter (steuerfreier) Kursgewinn: 6.000 Euro
Theoretischer Kauf 2011 zu einem Gesamtbetrag von 16.000 Euro (dieser Betrag steht auch bei der Bank als Kaufwert)
Angenommener Verkaufserkös 2015: 20.000 Euro
Abgeltungsteuerpflichtiger Kursgewinn: 4.000 Euro
Ich sehe da keinen Unterschied zu einem Verkauf/Neukauf.
MfG Stefan
Da es eine andere WKN ist wird das Ganze als Kauf bewertet und liegt voll der Abgeltungssteuer.Ja, natürlich, aber mit dem Wert am Umtauschtag. Das ist dann der (neue) Kaufpreis; und auch nur die Differnz zu diesem ist abgeltungsteuerpflichtig.
Beispiel:
Kauf 2005 zu einem Gesamtbetrag von 10.000 Euro
Aktueller Wert am Umtauschtag 16.000 Euro
Theoretisch realisierter (steuerfreier) Kursgewinn: 6.000 Euro
Theoretischer Kauf 2011 zu einem Gesamtbetrag von 16.000 Euro (dieser Betrag steht auch bei der Bank als Kaufwert)
Angenommener Verkaufserkös 2015: 20.000 Euro
Abgeltungsteuerpflichtiger Kursgewinn: 4.000 Euro
Ich sehe da keinen Unterschied zu einem Verkauf/Neukauf.
MfG Stefan
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.011.105 von Taxadvisor am 09.02.11 16:56:16Hey,
super Hinweis!
Bin auch einer von den Norsemont-Betroffenen!
Dann also umtauschen und halten!
Danke!
Matze
super Hinweis!
Bin auch einer von den Norsemont-Betroffenen!
Dann also umtauschen und halten!
Danke!
Matze
Ich kauf dir deine Verlustvorrechnung für 2000 Euro ab
Vorsicht der Umtausch bedeutet auch das Du die neuen Aktien nicht in Deutschland handeln kannst. Und es kann sein Du must den Einstand teuer bei der Bank ändern lassen, weil sie die Aktien im automatischen System mit 0 in den Einstand schreiben.
Eventuell ist für 20 Euro auf DEutschland umschreiben und für 20 Euro Einstand korrigieren nötig.
Eventuell ist für 20 Euro auf DEutschland umschreiben und für 20 Euro Einstand korrigieren nötig.
Wie war es denn nun? Gibts dazu nun eine klare Meinung?
Mein Steuerberater sagt, es wären dann auch die neuen Aktien steuerfrei oder nur der bis dahin erzielte Gewinn?
Mein Steuerberater sagt, es wären dann auch die neuen Aktien steuerfrei oder nur der bis dahin erzielte Gewinn?
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.022.307 von Highjumper2 am 15.01.13 10:03:49Es gibt eine neue gesetzliche Regelung, die ab 2013 gesellschaftsrechtlichen fusionen den Bestandsschutz angedeihen lässt. Daneben gibt es auch ein Urteil des BFH, dass von Bestandsschutz unter bestimmten Voraussetzungen ausgeht.
Sollte es nicht zur Steuerfreiheit kommen, gelten die Grundsätze des Tauschgutachtens, d.h. dass der Wert der hingegebenen Aktien zum Zeitpunkt des Umtausches bestimmt die Anschaffungskosten der neuen Aktien. Das sollte man aber dokumentieren, weil einige Banken für die neuen Stücke Null als AK einbuchen.
Gruß
Taxadvisor
Sollte es nicht zur Steuerfreiheit kommen, gelten die Grundsätze des Tauschgutachtens, d.h. dass der Wert der hingegebenen Aktien zum Zeitpunkt des Umtausches bestimmt die Anschaffungskosten der neuen Aktien. Das sollte man aber dokumentieren, weil einige Banken für die neuen Stücke Null als AK einbuchen.
Gruß
Taxadvisor
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
193 | ||
101 | ||
95 | ||
72 | ||
64 | ||
60 | ||
44 | ||
36 | ||
36 | ||
32 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
30 | ||
30 | ||
29 | ||
26 | ||
25 | ||
23 | ||
20 | ||
20 | ||
20 | ||
18 |