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    Heiligendamm, die nächste Fundus Pleite ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.02.11 07:28:35 von
    neuester Beitrag 09.04.15 22:33:29 von
    Beiträge: 42
    ID: 1.163.622
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      Avatar
      schrieb am 11.02.11 07:28:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Moin,
      hat sich ja schon länger angebahnt aber jetzt im Ergebnis schon heftig.
      Verlust von 90% des kapitals + erheblicher Zuschuss an EK notwnedig ! Alter Schwede

      http://www.faz.net/s/RubEC1ACFE1EE274C81BCD3621EF555C83C/Doc…

      Mal wieder ein echter "Jagdfeld". Das sind ja Quoten wie beid er Pyramide von marzahn.

      Servus

      quele faz. net und die habens von reuters
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.02.11 11:21:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Avatar
      schrieb am 11.02.11 14:59:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      Richtig so. Die Anleger haben zugelassen, daß ihr Objekt beim G8-Treffen gegen massive Proteste zur No-go-area für die Bevölkerung ausgebaut und zum Schauplatz übler Rechtsverletzungen durch die "Sicherheitskräfte" gemacht wurde. Man müßte doch bescheuert sein, nochmal dorthin zu gehen, wo einem deutlich gemacht wurde, daß man dort nicht erwünscht ist.
      Wer sich zum Handlanger eines Prügelstaates machen läßt, hat sich die rote Karte redlich verdient.
      Avatar
      schrieb am 12.02.11 00:03:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ach je, was soll denn dieser Zwergenaufstand von einem verhinderten Weltrevolutionär hier ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.02.11 18:51:25
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.021.561 von schlier am 11.02.11 07:28:35Hi,
      ich find es schade, dass (und das wird es) Heiligendamm den Bach runtergeht!

      Ich hatte mir 2000 das Objekt mal vor Ort angesehen und es war schon imponierend ... aber sobald Jagdfeld mit drin hängt, kommt für die Anleger nix raus.

      Woher soll denn jetzt plötzlich das frische Kapital kommen - seit Jahren versucht Fundus ja noch die letzte KapErhöhung zu platzieren - mit äusserst mässigen Erfolg. Die 8 Mio. Euro Neuzeichner sind ja jetzt auch die Doofen!
      Von daher kann ich mir selbst mit viel Optimismus nicht vorstellen, das es jetzt klappt.

      Solange Jagefeld hier das Sagen hat, gilt m.E. der Spruch "Gutes Geld nicht dem Schlechten nachwerfen".

      Wirklich schade!

      Rene

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      Avatar
      schrieb am 14.02.11 13:04:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.028.456 von dornech am 12.02.11 00:03:49hallo d.
      ja, es gibt schon verirrte...

      leider haben sich bzgl. heiligd. alle meine
      bereits vor jahren, auch via bm, beäußerten
      sorgen, bedenken und vorbehalte nachhaltig
      bestätigt.

      sehe mit großer sorge nach berlin. liegt dem
      senat ein "hilfegesuch" vor? was macht der
      neue beirat?

      gerne bm.
      Avatar
      schrieb am 14.02.11 17:35:38
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zitat von ReneBanker: Die 8 Mio. Euro Neuzeichner sind ja jetzt auch die Doofen!

      Jagdfeld ist doof ? Ganz sicher nicht.
      Das genaue Gegenteil bzgl. der 8 Mio ist richtig!!!
      1. Das Vorzugskapital nimmt NICHT am Kapitalschnitt teil.
      2. Das Vorzugskapital hat weiterhin die bevorrechtigte Ausschüttungs-/Gewinnanteilsberechtigung - das kommt einer Verzehnfachung der relativen Gewinnanteilsberechtigung gleich !
      3. Vorzugskapital kriegt für 2009 ebenfalls die Sonderabschreibung (den größten Teil zumindest)

      Ein Schelm der Böses dabei denkt, daß die Vorzugskonditionen für Neuzeichner bei einem Zeichnungsstand von 5 Mio RÜCKWIRKEND verbessert wurden. Und erst dabei wurde die bevorrechtigte Berücksichtigung am Liquidationserlös zugestanden, die sich jetzt buchstäblich in Gold auszahlt. Denn diese begründet die goldwerte Nichtteilnahme am Kapitalschnitt (wobei diese Logik sogar stimmig ist).
      Ich warte heute noch darauf zu erfahren, was die zustimmenden Altkapitaleigner eigentlich zu verschenken hatten. Hoffentlich wissen die das selber ...

      Preisfrage: wer hatte etwa die Hälfte der 5 Mio Vorzugskapital übernommen, für die die Konditionen RÜCKWIRKEND verbessert wurden ?

      Wer weiterdenkt, fragt sich jetzt vielleicht, was die bevorzugte Ausschüttungs-/Gewinnanteilsberechtigung des Vorzugskapitales auf das Altkapital für Auswirkungen hat ...
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.03.11 14:15:25
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.036.911 von dornech am 14.02.11 17:35:38Befürchte, im Mai/Juni 2011 ist endgültig Game over.....90% sind ja bereits weg....wen kümmern dann noch die restl. 10%?




      Aachen/Rostock . Die Mehrheit der rund 1900 Gesellschafter der Grand Hotel Heiligendamm GmbH & Co KG haben einem vom Chef der Investorengruppe Fundus, Anno August Jagdfeld, vorgeschlagenen Kapitalschnitt von 90 Prozent zugestimmt. Wie das Unternehmen am Freitagabend in Aachen mitteilte, werde damit das bislang eingezahlte Kapital von 127 auf 12,7 Millionen Euro reduziert. In einem zweiten Schritt ist die Auflage einer 32,5 Millionen schweren Kapitalerhöhung beschlossen worden. Damit solle beispielsweise ein „Zentrum für Vitalmedizin“ finanziert sowie Kredite abgelöst werden.

      Nach Ansicht von Branchenkennern war der Kapitalschnitt nötig, um eine Insolvenz zu vermeiden. „Die deutliche Mehrheit zeigt, dass die Gesellschafter erkannt haben, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen zwar notwendig sind, das Grand Hotel Heiligendamm nach ihrer Umsetzung aber eine sehr gute Perspektive hat“, sagte Jagdfeld am Abend. Das bisherige Gesellschaftskapital werde dem tatsächlichen Wert angenähert. Das Angebot der Kapitalzeichnung richte sich auch an neue Investoren. „Wir glauben, dass das ein gutes Angebot ist“, sagte Unternehmenssprecher Christian Plöger.

      Nach Umsetzung dieses Konzepts ging Jagdfeld davon aus, dass die Gesellschaft ab 2013 ansteigende Ausschüttungen an ihre Anteilseigner vornehmen kann. Erstmals habe das Grand Hotel, das durch den G8-Gipfel 2007 international bekannt wurde, im vergangenen Jahr ein Plus von 400 000 Euro erwirtschaften können. Für 2011 werde eine Verdopplung des Ergebnisses erwartet. In der Vergangenheit hatte das Hotel unter einer geringen Auslastung gelitten. Verluste im siebenstelligen Bereich waren aufgetreten. (dpa/abendblatt.de)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.03.11 14:28:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.198.824 von alexmay am 14.03.11 14:15:25Wer, um Himmels Willen, zeichnet hier noch?

      Ernsthaft Interessierte sollten sich das Hotel mal im Betrieb
      (als Gast) anschauen................


      Grand Hotel Heiligendamm

      Schatten auf der weißen Stadt
      Seite 2/2

      Man bemüht sich, die dreckigen Bodenkacheln zu übersehen. Im Poolbereich geht das nicht mehr. Hier sieht es aus wie am Tag nach einer Party: schmutzige Teller und halbvolle Gläser auf dem Boden, überall benutzte, nasse Tücher, braune Apfelreste auf einem Tisch. Den Schwitzgang in der provisorisch wie ein Schuppen an den Palast gezimmerten Sauna spart man sich, der Rest des Wellnessbereichs ist wegen Umbaus geschlossen. Warum renoviert ein Hotelmanagement so etwas im Winter? Warum nicht im Sommer, wenn die Gäste am Strand liegen? Oder wenn sie an den riesigen Rasenflächen der Anlage entlang spazieren, die die Kühle und Strenge des Klassizismus noch unterstreichen? Enttäuscht geht man zurück zum Zimmer.

      Nein, jetzt möchte man nicht noch mal raus in die Kälte, um zu einem der Restaurants zu gelangen. Man möchte auch nicht in die Bar, in der am Mittag die Suppe kalt serviert worden war und der Kaffee nach Salzwasser schmeckte. Aber es gibt ja Roomservice. Man bestellt ein Club Sandwich und bittet die Dame am anderen Ende der Leitung, es nicht, wie es in der Karte steht, mit geräucherter Putenbrust und Chips zu servieren, sondern mit frisch gebratener Hühnchenbrust und Pommes. Kein Problem, sagt die Dame, in 20 bis 25 Minuten ist es fertig. Nach 35 Minuten klopft eine schüchterne Auszubildende und bringt das 16-Euro-Club-Sandwich – mit geräucherter Putenbrust und Chips.

      Am nächsten Tag möchte man sich was Gutes gönnen und läuft mit dem Mops zum Medini’s. Links der Strand, rechts die alten Villen, in denen der Hausschwamm zu Hause ist und die einmal restauriert oder originalgetreu nachgebaut werden sollen. Auch das Medini’s könnte mal wieder aufgefrischt werden. Außen bröckelt die Farbe, innen stehen billige rustikale Kerzenleuchter und eine rote Tischdekoration, die schwer an die achtziger Jahre erinnert. Da sitzt man schließlich vor einem gebratenen 50-Euro-Hühnchen für zwei, das mit Zitrone und Kräutern zubereitet ist – und statt aufs Meer schaut man auf Möwenkot, der an den Fensterscheiben klebt. Nein, mit dem Luxus eines Grand Hotels hat das hier nichts zu tun, mit Glamour schon gar nicht. Das Einzige, was Glanz ausstrahlt, sind die Schneekristalle auf den Rasenflächen vor dem Hotel, die in der Wintersonne wie Diamanten funkeln. Aber bald wird es tauen.

      http://www.zeit.de/2011/05/Grand-Hotel-Heiligendamm
      Avatar
      schrieb am 17.03.11 06:38:17
      Beitrag Nr. 10 ()
      Avatar
      schrieb am 18.03.11 19:59:13
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zitat von derwindmacher: und wieder wird verramscht...
      http://www.travelzoo.com/de/hotels/deutschland/993103/?utm_s…

      Ist das Anbieten von sonst ungenutzten Kapazitäten in Nebenzeiten günstig anzubieten nicht branchenüblich ? Wenn ja, verstehe ich aber die Aufregung nicht so ganz.
      Avatar
      schrieb am 23.03.11 14:43:06
      Beitrag Nr. 12 ()
      ... da gebe ich dornech recht. Wobei das auch kein Ramschangebot ist, wenn man sich die Konditionen genau anguckt. Damit macht das Hotel durchaus einen sehr ordentlichen Schnitt.

      Zum "Zeit"-Artikel kann ich nur folgendes sagen: Das ist ein unverschämter Komplettverriss, völlig unter der Gürtellinie. Was den Autor da geritten hat, ist mir jedenfalls schleierhaft.:confused:

      Ich kann aus eigener Erfahrung nur das bestätigen, was der Großteil der Gäste auch so sieht: Das Grand Hotel Heiligendamm ist eine Klasse-Hotel!:):)

      Geben Sie mal auf http://search.trustyou.com/" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://search.trustyou.com/ als Suchbegriff "Grand Hotel Heiligendamm" ein. Dann bekommen Sie aktuell 734 Gästebewertungen aus 29 Internetportalen - mit einem Ergebnis von mehr als 96 von 100 erreichbaren Punkten und der Note "very good". Das ist repräsentativ - und nicht der "Zeit"-Artikel!!:):)

      http://search.trustyou.com:

      Tops & Flops

      POSITIVBEWERTUNGEN

      Grounds
      immaculately maintained grounds (1)
      spacious and luxurious pool (1)

      Audience
      beautiful place for couples (1)

      Building
      gorgeous property (1)
      beautiful location and good facilities (1)

      Service
      professional and polite staff (2)
      outstanding service (2)

      Hotel
      pleasurable stay (3)
      family oriented and child friendly hotel (2)
      exclusive hotel (1)
      romantic getaway (1)
      you come here (1)

      Food+Drink
      succulent juicy meals (2)
      great food (2)
      stylishly eating (1)
      unusual restaurant (1)

      Location
      lovely setting (1)

      Room
      pleasurable room (2)
      fabulous patio (1)
      large room (1)
      sea view room (1)
      stylishly appointed room (1)
      Ambience
      bad feeling (1)

      Service
      unresponsive manager (1)
      without understanding (1)

      NEGATIVBEWERTUNGEN:

      Hotel
      not best hotel (1)

      Food+Drink
      depressing dinner (1)
      bad taste (1)

      Location
      apart shop (1)
      Avatar
      schrieb am 27.06.11 10:39:15
      Beitrag Nr. 13 ()
      ohne Worte....
      Der Landkreis führt gegen Bad Doberans Bürgermeister Hartmut Polzin (SPD) jetzt auch Disziplinarverfahren wegen der Stundung von 700 000 Euro Gewerbesteuern in Heiligendamm. Foto: Lilienthal

      Bad Doberan (OZ) - Bad Doberans Bürgermeister, Hartmut Polzin (SPD), gerät wegen der Stundung von 700 000 Euro Gewerbesteuern an ein großes Unternehmen der Stadt weiter in Bedrängnis. Landrat Thomas Leuchert (SPD) hat ein bestehendes Disziplinarverfahren gegen Polzin erweitert. Das Innenministerium habe die Erweiterung angewiesen. Das Ministerium wollte dazu nicht Stellung nehmen.
      Hartmut Polzin ging in der Sache gestern selbst in die Offensive. Er beruft sich auf eine „Richtlinie“, nach der er solche Zahlungen „für drei Monate“ als Bürgermeister stunden dürfe. Stadtvertreter Harry Klink (FDP) hat dazu eine andere Auffassung. Der Bürgermeister dürfe in dieser Höhe nicht allein entscheiden.

      Nach übereinstimmenden Informationen verschiedener Quellen soll es sich bei dem Unternehmen um die Entwicklungscompagnie Heiligendamm (ECH) handeln. Eine Bestätigung des Unternehmens gab es am Freitag dazu nicht
      Avatar
      schrieb am 27.06.11 10:40:15
      Beitrag Nr. 14 ()
      Nachtrag:

      Quelle Ostseezeitung vom 25.06.11
      Avatar
      schrieb am 02.07.11 12:53:52
      Beitrag Nr. 15 ()
      Sollten Anleger wissen !!

      Bad Doberan (OZ) - Die Entwicklungs-Compagnie Heiligendamm (ECH) hat Flächen auf verschiedene neue Gesellschaften aufgeteilt. Rund 550 Hektar Land gehen nach OZ-Informationen an drei neue Firmen, in denen der alleinige ECH-Gesellschafter Anno Jagfeld selbst beteiligt ist. Kommende Woche sollen Doberans Stadtvertreter hinter verschlossenen Türen über den Verzicht auf das Vorkaufsrecht der Stadt entscheiden. Dagegen regt sich Protest.
      Den Grundstücksverkauf bestätigt die Jagdfeld-Gruppe auf OZ-Anfrage, allerdings nicht die Dimension. Die ECH habe über Jahre „die planerischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung Heiligendamms geschaffen“, erklärt Sprecher Christian Plöger. „Wie in der Projektentwicklung üblich, wurden daher jetzt für die Realisierung innerhalb der Jagdfeld-Gruppe eigene Gesellschaften gegründet, denen die Grundstücke zugeordnet wurden.“

      Nach der OZ vorliegenden Unterlagen werden fast alle wesentlichen Teile der ECH-Flächen in Heiligendamm übertragen: Gebäude, Wald, Grün- und Verkehrsflächen.

      Die neuen Gesellschaften hat die Jagdfeld-Gruppe Ende des Jahres 2010 ins Leben gerufen. Hinter ihnen stehen nach Auskunft der Wirtschaftsdatei Creditreform wiederum Konzern-Oberhaupt Anno Jagdfeld und weitere Mitglieder der Familie.

      Doberans Bürgermeister Hartmut Polzin (SPD) will sich nicht zum (nicht öffentlichen) Thema äußern. Nur allgemein: Es werde geprüft, ob die Stadt überhaupt ein solches Vorkaufsrecht habe.

      Die ECH sichert zu, alle fixierten Rechte und Pflichten gegenüber der Stadt auf die neuen Gesellschaften zu übertragen. Es ändere sich also nichts.


      Mehr dazu lesen Sie in der Wochenendausgabe Ihrer OSTSEE-ZEITUNG (Bad Doberaner Zeitung).
      Avatar
      schrieb am 15.11.11 09:57:45
      Beitrag Nr. 16 ()
      Grand Hotel hängt am Tropf des Landes
      Heiligendamm - Das Land Mecklenburg-Vorpommern sichert mit einer Vier-Millionen-Bürgschaft ein Darlehen für Hotel-Eigner Anno August Jagdfeld in Heiligendamm. Die Bürgschaft sei aber bisher nicht beansprucht worden.den ganzen Artikel lesen

      Quelle Ostsezeitung 14.11.2011
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.02.12 21:45:02
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.351.516 von alexmay am 15.11.11 09:57:45Hallo,
      aus die Maus ... die Fonds-KG hat gestern Insolvenz angemeldet.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 25.04.12 12:17:46
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.021.561 von schlier am 11.02.11 07:28:35Ich kann nur jedem raten zu Klagen ich war an FF 29 und FF 28 beteiligt und habe meine vermittelnde Bank verklagt und 2 mal einen relativ guten Vergleich erzielen können. Hierbei hatte ich auch das Vergnügen die Anwälte von Herrn Jagdfeld kennen zu lernen. Ein Genuss den sich keiner entgehen lassen sollte. Die ganze Bande gehört hinter Gitter !!!! bis zum jüngsten Tag.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.04.12 12:26:10
      Beitrag Nr. 19 ()
      ich klage auch gerade gegen meine Sparkasse
      Fundus 34
      ich habe hier auch ein Forum eröffnet schon vor vielen Monaten.

      Von wegen Altersvorsorge und jetzt nach 10 Jahren Insolvent... !
      Das müßte ja einem Richter auch auffallen :-)

      Hat schon jemand einen Termin gehabt?
      Kann er / sie mir per PN was mitteilen - meiner steht demnächst vor der Tür
      Avatar
      schrieb am 25.04.12 14:21:38
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hallo geld4Me ich wünsche Dir viel Glück die Chancen stehen sehr gut es gab einige positive Urteile es jedoch meines erachtes auf den Anwalt an der muß sich gut mit dem Fundus Mist auskennen . Ich hatte einen sehr guten der die ganze Angelegenheit von A - Z durchgearbeitet hat und viele Fundus Opfer vertreten hat . Gruß Bünk
      Avatar
      schrieb am 27.04.12 17:22:45
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.085.708 von bünk am 25.04.12 12:17:46was mich wundert, dass noch keine aufsichtbehörde sich den Jagdfekd vornimmt.
      Im Schwarz ist er lange aufgeführt, und trotzdem kann er Fond für Fond auflegen und scheinbar seine "Mehtode" durchziehen (hier könnte man meinen, ich unterstelle Absicht....).
      Hat nicht die beratende Institution, also zum Bsp meine Sparkasse, die Pflicht, über alles aufzuklären, auch dass, was man schon über Jagdfeld wußte?
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.04.12 17:39:33
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.098.214 von geld4Me am 27.04.12 17:22:45Da ist die Rechtslage etwas schwammig. Es gibt gewisse Medien, deren Veröffentlichungen vor Gericht eher als relevant gelten (Handelsblatt etc.). Zudem muss dies natürlich schon bei der Zeichnung publiziert gewesen sein. Ich hatte mit Fundus nie was am Hut, kann dir nichts dazu sagen. (Zeitliche Komponente)
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.04.12 18:44:28
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.098.277 von Jo1 am 27.04.12 17:39:33das interessante ist, es war vorher publiziert - das ist ja, was mich so stutzig macht - wir reden hier also von Jahren vorm fundus 34.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.04.12 18:55:39
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.098.540 von geld4Me am 27.04.12 18:44:28Dann ist es ein Pluspunkt für dich im Falle einer Auseinandersetzung.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.04.12 19:07:36
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.098.601 von Jo1 am 27.04.12 18:55:39die frage ist, wie weit geht die Auskunftspflicht eines Beraters, der ein Finanzprodukt vermittelt.
      Muß er alles, oder alle relevanten Aspekte dem Kunden "verraten" (verraten, da es ja dann nicht zum abschluß gekommen wäre)?

      Oder ist es am Ende so, dass der Kunde sich halt erkundigen muß?
      Ich tippe auf ersteres.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.04.12 07:36:07
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.098.650 von geld4Me am 27.04.12 19:07:36Insbesondere bei einer Bank, was bei Dir ja der Fall war, beinhaltet die Aufklärungspflicht auch über den Prospekt hinausgehende Informationen. Publizierung siehe oben.
      Avatar
      schrieb am 05.05.12 15:23:19
      Beitrag Nr. 27 ()
      gefunden auf dem Portal für fundus-geschaedigte.de

      Fundus Fonds Grandhotel Heiligendamm zahlungsunfähig

      1. Nachdem die den Fundus Fonds finanzierenden Banken nicht mehr länger willens und bereit waren, die laufenden Darlehen weiter zu verlängern, blieb letzten Endes nur der Gang zum Insolvenzgericht. Für die 1900 Fondsanleger des als Kulisse des G 8 Gipfels 2007 zu weltweitem Bekanntheitsgrad gelangten Grandhotel Heiligendamm generierte sich die Zeichnung der Fundus Fonds 34 Anteile zu einem nie enden wollenden Albtraum: Nicht nur, dass die Fundus Fonds Nr. 34 Anleger von Anfang an auf sicher geglaubte Ausschüttungen hatten verzichten mussten, wurden sie Anfang vergangenen Jahres zwecks vermeintlicher Rettung des Grandhotels aufgefordert, der Reduzierung des Investitionskapitals von ehemals € 127 Millionen auf nur noch € 12,7 Millionen zuzustimmen.

      2. Hoffnung für Fundus Fonds 34 Anleger

      Trotz der unlängst bekannt gewordenen Insolvenz des Fundus Fonds Granhotel Heiligendamm besteht für die geschädigten Fundus Fonds Anleger nach wie vor die Möglichkeit, den im Zuge der Zeichnung der Fundus Fonds 34 Beteiligung erlittenen Schaden zu kompensieren. Dies gilt insbesondere für diejenigen Fundus Fonds Anleger, die die Fundus-Beteiligung seinerzeit über eine Bank oder Sparkasse vermittelt bekommen haben.

      3. Fundus Fonds vielfach über Banken und Sparkassen vertrieben
      Nach Recherchen unserer – allein im Fundus Fonds 34 mehrere hundert Anleger vertretenen – Kanzlei waren nahezu alle deutschen Banken und Sparkassen in den Vertrieb von Fundus Fonds Beteiligungen eingebunden. Im Zuge der Verkaufsgespräche wurden die Fundus Anleger seitens der Berater oftmals nicht oder nicht hinreichend auf Risiken eines geschlossenen Immobilienfonds – wie beispielsweise Totalverlust oder Insolvenz -aufmerksam gemacht. Zudem wurden den Fundus-Anlegern oftmals zu Gunsten der Banken geflossene Provisionen (kick-back) nicht offenbart.
      Avatar
      schrieb am 20.05.12 18:55:03
      Beitrag Nr. 28 ()
      Nachtrag: Inzwischen ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden:
      Amtsgericht Düren, HRA 1485

      Veränderungen 07.05.2012

      Grand Hotel Heiligendamm GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Vettweiß-Disternich, Bergstraße 2, 52391 Vettweiß-Disternich.

      Durch Beschluss des Amtsgerichts Aachen (92 IN 47/12) vom 01.05.2012 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.

      Quelle: www.unternehmensregister.de

      Das gleiche gilt für die Komplementärin "Grand Hotel Heiligendamm GmbH" (AG Düren, HRB 2374).

      Weitere Infos gibt es hier: http://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl?…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.05.12 23:26:28
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.189.048 von SteffensOnline am 20.05.12 18:55:03welche aussicht hat man da als kleiner Anleger?
      ist man da nicht ganz hinten gelistet?
      Avatar
      schrieb am 25.05.12 21:33:41
      Beitrag Nr. 30 ()
      Für alle Klageinteressierten:
      Das BVG bestätigt den BGH bezüglich kick-back
      Hier der Aertikel gefunden auf openpr
      vom 11.4.2012
      Bundesverfassungsgericht bestätigt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Offenlegung von Provisionen
      Pressemitteilung von: Hainke Schüler Alleyne Fumgalli - Rechtsanwälte
      Endgültig geklärt: Anleger geschlossener Fonds können von Banken wegen verschwiegener „Kick-Backs“ die Rückabwicklung ihrer Beteiligung verlangen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Offenlegung von Provisionen bestätigt.

      Vorangegangen war eine Reihe von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs. Der BGH hatte seit dem Jahr 2000 mit einer Vielzahl von Entscheidungen festgestellt, dass Banken ihre Kunden über die an sie für die Vermittlung von Beteiligungen an geschlossenen Fonds fließenden Provisionen aufklären müssen. Diese Rechtsprechung gilt für alle Arten von geschlossenen Fonds, auch für Medienfonds. Eine Bank, die es unterlässt, einen Kunden im Rahmen der Anlageberatung auf an sie geflossene Rückvergütungen hinzuweisen, kann sich jedenfalls für die Zeit nach 1990 nicht auf einen unvermeidbaren Rechtsirrtum über Bestehen und Umfang einer entsprechenden Aufklärungspflicht berufen. Die Bank hat zu beweisen, dass sie die unterlassene Aufklärung über Provisionen nicht zu vertreten hat. Steht eine Aufklärungspflichtverletzung fest, streitet für den Anleger die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens. Dies bedeutet, dass die aufklärungspflichtige Bank beweisen muss, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben hätte, er also die unterlassene Aufklärung unbeachtet gelassen hätte.
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      Nachdem eine Bank gegen zwei Beschlüsse des BGH Verfassungsbeschwerde erhoben hatte, hat das Bundesverfassungsgericht mit Nichtannahmebeschluss vom 08.12.2011 die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestätigt, nach der Banken ihren Kunden ungefragt offenlegen müssen, ob und in welcher Höhe sie für die Vermittlung von geschlossenen Fonds (Immobilienfonds, Schiffsfonds, Medienfonds) Provisionen („Kick-Backs“) erhalten. Das Bundesverfassungsgericht sah in der Aufklärungspflicht keinen Verstoß in der Berufsausübungsfreiheit der aufklärungspflichtigen Bank nach Art. 12 Abs. 1 GG, da auf Grund der Rechtsprechungspraxis des BGH kein Vertrauensschutz geboten sei. Auch im Hinblick auf die anderweitige Entscheidungspraxis gegen sog. freie Finanzberater liege keine Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG vor, da Kunden typischerweise eine unterschiedliche Erwartungshaltung gegenüber einer Bank und einem freien, nicht an eine Bank gebundenen Anlageberater hätten.

      Rechtsanwalt Dr. Hainke rät Anlegern, die bei der Vermittlung einer Fondsbeteiligung nicht über Rückvergütungen der Bank aufgeklärt worden sind, Ihre Anlage von einem auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen und ggf. Schadenersatz in Gestalt der Rückabwicklung der Beteiligung zu fordern. Auch andere Beratungsfehler oder -mängel können Anlegern einen Anspruch auf Rückabwicklung Ihrer Fondsbeteiligung geben. Im Falle der Rückabwicklung der Beteiligung ist der Anleger so zu stellen, als wäre er die Beteiligung nicht eingegangen.

      Dr. Stefan Hainke
      Rechtsanwalt
      Avatar
      schrieb am 31.05.12 19:54:17
      Beitrag Nr. 31 ()
      Aus: Zeit-am-Meer.de

      Noch mehr Fördermittel für Heiligendamm?

      2012, Diskussion

      Das Insolvenzverfahren für das Grand Hotel Heiligendamm ist eröffnet. Zu den Förderern des nun insolventen Hotels gehörte auch das Land Mecklenburg-Vorpommern, das 51 Millionen Euro Fördermittel investierte und zuletzt mit einer Landesbürgschaft die Erweiterung der Kreditlinie des Hotels bei seiner Hausbank ermöglichte. Damals hatte das Hotel mit dem Ausstieg der Kempinski-Gruppe zu kämpfen. Nun könnten wieder Steuergelder nach Heiligendamm fließen – für viele Steuerzahler unverständlich.



      Gute Gründe für Heiligendamm-Rettung.

      Jedoch gibt es gute Gründe, den Standort Heiligendamm weiterhin zu unterstützen. Neben dem Image, das Deutschland ältestes Seebad für das Land hat, ist die Rolle Heiligendamms als Nummer eins der Luxus-Hotels in Mecklenburg-Vorpommern nicht zu unterschätzen. Kein anderes Hotel im Land hat in so kurzer Zeit so viele und so hochrangige Auszeichnungen bekommen. Die endgültige Pleite des “G8-Hotels” wäre ein Schaden für Mecklenburg-Vorpommern, der unbezahlbar wäre.

      Bezahlbar hingegen ist die Rettung des eigentlich gut laufenden aber eben nicht mehr solventen Hotels. Die Aussicht auf Fördermittel – die nach Angaben der Ostsee-Zeitung vom 04.05.2012 nur an den neuen Eigentümer und auch nur im Rahmen der gesetzlichen Vergabevorschriften fließen können – macht den Verkauf des Luxushotels einfacher, denn der neue Eigentümer muss definitiv in die Erweiterung investieren und auch wieder etwas für die Optik des den Witterungseinflüssen ausgesetzten Ensembles am Meer tun.

      Für das Land bedeutet die Rettung des Grand Hotels auch die Rettung der bisher geflossenen Fördermittel. Zwar berührt die Insolvenz auch die Fördermittel aber klar ist, dass ohne diese eine Sanierung in diesem Umfang, dieser Art und Güte nicht möglich gewesen wäre.

      FUNDUS-Chef Anno August Jagdfeld hat in acht Jahren die Hälfte dessen geschafft, wofür die Erbauer Heiligendamms fast ein Jahrhundert gebraucht haben. Möglich machten das 1900 Anleger, die 127 Millionen Euro in den geschlossenen FUNDUS-Fonds 34 investierten, sowie Fördermittel und Kredite, die den Betrag von 220 Millionen Euro auffüllten, den die Sanierung des Grand Hotels und die Neubauten (Severin-Palais, Wirtschaftsgebäude) insgesamt kosteten.



      Anleger gehen wohl leer aus.

      Für die 1900 Anleger sieht es schlecht aus – ihre Einlagen gelten mit der Insolvenz als verloren. Schuld suchen sie aber nicht bei FUNDUS-Chef Anno August Jagdfeld, sondern bei den Banken, denen sie schlechte oder falsche Beratung vorwerfen. Dreihundert Anleger haben angekündigt, ihre Banken zu verklagen. Bei einem Kapitalschnitt zur Rettung des Hotels haben die Anleger 2001 auf 90% ihres Investments verzichtet. Teile dieses Verlustes lassen sich abschreiben und somit kompensieren. Insolvenzverwalter Jörg Zumbaum prüft derzeit, ob man von den Fondskäufern Geld nachfordern könne. Es geht dabei um Ausschüttungen, die in Form von Sonderkonditionen getätigt wurden, also Vergünstigungen bei der Übernachtung, Golf etc.. Hier wäre noch eine halbe Million Euro zu holen. Die Prüfung ist laut Sprecher Rolf Paarmann “ein ganz normaler Vorgang”.



      Neue Vorwürfe gegen FUNDUS-Chef Jagdfeld.

      Jagdfeld unterdessen sieht sich mit dem Vorwurf konfrontiert, in die eigenen Taschen gewirtschaftet und Heiligendamm absichtlich ruiniert zu haben. Hintergrund ist die Vergabe der Aufträge an Firmen der FUNDUS-Gruppe. So wurde die EntwicklungsCompagnie Heiligendamm (ECH) mit der Projektentwicklung beauftragt und die Innenausstattung durch die AMJ Design von Jagdfelds Ehefrau Anna Maria Jagdfeld realisiert. Auch Jagdfelds Söhne sind mit eigenen Firmen am Wiederaufbau Heiligendamms beteiligt – selbst die Steuerberatung macht ein Unternehmen der Jagdfeld-Gruppe. Dieses Prinzip war von Anfang an klar – alles aus einer Hand – und diente zur Minimierung des Risikos, das z. B. bei der Insolvenz von externen Unternehmen existent wäre. Natürlich konnte die FUNDUS-Gruppe auf diese Weise Kosten minimieren und Gewinne einfahren, die üblicherweise von unten nach oben fließen und dort vermehrt werden. Einige Anleger sehen in diesem Prinzip eine Täuschung, werfen Jagdfeld vor, das Geld aus den Fonds zu ziehen und dann die Insolvenz in Kauf zu nehmen.
      Besonders wütende Anleger äußerten im SPIEGEL die Befürchtung, Jagdfeld würde das Grand Hotel aus der Insolvenz von allen Lasten befreit zurück kaufen und weiter machen. FUNDUS-Pressesprecher Dr. Christian Plöger weist diese These entschieden als “absurd” zurück. Plöger gegenüber der Ostsee-Zeitung “Das wird definitiv nicht geschehen”. Er weist darauf hin, dass die zur FUNDUS gehörende ECH in Heiligendamm Eigentumswohnungen verkaufen will und das Insolvenzverfahren “nicht gerade verkaufsfördernd ist.



      Insolvenzantrag war alternativlos.

      ...
      ...


      Verhandlungen mit Interessenten laufen weiter.
      .....
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.05.12 22:28:10
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.234.297 von geld4Me am 31.05.12 19:54:17welchen Betrag kann man denn abschreiben, wie der autor schreibt?
      kennt da jemand die Prozentzahl?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.06.12 09:41:55
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.235.125 von geld4Me am 31.05.12 22:28:10Das dürfte noch abhängig von Betriebsprüfungen etc. sein. Wenn Du da genaue Auskunft willst, wirst du um einen Anruf beim Steuerberater des Fonds nicht umhin kommen. Und vermutlich wird er Dir auch noch nichts genaues sagen können und Schätzungen werden die bei so heiklen Geschichten eher nicht abgeben.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.06.12 14:43:29
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.236.248 von Jo1 am 01.06.12 09:41:55Hast Du denn eine ungefähre Schätzng?, denn mein Steuerberater war sich garnicht sicher, ob man im Falle eines Konkurses überhaupt etwas steuerlich absetzen könnte.
      Avatar
      schrieb am 01.06.12 15:08:38
      Beitrag Nr. 35 ()
      Ne, tut mir leid, mit deutschen immofonds hatte ich nie was am Hut. Dein eigener Steuerberater ist hier sicherlich auch eher der Einäuige unter den Blinden. (Nicht böse gemeint) Es kommt auf die Fondskonstruktion an, da gibt es viele Parameter, welche passen müssen. Aber wie gesagt, da kommst du nicht am Steuerberater des Fonds vorbei, wenn du vor den normalen Geschäftsberichten etwas erfahren willst.

      Viel Glück.
      Avatar
      schrieb am 15.07.12 08:56:18
      Beitrag Nr. 36 ()
      Für die, die noch nicht klagen wollten oder npoch zögern eine kleine Hilfestellung. Es gibt ein weiteres hilfreiches Urteil.

      Ich stelle es ein, da ich denke, es könnte helfen, sich noch zu entscheiden, einen Anwalt einzuschalten (für die, die noch zögern)

      JuraForum.de > Nachrichten > Recht & Gesetz > BGH: Beweislastumkehr bei fehlerhafter Anlageberatung
      BGH: Beweislastumkehr bei fehlerhafter Anlageberatung
      06.07.2012, 09:05 | Recht & Gesetz | Autor: Juraforum | 0 Kommentare |

      (Bremen, 5. Juli 2012) Unter dem Aktenzeichen XI ZR 262/10 und mit Datum vom 8. Mai 2012 kommt vom Bundesgerichtshof (BGH) ein überaus anlegerfreundliches Urteil. Der BGH entschied sich erstmals für eine „echte Beweislastumkehr“. Deshalb dürfte es für Investoren künftig viel einfacher sein als bislang, Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafte Anlageberatung insbesondere gegen Banken und Sparkassen durchzusetzen.

      „Für Anleger ist dieses BGH-Urteil ein Meilenstein“, kommentiert Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Partner der auf Investorenschutz spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht. Im Kern seiner Entscheidung akzeptiert das höchste deutsche Zivilgericht nunmehr eine „echte Beweislastumkehr“ und nimmt somit deutlich Abstand von seiner früheren Rechtsprechung. „Auf Grundlage dieses Urteils werden Investoren ab sofort Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen Finanzinstitute viel einfacher durchsetzen können als bislang“, ist Gieschen überzeugt.

      Hintergrund: Bis dato und auf Grundlage der früheren BGH-Rechtsprechung waren klagende Investoren in der Beweispflicht. „Jede Unklarheit in der Beweisführung ging also zulasten der Kläger“, erläutert Jens-Peter Gieschen. Selbst sobald feststand, dass die beratende Bank oder Sparkasse ihre Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit einem Investment verletzt hatte. Grundlage für diese Rechtsauffassung war das BGH-Urteil vom 16. November 1993 unter dem Aktenzeichen XI ZR 214/92. Nunmehr entschied das höchste deutsche Zivilgericht, dass die Beweislastumkehr bereits greift bei erwiesener Aufklärungspflichtverletzung, und distanzierte sich somit von seine fast zwanzig Jahre alten Entscheidung.

      Beispiel: Vor der aktuellen BGH-Entscheidung war das Prozedere wie folgt: Gab es mehr als eine Handlungsmöglichkeit für den falsch beratenen Anleger, musste dieser nachweisen, dass er von der Zeichnung eines Produktes Abstand genommen hätte, falls ihn sein Berater z.B. über die Rückvergütung, die die Bank vom Produktgeber für die Vermittlung des besagten Investments erhält, aufgeklärt hätte. „Das aber war und ist in der Regel nicht ganz einfach. Deshalb zielten die beklagten Finanzinstitute und ihre rechtlichen Vertreter bei der Prozessführung genau darauf ab und versuchten die so genannte Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens zu erschüttern“, erklärt Fachanwalt Gieschen. „Echte Beweislastumkehr“ bedeutet, dass nunmehr die beklagte Bank beweisen muss, dass ihr Kunde sich trotzdem für das Investment entschieden hätte, selbst wenn er über die „Kick-backs“ informiert worden wäre.

      Mit dem zu Grunde liegenden Fall muss sich nunmehr erneut das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main beschäftigen (Aktenzeichen: 19 U 2/10). Dort ging es im Berufungsverfahren (vorher erstinstanzlich Urteil vom LG Frankfurt unter dem Aktenzeichen 2/26 O 100/09) um die Schadenersatzforderung eines Klägers. Dieser verlangte von der Commerzbank AG die Rückabwicklung seiner Beteiligung an der „Film & Entertainment VIP Medienfonds 3 GmbH & Co. KG“. Investiert hatte der Kläger 35.000 Euro plus Ausgabeaufschlag in Höhe von 1.750 Euro. „Grund für die Schadenersatzklage war die Tatsache, dass die Commerzbank ihrem Kunden die von der Fondsgesellschaft für die Vermittlung der Beteiligung erhaltenen Rückvergütungen verschwiegen hatte“, erläutert KWAG-Partner Jens-Peter Gieschen, dessen Team den Kläger vor dem OLG Frankfurt vertritt.
      1 Antwort
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      schrieb am 23.06.13 22:02:28
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.387.222 von geld4Me am 15.07.12 08:56:18Zwei Berliner Immobilienfirmen haben das Hotel gekauft. Quelle: morgenpost.de
      Avatar
      schrieb am 09.10.13 22:43:12
      Beitrag Nr. 38 ()
      Aus:http://www.finanzmarkt-recht.de/rechtsprechung/kenntnis-von-…

      Kenntnis von Agio nicht relevant – Banken müssen über Kick-Backs informieren

      Berater und Banken stellen sich oft und auch gerne öffentlich die Frage, was hat ein Kunde wirklich wissen wollen und was hat er ganz bestimmt gewusst? Bei der Beantwortung dieser Frage sind die Banken meist mehr als großzügig.

      Sie stellen häufig gerne auf den Standpunkt, dass eine Haftung wegen verschwiegener Rückvergütungen schon dann entfalle, sobald der Anleger wisse, dass die Bank an dem Verkauf des Fonds „etwas“ verdient. Hierzu soll die Kenntnis des Anlegers, dass die Bank das Agio erhält, bereits genügen. Dies soll erst recht gelten, wenn der Anleger über das Agio verhandelt hat, denn dann – so die Argumentation der Banken – wisse der Anleger nicht nur über die Provisionsinteressen der Bank Bescheid, sondern hat darüber hinaus auch daran partizipiert.

      Das OLG München hat diesen Scheinargumenten in einer aktuellen Entscheidung vom 26.11.2012, Az. 19 U 2901/12, nunmehr eine klare Absage erteilt.

      Geklagt hatte ein Anleger, der zwar mit seiner Bank über das Agio verhandelt hatte, auf der anderen Seite aber nichts davon wusste, dass noch weitere Provisionen nach seinem Beitritt in einen geschlossenen Medienfonds flossen. Er hatte 50.000 Euro in den MAT M. & T. Productions GmbH & Co. Projekt I KG gesteckt und verlangte die Rückabwicklung der Beteiligung wegen Falschberatung und so genannter Kick-Backs.

      Der letztendlich vom OLG anerkannte Schadensanspruch belief sich auf 17.476 Euro – Das Gericht verurteile die Bank zur Zahlung und zur Freistellung des Klägers von allen weiteren Verbindlichkeiten. Der Kläger hatte gegen ein anders lautendes Urteil des Landshuter Landgerichtes Berufung eingelegt.

      In konsequenter Anwendung der Rechtsprechung des BGH kamen die Münchener Richter zu dem Ergebnis, dass die Kenntnis des Anlegers darüber, dass die Bank das Agio erhält, grundsätzlich unschädlich ist:

      „Zum anderen kann aus dem Umstand, dass ein Anleger annimmt, die Bank erhalte letztlich das fünfprozentige Agio, nicht abgeleitet werden, dass ihm die Frage der Honorierung gänzlich gleichgültig sei. Bei einer zehn- oder gar zwanzigprozentigen Provision verschärft sich der Konflikt zwischen den Interessen des Kunden und dem Provisionsinteresse der Bank nämlich nachhaltig.“

      Alexander Fuxman, Rechtsanwalt bei mzs Rechtsanwälte in Düsseldorf: “Dies ist ein für Anleger sehr erfreuliches Urteil, das lehrbuchartig die Rechtsprechung des BGH anwendet und den Banken klare Grenzen aufzeigt!“
      Avatar
      schrieb am 09.10.13 22:44:21
      Beitrag Nr. 39 ()
      Es liegen in zwischen erste Urteile zu verklagten Sparkassen vor bezogen auf Provisionsunterschlagung bei Fundus 34 verkäufen.
      Avatar
      schrieb am 12.12.14 17:35:34
      Beitrag Nr. 40 ()
      Alle Urteile sind inzwischen rechtskräftig.
      Auch der BGH hat entschieden
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.04.15 22:32:30
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.559.505 von geld4Me am 12.12.14 17:35:34Um das zusammenzufassen:
      Das Bankinstitut verliert in drei Instanzen alle Prozesse und muß den Kauf rückabwickeln
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.04.15 22:33:29
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.530.881 von geld4Me am 09.04.15 22:32:30es muß heißen oben, das "Kreditinstitut", sonst würde ich ja behaupten, es wäre eine Bank :-)


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