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schrieb am 10.03.11 09:21:01
Antwort auf Beitrag Nr.:
41.174.851 von 1erhart am 10.03.11
07:05:40Ich forder sie noch einmal auf eine Quelle für
ihre Behauptungen anzugeben. Wie mir bekannt wurden sie auch schon
von den Mods aufgefordert dazu.
Quelle: T-Zentrale und Ressort SuN (System untere
Netzebene)1998-1999
Es gab ein Ressortleiter der sich weigerte die Verfügung zu
unterschreiben und in den (Vor)-Ruhestand ging.
1999 "zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet" VS
He Leute seit 1993 spätestens 1995 erste Aktienemission ist es
keine Behörde mehr,sondern eine AG trotz Bundesbeamte. Also
bestenfalls Stempel Firmenvertraulich.
schrieb am 30.03.11 00:52:15
Aber ich ich habe hier ein Schriftstück zu den Anklagepunkten
gefunden.
B. Falsche Angaben zum Anlagevermögen
Auch das Anlagevermögen der Beklagten ist in dem Börsenprospekt zum
3. Börsengang wissentlich falsch dargestellt worden. Dies
insbesondere im Bereich des alten Kupferkabelnetzwerkes. Aufgrund
der Fortentwicklung der Technik waren die ursprünglich von der
Beklagten für die Datenübertragung genutzten Kupferkabel nicht mehr
notwendig, diese Kupferkabel und die mit für ihren Betrieb
notwendigen Einrichtungen, wie Verstärkeranlagen,
Vermittlungsstellen etc. sind insbesondere in den Jahren 1998/1999
von der Beklagten „abgebaut" worden. Hierfür gab es
„Deinvestitionsprogramme", die von den seinerzeit bestehenden 39
Technikniederlassungen der Beklagten in der gesamten Bundesrepublik
mit der Durchführung des Aus- und Abbaus des Kupferkabelnetzes
beauftragt waren. Teilweise wurden in den Kupferkabelnetzen jeweils
nur die technischen Einrichtungen, wie Verstärkeranlagen, Verteiler
etc., ausgebaut, teilweise wurde aber auch das alte Kupferkabelnetz
aus dem Boden gerissen. Es handelte sich hierbei um das als
Trägerfrequenz Fernverbindungskabel (TFFVK) und das als
Niederfrequenz Fernverbindungskabel (NFFVK) bezeichnete Kabelnetz.
Die hiermit beauftragten
Technikniederlassungen waren angewiesen, den Fortschritt der
Durchführung der jeweiligen „Deinvestition" zu erfassen und
„Ausbuchungen" für die jeweils „deinvestierten" Teile des
Kupferkabelnetzes nebst technischen Anlagen vorzunehmen.
Im Sommer 1999 erhielten alle 39 Technikniederlassungen zwei als
„Verschluss-Sache" bezeichneten Verfügungen der jeweils
vorgesetzten Stelle in der Hierarchie der Beklagten, mit denen sie
angewiesen worden sind, Ausbuchungen für abgebaute
Leitungsausrüstung oder deaktiviertes Kupferkabel nicht mehr
vorzunehmen. Tatsächlich wurde also technische Ausrüstung der
Beklagten und damit technisches Anlagevermögen im grossen Umfang
wertlos gemacht, ohne dass sich dies in den Bilanzen der Beklagten
niedergeschlagen hätte.
schrieb am 31.08.11 16:54:27
USA blockieren T-Mobile Übernahme durch AT&T Laufticker
Kartellrechtliche Einwände gegen Übernahme
war das aber nicht einkalkuliert ?
6 Mrd. Entschädigung 3 Mrd in Bar bei platzen "Handelsblatt"
schrieb am 31.08.11 17:19:24
Wen interessiert denn der käse aus den 90ern?
schrieb am 31.08.11 17:51:55
Antwort auf Beitrag Nr.:
42.027.252 von BuIl am 31.08.11
17:19:24 @ Wen interessiert denn der käse aus den
90ern?
Die T-Aktien-Klagen laufen noch, da ist noch nichts erledigt.
wEITERE HABEN SICH IN DEN ALTEN zustand zurücksetzen lassen über
Verbraucherzentrale empfohlen.
schrieb am 12.09.11 10:34:27
unter 8 € wär hätte das gedacht ?
schrieb am 12.09.11 10:54:23
Und warum notiert der OS DB2X6F plötzlich 100% höher als im frühen
Handel?
schrieb am 12.09.11 15:29:27
OS DB2X6F call 12 €
Spekulation das der T-Mobil doch durchgeht, Hebel 159 !!!
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