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    Thesaurierender Geldmarktfonds / Kauf vor 2008 / Steuerfrei? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.04.11 13:46:40 von
    neuester Beitrag 13.04.11 21:46:11 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.165.492
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      schrieb am 12.04.11 13:46:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      nach Abgabe einer Selbstanzeige für die Jahre 1999 - 2008 wurden mir nun die neuen Steuerbescheide zugestellt. Meiner Ansicht nach sind sie falsch.

      Begründung:

      Es handelt sich um den thesaurierenden Luxemburger Geldmarktfonds LU0093583077, den ich vor dem Jahr 1999 erworben habe und in Luxemburg bei der Dexia hielt. Der Fonds wurde erst ab 2008 im elektronischen Bundesanzeiger gelistet und galt somit als schwarz. Mit Urteil VIII 2/06 vom 18.11.2008 wurde die Strafbesteuerung schwarzer Fonds als rechtswidrig erkannt. Ausländische Fonds müssen wie inländische Fonds versteuert werden.

      Das Finanzamt hat dies auch berücksichtigt und den Fonds als inländisch betrachtet. Es hat aber, wie ich finde, zu Unrecht, die jährlichen Kurszuwächse versteuert . Da ich das Papier zu einem Zeitpunkt erworben habe, als Kursgewinne nach einem Jahr steuerfrei waren, dürfte meiner Ansicht nach keine Steuer anfallen.

      Dies ist auch der Seite Fondsvermittlung24 zu entnehmen:

      Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen bleiben
      auch künftig steuerfrei, wenn die Anteile vor
      dem 1. Januar 2009 erworben und länger als ein
      Jahr gehalten wurden.

      Da das Finanzamt sich schon einmal in einer anderen Sache bei mir geirrt hat, weiß ich, dass es nicht unfehlbar ist :lick:

      Hätte ein Einspruch von mir Chancen auf Erfolg?
      Vielen Dank für alle Antworten.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.04.11 14:02:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.354.344 von VeraVera am 12.04.11 13:46:40Da es ein thesaurierender Fonds wie du schreibst gehe ich davon aus dass die Besteuerung in Ordnung geht, da der Zuwachs ja aus Zinsen besteht. Bei einem ausschüttenden hättest du die Ausschüttungen auch jedes Jahr versteuern müssen.

      Aber um genau diesen Fall genau zu klären müsste man schon Steuerfachmann sein.
      Avatar
      schrieb am 12.04.11 14:05:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Am besten du mailst den user Taxadvisor an
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.04.11 15:02:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.354.449 von 1erhart am 12.04.11 14:05:15Danke! Habe per BM geantwortet.

      Gruß
      Taxadvisor
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.04.11 15:03:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.354.913 von Taxadvisor am 12.04.11 15:02:09Alles roger auf Kambodscha
      2 Antworten

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      schrieb am 12.04.11 15:42:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.354.922 von 1erhart am 12.04.11 15:03:40Es ist wohl doch recht komplex und ich werde einen Spezialisten suchen müssen. Für meinen bisherigen Anwalt bin ich wohl nicht so eine wichtige Klientin:

      Im ersten Schreiben an das FA hat er geschrieben: "Unserer Ansicht nach wurden bei diesem Fonds jedoch nur die Zins- und Dividendenerträge thesauriert. Insoweit findet eine jährliche Besteuerung der Erträge nicht statt. Eine Besteuerung erfolgt erst zum Zeitpunkt des Verkaufs."

      In seinem letzten Brief an mich steht: "Die Besteuerung hat nach den allgemeinen Regeln, die auch für andere in Deutschland zugelassene Fonds gilt, zu erfolgen. Allein der Verkauf der Anteile ist nicht zu besteuern.... Kursgewinne sind und waren niemals steuerfrei."

      Er widerspricht sich also :confused: .

      Danke und Gruß VeraVera
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.04.11 15:57:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.355.247 von VeraVera am 12.04.11 15:42:58Bitte Antwort hier veröffentlichen :kiss:

      OGV
      Avatar
      schrieb am 13.04.11 21:46:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      Von Taxadvisor bekam ich die Auskunft, dass jährlich Steuer bezahlt weden muss. Dann sind die Bescheide wohl korrekt und ich werde keinen Einspruch einlegen.

      Ich war auch verwirrt durch die Tatsache, dass das Finanzamt im Steuerbescheid für 2009 die Anleihe, die ich angegeben hatte, nicht berücksichtigt hat. Erst als die Unterlagen der Selbstanzeige kamen (ich war inzwischen umgezogen), musste ich auch für 2009 Steuern bezahlen.

      Im Grunde bin ich froh, dass ich keinen Einspruch einlegen muss und die Selbstanzeige abgeschlossen ist. Die Angelegenheit hat ein Jahr gedauert und an meinen Nerven gezerrt. Aber natürlich wollte ich mir kein Versäumnis vorwerfen.

      Noch einmal vielen Dank von VeraVera


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