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    eröffnet am 07.06.11 19:52:18 von
    neuester Beitrag 09.12.11 23:25:36 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.166.768
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      schrieb am 07.06.11 19:52:18
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Spammposting
      Avatar
      schrieb am 07.06.11 20:41:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.615.984 von Gert08 am 07.06.11 19:52:18soll man dem Umtauschangebot zustimmen oder abwarten ? Vielleicht wird dann ja nochmal bei den Letzten Standhaften nachgebessert ?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.06.11 22:09:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      ist das jetzt eine gute oder schlechte nachricht mit der sonderdividende?

      könnte ja heißen dass noch nicht viele das umtauschangebot angenommen haben...

      af
      Avatar
      schrieb am 08.06.11 10:40:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      2€ ist doch nix.
      Dt. Boerse wieder mal geizig ohne Ende.
      Avatar
      schrieb am 09.07.11 15:48:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.616.242 von Procera am 07.06.11 20:41:17Hallo

      Ich habe diese Aktie vor Jahren bei 90 Euro gekauft, habe also ein großes Minus.
      Wenn ich jetzt umtausche, wird sie als Neuanlage gewertet.
      Das heißt, sie wird mit ca 55,00 Euro ins Depot gebucht.
      Sollte die Aktie dann nach Jahren wieder die 90 Euro sehen, und ich verkaufe, weil ich die Geduld verloren habe muß ich noch 25% Steuer auf den Kursgewinn zahlen, den ich ja eigentlich nie hatte. Ich würde also ungefähr erst bei 105,00 0 auf 0
      raußkommen.
      Wenn ich halte, bei 90,00 Euro:mad:
      1 Antwort

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      schrieb am 10.07.11 11:11:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.765.740 von rotermohn am 09.07.11 15:48:05Deine Auffassung teile ich nicht. Wer die Aktie vor Einführung der Abgeltungssteuer gezeichnet hat, muss m. E. keine 25% bei einer späteren Veräußerung zahlen. Durch den Umtausch greift m. E. keine Veräußerungsfiktion, sodass auch weiterhin mit einer Steuerfreiheit veräußert werden kann. Die damaligen Anschaffungskosten stellen gleichzeitig die Anschaffungskosten der neuen Anteile dar.
      Avatar
      schrieb am 09.12.11 23:10:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo Aktie23 ,
      Du hast Recht, er braucht keine 25% bei einer späteren Veräußerung zahlen, warum auch, er hat ja vorher seine Aktien mit Verlust verkauft. Du verkaufst Deine Aktien und kaufst die neuen Aktien zum neuen Zeitpunkt! Der Verkauf ist AgSt-frei (keine Gewinne). Die neuen Aktien unterliegen der Abgeltungssteuer. Ich habe meine noch gut verkauft. Auf die Dividende ist gesch***en.:laugh:
      Gruß Hansi
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.12.11 23:25:36
      !
      Dieser Beitrag wurde von MadMod moderiert.


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