schrieb am 24.06.11 17:40:08
Wer ein Grundstück erwirbt, muss auf Basis des
Grunderwerbssteuergesetzes die Grunderwerbsteuer an den Fiskus
entrichten. Wer dabei kleine Tricks kennt, kann die
Grunderwerbsteuerabgaben allerdings in Grenzen halten.
Lesen Sie den ganzen Artikel:
Wie viel Grunderwerbsteuer muss ich bezahlen?
schrieb am 24.06.11 17:40:08
Der Artikel enthält meines Erachtens zwei rechtliche Fehler (ist
meine persönliche Meinung):
Zum einen ist der Grundstückserwerb zwischen Verwandten in grader
Linie gemäß § 3 Nr. 6 GrEStG steuerfrei. Das heißt erwirbt der
Enkel von seiner Großmutter ein Grundstück ist dies von der GrESt
befreit. Also nix mit Enkel muss zahlen....
Zum anderen führt der Spartipp zwei eigenständige Verträge (einen
Kaufvertrag über Bauland sowie einen weiteren Vertrag über die
Bauleistung)abzuschliessen in der Regel zu keiner GrESt-Ersparnis
(oder nur unter ganz engen Voraussetzungen). Diese
Vertragskonstellation wird in der Regel als steuerlicher
Umgehungstatbestand § 42 Abgabenordnung gewertet. Der
Bundesfinanzhof hat hierzu die Rechtsprechung zum einheitlichen
Vertragswerk entwickelt. Das heißt, die Vertragsparteien werden in
der Regel so gestellt, als gäbe es nur einen einheitlichen Vertrag.
Beide Verträge werden somit zivilrechtlich mit einander verbunden,
wenn beide Leistungen mit einander verknüpft sind (z.B.
Grundstückskauf erfolgt nur, wenn auch die Bauleistungen an den
Unternehmer vergeben werden). Die GrESt bemisst sich dann i.d.R.
auch vom Wert der (noch zu errichtenden) Bauwerke. Siehe
Bundesfinanzhof, Bundessteuerblatt 1990, Teil 2, Seite 590.
Es grüßt
Steuerfux05
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