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    Traditionsunternehmen Veritas AG mit Rekorden in 2010 - Was kommt in 2011? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.07.11 10:49:09 von
    neuester Beitrag 09.05.20 07:26:27 von
    Beiträge: 60
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      schrieb am 02.07.11 10:49:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Das letzte Posting zur Veritas AG liegt fast 8 Jahre zurück! Allein schon Grund genug zu diesem Mauerblümchen unter den deutschen Nebenwerten etwas zu schreiben.

      Auslöser für mein Interesse an der Veritas AG ist allerdings der Jahresabschluss 2010. Als Automobilzulieferer ist man nach den Krisenjahren 2008 und 2009 voll durchgestartet. Es wurde eine Konzernumsatz von über 505 Mio Euro und ein Konzernergebnis von über 21 Mio Euro erzielt. Damit hat Veritas den besten Jahreabschluss seit langer Zeit hingelegt. :eek:

      Der aktuelle Geschäftsbericht ist auf der Homepage der Gesellschaft www.veritas-ag.de/ online erhältlich.

      - Es scheint so, als dass man in den Jahren der Krise die Hausaufhaben gemacht hat.
      - Sucht man im Internet aktuelle Informationen über Veritas, so fällt auf, dass viele Stellenangebote ausgeschrieben sind. Man wächst also weiter.
      - Auch der Aktienkurs erklimmt neue Höhen. Zur Zeit steht er bei 65 Euro. Zuletzt gab es wieder mehr Umsatz in der Aktie
      - Es gibt 4 Mio Aktien. Über 99% der Anteile sind aber im Familienbesitz
      - Die Aktuelle Bewertung der Veritas an der Börse erscheint historisch gesehen niedrig zu sein. Das KGV beträgt beim Kurs von 65 Euro un einen Konzerngewinn von 21 Mio Euro (entsprechend 5,25 Euro pro Aktie) ca. 12,4. Historisch gesehen lag das KGV in den letzten Jahren immer über 20!


      Wird das Mauerblümchen Veritas AG zum Edelweiß?
      2 Antworten
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      schrieb am 02.07.11 10:51:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.733.025 von Muckelius am 02.07.11 10:49:09hier der genaue Link zum Geschäftsbericht 2010

      http://www.veritas-ag.de/binaries/downloads/56_gb2010_deutsc…
      1 Antwort
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      schrieb am 09.07.11 08:54:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.733.030 von Muckelius am 02.07.11 10:51:48Lt. Konzernabschluss der Poppe-Veritas Holding GmbH & Co. KG werden ca. 99,2 % der Aktien der Veritas AG unmittelbar von dieser "Familienholding" gehalten (siehe Konzernabschluss im elektr. Bundesanzeiger). D.h. das nur ca. 32000 Aktien im freien Umlauf sind...
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      schrieb am 19.07.11 18:09:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      heute mal Umsatz von 20 Aktien zum Kurs von 68 Euro.

      Interessant ist u.a. auch die eigene Internetseite zur Thematik Ausbildung bei der Veritas AG

      1 Antwort
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      schrieb am 23.07.11 09:34:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.811.339 von Muckelius am 19.07.11 18:09:47uppps...

      Vielleicht sollte ich auch den Link zur Ausbildungsseite posten, wenn ich diese schon erwähne...


      www.veritas-ausbildung.de/

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      schrieb am 16.08.11 19:30:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      die Veritas AG ist seit Mitte 2010 an dem Gummiwerke Polenz (Ostsächsische Gummiwerk Polenz GmbH) beteiligt.

      http://www.gummiwerk-polenz.de

      Offenbar ist man dabei die Infrastrukur der Firma auf neue Füsse zu stellen bzw. diese zu erweitern



      Auf der Homepage der Stadt Neustadt (Thüringen) findet sich folgende schon einige Wochen alte Pressemeldung


      Neue Gewerbeflächen im ehemaligen Dachziegelwerk




      Im Betriebsgelände des ehemaligen Dachziegelwerks im Ortsteil Langburkersdorf haben in den letzten Tagen die ersten Abbruchmaßnahmen begonnen. Nachdem die Stadt im Februar 2011 das Areal mit 11 ha Fläche käuflich erworben hat, wurden alle Planungsschritte zügig zur schnellen Umnutzung eingeleitet.
      Die verbindlichen Gespräche mit Unternehmen zur Neuansiedlung bzw. zur Erweiterung konnten konkret begonnen werden.

      Ein Förderantrag an die Landesdirektion zur Unterstützung der wirtschaftsnahen Infrastruktur wurde gestellt und zwischenzeitlich im Vergabeausschuss bestätigt.
      Der förderunschädliche Vorhabensbeginn wurde bereits erteilt. Der 1. Bauabschnitt der Abbrucharbeiten im südöstlichen Bereich wurde öffentlich ausgeschrieben und schon vergeben. Die Entkernung und der anschließende Abbruch haben begonnen und werden in diesem Abschnitt bis Mitte Juli beendet sein.

      Die erste Neuansiedlung, die Firma Veritas AG als Muttergesellschaft der Ostsächsischen Gummiwerke Polenz, hat bereits den Bauantrag für zwei Hallenkomplexe eingereicht. Der Baubeginn soll noch im Sommer erfolgen. Das Unternehmen, ein Automobilzulieferer, mit Sitz in Gelnhausen/Hessen wird eine neue Niederlassung errichten und zusätzlich Produktionssortimente in unserer Region fertigen. Entsprechende Erweiterungsflächen in nördlicher Richtung wurden gemeinsam konzipiert und zur Verfügung gestellt. Noch im 2. Halbjahr 2011 soll der Straßenbau in der Verlängerung der Ziegeleistraße bis zur Werner-von-Siemens-Straße beginnen.

      Die weiteren Abbrucharbeiten werden in verschiedenen Losen vorbereitet und voraussichtlich bis Mitte 2012 abgeschlossen. Damit werden die Voraussetzungen für die konzipierte Erweiterung des Unternehmens Gerodur geschaffen. Die planerischen Vorbereitungen laufen ebenfalls, um dann 2012 in die Realisierung überzuleiten. Weitere Ansiedlungen sind auch im Industrie- und Gewerbepark noch möglich und werden durch Werbemaßnahmen forciert. Die wirtschaftliche Entwicklung unserer Stadt soll damit weiter gestärkt werden. Nur durch neu geschaffene Arbeitsplätze können wir eine stabile Einwohnerentwicklung aber auch die Wirtschaftskraft unserer Stadt für die Zukunft sichern.

      Die im 2. Halbjahr fertig gestellte Verkehrsanbindung an die Autobahn A4 mit der Ortsumfahrung Bischofswerda wird dabei positiv wirken.

      Quelle:http://www.neustadt-sachsen.de/neustadtcms/aktuell/pressemit…
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      schrieb am 01.09.11 17:10:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.960.269 von Muckelius am 16.08.11 19:30:19aus der lokalen Presse:


      Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf

      01.09.2011 - GELNHAUSEN

      Demografiewandel: Veritas AG informiert über Auswirkungen

      (red). Über die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Situation eines mittelständischen Unternehmens informierte sich der Gelnhäuser Landtagsabgeordnete Dr. Rolf Müller (CDU) beim Vorstand der Veritas AG in Gelnhausen. „Wir wollen gute Leute hier bei uns halten und vor allen Dingen junge Menschen dafür gewinnen, hier im Raum Gelnhausen sich beruflich und gesellschaftlich zu engagieren“, so Vorstand Bernhard Beck wörtlich.

      Als ausgesprochen erfreulich bezeichnete Beck die wirtschaftliche Situation des Unternehmens. Dies hänge unmittelbar mit der guten Auftragslage der Automobilindustrie zusammen, von der die Veritas als Zulieferer profitiere. Allerdings stamme ein wesentlicher Teil der Produktion aus dem Ausland, wobei Gelnhausen als Stammsitz ohne die Kostenvorteile der ausländischen Fertigung kaum wettbewerbsfähig wäre.

      Engagiert treibe man derzeit in Gelnhausen Projekte voran, um die Vereinbarkeit von Arbeit, Beruf und Familie besser zu organisieren. Vor dem Hintergrund einer stark alternden Gesellschaft bei gleichzeitig zurück gehender Geburtenzahlen sei es eine Überlebensfrage für das Unternehmen, Mitarbeiter an die Firma zu binden. Ständige Fortbildung und Maßnahmen bei der Flexibilisierung der Arbeitszeit stehen dafür als zwei Beispiele. Hier habe man - so Beck - bereits gute Erfolge erzielt. Sorgen bereitet allerdings die Schichtarbeit. Das Unternehmen sei auf der Suche nach praktikablen Modellen um die Wünsche der Mitarbeiter und die Belange der Firma beim Schichtbetrieb unter den sprichwörtlichen „gemeinsamen Hut“ zu bringen.

      Der Landtagsabgeordnete lobte die Maßnahmen der Veritas, die als Mittelständler mit den Großen der Branche konkurrieren müsse, aber bei weitem nicht über die gleichen Ressourcen verfüge. „Wir können in Gelnhausen stolz darauf sein, ein solches Unternehmen in unserer Stadt zu haben“, so Dr. Müller.

      Quelle: http://www.gelnhaeuser-tageblatt.de/lokales/main-kinzig-krei…
      2 Antworten
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      schrieb am 09.09.11 16:55:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.032.503 von Muckelius am 01.09.11 17:10:44Kleiner Exkurs (da Veritas nicht direkt involviert ist)

      Das Schwesterunternehmen der Veritas feiert 100 Jähriges




      Erfolgsgeschichte beginnt mit 60 Mitarbeitern

      09.09.2011

      1911 gründet Conrad Wilhelm Poppe Gummiwarenfabrik - Jürgen Krebaum lässt Firmenhistorie Revue passieren

      GIESSEN (ew). Die Geschichte des Familienunternehmens Poppe + Co ließ der Aufsichtsratsvorsitzende der Gelnhäuser Veritas AG, Jürgen Krebaum, anlässlich des Poppe-Jubiläums (siehe auch obigen Bericht) Revue passieren. (Veritas stellt ein Schwesterunternehmen von Poppe dar. Beide sind über eine Holdinggesellschaft verbunden).

      1911 von Conrad Wilhelm Poppe als Gießener Gummiwarenfabrik Poppe + Co gegründet, produzierten 60 Mitarbeiter Maschinenschläuche und -schnüre, Flaschenscheiben, Schraubenstopfen, Schlauchringe aller Art sowie Pressplatten, Formartikel und Walzenbezüge. 1914 waren es schon 200 Mitarbeiter.

      1918 übernahm der Gründersohn Carl Wilhelm Friedrich Poppe die Leitung, weil sein Vater mit nur 44 Jahren verstorben war. Stetig entwickelte sich das Unternehmen weiter, auf dem Gelände am Leihgesterner Weg wurde angebaut und immer wieder neue Artikel produziert.

      1935 kam der endgültige Aufbruch zu neuen Technologien. Der damalige IG- Farben-Konzern hatte die synthetischen Kautschuke Buna und Perbunan entwickelt und beauftragte Poppe + Co mit Versuchen zur Verarbeitung des neuen Materials. Der Erfolg ließ nicht lange auf sich warten, denn synthetischer Kautschuk erwies sich nicht nur als vollwertiger Ersatz für Naturkautschuk, er erschloss auch eine Vielzahl neuer Anwendungsbereiche.

      Der Zweite Weltkrieg stoppte wiederum den Aufschwung, am 6. Dezember 1944 wurden die Werksanlagen bei der Bombardierung Gießens fast völlig zerstört. Aber schon 1948 lief der Betrieb wieder normal, und Carl Wilhelm Poppe setzte weiterhin auf Wachstum. Unter anderem erwarb er Aktienmehrheiten an der Veritas Gummiwerke AG und der Ullrich Gummiwerke AG in Gelnhausen.

      1961 starb Carl Wilhelm Poppe. Die Firmenleitung ging an die Erben über, mittlerweile wird Poppe in der vierten Familiengeneration weitergeführt. 1988 übernahm Poppe das heutige Tochterunternehmen Rudolf Schön GmbH in Goslar-Jestädt, 1994 kamen die Globus Gummiwerke GmbH in Lübeck-Ahrensbök, die Ostsächsische Gummiwerke GmbH in Polenz sowie die Paul Schollain GmbH wiederum in Ahrensbök hinzu.

      Zu den Abnehmern der umfangreichen Poppe-Produktionspalette gehören die Autoindustrie ebenso wie die Umwelttechnik, der Maschinen-, Apparate- und Anlagenbau, der Hoch- und Tiefbau sowie die Lebensmittelindustrie. „Es gibt kaum einen Wirtschaftszweig, in dem nicht Gummiprodukte eingesetzt werden“, so Krebaum.

      1998 und 2001 erhält Poppe nach eingehender neutraler Überprüfung der firmen-internen Abläufe das Qalitätsmanagement-Zertifikat. Weil die Wachstumsmöglichkeiten am Standort Leihgesterner Weg, der nun ohnehin aufgegeben wird, ausgeschöpft waren, produziert Poppe seit 2000 in dem neu erreichteten Werk II am Ohlebergsweg. Dort ist seither der Einsatz neuer Technologien in einer modernen Produktionsumgebung möglich. Und das Areal bietet genug Raum zur weiteren Ausdehnung.

      Quelle: http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/wirtschaft/11144238…
      1 Antwort
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      schrieb am 09.09.11 16:56:00
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.066.669 von Muckelius am 09.09.11 16:55:02dazu als Ergänzung:

      Poppe + Co feiert 100-jähriges Bestehen - „Mit Gießens Schicksal verbunden“

      09.09.2011

      GIESSEN (ew). „Das Sinnbild des ,ehrbaren Kaufmanns’ ist in ihrem Familienunternehmen gelebte Realität, weil bei ihnen Wirtschaft und Ethik zu einer Einheit verschmelzen“, sprach Regierungspräsiden Dr. Lars Witteck der Firma Poppe + Co ein besonderes Lob aus. Im Laufe von 100 Jahren habe die Firma mehrere politische Systemwechsel überdauert, sagte Witteck zur Feier des 100-jährigen Fimenjubiläums in Gießen. Poppe stellt Profile, Schläuche und Dichtungen aus Kautschuk und Kunststoff für die Automobilbranche, den Maschinenbau und den Sektor der erneuerbaren Energien her.

      Als ein führender Hersteller in seinem Produktionsbereich habe Poppe die dunkelsten Stunden des Landes überstanden und sei in außergewöhnlicher Weise mit der Geschichte und den Schicksalen der Stadt Gießen verbunden, sagte Witteck.

      In die gleiche Richtung zielten die Grußworte von Oberbürgermeisterin Dietlind Grabe-Bolz, die in kühnem Schwung Kultur-, Politik- und lokale Wirtschaftsgeschichte miteinander verband in dem Satz: „Das altehrwürdige Poppe-Gebäude am Leihgesterner Weg gehört zu Gießen wie das Alte Schloss.“

      Zuvor begrüßte Mitinhaberin Ursula Krebaum-Poppe namens des Familienunternehmens neben den beiden Ehrengästen aus der kommunalen und regionalen Politik über 500 derzeitige und ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im großen Festzelt auf dem Gelände des neuen Poppe-Standortes am Ohlebergsweg.

      Das Unternehmen hatte anlässlich des 100-jährigen Bestehens von Poppe + Co. zu einem großen, geselligen Betriebsfest mit Musik, Show und Kinderprogramm eingeladen.

      „Rückblickend bin ich stolz auf das, was das Unternehmen erreicht hat“, sagte Ursula Krebaum-Poppe auch im Blick auf die positiven Zukunftsaussichten. Diese hob auch Geschäftsführer Dr. Ulrich Erlhof hervor, für den das Wohlergehen der Firma untrennbar mit dem der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammenhängt, weil deren Engagement für das Unternehmen und ihre Identifikation mit dem Betrieb die Basis bildeten für dessen Handlungsfähigkeit und Erfolgsaussichten.

      Witteck und Grabe-Bolz dankten der Jubiläumsfirma Poppe für ihr Bekenntnis zum Standort Gießen, an dem rund 600 der insgesamt auf weltweit 14 Standorte verteilten 5000 Mitarbeiter der Poppe-Veritas-Gruppe arbeiten. Regierungspräsident und Oberbürgermeisterin unterstrichen dies gerade auch angesichts des Wegfalls von Teilen der Produktion in Gießen durch die Verlagerung auf andere Standorte. Dass diese bedeutende Veränderung im allseitigen Einvernehmen sozial- und mitarbeiterverträglich geschehe, sei eine wichtige Leistung der Unternehmensführung im Einvernehmen mit der Stadt.

      Entscheidung für Gießen

      „Dies ist eine kluge, weise und verantwortungsbewusste Entscheidung, denn es hat auch andere Standortvarianten gegeben, die für Gießen bitter gewesen wären“, so OB Grabe-Bolz, zumal Poppe in seiner Größenordnung eines der letzten produzierenden Unternehmen in Gießen sei. An dessen neuem Gießener Standort Ohlebergsweg bestünden zudem Möglichkeiten der Erweiterung.

      Quelle: http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/wirtschaft/11144227…
      Avatar
      schrieb am 29.09.11 19:22:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      heute früh ist ein seltenes Ereignis eingetreten: Einige wenige Aktien (ganze 8 Stück) wurden zum Kurs von 67,50 Euro gehandelt. Erster Umsatz seit Juli...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.10.11 09:10:59
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.152.140 von Muckelius am 29.09.11 19:22:06In der Sächsischen Zeitung steht einiges über Veritas. Leider Kostenpflichtig


      Autozulieferer Veritas kommt nach Sachsen

      Neustadt. Der hessische Automobilzulieferer Veritas AG baut eine Niederlassung in Sachsen. In Neustadt in der Sächsischen Schweiz beginnt im Oktober der Bau einer rund 5.000 Quadratmeter großen Produktionsstätte. Das Unternehmen investiert rund neun Millionen Euro in den neuen Standort. Maschinen seien darin noch nicht einkalkuliert. Ab dem Frühjahr 2012 sollen dort Spritzgießteile für die Autoindustrie produziert werden, vor allem Leitungssysteme. ...

      Quelle: http://www.sz-online.de
      Avatar
      schrieb am 07.10.11 16:36:54
      Beitrag Nr. 12 ()
      06.10.2011 | 637/2011
      Spatenstich für neues Mouldingwerk von Veritas

      Pressemitteilung der Veritas AG

      Veritas hat mit dem Bau eines neuen Fertigungswerkes in Neustadt in Sachsen begonnen.

      Dort sollen ab dem zweiten Quartal 2012 Spritzgießteile für die Automobilindustrie gefertigt werden.

      Gelnhausen/Neustadt i. Sachs. Die Veritas AG investiert rund 9 Millionen Euro in ein neues Spritzgießwerk Gewerbegebiet Neustadt/Langburkersdorf. Nach dem erfolgten Spatenstich soll die Produktion im Jahr 2012 starten. In der neuen Fabrik, rund 40 Kilometer östlich von Dresden entfernt, will das Gelnhäuser Traditionsunternehmen Mehrkomponenten-Spritzgießteile für die Automobilindustrie produzieren.

      Außerdem werden andere Werke der Veritas-Gruppe mit Spritzgießteilen versorgt. Das neue Fertigungswerk wird mit modernsten Injektions- und Transfermaschinen ausgestattet. "Damit hat das Mouldingwerk eine bedeutende Position im Konzernverbund von Veritas", so Uwe Hehl, Vorstandsmitglied der Veritas AG. Nach Beendigung des ersten Bauabschnittes sollen dort zunächst 130 Arbeitsplätze geschaffen werden.

      Veritas baut das Werk nicht selbst, sondern hat dies an die Wiesbadener Dabena GmbH gegeben, die als Projektentwickler, Investor und Vermieter fungiert. Nach Abschluss der Baumaßnahmen wird an die Veritas Sachsen GmbH vermietet.

      Pressekontakt:
      Daniel Christian Glöckner
      Diplom-Betriebswirt (BA)
      Unternehmenskommunikation/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
      Veritas AG
      Stettiner Straße 1 – 9
      63571 Gelnhausen
      Telefon: +49 (0)6051 821-4971
      Telefax: +49 (0)6051 821-81-4971
      E-Mail: daniel.gloeckner@veritas-ag.de

      Quelle: http://www.landratsamt-pirna.de/12897.htm
      Avatar
      schrieb am 21.10.11 18:05:38
      Beitrag Nr. 13 ()
      wieder einmal Umsatz. 20 Aktien zum Kurs von 67,50 Euro. Geduld hat sich hier ausgezahlt, die Order stand lange zu 67,50 Euro im Geld
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.01.12 16:20:17
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.243.538 von Muckelius am 21.10.11 18:05:38nun auch endlich eine Pressemeldung zum Neubau auf der Homepage:

      19.01.2012
      35 Millionen Euro für neues Mouldingwerk von Veritas

      PRESSEMITTEILUNG

      35 Millionen Euro für neues Mouldingwerk von Veritas

      Die Ostsächsischen Gummiwerke Polenz GmbH, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Veritas AG, hat mit dem Bau eines neuen Fertigungswerkes in Neustadt in Sachsen begonnen. Dort werden ab dem zweiten Quartal 2012 komplexe Spritzgießteile für die Automobilindustrie gefertigt.

      Gelnhausen/Neustadt i. Sachs. Mit einer Gesamtinvestition von 35 Millionen Euro engagiert sich die Veritas AG im Gewerbegebiet von Neustadt/Langburkersdorf in Sachsen. Auf einem rund 20.000 m² großen Konversionsareal entsteht eine neue Produktionshalle mit einer Fläche von 6.000 m². In der neuen Fabrik, rund 40 Kilometer östlich von Dresden entfernt, wird Veritas, deren Stammwerk und Konzern-zentrale im hessischen Gelnhausen bei Frankfurt am Main liegen, Mehrkomponenten-Spritzgießteile und vormontierte Systeme für die Automobilindustrie produzieren.
      Der neue sächsische Standort wird als interner Zulieferer im weltweiten Produktionsnetzwerk der Veritas-Gruppe fungieren. Das neue Fertigungswerk wird mit den modernsten Injektions- und Transfermaschinen ausgestattet. Das Geländes bietet die Möglichkeit, die Hal-len in weiteren Bauabschnitten auf 12.000 m² zu erweitern. „Von Anbeginn wird das Produktionswerk in Neustadt, das zukünftig unter Veritas Sachsen GmbH firmiert, als wichtiger Produktionsknoten im Konzern eingebunden“, so Bernhard Beck, Sprecher des Vorstandes der Veritas AG.
      „Damit hat das Mouldingwerk eine bedeutende Position im Konzernverbund von Veritas,“ formulierte Uwe Hehl, Vorstandsmitglied der Veritas AG. Nach dem erfolgten Spatenstich soll die Produktion im zweiten Quartal 2012 starten. Nach Fertigstellung des ersten Bau-abschnitts werden dort zunächst 130 Arbeitsplätze geschaffen. Die Mitarbeiter werden beispielsweise Riemenscheiben für Wasserpum-pen, Abdeckungen oder Ventile „Made in Sachsen“ herstellen.

      Bernhard Beck betont: „Mit der Investition in Neustadt haben wir uns bewusst für den Standort Deutschland entschieden. Die kräftigen Zuwächse in der Produktgruppe Moulding machen diesen Neubau notwendig. Gleichzeitig schaffen wir damit den Grundstein für das Wachstum in den kommenden Jahren und stabile Arbeitsplätze in der Region.“

      Die Investition in Sachsen ist ein Baustein in der Wachstumsstrategie der Veritas. Aktuell sind in Bosnien-Herzegowina und China weitere Produktionsstandorte zur Ausweitung der Produktionskapazitäten im Aufbau.

      Veritas AG Unternehmenskommunikation
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.01.12 15:59:51
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.617.569 von Muckelius am 19.01.12 16:20:17Quelle: www.handelsregisterbekanntmachungen.de


      Amtsgericht Hanau Aktenzeichen: HRB 11027 Bekannt gemacht am: 16.01.2012 12:00 Uhr

      Veröffentlichungen des Amtsgerichts Hanau In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

      Veränderungen

      03.01.2012


      Veritas AG, Gelnhausen, Stettiner Straße 1 - 9, 63571 Gelnhausen. Nicht mehr Vorstand: Welte, Manfred, Gelnhausen, *05.09.1950.
      Avatar
      schrieb am 30.01.12 17:18:25
      Beitrag Nr. 16 ()
      aus der lokalen Presse:

      Der Gummifabrik und ihrer Gießener Heimat verbunden

      30.01.2012

      Unternehmerin Ingeborg Poppe stirbt kurz vor 86. Geburtstag

      GIESSEN (WM). Am Ende hatte die schwere Krankheit sie doch schneller besiegt als erwartet. Friedlich und ohne Schmerzen ist Ingeborg Poppe am Freitagabend - kurz vor ihrem 86. Geburtstag - entschlafen. Sie war die Gießener Vorzeigeunternehmerin ihrer Generation. Denn über Jahrzehnte hatte sie als Geschäftsführerin den elterlichen Betrieb, die frühere Gummifabrik und heutige Firma Poppe, am Leihgesterner Weg geleitet. Gemeinsam mit ihrer Schwester Ursula Krebaum-Poppe war sie Inhaberin des Gießener Traditionsunternehmens sowie der noch deutlich größeren Veritas-AG-Gruppe mit Werken am Stammsitz Gelnhausen, in Thüringen, Ungarn, Österreich, Bosnien, Mexiko und demnächst auch in China. Längst sind aus den Gummifabriken High-Tech-Unternehmen geworden, die Systemlösungen überwiegend für die Automobilindustrie, in geringerem Umfang aber auch für Bau, Elektro und Sanitär bieten. Dabei ist es Ingeborg Poppe als Vertreterin einer der wenigen alten Gießener Fabrikantenfamilien gelungen, den mittelständischen Produktionsbetrieb am Standort Gießen über die Jahrzehnte zu erhalten. Das völlig veraltete und daher zu räumende Stammwerk am Leihgesterner Weg hat längst einen modernen Nachfolgestandort im Ohlebergsweg gefunden. Die Zeiten waren nicht immer einfach, wobei sie aber stets zu ihren Mitarbeitern gestanden hat. Ihre verständnis- und rücksichtsvolle Art brachten ihr hohe Anerkennung innerhalb der Belegschaft.

      Dabei war es ihre Sache nicht, im Rampenlicht zu stehen, sondern lieber im Hintergrund zu wirken. Daher war es schon etwas Besonderes, dass sie sich wie zuvor ihr Vater über lange Jahre in die Vollversammlung der früheren Industrie- und Handelskammer Gießen wählen ließ - als erste und seinerzeit einzige Frau überdies.

      Ingeborg Poppe war eine besondere Frau. Sie war trotz ihres Vermögens für sich selbst bescheiden und zurückhaltend, dafür aber gegenüber anderen hilfsbereit und auch großzügig. Sie war allerdings nicht so ohne Weiteres zugänglich. Wer aber ihre Scheu überwunden, Vertrauen aufgebaut und Zugang zu ihr gefunden hatte, konnte jemand erleben, der in dankbarer Erinnerung bleiben wird.

      Quelle: http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/nachr…
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.02.12 16:25:42
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.669.302 von Muckelius am 30.01.12 17:18:25heute Umsatz von 40 Aktien. Nicht viel. Ist aber den höchste Tagesumsatz seit Ende Juni 2011!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.03.12 17:39:51
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.688.433 von Muckelius am 02.02.12 16:25:42News von der Homepage


      01.03.2012
      Neustart der Ostsächsischen Gummiwerke

      Gelnhausen/Neustadt i. Sachs. Die von der Veritas AG im Juli 2010 2007 übernommenen Ostsächsischen Gummiwerke GmbH in Neustadt in Sachen firmiert seit dem 1. März 2012 unter Veritas Sachsen GmbH.

      Der neue Name ist äußeres Zeichen der erfolgreichen Integration des sächsischen Gummiverarbeiters in den hessischen Konzern. Einhergehend damit, wurde bereits im Oktober 2011 mit dem Neubau eines neuen Werks in Neustadt, Sachsen begonnen. Hier werden zukünftig Riemenscheiben für Wasserpumpen, Abdeckungen, Ventile und weitere Produkte gefertigt. „Ein gemeinsamer Name steht auch für das Bestreben, die führende Marktstellung des Veritas Konzerns im Bereich des Mehrkomponenten Spritzgusses weiter auszubauen“, erklärt Bernherd Beck, Sprecher des Vorstand der Veritas AG. „Die Umfirmierung des Polenzer Traditionsunternehmens ist nur der konsequente Schritt in Richtung einer gemeinsamen, erfolgreichen Zukunft“, ergänzt Stefan Fuß, Werksleiter der ehemaligen OGW GmbH.

      Die Investition in Sachsen ist ein weiterer Baustein in der Wachstumsstrategie der Veritas. Aktuell sind in Bosnien-Herzegowina und China weitere Produktionsstandorte im Aufbau.
      Avatar
      schrieb am 03.04.12 16:47:01
      Beitrag Nr. 19 ()
      von der Homepage von BASF

      Metallersatz im heißen Kühlmittel
      2012-04-03 P-12-207

      Thermostatgehäuse für VW: Serienanwendung von Ultramid HRX



      Seit Februar 2012 sind Thermostatgehäuse aus Ultramid® A3WG6 HRX bei VW im Einsatz. Die neue, weltweit verfügbare Spezialität aus dem Polyamid-Sortiment der BASF ist gezielt für Anwendungen entwickelt worden, die hohe Hydrolysebeständigkeit und gleichzeitig hohe Festigkeit fordern. Die Fertigung des Gehäuses übernimmt die Veritas AG mit Hauptsitz in Gelnhausen für die VW-Motorenwerke in Salzgitter.



      Der Gehäusedeckel dieses Kühlmittelreglermoduls, der aus dem neuen Material besteht, ist anspruchsvollen Bedingungen ausgesetzt. Er muss einem Druck von mehreren bar bei einer Spitzentemperatur von bis zu 130°C widerstehen und soll sich dabei kaum deformieren, denn das würde den Wirkungsgrad des Moduls beeinträchtigen.



      Gewichts- und Kostenvorteil

      Im Vergleich zu Vorgängergehäusen, die vollständig aus Aluminium bestanden, ergibt sich durch das Gehäuseoberteil aus der Polyamid-Spezialität ein Gewichtsvorteil aber auch ein Kostenvorteil: Im Gegensatz zum Metallteil muss der Kunststoff nicht nachbearbeitet werden und die gewünschte Maßhaltigkeit, vor allem der Dichtflächen, ist deutlich leichter zu erreichen. Stutzen, Halter, Ventilsitze und andere Funktionen lassen sich im Spritzguss leicht in das Bauteil integrieren. Auch die hohe Oberflächengüte des Kunststoffs ist hier von Bedeutung, da sie einer Abrasion durch das Kühlmittel entgegenwirkt.



      Auslegung mit CAE-Kompetenz

      Wie bei anderen anspruchsvollen Kunststoffbauteilen aus Ultramid haben die CAE-Experten der BASF den Kunden bei der Auslegung unterstützt. Ein Schwerpunkt war die optimale Position der Angusspunkte: Die unvermeidlichen Bindenähte mit ihrer reduzierten Festigkeit konnten in geringer belastete Gehäusezonen verschoben werden. Eine zweite Herausforderung für den Hersteller Veritas stellte die Langzeitdichtigkeit des Bauteils unter den Dichtungs- und Thermostatlasten und den im Innern herrschenden Kühlmitteldrücken dar. Mit Hilfe des universellen BASF-Simulationswerkzeugs ULTRASIM™ ließ sich das Kriechverhalten der Komponente schon im Vorfeld analysieren und über konstruktive Maßnahmen optimieren.



      www.ultramid.de



      Weitere Informationen zu Ultramid® (PA): Unter Ultraplaste.infopoint@basf.com oder via Telefon: +49 (0) 621 60 78780.



      Pressefoto: www.basf.de/pressefoto-datenbank, unter der Rubrik „Kunststoffe“ oder dem Suchbegriff „Ultramid“. Text und Foto finden Sie in Kürze auch im Pressearchiv Kunststoffe der BASF: www.basf.de/kunststoffe/presseinformationen .
      Avatar
      schrieb am 21.05.12 16:05:45
      Beitrag Nr. 20 ()
      aus dem Bundesanzeiger:


      Veritas AG
      Gelnhausen
      Einladung zur Hauptversammlung

      Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur
      ordentlichen Hauptversammlung
      am Freitag, den 29. Juni 2012, um 10:00 Uhr

      im VeriFORUM der Veritas AG, Stettiner Straße 1–9, in 63571 Gelnhausen eingeladen.
      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Veritas AG und des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts der Veritas AG und des Veritas Konzerns für das Geschäftsjahr 2011 sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011
      2.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011

      Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2011 weist die Veritas AG einen Bilanzgewinn in Höhe von € 32.685.863,44 aus.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, daraus € 0,15 je Stückaktie (5 % auf das Grundkapital von € 12.000.000,00, insgesamt € 600.000,00) auszuschütten. Der Betrag von € 32.085.863,44 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
      5.

      Beschlussfassung über die Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

      Herr Jürgen Krebaum legt als Vertreter der Anteilseigner sein Aufsichtsratsamt mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung am 29.06.2012 nieder.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Katharina Hehl, Geschäftsführerin der Poppe Veritas Holding GmbH & Co. KG, Gelnhausen, satzungsgemäß für den Rest der Amtszeit von Herrn Jürgen Krebaum, das heißt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2012 beschließt, zum Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner zu wählen.
      Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz) und § 9 Abs. 1 der Satzung aus vier Mitgliedern der Aktionäre und zwei Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen.

      Die Hauptversammlung ist an diesen Wahlvorschlag nicht gebunden (§ 124 Abs. 2 S. 1 AktG).
      6.

      Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss der Veritas AG und für den Konzernabschluss der Veritas AG für das Geschäftsjahr 2012

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Westprüfung Dr. Seifert & Partner OHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Gießen, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses der Veritas AG und des Konzernabschlusses der Veritas AG für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
      7.

      Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Veritas AG und der Veritas Sachsen GmbH

      Die Veritas AG, Gelnhausen, und die Veritas Sachsen GmbH, Neustadt i.Sa., werden einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag schließen. Die Veritas Sachsen GmbH ist eine 100 %-ige Tochter der Veritas AG.

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem zwischen der Veritas Sachsen GmbH mit Sitz in Neustadt i.Sa. und der Veritas AG zu schließenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zuzustimmen. Die Zustimmung der Hauptversammlung zu der Änderung wird in der Form der Einwilligung erbeten.

      Der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Veritas AG und der Veritas Sachsen GmbH mit Sitz in Neustadt i.Sa. hat folgenden wesentlichen Inhalt:


      Die Tochtergesellschaft Veritas Sachsen GmbH verpflichtet sich, ihren ganzen Jahresüberschuss an die Veritas AG abzuführen. Für den Umfang der Gewinnabführung gilt § 301 AktG in seiner jeweiligen Fassung entsprechend.


      Die Tochtergesellschaft Veritas Sachsen GmbH (Organgesellschaft) kann nur mit Zustimmung der Veritas AG (Organträgerin) Teile des Jahresüberschusses in freie Rücklagen einstellen. Die Organträgerin verpflichtet sich, die Zustimmung zu erteilen, wenn und soweit dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilungsweise begründet ist. Während der Dauer dieses Vertrages gebildete freie Rücklagen sind aufzulösen und zum Ausgleich eines Verlustes zu verwenden oder als Gewinn abzuführen, wenn die Organträgerin dies verlangt und wenn dies bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilungsweise gerechtfertigt ist. Entsprechendes gilt für einen vorgetragenen Gewinn. Korrespondierend zu § 301 AktG werden der Ausschüttungssperre gem. § 268 HGB unterliegende Beträge nicht an die Organträgerin abgeführt.


      Der Anspruch auf Gewinnabführung wird mit Feststellung des Jahresabschlusses fällig.


      Die Veritas AG verpflichtet sich, entsprechend § 302 Abs. 1 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung, jeden während der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahresfehlbetrag bei der Tochtergesellschaft auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind. § 302 AktG findet auch im Übrigen in der jeweils gültigen Fassung entsprechende Anwendung.


      Der Anspruch auf Übernahme des Verlustes wird mit Ablauf des Geschäftsjahres, für das er festgestellt worden ist, fällig.


      Der Vertrag wird nach den Zustimmungen der Hauptversammlung der Veritas AG und der Gesellschafterversammlung der Tochtergesellschaft geschlossen. Der Vertrag wird mit der Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der Tochtergesellschaft wirksam. Er gilt rückwirkend ab dem Beginn des im Zeitpunkt der Eintragung dieses Vertrages im Handelsregister laufenden Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft.


      Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit eingegangen, ist jedoch nicht vor Ablauf von 5 Jahren kündbar, soweit er nicht zuvor zwingend gesetzlich endet. Er kann danach zum Ende eines jeden Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Veräußerung oder Übertragung von sämtlichen Anteilen oder jedenfalls von Anteilen an der Organgesellschaft in der Höhe eines Gesamtnennbetrags mit der Folge, dass die Voraussetzungen der finanziellen Eingliederung der Organgesellschaft in die Organträgerin nach den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorgaben nicht mehr vorliegen, die Einbringung der Organbeteiligung durch die Organträgerin oder die Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation der Organträgerin oder der Organgesellschaft.


      Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages vollständig oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Bestimmung in Kraft treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, hätten sie dies im Lichte der Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit bedacht. Dies gilt auch im Fall der Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer in diesem Vertrag enthaltenen Leistungs- oder Zeitbestimmung. In diesem Fall gilt die gesetzlich zulässige Leistungs- oder Zeitbestimmung als vereinbart, die der Vereinbarten am nächsten kommt. Die vorhergehenden Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Lücken dieses Vertrages.

      Die Veritas AG ist alleinige Gesellschafterin der Tochtergesellschaft. Ausgleichszahlungen oder Abfindungen für außenstehende Gesellschafter gemäß §§ 304, 305 AktG sind nicht zu gewähren.

      Die vollständige Fassung lautet:
      Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag

      zwischen
      Veritas AG, Gelnhausen
      vertreten durch den Vorstand
      – nachfolgend Organträgerin genannt –

      und
      Veritas Sachsen GmbH, Neustadt in Sachsen
      vertreten durch die Geschäftsführung
      – nachfolgend Organgesellschaft genannt –

      Vorbemerkung:

      Die Organträgerin hält 100 % der Geschäftsanteile der Organgesellschaft. Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:

      § 1 Leitung
      (1)

      Die Organgesellschaft unterstellt die Leitung ihrer Gesellschaft der Organträgerin.
      (2)

      Die Organträgerin ist demgemäß berechtigt, der Geschäftsführung der Organgesellschaft hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen. Die Weisungsbefugnis der Organträgerin erstreckt sich auf alle betrieblichen Bereiche und kann allgemein oder auf den Einzelfall bezogen erteilt werden. Die Weisungen sind schriftlich, fernschriftlich oder in vergleichbarer, d.h. nachweisbarer Form (z.B. per E-Mail) zu erteilen. Eine Weisung, diesen Vertrag aufrechtzuerhalten, zu ändern oder zu beenden, darf nicht erteilt werden.
      (3)

      Die Organgesellschaft ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, die Weisungen zu befolgen.
      (4)

      Die Organgesellschaft ist organisatorisch wirtschaftlich und finanziell in das Unternehmen der Organträgerin eingegliedert. Trotz ihrer rechtlichen Selbstständigkeit ist die Organgesellschaft so wie eine wirtschaftliche unselbstständige Betriebsabteilung der Organträgerin tätig und fördert und ergänzt deren wirtschaftliche Betätigung.
      (5)

      Zur Ausübung der Leitungsmacht gegenüber der Geschäftsführung der Organgesellschaft wird unbeschadet der grundsätzlich bestehenden allgemeinen Weisungsbefugnis der Organträgerin vereinbart:
      (a)

      organisatorisch
      Die Organträgerin wird die ihr erforderlich erscheinenden Weisungen für die kaufmännische und betriebliche Organisation der Organgesellschaft erteilen.
      (b)

      wirtschaftlich, technisch
      In wirtschaftlicher und technischer Hinsicht ist die Organgesellschaft nach den Weisungen der Organträgerin zu führen.
      (c)

      finanziell
      Die Aufstellung des Jahresbudgets und die Aufnahme von Krediten bedürfen der Zustimmung der Organträgerin.
      (d)

      personell
      Die Personalpolitik der Organgesellschaft hat nach den Richtlinien der Organträgerin zu erfolgen.
      (6)

      Die selbständige Rechtsform der Organgesellschaft bleibt ungeachtet der vorstehenden Regelungen für die Dauer dieses Vertrages bestehen.

      § 2 Gewinnabführung
      (1)

      Die Organgesellschaft verpflichtet sich, ihren gesamten Jahresüberschuss im Sinne des § 275 Abs. 2 Nr. 20, Abs. 3 Nr. 19 HGB und nach Maßgabe des § 2 dieses Vertrages nach Ablauf des Geschäftsjahres, an die Organträgerin abzuführen, so dass bei der Organgesellschaft vorbehaltlich der in dem nachfolgenden Absatz 2 vereinbarten Regelung kein eigenes Jahresergebnis entsteht. § 301 AktG findet in der jeweils aktuellen Fassung entsprechende Anwendung.
      (2)

      Die Organgesellschaft kann nur mit Zustimmung der Organträgerin Teile des Jahresüberschusses in freie Rücklagen einstellen. Die Organträgerin verpflichtet sich, die Zustimmung zu erteilen, wenn und soweit dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilungsweise begründet ist. Während der Dauer dieses Vertrages gebildete freie Rücklagen sind aufzulösen und zum Ausgleich eines Verlustes zu verwenden oder als Gewinn abzuführen, wenn die Organträgerin dies verlangt und wenn dies bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilungsweise gerechtfertigt ist. Entsprechendes gilt für einen vorgetragenen Gewinn.
      (3)

      Korrespondierend zu § 301 AktG werden der Ausschüttungssperre gem. § 268 HGB unterliegende Beträge nicht an die Organträgerin abgeführt.

      § 3 Gewinnermittlung
      (1)

      Gewinn und Verlust der Organgesellschaft sind nach Maßgabe der handelsrechtlichen Vorschriften zu ermitteln.
      (2)

      Hierbei sind die Vorschriften des § 300 Nr. 1 AktG zu beachten; der Betrag der Abführung darf den aus § 301 AktG sich ergebenden Betrag nicht überschreiten.
      (3)

      Die Organträgerin kann der Geschäftsführung der Organgesellschaft in Bezug auf die Bilanzerstellung Weisungen erteilen.

      § 4 Verlustübernahme
      (1)

      Die Organträgerin ist entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahresfehlbetrag bei der Organgesellschaft auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind. Der Jahresfehlbetrag umfasst nicht einen etwaigen Abwicklungsverlust.
      (2)

      Die Organträgerin und die Organgesellschaft verpflichten sich, vor Ablauf von drei Jahren nach dem Tage, an dem die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuchs als bekannt gemacht gilt, nicht über den Anspruch auf Ausgleich zu verzichten oder über ihn einen Vergleich abzuschließen. Ein Verzicht oder ein Vergleich ist abweichend hiervon dann zulässig, wenn die Organträgerin zahlungsunfähig ist und sich zur Abwendung des Insolvenzverfahrens mit ihren Gläubigern vergleicht oder wenn die Ersatzpflicht in einem Insolvenzplan geregelt wird.
      (3)

      Die Ansprüche aus diesen Vorschriften verjähren in zehn Jahren seit dem Tag, an dem die Eintragung der Beendigung dieses Vertrags in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuchs bekannt gemacht worden ist.
      (4)

      § 302 AktG findet in der jeweils gültigen Fassung entsprechende Anwendung.

      § 5 Fälligkeit von Zahlungen

      Ansprüche auf Abführung des Gewinns werden mit der Feststellung des Jahresabschlusses fällig, Ansprüche auf Übernahme des Verlustes mit Ablauf des Geschäftsjahres, für das sie festgestellt worden sind. Sie sind vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an mit 6 % jährlich zu verzinsen.

      § 6 Informationsrecht
      (1)

      Die Organträgerin ist jederzeit berechtigt, die Durchführung der von ihr gegebenen Anweisungen selbst oder durch die Entsendung von Beauftragten zu überwachen sowie selbst oder durch Beauftragte Bücher und sonstige Geschäftsunterlagen der Organgesellschaft einzusehen. Die Geschäftsführer der Organgesellschaft sind verpflichtet, der Organträgerin jederzeit alle von ihr gewünschten Auskünfte über die Angelegenheit der Organgesellschaft zu erteilen.
      (2)

      Unbeschadet der vorstehend vereinbarten Rechte hat die Organgesellschaft der Organträgerin laufend über die geschäftliche Entwicklung zu berichten, insbesondere über wesentliche Geschäftsvorfälle.

      § 7 Beginn, Dauer und Beendigung des Vertrages
      (1)

      Die Verpflichtung zur Gewinnabführung und zum Verlustausgleich besteht erstmals für den Gewinn oder den Verlust des Geschäftsjahres der Organgesellschaft, in dem dieser Vertrag wirksam wird.
      (2)

      Dieser Vertrag wird unter dem Vorbehalt der Zustimmungen der Gesellschafterversammlungen der Organgesellschaft und der Organträgerin abgeschlossen. Er wird wirksam mit Eintragung in das Handelsregister der Organgesellschaft und gilt rückwirkend ab dem Beginn des im Zeitpunkt der Eintragung dieses Vertrages im Handelsregister laufenden Geschäftsjahres der Organgesellschaft.
      (3)

      Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit eingegangen, jedoch nicht vor Ablauf von fünf Jahren kündbar. Er kann danach zum Ende eines jeden Geschäftsjahres der Organgesellschaft unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs des Kündigungsschreibens bei der anderen Gesellschaft an. Wird das Geschäftsjahr der Organgesellschaft geändert, so läuft dieser Vertrag bis zum Ende des neuen Geschäftsjahres, das auf den 31.12. des jeweiligen Jahres folgt.
      (4)

      Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere,
      (a)

      die Veräußerung oder Übertragung von sämtlichen Anteilen oder jedenfalls von Anteilen an der Organgesellschaft in der Höhe eines Gesamtnennbetrags mit der Folge, dass die Voraussetzungen der finanziellen Eingliederung der Organgesellschaft in die Organträgerin nach den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorgaben nicht mehr vorliegen,
      (b)

      die Einbringung der Organbeteiligung durch die Organträgerin,
      (c)

      die Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation der Organträgerin oder der Organgesellschaft.

      Die Organträgerin ist in diesem Fall lediglich zum Ausgleich der anteiligen Verluste des Organs bis zum Übertragungsstichtag verpflichtet.
      (5)

      Seine Eintragung in das Handelsregister soll sofort erwirkt werden.

      § 8 Aufstellung des Jahresabschlusses
      (1)

      Der Jahresabschluss der Organgesellschaft ist vor seiner Feststellung der Organträgerin zur Kenntnisnahme, Prüfung und Abstimmung vorzulegen.
      (2)

      Der Jahresabschluss der Organgesellschaft ist vor dem Jahresabschluss der Organträgerin zu erstellen und festzustellen.
      (3)

      Endet das Wirtschaftsjahr der Organgesellschaft zugleich mit dem Wirtschaftsjahr der Organträgerin, ist gleichwohl das zu übernehmende Ergebnis der Organgesellschaft im Jahresabschluss der Organträgerin für das gleiche Wirtschaftsjahr zu berücksichtigen.

      § 9 Schlussbestimmungen
      (1)

      Zusätze und Abänderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit nicht eine andere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
      (2)

      Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages vollständig oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Bestimmung in Kraft treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, hätten sie dies im Lichte der Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit bedacht. Dies gilt auch im Fall der Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer in diesem Vertrag enthaltenen Leistungs- oder Zeitbestimmung. In diesem Fall gilt die gesetzlich zulässige Leistungs- oder Zeitbestimmung als vereinbart, die der Vereinbarten am nächsten kommt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Lücken dieses Vertrages.

      Gelnhausen, den ……………………
      Veritas AG Veritas Sachsen GmbH
      …………………………………………
      (…………………….) ………………………………………….
      (……………………..)

      Von der Einberufung der Hauptversammlung an werden in den Geschäftsräumen der Veritas AG, Stettiner Straße 1–9, 63571 Gelnhausen, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre ausliegen:


      der Entwurf des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages der Veritas AG mit der Veritas Sachsen GmbH;


      die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der Veritas AG sowie der Veritas Sachsen GmbH, jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre;


      der gemeinsame Bericht des Vorstands der Veritas AG und der Geschäftsführung der Veritas Sachsen GmbH nach § 293 a AktG;


      der festgestellte Jahresabschluss der Veritas AG und der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht der Veritas AG und des Veritas Konzerns für das Geschäftsjahr 2011 und der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011;


      der Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns.

      Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften der ausliegenden Unterlagen erteilt.

      Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

      Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie der Tagesordnung verpflichtet.

      Die Veritas AG ist eine nicht börsennotierte Gesellschaft, deshalb erfolgen nachfolgende Hinweise freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind nur die Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von ihrer Depotbank gestellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes an diese Adresse übermitteln:
      Veritas AG
      – Finanzen –
      Stettiner Straße 1–9
      63571 Gelnhausen
      Telefax: 0 60 51.8 21-12 00

      Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 08. Juni 2012 (0:00 Uhr MESZ) beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung unter der vorher genannten Adresse spätestens zum Ablauf des 22. Juni 2012 (24:00 Uhr MESZ) zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt. Die Aktionäre, die ihre Teilnahmeberechtigung durch Nachweis erbringen wollen, sollten frühzeitig für die Übersendung des Nachweises sorgen, um einen rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen.



      Gelnhausen, im Mai 2012

      Veritas AG

      Der Vorstand
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.05.12 16:06:56
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.192.200 von Muckelius am 21.05.12 16:05:45anbei Link zum Geschäftsbericht 2011:

      http://www.veritas-ag.de/binaries/downloads/57_gesch_ftsberi…
      Avatar
      schrieb am 21.06.12 19:55:48
      Beitrag Nr. 22 ()
      auf www.sz-online.de (online-Angebot der Sächsischen Zeitung) wurden wieder einige Meldungen über Veritas veröffentlicht. Leider kostenpflichtig.

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      Die Abbrucharbeiten auf dem Gelände des ehemaligen Dachziegelwerks im Industrie- und Gewerbepark Neustadt/Langburkersdorf sind nicht zu stoppen. Jetzt ... Um diese Inhalte lesen zu können, benötigen Sie ein News-Abonnement.
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      12.04.2012 | Ausgabe Sebnitz
      Avatar
      schrieb am 27.06.12 16:02:26
      Beitrag Nr. 23 ()
      Pressemitteilung von der Homepage:


      27.06.2012
      Veritas Sachsen GmbH: Einweihung des Kompetenzzentrums

      Eine Summe von über 40 Millionen Euro hat die Veritas AG investiert. Bereits seit Ende April werden hier hochmoderne Teile für die Automobilindustrie gefertigt: Mehrkomponententeile wie Ventile, Radlaufkühler oder Bugölkühler, Druckfiltergehäuse, Windlaufabdichtungen. Sie werden vornehmlich an bekannte europäische Automobilhersteller geliefert. Die Maschinen, die diese Moulding- bzw- Spritzgießteile herstellen, standen gestern jedoch kurz still. Denn genau acht Monate und 20 Tage hat es gedauert, um eine Brache in einen neuen Industriestandort zu verwandeln: Auf dem Gelände eines ehemaligen Dachziegelwerkes in Neustadt bei Dresden wurde am 20. Juni das neue Kompetenzzentrums Moulding des Automobilzulieferers Veritas eröffnet. Die Geschäftsleitung weihte mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Finanzwesen sowie den Mitarbeitern den neuen Betrieb ein. „Neustadt ist zu einer kleinen Hochburg für die Kunststoffverarbeitung geworden“, sagte Vorstandssprecher Bernhard Beck von der Veritas AG. Das Unternehmen hätte sich vor genau zwei Jahren vor allem aufgrund der guten Infrastruktur für Neustadt entschieden. Dazu gehört die schnelle Anbindung zur A 4 und der damit kurze Weg zu Automobilbauern in Leipzig oder Dresden. Im Oktober 2011 konnten die Bauarbeiten für die neue Niederlassung beginnen. Seit fast zwei Monaten laufen die Maschinen. Über 40 Millionen Euro wurden in den Standort investiert. Ein Großteil fließt in die tonnenschwere Maschinen für die Spritzgießtechnik. Zur Zeit sind 13 Maschinen in Betrieb. Sie sollen Zuwachs bekommen. Um die 50 Spritzgießmaschinen sollen bis 2016 in Neustadt laufen. Die größeren kosten fast so viel wie ein kleines Einfamilienhaus. Noch boomt der Autoexport. Nicht nur die Technik soll wachsen. Die Veritas Sachsen GmbH will sich in Neustadt weiter entwickeln. Auf dem rund zwölf Hektar großen Grundstück im Industrie- und Gewerbepark sollen weitere Hallen entstehen. „Halten wir an der Planung fest, werden in den kommenden vier Jahren insgesamt acht Produktionshallen stehen“, erklärte der kaufmännische Werksleiter Stephan Fuß. Im Moment würde erst ein Viertel der Gebäude stehen. Baugenehmigungen für die weiteren Projekte würden in Aussicht stehen. Dieser Expansionskurs wird sich auch auf die Mitarbeiterzahlen auswirken. Derzeit sind knapp 30 neue Angestellte in Neustadt tätig. Bis 2016 soll die Zahl auf 220 wachsen.



      Die weltweit agierende Veritas AG ist für zahlreiche Automobilhersteller Zulieferer und Systempartner für Kraftstoff-, Öl- und Ladeluftleitungen sowie komplexe Dichtungsmodule. Seit 163 Jahren aktiv am Markt tätig, beschäftigt das älteste kautschukverarbeitende Unternehmen Deutschlands heute am Konzernsitz in Gelnhausen 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, weltweit sind es 4.500. Weitere deutsche Standorte der Veritas AG sind in Thüringen und Sachsen
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.06.12 16:21:02
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.326.724 von Muckelius am 27.06.12 16:02:26Randnotiz (aus der regionalen Presse):

      Gelnhausen
      Ein Beitrag zur Nachwuchsförderung

      28.06.2012 - GELNHAUSEN

      Veritas unterstützt Sekundarschule der Montessori Schule

      (red). Für den Auf- und Ausbau ihrer neuen Sekundarschule hat die Freie Montessori Schule Main-Kinzig-Kreis mit der Veritas AG einen Partner gefunden. Mit Sachspenden im Wert von 10 000 Euro wird sich das Unternehmen bis zum Beginn des neuen Schuljahres im August an der Ausstattung für die neue Sekundarschule beteiligen.

      „Veritas sieht sich als guter Nachbar und Teil des Gemeinwesens. Daher haben wir die Initiative VeriDON ins Leben gerufen, um an allen Standorten der Konzerngesellschaften soziale und Bildungs-Einrichtungen zu unterstützen“, erläutert Veritas-Vorstand Uwe Hehl. Ziel der zukunftsgerichteten Initiative „VeriDON“ ist es, einen Beitrag zur Nachwuchsförderung zu leisten. Daher werden vor allem Bildungseinrichtungen unterstützt. „In diesem Jahr haben wir für unseren Standort mittleres Kinzigtal die neu gestartete Sekundarschule der Montessori Schule ausgewählt, die Kinder und Jugendliche auf die Anforderungen der Gesellschaft im 21. Jahrhundert vorbereitet, indem sie sie an Teamfähigkeit, selbstverantwortliches Lernen sowie nachhaltiges Denken und Handeln in globalen Zusammenhängen heranführt“, lobt Hehl das pädagogische Konzept der Schule.

      Seit dem Schuljahr 2011/2012 bietet die Freie Montessori Schule Main-Kinzig-Kreis mit ihrer Sekundarschule eine Montessori-Lernumgebung für Kinder und Jugendliche von zwölf bis 16 Jahren. Elf Schülerinnen und Schüler der 7. Jahrgangsstufe besuchen derzeit die Sekundarschule, ab dem Schuljahr 2012/2013 werden 21 Schülerinnen und Schüler die Jahrgangsstufen 7 und 8 besuchen. Derzeit arbeitet die Sekundarstufe noch im Gebäude der Freien Montessori Schule Main-Kinzig-Kreis, für die Zukunft ist ein Umzug in eigene Räumlichkeiten geplant.

      Das Engagement der Veritas AG ist auf Sachspenden bezogen. Die Schule hat dafür eine Wunschliste von Ausstattungsgegenständen wie PCs, Möbel und Unterrichtsmaterialien erstellt. Veritas nutzt die Einkaufsvorteile, die sich für Unternehmen im Vergleich zu Privatkäufen ergeben und kümmert sich um die Beschaffung der gewünschten Dinge. „Bis zum Beginn des nächsten Schuljahres im August wollen wir alles unter Dach und Fach haben, denn dann startet schon der zweite Jahrgang an der Montessori Sekundarschule“, beschreibt Uwe Hehl die Vorgehensweise.


      Quelle: http://www.gelnhaeuser-tageblatt.de/lokales/main-kinzig-krei…
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.06.12 14:54:46
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.331.721 von Muckelius am 28.06.12 16:21:02Pünktlich zur heutigen Hauptversammlung: Umsatz von 20 Aktien in Berlin zum Kurs von 74 Euro
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.07.12 08:06:34
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.335.896 von Muckelius am 29.06.12 14:54:46Größere Stückzahlen in Geld und Brief...
      Avatar
      schrieb am 16.07.12 16:27:05
      Beitrag Nr. 27 ()
      heute Umsatz von 119 Aktien. Kurs geht runter auf knapp 59 Euro. Höchster Tagesumsatz seit über einem Jahr
      Avatar
      schrieb am 08.08.12 17:39:38
      Beitrag Nr. 28 ()
      08. August 2012
      Veritas
      König löst Krebaum ab

      http://www.fr-online.de/hanau/veritas-koenig-loest-krebaum-a…
      Avatar
      schrieb am 26.08.12 19:18:44
      Beitrag Nr. 29 ()
      Erschienen am 24.08.2012 um 06:06 Uhr

      Ungarn: Automobilzulieferer Veritas baut Standort aus

      Veritas Kft, ungarische Tochter des deutschen Automobilzulieferers Veritas AG, baut ihren Produktionsstandort in der westungarischen Ortschaft Dunakiliti für knapp 1 Mrd. HUF (3,6 Mio. EUR) aus.

      .....

      http://plasticker.de/Kunststoff_News_17257_Ungarn_Automobilz…
      Avatar
      schrieb am 28.08.12 16:23:59
      Beitrag Nr. 30 ()
      Heute endlich mal wieder etwas Umsatz in der Aktien. 17 Stück zum Kurs von 65,448 Euro.

      Anbei noch was Aktuelles, aber eher Randnotiz:


      Aus der Millionen-Stadt ins beschauliche Gelnhausen

      28.08.2012 - GELNHAUSEN

      Chinesische Delegation zu Besuch bei der Veritas AG - Kleiner Empfang im Rathaus

      (rdn). Eine Delegation aus der chinesischen Stadt Kunshan, die von Oberbürgermeister Jun Lu angeführt wurde, konnte Gelnhausens Bürgermeister Thorsten Stolz gestern im Rathaus begrüßen. Kunshan befindet sich im Jangtse-Delta, ist ein bedeutendes Wirtschaftszentrum Chinas und liegt rund 60 Kilometer westlich von Shanghai und 35 Kilometer östlich von Suzhou. 1,6 Millionen Menschen leben in der Stadt, zu der die Veritas AG Geschäftsbeziehungen unterhält.

      Als eine der wirtschaftlich am besten erschlossenen Städte in China ist Kunshan Standort von mehr als 6 500 ausländischen Investitionsprojekten aus 56 Ländern und Regionen und wird seit mehreren Jahren unter den „Top 100“ der chinesischen Städte gelistet. Hier befindet sich, so war von der Delegation zu erfahren, ein chinesisches Wirtschaftszentrum, das sich besonders auf Notebooks und Mobiltelefone spezialisiert hat.

      Die Delegation ist auf Einladung der Veritas AG in Gelnhausen zu Gast. Das Gelnhäuser Unternehmen unterhält bereits seit einigen Jahren geschäftliche Beziehungen zu der Millionenstadt und verfügt auch über eine kleine Produktionsstätte vor Ort. Kunshan kann neben den geschäftlichen Erfolgen aber auch auf eine tausende Jahre alte Geschichte zurückblicken. Bürgermeister Thorsten Stolz erläuterte die Bedeutung der Stadt Gelnhausen, die in chinesischen Dimensionen gedacht sicherlich nur eine kleine Stadt ist. Den Besuch in Deutschland begründete Jun Lu unter anderem mit dem Kennenlernen der deutschen Infrastrukturen, die er lobend als „vorbildlich“ bezeichnet hat und von der er als Bürgermeister lernen wolle. Von ihm war auch zu erfahren, dass er Deutschland vor einiger Zeit bereits schon für ein Jahr besucht hatte und dort die ersten Kontakte zur deutschen Verwaltung knüpfte. Nach dem Austausch von weiteren Höflichkeiten und dem Wunsch eines Gegenbesuches in China trug sich der chinesische Bürgermeister in das Goldene Buch der Stadt ein.


      Quelle: http://www.gelnhaeuser-tageblatt.de/lokales/main-kinzig-krei…
      Avatar
      schrieb am 01.09.12 15:35:34
      Beitrag Nr. 31 ()
      Amtsgericht Dresden Aktenzeichen: HRB 1858 Bekannt gemacht am: 30.08.2012 12:00 Uhr

      Die in () gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr.

      Veränderungen

      27.08.2012


      Veritas Sachsen GmbH, Neustadt i.Sa., Polenztalstr. 154, 01844 Neustadt i. Sa.. Die Gesellschaft hat am 10.07.2012 mit der Veritas AG mit dem Sitz in Gelnhausen (Amtsgericht Hanau, HRB 11027) als herrschendem Unternehmen einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft hat mit Beschluss vom 11.07.2012 und die Hauptversammlung des herrschenden Unternehmens hat mit Beschluss vom 29.06.2012 zugestimmt.


      Quelle: www.handelsregisterbekanntmachungen.de
      Avatar
      schrieb am 07.09.12 18:12:49
      Beitrag Nr. 32 ()
      Veritas in Gelnhausen bildet 27 junge Menschen aus

      Veröffentlicht am Freitag, 07. September 2012 00:07
      Geschrieben von Redaktion

      http://www.vorsprung-online.de/index.php/wirtschaft/wirtscha…
      Avatar
      schrieb am 27.09.12 16:36:42
      Beitrag Nr. 33 ()
      heute bisher Umsatz von 20 Aktien. Satte 110 Stück stehen bei 60 Euro im Brief!
      Avatar
      schrieb am 28.09.12 13:46:47
      Beitrag Nr. 34 ()
      die 110 Aktien sind heute zum Kurs von 59,82 Euro gehandelt worden.

      Ob die 5000 Stück :eek: die beim Kurs von 59,50 Euro nun im Geld stehen "echt" sind bleibt abzuwarten
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.09.12 07:44:02
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.657.143 von Muckelius am 28.09.12 13:46:47aus der lokalen Presse:

      Wettbewerbsvorteil „Flexible Arbeitszeiten“ nutzen

      28.09.2012 - GELNHAUSEN

      „Business-Talk“ der Agentur für Arbeit im „VeriFORUM“ in Gelnhausen - Experten sprechen über die „Arbeit der Zukunft“ - 90 Arbeitgeber vor Ort

      (hei). Wie wird sie aussehen - die Arbeit der Zukunft? Vor allem: Von wem wird sie in welcher Form erbracht werden? Fragen, auf die die Flexibilisierung von Arbeitszeiten unter anderem eine Antwort sein kann. Und zwar auch als Wettbewerbsvorteil für Unternehmen. Dies war das Schwerpunktthema, zu dem am Mittwochabend die Agentur für Arbeit Hanau im Rahmen des ersten „Business-Talk“ nach Gelnhausen eingeladen hatte. Gekommen waren rund 90 Arbeitgeber aus Hanau und dem Main-Kinzig-Kreis, denen im „VeriFORUM“, den repräsentativen Veranstaltungsräumen der Veritas AG, ein anspruchsvolles, informatives und unterhaltsames Programm geboten wurde.

      Als Hausherr begrüßte Uwe Hehl die Gäste, darunter auch Bürgermeister Thorsten Stolz. In seiner Ansprache stellte er kurz das moderne und gleichzeitig traditionsbewusste Familienunternehmen vor. Mit der Aussage: „Als modernes Unternehmen, das weltweit agiert, sind hoch qualifizierte Fachkräfte durch nichts zu ersetzen. Wir bieten unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schon seit langem Gestaltungsräume, die es ihnen und uns ermöglichen, in verschiedenen Lebensphasen optimale Lösungen zu finden“, leitete er direkt zum Hauptthema des Abends über.

      Gastgeber Alexander Noblé, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Hanau, begrüßte ebenfalls die Gäste und betonte, dass diese Veranstaltung für die Agentur für Arbeit „mit ihrer Mischung aus Diskussion, Vortrag und Unterhaltung ein völlig neues Format“ sei. Dann ging auch er direkt ins Thema. Das Erfordernis, über flexible Lösungen bei der Arbeitsaus- und -durchführung nachzudenken, sieht er vor allem in dem sich abzeichnenden demografischen Wandel und dem wachsenden Fachkräftebedarf. Er betonte die Notwendigkeit für Arbeitgeber, „über neue Strategien zur Fachkräfteakquise nachzudenken“. „Fachkräftemangel“, so einer seiner Kernsätze, „ist Verteilungskampf um Humankapital. Flexible Arbeitszeitmodelle können hier von Vorteil sein.“

      Bevor anschließend Sabine Back als Hauptreferentin des Abends auftrat, übernahmen Lars Wätzold und Michael von Zalejski von der „Comedy Company“ die Bühne. Die beiden Aktions- und Improvisationskünstler, die schon zu Beginn der Veranstaltung in einem einleitenden Auftritt die Erwartungen der Teilnehmer abgefragt und auszugsweise mit improvisierten Dialogen kommentiert und interpretiert hatten, brachten auch im Zwischenspiel ein Feuerwerk an Wechselreden zum Thema „Arbeit“ ein. Dabei banden sie die Zuhörer ein, indem sie sich immer wieder spontane Stichworte zurufen ließen, welche sie anschließend sofort in ihrem szenischen und verbalen Ablauf verwendeten. Eine überragende Darstellung.

      Sabine Back, Projektleiterin für das Themenfeld Personal beim RKW Hessen, einer hessischen Wirtschaftsförderung für kleine und mittelständische Unternehmen, traf in ihrem Vortrag „Flexible Arbeitszeiten - Ihr Wettbewerbsvorteil“ die Aussage: „Umfragen belegen, wie sehr Beschäftigte den eigenen Einfluss auf ihre Arbeitszeiten schätzen, egal, wie alt sie sind. Hier können Unternehmen ohne erheblichen Aufwand als Arbeitgeber punkten - und teilweise Kunden besser bedienen und sogar Geld sparen.“ Auch sie verwies auf den demografischen Wandel mit Prognosen wie dieser, dass die Zahl der Erwerbstätigen in Hessen bis zum Jahr 2030 zwischen zehn und 15 Prozent sinken wird. Sie stellte in ihrem mit Schaubildern unterstützten Vortrag aber nicht nur theoretische Denkmodelle vor, sondern berichtete auch von erfolgreich in die tägliche Praxis umgesetzten und mittlerweile bewährten flexiblen Arbeitszeitmodellen. „Wir werden es künftig mit einem Arbeitnehmermarkt zu tun haben“, betonte sie und verwies dabei auf Erhebungen, nach denen flexible Arbeitszeiten für einen hohen Prozentsatz von Arbeitssuchenden ein wichtiges Kriterium für die Entscheidung zu einem Unternehmen sei.

      Dem Vortrag schloss sich eine von Heike Hengster moderierte Fragerunde an, die den Teilnehmern die Möglichkeit gab, nachzufragen sowie eigene Erfahrungen und Meinungen einzubringen. Außerdem konnten die Besucher mittels iPads weitere Unterlagen anfordern und den Erfolg der Veranstaltung bewerten. Zu diesem trugen neben der fachlichen Tiefe sicherlich auch das angenehme Umfeld des „VeriFORUM“, die treffliche Gesamtorganisation sowie der unterhaltsame Auftritt der Improvisationskünstler bei.

      „Mir ist es wichtig, mit den Arbeitgebern in regelmäßigem guten Kontakt zu sein. Mit dieser Veranstaltung wurde außerdem sichtbar, dass die Agentur für Arbeit mit ihren Themen am Puls der Zeit ist“, formulierte Alexander Noblé sein Schlusswort.

      Quelle: http://www.gelnhaeuser-tageblatt.de/lokales/main-kinzig-krei…
      Avatar
      schrieb am 05.10.12 09:58:01
      Beitrag Nr. 36 ()
      Kurs steht wieder bei 67 Euro. Heute Umsatz von 15 Aktien.
      Avatar
      schrieb am 27.10.12 12:23:55
      Beitrag Nr. 37 ()
      auto.mobilFORUM der Veritas AG
      24.10.2012, 16:07 Uhr

      Die Veranstaltungsreihe Forum der Veritas AG greift in der Veranstaltung am 8. November 2012 mit dem Automotive Fluid Management einen Teilaspekt des Automobilbaus auf. ....


      http://www.automobil-produktion.de/2012/10/auto-mobilforum-d…
      Avatar
      schrieb am 29.11.12 19:20:59
      Beitrag Nr. 38 ()
      Mangels Stückzahl im Geld zu höheren Kursen ist die Stückzahl von 5000 Aktien zu 59,50 Euro im Geld wieder an erster Stelle gerückt...

      Bei überhaupt nur ca. 32000 Aktien im Streubesitz ist die Order schon als ambitioniert zu bezeichnen :laugh:
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.12.12 17:26:56
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.876.630 von Muckelius am 29.11.12 19:20:59heute Umsatz von 40 Aktien zum Kurs von 61,50 Euro
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.12.12 14:50:55
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.886.321 von Muckelius am 03.12.12 17:26:56kleine Bemerkung am Rande: In Frankfurt Stichtag 15.12., Veritas hat anscheinend die Vorsussetzungen zur weiteren Einbeziehung in den Handel noch nicht erfüllt...
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.12.12 17:06:10
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.902.933 von Muckelius am 07.12.12 14:50:55...es ist passiert: kein Handel mehr möglich
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.05.13 15:07:48
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.936.084 von Muckelius am 17.12.12 17:06:10aus dem Bundesanzeiger:


      Veritas AG
      Gelnhausen
      Einladung zur Hauptversammlung

      Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur
      ordentlichen Hauptversammlung
      am Freitag, den 28. Juni 2013, um 10:00 Uhr

      im VeriFORUM der Veritas AG, Stettiner Straße 1–9, in 63571 Gelnhausen eingeladen.
      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Veritas AG und des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts der Veritas AG und des Veritas Konzerns für das Geschäftsjahr 2012 sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012
      2.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012

      Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2012 weist die Veritas AG einen Bilanzgewinn in Höhe von € 50.069.023,79 aus.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, daraus € 0,15 je Stückaktie (5% auf das Grundkapital von € 12.000.000,00, insgesamt € 600.000,00) auszuschütten. Der Betrag von € 49.469.023,79 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
      5.

      Wahl zum Aufsichtsrat

      Mit Ablauf der am 28. Juni 2013 stattfindenden Hauptversammlung endet die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. Es sind deshalb die Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre neu zu wählen. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG und § 9 Abs. 1 der Satzung aus vier Mitgliedern der Aktionäre und zwei Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Damen und Herren als Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zu wählen:


      Frau Katharina Hehl, Dipl.-Betriebswirt (BA), Geschäftsführerin der Poppe-Veritas Holding GmbH & Co. KG,
      Gelnhausen

      Frau Juliane Krebaum-Marschollek, Rechtsanwältin, Geschäftsführerin der Poppe-Veritas Holding GmbH & Co. KG,
      Gelnhausen

      Herrn Prof. Dr. Wolfgang König, Universitätsprofessor, Professur für BWL, Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt,
      Gelnhausen

      Herrn Dr. Wolfgang Maaß, Verleger, Gießener Anzeiger Verlags GmbH & Co KG,
      Gießen

      Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden (§ 124 Abs. 2 AktG).
      6.

      Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss der Veritas AG und für den Konzernabschluss der Veritas AG für das Geschäftsjahr 2013

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Westprüfung Dr. Seifert & Partner OHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Gießen, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses der Veritas AG und des Konzernabschlusses der Veritas AG für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
      7.

      Beschlussfassung über den Verzicht auf Handeln der Aktien an einer Börse

      Auf Grund der Umstrukturierung des Freiverkehrs an der Börse in Frankfurt im letzten Jahr werden die Aktien der Veritas AG zurzeit an keiner Börse mehr offiziell gehandelt. Auf Grund der zahlreichen formalen und finanziellen Aufwendungen, die für einen erfolgreichen Antrag auf Zulassung der Aktien der Veritas AG für den Handel an einer Börse notwendig werden würden, will der Vorstand zukünftig auf einen Handel der Aktien an einer Börse verzichten.

      Der Vorstand bittet die Hauptversammlung gemäß § 119 Abs. 2 AktG um ihre Zustimmung dafür, dass der Vorstand keinen Antrag auf Aufnahme der Aktien der Veritas AG in den Handel an einer Börse stellt.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, keinen Antrag auf Aufnahme der Aktien zu stellen.

      Von der Einberufung der Hauptversammlung an werden in den Geschäftsräumen der Veritas AG, Stettiner Straße 1–9, 63571 Gelnhausen, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre ausliegen:


      der festgestellte Jahresabschluss der Veritas AG und der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht der Veritas AG und des Veritas Konzerns für das Geschäftsjahr 2012 und der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012;


      der Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns.

      Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften der ausliegenden Unterlagen erteilt.

      Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

      Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie der Tagesordnung verpflichtet.

      Die Veritas AG ist eine nicht börsennotierte Gesellschaft, deshalb erfolgen nachfolgende Hinweise freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind nur die Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von ihrer Depotbank gestellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes an diese Adresse übermitteln:
      Veritas AG
      – Finanzen –
      Stettiner Straße 1–9
      63571 Gelnhausen
      Telefax: 0 60 51.8 21-19 00

      Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 07. Juni 2013 (0:00 Uhr MESZ) beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung unter der vorher genannten Adresse spätestens zum Ablauf des 21. Juni 2013 (24:00 Uhr MESZ) zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt. Die Aktionäre, die ihre Teilnahmeberechtigung durch Nachweis erbringen wollen, sollten frühzeitig für die Übersendung des Nachweises sorgen, um einen rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen.



      Gelnhausen, im Mai 2013

      Veritas AG

      Der Vorstand
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.05.13 17:59:11
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.662.343 von Muckelius am 17.05.13 15:07:48Geschäftsbericht für 2012 ist online:

      http://www.veritas.ag/sites/default/files/publikationen/gesc…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.09.13 18:53:44
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.702.279 von Muckelius am 23.05.13 17:59:11Da will jemand billig Stücke einsammeln. Aus dem Bundesanzeiger von heute.


      Taunus Capital Management AG
      Frankfurt a.M.
      Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der Veritas AG
      Wertpapierkennnummer 767 400, ISIN: DE0007674004

      Die Taunus Capital Management AG, Frankfurt am Main, bietet den Aktionären der Veritas AG an, deren Aktien (WKN 767 400, ISIN: DE0007674004) zu einem Preis von 23,75 EUR je Aktie zu erwerben. Das Angebot ist auf 10.000 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 27.09.2013, 18:00 Uhr.
      Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Anteilsinhaber in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.
      Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 27.09.2013, 18:00 Uhr gegenüber der Taunus Capital Management AG, Bockenheimer Landstraße 17-19,
      60325 Frankfurt a.M., Telefon: (069) 710 455 486, Telefax: (069) 509 528 1020,
      www.taunus-capital.de, zu erklären und die Aktien auf das Depot der Taunus Capital Management AG, Depot-Nr. 852 292 002 bei der Bank Schilling, BLZ 790 320 38, zu übertragen. Dabei fungiert die Bank Schilling nicht als Treuhänderin für das abzuwickelnde Wertpapiergeschäft, sondern als Depotbank der Taunus Capital Management AG. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach Eingang der Aktien auf ein vom Aktionär zu benennendes inländisches Konto überwiesen.



      Frankfurt, 04.09.2013

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 04.11.13 18:03:34
      Beitrag Nr. 45 ()
      News.

      Veritas AG: Weitere Investitionen bei Tochter in Dunakiliti
      Meh­r Arbeitsplätze

      3. November 2013 - geschrieben von MTI/Daniel Hirsch in Wirtschaft

      http://www.budapester.hu/bz/2013/11/03/meh%C2%ADr-arbeitspla…
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      schrieb am 02.06.14 19:31:07
      Beitrag Nr. 46 ()
      in den letzten Jahren wurde die Tagesordnung zur Hauptversammlung stets im Mai veröffentlicht. Dieses Jahr hat sich im Bundesanzeiger noch Nichts getan...
      Avatar
      schrieb am 19.06.14 07:15:53
      Beitrag Nr. 47 ()
      aus dem Bundesanzeiger:

      Veritas AG
      Gelnhausen
      Einladung zur Hauptversammlung

      Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur
      ordentlichen Hauptversammlung
      am Dienstag, den 29. Juli 2014, um 10:00 Uhr


      im VeriFORUM der Veritas AG, Stettiner Straße 1–9, in 63571 Gelnhausen eingeladen.
      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Veritas AG und des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts der Veritas AG und des Veritas Konzerns für das Geschäftsjahr 2013 sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013
      2.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013

      Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2013 weist die Veritas AG einen Bilanzgewinn in Höhe von € 47.181.784,67 aus.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, daraus € 0,15 je Stückaktie (5% auf das Grundkapital von € 12.000.000,00, insgesamt € 600.000,00) auszuschütten. Der Betrag von € 46.581.784,67 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
      5.

      Wahl zum Aufsichtsrat

      Herr Prof. Dr. Wolfgang König und Herr Dr. Wolfgang Maaß legen als Vertreter der Anteilseigner ihre Mandate mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung am 29. Juli 2014 nieder.

      Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz) und § 9 Abs. 1 der Satzung aus vier Mitgliedern der Aktionäre und zwei Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Karsten Schween, Geschäftsführer der INTES Beratung für Familienunternehmen GmbH, Amerang, und Herrn Diplom-Kaufmann André Knöll, Geschäftsführer der KNÖLL Finanzierungsberatung für Familienunternehmen GmbH, Hamburg, satzungsgemäß für den Rest der Amtszeit von Herrn Prof. Dr. König und Herrn Dr. Maaß, d.h. für die Zeit bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zu Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner zu wählen.

      Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden (§ 124 Abs. 2 AktG).
      6.

      Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss der Veritas AG und für den Konzernabschluss der Veritas AG für das Geschäftsjahr 2014

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Westprüfung Dr. Seifert & Partner OHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Gießen, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses der Veritas AG und des Konzernabschlusses der Veritas AG für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.

      Von der Einberufung der Hauptversammlung an werden in den Geschäftsräumen der Veritas AG, Stettiner Straße 1–9, 63571 Gelnhausen, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre ausliegen:


      der festgestellte Jahresabschluss der Veritas AG und der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht der Veritas AG und des Veritas Konzerns für das Geschäftsjahr 2013 und der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013;


      der Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns.

      Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften der ausliegenden Unterlagen erteilt.

      Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

      Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie der Tagesordnung verpflichtet.

      Die Veritas AG ist eine nicht börsennotierte Gesellschaft, deshalb erfolgen nachfolgende Hinweise freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind nur die Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von ihrer Depotbank gestellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes an diese Adresse übermitteln:
      Veritas AG
      – Finanzen –
      Stettiner Straße 1–9
      63571 Gelnhausen
      Telefax: 0 60 51.8 21-19 00


      Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 08. Juli 2014 (0:00 Uhr MESZ) beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung unter der vorher genannten Adresse spätestens zum Ablauf des 22. Juli 2014 (24:00 Uhr MESZ) zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt. Die Aktionäre, die ihre Teilnahmeberechtigung durch Nachweis erbringen wollen, sollten frühzeitig für die Übersendung des Nachweises sorgen, um einen rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen.



      Gelnhausen, im Juni 2014

      Veritas AG

      Der Vorstand
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.06.14 15:46:48
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.173.864 von Muckelius am 19.06.14 07:15:53Geschäftsbericht für 2013 ist online verfügbar:

      http://www.veritas.ag/sites/default/files/publikationen/gb20…
      Avatar
      schrieb am 25.07.14 16:15:32
      Beitrag Nr. 49 ()
      mal etwas Aktuelles aus der Fachpresse

      25.07.2014
      Mit Entwicklungskompetenz die Erwartungen übertreffen
      DGQ-Regionakreise Frankfurt am Main/Mittelhessen


      https://www.qz-online.de/news/dgq/artikel/mit-entwicklungsko…
      Avatar
      schrieb am 27.10.14 16:35:59
      Beitrag Nr. 50 ()
      aus dem Bundesanzeiger....


      Taunus Capital Management AG
      Frankfurt a.M.
      Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der Veritas AG
      Wertpapierkennnummer 767400, ISIN: DE0007674004

      Die Taunus Capital Management AG, Frankfurt am Main, bietet den Aktionären der Veritas AG an, deren Aktien (WKN 767400, ISIN: DE0007674004) zu einem Preis von 24,50 EUR je Aktie zu erwerben. Das Angebot ist auf 7.500 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 14.11.2014, 18:00 Uhr.

      Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Anteilsinhaber in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.

      Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 14.11.2014, 18:00 Uhr gegenüber der Taunus Capital Management AG, Bockenheimer Landstraße 17-19, 60325 Frankfurt a.M., Telefon: (069) 710 455 486, Telefax: (069) 509 528 1020, www.taunus-capital.de, zu erklären, und die Aktien auf das Depot der Taunus Capital Management AG, Depot-Nr. 852 292 002 bei der Bank Schilling, BLZ 790 320 38, zu übertragen. Dabei fungiert die Bank Schilling nicht als Treuhänderin für das abzuwickelnde Wertpapiergeschäft, sondern als Depotbank der Taunus Capital Management AG. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach Eingang der Aktien auf ein vom Aktionär zu benennendes inländisches Konto überwiesen.



      Frankfurt, 27.10.2014

      Der Vorstand
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.02.15 12:18:07
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.143.222 von Muckelius am 27.10.14 16:35:59Erste Entlassungswelle bei Veritas AG in Gelnhausen
      250 Mitarbeiter werden auf die Straße gesetzt

      http://primavera24.de/250-mitarbeiter-werden-auf-die-strasse…
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.10.15 06:56:37
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.136.591 von Muckelius am 21.02.15 12:18:07es gibt wieder einmal ein Kaufangebot für die Veritas Aktie...

      zu 23,75 Euro das Stück

      http://taunus-capital.de/Veritas1015
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.05.16 18:23:48
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.926.380 von Muckelius am 25.10.15 06:56:37Geschäftsbericht für 2015 wurde veröffentlicht:

      http://www.veritas.ag/sites/default/files/publikationen/gb20…
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.05.17 16:02:38
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.432.773 von Muckelius am 18.05.16 18:23:48aus dem Bundesanzeiger vom 02.05.17

      Taunus Capital Management AG
      Frankfurt am Main
      Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der Veritas AG
      Wertpapierkennnummer 767400, ISIN: DE0007674004

      Die Taunus Capital Management AG, Frankfurt am Main, bietet den Aktionären der Veritas AG an, deren Aktien (WKN 767400, ISIN: DE0007674004) zu einem Preis von 23,75 EUR je Aktie zu erwerben. Das Angebot ist auf 10.000 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 26.05.2017, 18:00 Uhr.

      Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Anteilsinhaber in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.

      Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 26.05.2017, 18:00 Uhr gegenüber der Taunus Capital Management AG, Bockenheimer Landstraße 17-19, 60325 Frankfurt a.M., Telefon: (069) 710 455 486, Telefax: (069) 509 528 1020, www.taunus-capital.de, zu erklären, und die Aktien auf das Depot der Taunus Capital Management AG, Depot-Nr. 852 292 002 bei der Bank Schilling, BLZ 790 320 38, zu übertragen. Dabei fungiert die Bank Schilling nicht als Treuhänderin für das abzuwickelnde Wertpapiergeschäft, sondern als Depotbank der Taunus Capital Management AG. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach Eingang der Aktien auf ein vom Aktionär zu benennendes Bankkonto überwiesen.



      Frankfurt, 02.05.2017

      Der Vorstand
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.07.17 15:06:39
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.874.684 von Muckelius am 05.05.17 16:02:38Tagesordnung der kommenden Hauptversammlung wurde gerade im Bundesanzeiger veröffentlicht:

      squeeze ot sollbeschlossen werden

      Gelnhausen
      Einladung zur Hauptversammlung
      Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur
      ordentlichen Hauptversammlung
      am Montag, den 14. August 2017 um 10:00 Uhr
      im VeriFORUM der Veritas AG, Stettiner Straße 1–9, in 63571 Gelnhausen eingeladen.
      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Veritas AG sowie des zusammengefassten Lageberichts der Veritas AG und des Veritas Konzerns für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016
      2.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Veritas AG des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von EUR 41.644.628,69 wie folgt zu verwenden:
      a. Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,75 je dividendenberechtigter Stückaktie:
      EUR
      3.000.000,00
      b. Einstellung in die Gewinnrücklage: EUR 0,00
      c. Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung: EUR 38.644.628,69

      Seit dem 1. Januar 2017 ist der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). Die Dividende ist daher am 17. August 2017 fällig.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
      5.

      Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss der Veritas AG und für den Konzernabschluss der Veritas AG für das Geschäftsjahr 2017

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Westprüfung Emde GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Gießen, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der Veritas AG für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
      6.

      Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Veritas AG (Minderheitsaktionäre) auf die Poppe-Veritas Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Gelnhausen (Hauptaktionär) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327 a ff. AktG

      Nach § 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Hauptaktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals gehören, die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf diesen Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.

      Das Grundkapital der Veritas AG beträgt EUR 12.000.000,00 und ist in 4.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 3,00 je Aktie eingeteilt.

      Die Poppe-Veritas Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Gelnhausen hält gemäß der der Gesellschaft am 22. Juni 2017 (Datum des Übertragungsverlangens) vorgelegten Depotbestätigung der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Frankfurt am Main, vom 19. Juni 2017 Stück 3.968.663 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Veritas AG. Sie hält somit (mindestens) seit diesem Tag und auch am Tag der Einberufung der Hauptversammlng durchgehend mehr als 95 % der Aktien der Gesellschaft. Die Poppe-Veritas Holding GmbH & Co. KG ist dementsprechend Hauptaktionärin der Veritas AG im Sinne der §§ 327a ff. AktG.

      Die Poppe-Veritas Holding GmbH & Co. KG hat als Hauptaktionärin mit Schreiben vom 26. April 2017 gegenüber dem Vorstand der Veritas AG das formale Verlangen gestellt, die Hauptversammlung der Veritas AG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Gesellschaft auf die Poppe-Veritas Holding GmbH & Co. KG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG beschließen zu lassen.

      Nach Festlegung der Höhe der angemessenen Barabfindung hat die Poppe-Veritas Holding GmbH & Co. KG mit Schreiben vom 22. Juni 2017 unter Angabe der von ihr festgelegten Höhe der Barabfindung ein konkretisiertes Verlangen im Sinne von § 327a Abs. 1 AktG an den Vorstand der Veritas AG gerichtet.

      In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung vom 22. Juni 2017 hat die Poppe-Veritas Holding GmbH & Co. KG gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet.

      Die Angemessenheit der Barabfindung wurde zudem durch die MAZARS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als dem vom Landgericht Frankfurt am Main bestellten sachverständigen Prüfer für die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung geprüft und bestätigt. Der sachverständige Prüfer hat hierüber am 21. Juni 2017 einen schriftlichen Prüfungsbericht gemäß § 327c Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 293e AktG erstattet.

      Zudem hat die Poppe-Veritas Holding GmbH & Co. KG dem Vorstand der Veritas AG eine Gewährleistungserklärung der Commerzbank AG gemäß § 327b Abs. 3 AktG übermittelt. Mit dieser Erklärung übernimmt die Commerzbank AG die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der Hauptaktionärin, den Minderheitsaktionären der Veritas AG nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister unverzüglich die festgelegte Barabfindung für jede auf die Poppe-Veritas Holding GmbH & Co. KG übergegangene Aktie zuzüglich etwaiger gesetzlicher Zinsen nach § 327b Abs. 2 AktG zu zahlen.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Veritas AG (alle Aktionäre außer der Poppe-Veritas Holding GmbH & Co. KG, Minderheitsaktionäre) werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären gemäß §§ 327a ff. AktG auf die Poppe-Veritas Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Gelnhausen als Hauptaktionärin der Veritas AG, übertragen. Die Übertragung erfolgt gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung durch die Poppe-Veritas Holding GmbH & Co. KG in Höhe von EUR 41,86 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Veritas AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 3,00 je Aktie.


      Auslegung von Unterlagen

      Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen die nachstehend genannten Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
      Stettiner Straße 1–9
      63571 Gelnhausen

      zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär gegen Nachweis seiner Aktionärseigenschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der nachstehend genannten Unterlagen. Abschriften dieser Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
      1.

      Vorlagen zu Tagesordnungspunkt 1


      Der festgestellte Jahresabschluss der Veritas AG zum 31. Dezember 2016


      Der gebilligte Konzernabschluss der Veritas AG zum 31. Dezember 2016


      Der zusammengefasste Lagebericht für die Veritas AG und den Konzern für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016


      Der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016


      Der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands an den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016

      Die vorgenannten Unterlagen (mit Ausnahme des Gewinnverwendungsvorschlags) sind auch im Geschäftsbericht 2016 der Veritas AG enthalten, der während des o.g. Zeitraums auch über unsere Internet-Seite (https://www.veritas.ag/de/presse-und-medien/publikationen) eingesehen werden kann.
      2.

      Vorlagen zu Tagesordnungspunkt 6


      Der Entwurf des Übertragungsbeschlusses vom 22. Juni 2017


      Die Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse der Veritas AG nebst Lageberichten für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2014, 2015 und 2016


      Der schriftliche Bericht der Poppe-Veritas Holding GmbH & Co. KG in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin an die Hauptversammlung gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG (Übertragungsbericht) vom 22. Juni 2017 über die Voraussetzungen für die Übertragung und die Angemessenheit der Barabfindung nebst Anlagen, insbesondere der gutachtlichen Stellungnahme von PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, vom 20. Juni 2017


      Der Prüfungsbericht des gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfers MAZARS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, gemäß §§ 327c Abs. 2 Satz 2 – 4, 293e AktG vom 21. Juni 2017 über die Angemessenheit der Barabfindung


      Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

      Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung der Hauptversammlung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie der Tagesordnung verpflichtet.

      Nachfolgende Hinweise erfolgen somit freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von ihrer Depotbank gestellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes an diese Adresse übermitteln:
      Veritas AG
      – Finanzen –
      Stettiner Straße 1–9
      63571 Gelnhausen
      Telefax: 06051 - 8 21-19 00

      Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 24. Juli 2017 (0:00 Uhr MESZ) beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung unter der vorher genannten Adresse bis spätestens zum Ablauf des 7. August 2017 (24:00 Uhr MESZ) zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt. Die Aktionäre, die ihre Teilnahmeberechtigung durch Nachweis erbringen wollen, sollten frühzeitig für die Übersendung des Nachweises sorgen, um einen rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen.



      Gelnhausen, im Juli 2017

      Veritas AG

      Der Vorstand
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.10.17 17:04:24
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.281.131 von Muckelius am 07.07.17 15:06:39der squeeze-out ist eingetragen

      Quelle: www. handelsregisterbekanntmachungen.de


      Amtsgericht Hanau Aktenzeichen: HRB 11027 Bekannt gemacht am: 12.10.2017 22:01 Uhr



      Veränderungen

      12.10.2017


      HRB 11027: Veritas AG, Gelnhausen, Stettiner Straße 1 - 9, 63571 Gelnhausen. Die Hauptversammlung vom 14.08.2017 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, nämlich die Poppe-Veritas Holding GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Gelnhausen (Amtsgericht Hanau HRA 92445) gegen Barabfindung beschlossen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.04.19 16:40:34
      Beitrag Nr. 57 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.960.787 von Muckelius am 16.10.17 17:04:24Neuigkeiten vom Spruchverfahren

      http://spruchverfahren.blogspot.com/2019/04/squeeze-out-bei-…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.02.20 15:15:02
      Beitrag Nr. 58 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.289.614 von Muckelius am 05.04.19 16:40:34ob wie die Veritas AG mittelfristig wieder an der Börse sehen werden?

      Zur Inf.

      Veritas AG wird verkauft
      Alleine am Stammsitz in Gelnhausen sollen 700 Arbeitsplätze wegfallen

      https://www.gnz.de/region/gelnhausen/veritas-ag-wird-verkauf…
      Avatar
      schrieb am 30.04.20 13:35:07
      Beitrag Nr. 59 ()
      Zur Information

      Jetzt sieht es danach aus das die Veritas erstmal in ein Insolvenzverfahren gehen wird.
      Siehe Artikel aus der Wirtschaftswoche

      https://www.wiwo.de/unternehmen/auto/investorenprozess-gepla…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.05.20 07:26:27
      Beitrag Nr. 60 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.516.239 von Diego2018 am 30.04.20 13:35:07Quelle: www.insolvenzbekanntmachungen.de

      Az.: 70 IN 106/20 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Veritas AG (Antragstellerin), Stettiner Straße 1-9, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 11027), vertr. d.: Jürgen Krebaum, Deutschordenstraße 26, 63571 Gelnhausen, (Vorstand), ist am 30.04.2020 um 15:00 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist verboten, an die Antragstellerin zu zahlen sowie eigene Forderungen mit Geldeingängen auf den Konten der Antragstellerin zu verrechnen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin auf ein von ihm zu errichtendes Sonderkonto einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 I S. 3 Insolvenzordnung).

      Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-370022-0, Fax: 069-370022-111, E-Mail: m.plathner@brinkmann-partner.de bestellt worden.

      Amtsgericht Hanau, 30.04.2020


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