Antwort auf Beitrag Nr.: 41.815.692
von wyandotte am 20.07.11 13:07:10Von der
homepage des Anwalts:
WGF: "Hypothekenanleihen" fallen deutlich
Düsseldorfer Kanzlei erhebt schwere Vorwürfe
"Hypothekenanleihen" der WGF AG fallen heute erneut deutlich. Die
Düsseldorfer Kanzlei Dittke, Schweiger, Kehl & Partner erhebt
auf ihrer Webseite schwere Vorwürfe gegen WGF. Im Folgenden geben
wir den Text der Kanzlei Dittke, Schweiger, Kehl & Partner
wieder:
WGF-Anleihen-Ratings gelten nicht mehr! Auch sonst allerlei
Ungereimtheiten bei WGF?
Von "BBB" bis "BB+" reichen die Ratings, welche die WGF AG am
13.07.2011 für vier von ihren sechs Hypotheken-Anleihen angibt.
Diese Ratings gelten nach Angabe der Agentur Creditreform
spätestens seit 14.06.2011 nicht mehr. Für zwei Anleihen gelten sie
schon seit dem 02.03.2011 nicht mehr. Für eine weitere Anleihe,
WGFH06 bis 14.12.2012, gibt Creditreform das Rating mit "BB-" bis
30.03.2012 an. WGF erwähnt dieses Rating nicht. Die Immobilien-AG
verweist im Übrigen auf den laufenden Ratingprozess, der noch nicht
abgeschlossen sei. Creditreform beruft sich auf noch nicht
beantwortete Fragen. Grundsätzlich entscheidet der
Anleihen-Emittent, ob er ein Rating veröffentlicht oder ob er es
zurückhält. Ratings bis "BBB-" gelten noch als Investmentgrade. Ein
"BB-"-Rating bezeichnet Anlagen mit mittlerem Insolvenzrisiko.
Gemeinhin werden solche Anlagen als "Ramsch" bezeichnet.
"Mit der Nennung nicht mehr gültiger besserer Ratings vermittelt
der Emittent bewusst einen beschönigten Eindruck seiner Anleihen",
beklagt Anlegeranwalt Klaus Dittke von der Kanzlei DSKP.de in
Düsseldorf: "Der Emittent kann sich nicht darauf berufen, dass in
den hinterlegten Rating-Urkunden die Ablaufdaten der Ratings
genannt sind."
In dem Anfang Juli 2011 auf WGFAG.de hinterlegten Geschäftsbericht
für 2010 werden nicht mehr gültige Ratings angegeben; mit dem
Hinweis, sie würden (nur) für das jeweilige Geschäftsjahr, hier
also 2010, gelten. Der Geschäftsbericht 2010 wurde aber am
11.04.2011 vom Vorstand und am 07.06.2011 vom
Aufsichtsratsvorsitzenden unterschrieben. "Solche gravierenden
Änderungen wie zwischenzeitlich (noch) nicht verlängerte Ratings
gehören in den Geschäftsbericht", fordert Anwalt Dittke, der seit
25 Jahren Geld für Anleger aus gescheiterten Anlagen
zurückholt.
Der Geschäftsbericht 2010 wirft einige Fragen auf, welche die
Bonität der Immobiliengesellschaft WGF betreffen. Eigentlich müsste
ein Konzernabschluss erstellt werden: Die Gesellschaft erzielt
umfangreiche Umsätze und Gewinne aus Geschäften mit 100%igen
Tochtergesellschaften. Sie legt aber nur einen Geschäftsbericht für
die Muttergesellschaft WGF AG vor. Ein Konzernabschluss würde mit
wesentlich weniger Gewinn als die Muttergesellschaft abschließen,
so dass der Verlustvortrag der Muttergesellschaft aus den
nachträglich geänderten Abschlüssen für 2008 und 2009 nicht
beseitigt wäre. Dies würde wahrscheinlich die Emissionsfähigkeit
der WGF AG betreffen.
In WGF-Emissionsprospekten steht, die Rückzahlung von Anleihen
solle durch den Verkauf der Bestandsimmobilien, könne u.a. aber
auch mit der Aufnahme von Fremd- oder Eigenmitteln erfolgen. Das
heißt nichts anderes, als dass hierfür Gelder aus der Ausgabe neuer
Anleihen verwendet werden können. 15% der Einnahmen aus
Anleihe-Emissionen darf die WGF AG ausweislich des
Emissionsprospekts grundsätzlich frei verwenden. Die
grundbuchrechtliche Absicherung der Anleihen erfolgt für die
verbleibenden 85% der jeweiligen Nennwerte. "Faktisch geht es bei
dem Handel mit den WGF-Anleihen also - zumindest diese 15%
betreffend - um eine im Wertpapierprospekt offen gelegte Auszahlung
von Altgläubigern mit dem Geld von Neuanlegern", urteilt Anwalt
Dittke und fragt, was man davon halten soll: "Was ist mit der
Mehrzahl der Anleihengläubiger, die den umfangreichen
Wertpapierprospekt nie zu Gesicht bekommen haben und das nicht
wissen können? Wir sind dabei, eine Interessengemeinschaft der
WGF-Anleihengläubiger zu gründen."
Klaus Dittke, Anwalt für Kapitalanlegerrecht