Zitat von fbergerEr
ist nicht dazu bereit die Nebenabrede zu treffen, dass ich vor
Zahlung des Kaufpreises die Schlüssel des Objekts erhalte um zB
Renovierungsmaßnahmen vorzunehmen, einige Dinge meines Hausstandes
umzulagern und Heizöl zu tanken.
Das ist aus Verkäufersicht sein gutes Recht und völlig legitim.
Sollte er Dich vorher in das Haus lassen, ist das ein
Entgegenkommen vom Verkäufer, dazu ist er aber keineswegs
verpflichtet und prinzipiell ist davon auch abzuraten. Lösen ließe
sich das z.B. über die Abwicklung über ein Notaranderkonto, also
"ÜBergang Lasten und Nutzen" nach Eingang des Kaufgeldes auf dem
Notaranderkonto - aber dazu muss das Geld deiner finanzierenden
Bank natürlich schon "jetzt" fließen.
Zitat von fbergerDa
ich derzeit noch in einer Mietwohnung wohne die zum 01.11.2011
gekündigt ist kann ich natürlich nur mit großem finanziellem
Aufwand gleichzeitig meine restliche Miete und die Raten des
Kredites zahlen - ein Umzug ab dem oder am 01.11. ist natürlich
schwachsinnig, ich kann nicht zum einen das Haus renovieren,
umziehen und das innerhalb einiger Tage oder gar innerhalb eines
Tages. Eventuelle Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung kann ich
selbstverständlich auch nicht in so kurzer Zeit
vornehmen.
Sei mir nicht böse, aber das ist nicht "schwachsinnig", sondern
Dein Problem. Wenn Du von einer Miet-Wohnung zur nächsten ziehst,
dann hast Du in aller Regel auch eine Übergangszeit, wo für 2
Wohungen zu zahlen ist.
Zitat von fbergerBesteht
nun die Möglichkeit mit der Bank zu vereinbaren dass die Bank
beispielsweise den Kaufbetrag zum 01. bzw 15.09.2011 auszahlt, und
ich am 01.11. beginne die Raten zu tilgen?
Das halte ich tendenziell für unwahrscheinlich, aber das kann Dir
definitiv nur die Bank beantworten - frei nach dem Motto: "fragen
kann man ja mal".
Ansonsten noch eine Empfehlung: Bei einer speziell gewünschten
Augestaltung des Kaufvertrags auch immer und unbedingt den Notar
befragen, der hat vielleicht die passenden Ideen und kennt
verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Ja, keine Sorge: die
Beratung zum Kaufvertrag ist in den Notargebühren enthalten

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