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schrieb am 10.02.12 16:40:29
Zitat von BaroniEs
gibt auch noch andere Möglichkeiten als die angestrebte Lösung oder
die Insolvenz. Die Anleihengläubiger sind nicht die einzigen, die
Q-Cells haben wollen. Vor der HV wird noch einiges
passieren.
Und was sind die Alternativen? Das jemand die hoch verschuldete
Firma übernimmt?
schrieb am 16.02.12 13:35:07
Q-Cells hat ohne Frage Ten Bagger Potential, aber Conergy hat
noch viel mehr drauf ! !
Check it out.
schrieb am 18.02.12 10:27:44
Zitat von Push Daddy
Zitat von BaroniEs
gibt auch noch andere Möglichkeiten als die angestrebte Lösung oder
die Insolvenz. Die Anleihengläubiger sind nicht die einzigen, die
Q-Cells haben wollen. Vor der HV wird noch einiges
passieren.
Und was sind die Alternativen? Das jemand die hoch verschuldete
Firma übernimmt? 
Mit bezahlten Bashern diskutiere ich grundsätzlich nicht !
schrieb am 21.02.12 12:04:41

Faktor 10 wird nicht reichen....
schrieb am 21.02.12 12:08:32
Antwort auf Beitrag Nr.:
42.781.803 von Hypernate am 21.02.12
12:04:41Eher Faktor 20. Aber nicht der Kurs sondern die
Aktienanzahl.
Aber träumen ist ja erlaubt.
schrieb am 21.02.12 19:46:06
dpa-AFX: INDEX-MONITOR: Dürr heißer MDax-Kandidat - Conti hat noch
keine Dax-Chance
FRANKFURT (dpa-AFX) - Ein erneuter Dax-Aufstieg <DAX.ETR>
bleibt der
Continental-Aktie <CON.ETR> vorerst noch verwehrt. Die im
Index der mittelgroßen
Werte notierten Anteile an dem Autozulieferer sind zwar am besten
platziert für
einen Sprung in den Leitindex, doch das reicht nicht aus. Mehrere
Änderungen
dagegen werden von Index-Experten im MDax <MDAX.ETR> und
TecDax <TDXP.ETR>
erwartet. Der im Kleinwerteindex SDax gelistete Maschinenbauer Dürr
gilt als
heißer Kandidat für den Aufstieg in den Index mittelgroßer
Werte.
Der Arbeitskreis Aktienindizes kommt am Montag, 5. März,
zusammen,
um über die Index-Zusammensetzung zu beraten. Bis auf den Dax, der
nur nach den
so genannten außerordentlichen 'Fast-Exit'- und 'Fast-Entry'-Regeln
überprüft
wird, stehen bei den anderen Indizes reguläre Prüftermine an.
Wirksam werden
beschlossene Änderungen ab Montag, 19. März.
Nach den 'Fast-Entry'-Regeln der Deutschen Börse erfüllt der
Reifenhersteller Continental die Aufnahmevoraussetzungen für den
Dax nicht. 'Er
muss sich daher noch gedulden, zumal auch kein Fast-Exit-Kandidat
in Sicht ist',
lautet das Fazit von Index-Stratege Uwe Streich von der LBBW. 'Im
September
sollte Conti aber auf jeden Fall in den Dax aufsteigen können,
sofern keine
größeren Änderungen eintreten', glaubt Marktstratege Klaus Stabel
von der ICF
Kursmakler AG.
Laut Fast-Entry-Regel steigt ein Wert in den Dax auf, wenn er auf
der
Rangliste der Deutschen Börse bei den Kriterien
streubesitzgewichtete
Marktkapitalisierung und Börsenumsatz jeweils auf Platz 25 oder
besser rangiert.
Conti dagegen liegt in beiden Kriterien noch ein paar wenige Plätze
dahinter.
Nach der Fast-Exit-Regel wiederum wird ein Dax-Wert ersetzt, wenn
er bei beiden
Kriterien schlechter als Rang 45 platziert ist, sofern ein
Nicht-Indexwert bei
beiden Kriterien auf Rang 35 oder besser platziert ist. Das ist
aber nicht der
Fall. Weder Beiersdorf <BEI.ETR> noch Metro <MEO.ETR>
stehen derzeit so schlecht
da, als dass ihr Platz im Leitindex gefährdet wäre.
Im MDax dagegen wackeln die Plätze von Gagfah <GFJ.ETR>
und
Heidelberger Druckmaschinen<HDD.ETR> gewaltig. Die
Wahrscheinlichkeit, dass sie
ersetzt werden, ist daher hoch. Stabel und Streich rechnen mit
einer Aufnahme
des Maschinenbauers Dürr <DUE.ETR>. Als zweiten Kandidaten
sehe beide eine
Chance für TAG Immobilien <TEG.ETR>.
Durch den Kurssturz der Q-Cells-Aktie <QCE.ETR> dürfte dieser
Solarwert
wohl aus dem TecDax entfernt werden. Hier setzt Streich auf das
Biotechunternehmen Sartorius <SRT3.FSE> <SRT.FSE> als
Aufnahmekandidat und
Stabel auf Euromicron <EUCA.ETR>, einen Spezialisten für
Netzwerke und
Glasfaserkabel.
schrieb am 22.02.12 19:30:33
dpa-AFX: DGAP-News: Q-Cells SE: Gegenantrag (deutsch)
Q-Cells SE: Gegenantrag
DGAP-News: Q-Cells SE / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
Q-Cells SE: Gegenantrag
22.02.2012 / 19:21
---------------------------------------------------------------------
Die
Gesellschaft bleibt aus den in der Einladung angeführten und in
der
Versammlung im Einzelnen zu erläuternden Gründen bei ihrem
ursprünglichen
Beschlussvorschlag.
Q-Cells International Finance B.V.
---------------------------------------------------
Gläubigerversammlung
Q-Cells 27-02-2012
Gegenantrag
Ich stelle den folgenden Gegenantrag zu Punkt 2 der Tagesordnung
(B):
2. Beschlussfassung über die Zustimmung zu einer Stundung von 20%
des
Nennbetrags der Anleihe durch den gemeinsamen Vertreter bis zum 30.
April
2012, sowie zur entsprechenden Stundung der Ansprüche der Gläubiger
aus der
Garantie der Q-Cells SE
Ich schlage den Gläubigern vor, Folgendes zu beschließen: Die
Gläubiger
stimmen der Vornahme der folgenden Maßnahmen des gemeinsamen
Vertreters zu,
verbunden mit der Anweisung, diese Maßnahmen vorzunehmen:
a) Stundung der Ansprüche der Gläubiger auf Zahlung von 20% des
Nennbetrags aus den EUR 492.500.000 1,375 %
Wandelschuldverschreibungen
fällig 2012 bis zum 30. April 2012, die
verbleibenden 80% des Nennbetrags
werden entsprechend den Anleihebedingungen am 28. Februar 2012
bedient;
b) Stundung der Ansprüche der Gläubiger aus der Garantie der
Q-Cells SE
vom 28. Februar 2007 gegenüber der Citibank, N.A. zugunsten der
Gläubiger
der EUR 492.500.000 1,375 % Wandelschuldverschreibungen fällig
2012
bis zum
30. April 2012, soweit diese Ansprüche der Sicherung der Ansprüche
der
Gläubiger auf Zahlung der verbleibenden 20% des Nennbetrags aus den
EUR
492.500.000 1,375 % Wandelschuldverschreibungen fällig 2012
dienen;
c) die Vornahme der Stundung gemäß lit. a) und lit. b) erfolgt mit
der
Maßgabe, dass sie mit sofortiger Wirkung endet, wenn und sobald
eines der
folgenden Ereignisse eintritt:
aa) die Garantin stellt einen Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens
nach §§ 17-19 Insolvenzordnung oder die Emittentin stellt
einen Antrag auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach dem für sie maßgeblichen
niederländischen Insolvenzrecht;
bb) es tritt ein Kontrollwechsel nach § 11 (a) oder eine
Verschmelzung
nach § 11 (b) der Emissionsbedingungen ein;
cc) die Gläubiger beschließenden Wegfall der Stundung gemäß lit. a)
und
lit. b) mit der einfachen Mehrheit der an der Abstimmung
teilnehmenden
Stimmrechte in einer beschlussfähigen Gläubigerversammlung oder
im Wege der
Abstimmung ohne Gläubigerversammlung gemäß § 18 SchVG. Dieses
Ereignis gilt
bereits mit der Beschlussfassung als eingetreten, unabhängig davon,
ob der
Beschluss noch angefochten werden kann oder ob der Beschluss nach
Maßgabe
der §§ 5 ff. SchVG vollziehbar ist.
d) Die Vereinbarung der Stundung erfolgt mit der Maßgabe, dass die
am 28.
Februar 2012 fällig werdenden Zinsen entsprechend den
Emissionsbedingungen
in bar ausgezahlt werden und ab dem 29. Februar 2012 für
die verbleibenden,
noch nicht ausbezahlten 20% des Nennwertes der Anleihe, trotz
der Stundung
Zinsen in Höhe von 15% p.a. auflaufen, die bis zum 30. April 2012
in bar
ausgezahlt werden.
Begründung:
Gemäß der Ad-Hoc Meldung vom 24.01.2012 verfügte
Q-Cells Ende Dezember 2011
über 304 Mio. EUR Cash. Auch unter der Annahme, dass ein Teil
dieser
Barmittel Anfang 2012 zur Erhöhung der Vorräte benutzt wurde, sind
noch
ausreichende Mittel vorhanden, um die Anleihen 2012 vollständig und
zeitnah
zu bedienen. Dies ist zusätzlich ersichtlich aus der Einladung
zur
Gläubigerversammlung, Teil A. 2. 'Die Q-Cells Gruppe verfügt zwar
derzeit
über liquide Mittel von deutlich über EUR 200.000.000'.
1. Ein Insolvenzrisiko gibt es durch die zeitnahe Rückzahlung der
2012
Anleihen nicht. Die restliche Liquidität und das verbleibende
Working
Capital (das sollten insgesamt ca. 560 Mio. EUR, also mehr als ein
halbes
Jahr Umsatz sein) sind eindeutig ausreichend für eine Weiterführung
des
Geschäftsbetriebs.
2. Eine Bewilligung oder Erlaubnis von Inhabern der 2014 und/oder
2015
fälligen Anleihen ist nicht nötig, da beide Anleihen bis jetzt
ordnungsgemäß und zeitnah bedient wurden und es noch ausreichende
liquide
Mittel gibt, um die zukünftigen Zinsen beider Anleihen und des
Kredits der
Maleisischen Regierung zu zahlen. Dieses Argument des Managements
ist also
nicht zutreffend und irreführend. Verhandlungen mit Inhabern der
2014
und/oder 2015 fälligen Anleihen sind überflüssig und
unbegründet.
Man darf sich fragen, warum diese Verhandlungen vom Management
geführt
wurden (Ad-Hoc von 01. Februar 2012). Eine Rückzahlung der 2014 und
2015
Anleihen, sowie des Malaysia Kredits kann, wenn erforderlich, auf
Basis
einer Refinanzierung gewährleistet werden. Es gibt keinen Grund
davon
auszugehen, dass eine Teil- oder Voll-Refinanzierung bis dann
nicht
erfolgen kann. Die Pläne, nicht betriebsnotwendige
Unternehmensteile für bis zu 200 Mio. EUR zu verkaufen
(ad-hoc 01.02.2012)
und ab 2014 ein positives EBIT zu erwirtschaften, bieten
hierfür
zusätzliche Unterstützung.
3. Durch die vorgeschlagene Stundung von 20% des Nennwerts der
Anleihen
bis April 2012 wird ein zusätzlicher und völlig ausreichender
finanzieller
Spielraum geschaffen.
Dies setzt selbstverständlich voraus, dass das Unternehmen von nun
an
vernünftig, sparsam und sachgerecht geführt wird. Insbesondere muss
die
Nutzung des Working Capitals optimiert werden. Keinesfalls darf es
genutzt
werden, Kunden in der Hoffnung auf steigende Umsätze längere
Zahlungstermine einzuräumen. Es ist den Inhabern der 2012-Anleihe
nicht
zumutbar, wegen solcher Verkaufsanreize auf die Rückzahlung ihres
gesamten
Kapitals verzichten zu müssen. Deswegen ist mein Vorschlag, nur 20%
des
Nennwertes zu stunden, bei marktgerechte Verzinsung (die 15%
p.a.
Verzinsung ist marktgerecht für Kapital, das mit Verspätung
zurückgezahlt
wird) vernünftig und wirtschaftlich vertretbar.
Q-Cells sollte aufhören, auf unprofitablen Umsatz zu setzen und
sich
stattdessen ausschließlich auf Geschäfte konzentrieren, die
zumindest keine
operativen Verluste vor Abschreibungen und Wertminderungen
verursachen.
Dies kann erreicht werden durch
* die Anpassung der Verkaufspreise (Q-Cells kann sieh keine
Dumping-Preis-Strategie zur Gewinnung von Marktanteilen mehr
leisten)
und/oder durch
* die nachträgliche Anpassung und Flexibilisierung der
Ankaufspreise
dergestalt, dass mögliche Schwankungen im Preis von Solarzellen
und Modulen
auch durch die Lieferanten in Abhängigkeit vom tatsächlich
erzielten
Endverkaufspreis aufgefangen werden.
Eine solche Strategie wird wahrscheinlich zu einer sinnvollen
Verringerung
des Umsatzes und als Folge auch der Bedürfnisse an Working Capital
führen,
wobei das Unternehmen im Ergebnis zumindest operativ profitabel
werden
kann. Nur so kann die Zukunft von Q-Cells nachhaltig gesichert
werden.
4. Es gibt also keine objektive Grundlage für das Argument des
Managements, eine Rückzahlung der Anleihe am 28. Februar 2012 komme
nicht
in Betracht, weil die Q-Cells SE dann angeblich nicht mehr über
ausreichende Mittel zur Fortführung des Geschäftsbetriebs verfügte
und eine
Zahlungsunfähigkeit einträte. Der Verlust von mehr als der Hälfte
des
Eigenkapitals und das negative Eigenkapital auf Konzernebene sind
kein
Insolvenzgrund und deswegen hier irrelevant. Das Management
sollte
sparsamer mit der unbegründeten und geschäftsschädigenden
Insolvenzdrohungen umgehen.
Die eigentliche objektive Gefahr für Q-Cells sind
* die katastrophale, unvernünftige und unwirksame Strategie des
Managements;
* die extrem hohe Vergütungen des Management trotz schlechter
Leistungen;
sowie
* die Armeen von unnötigen und sündhaft teuren Beratern und
Beratungsunternehmen, die vom Management großzügig unterhalten
werden.
Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der rezenten Vorschläge
und Pläne
des Managements von Q-Cells, insbesondere des CEO und CFO Herr Dr.
Cen, ist
die Frage mehr als begründet, ob die Fürsorgepflicht des
Managements, die
Interessen der Inhaber der 2012 Anleihen zu wahren, erfüllt
wurde.
Mit freundlichen Grüßen,
Hugo Smeyers
Ende der Corporate News
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22.02.2012 Veröffentlichung einer Corporate
News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der
EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen
gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de
·FP4’I
schrieb am 23.02.12 08:26:08
Antwort auf Beitrag Nr.:
42.791.154 von Baroni am 22.02.12
19:30:33Genau so hatte ich es mir vorgestellt, das
Management, allen voran der werte Herr Cen, hat so ziemlich alles
falsch gemacht was man nur falsch machen kann und jetzt wollen sie
als Ausgleich für ihr stümperhaftes Verhalten die Aktionäre über
die Klinge springen lassen. Und dafür kassieren sie auch noch
astronomische Gehälter. Irgendwie kommt mir das bekannt vor.
schrieb am 24.02.12 17:20:19
dpa-AFX: DGAP-News: Q-Cells SE: Gegenantrag (deutsch)
Q-Cells SE: Gegenantrag
DGAP-News: Q-Cells SE / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
Q-Cells SE: Gegenantrag
24.02.2012 /
17:16
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Gegenantrag
vom 24.02.2012. Die Gesellschaft bleibt aus den in der
Einladung angeführten und in der Versammlung im Einzelnen zu
erläuternden
Gründen bei ihrem ursprünglichen Beschlussvorschlag. Sie weist
ferner
darauf hin, dass die in der Begründung des Gegenantrags angegebenen
Zahlen
zum Aktivvermögen und der Werthaltigkeit der Aktiva der Q-Cells SE
nicht
von Q-Cells SE stammen und nicht bestätigt werden
können.
__________________________________________________________________________
__________
Ich
stelle als Geschäftsführer der EasyTax Steuerberatungsgesellschaft
mbH,
eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichtes Freiburg i. Br.
HRB
580754 zu B. der Tagesordnung Punkt 2 folgenden
Gegenantrag.
2. Beschlussfassung über die Zustimmung zu einer Stundung des
Nennbetrages
der Anleihe durch den gemeinsamen Vertreter bis zum 31. März
2012
sowie zur
entsprechenden Stundung der Ansprüche der Gläubiger aus der
Garantie der Q
Cells SE.
Ich schlage den Gläubigern vor folgendes zu beschließen:
Die Gläubiger stimmen der Vornahme folgenden Maßnahmenpaktes
des
gemeinsamen Vertreters zu, verbunden mit der Anweisung an den
Gläubigervertreter die nachfolgenden Einzel aufgeführten
Maßnahmen
umzusetzen:
a) Stundung der Ansprüche der Gläubiger auf Zahlung des
Nennbetrages aus
den EUR 492.500.000 1,375% Wandelschuldverschreibung, fällig am 28.
Februar
2012 bis zum 31. März 2012 verbunden mit den nachfolgenden
Einzelmaßnahmen
* Die am 28. Februar 2012 fällige Zinszahlung wird
termingerecht
entsprechend der Emissionsbedingungen in bar ausgezahlt.
* Teilrückzahlung in Höhe von 10 % des Nominalbetrages der
Anleihe
am 31.
März 2012 einschließlich der Zinsen vom 29. 02. 2012 bis zum 31.
März 2012
mit 1,375% aus dem gesamten gestundeten Nominalbetrag der
Anleihe
* Restrückzahlung am 31. März 2012 durch Novation des
restlichen
Rückzahlungsanspruches (90 %) in ein Darlehen an die Q Cells SE
mit
folgender Ausstattung:
- Darlehenslaufzeit 01. 04. 2012 bis 31. 12. 2015
- Zinssatz 1,375%, Zinszahlung vierteljährlich
- Erstrangige (voll werthaltige) Sicherheiten (bankenüblich)
- Wahlrechte für
Darlehensgläubiger
Solange der Darlehensanspruch besteht, haben die Gläubiger das
Recht den
Darlehensanspruch in Aktienkapital zu dem mit den Gläubigern
der
Wandelschuldverschreibungen 2014 und 2015 vereinbarten
Wandlungspreis
umzuwandeln. Kommt eine entsprechende Vereinbarung mit den
Anleihegläubigern 2014 und 2015 nicht zustande, entfällt das
Wandlungsrecht.
Darlehensschuldner
Solange die Gläubiger die Umwandlung des Darlehensanspruchs in
Aktienkapital nicht beantragt haben, kann der Darlehensschuldner
ohne
Einhaltung einer Kündigungsfrist das Darlehen jederzeit, auch in
Teilen,
tilgen.
Die Darlehen werden durch den Gläubigervertreter als
Treuhänder der
Darlehensgeber gebündelt und verwaltet. Das Wahlrecht auf
Umwandlung in
Aktienkapital kann von jedem Darlehensgeber einzeln über den
Treuhänder
ausgeübt werden. Die Treuhandkosten trägt die Q Cells.
b) Stundung der Ansprüche der Gläubiger aus der Garantie der Q
Cells SE
vom 28. Februar 2007 gegenüber der Citibank, N.A. zugunsten der
Gläubiger
der EUR 492.500.000 1,375% Wandelschuldverschreibung, fällig 2012
bis zum
31. März 2012, soweit diese Ansprüche der Sicherung der Ansprüche
der
Gläubiger auf Zahlung des Nennbetrages aus den EUR 492.500.000
1,375%
Wandelschuldverschreibung fällig 2012 dienen
c) die Vornahme der bis 31. März 2012 ausgesprochene Stundung
erfolgt mit
der Maßgabe, dass sie mit sofortiger Wirkung endet, wenn und sobald
eines
der folgenden Ereignisse eintritt:
aa) die Garantin stellt einen Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens
nach §§ 17-19 Insolvenzordnung oder die Emittentin stellt
Antrag auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach dem für sie maßgeblichen
niederländischen Insolvenzrecht;
bb) es tritt ein Kontrollwechsel nach § 11 (a) oder eine
Verschmelzung
nach § 11 (b) der Emissionsbedingungen ein;
cc) die Gläubiger beschließen den Wegfall der bis 31. März 2012
ausgesprochenen Stundung mit einfacher Mehrheit der an der
Abstimmung
teilnehmenden Stimmrechte in einer beschlussfähigen
Gläubigerversammlung
oder im Wege der Abstimmung ohne Gläubigerversammlung
gemäß § 18 SchVG.
Dieses Ereignis gilt bereits mit der Beschlussfassung als
eingetreten,
unabhängig davon, ob der Beschluss noch angefochten werden kann
oder ob der
Beschluss nach Maßgabe der §§ 5 ff. SchVG vollziehbar ist.
Begründung
Die Gläubiger der Wandelschuldverschreibung 2007/2012 haben
am 28. Februar
2012 Anspruch auf die volle Rückzahlung des Anleihebetrages in
bar.
Dem steht nach den Ausführungen des Vorstandes entgegen, dass,
falls
Liquidität in Höhe von ca. EUR 200.000.000 abfließen sollte,
die
Fortsetzung der Gesellschaft nicht mehr gewährleistet ist. Ob
dieses so ist
oder nicht kann dahin gestellt bleiben.
Nach den eigenen Aussagen der Gesellschaft sind im Falle der
Fortführung
der Gesellschaft Aktivwerte in Höhe von 2.000.000.000 in der
Gesellschaft
vorhanden.
Selbst für den Insolvenzfall wird das Aktivvermögen von
der Gesellschaft
mit EUR 600.000.000 angegeben. Aus diesem Aktivvermögen ist die
Stellung
von werthaltigen Sicherheiten möglich und zulässig. Es wäre unter
dem
Fortführungsgesichtspunkt grundsätzlich auch zulässig
Bankkredite
aufzunehmen.
Durch den vorstehenden Gegenantrag wird der
Gesellschaft die Fortführung
ihrer Geschäftstätigkeit ermöglicht. Auf das vorgesehene
Restrukturierungskonzept hat der Gegenantrag keine negative
Auswirkung.
Auch die Umwandlung der Anleihen 2014 und 2015 in Aktienkapital
ist
unabhängig vom Gegenantrag möglich. Durch eine mögliche bare
Rückzahlung
der Darlehen, die in der Entscheidung der Gesellschaft steht,
ergeben sich
für die in Aktienkapital wandelnden Anleihegläubiger 2014 und 2015
sogar
auf Grund einer geringeren Verwässerung Vorteile. Der im Konzept
der
Gesellschaft vorgesehne Verkauf der Randbereiche mit einem Volumen
von ca.
EUR 200.000.000 kann zur Tilgung der Darlehen verwendet werden.
Die vorgesehene Teilrückzahlung in bar wurde auch von der
Gesellschaft
selbst vorgeschlagen.
Da dafür in jedem Fall schon heute die erforderliche Liquidität
vorhanden
ist, kann die Teilrückzahlung von 10 % problemlos am 31. März
2012
erfolgen.
Der Erfolg, der von der Gesellschaft vorgeschlagene pauschalen
Stundung ist
mit erheblichen Risiken belastet. Wesentlicher Faktor ist die
Zustimmung
der Hauptversammlung zu einem Kapitalschnitt auf 5 %. Der
Gegenantrag
sichert auch ein Überleben der Gesellschaft für den Fall, dass
die
Hauptversammlung einem entsprechenden Antrag nicht zustimmt, da
ausreichend
Liquidität, vorhanden bleibt.
Ich bitte Sie diesem Antrag zuzustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Köpple
Geschäftsführer der
EasyTax Steuerberatungs-
Gesellschaft mbH
Ende der Corporate News
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24.02.2012 Veröffentlichung einer Corporate
News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der
EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen
gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de
und
http://www.dgap.de
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Sprache:
Deutsch
Unternehmen: Q-Cells SE
Sonnenallee 17-21, OT Thalheim
06766 Bitterfeld-Wolfen
Deutschland
Telefon: +49 (0)3494 - 6699-0
schrieb am 24.02.12 22:08:26
Zitat von BaroniGenau
so hatte ich es mir vorgestellt, das Management, allen voran der
werte Herr Cen, hat so ziemlich alles falsch gemacht was man nur
falsch machen kann und jetzt wollen sie als Ausgleich für ihr
stümperhaftes Verhalten die Aktionäre über die Klinge springen
lassen. Und dafür kassieren sie auch noch astronomische Gehälter.
Irgendwie kommt mir das bekannt vor.
-->und genau deswegen wird jeder aktionär mit "NEIN" stimmen
5% wären quasi enteignung und das werden sich die aktionäre nicht
gefallen lassen
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