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schrieb am 23.08.11 11:37:32
Hallo
ich habe mal eine Frage zur Behandlung von Lynx Depots in der
Steuererklärung.
In der Ekst- Erklärung gibt es ein Kästchen für "Auslandskonten".
(Genauer: Unterhalten Sie Kontoverbidungen ins Ausland.)
Ja/Nein
Wie genau sind eure Erfahrungen in bezug auf lynx. Die Lynx Depots
sind Interactiv Brokers Konten, die sich im Ausland befinden. Lynx
selbst ist aber mit einer Niederlassung in Berlin. Dort habe ich
damals die Formulare hin geschickt.
Auslandskonto ja oder nein, wie sind eure Erfahrungen?
schrieb am 23.08.11 13:41:34
Antwort auf Beitrag Nr.:
41.989.330 von StilleSammlerin am 23.08.11
11:37:32Wir Abgeltungsteuer einbehalten? Wenn ja,
Inlandskonto, Wenn nein, dann Auslandskonto. Was hat das mit
"Erfahrungen" zu tun?
Gruß
Taxadvisor
schrieb am 23.08.11 15:58:07
Antwort auf Beitrag Nr.:
41.990.024 von Taxadvisor am 23.08.11
13:41:34hi
danke für die klare Antwort. Habe das erste Jahr mit dem lynx noch
so meine offenen Fragen. Die "Hotline" gibt nicht so klare
Aussagen.
Was das mit Erfahrungen zu tun hat? Weiß nicht hätte auch schreiben
können, wer kennt die Antwort.
Noch mal danke
grüßle
schrieb am 23.08.11 22:03:32
Antwort auf Beitrag Nr.:
41.990.763 von StilleSammlerin am 23.08.11
15:58:07Auslandskonto hin oder her. Lynx nimmt
sicherlich am Kontenabrufverfahren für die Finanzämter teil und
meldet alle Transaktionen der Bafin....
schrieb am 23.08.11 22:19:47
also was nun:
eigene steuererklärung machen, also
die summe des gewinns oder verlust
in der steuerklärung angeben,
oder wird das über das kontoabrufverfahren, selbst von lynx
durchgeführt?
schrieb am 23.08.11 23:48:12
Antwort auf Beitrag Nr.:
41.993.112 von Marcus_Aurelius am 23.08.11
22:19:47Kontenabrufverfahren? Alles an das BAFIn melden?
Selbst wenn, ist das für die Besteuerung unmaßgeblich.
Wenn keine dt. Abgeltungsteuer einbehalten wurde, ist selbst zu
erklären, wenn AbgSt einbehalten wurde nur Thesaurierungsfonds,
Ersatzbemessungsgrundlage etc.
Gruß
Taxadvisor
schrieb am 24.08.11 13:09:11
Antwort auf Beitrag Nr.:
41.993.112 von Marcus_Aurelius am 23.08.11
22:19:47die Meldung an das FA was von den brokern kommt,
dient nur als Kontrolle der Steuerzahler. die Erklärung musst du
schon noch selbst machen. es könnten ja noch Strafgebühren
hinzukommen, solltest du etwas verschweigen
schrieb am 27.08.11 14:04:20
Antwort auf Beitrag Nr.:
41.993.112 von Marcus_Aurelius am 23.08.11
22:19:47Den Gewinn und Verlust nach Fifo ausrechnen,
alle Orderabrechnungen ausdrucken und beim Finanzamt einreichen
oder alles dem Steuerberater "hinschmeißen"
Das ist der Grund, warum ich kein Konto mehr bei einem
Auslandsbroker führe, das war bei Nordnet auch echt suboptimal
schrieb am 15.09.11 13:03:28
Antwort auf Beitrag Nr.:
42.010.714 von trend_investor am 27.08.11
14:04:20Wenn man bei Lynx keine deutsche Anschrift bei
der Kontoeroeffnung und dazu vielleich noch ein auslaendisches
Verrechnungskonto angibt dann...
Wollt ihr wirklich dieses "wir finanzieren von Griechenland bis
Irland alle Schrott- Systeme" auch noch unnoetigerwiese fuetttern ?
schrieb am 15.09.11 21:16:38
Hallo,
Abgeltungssteuer gilt lt. meinem Steuerberater für Aktien und
Kapitalverzinsungen. Nicht für Erlöse bei Brokern. Diese sind voll
steuerpflichtig. Als Deutscher zahlt man da seine Steuern, wo man
über 180 Tage im Jahr lebt. Gibts keine Doppelbesteuerungsabkommen,
sind die kompletten Gewinne auf persönlichen Bankkonten dem
Finanzamt so oder so anzugeben.
Da gibts kein Vertun, Deutsche sind eben deutsche Sklaven und
gehören mit Haut und Haar dem Staat.
Sollte ich mich da irren, so bitte ich um einen begründeten Schlag
zwischen die Hörner :-)
Danke Joe
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