Neu auf wallstreet:online?
Jetzt registrieren | Login
x
Benutzername:

Passwort:

Angemeldet bleiben
Passwort vergessen?

Neuste Beiträge aus: Lynx Konto - Steuererklärung - Auslandskonto oder nicht?

Diskussionsstatistik
eröffnet am 23.08.11 11:37:32
von
neuster Beitrag 11.03.12 14:40:44
von

Anzahl Beiträge: 15
Aufrufe gesamt: 2.144
Aufrufe heute: 0
Diskussionsnr.: 1.168.541

Interactive Brkrs-A

Chart
WKN: A0MQY6
ISIN: US45841N1072
Symbol: KY6
11,06
 
-0,98 %
-0,110
Berlin (EUR), 25.05.12 | 08:00
Beitrag schreiben
Ansicht
Avatar
schrieb am 11.03.12 14:40:44
Beitrag Nr.15 
(42.883.969)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.883.550 von screamz am 11.03.12 11:28:37Da Dividenden auch steuerpflichtig sind, wäre das wohl nicht ganz unwichtig...

Wenn man nur Belege beifügen müsste, wozu gibt es dann Formulare?

Sofern die Gewinne richtig ermittelt sind, reicht das grundsätzlich aus, allerdings kann das FA weitere Belege anfordern.

Gruß
Taxadvisor
Avatar
schrieb am 11.03.12 11:28:37
Beitrag Nr.14 
(42.883.550)
Antwort
Zitat
Ich habe noch einige Fragen zur Steuererklärung, da ich auch ein Konto bei Lynx habe. Ich hoffe mir kann jemand helfen.

1) Ich habe ein PDF-File des gesamten letzten Jahres erstellt, in dem alle Vorgänge enthalten sind. Es ist in verschiedene Kapitel unterteilt. Reicht das Ausdrucken von "Trades" aus? Oder wird z.B. "Dividends" auch benötigt?
2) Reicht es das Ausgedruckte mitzugeben oder muss ich auch noch etwas auf der Steuererklärung eintragen bzw. selbst meinen Gesamtgewinn ausrechnen?
3) Eine Aktie habe ich 2010 gekauft und 2011 verkauft. Unter "Trades" in der Datei von 2011 steht lediglich der Verkaufserlös. Muss ich "Trades" von 2010 auch beilegen, damit das Finanzamt meine Kaufsumme sieht und so den Gewinn errechnen kann?
Avatar
schrieb am 19.09.11 11:51:45
Beitrag Nr.13 
(42.104.779)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.104.748 von Jgersauce am 19.09.11 11:43:36Mit KES meine ich die AbgST..

Allerdings sollte man wegen der einfacheren Darstellbarkeit auch tatsaechlich im Ausland wohnen.

Damit meine ich, z.b. als Rentner kann man ja in Florida wohnen aber sich trotzdem sich in Deutschland aufhalten...

Fuer erwaerbstaetige in Deutschland wirds wohl schwierig - da muesst ihr weiter alles mitbezahlen von Euren Steurn , was Euch eigentlich voellig gegen den Strich geht - von Lybieneinsatz bis Griechenlandhilfe - solange bis alle ist....:cool:

Avatar
schrieb am 19.09.11 11:43:36
Beitrag Nr.12 
(42.104.748)
Antwort
Zitat
Wenn ein Konto als Deviesenauslaender geschluesselt ist, kann man auch Deutscher sein ohne KES zu zahlen. Allerdings sollte man wegen der einfacheren Darstellbarkeit auch tatsaechlich im Ausland wohnen.
Avatar
schrieb am 15.09.11 23:23:03
Beitrag Nr.11 
(42.094.738)
Antwort
Zitat
Zitat von Joe DotterHallo,
Abgeltungssteuer gilt lt. meinem Steuerberater für Aktien und Kapitalverzinsungen. Nicht für Erlöse bei Brokern. Diese sind voll steuerpflichtig. Als Deutscher zahlt man da seine Steuern, wo man über 180 Tage im Jahr lebt. Gibts keine Doppelbesteuerungsabkommen, sind die kompletten Gewinne auf persönlichen Bankkonten dem Finanzamt so oder so anzugeben.

Wo das Konto geführt wird, ist völlig unerheblich. Sämtliche privaten Kapitalerträge unterliegen der AbgSt.

Wenn der Kollege behauptet, Erlöse bei ausländischen Brokern unterliegen der normalen Besteuerung, ist das grober Unfug.

Gruß
Taxadvisor
Avatar
schrieb am 15.09.11 21:16:38
Beitrag Nr.10 
(42.094.172)
Antwort
Zitat
Hallo,
Abgeltungssteuer gilt lt. meinem Steuerberater für Aktien und Kapitalverzinsungen. Nicht für Erlöse bei Brokern. Diese sind voll steuerpflichtig. Als Deutscher zahlt man da seine Steuern, wo man über 180 Tage im Jahr lebt. Gibts keine Doppelbesteuerungsabkommen, sind die kompletten Gewinne auf persönlichen Bankkonten dem Finanzamt so oder so anzugeben.
Da gibts kein Vertun, Deutsche sind eben deutsche Sklaven und gehören mit Haut und Haar dem Staat.

Sollte ich mich da irren, so bitte ich um einen begründeten Schlag zwischen die Hörner :-)
Danke Joe
Avatar
schrieb am 15.09.11 13:03:28
Beitrag Nr.9 
(42.091.280)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.010.714 von trend_investor am 27.08.11 14:04:20Wenn man bei Lynx keine deutsche Anschrift bei der Kontoeroeffnung und dazu vielleich noch ein auslaendisches Verrechnungskonto angibt dann...

Wollt ihr wirklich dieses "wir finanzieren von Griechenland bis Irland alle Schrott- Systeme" auch noch unnoetigerwiese fuetttern ?
Avatar
schrieb am 27.08.11 14:04:20
Beitrag Nr.8 
(42.010.714)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.993.112 von Marcus_Aurelius am 23.08.11 22:19:47Den Gewinn und Verlust nach Fifo ausrechnen, alle Orderabrechnungen ausdrucken und beim Finanzamt einreichen oder alles dem Steuerberater "hinschmeißen" :laugh:

Das ist der Grund, warum ich kein Konto mehr bei einem Auslandsbroker führe, das war bei Nordnet auch echt suboptimal :mad:
Avatar
schrieb am 24.08.11 13:09:11
Beitrag Nr.7 
(41.995.367)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.993.112 von Marcus_Aurelius am 23.08.11 22:19:47die Meldung an das FA was von den brokern kommt, dient nur als Kontrolle der Steuerzahler. die Erklärung musst du schon noch selbst machen. es könnten ja noch Strafgebühren hinzukommen, solltest du etwas verschweigen;)
Avatar
schrieb am 23.08.11 23:48:12
Beitrag Nr.6 
(41.993.399)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.993.112 von Marcus_Aurelius am 23.08.11 22:19:47Kontenabrufverfahren? Alles an das BAFIn melden? Selbst wenn, ist das für die Besteuerung unmaßgeblich.

Wenn keine dt. Abgeltungsteuer einbehalten wurde, ist selbst zu erklären, wenn AbgSt einbehalten wurde nur Thesaurierungsfonds, Ersatzbemessungsgrundlage etc.

Gruß
Taxadvisor
Avatar
schrieb am 23.08.11 22:19:47
Beitrag Nr.5 
(41.993.112)
Antwort
Zitat
also was nun:

eigene steuererklärung machen, also
die summe des gewinns oder verlust
in der steuerklärung angeben,

oder wird das über das kontoabrufverfahren, selbst von lynx durchgeführt?

Avatar
schrieb am 23.08.11 22:03:32
Beitrag Nr.4 
(41.993.015)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.990.763 von StilleSammlerin am 23.08.11 15:58:07Auslandskonto hin oder her. Lynx nimmt sicherlich am Kontenabrufverfahren für die Finanzämter teil und meldet alle Transaktionen der Bafin....
Avatar
schrieb am 23.08.11 15:58:07
Beitrag Nr.3 
(41.990.763)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.990.024 von Taxadvisor am 23.08.11 13:41:34hi

danke für die klare Antwort. Habe das erste Jahr mit dem lynx noch so meine offenen Fragen. Die "Hotline" gibt nicht so klare Aussagen.

Was das mit Erfahrungen zu tun hat? Weiß nicht hätte auch schreiben können, wer kennt die Antwort.

Noch mal danke

grüßle
Avatar
schrieb am 23.08.11 13:41:34
Beitrag Nr.2 
(41.990.024)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.989.330 von StilleSammlerin am 23.08.11 11:37:32Wir Abgeltungsteuer einbehalten? Wenn ja, Inlandskonto, Wenn nein, dann Auslandskonto. Was hat das mit "Erfahrungen" zu tun?

Gruß
Taxadvisor
Avatar
schrieb am 23.08.11 11:37:32
Beitrag Nr.1 
(41.989.330)
Antwort
Zitat
Hallo

ich habe mal eine Frage zur Behandlung von Lynx Depots in der Steuererklärung.

In der Ekst- Erklärung gibt es ein Kästchen für "Auslandskonten". (Genauer: Unterhalten Sie Kontoverbidungen ins Ausland.) Ja/Nein


Wie genau sind eure Erfahrungen in bezug auf lynx. Die Lynx Depots sind Interactiv Brokers Konten, die sich im Ausland befinden. Lynx selbst ist aber mit einer Niederlassung in Berlin. Dort habe ich damals die Formulare hin geschickt.

Auslandskonto ja oder nein, wie sind eure Erfahrungen?

[ Seite: 12neuster Beitrag ]

Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Investoren, die diesen Wert beobachten,
informieren sich auch über:
WertpapierPerf. in %
+0,13
-2,62
-4,33
-8,77
-1,48
-1,22
-0,12
-1,99
-0,13
+0,44