Antwort auf Beitrag Nr.:
42.671.542 von big_mac am 31.01.12
07:45:39danke für die Belehrung.... ist mir auch
klar.... als Fondsanteilinhaber bist Du kein Gläubiger und nicht
Inhaber eines Titels... allerdings habe ich beispielhaft diese
Grenze als mögliche Untergrenze angenommen... bei etwas Überlegung
sollte das aus meinen Ausführungen hervorgehen...
es gibt noch keinen Fall einer Komplettverwertung eines OIFs, also
habe ich vergleichsweise die 70 % Grenze aus einem anderen
"Immobilienverwertungssektor" genommen....
im übrigen lässt die Aufsichtsbehörde bestimmt auch kein
Verschleudern der Immos zu unter 70 % bei Auflösung zu...
also mac .... bash noch ein bißchen.... wenns den Immoinvest für 20
EUR gibt, kauf ich erst mal eine richtig dicke Portion... für 37
EUR finde ich sie ja schon lecker ... aber für 20 EUR
PS: wie hoch ist denn prozentual die Hebelung über Kredite beim
Immoinvest???? wäre wichtig zu wissen... so weit ich weiß, kann sie
nicht über 50 % liegen und ist sogar demnächst auf 30 %
beschränkt...?????