Rückerstattung "schweizerischer" Quellensteuer am Beispiele von
Novartis.
1. Erstmal 3 Jahre die Dividende kassieren. ( Man will ja das
Formular nicht zu oft ausfüllen)
2. Auf die Seite vom steuerlichen Info-Center gehen
http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/Au…
Dann den Link mit dem Formular 85
Antrag auf Rückerstattung der
Verrechnungssteuer auf Dividenden und Zinsen anklicken.
3. Wir erhalten ein PDF von der Seite
http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/Au…
4. Das PDF hat uns auf die Seite verwiesen
http://www.estv.admin.ch/verrechnungssteuer/dienstleistungen…
Alternativ kann das Formular 85 auch per Postweg bei den
Eidgenossen bestellt werden (wie dem PDF zu entnehmen ist). Auch
wenn man einen speziellen Reader, den Snapform Viewer,
herunterladen muss ( kann man ja nachher wieder deinstallieren)
würde ich diesen Weg präferieren.
5. Wir sind nun auf der Seite der Eidgenossen
http://www.estv.admin.ch/verrechnungssteuer/dienstleistungen…
angelangt. Der Snapform Viewer ist bereits installiert. Hier
klicken wir nun den Link für das Formular 85 an:
http://www.estv.admin.ch/verrechnungssteuer/dienstleistungen…
6. Wir füllen nun das Formular aus. Meine Basisannahme beruht auf
250 Aktien und es handelt sich um eine natürliche Person ( also
Ottonormalanleger)
erste Seite:
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zweite Seite:
7. Der Antrag ist in zwei Ausfertigungen ordnungsgemäß ausgefüllt
beim Wohnsitzfinanzamt mit allen Belegen abzugeben. Auf dem Ende
der Seite zwei heißt es nämlich Bestätigung des Wohnfinanzamtes
Stempel und Unterschrift. Das eine Exemplar behält das Finanzamt
und das andere geht an die Eidgenossen.
eigene Erfahrung:
Nach etwas "Motzelei" des Finanzbeamten. Ich mache sowas direkt,
hatte ich ihn soweit, dass er sein OK gab. Er meinte ich bräuchte
erst eine Wohnsitzbestätigung von der Einwohnermeldebehörde, dass
ich wirklich hier stets gemeldet sei.. Auf meinen Einwand dass ich
in den letzten 3 Jahren immer sehr artig hier meine Steuerklärung
abgegeben habe und daher auch meinen Sitz immer hier haben musste,
wurde er kooperativ. Ihn hat der Rest dann auch gar nicht mehr
interessiert. Er gab jedenfalls sein notwenigen Stempel und
Unterschrift.
8. Der Antrag ist entsprechend mit Ort Datum und Unterschrift
versehen zu unterschreiben.
9. Alle Unterlagen gilt es entsprechend mitzuschicken. Achtung
diese erhält man nicht mehr von der Schweiz zurück. Ich habe hier
die Dividendenabrechnungen + entsprechender Kaufquittungen
eingereicht.
Achtung:Die Schweizer wollen
seit ein paar Jahren auch ein sogenanntes Tax Voucher sehen. Bei
der ING-DiBa erhält man sowas derzeit kostenlos. Man muss
allerdings anrufen und es anfordern.
10. Die Unterlagen sind einzureichen bei der Eidgenössischen
Steuerverwaltung, Eigerstraße 65, 3003 Bern, Schweiz
mfg
Steve!
P.s.: Es kann passieren dass bei der Erstattung aus der Schweiz
heraus Gebühren anfallen (wohl bis zu 5 Euro). Das Geld erhält man
nach 14 Tagen bis zu 6 Monaten (habe ich mir sagen lassen) später
in seinen Händen.