Antwort auf Beitrag Nr.:
42.355.118 von DimisG7 am 15.11.11
20:47:46Neuverluste aus allen Wertpapieren, die nicht
Aktien sind, sind mit Zinsen, Dividenden und Gewinnen verrechenbar.
Sofern die Bank keine Erträgnisaufstellung liefert, muss man das
selbst zusammenstellen und in den Zeilen 15ff. der Anlage KAP
erklären. Für die Altverlustverrechnung bietet es sich an Gewinne
und Verluste zu trennen.
Hinweis: Eine Verlustbescheinigung benötigt man hier NICHT, das
wird häufig vom Finanzamt angefordert. Ohne Bescheinigung will das
FA die Verluste nicht anerkennen. Da muss Einspruch eingelegt
werden, da das FA hier auf dem Holzweg ist.
Gruß
Taxadvisor