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    Quellensteuer in Frankreich - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.12.11 11:22:49 von
    neuester Beitrag 13.10.14 11:55:10 von
    Beiträge: 81
    ID: 1.171.259
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      schrieb am 25.12.11 11:22:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wie bekannt kann man sich 10% der Quellensteuer erstatten lassen, 15% werden von der Bank verrechnet. Wenn man selbst einen Antrag stellt, muss man das Formular über seine Bank einreichen und hat anschließend keine Kontrolle mehr. Wer hat hier Erfahrung ? Wie lange muss man auf sein Geld warten ?
      Problem 2 :
      Über das Steuerverfahren in Frankreich kann man sich bei der DSW einen nützlichen Hinweis laden. Hier kann man erfahren, das es auch eine vereinfachte Form der Quellensteuerbesteuerung in Frankreich gibt. Dabei muss nur das Formular 5000 (Wohnsitzbestätigung des Fiskus)vor der Dividendenzahlung dem auszahlenden Institut vorliegen. Sodann erfolgt statt 25% nur 15% Abzug und diese können problemlos von der Bank verrechnet werden.
      Von meinen Bankverbindungen erhielt ich bisher die lapidare Antwort das dieses vereinfachte Verfahren nicht angeboten wird.
      Kennt jemand eine Bank die dieses Verfahren anbietet ? Leider geht dieser Vorgang nur bei Sanofi-Aventis automatisch.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.12.11 11:43:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bleib im Lande und nähre dich redlich. ;)
      Avatar
      schrieb am 25.12.11 19:05:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.521.013 von happymuck am 25.12.11 11:22:49Hallo!

      Ich bin an dem Vorgan in Frankreich kläglich gescheitert, hätte aber funktioniert.
      Bin Ösi und hab ein Depot bei der DAB.
      In den letzten 3 Jahren hab ich 6 Div's bekommen, 3000€ brutto.
      Die Erstattung hätte 300€ ausgemacht, 25% wurden verrechnet, 10% hätten rückerstattet werden können. Laut unserem Fiskus die gleiche Prozedur in ganz Europa.
      Den Franzosen genügt die Divabrechnung der Bank nicht. Sie verlangen zusätzlich eine Bestätigung der physischen Lagerstelle dass die KEST gezahlt wurde, nicht von der Bank. Die Lagerstelle in Frankreich verlangt pro Ausstellung 85€. Ist aber sonst problemlos kurzfristig erhältlich.
      Bei 300€ Rückerstattung 510€ für die Zertifikatsausstellung der französischen Lagerstelle ist ein no go.
      Möchte bemerken, Swiss verlangt den Tax Voucher für meine Nestle Div's seit neuesten, ist ident, aber kostenlos.

      Ich sehe es so, raus mit den Aktienkäufen, hinein in Übersee. Dort wird das Kapital geschätzt.
      Im Amiland muss man von Zeit zu Zeit bestätigen dass man nicht US Bürger ist und keinen Wohnsitz in den USA hat, dann wird automatisch auf 15% reduziert.

      Habe auch Rückerstattungen schon aus Italien gemacht. Dort reicht die Abrechnung der Bank, es dauert halt länger. Zu Weihnachten 2010 hab ich den Rückerstattungsbescheid für 2006 !!! bekommen, die Kohle kam dannn heuer im März.

      der

      Dividendenabstauber
      Avatar
      schrieb am 25.12.11 19:50:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Dividendenabstauber,
      frag doch mal bei der DAB nach, ob sie das Quellensteuer-Prozedere für dich durchführt. Einige Banken bieten diesen Service, jedoch nur auf Anfrage, Vollmacht und Gebühr vorausgesetzt. Comdirect verlangt z.B.nur 20€ pro Fall.
      mfg.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.12.11 20:34:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.521.323 von happymuck am 25.12.11 19:50:34Hallo!

      Es gibt von der DAB und mir einen langen @ Verkehr. Die Franzosenfinanz verlangen die Bestätigung der französischen Lagerstelle dass ordentlich KEST gezahlt wurde. DAB verlangt nichts, aber die Lagerstelle verlangt in Frankreich 85€ pro Div.
      Wie schon vorhin geschrieben, der TAX Voucher für Nestle ist von den Schweizern über die DAB kostenlos.
      Die DAB kann es mir nicht als Ösi machen, weil ich das französische Rückerstattungsformular das mir unsere Finanz gab mit den Divabrechnungen und der Lagerstellenbestätigung in meinem Heimatfinanzamt in Wien XII abzugebeb habe. Dann läuft es vollautomatisch ohne mein Zutuen weiter. Die Einreichung in Frankreich macht die Ösi-Finanz kostenlos!!.

      Es geht doch hier nur um den Aufbau vieler Hürden um möglichts viel abzucashen.

      Oder glaubst warum verlangt die DAB vermutlich bei Euch Germanen selbst Gebühren?
      Das Einreichen ist komplett einfach, nur die unterschiedlichen Landeshürden!!
      Selbst bekomme ich über 6k€ Div von Telefonica aus Spanien. Das Haupthindernis ist, Auszahlung angeblich nur auf eine spanische Bank, das bei unserem Europazahlungsverkehr. Spanien werde ich anfang 2012 mal probieren, aus Irland ebenfalls. Da schneits ebenfalls dich Staub.

      der

      Dividendenabstauber

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      Avatar
      schrieb am 26.12.11 08:01:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo Nachbar,
      zu Spanien kann ich Dir einen guten Tipp geben.
      Schau mal bei boerse-aktuell.de unter Service kostenlos rein. Dort findest Du sehr gute Informationen zur Quellensteuer in Spanien.
      mfg.
      Avatar
      schrieb am 09.01.12 15:44:23
      Beitrag Nr. 7 ()
      Bekommt jemand bei Aktien aus Frankreich von seiner Bank nur 15% Quellensteuer abgezogen ? Laut DSW ist eine Reduzierung möglich !
      Avatar
      schrieb am 29.01.12 17:34:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      Nach einer Information des Bundeszentralamtes für Steuern über die Anrechenbarkeit der Quellensteuer von Staaten, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat,werden in Frankreich derzeit 19 % Quellensteuer erhoben.15 % werden auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet.Lohnt es für 4 % überhaupt,einen Antrag auf Quellensteuerrückerstattung beim französischen Fiskus zu stellen,wenn dafür u.U.noch Gebühren oder ähnliche Kosten anfallen? Selbst bei 7 % Dividendenrendite machen diese 4 % doch nur 0,28 Prozentpunkte der Dividende aus.
      Avatar
      schrieb am 30.01.12 12:04:59
      Beitrag Nr. 9 ()
      Diese Info ist leider falsch. In Frankreich gibt es keinen einheitlichen Quellensteuerabzug, die Sätze variieren zwischen 23% und 28% ! Bei meinen großen Werten wurden bisher immer 25% abgezogen, außer Sanofi-Aventis, hier gibt es eine Sonderregelung, es werden nur 15% abgezogen und damit sofort verrechnet. Auch die Information der DSW ist anscheinend falsch, dort kann man das Formular 5000 laden und es gibt damit eine Reduzierung auf 15%. Die TARGO-Bank müsste es eigentlich wissen, da deren Mutter aus Frankreich stammt. Hier die Antwort :
      Nur wenn es bei dem deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen zu einer Änderung hinsichtlich der Vorabbefreiung kommen würde, dürfte man die 15%ige überständige Quellensteuer direkt vergüten.
      Das Formular der DSW (Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz)ist aber ein Original-Formular mit Anleitung !
      Wer hat hier recht ?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.01.12 12:28:19
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.667.438 von happymuck am 30.01.12 12:04:59Auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern kann man Steuern Internationalaufrufen und dort Ausländische Quellensteueranklicken. Es erscheint eine PDF-Datei über die Anrechenbarkeit von Quellensteuer von Staaten,mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Dort steht für Frankreich: 19 % Quellensteuer für natürliche Personen mit Ansässigkeit in einem EWR-Staat.Die Anrechenbarkeit auf die deutsche Quellensteuer beträgt wie üblich 15 %.
      Nun habe ich noch nie in Frankreich Quellensteuerrückerstattung beantragt und kann daher nicht über eigene Erfahrungen berichten.Ich kann mir allerdings auch nicht vorstellen dass diese amtliche Aussage des Bundeszentralamtes für Steuern falsch ist.
      Vielleicht schaust Du Dir diese Seite einmal selber an - vielleicht ahbe ich etwas übersehen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.01.12 15:06:18
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.667.547 von Zeitblom am 30.01.12 12:28:19EDie Adresse ist:

      http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Auslaendische_Qu…
      Avatar
      schrieb am 30.01.12 15:22:55
      Beitrag Nr. 12 ()
      Danke für die schnelle Antwort. Ich kenne die Seite bzst.de sehr genau,
      die dort stehenden 19% für Frankreich sind falsch.Bei meinen F-Aktien werden seit über 20 Jahren 25% Quellensteuer abgezogen und davon 15% angerechnet. Komisch ist das auf der bzst Seite genau das Formular 5000 zu laden ist wie auch bei der DSW. Aber die TARGO schreibt, das eine Reduzierung vorab nicht möglich ist. Einer liegt falsch ?

      Ich habe nun meiner Bank eine Vollmacht erteilt mit dieser kann sie die zuviel gezahlte Quellensteuer mit Kosten zurück holen.

      Ein Problem habe ich hier aber mit Kanada. Dort gibt es Quartalsdividende, da diese geringer ausfällt rentiert sich eine direkte Verrechnung durch die Bank nicht. Demnach muss ich ein oder zwei Jahre Dividenden sammeln und dann die Rückholung selbst veranlassen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.01.12 17:53:49
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.668.560 von happymuck am 30.01.12 15:22:55Vielleicht wissen ja andere User mehr und können sich hierzu vielleicht einmal äussern.
      Übrigens habe ich bemerkt,dass offenbar wegen der Rückerstattung der Quellensteuer in Frankreich die Inanspruchnahme der eigenen Depotbank zweckmässig zu sein scheint.Das verursacht natürlich Kosten,die ärgerlich sind.Optimal wäre,dass man selbst den Antrag stellt und dazu nur den Kaufbeleg und den Dividendenbeleg der betr. Aktie beifügt.Natürlich muss man den Antrag vom eigenen Finanzamt bescheinigen lassen,was aber nur 0,55 Euro Portokosten verursacht. Im Falle der Schweiz soll dies so laufen und ich habe gerade einten Antrag an den Eidgenössischen Fiskus abgesandt (Port0 1,45 Euro).Mal sehen,ob es klappt.Die Schweiz erhebt bekanntlich 35 % Quellensteuer,15 % sind auf die Abgeltungssteuer anrechenbar und 20 % werden auf Antrag rückerstattet.
      Avatar
      schrieb am 31.01.12 18:58:46
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ich habe die Rückerstattung aus Frankreich lt.Anweisung DSW über meine Bank im November 2010 eingereicht und bisher nichts mehr gehört.
      Aus diesem Grund suche ich eine Verbesserung. Hingegen gab es mit Norwegen und auch Dänemark eine schnelle und problemlose Abwicklung.
      Die Einreichung der Rückerstattung mit Frankreich ist nicht das Problem,
      das Problem ist die Wartezeit. Es gibt aus Frankreich weder eine Bestätigung noch eine Vorabnachricht.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.02.12 09:57:24
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.675.880 von happymuck am 31.01.12 18:58:46Der Bearbeitungszeitraum in F scheint offenbar recht lang zu sein. Für Italien hört man ja auch von einer 5-10 jährigen Bearbeitungszeit.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.02.12 07:59:14
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.678.611 von Zeitblom am 01.02.12 09:57:24Hallo mein Leidgenosse!

      Italien kann ich Dir sehr kompetente Auskunft geben. Das Kürzeste war 2 Jahre, das Längste war über 4 Jahre. Hab aber auch schon von 7 Jahren gehört.
      Früher hast einen Schrieb in Italienisch bekommen wos verlangst haben Geburtsdatum usw, aber nicht nur IBAN und BIC sondern auch die genaue Anschrift der Bank.
      Weihnachtsüberraschung Dez 2010, Schreiben für 2006 kommt erstmals in Deutsch und verlangen wieder alle Daten. Sende das erste mal mit @ zurück, Empfangsbestätigung der Rückerstattungsfinanz in Pescara kommt. Kohle selbst 3 Monate später auf mein Wiener Konto, also nicht auf men Konto bei DAB.
      Der Nachteil bei den Italienern ist dass jede Rückerstattung eine eigene Nummer bekommt. Für mich als Ösi geht daher für Swiss oder Euch Germanen viel leichter. Man bekommt eine Steuernommer, in Swiss ist es die Dossier Nummer. Bei Germanien kommt beim Aufruf Eurer Finanzpage und Eingabe der Steuernummer sofort das ausgefüllte Formular, Aktien und Stückzahl usw muss man nur eintragen. Wenn Deine restlichen Daten noch passen wie Adresse, Bank usw kann man gleich ausdrucken.
      Bei uns in Ösiland ist der Einsatz einer Bank für die Rückerstattung sinnlos und kostet nur. Ich gehe auf mein Wohnsitzfinanzamt und gebe das Formular mit der Beilagen ab. Einreichung selbst macht unsere Finanz bei der ausländischen Steuerbehörde, null Arbeit meh. Rückverfolgung aber nicht möglich.
      der

      Dividendenabstauber
      Avatar
      schrieb am 05.02.12 09:44:44
      Beitrag Nr. 17 ()
      Zu Frankreich kann ich einen Erfolg melden. Ich habe eine Bank gefunden die eine Vorabreduzierung der Quellensteuer durchführt. Es ist der Broker CortalConsors, deren Mutter aus Frankreich kommt. Wie von mir schon berichtet, handelt es sich um das Formular 5000-DE, welches zwei Wochen vor der ersten Dividendenzahlung bei der Bank vorliegen muss. Die Gebühr beträgt 61,61 Euro je WKN und Jahr. Wenn eine Aktie in zwei Lagerstellen liegt, so sind zwei Formulare 5000-DE erforderlich.

      Damit ist die Auskunft der TARGO-Bank, das keine Vorabreduzierung möglich ist, definitiv falsch. Die TARGO-Bank gab der deutschen Steuerbehörde die Schuld. Die Targo-Bank mit ebenfalls französischer Mutter sollte dies eigentlich wissen.

      Dieses Thema brennt anscheinend vielen Anlegern auf den Nägeln, dies zeigen die über 1000 Aufrufe innerhalb einer kurzen Zeit, leider wurden nur wenige Beiträge geschrieben.

      Ob eine Bank eine bestimmte Quellensteuerbearbeitung durchführt, hängt entscheidend von deren Wertpapierabwicklungsbank ab.

      So die Auslunft beim s-broker : Unser Wertpapierabwickler bietet eine Reduzierung der Quellensteuer in Frankreich nicht an. Basta.

      Ich habe geglaubt, das die Hausbanken íhren Kunden automatisch alle steuerlichen Möglichkeiten zugänglich machen, da war ich sichtlich auf dem falschen Gleis.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.02.12 10:54:35
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.700.985 von happymuck am 05.02.12 09:44:44Ich habe eine Bank gefunden die eine Vorabreduzierung der Quellensteuer durchführt. Es ist der Broker CortalConsors, deren Mutter aus Frankreich kommt. Wie von mir schon berichtet, handelt es sich um das Formular 5000-DE, welches zwei Wochen vor der ersten Dividendenzahlung bei der Bank vorliegen muss. Die Gebühr beträgt 61,61 Euro je WKN und Jahr. Wenn eine Aktie in zwei Lagerstellen liegt, so sind zwei Formulare 5000-DE erforderlich.

      Ich habe mir das von Dir erwähnte Formular 5000 DE mal angesehen.Es handelt sich dabei wohl um eine Wohnsitzbescheinigung ,die das betreffende deutsche Finanzamt bescheinigungen muss und die man dann an die Depotbank vor der Dividendenzahlung einreichen muss - in Deinem Falle also bei CortalConsors.Ärgerlich ist die Gebühr von 61,61 Euro - diese Gebühr kassiert,wenn ich das richtig verstehe CortalConsors.Damit lohnt sich die Erstattung für einen Kleinaktionär,der eine Aktienposition im Wert von 5.000 bis 10.000 Euro besitzt also nicht,da durch diese Bescheinigung offenbar nur eine Reduktion der Quellensteuer von vielleicht 25 % auf 19 % erfolgt - ich hoffe,ich habe dies richtig verstanden?
      Avatar
      schrieb am 05.02.12 11:06:30
      Beitrag Nr. 19 ()
      Statt 25% werden bei jeder Dividendenzahlung nur 15% abgezogen und diese werden sofort verrechnet. Es muss sich natürlich jeder Anleger selbst ausrechnen, ob es sich im Vergleich der Gebühr auch lohnt.
      Richtig, es ist eine problemlose Wohnsitzbestätigung.
      Die comdirect und andere bieten aber z.B. dieses Verfahren nicht an !
      Wir tun alles für den Kunden !
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.02.12 12:48:51
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.701.193 von happymuck am 05.02.12 11:06:30Man muss wohl vorher mit spitzem Bleistift rechnen. Bei einer Aktienposition im Gegenwert von 6.000 Euro bekäme man bei einer Dividendenrendite von 7 % 420 Euro Dividende ausbezahlt,wovon dann 25 % französische Quellensteuer = 105 Euro abgezogen werden,bei vorheriger Einreichung der genannten Bescheinigung bei CortalConsors würden nur 15 % = 63 Euro abgezogen. Die Differenz beträgt 42 Euro - die Gebühr von 61,61 Euro wäre schon mal höher und die Einreichung der Bescheinigung lohnte sich nicht.Dass es auch anders geht,zeigt beispielsweise das Beispiel der Schweiz,wo es genügt, den entsprechenden Erstattungsantrag vom eigenen Finanzamt mit einer Wohnsitzbestätigung versehen zu lassen und dann beim Schweizer Fiskus einzureichen,wobei die Kaufbestätigung und die Dividendenbescheinigung,die man von seiner Depotbank gratis zugestellt bekommt,als Belege mit eingereicht werden.Die Kosten dafür bestehen nur aus den Briefporti: 0,55 Euro für die Übersendung des Antrags an das deutsche Finanzamt und 1,45 Euro für die Übersendung des Antrags mit Wohnsitzbestätigung des deutschen Finanzamts sowie den genannten Belegen der Depotbank an die Schweizer Behörden. Der zeitliche Rahmen,bis man die Erstattung auf dem eigenen Konto hat beträgt etwa 3 Monate.
      Die französische Methode ist somit ärgerlich - von Dividendenabstauber haben wir über das italienische Verfahren gelesen,was ähnlich ärgerlich ist.Spanien als drittes europäisches Land macht es auch auf sehr ärgerliche Weise. Problemlos sind nur die Länder,die entweder keine Quellensteuer abziehen,wie Grossbritannien, oder nur 15 %,wie die Niederlande.Problemlos wie die Schweiz sind nur die Länder Norwegen,Finnland und Österreich - und wie wir bei Dividendenabstauber gelesen haben,der Österreicher ist, auch Deutschland
      Avatar
      schrieb am 05.02.12 16:35:52
      Beitrag Nr. 21 ()
      Bei jeder Dividendenabrechnung ist der Betrag der möglichen Rückforderung ausgewiesen, ganz einfach. Deine Rechnung stimmt schon.
      Frankreich ist schon ein großes Problem in dieser Hinsicht und dann noch ein EU-Land.
      Avatar
      schrieb am 07.02.12 09:56:39
      Beitrag Nr. 22 ()
      Nochmals eine Info zu den Wertpapierabwicklungsbanken. Ca.70% der deutschen Banken rechnen über Clearstream ab. Von Clearstream werden den angeschlossenen auch alle steuerlichen Möglichkeiten angeboten.
      Die Banken jedoch entscheiden ihrerseits z.B. ob die Möglichkeit der Vorabreduzierung wahrgenommen wird oder nicht. Das dürfte auch mit den Kosten zusammen hängen. Die Hausbank macht dann einen Computerdurchlauf
      und sollten nur wenige Kunden betroffen sein wird diese Möglichkeit nicht angeboten und der Anleger ist der Dumme. So meine Recherchen.
      Es ist schon erstaunlich, das eine Vorabreduzierung der französischen Quellensteuer mit CortalConsors nur eine einzige Bank in Deutschland diesen Weg anbietet.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.02.12 10:11:38
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.710.425 von happymuck am 07.02.12 09:56:39Es wird wohl schon damit zusammenhängen,dass die meisten Kunbden der Direktbanken Kleinanleger sind,deren einzelne Aktienpositionen wertmässig zwischen 5.000 und 10.000 Euro liegen.Für diesen Kundenkreis lohnt es sich tatsächlich nicht,eine Quellensteuerreduzierung oder -erstattung über die Depotbanken zu veranlassen,wenn diese dafür Gebühren von 50 Euro oder mehr kassieren.Das billigste Verfahren für diese Positionen wäre tatsächlich,vor dem ex-Tag zu verkaufen und nach Dividendenabschlag zurückzukaufen.Der Kauf oder Verkauf einer Position von wertmässig 5.000 Euro kostet jeweil ca. 20 Euro.
      Avatar
      schrieb am 07.02.12 12:19:01
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hallo,

      wenn diese dafür Gebühren von 50 Euro oder mehr kassieren.
      Eine Vorabbefreiung sollte deutlich weniger kosten (etwa 5 Euro bei codi), und auch für eine Erstattung erachte ich 50 Euro als deutlich zu hoch (codi: 20 Euro).

      Der Kauf oder Verkauf einer Position von wertmässig 5.000 Euro kostet jeweil ca. 20 Euro.
      Da sprechen aber neben den Spesen noch einige Punkte dagegen:
      - der Divdidendenabschlag ist regelmäßig geringer als die wirkliche Dividende (das hat u.a. gerade steuerliche Gründe, selbst bei uns im Inland ist das noch so)
      - bei in manchen Ländern üblichen Quartalsdividenden ist das Hin und Her schon sehr aufwendig
      - beim Verkauf werden eventuelle Kursgewinne sofort steuerpflichtig (Kursverluste aber auch)
      - noch schlimmer bei Altanlagen, die Steuerfreiheit geht dann verloren
      - da Dividenden oft mit der Hauptversammlung gezahlt werden, gibt es dann auch gleichzeitig kursrelevante Nachrichten - das kann natürlich gut oder schlecht sein, je nach dem

      Fazit: Es könnte sogar besser sein, die Quellensteuer einfach 'abzuschreiben'.

      MfG Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.02.12 16:32:42
      Beitrag Nr. 25 ()
      Habe bei codi meine Erstattung laufen, kostet nur 20 Euro und bin auf die Wartezeit gespannt. Die Reduzierung wird bei codi ja leider nicht angeboten.
      Thema Gebühr : Man kann die Banken nicht als Abkassierer betiteln. Siehe Beitrag Nr.3 von Dividendenabstauber, im vorliegenden Fall sind es schon die Franzosen die abkassieren und Hürden aufbauen.
      Avatar
      schrieb am 08.02.12 10:51:08
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.711.498 von reckoner am 07.02.12 12:19:01Da sprechen aber neben den Spesen noch einige Punkte dagegen:


      Die Schwachpunkte hast Du schon richtig benannt.Vor dem ex-Tag zu verkaufen empfiehlt sich nur,wenn man schon Kursgewinne aufzuweisen hat.Verluste wird man meistens nicht realisieren wollen. Auch bei Gesellschaften,die mehrfach im Jahr Teildividenden ausschütten,empfiehlt sich das Verfahren natürlich nicht.

      Ich finde es übrigens gut,dass hier in der letzten Zeit recht umfanreich die Probleme mit der Quellensteuer diskutiert wurden.Die problematischen Länder (Italien,Frankreich,Spanien) wurden genannt, wir haben diejenigen Länder erwähnt,bei denen die Quellensteuerrückerstattung recht problemlos erfolgt (Österreich,Schweiz,Norwegen,Finnland - und für nichtdeutsche Anleger auch Deutschland).Problemlos sind neben Grossbritannien auch die Länder,die nur 15 % Quellensteuer abziehen,da diese 15 % vollständig mit der deutschen Abgeltungssteuer verrechnet werden.
      Ich würde es begrüssen,wenn hier auch noch über Erfahrungen mit weiteren Ländern berichtet würde - sofern es hier User gibt,die diese Erfahrungen haben.
      Avatar
      schrieb am 22.03.12 09:23:36
      Beitrag Nr. 27 ()
      Habe heute die Total Zwischendividende mit 30% Quellensteuerabzug erhalten. Seit wann werden in Frankreich statt bisher 25% jetzt 30% Quellensteuer abgezogen ?
      Avatar
      schrieb am 22.03.12 19:19:59
      Beitrag Nr. 28 ()
      Hallo Happymuck,

      habe gerade auf meiner Ertragsabrechnung von Total das gleiche festgestellt. So bin ich auch auf diesen Thread aufmerksam geworden.

      Mich würde auch interessieren, wann die Quellensteuer in FR erhöht wurde. Via Google habe ich nichts gefunden.

      Danke
      Avatar
      schrieb am 23.03.12 13:48:07
      Beitrag Nr. 29 ()
      Frankreich hat die Quellensteuer zum 1.1.2012 von 25 auf 30 Prozent erhöht.

      http://www.deloitte.com/assets/Dcom-Global/Local%20Assets/Do…

      Grundsätzlich hast du aber über das Formular 5000-DE (Wohnsitzbescheinigung) die Möglichkeit, die Steuer zu verringern. Früher ging es dann runter auf 15 Prozent, jetzt bin ich mir noch nicht sicher. Das Formular muss allerdings VOR der Ausschüttung in Frankreich sein.
      Avatar
      schrieb am 23.03.12 14:51:51
      Beitrag Nr. 30 ()
      Danke Mephisto70 für die schnelle Info - Super !
      Auch bei 30% Quellensteuer werden bei uns 15% angerechnet.
      Leider klappt das mit dem Formular 5000-DE nicht. Nur bei Consors (Kosten 60 € pro Fall) kann man man dieses Formular zur Vorabreduzierung der Quellensteuer auf 15% einreichen !
      Bei allen anderen Direktbanken erhält man die Auskunft "Nicht möglich"
      Antwort der Banken: Dies wird von unserer Wertpapierabwicklungsbank nicht angeboten.
      Nachträglich und umständlich muss man sich die zu viel gezahlten 15% Steuer zurück holen. Bei vielen Anlegern rentiert sich dies nicht oder sind verärgert und darauf spekuliert Frankreich.
      Avatar
      schrieb am 14.04.12 14:17:04
      Beitrag Nr. 31 ()
      Wer kennt eine Bank die bei Dividendenzahlungen aus Frankreich statt der jetzt 30% nur 15% Quellensteuer berücksichtigt und damit die mit viel Ärger verbundene Quellensteuerrückerstattung erübrigt ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.04.12 11:56:49
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.039.191 von happymuck am 14.04.12 14:17:04Die Quellensteuer in Frankreich ist eine höchst ärgerliche Angelegenheit.Ich besitze eine kleine Position Vivendi,die Dividendenrendite, bezogen auf meinen Kaufkurs beträgt ca. 10 %.Davon wird 30 % Quellensteuer abgezogen und nur 15 % mit der dt. Abgeltungssteuer verrechnet - die Rendite vermindert sich dadurch auf ca. 8,5 %. Eine Rückerstattung mit Hilfe meiner Depotbank wäre möglich,die Bank verlangt aber 72 Euro Gebühren,wobei der rückzuerstattende Betrag niedriger ist,so dass der Antrag narürlich nicht gestellt wird.
      Ich habe heute gerade auf meinem Bankkonto festgestellt,dass eine Quellensteuerrückerstattung aus der Schweiz eingegangen ist,die Hilfe der Depotbank war dazu nicht nötig.Mitte Januar hatte ich mir das notwendige Antragsformular heruntergeladen,ausgefüllt und an mein zuständiges Finanzamt für die Residenzbescheinigung übersandt.Nach 10 Tagen kam es zurück und wurde zusammen mit dem Kaufbeleg und dem Dividendenbeleg an die Eidgenössische Steuerverwaltung gesandt.Eingang der Rückerstattung heute.Kosten: insgesamt 2,00 Euro für Porti.
      Daran sollte sich Frankreich mal ein Beispiel nehmen.
      Avatar
      schrieb am 17.04.12 18:05:22
      Beitrag Nr. 33 ()
      Hallo Zeitblom, mir geht es um eine Quellensteuervorabreduzierung auf 15%, die ist in Frankreich möglich, aber kaum eine Bank bietet diese an, außer Consors, aber 61 € Gebühr pro Fall.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.04.12 07:37:15
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.050.724 von happymuck am 17.04.12 18:05:22Die Gebühr bei Consors ist für Kleinanleger deutlich zu hoch.Ich selbst kassiere je Aktienposition im Schnitt 300-400 Euro Dividende.15 % davon sind 45 - 60 Euro,da lohnt die Inanspruchnahme von Consors nicht,wenn diese 62 Euro gebühr verlangt.
      Avatar
      schrieb am 18.04.12 20:16:28
      Beitrag Nr. 35 ()
      Klar ist eine Erstattung oder Reduzierung für rund 60 Euro zu teuer.
      Es liegt aber an den hohen Gebühren in Frankreich, die alle Banken blechen müssen, auch maxblue. Es sollen halt die Kleinanleger abgeblockt werden.
      Avatar
      schrieb am 19.04.12 00:40:30
      Beitrag Nr. 36 ()
      Es ist richtig die Franzosen ziehen 25% - rechstwidrigerweise!! - ab. Nach einem EU-Übereinkommen dürfen nur 15% abgezogen werden. Wir müssen einfach mal dem neuen franz. Präsidenten schreiben, daß die Kavallerie noch immer startklar ist ... :-)!Schreibt massenhaft der Botschaft!!
      Till
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.04.12 09:34:46
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.057.895 von Till Wollheim am 19.04.12 00:40:30Es wäre sinnvoll,die Mitgliedsstatten der EU zögen,wie neuerdings die Niederlande,nur 15 % Quellensteuer für Anleger,die in der EU ansässig und steuerpflichtig sind,ab.Diese 15 % würden dann mit der Abgeltungssteuer verrechnet und die deutschen Anleger könnten sich Rückerstattungsanträge sparen.Zwar ist es in der Schweiz,in Österreich,in Norwegen und in Finnland relativ einfach für dt. Anleger,einen Rückerstattungsantrag selbst,ohne Hilfe der eigenen Depotbank zustellen und auch Quellensteuer rückerstattet zu bekommen,aber etwas Arbeit mit diesen Anträgen hat man ja immer noch.
      Avatar
      schrieb am 19.04.12 15:23:58
      Beitrag Nr. 38 ()
      Die Kavallerie musst Du schon verstärken, seit 1.1.12 ziehen die Franzosen 30% Quellensteuer ab !
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.04.12 10:41:38
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.060.993 von happymuck am 19.04.12 15:23:58In der letzten erfolgreichen Auseinandersetzung mit Frankreich(1870/71) hatte die preussische Kavallerie allerdings ihren Todesritt (bei Mars-la-Tour) ;)
      Avatar
      schrieb am 20.04.12 11:26:55
      Beitrag Nr. 40 ()
      1940 :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 20.04.12 11:32:15
      Beitrag Nr. 41 ()
      Übrigens wird der neue Präsi, so das Schicksal ihn nicht stoppt, gerne auf 35-40% Quellensteuer hochgehen.
      Der träumt ja ohnehin schon von 75% Spitzensteuersatz, was bei Kapitalanlagen ohne Berücksichtigung der Inflation schnell effektiv über 100% der realen Erträge werden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.04.12 12:08:45
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.065.025 von borazon am 20.04.12 11:32:15Das könnte der ja gerne tun - wenn er denn die Rückerstattung so einfach für den Anleger gestalten würde,wie es die Schweiz getan hat.Die kassiert ja auch 35 %,man bekommt aber die 20%,die bei der dt. Quellensteuer nicht angerechnet werden,mit relativ geringem Aufwand wieder.
      Avatar
      schrieb am 09.05.12 19:47:02
      Beitrag Nr. 43 ()
      Hallo Leute,
      ich habe heute meine Axa Dividende bekommen. Sind 100 Aktin und jeweils 0,69 Euro Dividende. Rausbekommen habe ich 48 € aber mit Sparerfreibetrag wurden 69 verrechnet, das kann ja nicht sein...
      Steht auch was drin von Anrechenbare ausländische Quellensteuer von ~10 EUR
      Wie kann ich mir von der Steuer was zurückholen oder wenigstens dafür sorgen das ich meinen Sparerfreibetrag nicht mit Frankreich teilen muss?

      THx
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.05.12 09:04:17
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.143.155 von msabath am 09.05.12 19:47:02Rausbekommen habe ich 48 € aber mit Sparerfreibetrag wurden 69 verrechnet, das kann ja nicht sein...


      Die Sache ist ganz einfach: 69 Euro ist die französische Dividende,die ist abgeltungssteuerpflichtig. Quellensteuer in Frankreich beträgt 30 % = 20,70 Euro.Davon sind 15 % = 10,35 Euro anrechnungsfähig,wenn denn deutsche Quellensteuer anfällt.Wenn denn keine dt. Quellensteur anfällt,z.B. weil der Freibetrag nicht ausgeschöpft ist,kann auch keine frz. Quellensteuer verrechnet werden. Also wird 69,00 minus 20,70 Euro Quellensteuer = 48,30 Euro bei der deutschen Depotbank gutgeschrieben
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.05.12 11:52:09
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.145.025 von Zeitblom am 10.05.12 09:04:17Nachzutragen wäre noch,dass die 15 % anrechenbare Quellensteuer auch im genannten Fall nicht verloren sind,da sie in einen Quellensteuertopf fliessen und der Betrag - in diesem Falle 10,35 Euro - in der Dividendenabrechnung als Betrag,der in den Quellensteuertopf fliesst,auch angegeben werden.
      Der Betrag,der sich im Quellensteuertopf befindet,wird dann im Laufe des Jahres,wenn der Freibetrag ausgeschöpft ist und Abgeltungssteuer bei weiteren Dividenden- oder Zinseinkünften anfällt,auf diese Abgeltungssteuer angerechnet.Fallen im Kalenderjahr bei der Depotbank keine weiteren Dividenden- oder Zinseinkünfte an,so wird am Jahreschluss von der Depotbank eine Bescheinigung über die Höhe des Quellensteuertopfes ausgestellt,so dass die anrechenbare Quellensteuer in der Einkommensteuererklärung angegeben und nachgewiesen werden kann,so dass eine Anrechnung auf andere Abgeltungssteuerzahlungen - z.B. für Zinsen aus Sparguthaben oder Tagesgeldkonten - vorgenommen werden kiann.
      Avatar
      schrieb am 16.05.12 11:12:07
      Beitrag Nr. 46 ()
      Vielen Dank für die Erklärung.
      Avatar
      schrieb am 27.05.12 08:26:50
      Beitrag Nr. 47 ()
      Ende 2010 habe ich meine Quellensteuer-Rückerstattung mit allen Formularen für die letzten 4 Jahre erarbeitet. Diese Ausarbeitung schickte ich den damit zuständigen s-broker, dieser muss die Formulare ergänzen bzw. bestätigen und dann an die auszuzahlende Stelle in Frankreich schicken. Da sich in dieser Sache nichts tat, nicht einmal eine Bestätigung, hakte ich nach. Nun erfuhr ich, dass beim s-broker nichts dokumentiert ist. Weiterhin erfuhr ich, dass der s-broker auch gegen Gebühren keine Quellensteuererstattung anbietet. Nach meiner Erfahrung bieten alle anderen Direktbanken die Rückerstattung gegen Gebühren an, zu welchem Preis ist eine andere Sache.
      Ich werde hier bei BO mal nachhaken, damit beim nächsten Direktbankenvergleich dieser Punkt aufgenommen wird.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.05.12 11:19:25
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.215.213 von happymuck am 27.05.12 08:26:50Soweit ich weiss, hat börse online in den letzten Monaten mal einen Artikel zur Quellensteuerrückerstattung veröffentlicht.Darin wurde auch angegeben,welche Direktbanken Hilfe bei der Rückerstattung anbieten.Dabei zeigte sich auch,dass manche Depotbanken nur Hilfe bei der Inanspruchnahme der Vorausermässigung anbieten.Die Vorausermässigung kann beantragt werden von Aktionären,die ihren Wohnsitz in einem Land der Eurozone haben und auch dort zur Einkommensteuer veranlagt werden.Bei der Vorausermässigung wird die französische Quellensteuer von 30 auf 15 % ermässigt,letzterer Betrag wird dann mit der deutschen Abgeltungssteuer verrechnet.
      Soweit ich mich erinnere,war ein Antrag auf Ermässigung mit Hilfe der Depotbanken in der Regel kostengünstiger als ein Antrag auf Rückerstattung.
      Nachteilig ist, dass der Antrag auf Ermässigung rechtzeitig vor der Dividendenzahlung eingereicht werden muss,ausserdem muss für jede AG ein gesonderter Antrag gestellt werden.
      Avatar
      schrieb am 27.05.12 21:15:17
      Beitrag Nr. 49 ()
      Das ist wieder ein neues Thema. Die Vorausreduzierung bietet nur Cortal Consors an, zum Preis von ca. 61.-€ !
      Abhängig von der jeweiligen Wertpapierbank, anscheinend wegen Gebühren.
      Avatar
      schrieb am 14.06.12 16:50:59
      Beitrag Nr. 50 ()
      Seit Jahrzehnten werden für Dividenden aus Frankreich 25% Quellensteuer fällig, ab 1.1.2012 wurde gar auf 30% erhöht.
      Ich möchte gerne wissen, warum auf der Bund-Seite "steuerliches info-center" jahrelang 19% ausgedruckt ist und jetzt ab 1.1.12 der neue Quellensteuersatz 21% lautet.
      Diese Quellensteuersätze hat doch für Dividendenzahlungen aus Frankreich in ganz Deutschland noch nie ein Anleger auf seiner Abrechnung gesehen.
      Avatar
      schrieb am 25.06.12 16:37:45
      Beitrag Nr. 51 ()
      Die deutschen Banken müssen den französischen Paying-Agents (die für den Steuereinbehalt zuständig sind) nachweisen, dass es sich beim Anleger um einen deutschen Privatanleger handelt. Ist dies geschehen, erfolgen derzeit nur 21 % (bisher 15 %) Quellensteuerabzug, statt 30 %.
      Ich habe bei der Bank nachgefragt welche Unterlagen sie von mir für den Nachweis benötigt. Antwort : Der Nachweis ist der Bank zu aufwendig !
      Wer mauert hier : Die deutschen Banken, die Wertpapierabwickler oder die Franzosen ? Die EU lässt grüßen !
      Avatar
      schrieb am 03.10.12 07:30:11
      Beitrag Nr. 52 ()
      Das vereinfachte Verfahren zur Vorab-Freistellung von der französischen Quellensteuer (Formular 5000) WÄRE ein einfacher Weg, wenn nicht viele Depotbanken die Aukunft geben würden, daß sie daran nicht teilnehmen.
      Wer hat hier Erfahrungen gesammelt ? Ich weiß von Comdirect und ING DiBA, daß sie an dem Verfahren nicht teilnehmen, von CortalConsors als französischer Bak habe ich keine E-mail-Antwort bekommen.
      Avatar
      schrieb am 03.10.12 09:37:02
      Beitrag Nr. 53 ()
      CortalConsors verlangt 61 € pro Auszahlung. Sollte eine AG im Jahr zwei Dividenden zahlen, so darf diese nicht zusammengerechnet werden. Das heisst, für jede Zahlung 61.- € - Vorschrift Frankreich.
      Frankreich kannst in punkto Dividendenrendite wegen der absichtlich erschwerden Quellensteuererstattung vergessen, außer Aventis.
      Avatar
      schrieb am 03.11.12 20:25:01
      Beitrag Nr. 54 ()
      Für alle, die sich noch einmal mit mir über den tollen Service
      unserer Depotbanken aufregen wollen kommt hier die Antwort
      von CortalConsors (seit 10 Jahren Tochter der BNP Paribas)
      auf meine Frage zur Vorabbefreiuung nach Formular 5000:



      Sehr geehrter Herr ...,

      vielen Dank für Ihre E-Mail.

      Ein standardisiertes Verfahren zur Vorabbefreiung sowie
      Rückforderung von ausländischer Quellensteuer gibt es bei
      Cortal Consors aktuell noch nicht.

      Haben Sie Fragen? Dann erreichen Sie Ihr persönliches
      Betreuungsteam börsentäglich von 7.00 bis 22.30 Uhr sowie
      samstags und sonntags jeweils von 9.00 bis 20.00 Uhr unter
      der Telefonnummer +49 (0) 911 / 369 - 90 00.

      Freundliche Grüße

      Cortal Consors S.A.
      Zweigniederlassung Deutschland
      Geschäftsbereich Privatkunden
      Kundenservice
      Avatar
      schrieb am 06.11.12 09:22:50
      Beitrag Nr. 55 ()
      Das Hauptproblem liegt aber bei den Finanzbehörden in Frankreich. Hier wurden Hürden in Fülle aufgebaut, nur um die Rückforderung zu erschweren und dann kneifen auch die Banken. Wegen der Dividendenrendite sollte man keine Aktien in Frankreich kaufen, da man 15 % Quellensteuer in den Wind schreiben kann, obwohl die restlichen 15 % angerechnet werden.
      Avatar
      schrieb am 29.03.13 13:26:52
      Beitrag Nr. 56 ()
      Seit dieser schwachsinnige Kommunist in Frankreich das sagen hat kauf ich eh keine Franz. Aktien mehr , ich hab schon nach der Wahl alle rausgeschmissen .
      Avatar
      schrieb am 07.05.13 15:17:46
      Beitrag Nr. 57 ()
      Zitat von happymuck: Das Hauptproblem liegt aber bei den Finanzbehörden in Frankreich. Hier wurden Hürden in Fülle aufgebaut, nur um die Rückforderung zu erschweren und dann kneifen auch die Banken. Wegen der Dividendenrendite sollte man keine Aktien in Frankreich kaufen, da man 15 % Quellensteuer in den Wind schreiben kann, obwohl die restlichen 15 % angerechnet werden.


      Das ist leider nur zu richtig. Meine Broker in LU lehnt es kategorisch ab, für mich, die mir zustehende Dividende in FR zurückzufordern. Sie hätten in der Vergangenheit immer wieder erlebt, dass auch die geringste Kleinigkeit an unrichtigen Eintrag in dem Formular, zur Ablehnung der Rückerstattung genutzt wird. Dazu muss man wissen, dass der Antrag vorab für 2 Jahre bei den Behörden in der Versenkung verschwindet. Kurz vor Ablauf dieser 2 Jahre wird dieser moniert und die restliche Zeit die dann noch übrig bleibt zur nachträglichen Bearbeitung ( ca 1 Monat )ist dann zu kurz, um in das Ablaufdatum -2 Jahre- wirksam zu werden. Der Antrag zur Rückerstattung verfällt quasi weil die 2 Jahren abgelaufen sind.

      Abhilfe zu diesem Dilemma schafft hier lediglich ein Steuerberater, der mit dem Steuerrecht von FR sehr vertraut ist und in Sachen Rückerstattung der Dividende von FR sich sehr gut auskennt. Dieses also sehr gut beherrscht, dieser also wortwörtlich genau den Text kennt, der in diesem Formular zu stehen hat.


      Es ist also keineswegs eine Frage der Höhe der Rückerstattung, sondern -quasi- die Verweigerung von FR, dass mit Deutschland vereinbarte DBA auf diese Art ( kalte Küche ) zu unterlaufen.

      Gruß Sunray....
      ...kennt einer von euch solch einen visierten Steuerfachmann..
      Avatar
      schrieb am 08.05.13 21:01:16
      Beitrag Nr. 58 ()
      In Frankreich werden 30% Quellensteuer abzogen, davon werden 15 % sofort angerechnet, während die restlichen 15 % per Antrag in Frankreich zurück gefordert werden können.
      Wenn Direktbanken mit französischer Mutter wie Cortal Consors oder die Targo Bank es nicht schaffen die 15 % Quellensteuer zurück zu erhalten, dann kennt man die Schwierigkeit. EU - Ohne Worte !
      Avatar
      schrieb am 11.05.13 13:10:03
      Beitrag Nr. 59 ()
      Hier nochmal etwas zu dem Thema.

      http://www.estv.admin.ch/intsteuerrecht/themen/01314/01315/i…

      
      Avatar
      schrieb am 12.06.13 16:29:13
      Beitrag Nr. 60 ()
      Den Hinweis kannst du dir sparen, ist alles bekannt. Das Formular 5001 zur Vorabreduzierung der Quellensteuer in Frankreich bearbeitet keine deutsche Bank, nicht mal die mit französischer Mutter !
      Avatar
      schrieb am 13.06.13 09:52:30
      Beitrag Nr. 61 ()
      Quellensteuer für schwedische Aktien

      Hallo.
      Mal ne Grundsatzfrage:
      Ich als deutscher Anleger habe bei einer deutschen Bank eine schwedische Aktie in Bestand.
      Umgerechnet in EUR werden 70,82 EUR Dividende ausgewiesen.
      Darauf werden 15% Quellensteuer ( = 10,62 EUR) einbehalten.
      Also bekomme ich eine Auszahlung aufs Konto von 60,20 EUR ; meinem
      Freistellungsbetrag werden aber 70,82 "belastet".
      Nachdem ich mir das entspr. AntragsFormular besorgt habe und bei der Bank eingereicht habe, erhielt ich die Antwort, dass die erforderliche Wohnsitzbestätigung vom Wohnsitzfinanzamt erteilt wird.

      Aber - Zitat:" Bei der Dividendenzahlung schwedischer Aktien werden automatisch nur 15% Quellensteuer abgezogen. Eine Rückforderung dieses, gem. dem DBA festgelegten, Mindestquwellensteuersatz ist nicht möglich. Diesen Abzug kann der Kunde sich aber eventuell in der Einkommensteuererklärung anrechnen lassen."

      Verstehe ich das richtig, dass ich mit dem Erstattungsformular nur dann etwas zurück bekommen würde, wenn der Quellensteuerabzug größer als 15% wäre, und ich dann die Differenz zu 15% erstattet bekäme ?
      Also wenn die QuEST z.b. 22% wäre, dann würde ich die 22% abgezogen bekommen, und könnte über das Erstattungsformular 22-15 = 7% wieder bekommen ?
      Was heisst denn "...EVENTUELL in der Einkommensteuererklärung anrechnen lassen" ? Wo anrechnen lassen ? Als Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften ??

      Danke vorab und Gruß

      Uli
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.06.13 10:07:35
      Beitrag Nr. 62 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.840.063 von ulitemp am 13.06.13 09:52:30Die Dividende wird zunächst (unabhängig von der QuSt) in voller Höhe gegen einen vorhandenen Freistellungsauftrag verrechnet. Solange wird die QuSt in den QuSt-Topf eingestellt. Ist der Freistellungsauftrag ausgeschöpft, wird die QuSt nachträglich auf anfallende Einkünfte angerechnet bzw. 4x der QuSt-Betrag als "Freibetrag" abgezogen.

      Ist der FB auch am Jahresende nicht ausgeschöpft, kann die QuSt aus der Steuerbescheinigung über die Jahreserklärung auf Kapitalerträge bei anderen Banken angerechnet werden.

      Ist insgesamt der FB über alle Banken nicht überschritten, verfällt die QuSt.

      Die tatsächliche Erstattungsmöglichkeit der QuSt richtet sich nach den Regelen der einzelnen Länder sowie den DBA, regelmäßig ist dort aber ein Höchstsatz von 15% vereinbart, so dass der darüber hinaus gehende Betrag im Ausland erstattet werden kann.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 13.06.13 10:45:21
      Beitrag Nr. 63 ()
      Danke für die schnelle Antwort.

      Zitat von Taxadvisor: Die tatsächliche Erstattungsmöglichkeit der QuSt richtet sich nach den Regelen der einzelnen Länder sowie den DBA, regelmäßig ist dort aber ein Höchstsatz von 15% vereinbart, so dass der darüber hinaus gehende Betrag im Ausland erstattet werden kann.

      Gruß
      Taxadvisor


      D.h. bei 15% QuSt kann ich NIX zurückfordern, richtig ?
      Avatar
      schrieb am 14.06.13 12:11:11
      Beitrag Nr. 64 ()
      Genau richtig !
      Norwegen und Spanien ist ja auch ein Sonderfall !
      Bei Schweden, Finnland, USA ist eine Vorabreduzierung der Quellensteuer auf 15% ohne Probleme möglich, diese wird verrechnet und es entfällt die Rückforderung.
      Bei Frankreich wäre dies auch möglich, jedoch werden hier absichtlich Hürden aufgebaut, weshalb keine deutsche Bank dieses Verfahren anbietet.
      Während z.B.bei der USA dieses Formular jahrelang Gültigkeit hat, muss in Frankreich für jede Zahlung eine Vorabreduzierung eingereicht werden.
      Zusätzlich wird verlangt, dass dieses Formular 5001 nur an die jeweilige Zahlstelle geschickt werden darf, die unterschiedlich ist und kaum eine Bank kennt. Das Formular hat nur zwei Jahre Gültigkeit, meistens dauert die Bearbeitung länger und des Anlegers Mühe war umsonst. Hoch lebe Frankreich !
      Avatar
      schrieb am 14.06.13 14:54:28
      Beitrag Nr. 65 ()
      Vive la France , da lob ich mir doch die Schweden ;-)

      Danke für die Antwort, dann kann ich meine schwedischen Formulare ja eindampfen....
      Avatar
      schrieb am 23.06.13 23:03:59
      Beitrag Nr. 66 ()
      Schön und gut, man kann die Hälfte der Formulare ausfüllen und dann stolpert man über Paragraphen, Doppelbesteuerungsabkommen und deren Nachträge, über die man nicht erfährt, wann die letzte Revision bzw. Ergänzung erschienen ist, französische Adressaten, ausländische Behörden und verschachtelte Ausführungen, die ein normal intelligenter Mensch nicht mehr verstehen kann....und auch nicht verstehen soll...... Ergo habe ich mich entschlossen, meine französischen Titel (GdF, Suez Environm., Kering-PPR, LVMH)bei nächst passender Gelegenheit auf den Markt zu schmeißen. Goodbye France, andere Mütter haben auch schöne Töchter.

      Mit meinen Schweizer Perlen habe ich überhaupt keinen Ärger. Meine Bank schickt mir unaufgefordert zu jeder Dividende einen Tax Voucher. Die Anträge auf Rückerstattung laufen wie am Schnürchen, es ist ein Kinderspiel, die Rückforderungen fertigzustellen, alles paletti.

      Ich mache das alles in eigener Regie. Meine Online-Bank bietet den Kunden den kompletten Service für 50 Euro pro Titel an. Das Geld kann man sparen.
      Avatar
      schrieb am 24.06.13 10:23:12
      Beitrag Nr. 67 ()
      Ich schaffe es nicht meine Air Liquide oder LVMH zu verkaufen, lieber schenke ich den Franzosen die 15% im Rahmen der Nachbarschaftshilfe.
      Habe diese Titel seit Jahrzehnten im Depot und möchte sie auf keinen Fall missen.
      50 Euro pro Titel ist aber schon happig, bei der comdirekt zahlt man 20 Euro, aber auch die haben mit Frankreich Schwierigkeiten, also nicht nur wir Privaten. CortalConsors verlangt 61 Euro für Frankreich, trotz mütterlicher Verbindungen gibt es die gleichen Probleme. Neu kaufe ich aber in Frankreich aus diesem Grund nichts mehr !
      Gratuliere, ich mache auch alles in eigener Regie, funktioniert bestens.
      Avatar
      schrieb am 02.10.13 18:33:28
      Beitrag Nr. 68 ()
      Rückforderung der 15% Quellensteuer aus Frankreich.
      Es ist nur über die Bank möglich.
      Die erste Gutschrift habe ich nun erhalten, Dauer etwa 1 Jahr !
      Von den 15 % Forderung geht etwa die Hälfte an Gebühren verloren.
      20 € + Mwst. an die Bank als Provision plus Gebühren Frankreich.
      Avatar
      schrieb am 26.10.13 18:56:48
      Beitrag Nr. 69 ()
      Zitat von happymuck: Rückforderung der 15% Quellensteuer aus Frankreich.
      Es ist nur über die Bank möglich.
      Die erste Gutschrift habe ich nun erhalten, Dauer etwa 1 Jahr !
      Von den 15 % Forderung geht etwa die Hälfte an Gebühren verloren.
      20 € + Mwst. an die Bank als Provision plus Gebühren Frankreich.


      Bist du dir da sicher...nur über die Bank. Meine Bank lehnt das kategorisch ab:cry:

      zudem von dir....Von den 15 % Forderung geht etwa die Hälfte an Gebühren verloren.
      Meine Frage..pauschal von jedem Betrag?
      Meine Frage...wer hat diese Gebühren von dir verlangt...die Bank?
      Avatar
      schrieb am 28.10.13 10:32:17
      Beitrag Nr. 70 ()
      Eine Rückforderung ist nur über die Depot-Bank möglich.
      Es bietet nicht jede Bank eine Rückforderung an.
      Eine Rückforderung muss über jede einzele Zahlung erfolgen und die auszahlende Stelle ist wichtig, weiß eben nur die Depotbank.
      Mit meinen Frankreich-Papieren bin ich bei der Commerzbank.
      Die Coba bietet die Rückforderung an. Gebühr pro Fall 20 Euro, dazu kommen Fremdgebühren von mindestens 30 € aus Frakreich.
      Demnach muss eine Rückforderung mehr als 50 € betragen, ansonsten lehnt die Coba eine Rückforderung ab.
      Das Problem ist, dass einige AGs halbjährig oder gar quartalsweise ihre Dividende zahlen und eine Addierung nicht erlaubt ist.
      Die Mehrzahl der Ausschüttungen bleibt dadurch zu klein um für eine Rückerstattung erfolgreich zu sein.
      Avatar
      schrieb am 30.11.13 10:35:55
      Beitrag Nr. 71 ()
      Quellensteuer Rückerstattung per Vertrag z.B. Coba :
      pro Fall 20 € + MWst.+ Fremdkosten :
      Abrechnung Oktober 2013 - Rückerstattungsforderung 124 € - ein Fall
      Provision Coba 20 € + Mwst. + Fremdkosten 35 €
      Abrechnung November 2013 - Rückerstattungsforderung 124 € - ein Fall
      Provision Coba 20 € + Mwst. + Fremdkosten 60 € !
      Erhebt Frankreich für jeden Antrag einen festen Betrag ?
      Wer hat hier Erfahrungen gesammelt ?
      Was verlangen andere Banken ?
      Avatar
      schrieb am 05.12.13 08:43:24
      Beitrag Nr. 72 ()
      Weiß jemand, wie Interactive Brokers die französischen und spanischen Quellensteuern behandelt ? Nach deren Tabelle
      würde gar nichts abgezogen, wenn man sich per Formular
      als Non-US-Citizen ausgibt. Kann das wahr sein ?
      Avatar
      schrieb am 09.12.13 17:13:23
      Beitrag Nr. 73 ()
      Um die Erstattungsanträge französischer Quellensteuer stellen zu können, benötigen wir die französische Zahlstelle, die den Quellensteuerabzug bestätigen muss.
      Bitte fragen Sie Ihre Bank.ob Sie Ihnen das französische Kreditinstitut mitteilt bzw. ob Sie bereit wäre, den Antrag an die französische Zahlstelle weiterzuleiten. Handelt es sich bei der französischen Zahlstelle um Clearstream, so werden nur eingereichte Anträge von Banken bearbeitet.
      Für Mitglieder des DSW erheben wir eine Gebühr von 70 € je Antrag. Neben unseren Gebühren fallen für jede Dividendenzahlung zusätzliche Gebühren von Clearstream bzw. des französischen Kreditinstituts an.
      Über die Höhe dieser Gebühren fragen Sie bitte ebenfalls Ihre Bank.
      Jetzt kann sich jeder Anleger ausrechnen, ab wann ein Antrag lohnt.
      Avatar
      schrieb am 09.12.13 18:33:21
      Beitrag Nr. 74 ()
      happymuck,
      schön, daß du ahnen läßt, welcher Papierkram und welche Gebühren auf einen Aktionär zukommen. Ich würde gern die eine oder andere französische Aktie kaufen. So aber nicht.
      Avatar
      schrieb am 11.12.13 17:35:52
      Beitrag Nr. 75 ()
      Du kannst Sanofi-Aventis kaufen, bei dieser Aktie gibt es wegen der vielen früheren Hoechst-Aktionäre ein Sonderabkommen mit Frankreich.
      Bei Dividenden-Zahlungen von Sanofi werden nur 15 % abgezogen und wie üblich sofort verrechnet.
      Ich hab noch einige Altbestände mit dicken Gewinnen und davon möchte ich mich nicht trennern. Neu würde ich nicht mehr kaufen !
      Avatar
      schrieb am 27.02.14 15:12:18
      Beitrag Nr. 76 ()
      die Rueckerstattung geht nicht nur ueber die Bank.
      Der Quellensteuer Services wird auch von Dienstleistern angeboten , die vielleicht sogar guenstiger und besser arbeiten als Banken
      Avatar
      schrieb am 03.03.14 09:56:27
      Beitrag Nr. 77 ()
      Nenne Ross und Namen, Dienstleister wie die DSW / Vermittler sind noch teurerer als die comdirect, die noch als preiswert gelten. 83,80 € sind pro Fall derzeit fällig.
      Avatar
      schrieb am 04.04.14 09:15:27
      Beitrag Nr. 78 ()
      Zitat von happymuck: Nenne Ross und Namen, Dienstleister wie die DSW / Vermittler sind noch teurerer als die comdirect, die noch als preiswert gelten. 83,80 € sind pro Fall derzeit fällig.


      Hier der Link des DWS zu den Quellensteuer in Frankreich.

      http://www.dsw-info.de/?id=661
      Avatar
      schrieb am 29.07.14 13:53:07
      Beitrag Nr. 79 ()
      Das mit Sanofi scheint mitlerweile überholt.

      Bei mir wurden 30% Quellensteuer einbehalten sowie 15% angerechnet bei Sanofi, Loreal, Danone und AirLiquide.

      Ich war der Meinung meine Depotbank hätte mich als Deutscher-Investor registriert... ich muss mich mal schlau machen was da schief gelaufen ist. Ich habe gerade gelesen dass die Wohnsitzbescheinigung jährlich zuzusenden ist - weiß jmd mehr?

      Unter den Umständen werde ich mich eventuell von meinem Frankreichinvestment trennen.
      Avatar
      schrieb am 29.07.14 14:16:50
      Beitrag Nr. 80 ()
      Richtig! Wohnsitzbescheinigung jährlich.
      Avatar
      schrieb am 13.10.14 11:55:10
      Beitrag Nr. 81 ()
      BO-Nr.41 Leserbrief über 30% Steuerabzug in Russland - BO als Antwort :
      Sofern die Bank sogar 30% statt 15% Quellensteuer einbehält, wird die Bank hierüber eine Steuerbescheinigung ausstellen. Diese ist am Jahresende zusammen mit der ausgefüllten Anlage KAP beim Finanzamt einzureichen. Hier werden dann zuviel einbehaltene Beträge erstattet.
      Es kann sich dabei ja nur um die Zeile "Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern" handeln, es würde ja auch auf Frankreich zutreffen.
      Diese Antwort ist doch falsch oder ?


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      Quellensteuer in Frankreich