Hallo,
angesichts dessen, dass es ein höchstrichterliches urteil gibt,
dass treuhänder verpflichtet die kummunikation zwischen anlegern zu
ermöglichen, wird es sicherliche einige anleger geben, die alleine
aufgrund dessen eine klage gegen das vorgehen des "dr. wölbern"
anstreben werden ... und diese aufgrund der vorgehensweise der
abstimmung und des treuhänders sicherlich auch mit relativ guten
erfolgsaussichten verfolgen können.
entgegen des vorgehens des "dr. wölbern" sind geschlossene fonds
eben keine selbstbedienungsläden.
die kommanditisten sind die eigentümer der fondsobjekte ... die
fondsgeschäftsführung nur deren angestellte.
das wird leider zu oft vergessen ..seitens der emittenten und der
fonds-gf .. aber leider auch der kommanditisten, die sich dann
leider nicht um ihre anlagen kümmern ...
denn das unternehmertum liegt leider wenigen im blut .. und die
meisten verlassen sich dann auf das, was "die da oben " machen ^^
... die einstellung aus der zeit des marmordenkens, das auch
gegenüber den banken noch vor kurzem als grundsatz galt ^^
nur wissen die " da oben" eben leider meistens nicht wohin der kahn
gerade schippert ^^
deswegen .. es ist noch nicht aller tage abend ^^ ... und "doc
wölbern" nur scheinbar aus dem gröbsten heraus
"w8 and c"
et kütt wie et kütt ... ich sehe noch nicht, dass das geld der
anleger verloren ist .. sobald der erste klagt, wackelt das
kartenhaus ^^
MfG
Fizban