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Quellensteuer auf Cedulas (spanische Pfandbriefe)

Diskussionsstatistik
eröffnet am 03.02.12 17:21:57
von
neuster Beitrag 05.02.12 01:53:26
von

Anzahl Beiträge: 6
Aufrufe gesamt: 971
Aufrufe heute: 0
Diskussionsnr.: 1.172.158
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schrieb am 03.02.12 17:21:57
Beitrag Nr.1 
(42.696.481)
Antwort
Zitat
Hallo,

hat jemand Erfahrung mit Cedulas - spanische Pfandbriefe? Wird da Quellensteuer abgezogen?

Avatar
schrieb am 04.02.12 07:00:53
Beitrag Nr.2 
(42.698.709)
Antwort
Zitat
Aus einem anderen Forum, gehe davon aus wenn es bei Dividenden so ist wird es auch bei Anleihen etc. so sein.



Spanische Staatsanleihen hab ich nicht,gleichwohl ärgere ich mich jedesmal über Spanische Dividenden und kann hier vielleicht den ein oder anderen warnen...ich halte Telefonica und da werden von den Dividenden grundsätzlich zusätzlich 19 % von Spanien einbehalten..dadurch sinkt der Renditeanteil auf ziemlich genau 50%....etwa so,wie bei Schweizer Ausschüttungen,allerdings kann man in Spanien nur 4% der einbehaltenen Quellensteuer rückfordern

Oder dieser Artikel

Quellensteuer aus Spanien und Abgeltungsteuer
Keine guten Nachrichten für Aktionäre mit Anteilen an spanischen Firmen: Sie müssen sich die Quellensteuer, die von ihren Dividenden abzogen wurde, selbst zurückholen. Gleiches gilt für Inhaber von Fondsanteilen aus Spanien.
Von spanischen Dividenden wurden im Jahr 2010 insgesamt 19 Prozent Quellensteuer einbehalten. Im Jahr zuvor waren es noch 18 Prozent. Lange Zeit hatten die deutschen Geldinstitute spanische Quellensteuern mit der deutschen Abgeltungsteuer verrechnet - bis sie merkten, dass dies nicht statthaft war. Im Laufe des Jahres 2010 begannen die Institute folglich damit, ihre Wertpapierabrechnungen zu stornieren. Neue Abrechnungen wurden erstellt und an die die Bankkunden übermittelt, diesmal unter Abzug der Abgeltungsteuer. Anleger sind jetzt zum Handeln gezwungen, wollen sie nicht auf der Abgeltungsteuer sitzen bleiben. Bei einem Betrag bis zu 1.500 EURO jährlich können sich Anleger die Quellensteuer in voller Höhe erstatten lassen, mithin 19 Prozent für das Jahr 2010 oder 18 Prozent für 2009. Nach dem einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen sind Dividenden für deutsche Staatsbürger bis zu dieser Höhe gänzlich steuerbefreit.


Übersteigen die Dividenden den Betrag von 1.500 EURO p.a., können Anteilseigner 15 Prozent der Quellensteuer im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung beanspruchen und verrechnen. Bezüglich der verbleibenden Differenz (4 Prozent für 2010 bzw. 3 Prozent für 2009) ist bei den spanischen Finanzbehörden ein Erstattungsantrag zu stellen. Das Procedere hierzu im Einzelnen findet sich im Artikel "Abgeltungsteuer bei ausländischen Kapitalerträgen".

18.01.2011
© Steuerfachanwalt Disqué
www.abgeltungsteuer.de




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schrieb am 04.02.12 07:02:24
Beitrag Nr.3 
(42.698.711)
Antwort
Zitat
Wie es jetzt genau bei diesem Pfandbrief ist kann ich nicht sagen. Aber man kann davon ausgehen daß es genauso ist wie in meinem Posting voher.
Avatar
schrieb am 04.02.12 08:20:47
Beitrag Nr.4 
(42.698.777)
Antwort
Zitat
Zitat von 1erhartWie es jetzt genau bei diesem Pfandbrief ist kann ich nicht sagen. Aber man kann davon ausgehen daß es genauso ist wie in meinem Posting voher.


Genau davon kann man nicht ausgehen!

Lt. Aufstellung des Bundeszentralamtes für Steuern sind die 19% nicht anrechenbare, aber ggfs. erstattbare Quellensteuer nur auf Dividenden beschränkt. Auf Bankeinlagen und bestimmten öffentlichen Obligationen wird keine Quellensteuer erhoben - ansonsten beträgt die Quellensteuer auf Zinsen 15% und ist - im Gegensatz zur Quellensteuer auf Dividenden - zu 10% anrechenbar.

http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Auslaendische_Qu…


Avatar
schrieb am 04.02.12 08:30:40
Beitrag Nr.5 
(42.698.790)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.698.777 von lalin1972 am 04.02.12 08:20:47Das sagt aber noch lange nicht aus wie es genau bei diesem hier ist. Das müsste man meines Erachtens genau recherchieren. Denn den Ärger hat man immer erst bei Eintreten einer Zahlung.
Avatar
schrieb am 05.02.12 01:53:26
Beitrag Nr.6 
(42.700.826)
Antwort
Zitat
Zitat von 1erhartDas sagt aber noch lange nicht aus wie es genau bei diesem hier ist. Das müsste man meines Erachtens genau recherchieren. Denn den Ärger hat man immer erst bei Eintreten einer Zahlung.


Maximaler Verlust wären 5%, da die Quellensteuer auf Zinsen 15% beträgt, von denen nach Doppelbesteuerungsabkommen 10% in D. anrechenbar sind.
Ob man die 5% erstattet bekommt und wie und ob es sich lohnt, kann jeder selbst entscheiden.

Sicher ist jedenfalls, daß Zinsen nicht so wie Dividenden behandelt werden.

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