schrieb am 05.02.12 11:16:06
Folgende Frage ist bei mir aktuell: Ich würde gerne mein Depot von
Bank X komplett zu Bank Y übertragen. In dem zu übertragenden Depot
werden höchstwahrscheinlich irgendwann noch Nachbesserungen aus
einem Squeeze Out eingehen. Überträgt die alte Bank die
Informationen über die ausgebuchten Papiere mit an die neue Bank,
so daß die Nachbesserungen dann automatisch bei der neuen Depotbank
gutgeschrieben werden oder sollte ich das Depot noch so lange
behalten bis die Nachbesserungen tatsächlich eingegangen sind?
Vielen Dank.
schrieb am 05.02.12 21:22:19
gute Frage würde mich auch interessieren
schrieb am 06.02.12 18:00:17
In Deutschland sind diese Nachbesserungsrechte ja nicht verbrieft
und damit auch nicht in den Kundendepots verbucht. Informationen
über "outgesqueezte" Papiere werden bei einem Depotübertrag nicht
mitgegeben - diese Vorgänge können ja auch schon 10 und mehr Jahre
zurückliegen. Wer soll das raussuchen?
In der Praxis läuft es so, daß die Banken Akten zu Übernahmen und
Squeeze-Outs nicht nach 10 Jahren vernichten, sondern unbegrenzt
aufbewahren müssen. Wenn es dann zu einer Nachbesserung kommt,
werden die damaligen Kunden angeschrieben und ihnen das Geld
vergütet.
Schwierig wird es dann, wenn die Kunden die Bank gewechselt haben
und dazu auch noch umgezogen sind. Ohne Anfrage beim Amt geht dann
gar nichts. Es hängt dann letztlich von der Bank ab, wie viel Zeit
sie in derartige "Ermittlungen" investiert. Bei uns wird unter 100
Euro Nachbesserung nach zwei Briefen gar nichts mehr gemacht.
Frag' doch einfach mal Deine Bank, wie sie das handhabt. Eventuell
kannst Du ja Deine neue Bankverbindung (Geldkonto!!) hinterlassen
und die packen den Vermerk in die Akte. Das würde im Ernstfall
beiden Seiten helfen.
schrieb am 07.02.12 08:42:27
Danke für die umfassende Antwort!
Ich denke, dann werde ich der Einfachheit halber mal das Depot dort
offen lassen und nur die enthaltenen Positionen übertragen.
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