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    Könne Erträge aus ausländischen Fonds von den Kapitalerträgen abgezogen werden? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.02.12 21:01:50 von
    neuester Beitrag 17.02.14 09:31:23 von
    Beiträge: 8
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      schrieb am 05.02.12 21:01:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      Meine Frage richtet sich an alleSteuerexperten in diesem Forum.
      In meiner Steuerbescheinigung von ebase steht am Ende folgende Formulierung:

      "Bei Veräußerung /Rückgabe von Anteilen an ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen 1.200,60 Eur.

      Summe der als zugeflossen geltenden,noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus ausländischen Investmentvermögen (§ 7 Abs.1 Satz 1 Nr. 3 InvStg)
      (Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen)"

      Kann ich in diesem Fall den Betrag von 1.200,60 EUR von der Höhe den in der Steuerbescheinigung in Zeile 7 genannten Kapitalerträge von 830,45 Eur abziehen?

      Ich danke allen Experten,die sich im Steuerrecht auskennen,für sachkundige Antworten im Voraus und wünsche viel Erfolg bei Euren Investments!

      Gruß

      bolro

      Gruß
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.02.12 23:27:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.702.742 von bolro am 05.02.12 21:01:50Und täglich grüßt das Murmeltier...

      Bei korrekter Versteuerung ist der dort ausgewiesene Betrag abzuziehen, so dass sich wie hier u.U. auch negative Kapitalerträge ergeben können. Diese negativen Erträge lassen sich dann in allen Programmen nur über Umwege eingeben (dazu gibt es zwei Fachaufsätzen, einmal von einem Referenten der OFD (?), einmal von mir, wenn es Probleme mit demn FA gibt, daher BM), da negative Beträge in Zeile 7 als fehlerhaft abgelehnt werden.


      Ob das hier zulässig ist, hängt davon ab, ob die Thesaureirungen der Fonds in den Vorjahren erklärt und versteuert wurden. Wenn dies wie hier im Forum dargestellt, gemacht wurde, MUSS abgezogen werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Wenn die Thesaurierungen der Halteperiode NICHT erklärt wurden, führt ein Abzug beim Verkauf zu einer Steuerhinterziehung.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 02.06.13 12:25:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,

      ich habe genau das gleiche Problem...Taxadvisor hat geschrieben, dass man die negativen Erträge bei gängigen Programmen über Umwege eingeben kann. Wie funktioniert das genau?

      Danke für die Hilfe!!
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.06.13 19:54:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.768.071 von furkuli am 02.06.13 12:25:57Zeile 7: Auf Null setzen
      Zeile 12: Restbetrag (Betrag aus "Veräußerung von Anteilen.." abzgl. Zeile 7) unter nicht ausgeglichene Verluste angeben.

      Gruß
      Taxadvisor
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.06.13 19:55:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.769.755 von Taxadvisor am 02.06.13 19:54:59Gilt natürlich nur, wenn die Thesaurierungen in den Vorjahren korrekt versteuert wurden!!!

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort

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      Avatar
      schrieb am 02.06.13 20:29:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.769.761 von Taxadvisor am 02.06.13 19:55:41Kommen die Angaben in Zeile 12 oder in Zeile 13 (Veräußerung von Aktien)? Stammt ja aus Verkauf von Fondsanteilen...

      Habe die Thesaurierungen korrekt versteuert letztes Jahr:-)

      Gruß und Dank!

      Furkuli
      Avatar
      schrieb am 17.02.14 05:06:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wie sieht es denn aus, wenn man in den Jahren zuvor unter dem Steuerfreibetrag lag und somit gar keine Steuererklärung abgeben musste? Die Thesaurierungen wurden dann natürlich auch nicht ans FA übermittelt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.02.14 09:31:23
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.465.567 von coffeecup am 17.02.14 05:06:34Dann erläutert man das entsprechend und gibt die Thesaurierungen der Vorjahre an sowie die (ungefähre) Höhe der weiteren Kapitalerträge.

      Gruß
      Taxadvisor


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