schrieb am 07.02.12 15:58:40
Antwort auf Beitrag Nr.:
42.712.848 von daPietro am 07.02.12
15:34:43Da alle U-Bahn-Schläger Bewährung (=Freispruch)
bekommen, kann es im Knast gemütlicher sein als draußen!
schrieb am 07.02.12 17:49:48
Antwort auf Beitrag Nr.:
42.713.055 von ThorVestor am 07.02.12
15:58:40Stimmt nicht, manche U-Bahn-Schläger bezahlen
mit dem Leben, so tragisch es sein mag. Und viele wandern in den
Knast, obwohl sie eine Schlägerei nicht mal angefangen haben.
Yatt
schrieb am 08.02.12 19:22:55
"Der 60-jährige Angeklagte hatte Steuern in Höhe von 1,1
Millionen Euro hinterzogen. Der Geschäftsmann war Mitgesellschafter
in zwei Unternehmen, die 2001 an eine Aktiengesellschaft verkauft
wurden. Als Verkaufserlös und Vermittlungsprovision erhielt er 2002
umgerechnet knapp 15 Millionen Euro und Aktienanteile. Außerdem
blieb er weiter Geschäftsführer in einem der verkauften Unternehmen
und erhielt 2006 auch Tantiemen von 570.000 Euro.
Durch teilweise falsche Angaben und Umdeklarieren der Tantiemen als
Schenkung erreichte er 2002 und 2006 eine wesentlich günstigere
Besteuerung. Dem Fiskus entgingen dadurch 1,1 Millionen Euro an
Steuern."
Jetzt muß er in den Knast. Geschieht ihm recht (auri sacra fames).
schrieb am 08.02.12 19:24:19
Zitat von YattUnd
viele wandern in den Knast, obwohl sie eine Schlägerei nicht mal
angefangen haben.
Hast du dafür ein Beispiel zur Hand?
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