schrieb am 17.02.12 19:15:18
Jetzt wegen Umschuldung von Griechenland weist sich evtl. als für
GR negativ heraus, daß keine CAC-Anleihebedingungen definiert
wurden (jedoch in den Anleihen nach brit. Recht).
Jedoch wird immer Argentinien als positives Beispiel für eine
Umschuldung gebracht.
Meine Frage:
Wie waren die CAC-Bedingungen bei den Altanleihen nach deutschem
Recht ausgestaltet. Es sind ja 50%....70% üblich. Das wäre ja
irgendwie definiert gewesen.
Problem bei Griechenland hingegen ist ja daß es die CAC-Bedingungen
in den Anleihen gänzlich nicht gibt. Griechenland aber nachträglich
als Gesetzgeber die CAC rückwirkend einführen will (was aber nicht
den internationalen Geflogenheiten entspricht).
Ist ja schon lange her mit dem Argentiniendefault und deshalb hätte
ich ohne nachzudenken ja auch gesagt daß es weil die Anleihen ja
noch aus dem letzten Jahrtausend stammen das Novum der
CollectiveActitionClause damals noch gar nicht gegeben hat.
Das einzige was ich der die Sache nicht so verfolgt ist, daß
Argentinien immer auf die hohen Zustimmungsquoten verweist (obwohl
wahrscheinlich erlogen).
Naja und weil bei den Argentiniener der Verweis auf die
Zustimmungsquote ja so eine Relevanz hat muß dann ja was bezüglich
CAC in den Anleihebedingungen stehen.
Kann das hier jemand kurz erklären.
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