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Rückblick CAC Argentiniendefault & dt. Anleihenrecht vgl. GR

Diskussionsstatistik
eröffnet am 17.02.12 19:15:18
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neuster Beitrag 17.02.12 19:15:18
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schrieb am 17.02.12 19:15:18
Beitrag Nr.1 
(42.769.619)
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Zitat
Jetzt wegen Umschuldung von Griechenland weist sich evtl. als für GR negativ heraus, daß keine CAC-Anleihebedingungen definiert wurden (jedoch in den Anleihen nach brit. Recht).

Jedoch wird immer Argentinien als positives Beispiel für eine Umschuldung gebracht.

Meine Frage:
Wie waren die CAC-Bedingungen bei den Altanleihen nach deutschem Recht ausgestaltet. Es sind ja 50%....70% üblich. Das wäre ja irgendwie definiert gewesen.

Problem bei Griechenland hingegen ist ja daß es die CAC-Bedingungen in den Anleihen gänzlich nicht gibt. Griechenland aber nachträglich als Gesetzgeber die CAC rückwirkend einführen will (was aber nicht den internationalen Geflogenheiten entspricht).

Ist ja schon lange her mit dem Argentiniendefault und deshalb hätte ich ohne nachzudenken ja auch gesagt daß es weil die Anleihen ja noch aus dem letzten Jahrtausend stammen das Novum der CollectiveActitionClause damals noch gar nicht gegeben hat.

Das einzige was ich der die Sache nicht so verfolgt ist, daß Argentinien immer auf die hohen Zustimmungsquoten verweist (obwohl wahrscheinlich erlogen).

Naja und weil bei den Argentiniener der Verweis auf die Zustimmungsquote ja so eine Relevanz hat muß dann ja was bezüglich CAC in den Anleihebedingungen stehen.

Kann das hier jemand kurz erklären.
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