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    Schiffsfonds in der Insolvenz / in Refinanzierungsschwierigkeiten - 500 Beiträge pro Seite (Seite 3)

    eröffnet am 28.02.12 21:48:51 von
    neuester Beitrag 07.08.21 15:17:19 von
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      schrieb am 29.11.14 14:54:33
      Beitrag Nr. 1.001 ()
      Aus dem Nordcapital Schiffsportfolio Global 2 kam heute die überraschende Meldung, dass wieder Anlegergeld "eingefordert" werden soll.
      Überraschend deswegen, weil ich noch vor wenigen Tagen mit dem Treuhänder telefonisch erfragt hatte, dass diese Möglichkeit wegen der lediglich ca. 25% betragenden Haftungssumme im Handelsregister praktisch ausgeschlossen sein sollte.
      Im Schreiben wirden mehrfach auf die "wiederaufgelebten Haftung bis zur Höhe der bereits erhaltenen Auszahlungen" hingewiesen.
      Um die Zustimmung leichter zu bekommen, ist die Wiedereinzahlung quasi mit der Auszahlung aus einem anseren Schiff verbunden, sodass eine Teilauszahlung zum Anleger und eine an die trotz Verkauf noch merklich verschuldete andere Gesellschaft (E.R. Dallas) gehen soll.

      Kann der Insolvenzverwalter über die Haftsumme hinausgehen, die Ausschüttungen komplett wieder einfordern und diese freiwillige Wiedereinzahlung wäre damit im Anlegerinteresse? Oder ist es eine geschickte (und legale?) Masche, den Anleger weiter zu schröpfen?

      (Die Auszahlungen sollen 1,8 Mio USD betragen, das wäre nach Haftung 450 TUSD. 750 TUSD werden eingefordert)
      1 Antwort
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      schrieb am 30.11.14 11:01:09
      Beitrag Nr. 1.002 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.450.903 von Tifflor1961 am 29.11.14 14:54:33Wenn wirklich mehr eingefodert wird als notwendig (300.000 USD, wäre dies schon ein starkes Stück).
      Was sagte die Treuhand dazu?
      Avatar
      schrieb am 30.11.14 11:03:51
      Beitrag Nr. 1.003 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.448.659 von Lotse29 am 28.11.14 23:56:40Hartmann-Bulker:
      Ich hätte Hartmann für ein seriöses Unternehmen gehalten.

      Wird Hartmann nicht sogar nun Vorstand im Reeder-Verband?
      Avatar
      schrieb am 30.11.14 11:37:54
      Beitrag Nr. 1.004 ()
      Ich denke, dass die Gesellschaft das relativ geschickt gemacht hat:
      1. Es ist keine direkte Rückzahlung sondern nur ein Einbehalt mit Weiterverwendung, über den auch noch abgestimmt wird. Damit ist es eine freiwillige Zahlung auf Gesellschaftsebene.
      2. Gleichzeitig erfolgt eine (höhere) Auszahlung.

      Zu bemängeln ist, dass geschrieben wird, der Insolvenzverwalter könne noch viel mehr (nämlich die 1,8 Mio.) zurückfordern und man sei quasi gut damit bedient, jetzt hier nur 750 TUS$ zu zahlen.

      Ich neige dazu, gegen den Einbehalt zu stimmen; würde mich aber auch nicht wundern, wenn aus den genannten Gründen das so durch geht.
      Avatar
      schrieb am 30.11.14 21:40:16
      Beitrag Nr. 1.005 ()
      Zum Nordcapital SF Global II:
      Laut Prospekt (S.40) ist die Hafteinalge auf 0,20€ pro US$ begrenzt. Egal ob Tippfehler oder ob wirklich € pro US$ gemeint sind, Haftung ist max 25%.
      Ob das Kapitalkonto unter die Hafteinlage gesunken ist weiß der Steuerberater, ist aber sehr unwahrscheinlich. Das erklärt das "Rumgeeiere" in dem Anschreiben und die vorgedruckte Widerspruchserklärung zur Einlage in die MS Dallas. Warum die Geschäftsführung unnötig 750TUS$ in eine abzuwickelnde Gesellschaft stecken will ist aus dem Schreiben nicht nachvollziehbar. Es erfüllt aber vermutlich den Tatbestand der Untreue und damit von Klagen gegen die GF.
      Die in dem Schreiben erwähnte Inanspruchnahme der Gesellschafter bis zur Höhe bereits erhaltener Auszahlungen ist eine bewusste Irreführung der Anleger.
      Es mag ja Gründe für die Einzahlung in die MS Dallas geben (gutmütiges Verhalten der Banken für andere Schiffe erkaufen), genannt werden sie leider nicht.
      Warum Treuhand und Beirat (!) diesen Weg unterstützen?
      Ich kann nur jedem raten bei Treuhand, Beirat und GF anzurufen und Klarstellung zu verlangen.
      8 Antworten

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      schrieb am 30.11.14 21:47:10
      Beitrag Nr. 1.006 ()
      Hartmann Bulker:
      Denke schon dass Hartmann nach wie vor seriös ist, Treiber sind hier aber die Banken, die die Finanzierung nicht fortführen wollen.
      Aufgrund der Märkte können die Bulker seit einiger Zeit nicht mehr tilgen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.12.14 19:30:45
      Beitrag Nr. 1.007 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.457.061 von Lotse29 am 30.11.14 21:47:10Hartmann könnte schon den Fonds helfen, und Kapital bereitstellen (was man aber nicht will), zumal in der Vergangenheit sehr hohe SBK entstanden sind und auch der Pool nicht so gut gearbeitet hat.
      Avatar
      schrieb am 02.12.14 11:26:10
      Beitrag Nr. 1.008 ()
      RE: HCI Shipping Select XXII

      laut Marktberichten wurde das Hammonia Pacificum für USD 13 Mio. verkauft.
      Damit ist der Totalverlust eingetreten, da das Bankdarlehen deutlich höher valutiert.


      SOM
      Avatar
      schrieb am 02.12.14 11:45:32
      Beitrag Nr. 1.009 ()
      Moin

      Habe mir nicht die Mühe gemacht, allzu weit rückwärts in diesem Forum zu lesen.

      Ist meine Vermutung richtig, dass Dr Peters wenig auffällt mit den verwalteten
      Schiffsfonds

      Wobei- privat haben wir mit 2 Schiffen erheblich Sorgen und teilwese Kapital nachgeschossen

      Port Stuart war eines davon

      Gruß
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.12.14 13:38:30
      Beitrag Nr. 1.010 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.471.134 von price-of-success am 02.12.14 11:45:32
      Zitat von LUBI54: Moin

      Habe mir nicht die Mühe gemacht, allzu weit rückwärts in diesem Forum zu lesen.

      Ist meine Vermutung richtig, dass Dr Peters wenig auffällt mit den verwalteten
      Schiffsfonds

      Wobei- privat haben wir mit 2 Schiffen erheblich Sorgen und teilwese Kapital nachgeschossen

      Port Stuart war eines davon

      Gruß


      Was heißt "Mühe gemacht"? Geh bei der Ansicht auf "500 Beiträge pro Seite" und gib dann als Suchbegriff Peters ein. Ist bei 1000 Beiträgen ein Aufwand von wenigen Minuten.

      Als Außenstehender habe ich den Eindruck, dass die Peters-Schiffe nicht so schnell und oft in die Insolvenz geschickt werden, es aber gleichwohl erhebliche Probleme gibt. Anscheinend klappt dort das mit den eingeforderten Nachschüssen besser (was Dein Beitrag bestätigt).
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.12.14 15:24:29
      Beitrag Nr. 1.011 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.472.550 von noch-n-zocker am 02.12.14 13:38:30Dr. Peters

      http://www.fondsprofessionell.de/news/sachwerte/nid/dr-peter…

      das war 2013

      Dadurch, dass die Containerschiffe von Dr P schon relativ früh Probleme hatten, ging es einfacher Sanierungskapital zu sammeln. Heute steckt doch keiner mehr Geld in alte Containerschiffe.

      Rechtzeitiger und prospektgemäßer Verkauf war nicht zu beobachten.

      Dr P hat in 2006 auch noch 1000er Containerschiffe in den Markt gebracht. Ich denke, die waren schon bei Auflegung chancenlos.

      Aus meiner Sicht gehört Dr P nicht zu den besseren Initiatoren.
      Avatar
      schrieb am 04.12.14 22:08:16
      Beitrag Nr. 1.012 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.457.022 von Lotse29 am 30.11.14 21:40:16Die Haftsumme sollte m. E. nicht mit der Wiederauflebung der Haftung durch Ausschüttungen vermischen. Die Wiederauflebung der Haftung ist bis zur Höhe der Ausschüttung m. E. nicht begrenzt, ggf. max. bis zur Gesamthöhe, die hier aber nicht erreicht sein dürfte.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.12.14 02:02:45
      Beitrag Nr. 1.013 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.494.201 von kenzohotte am 04.12.14 22:08:16
      Zitat von kenzohotte: Die Haftsumme sollte m. E. nicht mit der Wiederauflebung der Haftung durch Ausschüttungen vermischen. Die Wiederauflebung der Haftung ist bis zur Höhe der Ausschüttung m. E. nicht begrenzt, ggf. max. bis zur Gesamthöhe, die hier aber nicht erreicht sein dürfte.


      Den zweiten Satz habe ich auch nach mehrmaligem Lesen nicht verstanden. :cool:

      Zum ersten Satz: Natürlich muß man wiederauflebende Haftung und Haftsumme miteinander vermischen, es ist doch ein- und dieselbe Sache. (Oder hab ich den Satz auch nicht verstanden?)

      Es ging im ursprünglichen Beitrag um die wiederauflebende Haftung, wenn nicht die volle Einlage im Handelsregister eingetragen ist, oder?

      Ich vermute mal, ein Richter würde es so sehen, dass man auf die eingetragene Summe (die reduziert ist), die Ausschüttungen anteilig berechnen müßte. Steht dem kein Gewinn gegenüber, lebt die Haftung wieder auf.

      Beispiel:

      100.000 Gesamteinlage, davon 25% im HR eingetragen, als 25.000.

      30.000 Gesamtauschüttung auf die 100.000, die in voller Höhe nicht durch handelsrechtliche Gewinne gedeckt ist.

      Auf die eingetragenen 25.000 wären ebenfalls 30% Ausschüttungen anzurechnen, also 7.500.

      Die Haftung ist also um den Betrag von 7.500 wieder aufgelebt.

      (Sicher bin ich da aber nicht, ob es so gesehen wird. Logisch wäre es aber)
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.12.14 10:45:49
      Beitrag Nr. 1.014 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.494.912 von Exinsider am 05.12.14 02:02:45Ich sehe das anders! Deine Zahlen:
      100.000€ Gesamteinlage
      25.000€ als Haftsumme
      30.000€ Ausschüttungen

      M.E. ist hier die Haftsumme nicht unterschritten worden, das rechnet sich von oben runter (von den 100.000€).
      Also 100.000 ./. 30.000€ wären 70.000€ auf dem Kapitalkonto, damit keine Rückforderung möglich!

      Das Kapitalkonto kann aber auch durch andere Buchungen als die Auszahlungen reduziert werden. Kommt jetzt drauf an, ob der betreffende Fonds ein Kombimodell ist oder nicht...
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.12.14 11:44:11
      Beitrag Nr. 1.015 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.496.934 von ArabHP am 05.12.14 10:45:49
      Zitat von ArabHP: Ich sehe das anders! Deine Zahlen:
      100.000€ Gesamteinlage
      25.000€ als Haftsumme
      30.000€ Ausschüttungen

      M.E. ist hier die Haftsumme nicht unterschritten worden, das rechnet sich von oben runter (von den 100.000€).
      Also 100.000 ./. 30.000€ wären 70.000€ auf dem Kapitalkonto, damit keine Rückforderung möglich!


      Sicherlich, SO wurde es vom findigen Konstrukteur des Konzepts gedacht.

      Ist die Frage, wie so etwas mal (vor Gericht) gesehen wird, wenn es hart auf hart kommt. Ich gebe zu, dass ich nicht weiß, ob es schon zu rechtlichen Auseinandersetzungen diesbezüglich gekommen ist.

      Da legt also jemand 100.000 an und will mit jedem Euro vom Erfolg der Sache profitieren, aber "April, April" ... im Feuer stehen soll nur ein Teil davon, wenn es nicht erfolgreich war.

      Die Augen des Gesetzes sehen aber, dass es einen "offiziellen" KG-Anteil von 25.000 gibt und dass auch dieser zur Berechnung der Ausschüttungen herangezogen wurde. Auf JEDEN Euro der 100.000 wurden 30% ausgeschüttet.

      Wäre ich Gläubiger eines pleite gegangenen Unternehmens mit so einem Konstrukt und wäre flüssig genug, mir den Spaß eines Rechtsstreites zu gönnen, würde ich das tun. Motto: Mal sehen, was dabei rauskommt.

      Ich zitiere aus dem Beitrag, mit dem die Diskussion hier begonnen hat:

      Zitat von Tifflor1961: Aus dem Nordcapital Schiffsportfolio Global 2 kam heute die überraschende Meldung, dass wieder Anlegergeld "eingefordert" werden soll.
      Überraschend deswegen, weil ich noch vor wenigen Tagen mit dem Treuhänder telefonisch erfragt hatte, dass diese Möglichkeit wegen der lediglich ca. 25% betragenden Haftungssumme im Handelsregister praktisch ausgeschlossen sein sollte.
      Im Schreiben wirden mehrfach auf die "wiederaufgelebten Haftung bis zur Höhe der bereits erhaltenen Auszahlungen" hingewiesen.


      Komisch, dass das ein Initiator macht, der dieses Konstrukt (mit der reduzierten Haftsumme) dereinst selbst mitgetragen hat, oder? Er widerspricht sich doch quasi selbst.


      Das Kapitalkonto kann aber auch durch andere Buchungen als die Auszahlungen reduziert werden. Kommt jetzt drauf an, ob der betreffende Fonds ein Kombimodell ist oder nicht...


      Das sind dann aber Verluste aus dem Betrieb, das mindert nicht die Hafteinlage.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.12.14 11:53:49
      Beitrag Nr. 1.016 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.497.537 von Exinsider am 05.12.14 11:44:11
      Leider kann man hier die Beiträge nicht nachträglich noch ändern, daher noch etwas:

      Worauf ich hinaus will, ist, dass man bei reduzierten Haftsummen auch die dazugehörigen Kapitalkonten anteilig sehen könnte.

      Der Anleger (der um eine Rückzahlung herumkommen möchte), argumentiert: "Die Kapitalkonten sind mit 100.000 gestartet und wurden um 30.000 gemindert, Rest 70.000, daher ist meine Haftsumme von 25.000 sogar deutlich überschritten".

      Man könnte es aber eben auch so sehen, dass man bei einer eingetragenen Summe von lediglich 25.000 auch anteilig auf diese Summe heruntergebrochene Geschäftsvorgänge vorzunehmen hat.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.12.14 14:34:55
      Beitrag Nr. 1.017 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.497.612 von Exinsider am 05.12.14 11:53:49Ich bin kein Fachmann auf dem Gebiet.
      Bei dem Beispiel Zeichnungssumme 100.000,-- und 30.000,-- Ausschüttungen komme ich auf folgende Rechnung:
      Sofern die Zeichnungssumme voll eingezahlt ist, besteht keine Haftung.
      Wenn Auschüttungen (ohne entsprechende Gewinne) erfolgen, lebt die Haftung in dieser Höhe wieder auf.
      Also hier 30.000,--. Sofern die Haftsumme 25.000,-- beträgt (25 % von 100.000,--) könnte/müßte es sein, das die Haftsumme max. 25.000,-- beträgt.

      Kann dies jemand genau sagen?

      Dann wäre bei NC Global II die (begrenzte) Haftsumme aber noch nicht erreicht, da lediglich 1,8 % ausgeschüttet wurden.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.12.14 14:41:13
      Beitrag Nr. 1.018 ()
      Also hier scheint ja so einiges an Verwechslungen vorzuliegen.

      Die im HR eingetragene Haftsumme entspricht der Aussenhaftungsgrenze. Und dies betrifft insoweit auch nur den Anteil der Auszahlungen, welche nicht durch Gewinne gedeckt waren.

      Mit dem Eintrag ins HR wurde eine Informationsmöglichkeit geschaffen, mit deren Hilfe sich pot. Geschäftspartner zwecks Risikoabschätzung eigenständig informieren können.

      In der Innenhaftung kommt es ausschliesslich darauf an, was an Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag getroffen wurde.
      Hier entfaltet der Eintrag ins HR keine Wirkung.

      Wenn man die Kapitalkonten miteinbeziehen wollte, so wären diese i.d.R. schon allein durch die Weichkosten dauerhaft reduziert d.h. diese würden niemals ausgeglichen werden können.
      Es sei denn, die Gesellschafter würden freiwillig auf Gewinn-Ausschüttungen verzichten und diese für die Auffüllung der KK verwenden.
      Aber welcher Anleger macht dies schon ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.12.14 15:06:26
      Beitrag Nr. 1.019 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.499.289 von kenzohotte am 05.12.14 14:34:55
      Zitat von kenzohotte: Sofern die Haftsumme 25.000,-- beträgt (25 % von 100.000,--) könnte/müßte es sein, das die Haftsumme max. 25.000,-- beträgt.


      Den Satz bitte nochmals lesen. "Wenn der Himmel blau ist, dann ist der Himmel blau" ;)

      Kann dies jemand genau sagen?


      Sofern es noch keine Urteile über diesen Sachverhalt gibt: Nein

      Ich bezweifle nicht im Geringsten die Absicht, die hinter einer reduzierten, ins HR eingetragenen Haftsumme steht und verstehe auch das Konzept.

      Ich bezweifle aber, ob dieser Trick (und wir sind uns hoffentlich alle einig, dass es sich um einen Trick handelt) denn auch tatsächlich seine volle Wirkung entfaltet.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.12.14 15:21:55
      Beitrag Nr. 1.020 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.499.382 von Ebolla am 05.12.14 14:41:13
      Zitat von Ebolla: Also hier scheint ja so einiges an Verwechslungen vorzuliegen.


      In der Tat.

      Die im HR eingetragene Haftsumme entspricht der Aussenhaftungsgrenze. Und dies betrifft insoweit auch nur den Anteil der Auszahlungen, welche nicht durch Gewinne gedeckt waren.


      Richtig.

      Mit dem Eintrag ins HR wurde eine Informationsmöglichkeit geschaffen, mit deren Hilfe sich pot. Geschäftspartner zwecks Risikoabschätzung eigenständig informieren können.


      Auch richtig.

      Die entscheidende Frage ist, ob der Geschäftspartner sich im Falle einer Insolvenz darauf berufen kann, dass die Hafteinlage, die er dort im HR gesehen hat, gemindert wurde. Wenn ja, könnte er eine Wiedereinzahlung verlangen.

      Mal völlig weg von Kapitalkonten:

      Es steht doch zweifelsfrei fest, dass auch auf die 25.000 eine Auszahlung erbracht wurde.

      Vielleicht(!) ist es nur ein Irrglaube des Kommanditisten, die Auszahlung, die er auf die 25.000 bekommen hat, am bildlich "anderen Ende" des Kapitalkontos ansetzen zu können.


      Wenn man die Kapitalkonten miteinbeziehen wollte, so wären diese i.d.R. schon allein durch die Weichkosten dauerhaft reduziert d.h. diese würden niemals ausgeglichen werden können.
      Es sei denn, die Gesellschafter würden freiwillig auf Gewinn-Ausschüttungen verzichten und diese für die Auffüllung der KK verwenden.
      Aber welcher Anleger macht dies schon ?


      Völlig anderes Thema.

      Die Einlage wird auch gemindert durch zugeteilte, handelsrechtliche Verluste. Aber dies begründet kein Wiederaufleben der Haftung. Insofern erübrigt sich auch jeder Gedanke an ein "Wiederauffüllen". Es muß den Kommanditisten nicht kratzen, ob er mit so einem geminderten Kapitalkonto in eine Insolvenz rauscht, denn keiner kann eine weitere Zahlund durch ihn verlangen.

      Die Haftung lebt nur bei einer Entnahme auf. Eine Auszahlung, die nicht durch gleichhohe handelsrechtliche Gewinne unterfüttert ist, gilt als eine solche Entnahme.
      Avatar
      schrieb am 05.12.14 16:21:31
      Beitrag Nr. 1.021 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.499.718 von Exinsider am 05.12.14 15:06:26Sorry, wenn ich nicht alles wiederholt habe.
      Wir sprachen immer von 30.000,-- Ausschüttungen, bei einer Begrenzung auf 25 % ist die Haftung m. E. in diesem Beispiel auch nur 25.000,-- und nicht 30.000,--.

      Auszahlungen gibt es nicht auf Haftsummen oder auf Anteile oder was auch sonst, sondern auf die Beteiligung. Die ist 100.000,--.
      Haftung besteht keine, wenn die Einlage erbracht wurde und keine Ausschüttung erfolgt ist. Wenn Auszahlungen erfolgen, lebt die Haftung (wenn nicht durch Geweinne gedeckt) wieder auf, m. e. max. bis zur eingetragenen Haftsumme.

      Damit dürfte der Sachverhalt klar sein.
      Avatar
      schrieb am 05.12.14 23:29:09
      Beitrag Nr. 1.022 ()
      Danke kenzohotte, möchte aber mal auf eine typischen Prospektformulierung hinweisen:
      "Soweit das kapitalkonto, z.B. durch Ausschüttungen unter den Stand der Hafteinlage absinkt, lebt die Haftung .. gemäß $172 Abs.4 HGB insoweit wieder auf."
      Diese Formulierung lässt klar vermuten, dass bei einer 25% Hafteinlage erst eine Haftung bei (nicht gewinngedeckten) Entnahmen von über 75% entstehen kann.
      Bei dern Auslegung gem. vorigen Beitrag Nr 1.021 entsteht dagegen schon eine Haftung beim ersten Euro nicht gewinngedeckter Entnahmen.

      Andere Rechtsauffassung oder Prospektfehler ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.12.14 21:36:16
      Beitrag Nr. 1.023 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.504.131 von Lotse29 am 05.12.14 23:29:09
      Zitat von Lotse29: Andere Rechtsauffassung?


      Nein, keine weiteren.

      Dieser Link:

      http://blog.aad-fondsdiscount.de/gesellschaftsrecht/der-unte…

      bestätigt auch nochmals das, was Initiatoren mit einer geringeren Haftsumme beabsichtigen. (War mir auch immer klar - man wird aber doch wohl mal zweifeln dürfen ;) )

      Ich habe mir den ursprünglichen Beitrag (Nr. 1.001) erneut durchgelesen.

      Was ich nicht "wahrgenommen" habe, ist, dass es sich offenbar um eine Dachfondskonstruktion handelt. Wenn es sich um einen "echten" Dachfonds handelt (die Dachfondsgesellschaft hält Anteile an den einzelnen Schiffs-KGs) dann müsste man sich die Verhältnisse zwischen diesen Gesellschaften anschauen, um die Sache beurteilen zu können.

      FALLS für die Dachfondsgesellschaft keine reduzierte Haftsumme bezüglich der Anteile an den Schiffen vereinbart wurde, könnten bei Insolvenz einer Schiffs-KG Rückforderungen an die Dachfondsgesellschaft entstehen. Kann das Dach diese Liquidität nicht leisten, hat man ein großes Problem, denn dann droht auch die Insolvenz des Daches. Der Insolvenzverwalter ist dann berechtigt, die übrigen Wertgegenstände des Daches zu verwerten (= die Anteila an den anderen Schiffen).
      Avatar
      schrieb am 09.12.14 17:58:03
      Beitrag Nr. 1.024 ()
      Vielen Dank für die zahlreichen und fundierten Beiträge !

      Die Dachfondskonstruktion ist dergestalt, dass hier der Gesellschafter an den Einzelgesellschaften beteiligt ist und es keine "Vermischung" auf Dachfondsebene gibt, das hat auch der Treuhänder auch noch einmal bestätigt.

      Apropos Treuhänder - vielleicht liegt es daran, dass ich nur den Vertreter am "Rohr" hatte: die Ausführungen waren zwar wortreich aber nicht fundiert. Wenn das Geld nicht an die Dallas ginge, dann würde die Bank auch nicht auf Forderungen verzichten, und das wäre ja gaaaanz schlecht. Für wen bzw. wieso kann man nur raten. Vielleicht für die ER Shipmanagement, die ER Schiffahrt, Paxas, die Nordcapital Shipping und für andere Forderungsinhaber wahrscheinlich.
      Die Rolle des Beirats würde mich hier noch interessieren, aber da kann mal wer anders anrufen ;-)
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.12.14 22:22:07
      Beitrag Nr. 1.025 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.528.083 von Tifflor1961 am 09.12.14 17:58:03
      Zitat von Tifflor1961: Die Dachfondskonstruktion ist dergestalt, dass hier der Gesellschafter an den Einzelgesellschaften beteiligt ist und es keine "Vermischung" auf Dachfondsebene gibt, das hat auch der Treuhänder auch noch einmal bestätigt.


      Interessant, es gibt also gar kein Dach (der Anleger hat sich tatsächlich an mehreren Schiffen mit kleineren Beträgen beteiligt). Dann bleibt das mit der auflebenden Haftung (trotz reduzierter Haftsumme) ja schleierhaft.

      Wie geht denn das Geld an die empfangende Schiffahrtsgesellschaft? Als Darlehen vermute ich?

      Wenn das Geld nicht an die Dallas ginge, dann würde die Bank auch nicht auf Forderungen verzichten, und das wäre ja gaaaanz schlecht. Für wen bzw. wieso kann man nur raten.


      Vielleicht ein Kuhhandel: Die Anleger geben Geld beim einen Schiff, dafür gibt es Zugeständnisse der Bank bei anderen Schiffen(?).

      Also ich würde mir das genauestens erklären lassen.


      Die Rolle des Beirats würde mich hier noch interessieren, aber da kann mal wer anders anrufen ;-)


      Na, da wird es doch sicher mal einen schriftlichen Beiratsbericht geben.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.01.15 12:45:36
      Beitrag Nr. 1.026 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.530.705 von Exinsider am 09.12.14 22:22:07Guten Tag!

      Ich habe mal eine (blöde) Frage an die Experten in Sachen Schifffahrt:

      Einmal unabhängig von den derzeit gezahlten Raten und dem Baltic Dry Index...wie macht sich eigentlich der um 50% gesunkene Rohölpreis bei den Containerschiffen bzw. den Fonds bemerkbar?

      Führt das trotzt des immer noch niedrigen Niveaus der Raten zu einer gewissen "Kompensation"?

      Danke.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.01.15 13:50:04
      Beitrag Nr. 1.027 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.714.893 von valerie am 07.01.15 12:45:36Also große Tanker dürften bei den momentanen Differenzen zwischen Spot- und Terminpreisen sehr gefragt sein, aus den Containerkästen kriegst du die schwarze Pampe aber nur schlecht wieder raus.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.01.15 13:50:18
      Beitrag Nr. 1.028 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.714.893 von valerie am 07.01.15 12:45:36Ich denke nicht, da die Bunkerkosten vom Charterer getragen werden und der sich freut das er nun nicht nur weniger Charterrate bezahlt sondern auch noch weniger Bunkerkosten. Da einzige was sich aktuell bemerkbar macht sind die Charterraten. Da diese in USD gezahlt werden und der USD ggü. dem Euro nun gestiegen ist wird bei entsprechender Umrechnung ein Währungsgewinn zu verzeichnen sein.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.01.15 15:04:07
      Beitrag Nr. 1.029 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.715.562 von MG1109 am 07.01.15 13:50:18Ach so, vielleicht war meine Frage arg missverständlich.

      Ich meine das bezogen auf die Treibstoff- bzw. Betriebskosten eines Schiffes. Ein um 50% niedrigerer Ölpreis sollte doch die Betriebskosten erheblich senken.

      Darum die Frage, sorry.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.01.15 16:02:28
      Beitrag Nr. 1.030 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.716.390 von valerie am 07.01.15 15:04:07
      Zitat von valerie: Ich meine das bezogen auf die Treibstoff- bzw. Betriebskosten eines Schiffes. Ein um 50% niedrigerer Ölpreis sollte doch die Betriebskosten erheblich senken.


      Wie schon von einem Vorredner erwähnt: Die Treibstoffkosten werden vom Charterer (dem "Mieter") eines Schiffes gezahlt, nicht vom Eigentümer/Betreiber.

      Wo es sich noch auswirkt, sind die Schmieröle. Diese Kosten sind Kosten des Schiffseigners. Das dürfte durchaus Einsparungen von einigen Zehntausend Euro sein. Hört sich viel an, fällt aber bei der Gesamtsumme der Schiffsbetriebskosten nicht so sehr ins Gewicht.

      Wo es eine Chance sein könnte, wäre, wenn der Eigner aus irgendwelchen Gründen Treibstoffkosten selbst zu tragen hat. Beispielsweise bei einer Verholung in ein anderes Fahrtgebiet, das lukrativer erscheint.

      Und (man darf zumindest hoffen): Wenn der Charterer Geld spart, vielleicht ist er so freundlich, nicht mehr ganz so knickerig bei den nächsten Preisverhandlungen zu sein. Man kann auch entsprechende Klauseln in einen Chartervertrag einbauen, die ein Sharing von Treibstoffkosten beinhalten.
      Avatar
      schrieb am 07.01.15 16:05:59
      Beitrag Nr. 1.031 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.714.893 von valerie am 07.01.15 12:45:36
      Zitat von valerie: Einmal unabhängig von den derzeit gezahlten Raten und dem Baltic Dry Index...wie macht sich eigentlich der um 50% gesunkene Rohölpreis bei den Containerschiffen bzw. den Fonds bemerkbar?


      Der Baltic Dry Index hat übrigens mit der Containerschifffahrt nichts zu tun.

      Der BDI zeigt die Preisentwicklung bei Bulkern an (= Schiffen in die man Sachen quasi "hineinschüttet": Kohle, Erz, Getreide usw.).
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.01.15 16:48:54
      Beitrag Nr. 1.032 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.717.209 von Exinsider am 07.01.15 16:05:59Lieben Dank den Antwortenden und auch danke für die Info zum BDI.

      :) Valerie
      Avatar
      schrieb am 07.01.15 18:01:31
      Beitrag Nr. 1.033 ()
      Es sei denn, man lässt die Container in die Bulker einfach reinpoltern, dann werden die automatisch zu Containerschiffen :D
      Avatar
      schrieb am 17.01.15 12:54:47
      Beitrag Nr. 1.034 ()
      Ist hier noch jemand an der HC Dalia bzw. der HC Elida von Hanse Capital beteiligt?

      Hier eskaliert gerade ein Streit zwischen den Geschäftsführern bzw. ehemaligen Geschäftsführern in Verbindung mit dem altbekannten Beirat Herrn Stefan A. aus Berlin.

      "Pack schlägt sich ...." könnte man jetzt anbringen, nur leider steht im letzten Schreiben der einen Seite, dass der Charterer in diesem Zusammenhang (???) die Charterzahlungen bis auf weiteres einstellt.

      Damit hört natürlich der Spaß auf.

      Was kann man als Kleinanleger hier machen (Gründung einer Initiative, Anschreiben aller Gesellschafter etc. einmal ausgeschlossen) ??
      Gibt es Meinungen hierzu?
      14 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.01.15 13:15:48
      Beitrag Nr. 1.035 ()
      Guten Morgen

      Hier jemand investiert in

      Port Stewart ( Navalia 7)

      oder

      MS Dominion DS 188 ( Peters)
      Avatar
      schrieb am 18.01.15 02:01:39
      Beitrag Nr. 1.036 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.806.423 von Tifflor1961 am 17.01.15 12:54:47
      Zitat von Tifflor1961: Hier eskaliert gerade ein Streit zwischen den Geschäftsführern bzw. ehemaligen Geschäftsführern in Verbindung mit dem altbekannten Beirat Herrn Stefan A. aus Berlin.

      "Pack schlägt sich ...." könnte man jetzt anbringen, nur leider steht im letzten Schreiben der einen Seite, dass der Charterer in diesem Zusammenhang (???) die Charterzahlungen bis auf weiteres einstellt.


      Was hat denn der Streit (worüber?) mit der Einstellung der Charterzahlungen zu tun?
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.01.15 11:29:34
      Beitrag Nr. 1.037 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.809.351 von Exinsider am 18.01.15 02:01:39Es geht beim Streit wie immer ums Geld ;-)

      Nun, um etwas genauer zu sein:
      Eine Seite bereedert das Schiff (Herr Mathias P.) und die andere Seite (Herr Burkhard T.) möchte dieses Geschäft gerne übernehmen. Dazu gab es eine Abstimmmung, die von der einen Seite vorangetrieben wurde und die von der anderen nicht anerkannt wird.
      Begründet wurde diese "Entzweiung" mit "Täuschung" und "Vertrauensverlust".

      Ja, und der Zusammenhang zwischen Charterer und diesem Streit bleibt mir auch ziemlich unklar. Auf der einen Seite ist der Charterer Glencore zu ca. 10% am Schiff beteiligt. Diese Beteiligung wurde damals von Herrn Mathias P. vorangetrieben, hier besteht offensichtlich weiter eine gewisse "Nähe".
      Und offensichtlich möchte Glencore das Schiff verkaufen und setzt mit der Einstellung der Miete die beiden Schiffsgesellschaften unter Druck. Mit der Nicht-Anerkennung des Bereederungswechsels bezieht Glencore damit auch eindeutig Position auf der Seite des Mathias P.

      Alles sehr undurchsichtig und mit der Hereinnahme von Glencore als größtem Einzelgesellschafter hat man sich wohl ein Kuckucksei ins Nest legen lassen.
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.01.15 12:07:06
      Beitrag Nr. 1.038 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.810.380 von Tifflor1961 am 18.01.15 11:29:34
      Zitat von Tifflor1961: Es geht beim Streit wie immer ums Geld ;-)

      Nun, um etwas genauer zu sein:
      Eine Seite bereedert das Schiff (Herr Mathias P.) und die andere Seite (Herr Burkhard T.) möchte dieses Geschäft gerne übernehmen. Dazu gab es eine Abstimmmung, die von der einen Seite vorangetrieben wurde und die von der anderen nicht anerkannt wird.
      Begründet wurde diese "Entzweiung" mit "Täuschung" und "Vertrauensverlust".


      Hab mal etwas im Netz recherchiert. Herr T. ist GF des Emissionshauses, Herr P. GF des Bereederers.

      Der eine will dem anderen die Bereederung wegnehmen (so sieht es jedenfalls aus).

      In Bereederungsverträgen kommt eine ordentliche Kündigung nicht unbedingt vor (bei Prospektlegung dachte man, für immer dicke Freunde zu bleiben).

      Also muß etwas her, wodurch der Vertrag ao gekündigt werden kann. Entweder ist tatsächlich was vorgefallen oder man bauscht eben etwas auf, was sonst (wenn man noch dicke Freunde wäre) "so" durchgelaufen wäre.

      Der Charterer ist laut Prospekt "lediglich" Charter-Garant. Ich vermute, er zahlt die Differenz zwischen einem prospektierten Wert und der tatsächlich am Markt erzielbaren Charterrate.

      Da der Bereederer sich seine Einnahmequelle nicht wegnehmen lassen will, "kontert" er mit seinem Trumpf, dem Chartergaranten.

      Spannend. Wie bei "Dallas" und "Der Denver-Clan" früher.

      Gibt es eine Aussage dazu, wie die Bank zum Bereederungswechsel steht?

      Und was sagt denn der Beirat?
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.01.15 13:59:11
      Beitrag Nr. 1.039 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.810.629 von Exinsider am 18.01.15 12:07:06
      Zitat von Exinsider:
      Zitat von Tifflor1961: Es geht beim Streit wie immer ums Geld ;-)

      Nun, um etwas genauer zu sein:
      Eine Seite bereedert das Schiff (Herr Mathias P.) und die andere Seite (Herr Burkhard T.) möchte dieses Geschäft gerne übernehmen. Dazu gab es eine Abstimmmung, die von der einen Seite vorangetrieben wurde und die von der anderen nicht anerkannt wird.
      Begründet wurde diese "Entzweiung" mit "Täuschung" und "Vertrauensverlust".


      Hab mal etwas im Netz recherchiert. Herr T. ist GF des Emissionshauses, Herr P. GF des Bereederers.

      Der eine will dem anderen die Bereederung wegnehmen (so sieht es jedenfalls aus).

      In Bereederungsverträgen kommt eine ordentliche Kündigung nicht unbedingt vor (bei Prospektlegung dachte man, für immer dicke Freunde zu bleiben).

      Also muß etwas her, wodurch der Vertrag ao gekündigt werden kann. Entweder ist tatsächlich was vorgefallen oder man bauscht eben etwas auf, was sonst (wenn man noch dicke Freunde wäre) "so" durchgelaufen wäre.

      Der Charterer ist laut Prospekt "lediglich" Charter-Garant. Ich vermute, er zahlt die Differenz zwischen einem prospektierten Wert und der tatsächlich am Markt erzielbaren Charterrate.

      Da der Bereederer sich seine Einnahmequelle nicht wegnehmen lassen will, "kontert" er mit seinem Trumpf, dem Chartergaranten.

      Spannend. Wie bei "Dallas" und "Der Denver-Clan" früher.

      Gibt es eine Aussage dazu, wie die Bank zum Bereederungswechsel steht?

      Und was sagt denn der Beirat?
      Avatar
      schrieb am 21.01.15 22:29:17
      Beitrag Nr. 1.040 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.810.629 von Exinsider am 18.01.15 12:07:06
      Zitat von Exinsider: Hab mal etwas im Netz recherchiert. Herr T. ist GF des Emissionshauses, Herr P. GF des Bereederers.

      Der eine will dem anderen die Bereederung wegnehmen (so sieht es jedenfalls aus).

      In Bereederungsverträgen kommt eine ordentliche Kündigung nicht unbedingt vor (bei Prospektlegung dachte man, für immer dicke Freunde zu bleiben).

      Also muß etwas her, wodurch der Vertrag ao gekündigt werden kann. Entweder ist tatsächlich was vorgefallen oder man bauscht eben etwas auf, was sonst (wenn man noch dicke Freunde wäre) "so" durchgelaufen wäre.

      Der Charterer ist laut Prospekt "lediglich" Charter-Garant. Ich vermute, er zahlt die Differenz zwischen einem prospektierten Wert und der tatsächlich am Markt erzielbaren Charterrate.

      Da der Bereederer sich seine Einnahmequelle nicht wegnehmen lassen will, "kontert" er mit seinem Trumpf, dem Chartergaranten.


      Stimmt haargenau, nur der Charterer Glencore hat das Schiff längerfristig gechartert und zahlt eine Mindestcharter + ggfs. Anteil bei höherem Markt. Es ist kein Garant aus der Emission und sollte daher nicht mit dem Bereederer / der GF von Hanse Capital verquickt sein. Betonung auf "sollte".

      Zitat von Exinsider: Spannend. Wie bei "Dallas" und "Der Denver-Clan" früher.



      Wenn wir hier einen Cliff Barnes und einen JR Ewing haben, dann ist es vermutlich klar, wie die Sache ausgeht. Aber wer ist hier wer? Und vor allem: Wer ist der Gute??

      Zitat von Exinsider: Gibt es eine Aussage dazu, wie die Bank zum Bereederungswechsel steht?

      Und was sagt denn der Beirat?


      Von der Bank weiß man nichts, der Beirat ist zu mindestens 2/3 auf Seiten Herrn Ts, wobei er ein Beiratsmitglied gestellt hat und das andere Mitglied ist der bekannte Multibeirat Herr Stefan A. aus B..

      Es gibt jetzt einen neuen Anlauf von Herr T. für die Kündigung der Bereederung, als Begründung für den Bereederungswechsel muss jetzt ein Gutachten herhalten, dass Herr P. bei den Schiffen öfter zu früh in die Kasse gegriffen hat (vor Fälligkeit, möglich durch Kontovollmacht)

      Als Anleger wird einem hier etwas geboten, nur leider steht auch etwas auf dem Spiel. Normalerweise wäre Herr T. für mich der Böse, weil er bestehende Verträge unter einem Vorwand auflösen will, um selbst ein Geschäft zu machen.
      Aber so einfach ist es vielleicht nicht, denn Herr P. präsentiert sich als Gehilfe von Glencore, die wohl einen Verkauf anstrebt und damit ganz eigene Interessen hat. Die Einstellung der Charter-Zahlungen sagt da viel. Insofern sage ich mal: beide sind die Bösen, aber Herr P. scheint noch etwas böser zu sein ;-)
      Oder ?
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.01.15 23:27:25
      Beitrag Nr. 1.041 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.843.770 von Tifflor1961 am 21.01.15 22:29:17
      Zitat von Tifflor1961: Stimmt haargenau, nur der Charterer Glencore hat das Schiff längerfristig gechartert und zahlt eine Mindestcharter + ggfs. Anteil bei höherem Markt. Es ist kein Garant aus der Emission und sollte daher nicht mit dem Bereederer / der GF von Hanse Capital verquickt sein. Betonung auf "sollte".


      Hm. Im Prospekt, den ich im Netz gefunden habe, war Glencore noch der Chartergarant. Mag sich im Laufe der Zeit mal geändert haben.

      Insofern sage ich mal: beide sind die Bösen, aber Herr P. scheint noch etwas böser zu sein ;-)
      Oder ?


      Jeder kocht sein Süppchen und die fortdauernde Krise macht Dampf auf den Kessel. Jeder muß gucken, wo er bleibt.

      Leider weiß man nie, was alles noch dahintersteckt, warum Leute handeln, wie sie handeln. Da könnten auch "die-eine-Hand-wäscht-die-andere"-Dinge im Hintergrund sein. "Machst du mit diesem Schiff jenes, dann helfen wir dir an anderer Stelle".

      Als einzelner Anleger kann man da realistischerweise wenig machen.

      Wenn sie was bewirken wollen, müßten sie sich mit anderen Gesellschaftern zusammenschließen, um mittels der Stimmen etwas mehr Macht aufbauen zu können.

      Anfangen würde ich damit, eine außerordentlichen Gesellschafterversammlung zu erzwingen.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.01.15 23:31:41
      Beitrag Nr. 1.042 ()
      Ach ja ... rufen Sie doch mal den abtrünnigen Beirat an, was der so von sich gibt.
      Avatar
      schrieb am 29.01.15 17:27:10
      Beitrag Nr. 1.043 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.844.145 von Exinsider am 21.01.15 23:27:25
      Zitat von Exinsider:
      Zitat von Tifflor1961: Stimmt haargenau, nur der Charterer Glencore hat das Schiff längerfristig gechartert und zahlt eine Mindestcharter + ggfs. Anteil bei höherem Markt. Es ist kein Garant aus der Emission und sollte daher nicht mit dem Bereederer / der GF von Hanse Capital verquickt sein. Betonung auf "sollte".


      Hm. Im Prospekt, den ich im Netz gefunden habe, war Glencore noch der Chartergarant. Mag sich im Laufe der Zeit mal geändert haben.

      Insofern sage ich mal: beide sind die Bösen, aber Herr P. scheint noch etwas böser zu sein ;-)
      Oder ?


      Jeder kocht sein Süppchen und die fortdauernde Krise macht Dampf auf den Kessel. Jeder muß gucken, wo er bleibt.

      Leider weiß man nie, was alles noch dahintersteckt, warum Leute handeln, wie sie handeln. Da könnten auch "die-eine-Hand-wäscht-die-andere"-Dinge im Hintergrund sein. "Machst du mit diesem Schiff jenes, dann helfen wir dir an anderer Stelle".

      Als einzelner Anleger kann man da realistischerweise wenig machen.

      Wenn sie was bewirken wollen, müßten sie sich mit anderen Gesellschaftern zusammenschließen, um mittels der Stimmen etwas mehr Macht aufbauen zu können.

      Anfangen würde ich damit, eine außerordentlichen Gesellschafterversammlung zu erzwingen.


      So wie es aussieht versucht Herr P. ebenfalls eine außerordentliche Präsenzversammlung herbeizuführen.

      Anrüchig bzw. nicht ganz die feine Art empfinde ich das sich Herr T. den Vertrag einverleiben möchte und eventuell bestehende Rechtskosten dem Schiff in Rechnung gestellt werden. Rechtsanwälte/Gerichte arbeiten ja gewöhnlich nicht umsonst und wenn ich mir den eventuellen Streitwert ausdenke, möchte ich die Rechnung am Ende eher nicht begleichen.

      Es ist schon ein wenig merkwürdig wie man die Kündigungen (sind ja mittlerweile wohl 2-Versuche wie ich das verstehe) angeht.

      Als Anleger ist es schon erheblich merkwürdig das alles mitzuerleben, soll wohl aber schon öfter vorgekommen sein. Ausgang ungewiss...
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.01.15 19:06:26
      Beitrag Nr. 1.044 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.925.400 von BM200174 am 29.01.15 17:27:10Inzwischen habe ich einen Beirat kontaktiert und muss erst einmal richtigstellen, dass es hier keinen abtrünnigen Beirat gab und gibt. Ich konnte nur diesen einen Beirat bisher keinem Lager zuordnen.

      Herr P. war bis 2013 selbst in der GF der Schiffe, trat aber - wahrscheinlich unter Druck - zurück. An Problemen werden das Kostenmanagement der Schiffe und mögliche Auswirkungen von Problemen der MarLink auf die Bereederung genannt. Hierzu passen jetzt die neuen Unterlagen, die einen nicht vertragskonformen Kontenzugriff belegen sollen.
      Übrigens wird in diesen neueren Unterlagen auch bestritten, dass der Charterer/Garant die Zahlungen eingestellt hat.

      Zusammengefasst bleibt es also undurchsichtig, aber der Beirat hat zumindest eindeutig auf der Seite von Herrn T. Stellung bezogen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.01.15 20:15:22
      Beitrag Nr. 1.045 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.925.400 von BM200174 am 29.01.15 17:27:10
      Zitat von BM200174: So wie es aussieht versucht Herr P. ebenfalls eine außerordentliche Präsenzversammlung herbeizuführen.


      Dürfte spannend werden, wenn es zu einer ao Versammlung käme.


      Anrüchig bzw. nicht ganz die feine Art empfinde ich das sich Herr T. den Vertrag einverleiben möchte und eventuell bestehende Rechtskosten dem Schiff in Rechnung gestellt werden.


      Will denn tatsächlich eine Firma von T die Bereederung übernehmen? Oder soll es an einen anderen Externen gehen?

      Dass die Kosten von der Schiffs-KG getragen werden, ist nur logisch. Das Vertragsverhältnis besteht zwischen Schiffs-KG und Bereederer. Die Schiffs-KG will den Bereederer loswerden. Sollte es tatsächlich im Sinne der Schiffs-KG sein, handeln die Geschäftsführer korrekt.
      Avatar
      schrieb am 29.01.15 20:20:14
      Beitrag Nr. 1.046 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.926.495 von Tifflor1961 am 29.01.15 19:06:26
      Zitat von Tifflor1961: Herr P. war bis 2013 selbst in der GF der Schiffe, trat aber - wahrscheinlich unter Druck - zurück.


      War es ein Rücktritt? Oder wurde das Ausscheiden des GF beschlossen (das können die Gesellschafter der Komplementär-GmbH beschließen - meist bestehend aus Emissionshaus/Treuhand und Reederei).


      An Problemen werden das Kostenmanagement der Schiffe und mögliche Auswirkungen von Problemen der MarLink auf die Bereederung genannt. Hierzu passen jetzt die neuen Unterlagen, die einen nicht vertragskonformen Kontenzugriff belegen sollen.


      Ja, da gibt's die dollsten Dinger ...

      Sollte es tatsächlich so sein, dass der Reeder nicht regelkonform auf die Konten zugegriffen hat, dann wäre mein Verrauen in diesen Reeder dahin. Dann würde ich befürchten, dass da auch andere Dinge gedreht werden.
      Avatar
      schrieb am 29.01.15 23:17:37
      Beitrag Nr. 1.047 ()
      " dass der Reeder nicht regelkonform auf die Konten zugegriffen hat"

      das würde mich sehr interessieren, da ich an anderer KG beteiligt bin ... gerne BM, sehr gern :-)
      Avatar
      schrieb am 12.02.15 08:31:34
      Beitrag Nr. 1.048 ()
      Rückforderung der Ausschüttung durch den Insovenzverwalter
      Welche Möglichkeiten gib es sich dem zu widersetzen?

      Gefordert werden die kompletten Ausschüttungen über 5 Jahre.
      Allerdings wurde in den Jahren 2006 und 2007 gemäß der Bilanz Millionengewinne ausgewiesen. Die Ausschüttungen der betreffenden Jahre waren also durch die Gewinne abgedeckt. Sollte es möglich sein hier an zusetzten und der Rückforderung für die Jahre 2006 und 2007 widersprechen?

      Wer hat schon welche Erfahrungen gemacht?


      Viele Grüße und danke für Antworten

      plotter60
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.02.15 08:39:42
      Beitrag Nr. 1.049 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.046.288 von plotter60 am 12.02.15 08:31:34Das ist hier nicht der Hellseherthread und im Gegensatz zu ALAG kann sich Dein Beitrag auf mehr als einen möglichen Fall beziehen :laugh:
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.02.15 08:50:11
      Beitrag Nr. 1.050 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.046.387 von noch-n-zocker am 12.02.15 08:39:42
      Zitat von noch-n-zocker: Das ist hier nicht der Hellseherthread und im Gegensatz zu ALAG kann sich Dein Beitrag auf mehr als einen möglichen Fall beziehen :laugh:


      Völlig unnötiges Posting. Kann man die Frage nicht inhaltlich beantworten?

      Ich denke, dass die Frage für Einige interessant ist, die eine Insolvenz bei einem Schiff zu ertragen haben. Leider kann ich die Frage nicht final beantworten, dachte aber immer, dass eine Rückforderung nur möglich ist, wenn eine Ausschüttung nicht gewinngedeckt war. Um welche Schiffsbeteiligung handelt es sich? Weisen denn Schiffsbeteiligungen aufgrund der Abschreibungen auf das Schiff in den ersten 10 Jahre nicht meist einen Verlust aus?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.02.15 09:37:37
      Beitrag Nr. 1.051 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.046.510 von straßenköter am 12.02.15 08:50:11Es handelt sich um den FHH 19. Der Fonds ist später zur Tonnagesteuer gewechselt und hatte in den ersten Jahren hohe Verluste, um als Anleger Steuer zu sparen. Von 2003 bis 2007 lief es sehr gut weit über Prospekt, so dass auch bereits Sondertilgungen geleistet wurden und trotz Abschreibung in den Bilanzen 2006, 2007 Gewinne ausgewiesen wurden.

      Ich denke es sind sehr viele Schiffsfonds aus der Zeit so oder ähnlich gelaufen.

      Für mich bleibt die wichtige Frage: Sind die Ausschüttungen auch in 2006 und 2007 Rückzahlungen der Kommanditeinlage trotz der Gewinne??
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.03.15 09:41:41
      Beitrag Nr. 1.052 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.806.423 von Tifflor1961 am 17.01.15 12:54:47MT Dalia, MT Elida von HC Capital

      bin auch betroffen.
      Da ist ein unseliger Streit im Gange zwischen alter, gekündigter Geschäftsführung und der neuen, inklusive Drohungen von unberechtigtem Abgriff von Geld bis Charterunterbrechungen und Doppelrechnungen für Geschäftsführung. Die Rolle der Beiräte erscheint zumindest seltsam.

      Als Anleger fühle ich mich da hilflos. Ich hoffe nur, dass die Beteiligung nicht im Strudel von Prozessen und Unregelmäßigkeiten versinkt. Der einzige Lichtblick (hoffentlich): laut Atheniansa.gr sollte das Schiff zu 12 M$ verkauft sein.

      Gruß
      ll1
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.03.15 13:35:48
      Beitrag Nr. 1.053 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.207.487 von ll1 am 01.03.15 09:41:41Ich kann mich überhaupt nicht an einen Verkaufsbeschluss erinnern. Das kann aber auch am Alter liegen.

      Oder der Streit diente dazu, die Anleger weich zu klopfen und damit umso einfacher der Verkauf betreiben zu können. Die Zustimmungsquote wird dann, wenn der Beschluss noch eingeholt werden muss, sicher sehr hoch sein.
      Avatar
      schrieb am 10.03.15 18:16:53
      Beitrag Nr. 1.054 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.047.065 von plotter60 am 12.02.15 09:37:37Eine Rückzahlungspflicht könnte sich trotz Gewinnen ergeben aufgrund vom
      Innenhaftungsrisiko des Anlegers als Kommanditist analog der §§ 30,31 GmbHG.
      Avatar
      schrieb am 13.03.15 09:48:22
      Beitrag Nr. 1.055 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.207.487 von ll1 am 01.03.15 09:41:41
      MT HC Dalia
      Nachdem die Agenturen schon vor zwei Wochen den Verkauf der Dalia und Elida gemeldet hatten, flattert nun ein Abstimmungsbogen zur Beschlussfassung über den Verkauf ins Haus.
      Ich werde natürlich mit ja stimmen, den ein schnelles Ende ist hier allemal das Beste aus Anlegersicht.
      Der Verkaufspreis ist attraktiv, von der Auszahlung hätte ich deutlich über 50% erwartet, aber nun sind's halt etwas weniger.

      In der letzten GV wurde die Entlastung von Mathias Pahl in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer mit über 90% der Anlegerstimmen abgelehnt. Hoffentlich ist damit das Thema erledigt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.03.15 20:11:36
      Beitrag Nr. 1.056 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.318.226 von ll1 am 13.03.15 09:48:22Wahrscheinlich bin ich der einzige, der gegen diesen Verkauf stimmen wird.

      Allein schon, um den Hauptakteuren (GF, Bereederer, ...) die fetten Provisionen zu vermasseln.
      Und weil die verschiedenen Kaufpreise (12 Mio / 11,55 Mio) mir verdächtig sind.
      Und weil u.a. die Angaben zu den aktuellen Charterraten (aus dem letzten Rundschreiben) nicht stimmen.
      Und weil offensichtlich von vornherein auf diesen Verkauf hingearbeitet wurde.

      Davon abgesehen ist das Begleitschreiben zur Verkaufs-Abstimmung schon recht überzeugend ;-)
      Avatar
      schrieb am 27.03.15 14:34:44
      Beitrag Nr. 1.057 ()
      Jetzt einen Produktentanker Verkauf abzulehnen wegen Provisionen,die sowieso laut Vertrag anfallen werden, ist aus meiner Sicht ziemlich dämlich. Die Werft Orderbücher sind voll von Produktentanker und wir befinden uns auf einem Hoch. Bloß raus aus Produktentanker und auch den guten Wechselkurs mitnehmen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.03.15 20:54:14
      Beitrag Nr. 1.058 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.440.449 von Matrose1 am 27.03.15 14:34:44Schulte Prozess

      Staatsanwalt beantragt 12 Jahre Haft. War das nicht eine große Nummer im Geschäft mit geschlossenen Schiffsfonds?
      Aus www.fondstelegramm.de
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.03.15 22:40:59
      Beitrag Nr. 1.059 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.450.937 von ll1 am 29.03.15 20:54:14"Wölbern-Fonds" ab Beitrag 420:
      http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1191591-411-420/w…
      Avatar
      schrieb am 19.05.15 18:37:10
      Beitrag Nr. 1.060 ()
      ich glaube das Ding sollte neu belebt werden und vor allen Dinge MPC Schiffe in der Pleite
      hat jemand News was aus der Geschichte Anfang Mai geworden ist ? gerne auch per Boardmail
      ------MPC Tankerflotte-----
      Avatar
      schrieb am 27.06.15 09:32:17
      Beitrag Nr. 1.061 ()
      GFI / GHF MS Venus und MS Mars
      Nach dem letzten Schreiben der GFI Treuhand habe ich das Gefühl ausgeraubt zu werden: Diese Geschäftsführung schlägt vor, dass für die beiden alten und sehr hoch verschuldeten Containerschiffe (1996/1129 TEU) nochmals ein Kredit eines Finanzinvestors aufgenommen wird. Konditionen 4% Bearbeitung und 9,75% jährlich.

      Glücklicherweise ist bislang ein Beirat dagegen, ob das hilft?
      Avatar
      schrieb am 08.07.15 15:53:13
      Beitrag Nr. 1.062 ()
      ansonsten gehen diese Schiffe in den Schrott. Die finden keinen Käufer aufgrund technischer Probleme bei diesen Schiffen (Soft Coating in Ballast Tanks). Aber vielleicht besser als weiter ausgeraubt zu werden ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.07.15 15:57:55
      Beitrag Nr. 1.063 ()
      Polemik?

      und die vielen griechischen Reeder haben uns

      a) die Substanz bei Schiffen gekostet


      b) helfen, unser Erspartes zu verheizen


      IMO

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 11.07.15 16:58:36
      Beitrag Nr. 1.064 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.140.485 von Matrose1 am 08.07.15 15:53:13Ernest Hemingway von MM Warburg

      Das Containerschiff (4.990 TEU / 2005) war letztes Jahr de facto pleite und die Banken hatten einen Verkaufsbeschluss forciert. Nun wird (nachdem sich die Charterraten etwas erholt haben) ein Gesellschafterbeschluss angefragt, bei dem ein Weiterbetrieb der Ernest Hemingway ermöglicht wird (kein unmittelbarer Verkauf). Die GF schätzt den derzeitigen Wert des Schiffs auf ca 17 M$.

      Frage: mit ja stimmen = Weiterbetrieb oder mit nein = schnellstmöglicher Verkauf?
      Avatar
      schrieb am 14.07.15 18:19:28
      Beitrag Nr. 1.065 ()
      Insolvenz & Unterschiedsbetrag am Beispiel MS Carola
      Gesellschafter/Anleger der MS Carola hat es schwer durch die Insolvenz der Schiffsgesellschaft getroffen:

      Einlage weg, Ausschüttungen vom Insolvenzverwalter zurückgefordert.


      Und nun auch noch Post vom Finanzamt:
      Rückzahlung des Unterschiedsbetrags i.H.v. 77% der Beteiligungssumme.

      WER Tips haette, was Anleger jetzt noch tun koennten, hätte sich mindestens ein Mass auf der Wiesn verdient.

      Und bei Erfolg sicherlich mehr.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.07.15 10:08:55
      Beitrag Nr. 1.066 ()
      "Ernest Hemmingway" - zwar sind 2006 gebaute Schiffe gerade für USD 18 mio verkauft worden, doch das war wohl der Peak. Markt geht schon deutlich zurück. Panamax Containerschiffe haben ein großes Risiko. Es kann sein, dass diese Schiffe demnächst wieder unter USD 10,000 schliessen. Die Gefahr ist real. Mit diesem Risiko im Kopf sollte eine Entscheidung getroffen werden. 2016 könnte wieder besser werden, aber dann ist auch der Panama Kanal offen...
      Avatar
      schrieb am 21.07.15 17:11:00
      Beitrag Nr. 1.067 ()
      Darlehensrückforderung Dr Peters / BGH Entscheid dazu

      Kann mir jemand sagen, ob jemand gegen Dr. Peters auf Schadensersatz klagt ?
      Avatar
      schrieb am 24.07.15 09:45:45
      Beitrag Nr. 1.068 ()
      bei den MPC Fonds könnte sich etwas bewegen, denn dort stehen bei einigen Fonds Beiratswahlen an und es schaut so aus, als ob es diesmal Veränderungen gibt, also die Beiräte abgewählt werden die sehr eng mit der Reederei Offen und der Commerzbank verbunden ist,
      weiterhin wird wohl immer mehr Leuten klar wie viel Geld versenkt wurde durch die Umwandlung der YEN Darlehen was ja nur dazu führte das die Reederei Mio von Euro gespart hat ( aus der Garantieverpflichtung )
      und es gibt Ärger, weil MPC einen Vertrag mit ihrer 100% Tochter ( TVP ) gekündigt hat um eventuellen Klagen vorzubeugen, damit es nicht zum durchgreifen der Haftung kommt
      zum Thema Rückforderungen, werden auch Briefe geschrieben die man durchaus als Erpressung benennen kann
      Avatar
      schrieb am 03.08.15 00:20:54
      Beitrag Nr. 1.069 ()
      Immer weiter von der Seriösität scheint sich HCI zu entfernen.
      Den eigenen Anlegern wurde erstmalig im Oktober 2014 der Verkauf des bereits entschuldeten 2500TEU Schiffes MS Helgoland Trader empfohlen, verbunden mit schlechten Poolprognose für 2015 von nur 6700 $/d und der Ankündigung von Liquiditätsproblemen. Im Januar 2015 hat der Poolmanager die Prognose aber auf den Bereich von 7500 bis 9600 $/d erhöht (auch der negative outlook wäre ausreichend), trotzdem wurde der Verkauf vorangetrieben. Das Schiff ging dann für 6 M$ an eine 100% HCI Tochter..
      Anleger klagen jetzt, denen viel Glück und der Wunsch, dass die Vewrantwortlichen bei HCI für diese dreiste Anlegerausbeutung zur Rechenschaft gezogen werden.
      Wäre auch schön, wenn die Aufsichtsbehörden sich statt sinnloser formaler Prospektprüfungen mal mit den Interessenkonflikten bei Emis und Rehdern beschäftigen würden.
      Avatar
      schrieb am 03.08.15 13:45:26
      Beitrag Nr. 1.070 ()
      Klagen

      Es wäre wünschenswert, daß die Klagen hier aufgeführt würden

      Emissionshaus, Fonds, Gerichtsort

      Dann könnten sich auch andere Beteiligte oder Ermittlungsbehören ein Bild machen, was tatsächlich abläuft.
      Laut ebundesanzeiger hat HCI im 3 stelligen Millionen Bereich Klagen gegen sich anhängig

      Ist das normal ?

      Es wird sich bald ein bundesweites Bild ergeben und das Spiel wird durchschaut werden
      Avatar
      schrieb am 14.09.15 20:09:13
      Beitrag Nr. 1.071 ()
      Wenn man schon die Einlage verloren hat,
      den Unterschiedsbetrag i.H.v. 78% der Beteiligung versteuern musste,
      Die sog. Ausschuettungen zurueckgezahlt hat,

      Wie kann man denn diese Rueckzahlungen wenigstens als Kosten geltend machen ?
      In welcher Abteilung der SeE ?
      Verrechenbar mit anderen Einkuenften ?

      Weiss denn wirklich keiner ein Argument gegen die Versteuerung des Unterschiedsbetrag ?

      Danke&Gruesse
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.09.15 10:57:03
      Beitrag Nr. 1.072 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.623.082 von Kroesus2 am 14.09.15 20:09:13Wenn es einen Unterschiedsbetrag gibt haben Sie auch einen Steuervorteil gehabt! Wie hoch war der?!? Ich frage rein interessehalber.
      Es geschehen schon sehr verwunderliche Dinge ;)
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.09.15 16:26:29
      Beitrag Nr. 1.073 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.626.637 von ArabHP am 15.09.15 10:57:03Hier wird suggeriert, dass der Unterschiedsbetrag in einem direkten Bezug zu den Steuervorteilen der Kombimodelle aus der Zeit vor 2005 steht.
      Das habe ich auch einige Zeit geglaubt, auch weil die Höhe des Unterschiedsbetrags mir mal als Differenz zwischen Buch- und Zeitwert erklärt wurde. Wurde das Schiff schnell abgeschrieben, folge auch ein höherer Unterschiedsbetrag. Aber gerade dieser Zeitwert, der nach verschiedenen Methoden ermittelt werden kann, wurde von den freundlichen Finanzämtern oft sehr hoch festgestellt.
      Gerade um 2005/2006 kamen hohe Charterraten und hohe Schiffspreise für Gebrauchttonnage zusammen. Ich habe Fälle vorliegen, wo der Unterschiedsbetrag doppelt so hoch ist wie die Verlustzuweiosungen der ersten Jahre zusammen. Hier haben sich meiner Meinung nach die Gesellschaften nicht immer im Sinne der Anleger verhalten, weil oft nichts oder nicht genügend gegen diese Beliebigkeit der Finanzämter getan wurde.


      P.S. Ich habe von einem Steuerberater gehört, der gegen die Zurechnung eines Unterschiedsbetrags "Einspruch wegen Unbilligkeit" erhoben haben soll (Verkauf aus Insolvenz). Weitere Informationen habe ich leider nicht.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.09.15 18:21:56
      Beitrag Nr. 1.074 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.630.036 von Tifflor1961 am 15.09.15 16:26:29"Unterschiedsbetrag doppelt so hoch ist wie die Verlustzuweisungen der ersten Jahre zusammen"

      Stimmt genau.

      "Einspruch wegen Unbilligkeit":
      1.
      "Aus dem Verhältnis zwischen Gewinnfeststellungsbescheid (Grundlagenbescheid) und Einkommensteuerbescheid (Folgebescheid)ergibt sich, dass Einkommensteuerbescheide nicht mit der Begründung angefochten werden können, eine Besteuerungsgrundlage, die auf dem Gewinnfeststellungsbescheid beruht(§§ 179 Abs.1,180 Abs.1 Nr.2 Buchst.a AO), sei unrichtig festgesetzt worden(§ 351 Abs. 2 AO, § 42 FGO)"
      Justiz Hamburghttp://justiz.hamburg.de/contentblob/4288876/data/2-v-188-13…
      2.
      Einspruchsfrist !

      Und wo in der Steuererklaerung verbucht man nun die zurueckgezahlten "Ausschuettungen" ?
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.09.15 16:22:01
      Beitrag Nr. 1.075 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.630.906 von Kroesus2 am 15.09.15 18:21:56wenn ich deinen Beitrag und die Anderen richtig lese, so fordert man die ,,Ausschüttungen ,, zurück ? Richtig
      damit, erstellt das zuständige Betriebs FA auch neue Grundlagenbescheide
      da
      der ,, Fond,, weniger BA hatte
      also
      dürften eure Bescheide wieder offen sein ( §175 AO )da ihr mit einem neuen Grundlagenbescheid in den § 171 Abs. 10 AO kommt

      sollte ich euch falsch verstehen, dann entschuldigt
      Avatar
      schrieb am 27.09.15 18:39:32
      Beitrag Nr. 1.076 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.630.906 von Kroesus2 am 15.09.15 18:21:56Die Zurückzahlungen von Ausschüttungen sind genauso steuerneutral wie die Ausschüttungen selbst, bei der Einkommenssteuer wird nur das von der Gesellschaft zugewiesene und dem Finanzamt übermittelte steuerliche Ergebnis berücksichtigt.
      Wenn man den Gesellschaftanteil innerhalb eines Jahres nach Anschaffung verkauft kann es eventuell ein Teil der Anschaffungskosten sein.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.10.15 10:57:32
      Beitrag Nr. 1.077 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.719.575 von Juliusturm am 27.09.15 18:39:32Danke Julius.
      Hat sonst keiner eine Idee ?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.10.15 16:51:31
      Beitrag Nr. 1.078 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.770.053 von Kroesus2 am 04.10.15 10:57:32Also "Idee" wäre jetzt nicht ganz zutreffend, aber das Geld wird doch derzeit dringend für die Wilkommenskultur gebraucht!
      Weniger denke ich dabei an die von einem höheren Geist beseelten Ehrenamtlichen, sondern z.B. auch an den medialen Aufwand: Kerner, Beckmann, Jauch etc. wollen schließlich bezahlt werden ....

      So, zurück zum eigentlichen Thema:
      Mit der Tonnagesteuer hat man sich für den optimistischen Weg entschieden und muss deswegen keine Gewinne und kann aber auch keine Verluste steuerlich ansetzen. Das ist bekannt. Auch wenn ich mich wiederhole, bei der Festsetzung der Unterschiedsbeträge fühle ich mich von den freundlichen FA wirklich hereingelegt. Ich habe jetzt mal ein Protokoll vorliegen, in dem für mich erstmalig eine Begründung/ eine Verfahrenserklärung enthalten ist:
      - Hansa Magdeburg: keine Berücksichtigung von fünf beigebrachten Gutachten, sondern "Entnahme" aus einem Verkaufsprospekt einer anderen Gesellschaft.
      - Los Roques: von drei vorliegenden Gutachten wurde einfach das höchste genommen; keine Berücksichtigung eines Abschlags, der vorgenommen wurde, weil das Schiff durch eine Langfristcharter nicht von den damals hohen Spot-Raten profitieren konnte.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.10.15 17:01:47
      Beitrag Nr. 1.079 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.839.155 von Tifflor1961 am 13.10.15 16:51:31
      Ausstieg aus der Tonnagesteuer waehrend der Insolvenz ?
      Richtig Tifflor, bei meinen insolventen Schiffen das Gleiche.
      Nur:
      Die Frage war, was man tun kann.

      Die einzigste Moeglichkeit, die hohen Steuerforderungen abzuwenden, waere ja, waehrend der Insolvenz aus der Tonnagesteuer auszusteigen.
      Indem die Bereederung in's Ausland verlegt wird.

      Die Finanzbehörde HH hat bekannt gegeben, dass der Unterschiedsbetrag wohl erst nach Veraeusserung der Insolvenzmasse festgestellt werden kannhttp://stbk-hamburg.de/wp-content/uploads/Fach-Info-1-2015_S….
      Damit waeren moeglicherweise auch alle Steuerbescheide, die schon bei Grundlage des Eintritts in die Insolvenz erstellt wurden, ungueltig.

      Hat das schon jemand probiert ?
      Wie kann der Insolvenzverwalter fuer einen Austritt aus Tonnagesteuer gewonnen werden ?
      M.E. haben die daran kein riesiges Interesse, sondern nur am schnellen Verkauf der Insolvenzmasse.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.10.15 10:23:40
      Beitrag Nr. 1.080 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.874.867 von Kroesus2 am 18.10.15 17:01:47Also zunächst wird der Unterschiedsbetrag bereits beim Übergang zur Tonnagesteuer festgestellt, evtl. noch mit Verzögerungen wg. Betriebsprüfungen, Einsprüchen, Klagen etc.

      Fällig wird er erst bei Veräußerung, etwas anderes war mir nicht bekannt, auch wenn lt. dem genannten Schreiben dies wohl teilweise anders gehandhabt wurde. Und hier soll ein Verkauf ins Ausland etwas bringen? Oder soll die Gesellschaft ihren Sitz ins Ausland verlegen?

      Ein Rückwechsel aus der Tonnagesteuer im Zusammenhang mit dem Verkauf, teilweise auch schon vorher (verstärkt bei Nordcapital), bringt unter Umständen Vorteile, aber um die Versteuerung des Unterschiedsbetrags kommt man meines Wissens nicht herum. Der Rückwechsel kann dennoch Vorteile bringen:
      - Anrechnung von betrieblichen Verlusten
      - evtl. Wertzuschreibung zum Jahresbeginn des Wechsels und folgende Feststellung eines Veräußerungsverlusts, dies kann dann optisch den Unterschiedsbetrag verringern
      - geringere Gewerbesteuer (?)

      Vielleicht könnte der letzte Punkt den Insolvenzverwalter locken, die anderen werden ihm egal sein, vermute ich.
      Avatar
      schrieb am 24.10.15 10:36:21
      Beitrag Nr. 1.081 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.186.124 von Kroesus2 am 14.07.15 18:19:28Weitere Insolvenzen sind vorprogrammiert

      Matrose schrieb 16.7.2015: 'Panamax Containerschiffe haben ein großes Risiko. Es kann sein, dass diese Schiffe demnächst wieder unter USD 10,000 schliessen'

      Hallo Matrose: Ihre düstere Vorhersage vom Juli ist sehr schnell eingetroffen! Im Juli wurden noch auskömmliche Raten von ca 13.000 $/Tag gemeldet, heute finden die Panamax Containerschiffe meist keine Anschlussbeschäftigung mehr oder gehen für weniger als 9.000 $/Tag weg.

      Gruß
      ll1
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.10.15 21:35:58
      Beitrag Nr. 1.082 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.923.101 von ll1 am 24.10.15 10:36:21Es gab in dieser kurzen Hausse im 1.Halbjahr wenige Initiativen, einen Schiffsverkauf voranzutreiben. Mir fällt jetzt nur Hansa Mare ein, die eine Gruppe Panmaxe an Synergy verkaufen wollte. Dieser Versuch ist aber von den Anlegern deutlich abgeschmettert worden, was ich nicht verstehe. Ich kann die Situation nur schlecht deuten, da ich erst kürzlich dazugestoßen bin. Der mir leider schon vielfach aufgefallene Multi-Beirat Stefan A. aus B. hat massiv Stimmung gegen den Verkauf gemacht und lautstarkt von hohen Schiffswerften schwadroniert.
      Schade, zu spät, aber vielleicht kennt jemand die Vorgeschichte?
      Avatar
      schrieb am 29.10.15 17:46:25
      Beitrag Nr. 1.083 ()
      MAERSK legt ein 18.000 TEU Schiff für 6 Wochen auf!
      Maersk lays-up Triple E

      Unemployed boxship capacity past the 1m teu mark to its highest level since the start of the financial crisis.


      Maersk Line has laid-up one of its 18,000-teu Triple E containerships and says it may take more of the giant ships out of service.

      The unnamed vessel is scheduled to remain anchored for six weeks as a result the void sailings program on the Asia-Europe route, according to Alphaliner.

      “While carriers normally try to keep their largest ships active, the over-supply conditions in almost all trade sectors have left them with no choice but to idle even their most expensive assets,” it said.

      Alphaliner’s latest data shows 263 idled containerships, totalling 934,700 teu and representing 4.7% of the total global fleet.

      “The over-supply situation has become so serious that 23 vessels of above 7,900 teu are currently without employment,” it said.

      "The idle capacity is set to breach the 1m teu mark within the next few weeks as more service withdrawals are implemented as part of carriers’ network rationalisation programs for the winter slack season."

      Alphaliner said the amount of idled capacity would have been even higher if it were not for the deferral of several containership newbuildings, originally due to be handed over in October.

      “These ships’ deliveries have since been pushed back by several weeks, in what appear to be vessel owners’ attempts to mitigate the high numbers of unemployed ships,” it said.

      News of the lay-up comes after Maersk issued a profit warning last week due to an unexpected $600m shortfall in the container line’s full-year profit forecast.

      Die Krise kommt wieder, zu viele Schiffe werden abgeliefert. Jetzt knallt es auch bei den Großcontainern

      SOM
      Avatar
      schrieb am 25.11.15 13:28:37
      Beitrag Nr. 1.084 ()
      Der Titel dieser Diskussion is brand aktuell, obwohl der Zusatz Refinanzierungsschwierigkeiten zu streichen wäre. Schon ab 2011 habe ich alle die meine Beratung suchten angewiesen auf keinen Fall nachzuschiessen. Das Geld wird auch wieder weg sein.

      Die nächste Welle der Insolvenzen folgt. Ich kann mir kaum vorstellen, wie z.B. die HSH in 2016 anstehende Dockungen finanzieren will, d.h. steht eine Dockung in 2016 an und das Schiff hat kein Geld in der Kasse droht die Insolvenz, egal wie alt das Schiff ist. Ein Verkauf von vor allen Dingen größeren Container Schiffen ist im Prinzip derzeit eh nicht möglich, dieser Ausweg also nicht da.

      Schiffe wie die Hansa Mare Flotte gehen dann auch demnächst gleich an Strand. Aber Synergy als Käufer hätte eh nicht performt. Der hat auch bei anderen Schiffen von RHL nur teilweise performt. Wieso ein Herr A. aus B. nicht verkaufen wollte ist mir schleihaft. Aber im Frühjahr sind so viele wieder in den Not-Optimismus zurückgefallen.

      Höre Naves hat über 150 Schiffe in der Sanierung. Was für eine Verschwendung von Geldern.

      Es wird leider sehr sehr traurig für die Deutsche Schiffahrt. Und neue Kapitalgeber hat auch kaum einer der Reeder anwerben können. Da waren die Griechen besser.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.11.15 18:15:24
      Beitrag Nr. 1.085 ()
      "Was für eine Verschwendung von Geldern."

      Habe eine neue Diskussion eröffnet zur zwangsweisen Rückforderung von Ausschüttungen
      Avatar
      schrieb am 02.04.16 14:55:27
      Beitrag Nr. 1.086 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.172.626 von Matrose1 am 25.11.15 13:28:37Es scheint wieder vermehrt Insovenzen bei den deutschen Containerschiff-KGs zu geben.

      Fondstelegramm vermeldet die Insolvenzen der Hansa Treuhand Schiffe Glory, Primus und der Hansa Constitution sowie vom Lloyds Flottenfonds V die Insolvenz der Victoria Schulte.
      Avatar
      schrieb am 12.04.16 14:14:46
      Beitrag Nr. 1.087 ()
      Hermann Ebel / Hansa Treuhand / Insolvenz / insolvente Schiffe

      und jetzt bekommt man folgende Post:

      "Aufgrund der aktuellen Situation bedeutet dies, dass über alle Geschäftsvorgänge, vor allem über die Ausgaben, jetzt der Insolvenzverwalter zu entscheiden hat. Somit ist derzeit nicht davon auszugehen, dass weitere Berichterstattungen (...) bzw. Geselschafterversammlungen mehr erfolgen bzw. stattfinden, da hierfür keine Mittel zur Verfügung gestellt werden."

      Ab 2008 hat das "Handeln" von Herrn Ebel und Co. zu den größtmöglichen Verlusten bei den Anlegern geführt. Und von 2008 bis heute hat man immer schön Gebühren kassiert und nun das.

      Die Kuh ist fertig gemolken

      Danke "man of the year 2002"
      10 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.04.16 14:22:03
      Beitrag Nr. 1.088 ()
      Entschuldete Schiffe gehen insolvent .... da gehört schon einiges zu
      Avatar
      schrieb am 01.05.16 12:28:02
      Beitrag Nr. 1.089 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.170.304 von MBK2000 am 12.04.16 14:14:46
      hansa treuhand
      mbk2000,

      jetzt ist auch die MS Mozart pleite, für die die Hansa Treuhand noch vor ein paar Jahren die Ausschüttungen/Darlehen zurück verlangte, um die angebliche Krise in der Schifffahrt von Panaxschiffen zu überbrücken. Dabei sind diese Schiffe in dieser Grössenklasse seit Jahren nicht mehr wettbewerbsfähig. Wie sollen diese dann aus der Krise herausfahren?

      Die meisten Anleger folgten ja den Rückzahlungsaufforderungen, obwohl die Gesellschaft nach einem neuen in 2016 gesprochenen BGH-Urteil gar nicht das Recht hatte, diese angeblichen Darlehen zurück zu fordern.

      Diese Urteile wurden natürlich über mehrere Instanzen auf Kosten der Anleger erstritten bzw. hier für die meisten Hansa Treuhand Schiffe verloren.

      Aus meiner Sicht war die Rückforderung der Darlehen bzw. Ausschüttung nur eine Arbeitsbeschaffungsmassnahme für Wirtschaftsprüfer, Beiräte und die Mitarbeiter der Treuhandgesellschaft selbst, um die Anleger noch ein paar Jahre melken zu können. Man hätte diese Schiffe in dieser Grössenklasse schon vor 2010 verkaufen müssen.

      Ich kenne Anleger-Interessengemeinschaften von anderen Gesellschaften, die inzwischen Strafanzeigen gegen die besagten stellten und eng mit dem Insolvenzverwalter zusammenarbeiten, um den Schaden zu minimieren.

      Wie könnte man eine solche Anleger Interessengemeinschaft für Hansa Treuhand Schiffe initieren? Ich bitte um Rückmeldung von allen Hansatreuhand Schiffbesitzern!

      Danke, VG alisone
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.05.16 15:06:28
      Beitrag Nr. 1.090 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.319.503 von alisone am 01.05.16 12:28:02und zur Insolvenz bekommt man einen "einseitigen" brief, in dem u.a. zu lesen ist:

      - "ausschlaggebend für die insolvenz ist der neuerliche rateneinbruch und die mangelnde bereitschaft der finanzierenden bank weitere sanierungsmassnahmen zu unterstützen."
      all das war schon bekannt, als man die ausschüttungen von den anlegern zurückforderte.
      - "Aufgrund der aktuellen Situation bedeutet dies, dass über alle Geschäftsvorgänge, vor allem über die Ausgaben der Insolvenzverwalter zu entscheiden hat. Somit ist derzeit nicht davon auszugehen, dass weitere Berichterstattungen(Geschäftsberichte, Jahresabschlüsse.......) bzw. Gesellschafterversammlungen mehr erfolgen ......"

      Eine Frechheit. Eine solche Insolvenz ist voraussehbar und über die drohende Insolvenz mit Zahlen hätte man ja die Anleger vor stellen des Insolvenzantrags informieren können. Auch vom Beirat, der ja von den Anlegern bezahlt wird, hörte man nichts.

      Dieser Brief setzt allem noch die Krone auf. Aber wie gesagt, dass Eintreiben der Ausschüttungen war eine kurzfristige Arbeitsbeschaffungsmassnahme und jetzt gibt kein Geld mehr und dann lässt man einfach die Löffel fallen.

      Das einzige, was ich an dem System noch nicht verstanden habe, welche Rolle der "weisse Ritter" aus M. spielt, der ja als die Ausschüttungen zurückgefordert wurden, Schiffsanteile zu einem "negativen" Kaufpreis aufgekauft hat.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.05.16 19:02:04
      Beitrag Nr. 1.091 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.320.085 von alisone am 01.05.16 15:06:28
      zur info
      http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=1687&meldun…

      Ich würde mich freuen, wenn Hansa Treuhand Kommandisten sich melden. Oder ist der Verbleib und die Anlage Ihres wohlverdienten Geldes Ihnen egal?

      Ich bitte sich zu melden!
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.05.16 17:56:25
      Beitrag Nr. 1.092 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.319.503 von alisone am 01.05.16 12:28:02Da ich bei allem im Schiffsbereich, was negativ gelaufen ist, dabei bin, bin ich folgerichtig natürlich auch bei der Hansa Treuhand und deren Pleiten dabei. (Das sind die besten, hatte damals mein Anlageberater versichert ....)

      Die Rückforderungen trafen mich 4 Mal - 2 x war der Verkaufserlös letztlich ausreichend. Die HT wird, falls sie letztinstanzlich verlieren sollte, genau wie der Dr. aus Dortmund für die betroffenen Gesellschaften ggfs. nachträglich Insolvenz anmelden, vermute ich. Dann gibt es auch nichts, vielleicht sogar noch weitere Rückforderungen vom Insolvenzverwalter.

      Versäumnisse der Geschäftsführung nachzuweisen, ist meiner Ansicht nach sehr schwierig, zumal in meinen Fällen im Vorfeld eine freiwillige Sanierung mehrheitlich beschlossen wurde. Sie ist dann zur Zwangsmaßnahme "gewandelt" worden, nachdem nicht genug Geld zusammengekommen ist. Hier kann sich die GF darauf berufen, aus damaliger Sicht im Sinne der Anleger gehandelt zu haben.
      Avatar
      schrieb am 12.05.16 18:30:25
      Beitrag Nr. 1.093 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.386.633 von alisone am 11.05.16 19:02:04unglaublich!

      Es haben 171 Anleger heute diese Seite aufgerufen und keiner hat sich gemeldet.

      Herr Lange ist Beirat von 150 Schiffahrtsgesellschaften und hat zumindest bei den Hansa Treuhandschiffen blumige Worte in den Jahresberichten geschrieben, dass wenn die Anleger Ihre Ausschütungen zurückzahlen, eine Insolvenz abgewendet werden kann.

      Dies war bei meinem Schiff und vielen mir bekannten Schiffen nicht der Fall. Die Anleger haben nur ihre Ausschüttungen zurückgezahlt, damit das Schiff weiterfahren kann und die Treuhangesellschaft, Wirtschaftsprüfer, Beiräte weiter verdienen können! Und auch der Insolvenzverwalter kostet Sie etwas.

      Meine Damen und Herren, bitte melden Sie sich!
      Auch bei insolventen Schiffen gibt es z.b. rechtliche Möglichkeiten auf die Insolvenzprozess Einfluss zu nehmen.

      besten Dank
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.05.16 00:22:49
      Beitrag Nr. 1.094 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.395.708 von alisone am 12.05.16 18:30:25Wie man auf der Homepage von Herrn Lange aus München sehen kann hat er das Thema bzgl. verklagen gut dargestellt. Es mag im Einzelfall Beratungsfehler vorliegen aber generell glaube ich das das Konstrukt "geschlossener Schiffahrtsfonds" als solches scheitern mußte.

      Wenn man zurückblickt auf die letzten 60 Jahre wird deutlich das der Schiffahrtsmarkt schon immer starken Schwankungen ausgesetzt war. Die aktuelle Krise ist mit Sicherheit ungewöhnlich lange aber im Grunde aus zyklischer Sicht normal.

      Schiffsfonds haben in guten Zeiten ordentlich ausgeschüttet und damit die Liquidität für schwere Zeiten nicht leisten können. Das Banken nach z.B. 3 Jahren Tilgungsaussetzung auch eine Rückforderung der Ausschüttungen fordern in einer Art Kapitalerhöhung/(Vorzugskapital) ist verständlich.

      Viele Schiffspleiten hätten vermieden werden können wenn die Krise nicht so unendlich lange bereits dauert.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.05.16 07:37:54
      Beitrag Nr. 1.095 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.397.991 von lafabius am 13.05.16 00:22:49Herr lafabius,

      wie Sie, bin ich der Meinung, dass das Konstrukt "geschlossene Schiffmarktfonds" wie aber auch andere Fonds bis auf wenige scheitern musste. Die Initatoren von Schiffmarktfonds haben den deutschen Privatanleger entdeckt und Geld eingesammelt, von dem sie mit den Fondvertreibern schon ca. 20% Provisionen bei Zeichnung einmal einbehalten haben.

      Mit diesem Geld haben Sie am Bedarf vorbei, Schiffe bauen lassen. Es wurden zum einen zu viele Schiffe gebaut und zum anderen technisch bald nicht mehr wettbewerbsfähige Schiffe gebaut.

      Die Überkapizitäten sind schon seit 2000 bekannt, aber trotzdem wurden Schiffe noch gebaut. Z.b.
      http://versicherungsmonitor.de/2001/12/bei-den-schiffsfinanz…
      http://www.welt.de/print-welt/article375148/Schiffsfonds-suc…

      Zu den technisch nicht mehr wettbewerbsfähigen Schiffen hat schon Mbk2000 viel geschrieben. Beispiel sind auch die PANAX- Schiffe. Diese wurden noch 2005 bestellt, obwohl 2006 beschlossen wurde, den Panamakanal auszubauen. Und dieser Beschluss wurde sicherlich schon mehrere Jahre in der Branche diskutiert.

      Deshalb ist es keine Krise der Schiffahrt, sondern eher eine Krise der geschlossenen Fonds. Letztere haben aber auf jeden Fall schon ihre Rendite von ca. 20% bei Zeichnung eingefahren. Und in diesem Sinne sind es nicht im Einzelfall Beratungsfehler.

      Das sich hier eine ganze Branche von Rechtsanwälten(ich bin keiner) nun gesund verdient, ist nur die Folge. Wie Herr Lange verdienen wollte, wollen es auch andere.

      Ihre Sichtweise in Ehren, aber bitte tragen Sie nicht zur Volksverdummung weiter bei. Hier wurden Milliarden von "erarbeiteten" Geld ohne Risiko für die Initatoren in den Sand gesetzt.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.05.16 10:17:06
      Beitrag Nr. 1.096 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.398.378 von alisone am 13.05.16 07:37:54Stimmt ja alles. Aber die ganzen "Schiffsemissionen" funktionierten nur, weil es auch den "leistungsfähigen" Vertrieb und die passende Menge Käufer gab.

      Gerne habe ich mich von meinem "Berater" mit seinem hanseatischen Akzent einlullen lassen. Die vermeintliche Sachkunde hatte er vermutlich größtenteils aus den "Vertriebshilfen" des Emissionshauses entnommen.
      Und man hat immer mehr oder weniger verdrängt, dass der Bestellboom den Markt einmal kippen lassen könnte. Bzw. man hat unbewusst gehofft, dass genau nach der eigenen Zeichnung keine weiteren Konkurrenzschiffe nachkommen. Oder ist, wie ich, in einen anderen Teilmarkt ausgewichen (z.B. Feederschiffe), der aber auch kein Stück besser gelaufen ist.

      Und die sogenannten Weichkosten, die wirklich einen ganz erheblichen Teil ausmachen, die hat man doch irgendwie in Kauf genommen, oder? (Solange alle verdienen ....)
      In meinem ersten Prospekt, zufällig von der Hansa Treuhand, stehen 10 Mio. DM Provisionen, Konzeption, etc. noch ohne Agio einem Schiffskaufpreis von 52 Mio. gegenüber. Bezogen auf das Zeichnungskapital sind es 10 Mio. + 1,45 Mio Agio auf 29 Mio. Zeichnungskapital. Das sind fast 40%. Aber hat das niemand gewusst?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.05.16 14:01:58
      Beitrag Nr. 1.097 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.399.887 von Tifflor1961 am 13.05.16 10:17:06also mir war das mit der Höhe der Provisionen nicht bekannt und soweit es im Prospekt stand habe ich es überlesen. Wenn mir jemand dies gesagt hätte, hätte ich nie Schiff gezeichnet.
      Denn die prospektierte Rendite würde sich ja dann in der Realtität verdoppeln. Und solche Renditen über Jahrzehnte zu erreichen ist kaum möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.05.16 14:46:12
      Beitrag Nr. 1.098 ()
      Hansa Treuhand Hansa Arendal insolvent 47/IN 41/16 Amtsgericht Lüneburg
      Avatar
      schrieb am 18.05.16 16:56:27
      Beitrag Nr. 1.099 ()
      Wer kennt sich mit dem Insolvenzrecht bzw. mit dem praktischen Verfahren aus?

      Es geht (beispielhaft) um die Insolvenz der E.R. New York von Nordcapital, Mitte 2014 wurde Insolvenz angemeldet, im Frühjahr 2015 wurde das Schiff zu einem relativ guten Preis verkauft.
      Die Münzel Bröhm Rechtsanwälte verlangen jetzt trotzdem die gesamten Ausschüttungen in Höhe von 36% der Nominaleinlage zurück, nach meinem Kenntnisstand hätte ich einen deutlich niedrigeren Betrag erwartet (Bilanz 2013: 11,76 Mio Verbindlichkeiten).

      Jetzt meine Fragen:
      Darf der Insolvenzverwalter (es zahlt ja nicht jeder Kommanditist anstandslos und sofort alles zurück) einfach einmal den Maximalbetrag einfordern?
      Die Gläubiger dürfen ja nicht mehr bekommen, als ihre Forderungen betragen, was passiert evtl. mit dem Rest?
      Ist in irgendeiner Form "Gerechtigkeit" möglich, hat hier vielleicht der zahlungsunwillige/nicht zahlungsfähige Kommanditist Vorteile?

      Diese Fragestellungen dürften auch noch andere Forumsteilnehmer interessieren, auch bei den Insolvenzen der Hansa Treuhand Master/Primus/Glory bzw. der Gebab Isolde und Isodora aus diesem Jahr gibt es eine erhebliche wiederauflebende Haftung.
      10 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.05.16 07:12:07
      Beitrag Nr. 1.100 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.431.966 von Tifflor1961 am 18.05.16 16:56:27
      Zitat von Tifflor1961: Wer kennt sich mit dem Insolvenzrecht bzw. mit dem praktischen Verfahren aus?

      Es geht (beispielhaft) um die Insolvenz der E.R. New York von Nordcapital, Mitte 2014 wurde Insolvenz angemeldet, im Frühjahr 2015 wurde das Schiff zu einem relativ guten Preis verkauft.
      Die Münzel Bröhm Rechtsanwälte verlangen jetzt trotzdem die gesamten Ausschüttungen in Höhe von 36% der Nominaleinlage zurück, nach meinem Kenntnisstand hätte ich einen deutlich niedrigeren Betrag erwartet (Bilanz 2013: 11,76 Mio Verbindlichkeiten).

      Jetzt meine Fragen:
      Darf der Insolvenzverwalter (es zahlt ja nicht jeder Kommanditist anstandslos und sofort alles zurück) einfach einmal den Maximalbetrag einfordern?
      Die Gläubiger dürfen ja nicht mehr bekommen, als ihre Forderungen betragen, was passiert evtl. mit dem Rest?
      Ist in irgendeiner Form "Gerechtigkeit" möglich, hat hier vielleicht der zahlungsunwillige/nicht zahlungsfähige Kommanditist Vorteile?

      Diese Fragestellungen dürften auch noch andere Forumsteilnehmer interessieren, auch bei den Insolvenzen der Hansa Treuhand Master/Primus/Glory bzw. der Gebab Isolde und Isodora aus diesem Jahr gibt es eine erhebliche wiederauflebende Haftung.


      Schauen Sie mal in Ihr Postfach
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.05.16 07:43:11
      Beitrag Nr. 1.101 ()
      Dr Peters meldet Verkauf von 118 DS Dominion für 8275 tu usd.fond wird liquidiert.
      Auszahlungen an gesellschafter sind nicht möglich.
      Jemand hier betroffen?
      Gruss
      Avatar
      schrieb am 19.05.16 13:55:42
      Beitrag Nr. 1.102 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.431.966 von Tifflor1961 am 18.05.16 16:56:27nachdem jetzt hansa treuhand die klage bzgl. der rückzahlungen der ausschüttungen vor dem bgh verloren hat, stehen natürlich diejenige anleger sowie ich, die ihre ausschüttung nicht zurückgezahlt haben, erstmal gut da.

      die frage ist nun, ob der insolvenzverwalter auf die von der hansa treuhand gezahlten ausschüttungen zugriff hat. laut der beneke zweitmarkt ag haben sie anwälte beschäftigt, die auch die geforderte rückzahlung der auszahlungen an den insolvenzverwalter abgewehrt haben. hier müsste man sich einmal erkundigen, um welche schiffe es sich gehandelt hat.

      laut meines wissens lebt die haftung der kommandisten bei insolvenz bis zur beteiligungshöhe wieder auf. aber auch dies sollte man überprüfen.

      wie sie richtig sagen, sollten sich hier anleger von hansa treuhand schiffen melden, da gesellschafterverträge der schiffe von hansa treuhand schiffen alle gleich sind und auch vermutlich alle denselben insolvenzverwalter haben. wie könnten wir dies organisieren? per email austausch in
      wallstreet?

      ich kenne auch anleger von anderen schifffahrts-/treuhandgesellschaften, die gegen die treuhandgesellschaft wegen betrugs anzeige bei der staatsanwaltschaft gestellt haben.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.05.16 15:41:17
      Beitrag Nr. 1.103 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.439.421 von alisone am 19.05.16 13:55:42zusatz:
      hier ist das bzgl. des wiederaufleben der haftung bei insolvenz ganz gut beschrieben.
      http://ra-spiegelberg.de/rueckforderung-von-ausschuettungen-…

      soll aber keine werbung für den rechtsanwalt bedeuten.:)

      jedoch ist dem artikel klar und deutlich zu entnehmen, was überprüft werden muss, soweit der insolvenzverwalter bzgl. rückforderungen auf einem zukommt.

      und auch der abschnitt treuhänder ist interessant.
      Avatar
      schrieb am 20.05.16 07:01:30
      Beitrag Nr. 1.104 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.399.887 von Tifflor1961 am 13.05.16 10:17:06
      Zitat von Tifflor1961: Stimmt ja alles. Aber die ganzen "Schiffsemissionen" funktionierten nur, weil es auch den "leistungsfähigen" Vertrieb und die passende Menge Käufer gab.

      Gerne habe ich mich von meinem "Berater" mit seinem hanseatischen Akzent einlullen lassen. Die vermeintliche Sachkunde hatte er vermutlich größtenteils aus den "Vertriebshilfen" des Emissionshauses entnommen.
      Und man hat immer mehr oder weniger verdrängt, dass der Bestellboom den Markt einmal kippen lassen könnte. Bzw. man hat unbewusst gehofft, dass genau nach der eigenen Zeichnung keine weiteren Konkurrenzschiffe nachkommen. Oder ist, wie ich, in einen anderen Teilmarkt ausgewichen (z.B. Feederschiffe), der aber auch kein Stück besser gelaufen ist.

      Und die sogenannten Weichkosten, die wirklich einen ganz erheblichen Teil ausmachen, die hat man doch irgendwie in Kauf genommen, oder? (Solange alle verdienen ....)
      In meinem ersten Prospekt, zufällig von der Hansa Treuhand, stehen 10 Mio. DM Provisionen, Konzeption, etc. noch ohne Agio einem Schiffskaufpreis von 52 Mio. gegenüber. Bezogen auf das Zeichnungskapital sind es 10 Mio. + 1,45 Mio Agio auf 29 Mio. Zeichnungskapital. Das sind fast 40%. Aber hat das niemand gewusst?


      Neue bm im Postfach
      Avatar
      schrieb am 22.05.16 22:45:51
      Beitrag Nr. 1.105 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.435.566 von MBK2000 am 19.05.16 07:12:07Als Zeichner der New York bin ich natürlich auch an den Antworten interessiert.
      Zusätzlich habe ich noch die Frage, ob es möglich ist „unter Vorbehalt der Bilanzprüfung" o.ä. zu zahlen, ggf. auf ein Sperr-/Treuhand-/ oder sonst wie genanntes Konto?
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.05.16 08:05:03
      Beitrag Nr. 1.106 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.457.154 von BuD-Zeichner am 22.05.16 22:45:51
      Zitat von BuD-Zeichner: Als Zeichner der New York bin ich natürlich auch an den Antworten interessiert.
      Zusätzlich habe ich noch die Frage, ob es möglich ist „unter Vorbehalt der Bilanzprüfung" o.ä. zu zahlen, ggf. auf ein Sperr-/Treuhand-/ oder sonst wie genanntes Konto?


      Sie haben Post
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.05.16 19:41:20
      Beitrag Nr. 1.107 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.457.871 von MBK2000 am 23.05.16 08:05:03Schade, es haben doch heute bis jetzt 19:37 allein 115 Personen diese Seite aufgerufen. Offentsichtlich besteht Interesse doch von 115 Personen, was mit ihren in den Sand gesetzten Schiffsanlagen passiert.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.05.16 19:00:58
      Beitrag Nr. 1.108 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.468.671 von alisone am 24.05.16 19:41:20heute haben bis jetzt 130 Anleger diese Page aufgerufen. Schade man könnte sich organisieren!
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.05.16 10:18:24
      Beitrag Nr. 1.109 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.476.691 von alisone am 25.05.16 19:00:58
      Zitat von alisone: heute haben bis jetzt 130 Anleger diese Page aufgerufen. Schade man könnte sich organisieren!


      Ist Dir eigentlich klar, dass nicht die Anleger, sondern die Seitenaufrufe gezählt werden? Hab gerade mal kurz die Finger auf CTRL + F5 gehalten, um Dir das zu verdeutlichen. Wahrscheinlich gehen sonst 10% der Seitenaufrufe auf Dein Konto :D

      Von den normalen Lesern sind dann noch 50% Schaulustige wie ich und 45% haben andere Beteiligungen als Du. Da bleiben nicht viele Gleichgesinnte übrig.

      Kann man aber nicht per Handelsregisterauszug an die Namen der Kommanditisten kommen? Hab das mal bei einem Immobilienfonds von einem Bekannten gesehen. War der Klassiker, weit über 50% der Anleger waren über 65 Jahre alt, klassische A+D Klunden.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.05.16 12:00:42
      Beitrag Nr. 1.110 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.480.492 von noch-n-zocker am 26.05.16 10:18:24ja, es ist mir durchaus klar, dass die Seitenrufe zählen. Ich wäre jedoch nicht auf die Idee gekommen, dass man seine Lebenszeit in Foren verbringt, die einem gar nicht betreffen. :laugh:

      Das mit dem Handelregister ist mir bekannt, wobei im Handelsregister nur die Direktkommanditisten eingetragen sind und die Kommanditisten bei den meisten geschlossenen Fonds von Treuhändern verwaltet werden.
      Jedoch hat jeder Kommanditist das Recht die Namen und Adressen seiner Mitkommanditisten bei der Gesellschaft zu erfahren. Gibt es ein BGH Urteil.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.05.16 19:03:58
      Beitrag Nr. 1.111 ()
      Ich möchte einmal kurz die Aufmerksamkeit auf ein Emissionshaus richten, das bisher nicht oder nur wenig genannt wurde:
      Hansa Hamburg Shipping vom ehemaligen Vorstand der Hansa Treuhand, Harald Block

      Die haben es doch tatsächlich "geschafft", in einer Phase des absoluten Tanker-Booms den Panmax-Tanker "Chaleur Bay" vollständig an die Wand zu fahren. Gelungen ist dies, indem man einen 140-tägigen Werftaufenthalt (15-Jahres-Klasse) 2015 durchgeführt hat, der viel länger und viel teurer als angegeben war. 3 Mio Euro fehlen dadurch jetzt plötzlich.
      Es gab erst vor kurzer Zeit eine Sanierung durch Gesellschafterdarlehen, damals 2013 wusste noch niemand etwas von dem kommenden Tanker-Boom. Und trotzdem ist alles in die Hose gegangen. Absolut unglaublich.
      Ich werde das Gefühl nicht los, dass den Anlegern nur Märchen erzählt werden:
      Alle Sanierungskonzepte sind viel zu optimistisch, Klasse-Kosten sind plötzlich viel teurer und am Ende reicht der Verkaufserlös genau für:
      - das Bankdarlehen
      - den Kontokorrentkredit
      - die ordentliche Verkaufsprovision
      - das Reeder-Darlehen

      Das Vorgehen der Beteiligten (Banken, Reeder, Emissionshäuser) ist absolut "anlegerverachtend" !
      19 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.05.16 09:20:11
      Beitrag Nr. 1.112 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.481.386 von alisone am 26.05.16 12:00:42
      Zitat von alisone: ja, es ist mir durchaus klar, dass die Seitenrufe zählen. Ich wäre jedoch nicht auf die Idee gekommen, dass man seine Lebenszeit in Foren verbringt, die einem gar nicht betreffen. :laugh:


      Das erkläre ich Dir gerne. Die Zauberworte heißen "Interesse und Weiterbildung". Die vielen interessanten Beiträge und intelligenten User auf W:O haben einen entscheidenden Beitrag beim Aufbau meines Vermögens geleistet. Aber meine Standardanlageform "Anleihen" versinkt gerade im EZB-Sumpf und ich muss mich umorientieren. Von daher "betrifft" mich jedes Forum, in dem es um Kapitalanlage geht.

      Interessanterweise diskutieren Freunde von mir gerade über den Kauf von Tankeraktien wie TNK = A0M9XA, DHT = A1J059, ASC = A1W4G1, NM = A0F520, FRO = A2AD7B und NAT = 394869 und jetzt erwähnt auch Tifflor1961 in diesem Thread, dass es aktuell einen Tankerboom gibt. Solche Beiträge sind für mich Anlass, mich mit Anlageformen zu befassen, die ich bislang nicht beachtet habe.
      Avatar
      schrieb am 30.05.16 09:26:58
      Beitrag Nr. 1.113 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.494.958 von Tifflor1961 am 28.05.16 19:03:58Für die Experten hier vielleicht ganz interessant: In Korea sieht es zappenduster aus und die Pleiten von Hanjin und HMM haben wahrscheinlich auch wieder (negative?) Auswirkungen auf deutsche Schiffsbeteiligungen, oder

      http://www.shinkim.com/newsletter/ir/201605/SHIN&KIM_Insolve…
      Avatar
      schrieb am 31.05.16 12:43:01
      Beitrag Nr. 1.114 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.494.958 von Tifflor1961 am 28.05.16 19:03:58Ein Schwesterschiff ist im Flottenfonds I vertreten. Das Schiff fährt aber noch.
      Dort sind auch sehr hohe Klassekosten entstanden: Es wurde viel mehr Stahl benötigt.
      Da drängt sich mir der Verdacht auf schlechte Qualität auf. Kein Wort darüber in den Berichten (Regreß?).
      Wer kann hier helfen?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.05.16 16:02:24
      Beitrag Nr. 1.115 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.508.768 von kenzohotte am 31.05.16 12:43:01
      Zitat von kenzohotte: Ein Schwesterschiff ist im Flottenfonds I vertreten. Das Schiff fährt aber noch.
      Dort sind auch sehr hohe Klassekosten entstanden: Es wurde viel mehr Stahl benötigt.
      Da drängt sich mir der Verdacht auf schlechte Qualität auf. Kein Wort darüber in den Berichten (Regreß?).
      Wer kann hier helfen?


      Helfen kann wohl nur der örtliche Staatsanwalt

      Das was man oft beobachtet, hat auch einen Namen und wird hier erklärt:

      https://de.wikipedia.org/wiki/Firmenbestattung
      Avatar
      schrieb am 31.05.16 17:18:14
      Beitrag Nr. 1.116 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.508.768 von kenzohotte am 31.05.16 12:43:01Einige Zeit nach der Zeichnung hatte ich gelesen, dass Tanker aus dieser Gruppe (Margara, Chaleur Bay, ...) keinen "normalen" Herstellungsprozess durchlaufen haben, sondern dass große Sektionen Jahre früher fertiggestellt wurden, bevor sie wirklich zusammengefügt und abgeliefert wurden. Im Prospekt steht dazu kein Wort, soweit ich es überblicke. Aber der Prospekt ist jetzt 11 bzw. 12 Jahre alt und ich fürchte, dass es für eine Klage nun zu spät ist !?

      Bei einem Schiff der Reederei Schulte, der Lissy Schulte von Nordcapital, kam es zu offensichtlichen Unregelmäßigkeiten bei einem Klasse-Aufenthalt und die Geschäftsführung konnte oder wollte es nicht mehr unter den Teppich kehren. Aber wenn GF und Bereederer und am besten noch Beirat und Treuhänder einig sind, sehe ich uns Anleger in einer ganz schwierigen Position. Es wurde einmal veröffentlicht, dass ein bekannter Multi-Beirat aus Hamburg sich als Gegenzug für eine GF-gefällige Haltung sich aus der Beteiligung vorteilhaft herauskaufen lassen wollte. Ob das die Ausnahme ist oder nicht, das möge jeder selbst beurteilen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.06.16 08:56:31
      Beitrag Nr. 1.117 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.510.802 von Tifflor1961 am 31.05.16 17:18:14Da hilft nur, dass man sich als Kommanditist die Adressen seiner Mitkommanditisten besorgt, diese anschreibt und Sie bittet gemeinsam einen Anwalt zu beschäftigen oder wie MBK2000 sagt, den Staatsanwalt zu beschäftigen.
      Avatar
      schrieb am 01.06.16 21:30:44
      Beitrag Nr. 1.118 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.494.958 von Tifflor1961 am 28.05.16 19:03:58
      Hohe Klassekosten
      Bei dem Lloyd Fonds Panamaxtanker Mexican Sun ist es zu ähnlich unerwartet hohen Klassekosten gekommen. Nach der Werftzeit sind es bis zu 3,3 M$ statt ursprünglich erwarteter 1,65 M$, dazu 85 Tage Werftzeit. Es wird noch mit der Werft verhandelt. Offensichtlich kommt es öfter zu solchen Schäden, die Werftkosten speziell für Schiffe ab 10 Jahren sind praktisch durchgehend in allen Prospekten viel zu niedrig kalkuliert.
      Interessant ist auch die Nachricht mit dem "gekauften Beirat". Kennt jemand einen Link zu dem Bericht?
      Wenn ich mir manche BR Berichte angucke, scheint das kein Einzelfall zu sein.
      13 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.06.16 10:53:57
      Beitrag Nr. 1.119 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.521.374 von Lotse29 am 01.06.16 21:30:44Frage:
      Besitzt ein Leser dieses Forums Schwergutschiffe der Oltmangruppe bzw. der Reederei Jüngerhans.
      Suche Diskussionspartner über Email/Telefon bzgl. des vorgeschlagenen Cash-Pool-Management, für was man sich bei der nächsten Versammlung entscheiden muss.
      12 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.06.16 13:03:14
      Beitrag Nr. 1.120 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.544.309 von alisone am 05.06.16 10:53:57ja. Werde dagegen stimmen, da eine Beteiligung ( "C-klasse" ) entschuldet ist und jetzt in einem neuen Sicherheitenkonzept zugunsten der Bank wieder mithaften soll. Da helfen auch die 20 % Sonderausschüttung nix, denn die Kommanditistenhaftung besteht weiterhin, das ist also Augenwischerei, da im Insolvenzfall wieder rückforderbar.
      Die andere Beteiligung ( Dachfonds, "D-Klasse" ) ist soweit unter Wasser, der hilft dieses Konzept auch nicht weiter. Da hier alle bisherigen Ausschüttungen zurückgezahlt wurden, besteht keine Haftung mehr.
      Also, warum dem schlechten Geld "gute" Sicherheiten hinterherwerfen ?

      Hier geht es m.E. ( nur ) darum, aus Sicht der Bank ein EZB-gemässes Bewertungs- und Sicherheitsprofil hinzubekommen mit Ziel LTV kleiner 1 und somit Entfernung aus dem NPL-bestand. Und dazu sollen eben die entschuldeten Schiffe mithaften und das wird dann als Flottenkonzept mit "winwin"-Situation verkauft. Profitieren tun hierbei m.E. nur die Bank und der Reeder, der neue Finanzierung bis 2022 bekommt und somit weiterhin seine Charterprovisionen verdienen kann. Ueber dessen "Eigenbeitrag" ( Stundung ) kann man m.E. übrigens noch nicht mal lächeln...
      Vgl. übrigens hierzu auch aktuelle Pressemeldungen der Bank, mehr muss man hierzu nicht sagen,
      passt wie die Faust aufs Auge...

      Falls noch Fragen, gerne über boardmail.

      nanu
      11 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.06.16 21:47:42
      Beitrag Nr. 1.121 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.550.534 von nanunana am 06.06.16 13:03:14Was nanunana schreibt ist richtig, für die Kommanditisten der D- und E-Schiffe stellt sich aber die Frage nach einer Alternative, die Schiffe brauchen einer reduzierte Tilgung. Ohne Konzept gehen die D-Schiffe voraussichtlich schnell in die Verwertung, d.h Totalverlust für die Anleger. Die E-Schiffe haben (fast alle) noch Liquidität, aber die wird weniger und die L/V-Klausel ist bereits verletzt. Sanierungskapital zahlt kaum jemand ein. Die Bank wird kaum entgegenkommen (mit Stundungen), sie will ja gerade nicht ein Dutzend Problemschiffe haben sondern ein Portfolio. Mangels Alternative werden/sollten diese Kommanditisten eher zustimmen.
      10 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.06.16 08:46:07
      Beitrag Nr. 1.122 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.563.443 von Lotse29 am 07.06.16 21:47:42natürlich sollten Anleger D und ggf. auch E zustimmen, aber C-Anleger auf keinen Fall!
      Die erhalten vordergründig 20 % Ausschüttung für eine Totalverhaftung ( AV, UV und zukünftiges Ertragspotential ) ihres Schiffes, deren Vorrangigkeit aber nur die Bank anerkennt. D.h. im Falle einer nötigen Refinanzierung ( z.B. wenn die Forderungen ggü. dem cash-pool nicht mehr eingebracht werden können - gibt es überhaupt eine Deckelung oder kann ein C-Schiff unbegrenzt Forderungen aufbauen ? ) können diese plus die Altausschüttungen im Feuer stehen, da ja die Kommanditistenhaftung wieder auflebt.
      Ausserdem sind die Planrechnungen m.E. selbst im "Negativszenario" viel zu optimistisch - seit 15 Jahren wird erzählt, dass diese Schiffsklasse überbaut sei und deshalb die Charterraten steigen würden - positiv ist, sie sind nicht so stark gefallen wie z.B. im Containerbereich !
      Der "Eigenbeitrag" des Reederers ist m.E. ein Witz usw.usf.

      M.E. stimmt ein C-Anleger seiner Enteignung ohne Gegenwert, d.h. für lau zu !

      nanu
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.06.16 17:11:42
      Beitrag Nr. 1.123 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.565.216 von nanunana am 08.06.16 08:46:07
      Zitat von nanunana: natürlich sollten Anleger D und ggf. auch E zustimmen, aber C-Anleger auf keinen Fall!
      Die erhalten vordergründig 20 % Ausschüttung für eine Totalverhaftung ( AV, UV und zukünftiges Ertragspotential ) ihres Schiffes, deren Vorrangigkeit aber nur die Bank anerkennt. D.h. im Falle einer nötigen Refinanzierung ( z.B. wenn die Forderungen ggü. dem cash-pool nicht mehr eingebracht werden können - gibt es überhaupt eine Deckelung oder kann ein C-Schiff unbegrenzt Forderungen aufbauen ? ) können diese plus die Altausschüttungen im Feuer stehen, da ja die Kommanditistenhaftung wieder auflebt.
      Ausserdem sind die Planrechnungen m.E. selbst im "Negativszenario" viel zu optimistisch - seit 15 Jahren wird erzählt, dass diese Schiffsklasse überbaut sei und deshalb die Charterraten steigen würden - positiv ist, sie sind nicht so stark gefallen wie z.B. im Containerbereich !
      Der "Eigenbeitrag" des Reederers ist m.E. ein Witz usw.usf.

      M.E. stimmt ein C-Anleger seiner Enteignung ohne Gegenwert, d.h. für lau zu !

      nanu


      hab BM geschickt
      Avatar
      schrieb am 12.06.16 08:30:42
      Beitrag Nr. 1.124 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.565.216 von nanunana am 08.06.16 08:46:07Die Frage zur gegenseitigen Haftung der Schiffe habe ich mir auch gestellt. Insbesondere könnten die Verträge nun so gestaltet werden, dass die bisherigen Ausschüttung zurück verlangt werden können, soweit die Altverträge dies nicht hergeben.
      Die Hansa Treuhand hat ja vor dem BGH die Klage bzgl. der Rückforderung der Ausschüttungen im Sanierungsfall verloren.
      Um dies zu beurteilen, müsste man aber wohl Jurist sein. Ich kann es auf jedenfall nicht. Mir ist auch nicht das Abstimmungsprocedere für die Entscheidung des Pools klar. Was passiert wenn sich z.B. mehrere C-Schiffe gegen das Poolkonzept entscheiden. Mit den C-Schiffen steht und fällt ja das ganze Pool-Konzept.

      Des weiteren müsste man zur Frage der Verwertung oder Sanierung ja auch die Zahlen der einzelnen Schiffe alle sowie deren Verschrottungswert kennen. Und die Zahlen sind wie in der Vergangenheit mehr als mager. Nur mit dem Verschrottungswert kann man feststellen, ob die Anlage ein Totalverlust ist oder ob man gegebenenfalls zumindest noch ein wenig zurück bekommt. Und gegebenenfalls gibt es für es für die D und E-Schiffe nur die Alternative der Verschrottung.

      Wie ich bereits geschrieben habe sind meist solche Sanierungskonzepte wie z.B. die Poollösung ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für die Reeder und den Treuhänder noch für wenige Jahre.

      Was kann man aber jetzt tun?????? Es ist ja Eile angesagt.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.06.16 10:27:19
      Beitrag Nr. 1.125 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.596.170 von alisone am 12.06.16 08:30:42
      Interessante Artikel zu Insolvenzen allgemein
      Anbei ein paar interessante Artikel, die jeder geschädigter Schiffsanleger einmal durchlesen und mit der Situation des eigenen Schiff
      http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/aktuelle-entscheid…
      http://www.wr-recht.de/schiffsfond_anzeige.php

      und der finanzierenden Bank vergleichen sollte
      http://www.hamburg-fuer-die-elbe.de/?p=10140
      Avatar
      schrieb am 13.06.16 08:07:38
      Beitrag Nr. 1.126 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.596.170 von alisone am 12.06.16 08:30:42Was kann man aber jetzt tun?????? Es ist ja Eile angesagt.

      Vorschlag ablehnen ! ( als C-Klassse-Schiffsanteilseigner ).

      nanu
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.06.16 22:00:39
      Beitrag Nr. 1.127 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.600.484 von nanunana am 13.06.16 08:07:38Dass die C-Schiff-Kommanditisten nur Nachteile haben ist falsch.
      Ja, die Schiffe sind zunächst Sicherungsgeber, dass ist bekannt und deshalb bekommen sie auch Vorteile:
      1) Die drei C-Schiffe haben heute einen Marktwert von 8,6 Mio$. Über die Hälfte von diesem Restwert wir sofort an die Eigner ausgezahlt. Nur der Rest verbleibt im Fonds. Ohne Konzept bekommen die Anleger dieses Geld nicht so schnell, da ein Verkauf in dem jetzigen Umfeld wenig sinnvoll ist und keine Mehrheit finden würde.
      D.h. die Anleger bekommen viel Geld sofort, haben aber trotzdem die Chance an einer Markterholung voll zu partizipieren.
      2) Die C-Schiffe bekommen jedes Jahr eine Auszalung
      3) Die C-Schiffe sind bereits sehr alt, die Liquidität bei zwei Schiffen aber nur bei 338T$ bzw. 545T$.
      Bei einer größeren Reparatur oder Dockung brauchen die Schiffe sofort Hilfe. Im Konzept kann der Cashpool solchen Einzelschiffen problemlos helfen.
      4) Reduzierung der Haftsumme auf 5%

      Vielleicht wurde der wesentliche Vorteil nicht gesehen:
      Bei den jetzigen Tilgungsraten und L/V-Werten sind die D-Schiffe wertlos und die E-Schiffe bekommen ein Problem. Das Konzept aber reduziert die Pflichttilgung so deutlich, dass die Schiffe sogar auf dem jetzigen Niveau nach dem (neuen) Plan voll tilgen können, und diese niedrige Tilgung gilt für 6 Jahre. D.h. durch die Veränderung der Tilgungsstruktur werden Problemschiffe sofort zu Schiffen, die laut Bank-Kriterien voll performen. Und damit können alle Poolschiffe von jeder Markterholung profitieren.

      Mir ist bekannt, dass einige bisheriger Überkreuzsicherungen zu Verlusten führten (zB HCI Hamonia als ruhmloses Beispiel), allerdings konnte bei den Konzepten nur eine kurzfristige Tilgungsstundung vereinbart werden. Das Jüngerhanskonzept hat aber eine dauerhafte Tilgungsreduzierung, ist also deutlich sicherer.

      In Summe gibt es auch für C-Schiffe Gründe zuzustimmen.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.06.16 08:36:47
      Beitrag Nr. 1.128 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.616.663 von Lotse29 am 14.06.16 22:00:39Lieber Lotse 29,

      ich habe nicht behauptet, dass das Konzept nur schlecht ist -für D-Klkasse und wohl E-Klasse-schiffe sicher nicht. Es unterscheidet sich auch ( positiv ) von vielen anderen "Schweinereien", die als Sanierungskonzepte schon auf den Markt kamen, aber es ist nicht gut für einen C-Klasseanleger.

      Stichworte: Nachhaftung der Kommanditisten ? Sehr optimistische Planrechnung - der "Not" geschuldet, überhaupt ein Positivszenario rechnen zu können ? Wie war nochmal die Ratenentwicklung der letzten 15 Jahre ? Keine freie Verfügungsmöglichkeit über das Schiff, z.B. Verkauf erst unter ( sehr ) erschwerten Bedingungen ab 2018 möglich. Selbst wenn Verkauf, dann zuerst mal "Bedienung" der Gemeinschaftsdarlehen. Zusätzliches Risikofass wird aufgemacht mit dem ( theoretisch ) unbegrenzten Bedienen/Abführung der Liquiditätsüberschüsse des/an den cash-pool, Forderungsausfallrisiko desselben usw. usf.
      Das für 20 % "speck", um die Maus zu fangen ?

      nanu
      Avatar
      schrieb am 15.06.16 13:57:27
      Beitrag Nr. 1.129 ()
      und Oltmann auf Tauchstation
      Avatar
      schrieb am 15.06.16 15:58:52
      Beitrag Nr. 1.130 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.616.663 von Lotse29 am 14.06.16 22:00:39Tilgungsstundungen, Charterraten hin oder her, kaum einer kann das überprüfen bzw. beurteilen.

      Einzig allein verdienen andere wie Reeder, etc. bei Weiterfahren der Schiffe und nicht die Anleger bzw. Investoren.

      Also ich bin inzwischen der Meinung. Habe damals einen Fehler gemacht, überhaupt in Schiffe investiert zu haben.
      Für mich gilt nur noch die Minimalisierung der Verluste.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.06.16 23:13:26
      Beitrag Nr. 1.131 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.622.312 von alisone am 15.06.16 15:58:52Zur Haftung: Am "Tag Null" des Konzepts wird die Haftsumme auf 5% des KK reduziert.
      D.h. wenn die C-Schiffe dann 50% ausschütten, entsteht keine Haftung gem. HGB (!).
      Ist bei der bisherigen Haftsumme von 100% nicht so.

      Ja, die Reeder verdienen immer. Und fast keiner beteiligt sich ernsthaft an Sanierungen.
      Ist schlecht, ist bei anderen geschlossenen Fonds (Verwalter bei Immofonds etc ) auch so.

      Mich ärgert es viel mehr, dass ich etliche Schiffe verloren habe, die in die Insolvenz oder in die insolvenzfreie Abwicklung gegangen sind und dann lese ich, dass Lomar, Töpfer/Borealis, Döhle etc die Schiffe zum Schuldenstand mit kaum Eigenkapital übernommen haben. Dieses systematische Ausbooten der Eigner finde ich viel problematischer als die paar Prozent Reedereigebühr.

      Dies ist erstmals ein Konzept, dass der Bank hilft (kein notleidender Kredit mehr) aber die Anleger im Boot lässt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.06.16 09:55:19
      Beitrag Nr. 1.132 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.643.063 von Lotse29 am 17.06.16 23:13:26Mich ärgert es viel mehr, dass ich etliche Schiffe verloren habe, die in die Insolvenz oder in die insolvenzfreie Abwicklung gegangen sind und dann lese ich, dass Lomar, Töpfer/Borealis, Döhle etc die Schiffe zum Schuldenstand mit kaum Eigenkapital übernommen haben.

      wie wahr, oder dass die griechischen Reeder mit einem Panamax-Tanker, den sie für nen Appel und Ei gekauft haben, jetzt richtig Kohle damit verdienen. So passiert bei Lloyd Fonds, kurz vor dem Umschwung bei den Tankern. Kann man das vielleicht noch als "Pech" bezeichnen, wird's zum "Bubenstück", als der turnaround schon da war, wollten die Kameraden einen anderen Tanker mal kurz gegen Lloyd-Fonds-Aktien übernehmen. Glücklicherweise ist das schiefgegangen, nicht alle Kommanditisten sind Lämmer, die sich ihre Metzger auch noch selbst aussuchen...Der besagte Tanker hat übrigens in den letzten 15 Monaten 60 % des Nominals ausgeschüttet.

      Ich habe u.a. daraus 3 Lehren gezogen:

      1. Das deutsche KG-Modell dient nur dazu, Banken, Reeder und Initiatoren ( gut ) leben zu lassen.
      Der Anleger selbst trägt das volle Risiko und wenn's doch mal gut läuft,versucht man ihm
      anderweitig (s.o.) das Fell über die Ohren zu ziehen. Sehr häufig wurden/werden aus
      steuerlichen Verlusten echte! Sehr selten wird flexibel auf Opportunitäten reagiert
      und auch mal ein Schiff in guten Marktphasen verkauft ( Briese z.B. hat das geschafft ).
      2. Die Schiffahrt als sehr kapitalintensive Industrie mit vielen eigentlich mittelständischen,
      manchmal fast provinziell zu nennenden Marktteilnehmern ( z.B. viele dt. Reeder ) ist für den
      "normalen" Kapitalanleger nur sehr bedingt geeignet. Läuft's gut, werden sehr oft Schiffe
      nicht verkauft, sondern z.B. aus persönlichen Eitelkeiten ( Grössenwahn -wer kennt nicht
      "Beluga-Nils ) noch mehr bestellt, die dann die künftigen Charterraten kaputtmachen.
      Der Wettbewerb will nicht zurückstehen, bestellt auch mehr und der Schweinezyklus dreht
      nach unten.
      3. Wenn Invest in Schiffahrt, dann nur noch via Aktien/preferred shares/convertibles. Damit
      scheidet zwar D als Anlageland aus, aber man kommt flexibel rein - und auch wieder raus und
      muss sich nicht permanent majorisieren lassen. Dann bestimme ich selbst den Zeitpunkt der
      G+V-realisierung.

      zu 1. und 2. übrigens eine spannende und sehr aufschlussreiche Lektürenempfehlung ( auf Englisch ): "The Shipping Man" von Matthew McCleery

      nanu
      Avatar
      schrieb am 17.07.16 00:10:03
      Beitrag Nr. 1.133 ()
      Weiss jemand, ob es bei den Santa-V Schiffen von MPC auch zu einer Rückforderung kommt ?. Die Insolvenz erfolgte bereits 2013 und letzte Woche kam unangenehme Post vom Finanzamt, die den Unterschiedsbetrag einfordern.
      Von TVP hört man überhaupt nichts, die Kähne wurden ja zu einem angeblich guten Preis verkauft, aber zumindest bei einem sollen gerüchtehalber Nachforderungen kommen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.07.16 19:14:31
      Beitrag Nr. 1.134 ()
      Avatar
      schrieb am 25.07.16 01:28:44
      Beitrag Nr. 1.135 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.849.567 von Didi77 am 17.07.16 00:10:03Bei MPC gibt es auch mal etwas Positives zu berichten.
      Maersk hat für die Schiffe der Starfonds Kaufangebote gemacht, die jeweils Abschlußzahlungen von über 100% ermöglichen.
      Dies könnte auch für die ähnlich konstruierten Fonds der CFB 152, 153 154 so kommen.
      Avatar
      schrieb am 31.07.16 15:09:16
      Beitrag Nr. 1.136 ()
      Bei den PanMaxen der Hansa Mare-Reederei erlebt man derzeit auch wieder wenig erfreuliches. 2015 gabe es einen Versuch, die Schiffe zu noch relativ guten Preisen zu verkaufen. Der Beirat bzw. zwei Personen des Beirats haben den Verkauf abgelehnt und so wurden die notwendigen 75% nicht erreicht. Seit Jahresanfang sind nun alle Schiffe ohne Beschäftigung und es gab wieder einen Versuch, die Schiffe - jetzt aber nur noch zum Schrottpreis - zu verkaufen, um die tägliche Geldverbrennung zu beenden und wenigstens etwas zu retten. Aber auch dieser Versuch ist jüngst an den 75% gescheitert.
      So, dann ist das eben der Wille der Gesellschafter, in die Insolvenz zu gehen, könnte man meinen. Der dritte Beirat schreibt aber, dass nur die beiden anderen Beiräten den Verkauf verhinderten. Dazu passend ruft jetzt der Treuhänder nochmals zur Abstimmung auf, mit dem deutlichen Hinweis, keine Blankovollmachten mehr zu erteilen.

      Langer Rede kurzer Sinn: Was treibt die Herren Beiräte Jürgen Nolte und Stefan Affeld zu dieser Haltung? Ich finde keine Erklärung in den Unterlagen. Kennt jemand diese beiden Herren?
      Ist es vielleicht nur derselbe Wahn, der auch in der höchsten Politik oft und derzeit wieder anzutreffen ist, "weiter so", "wir schaffen das", nur keine Fehler eingestehen?
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.08.16 23:04:47
      Beitrag Nr. 1.137 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.955.929 von Tifflor1961 am 31.07.16 15:09:16Das Kaufangebot sehe ich eher spektisch, das der Käufer wenig später insolvent war.
      Auch sind die Umstände dazu nicht ganz nachvollziebar, anscheinden Alleinvermarktungsrecht, keine richtige Infos an den Beirat.
      Daher habe ich auch Zweifel an den Infos der GF und von dem einem Beirat (die auch immer auf dieses Kaufangebot hinweisen).
      Die GF ist m.E. nicht in Sinne der Anleger unterwegs (Blokadehaltung usw.).

      Leider sind die Charterraten nicht besser geworden - daher wird es wohl zu einem Verkauf kommen.

      Ich hoffe, dass die Schiffe in diesem Fall zumindest zur Verschrottung gegeben werden, damit sie auf dem Markt verschwinden.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.08.16 12:26:05
      Beitrag Nr. 1.138 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.966.531 von kenzohotte am 01.08.16 23:04:47Über die Annahme des möglicherweise nicht validen Kaufangebots im Jahr 2015 konnte man ja streiten. Diesbezügliche schriftliche Argumentationen des Beirates zu den Beschlüssen sind mir jedenfalls nicht bekannt.

      Mich wundert aber vielmehr die Ablehnung im Juni 2016 - zu diesem Zeitpunkt war eine zeitnahe Erholung für PanMaxe oder die Erzielung eines Verkaufspreises oberhalb der Schrottpreise doch völlig illusorisch.
      Avatar
      schrieb am 21.08.16 12:33:06
      Beitrag Nr. 1.139 ()
      Oltmann Dachfonds Nr. 2 - Schieflage bei "Dutch Verena" (aktuell "Thorco Avantgarde")

      Oltmann schreibt, die finanzierende Bank sei nicht bereit, weitere Tilgungsaussetzung zu gewähren. Verkaufswert lt. Oltmann 7-8 Mio USD, Darlehensvaluta 11,5 Mio USD.

      Möglichkeit 1:
      Bank verzichtet auf 2,5 Mio USD und die Gesellschafter schießen 2 Mio USD zu. Weiter Kapitaldienst auf ca. 7 Mio USD

      Möglichkeit 2:
      Komplett neue Finanzierung. Bank verzichtet bei Zahlung des "Marktpreises" auf weitere Tilgung, andere Bank finanziert 4 Mio USD und Gesellschafter schießen neues Eigenkapital von ca 3,85 Mio. dazu.

      Die Geschäftsführung sieht eine gr. Gewinnchance im Weiterbetrieb des Schiffes und empfiehlt Variante 2 und bittet die Gesellschafter um zusätzliches Geld, da der Dachfonds nicht mehr über genügend Geld verfügt. Das Neukapital soll als Vorzugskapital mit einen Gewinnvorab von 8% p.a. auf alle Liquiditätszuflüsse des Fonds, also auch andere Beteiligungen, ausgestattet werden.

      Gibt es dazu Meinungen? Bisher konnte das Schiff die Tilgungen schon nicht hereinfahren, da ist es doch fraglich, ob die Tilgung für die erste Variante geleistet werden kann oder ob nach kurzer Zeit die Bank das ganze Schiff verkauft und die Einlage verloren geht.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.08.16 23:28:54
      Beitrag Nr. 1.140 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.104.353 von Arwiau am 21.08.16 12:33:06
      Sanierungsaufruf zum Oltmann Dachfonds 2
      Moin Arwiau
      Auf der einen Seite ist die Dutch Verena mit Bj2010 noch ein relativ neues Schiff in einem Markt ohne viele Neubauaufträge. Wenn die Bank dann auch noch auf 2,5 -4 M$ verzichtet ist auch die Höhe der Hypothek OK. Bei den Nebenkosten ist Oltmann eh gut.
      Auf der anderen Seite gibt es Null Infos zum Markt, zu der erwarteten Entwicklung und auch keine nachvollziehbare Begründung, warum die GF so sehr an eine Erholung glaubt. Nicht einmal die Prognoserechnung ist schlüssig. Neben fehlenden Annahmen (Charterraten, Betriebs- und Klassekosten etc) gehen alle Rückflüsse ans Sanierungskapital (per Anschreiben sollen es aber "nur" 8% p.a. sein) und nichts ans Altkapital. Totalverlust des Altkapitals ist aber für mich keine Sanierung.
      Mir ist derzeit unklar, ob Oltmann nur "aus dem Bauch raus" an eine Erholung glaubt, ob die wirklich ein durchgerechnetes Konzept haben (dazu gehören für mich z.B. die zukünftigen break-even Raten) und warum die ein so schludriges Konzept verteilen. Ich empfehle dort anzurufen und denen "auf den Zahn zu fühlen". Vielleicht motiviert die das ja, zukünftig vernünftige Konzepte zu verteilen. Immerhin wollen die das KK an der Dutch Verena fast verdoppeln.
      Avatar
      schrieb am 19.09.16 11:29:37
      Beitrag Nr. 1.141 ()
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.09.16 15:22:59
      Beitrag Nr. 1.142 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.303.025 von noch-n-zocker am 19.09.16 11:29:37
      Zitat von noch-n-zocker: http://www.hansa-online.de/banken-geben-hansa-treuhand-auf/



      genauer gesagt

      "Hermann Ebel Schiffahrts Holding GmbH & Co. KG (HESH)" insolvent
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.09.16 18:07:40
      Beitrag Nr. 1.143 ()
      ### HCI MS Alexander Sibum

      Bitte um kurze Unterstützung:
      - HCI MS Alexander Sibum ist insolvent
      - Müssen Ausschüttungen aus 2008 zurückbezahlt werden?

      Besten Dank.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.09.16 21:48:11
      Beitrag Nr. 1.144 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.329.911 von Schiff_Ahoi am 22.09.16 18:07:40
      Zitat von Schiff_Ahoi: ### HCI MS Alexander Sibum

      Bitte um kurze Unterstützung:
      - HCI MS Alexander Sibum ist insolvent
      - Müssen Ausschüttungen aus 2008 zurückbezahlt werden?

      Besten Dank.


      Wenn Die Ausschüttung eine Eigenkapitalrückzahlung darstellte, weil nicht gewinngedeckt und Du unterhalb der Haftsumme gerutscht bist, sollte es rechtens sein.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.09.16 12:47:49
      Beitrag Nr. 1.145 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.331.414 von straßenköter am 22.09.16 21:48:11Bisher war immer nur die Rede davon (aufgrund von div. Urteilen - Dr. Peters + Hansa Treuhand), dass nur der Insolvenzverwalter dies durchsezten kann, nicht aber die GF/Treuhand.

      Aber ganz so eindeutig soll das nicht sein, oder?
      Gibt es da aktuelle Informationen?
      Avatar
      schrieb am 29.09.16 18:40:21
      Beitrag Nr. 1.146 ()
      Nach längerer Pause habe ich jetzt mal wieder einige Sanierungskonzepte vorliegen. Es betrifft drei 7500er von Nordcapital (jetzt 7800er), emittiert 2004 bis 2005. Neben dem ungebrochenen Optimismus von Geschäftsführung/Treuhand, nach dutzenden gescheiterten Sanierungen wieder Konzepte vorzulegen, fallen mir einige Punkte auf:
      - Der Sanierungsbeitrag ist als Darlehen zu stellen und trägt damit nicht zur Enthaftung bei. Warum wurde das so gemacht?
      - Der Beitrag der Bank liegt u.a. darin, sich eine 1/4 Mio $ zusätzlich an Gebühren zu genehmigen. Außerdem ist man bereit, die Zinsmarge zu den eigenen Gunsten um 1% zu erhöhen. Hier fehlen einem die Worte.
      - Der Treuhänder stundet für 2 Jahre 40% der Gebühren. Stundet wohlgemerkt. Und man gönnt sich 50T€ zusätzlich.
      Unabhängig davon, ob man den Zahlen der Prognose Glauben schenkt - die genannten Punkte empfinde ich als Frechheit.
      Avatar
      schrieb am 30.09.16 12:11:05
      Beitrag Nr. 1.147 ()
      Abwehr von Forderungen des Insolvenzverwalters
      Welche Möglichkeiten gibt es, Forderungen des InsoV nach Ausschüttungsrückforderung abzuwehren ?

      Die Forderung des InsoV sind nicht begruendet.
      Es wurden nur einfach die Ausschuettungen addiert.
      Es wurden aber in den Anfangsjahren Gewinne eingefahren, die das Konto der Hafteinlage wieder aufgefuellt hatten.
      Das Schiff ist noch nicht verwertet.
      Es wurde keine Gläubigerforderungen aufgeschlüsselt.
      Forderungen und Zugriff auf das Haftkapital muessten um die Verwertungssumme noch reduziert werden.

      Es gibt Forderungen an die Gesellschaft, man gegenrechnen koennte.
      Die Initiator, der an der Gesellschaft beteiligt war, hatte Sondervorteile gegenueber den anderen Gesellschaftern.

      Gibt es bereits vergleichbare Urteile zum Thema ?
      BGH- Urteile zur Ausschuettungsrueckforderungen durch die Fondsgesellschaft helfen hier nicht.

      Danke&Gruesse
      Avatar
      schrieb am 30.09.16 15:09:19
      Beitrag Nr. 1.148 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.304.483 von MBK2000 am 19.09.16 15:22:59Herr Hermann Ebel, GF und Eigentümer der Hansa, die sich jetzt mit der Schiffsbeteiligungssparte in Insolvenz geflüchtet hat und den Kleinanlegern die Zeche bezahlen lässt:

      "Der Insolvenzverwalter ist nicht verpflichtet, Gesellschafter entsprechend ihrer Beteiligungsquote in Anspruch zu nehmen. Er hat das Recht von einzelnen Gesellschafternalle haftungsbelasteten Ausschüttungen zurückzuverlangen und andere nicht in Anspruch zu nehmen."

      Also wen ?
      Avatar
      schrieb am 05.10.16 11:31:21
      Beitrag Nr. 1.149 ()
      weitere Frage zu Posting von Kroesus2
      zu: Abwehr von Forderungen des Insolvenzverwalters:

      Kommanditanteile wurden in den Jahren ab 2000 rege auf Zweitmarktplattformen
      gehandelt. Dabei enthalten die Kaufverträge solcher Anteilsverkäufe/-übertragungen i.d. R. Klauseln, nach denen ein Anteilsverkäufer den Anteilskäufer haftungsmäßig für die vor Anteilsverkauf erhaltenen Auszahlungen freihält.

      Wer haftet denn bei einer Schiffs-KG-Insolvenz in 2016 für die Rückzahlung der Ausschüttungen?
      der aktuelle Kommanditist (zum Zeitpunkt der Insolvenz) oder der frühere Anteilsinhaber, der seinerzeit die Auszahlungen bekam? ... bzw. hat der aktuelle Kommanditist ein Rückgriffsrecht gegenüber dem damaligen Anteilsverkäufer?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.10.16 11:46:56
      Beitrag Nr. 1.150 ()
      zu Kroesus2:
      "Der Insolvenzverwalter ist nicht verpflichtet, Gesellschafter entsprechend ihrer Beteiligungsquote in Anspruch zu nehmen. Er hat das Recht von einzelnen Gesellschafternalle haftungsbelasteten Ausschüttungen zurückzuverlangen und andere nicht in Anspruch zu nehmen."


      Gibt es ein Auskunftsrecht der in Anspruch genommenen Gesellschafter gegenüber dem InsV, wer bzw. nach welchem Prinzip die "Auswahl" der in Anspruch genommenen Gesellschafter erfolgte - sie kann doch wohl nicht rein willkürlich erfolgen?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.10.16 13:10:00
      Beitrag Nr. 1.151 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.412.207 von normalotto am 05.10.16 11:31:21
      Zitat von normalotto: Wer haftet denn bei einer Schiffs-KG-Insolvenz in 2016 für die Rückzahlung der Ausschüttungen?
      der aktuelle Kommanditist (zum Zeitpunkt der Insolvenz) oder der frühere Anteilsinhaber, der seinerzeit die Auszahlungen bekam? ... bzw. hat der aktuelle Kommanditist ein Rückgriffsrecht gegenüber dem damaligen Anteilsverkäufer?


      Das kommt natürlich auf den genauen Wortlaut des Übertragungsvertrags drauf an, meist steht da was von "Verkäufer haftet im Innenverhältnis". Wenn das so ist, wird der Insolvenzverwalter auf den aktuellen Kommanditisten losgehen, der sich dann das Geld vom frühreren Kommanditisten holen kann ... wenn der nicht gestorben (viel Spaß mit den Erben ...) oder pleite ist.

      Deswegen sollte man von Fonds wo so was droht am Zweitmarkt die Finger lassen!
      Avatar
      schrieb am 05.10.16 14:10:05
      Beitrag Nr. 1.152 ()
      Das kommt natürlich auf den genauen Wortlaut des Übertragungsvertrags drauf an, meist steht da was von "Verkäufer haftet im Innenverhältnis". Wenn das so ist, wird der Insolvenzverwalter auf den aktuellen Kommanditisten losgehen, der sich dann das Geld vom frühreren Kommanditisten holen kann ... wenn der nicht gestorben (viel Spaß mit den Erben ...) oder pleite ist.

      Das war nicht ganz die Frage, denn vermutlich wird der InsV wohl in jedem Fall zunächst auf die aktuellen Kommanditisten laut Handelsregister losgehen, da er ja u.U. frühere ausgeschiedene Kommanditisten gar nicht kennt, bzw. auch keine inhaltliche Kenntnis von den jeweiligen Vereinbarungen in den Übertragungsverträgen hat.

      Die Frage ist: haftet ein aktueller Kommanditist grundsätzlich auch für Ausschüttungen in zurückliegenden Zeiträumen, die er nie erhalten hat, weil er in diesem Zeitraum noch gar nicht Kommanditist war?:)

      und wegen Ihrer Bemerkung (viel Spaß mit denErben):
      welche Verjährungsfristen gelten für die Erfüllung von gegenseitigen Vereinbarungen in den Anteils-Übertragungsverträgen?:)
      12 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.10.16 15:41:29
      Beitrag Nr. 1.153 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.413.287 von normalotto am 05.10.16 14:10:05Der Käufer kann dann vom Verkäufer den zurückgezahlten Betrag verlangen

      Der Verkäufer haftet aber nur 5 Jahre nach Ausscheiden aus der KG (s. Datum Vertrag, manchmal erfolgt auch der Austritt lt. Gesellschafsvertrag zum Jahresende).
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.10.16 18:59:53
      Beitrag Nr. 1.154 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.413.287 von normalotto am 05.10.16 14:10:05
      Zitat von normalotto: Die Frage ist: haftet ein aktueller Kommanditist grundsätzlich auch für Ausschüttungen in zurückliegenden Zeiträumen, die er nie erhalten hat, weil er in diesem Zeitraum noch gar nicht Kommanditist war?


      Ein ganz klares Ja.

      Zitat von normalotto: und wegen Ihrer Bemerkung (viel Spaß mit denErben):
      welche Verjährungsfristen gelten für die Erfüllung von gegenseitigen Vereinbarungen in den Anteils-Übertragungsverträgen?:)


      Ich hab mir gerade ein paar meiner Zweitmarktverträge durchgelesen, von Verjährung steht da nichts.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.10.16 19:01:39
      Beitrag Nr. 1.155 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.413.971 von kenzohotte am 05.10.16 15:41:29
      Zitat von kenzohotte: Der Verkäufer haftet aber nur 5 Jahre nach Ausscheiden aus der KG (s. Datum Vertrag, manchmal erfolgt auch der Austritt lt. Gesellschafsvertrag zum Jahresende).


      Das gilt - meines Wissens nach - aber nur, wenn jemand durch Kündigung aus der KG austritt. Im Verkaufsfall tritt der neue Kommanditist in die Stellung des alten Kommanditisten ein und nichts ist es mit der Verjährung.
      Avatar
      schrieb am 05.10.16 21:37:19
      Beitrag Nr. 1.156 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.412.207 von normalotto am 05.10.16 11:31:21entscheidend ist, WER mit welcher Summe im Handelsregister steht (www.handelsregister.de)
      Avatar
      schrieb am 05.10.16 21:50:54
      Beitrag Nr. 1.157 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.412.315 von normalotto am 05.10.16 11:46:56Das Zitat ist von Hermann Ebel, Hansa Treuhand auf der Gesellschafterversammlung eines jetzt insolventen Schiffes.

      Herr Ebel ist der Kommanditist mit den größten Anteilen an allen insolventen Schiffen der Hansa Treuhand.

      Er kennt sich mit Insolvenzen aus.
      Die Hansa Treuhand Schiffbeteiligung hat sich schnell in die Insolvenz gefluechtet.
      Bevor der InsV der insolventen Schiffsgesellschaften Forderungen an sie stellen konnte.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.10.16 23:23:27
      Beitrag Nr. 1.158 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.416.809 von Kroesus2 am 05.10.16 21:50:54Nicht die Hansa Treuhand Schiffbeteiligung hat Insolvenz beantragt, sondern die

      Hermann Ebel Schiffahrts Holding GmbH & Co. KG

      Nicht einfach eine Insolvenz.

      Sondern ein

      Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung.


      Eigenverwaltung !

      "Die Sanierung in Eigenverwaltung eröffnet Unternehmern viele Möglichkeiten, insbesondere können sie die Geschicke ihres Unternehmens weiterhin wesentlich selbst bestimmen."

      Aha.
      Avatar
      schrieb am 06.10.16 08:35:56
      Beitrag Nr. 1.159 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.415.555 von Andiadm am 05.10.16 18:59:53"Ich kann in meinem Zweitmarktververtrag nichs von Verjährung sehen".

      Das steht auch nicht im Vertrag, sondern im HGB.
      Avatar
      schrieb am 06.10.16 11:43:21
      Beitrag Nr. 1.160 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.413.971 von kenzohotte am 05.10.16 15:41:29
      Zitat von kenzohotte: Der Käufer kann dann vom Verkäufer den zurückgezahlten Betrag verlangen

      Der Verkäufer haftet aber nur 5 Jahre nach Ausscheiden aus der KG (s. Datum Vertrag, manchmal erfolgt auch der Austritt lt. Gesellschafsvertrag zum Jahresende).


      Das ist nicht richtig.

      Die 5 Jahre Nachhaftung (Gesellschaftsrecht - Außenverhältnis) ergibt sich aus dem HGB und ist im übrigen abhängig von der Eintragung im Register.

      Die Verjährung aus dem Kaufvertrag (Innenverhältnis Käufer - Verkäufer) ist ein ganz anderes Thema und abhängig von Regelungen im konkreten Vertrag. Hier können sogar 30 Jahre drinstehen. Ich würde hier aber üblicherweise von 10 Jahren Verjährung ausgehen, sofern es überhaupt Ansprüche des Käufers an den Verkäufer gibt. Nicht jeder Kaufvertrag hat die Freistellungsklausel auf erhaltene Ausschüttungen im Innenverhältnis.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.10.16 14:29:45
      Beitrag Nr. 1.161 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.420.196 von Fondsfonds am 06.10.16 11:43:21Im Kaufvertrag tritt der Käufer in die Rechte + Pflichten des Verkäufers ein.

      Im HBG ist klar geregelt, dass die Nachhafung nach Ausscheiden aus der KG auf 5 Jahre beschränkt ist.
      Da ist es m. E. unerheblich, ob im HR eingetragen oder nicht. Ggf. kann es sein, dass der Vertrag im Mai geschlossen wird, die Austragung im HR aber erst im August erfolgt - dann würde die Verjährungfrist ab August gelten.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.10.16 14:42:13
      Beitrag Nr. 1.162 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.421.693 von kenzohotte am 06.10.16 14:29:45
      Zitat von kenzohotte: Im Kaufvertrag tritt der Käufer in die Rechte + Pflichten des Verkäufers ein.


      In welche? Ab wann? Gibt es (die richtigerweise bereits angesprochene) eine Freistellung für bestimmte Pflichten?

      Das ist je nach Vertrag alles sehr unterschiedlich. Und hat mit der Nachhaftung nichts zu tun...
      Avatar
      schrieb am 06.10.16 14:49:17
      Beitrag Nr. 1.163 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.421.693 von kenzohotte am 06.10.16 14:29:45
      Zitat von kenzohotte: Da ist es m. E. unerheblich, ob im HR eingetragen oder nicht. Ggf. kann es sein, dass der Vertrag im Mai geschlossen wird, die Austragung im HR aber erst im August erfolgt - dann würde die Verjährungfrist ab August gelten.


      Unerheblich? Der 160 (1) HGB ist da sehr deutlich. Und in der Praxis sind oft die konkreten Eintragungen erst sehr viel später vorgenommen worden als der jeweilige Vertragsschluß.

      Und die Nachhaftung hat nur etwas mit den Gläubigeransprüchen gegenüber der KG zu tun, nichts mit den Kaufverträgen zwischen Käufer und Verkäufer. Es klingt so, als ob du es auf eine Stufe stellst, ich wollte nur verdeutlichen, das dem nicht so ist.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.10.16 16:01:51
      Beitrag Nr. 1.164 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.421.888 von Fondsfonds am 06.10.16 14:49:17Also, mit unerheblich meinte ich: ob eingetragen oder nicht - die Ansprüche sind die gleichen,
      nur bei HR-Eintragung kann die Verjährung später eintreten (das die Austragung etwas dauern kann - wie im Beispiel genannt).

      Dann mit Innen- oder Außenverhältnis bzw. zur Rückforderung:
      Ich sehe es so, dass eine Rückforderung beim aktuell beteiligten Anleger angefordert werden muss (egal, wer die Ausschüttung erhalten hat).
      Sollte der Verkäufer die Ausschüttung erhalten haben, kann m.E. der Käufer nur innerhalb von 5 Jahren dies beim Verkäufer zurückfordern.

      Solte das so nicht stimmen, bitte dies näher erläutern.
      Kann er gar nicht zurückforern, kann er länger zurückfordern (dies geben die Verträge m. E. nicht her)?

      Ich kenne einen Fall, in dem zunächst die Treuhand zurückfordern wollte (vom Verkäufer aus 2006 !), dies wurde zurückgewiesen. Nun hatte sich der Insolvenzverwalter gemeldet und wollte die Rückzahlung. Wieder zurückgewiesen - seit 2 Monaten keine Rückmeldung mehr!
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.10.16 16:24:52
      Beitrag Nr. 1.165 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.422.632 von kenzohotte am 06.10.16 16:01:51Die 5 Jahre Nachhaftung haben nichts mit der Beziehung Käufer/Verkäufer zu tun. Nur (!) mit dem Insolvenzverwalter.

      Der Insolvenzverwalter wendet sich an den aktuellen Kommanditisten, der in voller Höhe des negativen Kapitalkontos leisten muß. Auch wenn er selber diese Ausschüttungen nie bekommen hat.

      Nur wenn der aktuelle Kommanditist das nicht kann, findet die Nachhaftung 5 Jahre Anwendung und der Verkäufer wird vom Insolvenzverwalter aus der Nachhaftung gem. HGB in Anspruch genommen.

      Im ersteren Fall (aktueller Kommanditist kann leisten) kann der aktuelle Kommanditist, der zahlen mußte, dann aus dem Kaufvertrag (wenn der Kaufvertrag das hergibt) gegen den Verkäufer vorgehen, um die Ausschüttungen, die der Verkäufer bekommen hat, zurück zu holen. Das ist aber keine Nachhaftung nach HGB, sondern Haftung aus dem Kaufvertrag (Beispiele: wurde vom Verkäufer ein lastenfreier Anteil zugesichert? Wurden im Innenverhältnis Freistellungen für Rückforderungen vereinbart? Anderes je nach Vertrag denkbar...) und somit sind völlig andere Verjährungsfristen zu berücksichtigen. Ich tendiere hier zur allgemeinen Verjährung auch bei Unkenntnis von 10 Jahren, aber im Vertrag kann abweichendes vereinbart sein, ich habe schon einen Vertrag mit 30 Jahren festgelegter Verjährung gesehen. In jedem Fall hat dies nichts mit der HGB-Nachhaftung zu tun, sondern nur mit Vertragsrecht und den sich daraus ergebenden denkbaren Verjährungsfristen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.10.16 19:41:09
      Beitrag Nr. 1.166 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.422.905 von Fondsfonds am 06.10.16 16:24:52Unterschreibe bei FondsFonds.
      Vor Allem gilt das HGB nur bei Direktkommenditisten, nicht bei treuhänderischen Verhältnissen.
      Weiters kommt es auf den Gesellschaftsvertrag an, viele Fonds zahlen als Darlehen aus das rückforderbar ist weil nicht durch Gewinne gedeckt, das ist das nochmal was Anderes als eine Gewinnausschüttung.
      Meine Meinung bleibt: Finger weg von Fonds am Zweitmarkt, wo so was droht!
      Avatar
      schrieb am 09.10.16 19:28:28
      Beitrag Nr. 1.167 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.966.531 von kenzohotte am 01.08.16 23:04:47And they did it again ....

      Ich kann nicht glauben, was ich jetzt in den Kurzprotokollen der Präsenzveranstaltung der Hansa Mare 4000 TEU-Schiffe lesen muss:
      Der Verkauf ist jetzt zum 3. Mal dieses Jahr in Folge abgelehnt worden. Und die Quote derjenigen, die den Verkauf ablehnten, steigt auch von Abstimmung zu Abstimmung. Ich würde zu gern verstehen, was diese Mitgesellschafter bewegt. Ich finde kein Argument, die Pötte absichtlich in die Insolvenz zu treiben. Diese Schiffsklasse ist die letzte, die von einer möglichen Erholung profitieren würde. Entsprechend lange müsste der Atem (die Liquidität) reichen.
      Und der Beirat: Entlastung und hohe Zustimmung bei der Vergütung durch die Versammlung. Außerdem ist ein Blockierer, der Beiratsvorsitzende und Holzfachmann (oder eher Holzkopf?) Hr. J. Nolte auch noch wiedergewählt worden.
      Ich frage mich, mit welchen Leuten ich hier in einem Boot sitze und wessen Geistes Kind sie sind ...
      Argumente finde ich nicht, der besagte Herr Beirat nahm lt. Protokoll in einem Fall nicht einmal teil.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.11.16 16:20:51
      Beitrag Nr. 1.168 ()
      Das Märchen von Gerechtigkeit in der Schiffskrise
      Ehrfürchtig
      blickt der kleine Anleger auf das Firmenimperium, welches ein bekannter Hamburger Reeder und Mäzen mit unermüdlichem Eifer für das Ansehen der Deutschen Schiffahrt
      (und Vermehrung seines Kapitals) errichtet hat:



      Leider hat nun aber die böhse Schiffahrtskrise die KG-Anteile des kleinen Anlegers vollständig vernichtet.
      Aber gerechterweise auch die Anteile der Initiatoren, der Gründungsgesellschafter und persönlich Haftenden.

      Oder wurden diese KG- Anteile etwa rechtzeitig in haftungsbeschränkte GmbH&Co. KGs überführt ?
      Avatar
      schrieb am 14.11.16 10:15:34
      Beitrag Nr. 1.169 ()
      "..
      Die schwere Schifffahrtskrise fordert ihr nächstes Opfer in der deutschen Schifffahrt. Gleichzeitig wurde für mehrere Schiffe sowie für die Hermann Ebel Schiffahrts Holding GmbH & Co. KG (HESH) das Insolvenzverfahren eröffnet. Darin sind nach Informationen der HANSA die persönlichen Anteile bzw. Kommanditeinlagen von Reeder Hermann Ebel an den Schiffsgesellschaften der Gruppe gebündelt..."

      Hansa Online:
      http://www.hansa-online.de/banken-geben-hansa-treuhand-auf
      Avatar
      schrieb am 14.11.16 10:48:19
      Beitrag Nr. 1.170 ()
      Der Artikel ist 2 Monate alt und wurde bereits in Beitrag #1141 verlinkt
      Avatar
      schrieb am 14.11.16 19:17:24
      Beitrag Nr. 1.171 ()
      Das ist richtig.
      Deshalb ist aber der Sachverhalt nicht unwesentlich.

      Im o.a. Kontext Gleichbehandlung von Initiatoren und Kleinanlegern gibt der Zeitungsartikel eine Antwort auf die Frage, ob etwa Initatoren persoenlich gehaltene KG- Anteile rechtzeitig in haftungsbeschränkte GmbH&Co. KGs überführt hatten und so dem InsV entzogen wurden..
      Avatar
      schrieb am 18.11.16 20:51:15
      Beitrag Nr. 1.172 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.440.368 von Tifflor1961 am 09.10.16 19:28:28Wer hätte das gedacht, für die Hansa Mare Reihe steht jetzt der 4. Verkaufsbeschluss allein dieses Jahr zur Abstimmung. Drei Mal hat der Beirat "erfolgreich" den Verkauf blockiert, obwohl immer eine deutliche Mehrheit für den Verkauf war.
      Und jetzt, für die 4. Abstimmung will der Beirat seine Blockade beenden. So etwas. Aber hier wird keine grenzenlose Dämlichkeit reumütig eingestanden. Nein, jetzt ist es dem Super-Beirat gelungen, einen Mindestverkaufspreis von 4,3 Mio $ durchzusetzen. Was für ein Erfolg. 4,3 Mio $ liegen deutlich unter dem Schrottpreis. Phänomenale Leistung, Jürgen Nolte! Und für diesen phänomenalen Mindestpreis haben wir ein 3/4 Jahr die Schiffe teuer aufliegen lassen. Die Mare Atlanticum hat gestern Insolvenz angemeldet, andere schon vorher. Weil im Beirat dieser Schiffe absolute Holzköpfe sitzen. Und das ist noch eine Beleidigung - für das Holz.
      Avatar
      schrieb am 27.03.17 17:54:01
      Beitrag Nr. 1.173 ()
      So mancher durch Schiffsfonds leidgeprüfter Anleger hat bestimmt etwas ungläubig aber auch mit Hoffnung den Anstieg der Charterraten der letzten Wochen beobachtet. Und in diesem Zusammenhang ist bestimmt auch die Hoffnung verbunden gewesen, dass die letzten verbliebenen eigenen Schiffe noch 'die Kurve kriegen'.
      Für die Anleger der ER Shenzhen, der ER Seattle und der ER Long Beach stand das Ultimatum der Bank im Raum, bis Ende Juni verkaufen zu müssen. So blieb dann nur die Hoffnung, dass wenigstens der Erlös der nur 12 Jahre alten 7800er-Schiffe bei einer Bestätigung des Trends sich von den katastrophalen Werten des Jahresendes erholt. Shippress.de berichtete jüngst von Verkäufen durch Conti zu gut 14 Mio. USD. 10 Mio. hatte die Nordcapital-Treuhand am Jahresende mitgeteilt.

      So, der Anleger hat aber nicht mit dem "Piraten Erck dem Roten" Rickmers gerechnet. Denn der kann auch lesen und erkennt die Zeichen der Zeit, insbesondere in der Schiffahrt. Und seine Nordcapital-Gruppe hat mit einem besch... Sanierungskonzept und einem unlimitierten Verkaufsbeschluss den Weg bereitet, so dass die von Nordcapital gamanagten Fonds die Schiffe einfach quasi an sich selbst verkauft haben. An Erck den Roten. Und der Beirat hat den miserablen Preis von 12 Mio. noch als 'Gewinn' hingestellt. Wieder einmal fragt man sich: was ist für ein Beirat?
      Ich bin kein Rechtsexperte, wahrlich nicht, aber dies sieht mir nicht nach dem Vorgehen eines ordentlichen Kaufmanns aus. Gibt es hier vielleicht welche?
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.04.17 11:42:19
      Beitrag Nr. 1.174 ()
      Beim CFB Nr. 151 Maria Star ( 105000tons, 8400TEU, Festcharter bis 2023) hat Maersk ein Kaufangebot abgegeben laut dem Vorwort des letzte Woche veröffentlichten Berichtes 2015, seit Mitte Februar sind die 3 Fonds am Zweitmarkt ausgesetzt, weitere Informationen sollen in der nächsten Zeit erfolgen.

      Diesse dürfte auch für die beiden Schwesterschiffe Marlene und Marilyn Star gelten.
      Avatar
      schrieb am 20.04.17 16:09:19
      Beitrag Nr. 1.175 ()
      Na also, das hört sich doch gut an.

      Bin gespannt, Hannes
      Avatar
      schrieb am 05.07.17 17:30:53
      Beitrag Nr. 1.176 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.621.545 von Tifflor1961 am 27.03.17 17:54:01Auch wenn hier anscheinend kein einziger Nordcapital-Anleger 'unterwegs' ist:

      Jüngst wurde die ER Tianan zu 26 Mio verkauft, Kapazität 8500 TEU Baujahr 2005. Sie ist somit zwar etwa 10% größer als die drei bereits genannten Schiffe, aber das kann den mehr als doppelt so hohen Preis nicht rechtfertigen. Überschlägig machte Erck der Rote damit einen Schnitt von 12 Mio. pro Schiff -
      das wären ca. 50% des Eigenkapitals der Anleger gewesen und auch etwa die Höhe des jetzt eingetretenen Verlustes. Die Bank hatte als Frist Ende Juni angegeben, einen Handlungsdruck gab es also nicht.

      Wundert mich, dass dies keinen aber auch wirklich keinen zu interessieren scheint.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.07.17 13:21:48
      Beitrag Nr. 1.177 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.268.875 von Tifflor1961 am 05.07.17 17:30:53Die Preise für diesen Schiffstyp sind im Frühjahr von ca. 15 Mio. auf 26 Mio. gestiegen - aufgrund der guten Marktentwicklung.
      Andere Schiffe von dieser Serie wurden auch zu diesen Preisen (bis 26,6 Mio.) verkauft.

      War also ein sehr ungünstiger Zeitpunkit für die Anleger für den Verkauf.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.07.17 13:49:46
      Beitrag Nr. 1.178 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.268.875 von Tifflor1961 am 05.07.17 17:30:53CONTI hat für die vier 7500-TEU von Hang-Jin auch nur zwischen 11-14 Millionen USD in Asien bekommen, und niemeand weiß, welche Zusatzabsprachen es bei der Tianshan noch gab, da hilft nur das Warten auf die Berichte.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.07.17 23:39:09
      Beitrag Nr. 1.179 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.280.797 von Juliusturm am 07.07.17 13:49:46Die Berichte sind da..

      Conti sagt wenig zu den Umständen der Verkaufs. Man sieht lediglich einen leichten Preisanstieg für die später verkauften Schiffe.
      Wie bei Conti üblich eine schwache Anlegerinfo, keine Verkaufsberechnungen mit irgendeiner konkreten Info über Überschüsse.
      Vom sog. Verwaltungsrat wie immer kein Wort. Völlig sinnlose Institution.

      Von NC wurden die gut 26 Mio bestätigt, Übergabe ist aber noch nicht erfolgt. Da der Preis in der Tat über dem Markt scheint muss man noch zittern. Wenn's klappt soll es noch ein paar Prozent Ausschüttung geben.
      Avatar
      schrieb am 19.07.17 21:22:03
      Beitrag Nr. 1.180 ()
      Sie haben hohe Verluste mit Schiffsbeteiligungen gemacht ?

      Ich bin mittlerweile der Meinung, daß es kein Zufall ist, daß das ganze Geld weg ist

      Das Handeln der Geschäfstleitung ab 2008 hat allzuoft zu größtmöglichen Verlusten bei den Anlegern geführt

      Ich bin an Informationen zu Unregelmäßigkeiten/Betrügereien interessiert

      Sollten Sie betroffen sein, so bitte ich Sie, Strafanzeige zu stellen
      Avatar
      schrieb am 23.07.17 22:31:08
      Beitrag Nr. 1.181 ()
      Hallo MBK,
      Geschäftsführungen Betrug nachzuweisen ist denke ich kaum möglich (gelingt ja nicht mal bei VW..).
      Theoretisch hätten die Prognosen ja bei einem jahrzehntelangen Boom aufgehen können. Und wenn Reederein (z.B. wiederholt E. Rickmers) die notleidenden KG Schiffe günstig den Anlegern wegkauft statt sich an einer Sanierung zu beteiligen ist es zwar unethisch und entspricht nicht dem Prospekt ('wir sitzen alle in einem Boot etc) aber nicht illegal.
      gegen was genau willst du Strafanzeige stellen?

      Aus meiner Sicht wäre es erst einmal wünschenswert, dass die Presse vernünftig über diese milliardenschwere Kapitalvernichtung und die "Täter" schreibt; das würde zumindest Druck auf die Herren erzeugen. In Hamburg halten sich die Reeder ja immer noch für die Elite der Stadt.
      Avatar
      schrieb am 25.07.17 14:53:25
      Beitrag Nr. 1.182 ()
      bei VW ermitteln Staatsanwaltschaften und sobald Fahrverbote kommen, kommt da m.E. noch viel mehr

      Vielleicht hat die deutrsche Autoindustrie ihren Zenit schon gesehen, Hochmut kommt vor dem Fall

      Zu Schiffsbeteiligungen

      http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=67253

      http://www.ardmediathek.de/tv/Panorama-3/HSH-Nordbank-Steuer…

      http://www.ardmediathek.de/tv/Panorama/HSH-Bankenrettung-Das…

      Ich denke, daß Hamburger Reeder keinerlei Ansehen mehr in Hamburg geniessen und hoffe, daß Behörden umdenken

      Betrug ist Betrug und der scheint an der Tagesordnung zu sein
      Avatar
      schrieb am 29.07.17 20:05:12
      Beitrag Nr. 1.183 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.280.695 von kenzohotte am 07.07.17 13:21:48Genau, ein ganz ganz ungünstiger Zeitpunkt.

      Aber wer hat warum diesen Zeitpunkt gewählt bzw. durch welche Faktoren wurde er bestimmt?

      - Bank sagte: Verkauf bis Ende Juni
      - Verkaufs-Mitteilung kam Ende März, rückwirkend 10.Februar
      - GF gehört zur ER-Gruppe, Käufer zur ER-Gruppe, klassischer kann ein Interessenkonflikt doch gar nicht konstruiert sein
      - begründet wird das mit drohender Insolvenz, Ende 2016 wird eine Liquidität durch KK von 1,64 Mio ausgewiesen, KK kommt vom Darlehensgeber
      - cashflow -0,8 Mio 2016 bei Durchschnittsrate von nur 8000, da sollten die 1,6 Mio noch 2 Jahre reichen

      Die Sache stinkt gewaltig, ein RA hat sich hier gemeldet. Kenn jemand Dr. Rötlich aus Sindelfingen ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.08.17 12:19:48
      Beitrag Nr. 1.184 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.419.656 von Tifflor1961 am 29.07.17 20:05:12Ich kenne mittlerweile einige Anwälte, dieser ist mir aber nicht bekannt.

      Das ist alles sehr merkwürdig - sollte man hinterfragen.
      Ob es Sinn macht bzw. Erfolg birngt, ist sicherlich schwierig.

      Wie sieht das das Beirat, kommt von da Unterstützung oder passiet dort -wie so oft- nichts?
      Avatar
      schrieb am 09.08.17 22:28:12
      Beitrag Nr. 1.185 ()
      Ausverkauf bei Hartmann
      Nachdem im Juli bereits sieben 2500 TEU Containerschiffe verkauft wurden wird jetzt der Verkauf der drei 2800 TEU Schiffe vorbereitet. Dank acht Jahren Anfangscharter in denen 2/3 der Hypothek getilgt wurden liegen die Verbindlichkeiten mit ca. 9 Mio$ in der Nähe vom Marktwert. Wenig überraschend meldet sich nun die Commerzbank und fordert über 2 Mio Einschuss oder den Verkauf. Die Anleger sollen zustimmen obwohl noch kein Bankenverzicht sicher ist und eine insolvenzfreie Liquidation nur überwiegend wahrscheinlich. Tolle Leistung der GF. Und als Steuerzahler fragt man sich wieder, warum in Italien Banken Geld vom Staat bekommen um die Anleger zu schützen aber in Deutschland die Commerzbank Geld vom Staat bekommt um Anleger massenweise zu enteignen.
      Avatar
      schrieb am 10.08.17 09:00:17
      Beitrag Nr. 1.186 ()
      Wenn Hartmann so handelt, gibt es für die 2500-TEU-Klasse keine Zukunft mehr. Schade ...

      Wer weiß Bescheid?
      Welche Schiffe bei Hartmann betrifft dies?
      Avatar
      schrieb am 10.08.17 22:51:09
      Beitrag Nr. 1.187 ()
      Verkauft wurden die »Frisia Wismar«, »Frisia Kiel«, »Frisia Rostock«, »Frisia Rotterdam«, »Frisia Lissabon«, »Frisia Lübeck« , »Frisia Helsinki« an den Londoner Investor Tufton. Tufton glaube ich hat einen griechischen Hintergrund.
      Avatar
      schrieb am 16.08.17 13:57:13
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: Löschung auf Wunsch des Users
      Avatar
      schrieb am 16.08.17 13:58:40
      Beitrag Nr. 1.189 ()
      WER kann mir Information zu Verfahren beim Landgericht Hamburg geben, bei denen ein Antrag auf KapMuG aufgrund Paragraph 3 Absatz 4 Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG wegen Prozessverschleppung abgelehnt worden ist
      Avatar
      schrieb am 04.10.17 18:37:33
      Beitrag Nr. 1.190 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.422.905 von Fondsfonds am 06.10.16 16:24:52Gibt es hier eine fundierte Meinung zu der Stellungnahme des RA Marcus Schröter zum Thema Rückforderung von Ausschüttungen im Insolvenzfall bei Erwerb einer Beteiligung über den Zweitmarkt?

      Beitrag im nachfolgenden Link:
      http://www.frag-einen-anwalt.de/Rueckforderung-der-Ausschuet…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.frag-einen-anwalt.de/Rueckforderung-der-Ausschuet…


      Insbesondere die Aussage;
      "Maßgebend nach §§ 129 ff. InsO sind aber nur Rechtshandlungen, die Sie unmittelbar begünstigt haben. Zahlungen an den vorherigen Gesellschafter sind durch den Insovlenzverwalter gegen dies geltend zu machen. Maßgebend sind hier die Gesellschafterstellung laut Handelsregister oder der Zeitpunkt der Übertragunsgvertrages, sowie die Zahlungen. "
      scheint mir doch abweichend zu der hier geäußerten Auffassung von z.B. Fondsfonds, der aber anscheinend hier seit einem Jahr nicht mehr aktiv ist...

      Zur Info: ich war nicht der Fragesteller auf den der Anwalt geantwortet hat, würde mich aber über Meinungen zur Thematik freuen. :)
      Avatar
      schrieb am 05.10.17 10:40:50
      Beitrag Nr. 1.191 ()
      Beantwortet nicht die Frage von brunch68, aber im Spiegel gab es letzte Woche auch einen interessanten Artikel zum Thema "Rückforderung von Ausschüttungen".

      http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-153371523.html
      Avatar
      schrieb am 08.01.18 09:14:44
      Beitrag Nr. 1.192 ()
      Bei den Santa R Schiffen von MPC kommt es jetzt zu einer großen Rückforderung von Ausschüttungen, nachdem das Insolvenzverfahren eingeleitet wurde. Der Insolvenzverwalter hat entsprende Schreiben mit Aufforderung verschickt.

      Wie ist das denn in der Vergangenheit bei anderen Schiffsfonds gelaufen, die gleichgelagert waren? In der Regel können oder wollen ja dann viele nicht zurückzahlen. Was passiert dann?
      Avatar
      schrieb am 23.01.18 23:15:34
      Beitrag Nr. 1.193 ()
      Ein Inso-Verwalter darf schon rein rechtlich nicht einfach aufgeben die Forderungen einzutreiben. Entweder kündigt er selber weitere Rechtsmittel an oder er gibt es an eine darauf spezialisierte Kanzlei.
      Kenne keine Chance da rumzukommen wenn man irgendwie die Möglichkeit hat den Betrag zahlen zu können.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.01.18 23:33:03
      Beitrag Nr. 1.194 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.807.152 von Lotse29 am 23.01.18 23:15:34
      Zitat von Lotse29: Ein Inso-Verwalter darf schon rein rechtlich nicht einfach aufgeben die Forderungen einzutreiben. Entweder kündigt er selber weitere Rechtsmittel an oder er gibt es an eine darauf spezialisierte Kanzlei.
      Kenne keine Chance da rumzukommen wenn man irgendwie die Möglichkeit hat den Betrag zahlen zu können.


      Das sieht Herr Resch ja ganz anders

      https://www.anwalt.de/rechtstipps/mpc-forderungen-des-insolv…

      doch diesen "Anwälten" kann man leider nur selten trauen. Aber so auf den ersten Blick ...

      - wenn am 7.5.2014 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, dann sollten die Ansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung tatsächlich am 31.12.2017 verjährt sein. Oder will sich der IV auf Unkenntnis berufen?
      Avatar
      schrieb am 23.01.18 23:47:01
      Beitrag Nr. 1.195 ()
      Nach der Verjährung ist man raus, hab aber die Verjährungsfrist nicht im Kopf. Bei mir haben sich die RA immer rechtzeitig gemeldet..
      Avatar
      schrieb am 24.01.18 00:14:20
      Beitrag Nr. 1.196 ()
      Eine etwas differenzierte Betrachtung findet sich hier

      http://ra-spiegelberg.de/schifffond-mpc-santa-r-schiffe-mbh-…

      Ich wünsche allen Betroffenen viel Erfolg
      Avatar
      schrieb am 25.01.18 23:24:07
      Beitrag Nr. 1.197 ()
      Danke 'noch-n-zocker', guter Überblick. Ob das persönliche Haftkapital noch vorhanden ist (also als komplett eingezahlt gilt), kann üblicherweise der Steuerberater der Gesellschaft mitteilen. Durch sehr hohe Verlustzuweisungen in den Anfangsjahren (die vom EK abgezogen werden) ist das Haftkapital mitunter eher angegriffen als man denkt.
      Avatar
      schrieb am 29.01.18 23:21:26
      Beitrag Nr. 1.198 ()
      Orange Ocean / Anna Bolten Bis auf die Anna Bolten sind ja alle Schiffe der Orange Ocean insolvent. Die Anna Bolten GmbH gibt es aber noch (da das Schiff seinerzeit nicht angenommen wurde) und hatte zuletzt auch noch Kapital. Seit Jahren erhalte ich aber kein Lebenszeichen (Berichte, Jahresabschluss) mehr, die Treuhand ist aufgelöst und die GF geht nicht ans Telefon. Hat jemand irgendwelche Infos? Gerne auch per BM. Ich überlege, wie man weiter vorgehen kann.
      Avatar
      schrieb am 31.01.18 06:36:05
      Beitrag Nr. 1.199 ()
      TV Tipp: ZDF heute 22:45 Piraten in Nadelstreifen
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.02.18 11:12:31
      Beitrag Nr. 1.200 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.881.034 von MBK2000 am 31.01.18 06:36:05Die Kanzlei Schultze und Braun fordert als Insoverwalter der First Fleet Pascal Beteiligungsgesellschaft, ehemals Jüngerhans MPC, insolvent seit November 2015, die Auszahlungen aus 2004 bis 2008 zurück.
      Ist dies korrekt oder gibt es eine Möglichkeit, die Zahlung anzufechten?
      Avatar
      schrieb am 13.01.19 18:34:58
      Beitrag Nr. 1.201 ()
      .... Hansa Treuhand MS Glory ... jemand betroffen ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.05.19 10:28:39
      Beitrag Nr. 1.202 ()
      Die Treuhaender verlassen das sinkende Schiff...
      Mit duerren Worten teilt die GFI Treuhand GmbH mit, dass

      - Liquidation angemeldet wurde und
      - Anleger ab 01.01.2020 auf sich selbst gestellt seien.

      Betroffen sind Anleger der Rigel Schiffe

      - Oderstern
      - Weserstern
      - Isarstern

      Hallo Beiraete ?
      Handlungsmoeglichkeiten ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.11.19 17:46:53
      Beitrag Nr. 1.203 ()
      Post vom neuen Treuhändler der MT Isarstern:

      Der mit pers. Steuersatz zu versteuernde Unterschiedsbetrag beträgt.....

      ca. 91,55 % der Beteiligungssumme

      Wow.
      Das Finanzamt verdient an Pleiten und Notverkäufen prächtig.

      Handlungsmöglichkeiten ?

      Bitte melden, gern auch boardmail.
      Jeder Hinweis ist willkommen.
      Avatar
      schrieb am 16.01.20 20:05:36
      Beitrag Nr. 1.204 ()
      keine Einträge mehr ... alles im Lot nun ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.01.20 21:51:12
      Beitrag Nr. 1.205 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.398.364 von MBK2000 am 16.01.20 20:05:36Nein.

      Aber es scheint, dass die meisten aufgegeben haben.



      Ich nicht.
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 16:41:21
      Beitrag Nr. 1.206 ()
      Aufgrund des Anchor report 4 sollen in der letzten Woche die Suez Max Tanker Baxley und Bellavista verkauft worden sein, für je 20 Mio. USD, also 10% mehr als geplant war.
      Mal sehen was bei Kommanditisten davon ankommt!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 16:50:10
      Beitrag Nr. 1.207 ()
      Der Konkurs

      Der Port Stewart und eines weiteren containerschiff sind wir sozusagen von den Wellen verschluckt worden
      Schade
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 22:40:34
      Beitrag Nr. 1.208 ()
      Wie sieht es eigentlich hier bei den Beteiligungsinvestoren aus? Ist bei euch schon angekommen, dass ab dem 01.01. nur noch Verluste von maximal 10.000€ pro Jahr steuerlich anrechenbar sind? Ich finde, der Aufschrei in der Bevölkerung gegen diesen Verfassungsbruch fällt sehr gering aus.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.02.20 14:40:55
      Beitrag Nr. 1.209 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.621.441 von MBK2000 am 13.01.19 18:34:58Wer hat Infos zu MS GLORY (Hansa Treuhand)?
      Hat der IV Gelder aus Aus-Rück beisammen?
      Avatar
      schrieb am 12.02.20 17:17:17
      Beitrag Nr. 1.210 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.550.005 von noch-n-zocker am 31.01.20 22:40:34
      Zitat von noch-n-zocker: Wie sieht es eigentlich hier bei den Beteiligungsinvestoren aus? Ist bei euch schon angekommen, dass ab dem 01.01. nur noch Verluste von maximal 10.000€ pro Jahr steuerlich anrechenbar sind? Ich finde, der Aufschrei in der Bevölkerung gegen diesen Verfassungsbruch fällt sehr gering aus.


      Da das in der Regel Einkünfte aus Gewerbebertrieb sind (und nicht solche aus KAP) gilt das da nicht.
      Avatar
      schrieb am 14.03.20 13:34:07
      Beitrag Nr. 1.211 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.545.877 von Juliusturm am 31.01.20 16:41:21Laut gestrigem Schreiben der Treuhand und Geschäftsführung ist der Verkauf der beiden Tanker Cape Bellavista und Cape Baxley zu den genannten Bedingungen erfolgt, allerdings soll der Käufer Probleme mit der Finanzierung haben.

      Nach meiner Einschätzung sollte auch beim Scheitern des Verkaufes trotz der Kosten für die Zwischenklasse auch im laufenden Jahr eine Ausschüttung von >5% sicher sein.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.05.20 18:48:12
      Beitrag Nr. 1.212 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.007.595 von Juliusturm am 14.03.20 13:34:07
      Ergänzung:
      Zum 01.05. bekam "Cape Baxley" vor dem Auslaufen aus Rotterdam nach Marine-Traffic einen neuen Namen, damit dürfte der Verkauf wie geplant statgefunden haben.
      Die Restausschüttung müßte um die 65% liegen.
      Avatar
      schrieb am 29.06.20 10:11:21
      Beitrag Nr. 1.213 ()
      Ich habe mal Fragen zur weiteren Abwicklung einer Insolvenz. Konkret habe ich gerade einen Prozess mit Pauken und Trompeten gegen den Insolvenzverwalter verloren (ein Schiff aus der ...bek-Reihe von HHS, Dr. G. Böhm als IV).
      Wie ist das mit der steuerlichen Behandlung desselben? Das Schiff (unter Tonnagesteuer) ist 2 Jahre vor dem Prozess verkauft worden, insofern sollte der Fonds nicht mehr unter Tonnagesteuer laufen.
      Es geht hier um Prozess-/ Anwalts-/Zinskosten sowie um die rückgeforderten Ausschüttungen selbst (welche ich nicht zuvor als Entnahme erhalten hatte, da ich den Fonds erst später bei der dt. Fondbörse erworben hatte).
      Btw., falls es interessiert kann ich auch sagen, für welche "angesehene" Familie aus Hamburg (Chemie-Branche) ich hier die Knochen hinhalten muss.

      Für die weitere steuerliche Abwicklung ist ja der Insolvenzverwalter selbst zuständig, mein Vertrauen in denselben ist allerdings sehr eingeschränkt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.06.20 11:10:40
      Beitrag Nr. 1.214 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.217.251 von Tifflor1961 am 29.06.20 10:11:21
      Zitat von Tifflor1961: .


      Wie war denn die Abgrenzung der Kommanditistenhaftung lt. Vertrag geregelt (Stichtagsabgrenzung, also Eintritt für Umstände vor/nach diesem - oder gänzlich anders)?

      Laienmeinung: Die Wiedereinzahlung der Auszahlungen dürfte steuerlich leider unerheblich sein. Beim Rest hoffst Du auf Sonderbetriebsausgaben? Egal wie - der Insolvenzverwalter muss ja einen Steuerberater mit dem Vorgang beauftragen => den dann mal kontaktieren.
      Avatar
      schrieb am 29.06.20 11:30:35
      Beitrag Nr. 1.215 ()
      Es gab im Vertag eine Stichtagsabgrenzung, aber .....
      Insgesamt war es recht kompliziert, da die Beteiligung durch mehrere Hände gegangen ist. Einige Male innerhalb der für Krankenhaus-Desinfektionsmittel bekannten Familie und danach an eine weitere jetzt unauffindliche Person und dann an mich. Die vorletzte Transaktion (reiche Familie an Vorbesitzer) war mit Haftungsausschluss bzw. ohne Stichtagsabgrenzung deswegen hat mein Vorbesitzer den Verschwindibus gemacht und den letzten beißen bekanntlich die Hunde.

      In einem anderen lange zurück liegenden Fall habe ich zumindest die Prozesskosten geltend machen können ...

      (Beim Insolvenzverwalter ist immer keiner erreichbar bzw. der vielleicht Zuständige nicht am Platz etc ....)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.06.20 11:49:34
      Beitrag Nr. 1.216 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.218.358 von Tifflor1961 am 29.06.20 11:30:35Der Insolvenzverwalter krallt sich natürlich erst Mal immer den "letzten" Kommanditisten und Du hast bei der Vertragskonstellation ja auch nur einen Anspruch gegen Deinen Vertragspartner (den Verschwindibus) auf Freistellung im Innenverhältnis. Würde mich ja interessieren, wo Dein Anwalt da den Ansatzpunkt dagegen gesehen hatte.

      Zu vermuten ist natürlich, dass die Hamburger Familie schon wusste, warum sie an einen Verschwindibus verkauft hatte...
      Avatar
      schrieb am 25.12.20 21:04:17
      Beitrag Nr. 1.217 ()
      Statt der erhofften Weihnachtspost fand ich gestern Post von Prof. Dr. Pannen Rechtsanwälte als Insolvenzverwalter der MS Vulkan von Nordcapital im Briefkasten. Emission war 1995, 2009 habe ich den Anteil aus dem Nachlass des Vorbesitzers erworben, 2010 gab es ein Liquiditätssicherungskonzept und 2014 ist das Schiff verkauft worden. Im Anschluss gab es Streit um die 1 Mio, die nach dem Verkauf übrig blieb.
      Diese Insolvenz stellt für mich einiges Bekanntes auf den Kopf:
      1. Gläubiger und Insolvenzantragsteller sind die sogennanten stillen Teilhaber (Metis Treuhand), sie stellen entgegen dem Liqu.-Sicherungskonzept ihre Ansprüche über die derjenigen, die Kapital wieder eingebracht haben.
      2. Sie und ihr willfähriger Insolvenzverwalter stellen sich auf den Standpunkt, dass die Wiedereinlage nicht die Haftung entsprechend reduziert hat. Das ist für mich als Teilnehmer von etlichen Liqu.-Sicherungskonzepten ein absolutes Novum. Hat hier jemand Erfahrungen/ Urteile ?
      3. 2019 soll Maritim in einer Klage beim BGH wegen der Innenverhältnis-Klausel mit seiner Regress-Forderung an einen Vorbesitzer gescheitert sein. Ist seitdem die Möglichkeit, den Vorbesitzer in Anspruch zu nehmen gestorben? (bei Erwerbungen auf dem Zweitmarkt)

      Rechtsanwälte erzählen einem leider immer das, was am Ende zu einer Mandatserteilung für sie selbst führt bzw. führen sollte.

      ch hoffe, dass das Thema, obwohl aktuell nicht mehr ganz so im Brennpunkt, doch noch jemanden interessiert ....
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.12.20 11:28:23
      Beitrag Nr. 1.218 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.194.470 von Tifflor1961 am 25.12.20 21:04:17
      Zitat von Tifflor1961: 2. Sie und ihr willfähriger Insolvenzverwalter stellen sich auf den Standpunkt, dass die Wiedereinlage nicht die Haftung entsprechend reduziert hat. Das ist für mich als Teilnehmer von etlichen Liqu.-Sicherungskonzepten ein absolutes Novum. Hat hier jemand Erfahrungen/ Urteile ?


      Das ist zumindestens ungewöhnlich, da im Regelfall die Wiedereinlage als eine Rückzahlung vormaliger Auszahlungen erfolgt (in der Form, dass die Hafteinlage eben wiederhergestellt wird). Gibt es da irgendwelche Besonderheiten beim Liquiditäts-Sicherungskonzept?

      Zitat von Tifflor1961: 3. 2019 soll Maritim in einer Klage beim BGH wegen der Innenverhältnis-Klausel mit seiner Regress-Forderung an einen Vorbesitzer gescheitert sein. Ist seitdem die Möglichkeit, den Vorbesitzer in Anspruch zu nehmen gestorben? (bei Erwerbungen auf dem Zweitmarkt)


      Ich gehe davon aus Du meinst BGH II ZR 413/18 ? In dem Fall hat ein Unternehmen (Maritim Invest) den Vertrag verwendet und die Regressforderung ist schon gescheitert, weil die Rückforderung als AGB Klausel geregelt war, und es dieser AGB an einem Mindestmaß an Übersichtlichkeit gefehlt hat. Inwiefern das auf Deinen Fall zu übertragen ist vermag ich nicht zu beurteilen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.12.20 14:06:10
      Beitrag Nr. 1.219 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.195.871 von K1K1 am 26.12.20 11:28:23Schön, dass sich doch noch jemand für das Thema interessiert.

      Ich habe die Unterlagen zum Liquiditätssicherungskonzept überflogen, da ist davon die Rede, dass das Haftungskapital nicht erhöht wird. Aber nicht die Rede ist davon, dass sie reduziert wird. Diese Konzepte sind von Nordcapital, zumindest in dieser Schiffsgruppe (Helene Russ, Lissy Schulte, Vulkan, ...), alle gleich. Deswegen kam auch im Sommer Post von einem mir unbekannten Anwalt mit der Absicht, die "Schöpfer" dieses Konzepts zu verklagen (ganz schnell, Verjährung droht, also wie immer ...).

      Ja, dieses Urteil meine ich. Die Zweitmarktbörsen haben hier, so meine ich, einiges voneinander abgeschrieben. Ich habe viele Beteiligungen bei DSM (Deutscher Sekundärmarkt) erworben, die gehörten zu Nordcapital.
      Vom Vertragsmuster gibt es eine Hauptseite mit Vertragspartner, Beteiligung und Preis. Und eine Rückseite "Vertragliche Bedingungen für den vorstehenden Kauf- und Übertragungsvertrag".
      Mein RA meinte, dass AGB oder nicht, nicht so ausschlaggebend wäre, sondern die Vertragspartner. Also bei Maritim ein professioneller Vertragspartner als Käufer (der auch die Verträge konzipiert) und ein Privatmann/Laie als Verkäufer. Ob das nur seine persönliche Einschätzung ist, wer weiß....


      Btw., ich sehe, dass ich zu den Punkten im Sommer nicht vollständig geantwortet habe:
      - Ansetzpunkte meines RA: eher keine, zunächst Regress vom Vorbesitzer, dann Suche Vorbesitzer, und dann war die Klage schon da. Später dann die (sinnlose) Hoffnung, dass der Insolvenzverwalter genügend Masse einsammelt und nicht alles benötigt. Dieser Ansatz wäre bei der Vulkan evtl. möglich, da die ausstehende Haftung höher als die Forderungen sind, selbst mit den 600.000 für Frau Dr. Susanne Riedemann (und Helfer) als Insolvenzverwalterin.
      Avatar
      schrieb am 13.04.21 18:23:11
      Beitrag Nr. 1.220 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.597.673 von Kroesus2 am 19.05.19 10:28:39
      GHF / GFI
      Die Isarstern ist mittlerweile verkauft und mit einer minimalen Ausschüttung auf das Altkapital geht es
      hier mit der Liquidation weiter. Die Treuhand hat hier noch ihre Arbeit gemacht.

      Die Nadir hatte übrigens Insolvenz angemeldet und einer der Hauptgläubiger ist diese GFI Treuhand, die die Gebühren für die letzten Jahre haben möchte.
      Alle bisherigen Ausschüttungen (14%) werden zurückgefordert.
      Die Rückforderung ist damit etwas höher als die offenen Forderungen gem. Insolvenztabelle, aber
      der Inso-Verwalter braucht ja auch noch Geld für sich und kann nicht von 100% Rückzahlung ausgehen.

      Aussichtsreiche Ansätze die Zahlung zu verweigern sehe ich nicht.
      Unterschiedsbetrag fast 100%..
      Ein weiterer Schiffsfonds, an dem alle außer die Anleger verdient haben.
      Avatar
      schrieb am 08.07.21 15:43:21
      Beitrag Nr. 1.221 ()
      Insolvenzen
      Keiner hier betroffen ?
      Avatar
      schrieb am 15.07.21 21:33:39
      Beitrag Nr. 1.222 ()
      Hallo MBK2000
      Betroffen von welcher Insolvenz?
      Avatar
      schrieb am 07.08.21 15:17:19
      Beitrag Nr. 1.223 ()
      Handlungsmöglichkeiten bei Steuernachforderung nach Schiffsinsolvenz wg Unterschiedsbetrag?
      Wie viele andere Schiffsgesellschaften ist die 'Hansa Centurion' mbH & Co. KG seit 2016 insolvent.

      Jetzt (2021)fordert das Finanzamt von den Anlegern erhebliche Steuernachzahlung wegen Auflösung des Unterschiedsbetrags, rückwirkend für 2017.

      Belege für die Nachforderungen sind weder vom Insolvenzverwalter noch den beteiligten Finanzämtern zu bekommen.

      Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Anleger ?
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      Schiffsfonds in der Insolvenz / in Refinanzierungsschwierigkeiten