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    Kann Krankenkasse verauslagte Kosten ohne Quittungen einfordern? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.03.12 17:36:09 von
    neuester Beitrag 27.03.12 07:28:56 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.173.284
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      Avatar
      schrieb am 26.03.12 17:36:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Angenommen eine gesetzliche Krankenkasse fordert von einem haftpflichtversicherungslosen Radfahrer Erstattung von Behandlungskosten.

      Muß die Krankenkasse dabei Quittungen vorlegen? Oder kann sie einfach
      verbal aufschreiben Krankenhaus 1625,- + Krankentransport 165,- + Notarzt 175,- usw. ?

      Ist es anzunehmen, daß sie mit einer solchen verbalen Auflistung
      und Zusammenrechnung vor Gericht die Forderung durchgesetzt bekommt?

      Vielen Dank an diejenigen, die sich damit auskennen und mir eine Auskunft
      geben können!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.03.12 18:00:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.956.348 von trenuk01 am 26.03.12 17:36:09Wen hast du umgenietet?

      Yatt
      Avatar
      schrieb am 26.03.12 18:03:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      lass dir soch einfach die rechnungen und zahlungen nachweisen
      Avatar
      schrieb am 26.03.12 18:16:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      Kenn mich da auch nicht richtig aus, kann mir aber vorstellen, dass es
      für die einzelnen Leistungen einen Katalog gibt, was welche Leistungen
      bei den gesetzlichen Kassen kosten. Zum Beispiel gibt es ja Tagessätze
      für Aufenthalte im Krankenhaus, je nach Station (zB. Orthopädie oder
      Chirurgie).
      Denke mal da brauchen die keine einzelnen Quittungen, die Gesamtrechnung
      der klagenden Krankenkasse reicht vor Gericht aus.
      Aber alles nur meine Meinung.
      Schlimm, schlimm wenn man als Radfahrer nicht mal ne Haftpflichtversicherung hat.
      Avatar
      schrieb am 26.03.12 18:55:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      Es geht vor allem darum, ob die Krankenkasse irgendwelche Belege, Quittungen
      oder Rechnungen über die verauslagten Kosten vorlegen muß.

      Oder ob sie einfach aufschreiben kann: x, y, z wurden von der Krankenkasse bezahlt und dann ist es schon eine gültige Forderung.

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      Avatar
      schrieb am 27.03.12 07:28:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      Grundsätzlich sind solche Aufenthalte teuer.

      Was Dir eher schlaflose Nächte bereiten sollte sind Forderungen bzgl. Schmerzensgeld.

      Ich nehme an wenn du dir keine HV für 40 € / Jahr leisten willst , hast du auch keine Rechtschutz :keks:

      Da habe ich kein Mitleid mit. Wenn man Verischerungen braucht, sind Sie doch nicht so böse


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