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schrieb am 02.04.12 10:03:32
Sagt mal, kennt einer von euch die Namen der beschuldigten
Steuerfahnder? Es muss doch eigentlich ein offizielles Dokument
geben (Haftbefehl).
Und da hier vom deutschen Staat alles verschleiert wird, sollte man
da eher provokativ herangehen und die Namen veröffentlichen.
Unschuldsvermutung etc. dürfte unrelevant sein, die Taten werden ja
sogar eingeräumt.
schrieb am 02.04.12 10:45:35
"......sollte man da eher provokativ herangehen und die Namen
veröffentlichen."
so weit werden die Schweizer (noch) nicht gehen.
Bemerkenswert ist allerdings, dass Namen, Biografien und Fotos von
ranghohen Beamten (speziell in NRW) aus der Steuerverwaltung wie
Staatsgeheimnisse behandelt werden.
Peter B. ist Vorsteher des Finanzamtes für Steuerstrafsachen und
Steuerfahndung in Wuppertal-Barmen. In Pressearchiven existiert
kein Foto von ihm und auch keine öffentliche Biographie, aber nicht
nur in der Szene der etwa 2600 deutschen Steuerfahnder ist der
gebürtige Westfale eine Berühmtheit.
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/steuerstreit-mit-der-schweiz-wie-die-schwarzgeld-cd-zu-den-deutschen-steuerfahndern-kam-1.1323828
schrieb am 02.04.12 11:11:37
Man kann ja dazu stehen wie man will, der Knaller ist mE ein ganz
anderer und steht in dem oa Artikel:
Im Februar 2010 trafen sich die drei Ermittler mit dem
Informanten zur Übergabe des gesamten Materials, das schon bei dem
ersten Treffen angekündigt worden war. Das übergebene Material sei
"in geschickter Form" derart allgemein gehalten, dass eine Bank nie
auf den Informanten kommen werde, notierte B: "Jemand hat
gesammelt, aber jeder kann gesammelt haben". Das Trio kannte nicht
den Namen des Mittelsmannes und schon gar nicht den des jungen
Schweizers.
Kurz darauf erstattete die CS Strafanzeige gegen Unbekannt. Dann
elektrisierte die Schweizer eine Nachricht aus Österreich. Ein
Teil der Prämie für die Daten-CD war auf den Namen des
Österreichers auf ein Konto in Österreich geflossen und die
Bankleute hatten den Verdacht, es könnte sich um Geldwäscherei
handeln. Auf rätselhaften Wegen landete dann die Verdachtsmeldung
in der Schweiz. Weil die Oberfinanzdirektion Rheinland als
Verwendungszweck die "Begleichung einer vertraglichen
Verpflichtung" angegeben hatte, keimte bei den Eidgenossen der
Verdacht, der Österreicher habe etwas mit dem CS-Fall zu tun.
Er wurde festgenommen, reichlich Material wurde beschlagnahmt und
der Österreicher nahm sich in der Haft, in die er kam, das
Leben.
Die Schweizer Ermittler stießen rasch auf den jungen Schweizer
Ex-Banker, den die deutschen Steuerfahnder nie kennengelernt
hatten. Er gestand. Im Dezember 2011 wurde ihm in Bellinzona der
Prozess gemacht. Er wurde wegen qualifizierten wirtschaftlichen
Nachrichtendienstes, Verletzung des Geschäftsgeheimnisses und
Verletzung des Bankgeheimnisses zu einer Bewährungsstrafe und zu
Geldstrafen verurteilt.
Also die Überweisung des Honorars erfolgt offensichtlich vom
Absender "Finanzverwaltung NRW" - in welcher Form auch immer, man
gibt als Verwendungszweck "vertragliche Verpflichtung" an und
wundert sich dann, daß der Eingang des vermutlich im höheren 6-
oder unteren 7stelligem Bereich liegt, bei der Bank keine
Aufmerksamkeit erregt.
Dilettantismus pur - die kriegen nie wieder eine CD
angeboten.


schrieb am 02.04.12 16:07:03
Die Schweiz schickt ihre Kavallerie
![]()
Bild: Tagesanzeiger.ch
und der Bericht dazu (gute Analyse):
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Die-Schweiz-sch…
schrieb am 02.04.12 17:05:55
2. April 2012, 16:48, NZZ Online
Schweizer Bundesanwalt stützt sich auf deutsches Urteil
Deutsches Bundesverfassungsgericht untersagt die aktive
Anschaffung von Steuerdaten
Die Schweizer Bundesanwaltschaft beruft sich in ihrem Haftbefehl
gegen drei deutsche Steuerfahnder auch auf einen Entscheid des
Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.
Marcel Gyr
Der Entscheid der Bundesanwaltschaft, im Fall einer Steuer-CD mit
Bankdaten von mutmasslichen Steuerbetrügern strafrechtlich auch
gegen deutsche Steuerfahnder vorzugehen, hatte sich bereits Mitte
Dezember an der Gerichtsverhandlung gegen den verantwortlichen
CS-Mitarbeiter abgezeichnet. Carlo Bulletti, der für den Fall
zuständige Leitende Staatsanwalt des Bundes, verwies damals am
Bundesstrafgericht in Bellinzona gegenüber Medienvertretern auf
einen Entscheid des deutschen Bundesverfassungsgerichts in
Karlsruhe.
Kaum beachteter Passus
Dieses hatte im November 2010 im Fall Heinrich Kieber/LGT zwar
entschieden, strafbar erlangte Beweismittel seien grundsätzlich
verwertbar. Es wies damit die Beschwerde eines Ehepaars ab, das
sich gegen eine Hausdurchsuchung zur Wehr gesetzt hatte, die
aufgrund von Kiebers Steuer-CD erfolgt war. Staatsanwalt Bulletti
verwies aber auf einen Passus im betreffenden Entscheid, der in der
Öffentlichkeit kaum zur Kenntnis genommen wurde. Das deutsche
Bundesverfassungsgericht schrieb in jenem Entscheid nämlich auch,
es sei davon ausgegangen, dass die inkriminierten Daten lediglich
entgegen genommen und weitergeleitet wurden, dass die Behörden aber
nicht ihre Herstellung, Beschaffung oder Erfassung veranlasst
hätten, sondern sich der Informant von sich aus an die Behörde
gewandt habe ((2 BvR 2101/09).
Im Fall der Steuer-CD mit rund 2000 Bankkundendaten der CS,, um die
es im vorliegenden Fall geht, spricht die Bundesanwaltschaft von
einer massgeschneiderten Datensammlung. Diese sei auf mehrfache
Bestellung der Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen
entstanden. Mittelsmann war jeweils ein in der Schweiz
wohnhafter Österreicher, der nach seiner Verhaftung im Gefängnis
Suizid beging. Der Österreicher hatte über einen längeren Zeitraum
die «Bestellungen» der Steuerbehörde Nordrhein-Westfalens
entgegengenommen. Gemäss Anklageschrift der Bundesanwaltschaft ging
es bei diesen Aufträgen neben diversen Informationen zu Bankkunden
insbesondere auch um eine bankinterne Powerpoint-Präsentation, mit
der die CS ihren Mitarbeitern den Umgang mit offshore-Kunden
erläuterte.
Pragmatischer Bundesanwalt
Der österreichische Mittelsmann hatte die «Bestellungen» jeweils
an jenen CS-Mitarbeiter weitergeleitet, der Mitte Dezember 2011 in
Bellinzona vor Gericht stand. Es handelt sich um einen Schweizer
asiatischer Abstammung, der die Informationen von Hand fein
säuberlich auf Hunderte von A-4-Blättern schrieb. Im Februar 2010
wurde die mit diesen Informationen zusammengestellte CD vom
Bundesland Nordrhein-Westfalen gegen die Bezahlung von 2,5
Millionen Euro erworben. Davon erhielt der CS-Mitarbeiter rund 335
000 Franken, den Rest behielt der Österreicher. Ein halbes Jahr
nach der Lieferung der Steuer-CD wurden beide Tatverdächtigen
festgenommen.
Beim Prozess gegen den CS-Mitarbeiter in Bellinzona hatte es sich
um ein abgekürztes Verfahren gehandelt, bei dem sich die
Anklagebehörde und der Beschuldigte auf ein Strafmass einigen.
Vorgeworfen wurde dem Beschuldigten neben der Verletzung des
Bankgeheimnisses auch qualifizierter wirtschaftlicher
Nachrichtendienst und Geldwäscherei. Die zwei Parteien einigten
sich auf eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Dieses
Strafmass bezeichnete der Bundesstrafrichter damals als «sehr, sehr
knapp am unteren Ende dessen», was als angemessen betrachtet werden
könne.
Auf diese Kritik reagierte der Leitende Staatsanwalt des Bundes,
Bulletti, am Rande der Gerichtsverhandlung mit dem Hinweis, es
handle sich um eine Güterabwägung. Er sei nicht in erster Linie an
einem möglichst hohen Strafmass gegen den CS-Mitarbeiter
interessiert, das er allenfalls bis vor Bundesgericht erstreiten
müsste. Wichtiger sei es, in vernünftiger Frist ein
rechtskräftiges Urteil in Händen zu halten, um auch gegen die
«Auftraggeber» aus Deutschland vorgehen zu können. Unter dieser
Prämisse mag erstaunen, dass der Haftbefehl gegen die drei
Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen erst rund drei Monate nach
dem rechtskräftigen Urteil erfolgt ist.
Die Bundesanwaltschaft nahm am Montag auf Anfrage keine Stellung,
auch nicht zu den früheren Äusserungen von Staatsanwalt
Bulletti.
schrieb am 03.04.12 07:03:54
Kauf von Steuer-CD war illegal, sagen deutsche Juristen
Von David Nauer / tagesanzeiger.ch
Die per Schweizer Haftbefehl gesuchten Steuerfahnder haben
vermutlich auch deutsches Recht verletzt. An einer Klärung hat die
deutsche Justiz bisher kein Interesse gezeigt.
Bei den deutschen Sozialdemokraten wird der Ton gegen die Schweiz
schärfer. «Wenn Diktatoren und Massenmörder aus ihren Heimatländern
fliehen mussten, dann haben sie ihr geraubtes Vermögen oft genug in
die Schweiz gebracht», sagt SPD-Finanzexperte Joachim Poss. Aber
nicht diese Leute würden von der Schweiz kriminalisiert, sondern
«wie gerade gesehen» Steuerfahnder aus Deutschland.
Poss’ Parteifreund Thomas Oppermann schlägt vor, den drei Beamten,
die in der Schweiz per Haftbefehl gesucht werden, das
Bundesverdienstkreuz zu verleihen. Den hohen Orden hätten sie sich
verdient mit «ihrem Kampf gegen Geldwäsche und
Steuerhinterziehung».
Deutsche Justiz zurückhaltend
Was die Genossen ausser Acht lassen: Die betroffenen Beamten haben
sich beim Kauf der Steuer-CD mit Credit-Suisse-Daten wohl auch nach
deutschem Recht strafbar gemacht. «In juristischen Fachschriften
herrscht fast einhellig die Meinung, dass der Erwerb der Daten
rechtswidrig war», sagt Steueranwalt Sebastian Engler, der für eine
Kanzlei mit Ablegern in München und Zürich arbeitet. Die Empörung
deutscher Politiker sei deswegen geheuchelt.
Rechtsanwalt Thomas Koblenzer, der ebenfalls in Deutschland und
Zürich tätig ist, bestätigt: «Der Ankauf der Daten war illegal». In
einem wissenschaftlichen Aufsatz hält Koblenzer eine ganze Reihe
von Straftatbeständen fest, die er erfüllt sieht, darunter
unbefugtes Verschaffen von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen,
Verleiten zum Verrat oder unbefugtes Erheben und Verarbeiten
personenbezogener Daten. «Vielleicht», sagt Koblenzer, «gibt es
eine Rechtfertigung für diese Taten, weil die Beamten von der
Politik dazu angewiesen wurden. Das müsste aber in einem
Strafprozess ermittelt werden.»
Koblenzer und andere Anwälte fordern, dass die deutsche
Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen die drei Beamten
aufnimmt. «Der Sachverhalt muss unbedingt geklärt werden»,
fordern sie. Auch die Rolle des zuständigen Ministers sei zu
klären.
Keine rechtlichen Vorschriften verletzt
An einer Klärung hat die deutsche Justiz bisher kein Interesse
gezeigt. Das Bundesverfassungsgericht hat erst einmal über
Bankdaten-CDs geurteilt. Damals ging es darum, ob solche Daten als
Ausgangspunkt für eine Hausdurchsuchung bei einem mutmasslichen
Steuersünder verwendet werden dürfen. Dürfen sie, urteilte das
oberste deutsche Gericht. Zur Frage, ob der Ankauf der CDs legal
war, äusserte es sich explizit nicht.
Im Fall mit den Daten von der Credit Suisse (CSGN 25.93 0.78%)
bremst zudem die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, die für den
Fall zuständig ist. Sie beurteilt den Sachverhalt anders als
die Mehrheit der juristischen Kommentatoren. Beim CD-Kauf seien
keine strafrechtlichen Vorschriften verletzt worden, erklärte
Staatsanwalt Michael Schwarz auf Anfrage des TA. Deswegen habe
seine Behörde auch keine Ermittlungen aufgenommen. Diese Haltung
wird von der Bundesregierung geteilt – mindestens offiziell.
Sozialdemokraten blockieren den Deal in der
Länderkammer
Im Grunde scheint aber auch Finanzminister Wolfgang Schäuble zu
wissen, dass der CD-Ankauf rechtlich brisant war. Im Abkommen,
das er mit der Schweiz ausgehandelt hat, ist eine Amnestie für
deutsche Beamte vorgesehen. Diese würden, wenn sie beim Kauf einer
CD Straftaten begangen hätten, «weder nach schweizerischem noch
nach deutschem Recht verfolgt». Juristen sehen in dieser
Formulierung das Eingeständnis, das beim CD-Kauf auch deutsche
Gesetze verletzt wurden.
«Eigentlich müsste die Staatsanwaltschaft ermitteln, sie darf
nicht einfach die Hände in den Schoss legen», sagt Anwalt
Koblenzer. Dass sie es nicht tue, liege wohl daran, dass «die Sache
ein Politikum ist». Ein Sprecher von Finanzminister Wolfgang
Schäuble reagierte gestern ausweichend auf eine entsprechende
Anfrage. Er verwies darauf, dass das Steuerabkommen zwischen
Deutschland und der Schweiz sämtliche Probleme aus der Welt
schaffen würde. Nur: Die Sozialdemokraten wollen von dem Deal
nichts wissen und blockieren ihn mit ihrer Mehrheit in der
Länderkammer des Parlaments. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 02.04.2012, 19:28 Uhr
schrieb am 03.04.12 09:39:35
Antwort auf Beitrag Nr.:
42.992.765 von Caravest am 03.04.12
07:03:54Die Rechtsauffassung, dass Daten keine Sachen
sind und somit auch keine Hehlerei vorliegen könne, war doch von
Anfang an ein juristischer Eiertanz.
Zumal in anderen Bereichen Daten (mp3, etc.) sehr wohl wie Sachen
behandelt werden.
Was das Steuerabkommen mit der Schweiz anbetrifft:
Selbst wenn das am Ende zu Stande kommt, so bringt das ja wohl
nicht mehr, als ca. 10 MRD. Euro/Jahr.
Bereits heute haftet Deutschland im Rahmen des sog.
"Rettungsschims" in einer Größenordnung von 280 MRD. Euro.
Nur um mal die Größenordnungen zu vergleichen, die hier im Raum
stehen.
schrieb am 04.04.12 07:45:16
Antwort auf Beitrag Nr.:
42.993.400 von Cashlover am 03.04.12
09:39:35Vorallem wird es vermutlich deutlich weniger als
10 Mrd sein, weil das Schwarzgeld zum Teil schon woanders ist, z.B.
auf den Kanalinseln oder in Asien.
Ich bin gespannt, wie es mit dem Abkommen weitergeht. Die
Abwehrfront in der Schweiz wird auch grösser. Verschiedene Parteien
äussern sich neuerdings kritisch, weil die nun vereinbarten 41 %
als zu hoch angesehen werden.
schrieb am 04.04.12 08:37:34
Antwort auf Beitrag Nr.:
42.998.628 von Caravest am 04.04.12
07:45:16yep!
Schäuble versucht ja schon verzweifelt zu schlichten, gemäss dem
Motto "besser, den Spatz in der Hand....."
http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article2237214/Schaeuble-Das-Problem-ist-die-Ablehnungsfront-der-SPD.html
Sollte das ausgehandelte Abkommen durch den SPD Widerstand
scheitern, wäre praktisch garnix erreicht und D hätte obendrein
noch den "schwarzen Peter" in der Hand.
Deutschland müsste wieder zur rechtlich umstrittenen Praxis des
Datenankaufs zurückkehren (was künftig allerdings wohl etwas
schwieriger sein dürfte, da die Banken wohl mittlerweile ihre
Sicherungssysteme verbessert haben dürften), das Verhältnis zum
Nachbarn CH wäre nachhaltig gestört.
Am Ende kreiste der Berg und gebar (nicht mal) eine Maus
Ironischerweise wären die Gewinner dieser Eskalation letztlich
genau diejenigen, die man eigentlich schröpfen wollte.
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