checkAd

    Vereinigte Volksbank AG - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.04.12 21:37:38 von
    neuester Beitrag 20.06.12 15:24:09 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.173.702
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 8.545
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 15.04.12 21:37:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Vereinigte Volksbank AG
      Sindelfingen
      ISIN DE 0008116609
      (WKN: 811 660)
      Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
      am Montag, 23. April 2012, 17.30 Uhr (Einlass 16.30 Uhr)

      in der Kongresshalle in Böblingen, Ida-Ehre-Platz, 71032 Böblingen

      stattfindenden

      ordentlichen Hauptversammlung

      eingeladen.
      TAGESORDNUNG
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2011 mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
      2.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2011

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 in Höhe von Euro 4.492.630,00 wie folgt zu verwenden:
      Ausschüttung einer Bardividende von Euro 2,50 (Bardividende von Euro 2,00 zuzüglich Jubiläumsbonus von Euro 0,50) je Stückaktie auf 1.797.052 Stückaktien
      Euro 4.492.630,00
      ________________________________________________________________________________________________________________
      Bilanzgewinn Euro 4.492.630,00

      Soweit die Gesellschaft am Tag der Hauptversammlung eigene Aktien hält, wird der aus dem Ausschüttungsbetrag auf diese eigenen Aktien entfallende Anteil auf neue Rechnung vorgetragen.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
      5.

      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 die Audit GmbH Karlsruhe Stuttgart Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Karlsruhe zu wählen.
      6.

      Wahlen zum Aufsichtsrat

      Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 8 der Satzung sowie den §§ 95, 96 AktG und § 4 i.V.m. § 1 des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat zusammen. Er besteht aus 18 Mitgliedern. Davon werden 6 Mitglieder von den Arbeitnehmern gemäß den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes, 12 Mitglieder von der Hauptversammlung gewählt.

      Mit Ablauf der Hauptversammlung am 23. April 2012 scheiden turnusmäßig Herr Dr. Wolfgang Röhm und Herr Jürgen Früh aus dem Aufsichtsrat aus. Eine Wiederwahl ist möglich.

      Der Aufsichtsrat schlägt daher der Hauptversammlung vor,
      6.a)

      Herrn Dr. Wolfgang Röhm, Zeitungsverleger, Röhm Verlag KG, Sindelfingen
      6.b)

      Herrn Jürgen Früh, geschäftsführender Gesellschafter der Früh GmbH, Böblingen

      als Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

      Die Wahlen erfolgen für die gesetzlich und satzungsmäßig zulässige Amtszeit, d. h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 4. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.

      Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
      7.

      Änderung von § 14 Abs. 2 der Satzung

      Der Gesetzgeber hat die Vorschriften zur Einberufung der Hauptversammlung teilweise neu gefasst. Die Satzungsbestimmungen zur Einberufung der Hauptversammlung müssen sprachlich an diese Gesetzesänderungen angepasst werden.

      Nach § 123 Abs. 1 Satz 1 AktG ist die Hauptversammlung mindestens 30 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung einzuberufen. Dabei ist der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen (§ 121 Abs. 7 Satz 1 AktG). Dasselbe gilt für den Tag der Einberufung (§ 123 Abs. 1 Satz 2 AktG). Die Einberufungsfrist verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist für die Aktionäre (§ 123 Abs. 2 Satz 5 AktG). § 14 Abs. 2 der Satzung entspricht sprachlich nicht der heutigen Gesetzeslage. Daher muss § 14 Abs. 2 der Satzung geändert werden.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 14 Abs. 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
      „(2)

      Die Einberufung ist mindestens 30 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung unter Angabe der Tagesordnung im elektronischen Bundesanzeiger bekanntzumachen. Der Tag der Einberufung und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Die Einberufungsfrist verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung.“
      8.

      Änderung von § 15 der Satzung

      § 15 der Satzung ist an die neu gefassten gesetzlichen Bestimmungen zur Anmeldung der Aktionäre zur Hauptversammlung und zum Berechtigungsnachweis der Aktionäre anzupassen. Außerdem sind mittlerweile sämtliche Aktien, die sich nicht in Depotverwahrung befinden, für kraftlos erklärt worden. Auch aus diesem Grund ist eine Anpassung von § 15 der Satzung erforderlich.

      Änderung von § 15 Abs. 1 Satz 2 der Satzung

      Nach § 123 Abs. 2 Satz 2 AktG muss die Anmeldung der Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens 6 Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der Tag der Hauptversammlung ist nicht mitzurechnen (§ 121 Abs. 7 Satz 1 AktG). Dasselbe gilt für den Tag des Zugangs der Anmeldung (§ 123 Abs. 2 Satz 4 AktG). § 15 Abs. 1 Satz 2 der Satzung entspricht sprachlich nicht der heutigen Gesetzeslage. Daher muss § 15 Abs. 1 Satz 2 der Satzung geändert werden.

      Änderung von § 15 Abs. 2 lit. (a) Satz 2 der Satzung

      § 15 Abs. 2 lit. (a) Satz 2 der Satzung ist sprachlich an den neu gefassten § 15 Abs. 1 Satz 2 der Satzung anzupassen.

      Aufhebung von § 15 Abs. 2 lit. (c) der Satzung

      Da mittlerweile sämtliche Aktien, die sich nicht in Depotverwahrung befinden, für kraftlos erklärt worden sind, ist § 15 Abs. 2 lit. (c) der Satzung ersatzlos aufzuheben.

      Änderung von § 15 Abs. 2 lit. (d) der Satzung

      Durch die Streichung von § 15 Abs. 2 lit. (c) der Satzung muss § 15 Abs. 2 lit. (d) der Satzung nun neu bezeichnet werden.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
      8.a)

      § 15 Abs. 1 Satz 2 der Satzung in zwei Sätzen wie folgt neu zu fassen:

      „Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens 6 Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen.“
      8.b)

      § 15 Abs. 2 lit. (a) Satz 2 der Satzung in zwei Sätzen wie folgt neu zu fassen:

      „Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens 6 Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen.“
      8.c)

      § 15 Abs. 2 lit. (c) der Satzung ersatzlos aufzuheben.
      8.d)

      § 15 Abs. 2 lit. (d) der Satzung mit gleichbleibendem Wortlaut als § 15 Abs. 2 lit. (c) zu bezeichnen.
      9.

      Änderung von § 18 der Satzung

      Auf Grund einer Änderung von § 135 AktG stimmen die Verweise in § 18 der Satzung auf § 135 AktG nicht mehr. Daher muss § 18 der Satzung geändert werden. Um den Aktionären die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte zu erleichtern, soll die Satzung in Zukunft für die Erteilung der Vollmacht, ihren Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft die Textform ausreichen lassen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 18 der Satzung wie folgt neu zu fassen:


      „Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Textform. § 135 AktG bleibt unberührt.“
      Vereinigte Volksbank AG
      Der Vorstand
      Teilnahmebedingungen


      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind bei Aktien in Depotverwahrung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die (1.) sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und (2.) der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung dadurch nachgewiesen haben, dass sie der Gesellschaft eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über ihren Anteilsbesitz (Berechtigungsnachweis) vorlegen. Dieser Berechtigungsnachweis muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn des 02. April 2012, beziehen. Befinden sich die Aktien in einem Depot bei der Gesellschaft, ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes nicht erforderlich.


      Der Berechtigungsnachweis, falls ein solcher erforderlich ist, und die Anmeldung müssen der Gesellschaft bis spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung, also bis 16. April 2012, unter folgender Adresse zugehen: Vereinigte Volksbank AG, Gartenstraße 14, 71063 Sindelfingen.


      Ausreichend ist, dass der Anteilsbesitz am einundzwanzigsten Tag vor der Versammlung bestanden hat. Spätere Veränderungen des Anteilsbesitzes bleiben für das Teilnahme- oder Stimmrecht außer Betracht.
      Vollmachten

      Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht an der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Bezüglich der Bevollmächtigung wird auf § 18 der Satzung hingewiesen. Ergänzend wird für die Bevollmächtigung von und die Ausübung des Stimmrechts durch Kreditinstitute und geschäftsmäßig Handelnde auf die Vorschrift des § 135 AktG hingewiesen.
      Anträge und Wahlvorschläge zur Hauptversammlung

      Aktionäre können gemäß §§ 126, 127 AktG Gegenanträge zu den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats stellen und Wahlvorschläge machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten: Vereinigte Volksbank AG, Herrn Gernot Krafft, Gartenstraße 14, 71063 Sindelfingen, Telefax-Nr.: 07031/864-92201. Ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge, die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis 08. April 2012, der Gesellschaft zugehen, werden von der Gesellschaft im Internet unter www.diebank.de zugänglich gemacht.

      Die Gesellschaft wird im Internet unter www.diebank.de weitere Informationen zur Hauptversammlung zur Verfügung stellen.
      Unterlagen zur Hauptversammlung

      In den Geschäftsräumen der Gesellschaft liegen seit Einberufung der Hauptversammlung der Jahresabschluss und der Lagebericht jeweils für das Geschäftsjahr 2011, der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2011 zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Vorlagen erteilt.



      Sindelfingen, im März 2012

      Vereinigte Volksbank AG

      Der Vorstand

      quelle ebundesanzeiger vom 09.03.2012
      Avatar
      schrieb am 20.06.12 15:24:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zur Info: Die Aktie wird bei Valora gehandelt:

      http://valora.de/valora/kurse?isin=DE0008116609

      Die Gesellschaft hiess übrigens bis 1994 "Volksbank Böblingen AG" und ist hier zu finden: http://www.diebank.de/die_bank/das_sind_wir/teilhaberschaft/…


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Vereinigte Volksbank AG