Phishing war nur der Anfang. Eine Weiterentwicklung ist das
DNS-Spoofing, eine technische Manipulation, mit der im Browser die
korrekte Internet-Adresse der Bank vorgegaukelt wird. Die
angezeigte Webseite liegt jedoch auf dem Computer eines
Betrügers.
Wird auf dieser anscheinend echten Seite mit der anscheinend echten
URL die Bank-Transaktionsnummer (TAN) angegeben, müssen die
betrogenen Bankkunden für den Schaden in der Regel selber
aufkommen. Dies entschied der Bundesgerichtshof am Dienstag (Az.:
XI ZR 96/11) und wies damit die Klage eines Rentners zurück, von
dessen Konto 5.000 Euro nach Griechenland überwiesen wurden. Der
korrekte Aufruf der Website der Bank wurde technisch in den Aufruf
einer betrügerischen Seite umgeleitet. Doch habe der Kunde mit der
Eingabe der TAN bzw. mehrerer TANs "die im Verkehr erforderliche
Sorgfalt außer Acht gelassen", urteilte der Bundesgerichtshof in
Karlsruhe.
Pressemitteiliung des BGH:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/doc…
Nachricht: Phishing wird zum Auslaufmodell - Betrüger rüsten
auf
http://www.wallstreet-online.de/nachricht/4909328-roundup-ph…