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    Ist die Pendlerpauschale wiklich eine Subvention? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.05.12 13:48:59 von
    neuester Beitrag 15.05.12 17:42:30 von
    Beiträge: 11
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      schrieb am 14.05.12 13:48:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Geht man mal davon aus ,das man ein Sparsames Auto fährt, welches 7,5 Liter Benzin/100 km fährt, dann kosten 100 km Autofahren bei einem Spritpreis von 1,6 Euro/Liter genau 9,6 Euro.

      Der Steuranteil von diesen 12 Euro beträgt 6,82 Euro(Mehrwertsteuer und Meneralölsteuer).

      Wenn man zur Arbeit hinfährt, muss man auch wieder zurückfahren, ist die Arbeitsstelle 100 km entfernt, so zahlt man insgesamt 13,64 Euro Steuern.

      Als Pendlerpauschale werden 30 cent/km angesetzt,und zwar nur für die einfache Fahrt, d.h die Rückfahrt wird nicht mitgezählt.

      Somit sind es bei 100 Fahrkilometern 30 Euro.

      Gesetzt den Fall,man zahlt den Spitzensteuersatz, kann man 44,5 Prozent dieser 30 Euro zurückgekommen(incl Solidaritätszuschlag) also insgesamt 13,35 Euro.

      Merke! Die angebliche Steuersubvention bei der Pendelrpauschale wird nur dann zu einer Subvention, wenn man Spitzensteuer zahlt und das Auto weniger als 7,5 Liter/100 km verbraucht
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.05.12 14:25:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.161.826 von superdaytrader am 14.05.12 13:48:59Die Höhe der Entfernungskilometer zur Arbeitstelle sind teilweise beruflich und teilweise privat veranlasst.
      Für diejenigen Entfernungskilometer, die privat veranlasst sind, stellt die Entfernungspauschale eine Subvention dar, der Rest sind echte Werbungskosten.
      Wie hoch der privat veranlasste Anteil an der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist, kann man praktisch nicht objektiv bestimmen und kann bei jedem anders sein.
      Avatar
      schrieb am 14.05.12 14:45:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zitat von MakeCashNotWar: Die Höhe der Entfernungskilometer zur Arbeitstelle sind teilweise beruflich und teilweise privat veranlasst.
      Für diejenigen Entfernungskilometer, die privat veranlasst sind, stellt die Entfernungspauschale eine Subvention dar, der Rest sind echte Werbungskosten.
      Wie hoch der privat veranlasste Anteil an der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist, kann man praktisch nicht objektiv bestimmen und kann bei jedem anders sein.


      Du meinst für den Fall,dass ich die Fahrt zur Arbeit mit einem Besuch im Puff verbinde, weil meine Lieblingsnutte nicht in meiner Heimatstadt ist, sondern in der Nähe der Arbeitsstelle?:confused:
      Avatar
      schrieb am 14.05.12 14:57:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      Nein. Ich meinte, dass die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auch von der Wahl des Wohnorts abhängt. Bei dieser Wahl spielen auch private Gründe eine Rolle.
      Also für den Fall, dass du lieber in der Nähe deiner Lieblingsnutte wohnen willst, als in der Nähe deiner Arbeitsstelle. ;)
      Avatar
      schrieb am 14.05.12 15:21:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zitat von MakeCashNotWar: Nein. Ich meinte, dass die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auch von der Wahl des Wohnorts abhängt. Bei dieser Wahl spielen auch private Gründe eine Rolle.
      Also für den Fall, dass du lieber in der Nähe deiner Lieblingsnutte wohnen willst, als in der Nähe deiner Arbeitsstelle. ;)



      Es ist immer schön ,wenn man einen komplizierten Sachverhalt anhand eines für jeden nachvollziehbaren Sachverhaltes verständlich macht.:laugh::laugh::laugh:

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      Avatar
      schrieb am 14.05.12 18:16:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      Natürlich ist die Pendlerpauschale eine Subvention. Warum soll ich dafür zahlen, daß jemand anders meint, unbedingt 100 km von seiner Arbeit weg wohnen zu müssen? Das ist seine eigene Entscheidung, und die Folgen davon sollte jeder selbst tragen.

      Mir ist klar, daß jetzt gefühlte 46 Beiträge mit dem Tenor "Aber man hat nicht immer die Wahl" und "In München ist der Wohnraum so teuer" kommen.

      Aber genau das ist doch das, woran unser Steuersystem krankt: Für jeden Einzelfall gibt es Ausnahmen und Sonderregeln, die eine vermeintliche Gerechtigkeit herstellen sollen. In Wahrheit werden damit Steuer- und Sozialrecht unüberschaubar und ungerecht.
      Avatar
      schrieb am 14.05.12 18:52:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zitat von JuliaPapa: Natürlich ist die Pendlerpauschale eine Subvention.


      Wie oben beschrieben stellt die Pendlerpauschale zumindest teilweise auch echte Werbungskosten dar. Es können ja schließlich nicht alle Arbeitnehmer neben ihrer Arbeitsstätte eine Wohnung beziehen.


      Zitat von JuliaPapa: Mir ist klar, daß jetzt gefühlte 46 Beiträge mit dem Tenor "Aber man hat nicht immer die Wahl" und "In München ist der Wohnraum so teuer" kommen.

      Aber genau das ist doch das, woran unser Steuersystem krankt: Für jeden Einzelfall gibt es Ausnahmen und Sonderregeln, die eine vermeintliche Gerechtigkeit herstellen sollen. In Wahrheit werden damit Steuer- und Sozialrecht unüberschaubar und ungerecht.


      Ich denke, dass die meisten gegen die Abschaffung der Pendlerpauschale gar nichts einzuwenden hätten, wenn das Steuerrecht tatsächlich mal radikal vereinfacht werden würde, so das es so gut wie keine Abzugsmöglichkeiten mehr gibt, bei gleichzeitiger Absenkung der Steuersätze.
      Aber wieso sollte man die Abzugsfähigkeit der Fahrtkosten abschaffen, wenn sonst alle anderen Abzugsmöglichkeiten und die Steuersätze gleich bleiben. Es stellt sich dann die Fragen warum ausgerechnet die Entfernungspauschale.

      Ich finde, Steuervereinfachung ganz oder gar nicht.
      Avatar
      schrieb am 14.05.12 19:55:27
      Beitrag Nr. 8 ()
      Aufwendungen des Arbeitnehmersfür den Weg zwischen Wohnung und
      regelmäßiger Rbeitsstelle,sind Werbungskosten wie andere Werbungskosten
      auch.Da gibt es nichts "rumzudeuteln"
      Gilt übrkigens auch bei Benutzung öffentl.Verkehrsmittel,oder Fahrrad
      oder von mir aus zu Fuß.
      Avatar
      schrieb am 15.05.12 15:34:03
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo,

      Aber wieso sollte man die Abzugsfähigkeit der Fahrtkosten abschaffen,
      Vielleicht, weil gerade die Pendlerpauschale umweltschädlich ist? Wenn es nämlich teurer wäre, jeden Tag in den Nachbarort zu fahren als gleich dorthin zu ziehen, würde jede Menge Energie eingespart.

      Übrigens ist das doch kein neues Thema, eine ehemalige Regierung hat doch schon mal das Werkstorprinzip eingeführt. Zwar hatte auch diese Regelung schwächen, aber es war imho der richtige Weg.
      Leider ist das dann auf recht seltsame Weise doch wieder geändert worden (die Medien hatten geschrieben, dass das Gesetz verfassungswidrig sei - das war zwar verkürzt und falsch wiedergegeben, aber die Politik konnte dann nicht mehr anders, auch wahlkampfgeprägt).

      Der Steuranteil von diesen 12 Euro beträgt 6,82 Euro(Mehrwertsteuer und Meneralölsteuer).
      Welche 12 Euro, weiter oben schreibst du doch 9,6 Euro? (ich weiß, da hast du dich verrechnet:-)

      Und was haben die Verbrauchssteuern mit den Werbungskosten zu tun?
      Meinst du das in der Art, dass es dem Staat egal sein kann, wenn jemand etwas von der Steuer absetzt und dadurch dann gleichzeitig wieder zwangsweise Steuern in einen anderen Topf zahlt?
      Dann könnte der Staat aber praktisch auch Energieverschwendung direkt fördern (etwa KFZ-Steuerbefreiung für Spritfresser:-). Zum Glück ist das Steueraufkommen aber nicht das einzige Interesse des Staates.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 15.05.12 16:17:11
      Beitrag Nr. 10 ()
      ja es ist eine Subvention
      Avatar
      schrieb am 15.05.12 17:42:30
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zitat von reckoner: Hallo,

      Aber wieso sollte man die Abzugsfähigkeit der Fahrtkosten abschaffen,
      Vielleicht, weil gerade die Pendlerpauschale umweltschädlich ist? Wenn es nämlich teurer wäre, jeden Tag in den Nachbarort zu fahren als gleich dorthin zu ziehen, würde jede Menge Energie eingespart.


      Die Realität sieht aber meistens so aus, dass Ehemann und Ehefrau Arbeitsplätze haben, die sich nicht im selben Ort befinden. Einer muss dann halt jeden Tag in den Nachbarort fahren.


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