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Zitat von MakeCashNotWarDie Höhe der Entfernungskilometer zur Arbeitstelle sind teilweise beruflich und teilweise privat veranlasst.
Für diejenigen Entfernungskilometer, die privat veranlasst sind, stellt die Entfernungspauschale eine Subvention dar, der Rest sind echte Werbungskosten.
Wie hoch der privat veranlasste Anteil an der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist, kann man praktisch nicht objektiv bestimmen und kann bei jedem anders sein.

Zitat von MakeCashNotWarNein. Ich meinte, dass die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auch von der Wahl des Wohnorts abhängt. Bei dieser Wahl spielen auch private Gründe eine Rolle.
Also für den Fall, dass du lieber in der Nähe deiner Lieblingsnutte wohnen willst, als in der Nähe deiner Arbeitsstelle.



Zitat von JuliaPapaNatürlich ist die Pendlerpauschale eine Subvention.
Zitat von JuliaPapaMir ist klar, daß jetzt gefühlte 46 Beiträge mit dem Tenor "Aber man hat nicht immer die Wahl" und "In München ist der Wohnraum so teuer" kommen.
Aber genau das ist doch das, woran unser Steuersystem krankt: Für jeden Einzelfall gibt es Ausnahmen und Sonderregeln, die eine vermeintliche Gerechtigkeit herstellen sollen. In Wahrheit werden damit Steuer- und Sozialrecht unüberschaubar und ungerecht.
Aber wieso sollte man die Abzugsfähigkeit der Fahrtkosten abschaffen,Vielleicht, weil gerade die Pendlerpauschale umweltschädlich ist? Wenn es nämlich teurer wäre, jeden Tag in den Nachbarort zu fahren als gleich dorthin zu ziehen, würde jede Menge Energie eingespart.
Der Steuranteil von diesen 12 Euro beträgt 6,82 Euro(Mehrwertsteuer und Meneralölsteuer).Welche 12 Euro, weiter oben schreibst du doch 9,6 Euro? (ich weiß, da hast du dich verrechnet:-)
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