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    Probleme mit Medienfonds von Hannover Leasing - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.05.12 14:04:23 von
    neuester Beitrag 29.01.20 11:43:11 von
    Beiträge: 357
    ID: 1.174.516
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      Avatar
      schrieb am 28.05.12 14:04:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich bin an einem Leasing-Medienfonds von Hannover Leasing beteiligt. Bekanntlich gibt es mit diesen Fonds Probleme, wie eventuelle Aberkennung der Anfangsverluste. Hinzu kommt bei Hannover Leasing, dass die Steuerfahndung ermittelt (hat). :mad:

      Vielleicht kann hier ein Gedankenaustausch entstehen. Zu Fragen wie Schadenersatz, Prospekt- und Beratungsfehlern, Kick-Back-Zahlungen, Verjährung, Güteverfahren, Klagen usw.

      Selbst bei Aberkennung der Anfangsverluste sind die Leasing-Medienfonds (Garantiefonds) gar nicht so schlecht, da dann die hohe Schlusszahlung nicht oder kaum versteuert wird. Natürlich bleibt ein Schaden für die Anleger, vor allem durch die Zinsen einer Steuerrückzahlung für das Anfangsjahr. Zumindest diese Zinsen sollte/müsste Hannover Leasing erstatten (bei Schadenersatzklage), falls es so weit kommt.

      Aber erhalten die Anleger am Ende der Fondslaufzeit tatsächlich die hohe Schlusszahlung ausbezahlt? Oder könnte es selbst da noch Probleme geben? Und wenn ja, welche?

      Viele Grüße
      Ein Betroffener
      Avatar
      schrieb am 28.05.12 15:06:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      geht es um den lord of the ring-fonds? Da geht es ja tatsächlich gleich 2 Fragestellungen, die grundsätzliche Steuerthematik und dabeben auch die Thematik der Steuerfahndung.

      Bei Aberkennung der STeuervorteile ist der Fonds ein Fiasko
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.05.12 15:58:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.217.781 von hasni am 28.05.12 15:06:49Nein, es geht nicht um Lord of the Rings, sondern um Magical Productions (Fonds Nr. 142).

      Aber soviel ich weiß, sind die Leasing-Medienfonds von Hannover Leasing alle etwa gleich „gestrickt“. Im Gegensatz zu den unternehmerischen Medienfonds.

      Daher müssten die Auswirkungen einer Aberkennung von Anfangsverlusten und evtl. der Steuerfahndung bei allen Leasing-Medienfonds von Hannover Leasing in etwa gleich sein!? Oder gibt es doch größere Unterschiede?
      Avatar
      schrieb am 29.05.12 15:09:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      habe den lord of the rings fonds, aber da genau dieselben Probleme
      Avatar
      schrieb am 11.06.12 21:18:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zitat von hasni: habe den lord of the rings fonds, aber da genau dieselben Probleme


      Was hast du gemacht? Klage eingereicht oder sonstwas? Oder nichts?

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      schrieb am 24.07.12 11:44:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      Interessant ist ja auch, dass gegen die Geschäftsführung der Hannover Leasing in Pullach bei München das Verfahren von der Staatsanwaltschaft München offenbar eingestellt wurde, obwohl die Steuerfahndung in ihrem Bericht festgestellt hat, dass Gelder nur bei einer Bank geparkt wurden und nicht in die Produktion geflossen sind.

      Geschäftsführer Andreas Schmidt von VIP Medienfonds dagegen wurde wegen des gleichen Verdachts damals in U-Haft genommen und nach Anklage schliesslich zu 6 Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung verurteilt.
      Avatar
      schrieb am 30.07.12 19:48:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      und wie siehst Du die steuerliche Problematik, die ja eine Vielzahl von Filmfonds ähnlich betrifft ?
      Avatar
      schrieb am 31.07.12 19:46:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      Habe auch Lord of the rings, mußte Steuer nachzahlen, FA in Berlin betreibt jetzt Zwangsversteigerung meiner Immobilie nur für die Zinsen, nicht zu fassen. Wer hat ähnliche Probleme, was kann man tun?
      Avatar
      schrieb am 31.07.12 20:37:12
      Beitrag Nr. 9 ()
      du hättest Aussetzung der Vollziehung beantragen können
      Avatar
      schrieb am 01.08.12 18:33:26
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hab ich heute, in München, werden sie darauf eingehen? Die Zusage galt für den Anfangsverlust, jetzt wird ja alles in Frage gestellt, was hat HL denn mit dem Geld gemacht, anstatt einen Film zu produzieren?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.08.12 20:23:56
      Beitrag Nr. 11 ()
      die steuerliche Problematik betrifft wohl eine vielzahl von Filmfonds, nicht nur Hannover Leasing. Am besten bei Hannover leasong anrufen, und den aktuellen Verfahrensstand einholen.
      Avatar
      schrieb am 01.08.12 22:28:48
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.446.677 von Coraausberlin am 01.08.12 18:33:26Hallo Cora,
      für die AdV bist Du ja schon spät dran - das wäre doch schon letztes Jahr nötig gewesen und konnte m.W. nach nur über die Fondsgesellschaft beantragt werden (dazu gab es ja entsprechende Infos der Gesellschaft).

      Aber vielleicht klappt es ja doch noch! Ich drück die Daumen!

      HL hat m.W. die selbe Konstruktion wie alle anderen grossen Medienfondsanbieter (VIP mal abgesehen, die gingen einen ganz anderen Weg, der aber ins Verderben führte).

      Bei den Medienfonds ist das steuerrechtliche Problem mittlerweile "im Griff" (sprich die steuerlichen Anfangsverluste sind sicher).

      HL hatte nur das Pech, dass ein Steuerfahndung lief und daher diese Fonds nicht in der neuen Regelung beinhaltet sind. M.E. dürfte das aber nur eine Frage der Zeit sein ... wie gesagt meines Erachtens!

      Rene
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.08.12 23:08:58
      Beitrag Nr. 13 ()
      Im Stern Heft 5/12 stand jedenfalls, die Steuerfahndung München habe in ihrem Bericht 2010 festgestellt, die Gelder seien in Wahrheit über einen ausgeklügelten Buchungskreislauf nur bei der Dependance der Landesbank in Dublin geparkt worden.

      Wo ist den da der Unterschied zu VIP Fonds?
      Avatar
      schrieb am 02.08.12 19:56:32
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.447.470 von ReneBanker am 01.08.12 22:28:48Hallo Cora,
      habe mir jetzt nochmal die letzten Infos zum Rush-Hour-2 angesehen - müsste aber für die Lord-of-the-Rings-Fonds genauso gelten.

      Die Fondsgesellschaft legt doch grundsätzlich mal für alle Zeichner AdV ein ... hast Du gesondert widersprochen?

      Rene
      Avatar
      schrieb am 07.08.12 18:09:38
      Beitrag Nr. 15 ()
      in letzter Zeit wird man ja bei geradezu allen geschlossenen Beteiligungen von Anwälen bombardiert, die die Fondsgesellschaften oder die Verkäufer der Fonds belangen wollen. Bei den Filmfonds gibt es mE auch Klagegemeinschaften. Wobei mir alles auch irgendwie etwas suspekt vorkommt.

      Wie ist denn der letzte Stand bei Hannover Leasing?
      Avatar
      schrieb am 18.08.12 10:30:07
      Beitrag Nr. 16 ()
      Zitat von ReneBanker: ...
      Bei den Medienfonds ist das steuerrechtliche Problem mittlerweile "im Griff" (sprich die steuerlichen Anfangsverluste sind sicher).

      HL hatte nur das Pech, dass ein Steuerfahndung lief und daher diese Fonds nicht in der neuen Regelung beinhaltet sind. M.E. dürfte das aber nur eine Frage der Zeit sein ... wie gesagt meines Erachtens!

      Rene


      Hallo Rene,

      „... die steuerlichen Anfangsverluste sind sicher“!!!

      Das ist mir neu. Wo hast du diese Info her?
      Soweit mir bekannt ist, sind die Anfangsverluste alles andere als sicher.

      Hannover Leasing hat Klage gegen die Aberkennung der Anfangsverluste etc. eingereicht, die noch nicht von den Gerichten entschieden ist. Das Ganze kann sich im schlimmsten Fall noch Jahre hinziehen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.08.12 13:12:01
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.507.995 von bulle8080 am 18.08.12 10:30:07Hallo Bulle,
      Du hast mein Zitat ja eingestellt, aber anscheinend nicht weitergelesen!

      Bei (nahezu allen) Medienfonds sind die anfänglichen Verluste sicher!
      Die HL-Fonds fallen (bisher) nicht unter diese Regelung, da ein Steuerfahndungsverfahren lief.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 20.08.12 10:22:08
      Beitrag Nr. 18 ()
      hallo ReneBanker,

      so ganz richtig kann das nicht sein, denn das Steuerfahndungsverfahren gegen HL ist eingestellt, haben die schon vor einigen Monaten vermeldet. Trotzdem liegt da kein positiver Bescheid vor, dass die Verluste sicher sind
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.08.12 21:24:17
      Beitrag Nr. 19 ()
      Zitat von ReneBanker: ...
      Bei (nahezu allen) Medienfonds sind die anfänglichen Verluste sicher!


      Hallo Rene,

      wie geschrieben, das ist mir neu. Wo hast du diese Info her???

      Bitte um Quellen!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.08.12 22:00:40
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.518.129 von bulle8080 am 21.08.12 21:24:17Hallo Bulle,
      also bei den mir zugänglichen Medienfonds (bspw. KGAL, LHI) sind die (wieder retour) berichtigten Steuerabrechnungen schon seit Ende letzten Jahres erlassen worden. Die anfänglichen negativen Steuerergebnisse sind damit sicher!

      Grundlage ist ein rechtskräftiges Urteil des FG München vom April 2011. Darauf gibt es ein Schreiben den FA München, Abteilung III in dem bestätigt wird, dass ein abstraktes Schulverhältnis nicht mehr angenommen wird. (Allerdings wird noch gestritten, ob die Schlusszahlung erst bei Fondsende oder bereits ratierlich während der Laufzeit aufgelöst wird):

      Ausgenommen sind Fonds, die von der Steuerfahndung geprüft wurden oder werden (Hannover Leasing) und Fonds, die Vermarktungskostenzuschüsse (VIP) als Betriebsausgaben absetzen wollten.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 21.08.12 22:09:27
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.510.883 von hasni am 20.08.12 10:22:08Hallo Hasni,
      lt. dem Schreiben des FA München, Abteilung III von Anfang August hat sich das FA davon verabschiedet, von einem abstrakten Schuldverhältnis auszugehen - damit sich die anfängliche steuerlich Verluste sicher.

      Leider gilt dies lt. dem SChreiben nicht für Fonds, bei denen die Steuerfahndung geprüft hat oder prüft - also für die HL-Fonds (unabhängig davon, dass die Steuerprüfung mittlerweile abgeschlossen ist).

      Als neuesten strittigen Punkt hat das FA nun entdeckt, dass es SCheinverträge gegeben haben soll und daher die anfänglichen steuerliche Verluste nicht gültig sind - also eine neue Angriffsfront. Es gibt aber noch keinen neuen Steuerbescheid, so dass auch noch kein Einspruch/Klage dagegen durchgeführt werden kann. Das dauert also noch!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 24.08.12 14:48:37
      Beitrag Nr. 22 ()
      danke für Info. Wobei ich mich frage, warum STA die ERmittlungen endgültig eingestellt hat, wenn es denn angeblich Scheinverträge gegeben haben soll. Macht doch keinen Sinn, jedenfalls aus meiner Sicht

      Für mich sieht es so aus, als ob da immer neue Vorwürfe nachgeschoben werden sollen. Insbesondere wenn man bedenkt, dass das ja eine Fonds aus dem Jahr 2000 oder 2001 ist
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.08.12 22:21:49
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.529.897 von hasni am 24.08.12 14:48:37Hallo,

      weiß jemand, ob es Sammelklagen gegen Medienfondsinitiatoren gibt? Zwar gibt es in Deutschland keine echte Sammelklagen nach US-amerikanischem Vorbild. Aber es sind Streitgenossenschaften, juristisch "subjektive Klagehäufungen" genannt, möglich. Gerade bei Prospekthaftungsfällen könnten solche Streitgenossenschaften sinnvoll sein. Sicher scheuen sehr viele Medienfondsanleger das Risiko von Einzelklagen, vor allem die ohne Rechtschutzversicherung.

      Nachtrag:
      Ich habe gehört, KWAG (www.kwag-recht.de) hat die ein oder andere "subjektive Klagehäufung" am laufen.
      Avatar
      schrieb am 25.08.12 08:23:28
      Beitrag Nr. 24 ()
      habe mal gegoogelt, und ua dies gefunden

      http://www.presseportal.de/pm/80462/2171929/hannover-leasing…

      allerdings ist meine Erfahrung, dass inwzischen Kommanditisten bei einer Unmenge von geschlossenen Fonds von RAen angeschrieben werden, die ihre "Tätigkeit" zumindestens indirekt anbieten wollen.

      Bei Hannover Leasing - herr der Ringe ist natürlich zusätztzlich eine leidvolle Erfahrung der Kommanditisten, dass ein Film, der zu einem der erfolgreichsten in der Filmgeschichte gehört, für die die Kommanditisten zu einem stetigen und bisher nicht gelösten Dauerproblem geworden ist.
      Und diese Fonds wurden ja auch als steuerlich abgesichert und ohne Risiko für die Zeichner von den Vermittlern vermarktet
      Avatar
      schrieb am 28.08.12 14:34:09
      Beitrag Nr. 25 ()
      Auch sehr interessant:

      http://www.stern.de/wirtschaft/news/film-und-medienfonds-sta…

      Mich würde mal interessieren, warum der Geschäftsführer von VIP Medienfonds damals in Bayern für soetwas zu sieben Jahren Haft wegen Steuerstraftaten verurteilt wurde aber bei Hannover Leasing alle frei rumlaufen.
      Avatar
      schrieb am 05.10.12 21:52:05
      Beitrag Nr. 26 ()
      Hannover Leasing hat per Post informiert, dass die Anleger des Medienfonds „Magical“ Productions demnächst geänderte Steuerbescheide ab 2002 erhalten mit nahezu vollständiger Aberkennung der Anfangsverluste.

      Gleichzeitig geben sie Durchhalteparolen aus und sind sich sicher, dass die Finanzgerichte zugunsten von ihnen und den Anlegern entscheiden.

      Gibt es hier im Forum Leute, die gegen Hannover Leasing Klage eingereicht haben?
      Wie schätzt ihr die Erfolgsaussichten ein?

      Anscheinend haben nur wenige von hunderten oder tausenden betroffenen Anlegern geklagt.
      Avatar
      schrieb am 06.10.12 09:55:52
      Beitrag Nr. 27 ()
      Renebanker, der ja gewöhnlich gut unterrichtet ist, hatte ja kürzlich geschreiben, dass das steuerliche Thema bei den Filmfonds inzwischen wohl im Sinne der Kommanditisten gelöst ist, bei Hannover Leasing aber das zustätzliche Problem der staatsanwaltlichen Ermittlungen bestünde.

      Wenn ich die letzten Infos von Hannover Leasing richtig verstehe, sind aber die staatsanwaltichen Ermittlungen eingestellt, jedenfalls beim Filmfonds Herr der Ringe.

      Ich werde immer misstrauischer bei Hannover Leasing. Und halte auch die Kommunikationspolitik gegenüber den Kommanditisten für unverantworlich. Offensichtlich soll da auch auf Zeit gespielt werden, denn es spielen ja Verjährungsgesichtspunkte eine Rolle, wenn es um Ansprüche gegen Hannvoer Leasing geht.

      Was da tatsächlich abläuft, ist mir selber auch völlig unklar
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.10.12 21:58:14
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.685.440 von hasni am 06.10.12 09:55:52Hallo Hasni,
      leider hat die Steuerfahndung ihre Ermittlungen nicht eingestellt, sondern nur beendet (mit einem für die betroffenen Fonds schlechten Bericht). Wie es mit den staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen die Geschäftsführer der HL aussieht, weiß ich aber momentan gar nicht.

      Die beiden HdR-Filme (Lords Zweite und Lords Dritte) sind leider wie sechs weitere von dem Bericht der Steuerfahndung betroffen - mit der Folge, dass das Finanzamt die anfänglichen steuerliche Verluste hier nicht akzeptieren will.

      Dagegen wurde lt. meinen Infos inzwischen Sprungklage bei eineem Fonds eingereicht und man will bald (evtl. noch im Winter/Frühjahr) ein Gerichtsurteil erreichen (das dann evtl. bis an BFH weitergeht).

      Ich finde die Kommunikation der Hannover Leasing eigentlich recht offen - aber das ist nur meine Meinung.

      Wenn Du die Verjährung befürchtest, wende Dich doch an Deinen Ansprechpartner und lass Dir im Zweifel einen Verzicht auf die "Einrede der Verjährung" bestätigen.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 09.10.12 09:52:34
      Beitrag Nr. 29 ()
      danke für die Info. Verzicht der Einrede von Hannover Leasing oder von vermittelnder Bank- oder beides?

      danke!
      Avatar
      schrieb am 09.10.12 10:29:06
      Beitrag Nr. 30 ()
      Zitat von ReneBanker: Wenn Du die Verjährung befürchtest, wende Dich doch an Deinen Ansprechpartner und lass Dir im Zweifel einen Verzicht auf die "Einrede der Verjährung" bestätigen.
      Rene

      Verzicht auf die "Einrede der Verjährung":
      Könnt ihr vergessen.

      Ich hatte vor wenigen Wochen bei Hannover Leasing um einen Verjährungsverzicht gebeten. Dieser wurde mir nicht gewährt (in schriftlicher Antwort mit den üblichen Versprechungen, man werde die Prozesse schon gewinnen).

      Für die von der Steuerfahndung betroffenen Fonds von Hannover Leasing sieht es wahrscheinlich schlecht aus bzw. bis zu einer endgültige Klärung können noch Jahre vergehen.

      Die meisten Anleger gehen dann leer aus wegen der längst eingesetzten Verjährung. :mad:

      Daher auch meine Frage (etwas weiter oben), ob Leute Klage eingereicht haben. Ich noch nicht, denke aber darüber nach. Da ich nicht rechtschutzversichert bin, ist es eine schwere Entscheidung. Bei mir wird im Dezember Verjährung eintreten.
      Avatar
      schrieb am 09.10.12 13:55:52
      Beitrag Nr. 31 ()
      also wenn die staatsanwaltlichen Ermittlungen etwas ergeben sollten, und aktuell weiss ja offensichtlich niemand was da bei Hannover Leasing abgekaufen ist, dürfte doch wohl die Verjährung erst dann beginnen, wenn man auch weiss, was da tatsächlich gelaufen ist. bin da aber nicht sicher, ob dem auch so ist

      Wenn ein Verjahrungsverzicht abglehnt wird mit dem Hinweis, dass man schon den Prozess gewinnen werde, dann spricht das eindeutig gegen Hannover Leasing. Wer sich korrekt verhält, braucht ja wohl einen Verjährungsverzicht nicht zu fürchten, und würde ihn sofort anbieten.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.10.12 23:32:46
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.693.431 von hasni am 09.10.12 13:55:52Hi Hasni,
      solltest Du Dich wirklich gegen die Verjährungseinrede sichern wollen, müsstest Du dann wahrscheinlich jetzt schon einen Anwalt aufsuchen, der dann ein entsprechendes offizielles Schreiben aufsetzt (kostet halt).

      Auf ein freundliches Schreiben mit der Bitte auf die Verjährung zu verzichten führt da mit Sicherheit zu keinem Erfolg.

      Davon abgesehen - die selbe Diskussion kam auch vor 1-2 Jahren bei den anderen Medienfonds auf, die heute steuerlich so ziemlich auf der sicheren Seite sind. Nur weil es mal nicht wie ursprünglich geplant läuft, heisst das nicht, das die HL hier irgendwas "drehen" will.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 10.10.12 09:42:34
      Beitrag Nr. 33 ()
      danke Rene für Deine immer fundierten Beiträge, so etwas findet sich bei w.o. leider immer seltener.

      Wäre Hannover Leassing sicher, dass man sich korrekt verhalten hätte, sollte der Verzicht auf Verjährungseinrede selbstverständlich sein. Eine Ablehnung derselben ist ja schon fast ein Schuldeingeständnis, jedenfalls meiner Auffassung nach.
      Avatar
      schrieb am 13.05.13 08:41:42
      Beitrag Nr. 34 ()
      Hallo,

      ich würde den Thread gerne nach oben holen.
      Ich bin beteiligt an Hannover Leasing 142 Magical Productions.
      Mittlerweile liegen die geänderten Steuerbescheide vor, die Anfangsverluste wurden nahezu vollständig aberkannt.
      Ich habe Ende 2012 einen Güteantrag gegen HL und die Helaba (nicht gegen eine beratende Bank, da ich ohne Bank gezeichnet hatte) eingereicht, der die Verjährung bis Mitte Juni 2013 hemmt.
      In meinem Fall kommt eine Klage also nur gegen HL und/oder die Helaba in Frage.
      Sämtliche Anwälte erzählen mir immer, dass die Chancen ausgezeichnet stehen...
      Dass die Chance, gegen beratende Banken bei Kickback zu gewinnen, recht gut ist ist bekannt.
      Wie sieht es aber bei einer Klage direkt gegen HL oder Helaba aus? Geht irgendwer diesen Weg und kann von Erfolgen oder Misserfolgen berichten?
      Interessanterweise findet man im Internet hierzu ausser reichlich Anwaltswerbung erstaunlich wenig Fakten...

      Ich würde mich freuen, wenn jemand aus erster (oder zumindest aus zweiter) Hand berichten könnte...

      Gruß
      Sirius
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.05.13 22:37:34
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.618.163 von sirius328 am 13.05.13 08:41:42Hallo sirius328,

      ich habe auch vor der sehr schweren Entscheidung gestanden Klage einzureichen oder nicht (bin auch nicht rechtsschutzversichert).

      Ich habe mich gegen eine Klage entschieden, da mir das (finanzielle) Risiko und der Aufwand zu groß war. Soweit ich weiß, sind viele Klagen zumindest in der ersten Instanz zuungunsten von Anlegern entschieden worden und wer geht schon ohne Rechtsschutzversicherung in weitere Instanzen?

      HL hat gegen die Finanzverwaltung geklagt und ich hoffe, das die Finanzgerichte HL recht geben. HL ist fest davon überzeugt, wie sie den Anlegern immer wieder mal mitteilen.

      Viele Grüße
      Avatar
      schrieb am 21.06.13 12:37:26
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.618.163 von sirius328 am 13.05.13 08:41:42Hallo Sirius,

      bin in der gleichen Situation wie du, habe allerdings Zeit bis Anfang September, um zu entscheiden, ob ich den Klageweg gehe. Wie hast du dich entschieden und was sind deine nächsten Schritte, falls du dich für eine Klage entschieden hast? Habe zwar eine Rechtsschutzversicherung, die hat aber die Kostenübernahme abgelehnt mit der Begründung, dass Fremdfinanzierung Vermögensanlagen per AGB ausgeschlossen sind.

      Gruß wouser01
      Avatar
      schrieb am 10.11.13 11:45:41
      Beitrag Nr. 37 ()
      hallo sirius328,
      wann soll die verhandlung zwischen HL und der finanzverwaltung sein? weisst du das? ich verstehe nicht, warum bei so vielen geschädigten nur so wenig resonanz im internet zu finden ist. wo seid ihr alle? wir müssen und doch zusammenschließen und austauschen um etwas zu bewegen. also meldet euch. Gruss elizabeth
      Avatar
      schrieb am 17.11.13 20:18:11
      Beitrag Nr. 38 ()
      Der Hannover Leasing 142 ist so wie aussieht nur eine Festgeldanlage laut Steuerfahndung.
      Das Geld was eingenommen wurde in einen Geldkreislauf der Helaba gebracht worden. Die Anleger haben sich selbst ein Darlehn gegeben und nebenbei eine Festgeldanlage bei Heleba getätigt. Dies stand natürlich nicht in den Prospekten sowie in den Zeichnungsscheinen. Es wurde nie ein Film Hergestellt.
      Das bedeutet 100 % Steueraberkennung für das Jahr 2002. Wer eine Aussetzung der Vollziehung hat , wird ab April 2004 bis jetzt 6% Zinsen an den Fiskus zahlen müssen.
      Die Hannover Leasing klagt noch gegen die Bescheide, ob dies erfolg bringen wird wird man sehen.

      Im Endeffekt ist dies Betrug an den Anleger.
      Die Hannover Leasing ist übrigens 100 % Tochter der Helaba, diese hat bereits eine 3 Stellungen Millionenbetrag für die Fulmfonds zurückgestellt. Dies dient für die Klagen die bereits laufen.

      Ich habe mich entschieden im Jähr 2011 gegen diesen Fond in einer Sammelklage zu Klagen. Das ganze läuft noch immer vor Gericht....

      Wer fragen hat kann mir gerne schreiben.......

      Mit freundlichen Grüßen

      Undershaker
      Avatar
      schrieb am 20.11.13 17:17:18
      Beitrag Nr. 39 ()
      hallo an alle,
      ich habe auch eine Klage laufen aber der termin ist schon mehrfach verschoben worden. weiss zufällig jemand, wann der Gerichtstermin der HL mit der Finanzverwaltung ist? Würde mich interessieren, ob da ein Zusammenhang besteht. Gruss elizabeth
      Avatar
      schrieb am 20.11.13 20:57:01
      Beitrag Nr. 40 ()
      Vor welchem Gericht und in welcher Instanz klagst Du denn, Elizabeth?
      Avatar
      schrieb am 25.11.13 00:45:24
      Beitrag Nr. 41 ()
      Hallo Fondskenner,

      Landgericht München, hast du auch geklagt oder lässt du alles auf dich zukommen. Wieviel Instanzen gibt es denn schon bei den Klagen?
      Avatar
      schrieb am 25.11.13 21:45:26
      Beitrag Nr. 42 ()
      Meine Klage wurde auf März 2014 verschoben. Es ist am Landgericht München.
      Aber jetzt im Dezember geht es erstmal gegen die Commerzbank in Frankfurt.

      Grüße

      Undershaker
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.11.13 22:18:27
      Beitrag Nr. 43 ()
      OLG Frankfurt, der Termin ist mittlerweile das zweite Mal verschoben worden.Jetzt auf Februar 2014.Wisst Ihr warum? Was sagen Eure Anwälte?
      Avatar
      schrieb am 25.11.13 22:22:47
      Beitrag Nr. 44 ()
      Beim Landgericht Frankfurt Main habe ich übrigens verloren. Bin in der Berufung und bin mir nicht sicher ob ich gewinne. Wenn nicht wird's teuer...
      Avatar
      schrieb am 25.11.13 22:28:14
      Beitrag Nr. 45 ()
      @ undershaker: klagst du gegen die commerzbank auch bei montranus?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.11.13 09:09:40
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.917.116 von Fondskenner am 25.11.13 22:28:14@Fondskenner:

      Nein ich Klage nur wegen des HL142 & MAT4.

      Mfg

      Undershaker
      Avatar
      schrieb am 06.12.13 12:20:24
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.916.784 von Undershaker am 25.11.13 21:45:26Hallo, habe ein Schreiben von einer Kanzlei aus Berlin erhalten.

      Es geht um die Einberufung einer außerordentlichen Gsellschafterversammlung.

      Sie brauchen ein Quorum von 20% um Auskünfte von HL zu erzwingen.

      Ich habe den Fonds 142 von HL.

      Hat hier auch jemand so ein Schreiben erhalten?

      Gruß joba
      Avatar
      schrieb am 10.12.13 15:29:48
      Beitrag Nr. 48 ()
      Hallo joba,

      ich habe das Schreiben auch bekommen. In dem Schreiben wird u.a. darauf hingewiesen, dass die Finanzbehörde offensichtlich ein "Deal" mit der Fonds-Geschäftsführung abgeschlossen hat, über die wir als Anleger nicht informiert wurden.

      Die Zurückhaltung dieser Informationen wäre, und das gilt es herauszufinden, eine mögliche Täuschung der Anteilseigner.

      Im Rahmen der Gesellschafterversammlung soll mehr Transparenz in die Thematik gebracht werden.

      Halte ich für sinnvoll, denn eine Geschäftsführung ist meines Erachtens für Entscheidungen dieser Tragweite ohne die Zustimmung und Information der Anteilseigner nicht berechtigt.

      Gruß
      pedro
      Avatar
      schrieb am 11.12.13 10:52:21
      Beitrag Nr. 49 ()
      Hallo Petro,

      ich ünterstütze den Antrag zur Einberufung einer außerordentlichen
      Gesellschafterversammlung.

      Gruß Joba
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.01.14 19:50:45
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.026.141 von joba104 am 11.12.13 10:52:21Hallo,

      ich habe auch 2001 den Fonds 114 von Hannover Leasing gezeichnet. Jetzt habe ich am 24.12.2013 (bekanntlich Weihnachten) eine fette Steuernachzahlung für 2003 erhalten :mad:. Die aus den Aberkennung der Verluste resultieren.

      Auf Nachfrage bei HL habe ich nur folgende Infos am 7.1.2014 erhalten:
      „...Wir hatten Sie mit unserem Schreiben vom 14. November 2011 davon unterrichtet, dass die Steuerfahndungsstelle die Anerkennung der Anfangsverluste in Ihrem und sieben weiteren Fonds mit einer unhaltbaren Argumentation versagen will. Diese Sichtweise hatte sie zur Auswertung an die dafür zuständige Veranlagungsstelle des Finanzamts München weitergegeben. Diese kündigte an, sich dieser Auffassung anzuschließen und alsbald entsprechend geänderte Bescheide für die Jahre 2000 bis 2009 zu erlassen. Gerne fügen wir Ihnen dieser Email eine Kopie dieses Schreibens bei.

      Mit Bescheid vom 17. Dezember 2013 hat das Finanzamt nun den Prüfungsbericht aus 2011 ausgewertet. Die Abweichungen zwischen den ursprünglich erklärten und den jetzt veranlagten Gewinnanteilen resultieren im wesentlichen aus der Aberkennung der Produktionskosten als Betriebsausgabe und des damit verbundenem Wegfalls der Anfangsverluste. Die erzielten Einkünfte sind nach Ansicht der Finanzverwaltung als Zinseinkünfte zu sehen. Die Argumentation hatten wir Ihnen in unserem Schreiben vom 14. November 2011 dargestellt. Im

      Unsere steuerlichen und rechtlichen Berater prüfen aktuell den geänderten Grundlagenbescheide, bereiten den Einspruch vor und beantragen die Aussetzung der Vollziehung gemäß den uns vorliegenden Weisungen.

      In den nächsten Tagen erhalten Sie ein Anlegerschreiben mit allen für Sie notwendigen Informationen und zahlenmäßigen Auswirkungen für Ihre Beteiligung. Bis dahin müssen wir Sie leider noch ein wenig um Geduld bitten. Sobald mir das Schreiben vorliegt, schicke ich Ihnen gerne vorab per Email eine Kopie...." soweit die Infos von HL vom 7.1.2014

      Wer hat hier mehr Infos, neuere Infos oder weiteres Wissen!
      Auch das Finanzamt ist nicht gerade informativ. Aber die korrigierten Steuererklärungen sind immer satt.
      Bin an einem Informationsaustausch interessiert.
      Es müssen doch viele andere auch Steuererklärungen für 2003 erhalten haben?
      Gruß,
      Rosa.
      Avatar
      schrieb am 21.01.14 13:00:49
      Beitrag Nr. 51 ()
      heute kam die Information von Hannover Leasing, dass eine Schwestergesellschaft der Fondsgesellschaft im Leitverfahren obsiegt hat.
      Will mal hoffen, dass nach Jahren Ärgernisse im Endeffekt dann doch ein positives Ende steht.
      Verstehe nicht recht, warum vor diesem Hintergrund die Finanzverwaltung nicht Entscheidungen abwartet. So werden ja permanent zig Steuerbescheide geändert, und geändert und geändert.

      Da kommt nicht nur bei uns Steuerzahlungen sondern auch bei den lokalen finanzämtern Verdruss auf.
      Avatar
      schrieb am 21.01.14 21:34:18
      Beitrag Nr. 52 ()
      Leute, stellt schon mal den Sekt kalt.

      Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und es kann Revision erfolgen.

      Aber ich denke, es könnte nun ein Happy End für Filmfondsanleger geben.

      Siehe auch:
      http://www.handelsblatt.com/finanzen/fonds/nachrichten/hanno…
      Avatar
      schrieb am 24.01.14 11:09:01
      Beitrag Nr. 53 ()
      Hallo,

      wenn das Geld auf dem Konto ist, dann erst denke ich an feiern, alles
      andere währe verfrüht.

      Vor einigen Jahren sah es schon mal positiv aus.

      Gruß Joba
      Avatar
      schrieb am 03.03.14 19:44:28
      Beitrag Nr. 54 ()
      Der inzwischen rechtskräftige Beschluss ist ja nun auf der HL Website einsehbar. (Allerdings sehr mühsam, warum nicht als PDF?)

      Das Ergebnis ist ja sehr erfreulich, aber es ist fast unheimlich, dass die mit so einer hochkomplizierten Geschichte beim FG München durchgekommen sind.

      Dass das Gericht die abenteuerliche Fondkonstruktion überhaupt so detailliert nachvollzogen und eingehend auseinandergesetzt hat, ist schon sehr bemerkenswert. Auch die schliesslich entscheidende Begründung zur Feststellungsverjährung ist sehr ausführlich, die Verjährung lag offenbar nicht auf der Hand.

      Dass die StA ihre Ermittlungen gegen HL eingestellt hat, wird kurz erwähnt, ohne auf die Gründe dafür einzugehen.

      In Bayern gehen die Uhren halt manchmal anders...
      Avatar
      schrieb am 05.03.14 14:13:16
      Beitrag Nr. 55 ()
      Freue mich für die ca. 60 Anleger von HL 113, Herr der Ringe II. Hannover Leasing schrieb mir euphorisch, daß auch für mich als Anleger in einer Schwestergesellschaft (habe HL 114) die Erstjahresverluste zeitnah anerkannt werden sollten. In der "Welt" las ich aber (19.02.): "Bei der Finanzverwaltung sieht man das jedoch offensichtlich anders. Bei dem Hannover-Leasing-Fonds handle es sich "um einen besonders gelagerten Einzelfall", sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums. "Das Urteil ist weder von allgemeiner Bedeutung noch hat es Auswirkungen auf die generelle steuerrechtliche Behandlung von Medienfonds." - Was meint Ihr zu der Sache?
      Gruß Cora
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.03.14 21:44:04
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.568.531 von Coraausberlin am 05.03.14 14:13:16So wie ich den Beschluss verstehe, durften die Bescheide 2009 nicht mehr geändert werden, weil nach einer Schlussbesprechung 2004 und Betriebsprüfung bei HL zum Ende 2008 Feststellungsverjährung eingetrteten war.

      Das dürfte sachlich eigentlich auch auf viele weitere HL Fonds aus 2000 zutreffen, würde mich wundern, wenn da vom FA etwas anderes kommt.

      Für andere Fondgesellschaften wie z.B. VIP mag das allerdings nicht zutreffen, da muss wohl weiter prozessiert werden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.03.14 16:20:32
      Beitrag Nr. 57 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.571.759 von Sultan08 am 05.03.14 21:44:04Wo auf der HL-Seite ist denn der Beschluss einsehbar?
      Avatar
      schrieb am 07.03.14 18:09:16
      Beitrag Nr. 58 ()
      Erledigt, habs gefunden. - Es konnte ja auch der Charakter des vom FA behaupteten "Scheingeschäfts" nicht glaubhaft gemacht werden.
      Avatar
      schrieb am 13.03.14 18:00:19
      Beitrag Nr. 59 ()
      HL ist mit seinem "Steuersparmodell" wohl soweit mit blauem Auge und Nasenbluten davongekommen. Bleibt abzuwarten, wie sich die Rückzahlung an die Anleger gestaltet.

      Der recht kurzfristige Abgang des langjährigen Geschäftsführers Patt, zunächst ohne direkte Benennung eines Nachfolgers, ist ja auch bemerkenswert.
      Avatar
      schrieb am 14.03.14 21:47:18
      Beitrag Nr. 60 ()
      Zitat von Coraausberlin: Freue mich für die ca. 60 Anleger von HL 113, Herr der Ringe II. Hannover Leasing schrieb mir euphorisch, daß auch für mich als Anleger in einer Schwestergesellschaft (habe HL 114) die Erstjahresverluste zeitnah anerkannt werden sollten. In der "Welt" las ich aber (19.02.): "Bei der Finanzverwaltung sieht man das jedoch offensichtlich anders. Bei dem Hannover-Leasing-Fonds handle es sich "um einen besonders gelagerten Einzelfall", sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums. "Das Urteil ist weder von allgemeiner Bedeutung noch hat es Auswirkungen auf die generelle steuerrechtliche Behandlung von Medienfonds." - Was meint Ihr zu der Sache?
      Gruß Cora

      Das interessiert mich auch sehr. Glaubt ihr, dass (zumindest bei HL) das Urteil auf die anderen HL-Medienfonds angewand wird?

      Ich nehme es an bzw. hoffe es sehr.

      Leider ist die Ungewissheit also noch nicht zu Ende.
      Avatar
      schrieb am 15.03.14 16:35:12
      Beitrag Nr. 61 ()
      Heute kam ein Brief von HL zu meinem Herrn der Ringe III. Das FA München hat mit Schreiben vom 6.3. zugesagt, daß die Grundsätze des Gerichtsbescheids zu Lord Zweite auch auf meinen Fonds HL 114 angewendet werden wird. Die Verluste für das Erstjahr werden uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Hierzu muß das FA noch einen Änderungsbescheid erlassen. Angesichts der Vielzahl der zu korrigierenden Bescheide kann dies noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Allerdings will das FA auch bei meinem Fonds nunmehr eine ratierliche Aktivierung der Schlußzahlung vornehmen, die nicht im Erstjahr, wohl aber in den Folgejahren zu einer Gewinnerhöhung führen wird. Wenn das eintreten sollte, will HL Rechtsbehelfe einlegen. - Ich hab gerade im Februar für die Jahre 2003 - 2005 über 6.500,- nachzahlen müssen aufgrund geänderter Gewinnfeststellungen bei der Filmproduktion-Beteiligung, ganz schön happig. Linearisieren die schon? Da war doch noch jemand hier im Forum, der kürzlich einen geänderten Bescheid erhielt?
      Avatar
      schrieb am 15.03.14 22:12:51
      Beitrag Nr. 62 ()
      Tolle Nachricht, Cora.

      Doch für meinen Fonds, Magical Productions (HL Nr. 142), kam leider noch kein Brief von HL.

      Ja, die haben schon linearisiert (ratierliche Aktivierung der Schlußzahlung). Ich musste sogar für die Jahre 2003 bis 2009 nachzahlen.

      Aber erstens geht HL dagegen vor und zweitens ist das wichtigste, dass die Anfangsverluste wieder voll anerkannt werden.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.03.14 22:38:26
      Beitrag Nr. 63 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.637.553 von bulle8080 am 15.03.14 22:12:51@Bulle, Dein Fonds hat doch dieselbe Struktur, die werden mit den Briefen nicht hinterherkommen. Bestimmt nächste Woche. Bin gespannt, wie lange die Finanzämter dann noch brauchen, um die geänderten Bescheide zurückzuändern. Kriegen wir auf die eingezogenen Zinsen auch noch 6 % Zinsen dazu?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.03.14 19:03:48
      Beitrag Nr. 64 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.637.613 von Coraausberlin am 15.03.14 22:38:26Testbeitrag
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.03.14 19:06:38
      Beitrag Nr. 65 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.733.939 von driver1de am 30.03.14 19:03:48Hat schon jemand etwas bezüglich der Anwendung des Lord II Gerichtsurteils auf den Hannover Leasing Fonds HL 142, Rush Hour 2 gehört? Ich habe bereits drei Anfragen an HL geschickt aber bisher keinerlei Antwort oder Reaktion erhalten. Das bin ich allerdings von HL gewohnt, der Kundenservice ist dort total unterirdisch um nicht zu sagen grottenschlecht, deswegen meine Frage hier in dem Forum.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.03.14 23:25:09
      Beitrag Nr. 66 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.733.945 von driver1de am 30.03.14 19:06:38Nach meiner Information wird das Lord II Gerichtsurteil auf alle ähnlichen Fonds von HL übertragen, auch auf HL 142, Rush Hour 2.

      Es gibt lediglich Verzögerungen beim Finanzamt.

      Wir müssen also noch etwas Geduld haben, was angesichts jahrelanger Unsicherheit nicht einfach ist.
      Avatar
      schrieb am 31.03.14 23:40:26
      Beitrag Nr. 67 ()
      @Bulle
      Danke für Deine Antwort. Es ist allerdings nicht einfach die Unsicherheit noch weiter zu ertragen. Aber hoffen wir mal dass das gut ausgeht und wenn bekommen wir die Wartezeit mit 6% ja fürstlich verzinst.
      Avatar
      schrieb am 11.04.14 20:06:47
      Beitrag Nr. 68 ()
      Z.B. laut Wikipedia hat "Rush Hour2" (HL 142) bei $ 90 Mio. Produktionskosten weltweit $ 347 Mio. eingespielt, also 380%.

      Das muss ja für die Fondsanleger eine Rückzahlung mit Riesenrendite sein, oder?
      Avatar
      schrieb am 01.06.14 14:49:35
      Beitrag Nr. 69 ()
      Das FA hat das Urteil im Leitverfahren für den HL 142 (Rush Hour 2immer noch nicht anerkannt. Die HL äussert sich dazu nicht, sondern weicht mit ihren Stellungnahmen aus. Irgendetwas ist hier faul. Liegen irgendwem hier weitere Informationen vor?
      Avatar
      schrieb am 09.06.14 18:18:18
      Beitrag Nr. 70 ()
      hat denn schon einer der anderen Medienfonds positiven Bescheid erhalten
      oder nur der Referenzfonds und HL 114?

      Zum 142 soll ein mündlicher positiver Bescheid vorliegen.

      Die endscheidende Frage ist ja eigentlich ob die Fonds alle wirklich
      gleich gestaltet sind.

      Ist dies der Fall kann man ja ruhig die Zinsen laufen lassen.

      Gruß Joba
      Avatar
      schrieb am 10.06.14 10:54:43
      Beitrag Nr. 71 ()
      Die Anfangsverluste für den First Twenty Million wurden aufgrund des Leiturteils wieder anerkannt und das sogar sehr rasch nach dem das Urteil rechtskräftig wurde. Ich bin dort ebenfalls beteiligt, deswegen weiss ich das auch. Nur eben für den HL142 liegt jetzt, vier Monate nach dem Urteil, immer noch kein Entscheid vor.

      Gruss, driver
      Avatar
      schrieb am 12.06.14 17:58:43
      Beitrag Nr. 72 ()
      Für den Fonds 130 (Shallow Hall) wurden aufgrund des Leiturteils die Anfangsverluste ebenfalls wieder anerkannt. Lt. Schreiben HL vom 14.03.2014 hat das Finanzamt München dies am 6.03.2014 schriftlich zugesagt. Anfangsverluste bleiben, allerdings versucht das Finanzamt eine ratierliche Aktivierung der Schlusszahlung zu betreiben, welche nicht im Erstjahr, wohl aber in den Folgejahren zu einer Gewinnerhöhung führen kann. Bleibt das FA bei der Meinung, dann wird HL Rechtsbehelfe einlegen.
      Für meine Beteiligung am Fonds 142 habe ich noch keinen Bescheid.
      Hab da auch so ein komisches Gefühl im Magen, irgendwas stimmt da nicht.
      HL sollte uns fairerweise besser informieren. Versuche mein Glück nächste Woche mal telefonisch.

      Gruss, case2
      Avatar
      schrieb am 12.06.14 18:38:43
      Beitrag Nr. 73 ()
      Ich habe in den letzten Wochen zweimal bei HL angerufen und nach dem Stand der Dinge in Sachen 142 gefragt und beide male sehr defensiv vorgetragene Informationen erhalten, die sich im wesentlichen in der Auskunft erschöpften, die Finanzbehörde habe mündlich die Anerkennung des Leiturteils auch für diesen Fonds zugesagt. Auf meine Frage, warum dies bislang noch nicht geschehen sei und wieso man das nicht schriftlich bekommen könne, hat man mir mit einem fernmündlichen Schulterzucken geantwortet.

      Beim 142er gibt es ja die Besonderheit, daß der Film bereits fertiggestellt war und im Kino lief, als 2002 Investoren für den Fonds geworben wurden. Ich habe den Verdacht, daß das FA hier noch weiter bohrt und versuchen wird, über diesen Hebel die Herstellereigenschaft der Investoren in Frage zu stellen - seinerzeitige "verbindliche Auskunft" des Finanzamts hin oder her.

      Gruß
      Lavalle
      Avatar
      schrieb am 12.06.14 23:15:47
      Beitrag Nr. 74 ()
      Hallo Lavalle,

      genau hier ist der Hund auch begraben. Das unterscheidet den Fonds 142 von den anderen.
      Die Zitterpartie geht also weiter, wie die von den Brasilianern gerade in den ersten Minuten der 2.Halbzeit.

      Noch viel Spaß bei der WM

      Gruss, case2
      Avatar
      schrieb am 13.06.14 14:14:11
      Beitrag Nr. 75 ()
      Ich mache mit HL genau dieselben Erfahrungen. Informationen immer erst nach dem 2. reminder und dann ein nichtssagends Bla bla. Die Frage ist ob man gegen die HL überhaupt irgendein Druckmittel in der Hand hat, ich fürchte eher "nein". Die Prospekthaftung ist ja schon lange verjährt.

      Case2, wäre schön wenn Du Deine Ergebnisse des Telefonats mit HL hier mitteilen könntest

      gruss, driver
      Avatar
      schrieb am 17.06.14 18:39:01
      Beitrag Nr. 76 ()
      Was hat mein Anruf bei HL gebracht?
      Das übliche bla....bla...
      Auf meine ständigen Rückfragen hat unsere Ansprechpartnerin versucht, mir glaubhaft zu versichern, daß HL keine Infos zurückhält und die Finanzbehörde keinen neuen Versuch startet, um den 142er zu kippen.
      Herstellereigenschaft war mal ein Thema, ist aber schon lange vom Tisch.
      Wieviele Fonds schon eine schriftlich Zusage haben, konnte sie mir nicht beantworten, es sind aber fast alle.
      Warum die Verzögerung bei uns? Könnnte am Sachbearbeiter liegen, an der Größe des Fonds, viel Rechenarbeit beim FA und ........
      Eine mündliche Zusage wurde schon für unseren Fonds ausgesprochen.
      Das FA ließ allerdings durchblicken, daß wie auch bei allen anderen Fonds,
      auch bei dem 142er die ratierliche Aktivierung der Schlusszahlung angestrebt wird. HL wird Rechtsmittel einlegen, wenn dies geschieht.

      Gruss,Case2
      Avatar
      schrieb am 18.06.14 10:32:32
      Beitrag Nr. 77 ()
      Danke für die Info. Das Geld für künftige Anrufe in München kann man sich wohl sparen. Bleibt uns nichts anderes, als weiter auf den erlösenden Brief zu warten.

      Gruß
      Lavalle
      Avatar
      schrieb am 18.06.14 11:13:13
      Beitrag Nr. 78 ()
      Ich glaube nicht, dass wir die HL da so einfach aus der Pflicht entlassen sollten. Immerhin liegt ein rechtskräftiges Urteil in einem Leitverfahren vor und das Finanzamt kann sich nicht ein^fach vor einer Stellungnahme drücken. Das würde sonst die Verschleppung eines Gerichtsurteils bedeuten. Und genau da muss die HL aktiv werden, denn das darf sie nicht zulassen. Ich werde die HL in den nächsten Tagen kontaktieren und genau diese Frage stellen, was sie denn unternehmen um den Anlegern zu ihrem Recht zu verhelfen. Man kann sich dort meines Erachtens nicht auf den Standpunkt stellen, dass man einfach abwarten muss. Wie lange soll das denn gehen?

      gruss, driver
      Avatar
      schrieb am 27.06.14 11:19:41
      Beitrag Nr. 79 ()
      Das geht exakt so lange, wie HL es will (oder das Finanzamt).

      Ich habe HL vor vier Tagen angeschrieben (per Mail) und höflich aber bestimmt darum gebeten, sich jetzt, vier Monate nachdem das erfreuliche Urteil im "Leitverfahren" rechtskräftig wurde, mit Nachdruck bei der Finanzbehörde dafür einzusetzen, daß entweder schriftlich der Rechtsfrieden auch im 142er wieder hergestellt wird oder die Gründe erläutert werden, die dem entgegenstehen.

      Ob meine Mail dort überhaupt zur Kenntnis genommen wurde kann ich nicht sagen, denn bis heute habe ich keine Antwort erhalten.

      Gruß
      Lavalle
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.06.14 15:01:25
      Beitrag Nr. 80 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.220.150 von lavalle am 27.06.14 11:19:41Das widerspricht meinem Rechtsempfinden ziemlich stark. Es kann doch nicht sein, dass ein Urteil einfach nicht respektiert und nicht angewendet wird und der Fall ist dann für alle gut? Hört sich BRD an (Bananerepublik Deutschland).

      Ich hatte vor einer Woche eine e-mail an HL geschickt und heute Antwort bekommen mit dem üblichen Gelaber. Ich habe nun erneut zurückgeschrieben und um die Angabe eines Zeitpunktes gebeten, bis zu dem sich die HL die Passivität des Finanzamtes gefallen lässt und ab wann sie rechtlich aktiv werden.

      Bin gespannt welche Gemeinplätze ich als Antwort bekommen werde. Für alle die direkt beim Finanzamt vorstellig werden wollen. HL hat mir die Steuernummer der HL 142 Fondsgesellschaft mit geteilt: 145/241/20209.

      gruss, driver
      Avatar
      schrieb am 27.06.14 21:16:59
      Beitrag Nr. 81 ()
      Ich habe vor einigen Jahren Steuern inkl. Zinsen für den HL142 freiwillig ans FA gezahlt. Da ich diese evtl. mit 6 % verzinst zurück erhalte, kann mir jede Verzögerung nur recht sein.

      Auch scheint die Wahrscheinlichkeit groß zu sein, dass das Leiturteil irgendwann auf den 142 angewandt wird.

      Es bleibt aber leider ein Restrisiko, dass das nicht passiert.

      Nach jahrelangem Warten und Hoffen müssen wir also weiter warten und hoffen.
      Avatar
      schrieb am 27.06.14 21:40:18
      Beitrag Nr. 82 ()
      Ddffdfgghjjiii
      Avatar
      schrieb am 27.06.14 21:45:26
      Beitrag Nr. 83 ()
      hallo Leute , auch ich warte jeden Tag auf Post von hannover leasing. Das kann 7jahre dauern wurde mir fernmündlich von hannover leasing mitgeteilt . Mündlich sei das Urteil auf den 142 Fond zugesagt aber eben nicht schriftlich. Man müsse Geduld haben und wie gesagt........im schlechtesten Fall 7 Jahre warten. Ich finde das total schwach und soll wohl einen daut bringen dass man mit der Zeit auch die Hoffnung verliert. Grüsse Mann
      Avatar
      schrieb am 28.06.14 10:20:45
      Beitrag Nr. 84 ()
      Hier die Antwort der Hannover Leasing auf meine Anfrage:

      "gerne kommen wir auf Ihre E-Mail vom 23.06.2014 zurück und möchten zunächst nochmals festhalten, dass nach Aussage der Finanzverwaltung die Grundsätze des Gerichtsbescheides aus dem Leitverfahrens Lord II auf alle betroffenen Fondsgesellschaften unseres Hauses – und damit auch auf Ihre Gesellschaft - Anwendung finden soll. Bislang wurden von der Finanzverwaltung jedoch noch keine den Gerichtsbescheid umsetzenden Bescheide erlassen – und das noch nicht einmal bei der das Verfahren führenden Gesellschaft „Lord Zweite KG“ .

      Selbstverständlich wurde durch unsere Berater und steuerlichen Vertreter immer wieder zu dem weiteren Fortgang der Umsetzung nachgefragt und versucht, auf eine Beschleunigung in der Bearbeitung hinzuwirken. Es war jedoch von Seiten der Finanzverwaltung keine Auskunft zur weiteren zeitlichen Abfolge zu erhalten. Von Finanzamtsvertretern wurde wiederholt auf eine hohe Arbeitsbelastung wegen anderer Fälle hingewiesen. Nach Einschätzung der steuerlichen Berater ist von einer sukzessiven Abarbeitung der zu veranlagenden Medienfonds auszugehen, demnach würde Ihre Gesellschaft Magical Productions GmbH & Co. KG in zeitlicher Reihenfolge erst später zur Bearbeitung anstehen.

      Insgesamt drängt sich jedoch in der Tat der Eindruck einer sehr schleppenden Bearbeitung auf Seiten der Finanzverwaltung (und damit außerhalb unseres Einflussbereiches) auf.

      Zu Ihrer letzten Frage ist zu sagen, dass es keinerlei Indizien gibt, die den Schluss nahelegen würden, dass das Ergebnis aus dem Leitverfahren nicht auf Ihre Gesellschaft übertragen werden würde. Sollte dieser nicht zu erwartende Fall eintreten, so wäre auch durch die Magical Productions GmbH & Co. KG ein Verfahren vor dem Finanzgericht anzustrengen.

      Sobald sich Neuigkeiten ergeben, werden wir Sie und alle betroffenen Anleger selbstverständlich schnellstmöglich darüber informieren.

      Für weitere Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
      "

      Also, nichts wirklich Neues - abgesehen davon, daß der 142er bei der eh schon schleppenden Bearbeitung durch das FA aufgrund der "sukzessiven Bearbeitung" ganz zum Schluß drankommt. Ich habe einen siebenstelligen Betrag an geforderter Steuerrückzahlung beim Finanzamt zu 6% angelegt, könnte mich also ganz gelassen über die tausenden von Euros, die jeden Monat auflaufen, freuen. Rechtssicherheit wäre mir bedeutend lieber und für das Gemeinwesen deutlich günstiger. Wenn man bedenkt, was dieser seit Jahren andauernde Irrsinn bereits an Kosten verschlungen hat und jeden Tag kostet der verstreicht, ohne daß die alten Steuerbescheide wieder in Kraft gesetzt und die zu Unrecht geforderten Steuernachzahlungen wieder zurücküberwiesen wurden - völlig absurd das Ganze.

      Gruß
      Lavalle
      Avatar
      schrieb am 28.06.14 12:48:57
      Beitrag Nr. 85 ()
      Hallo Lavelle,
      Danke für die Übersendung der Antwort von Hl. Für mich bedeutet das Wort .....grundsätzlich......in der Antwort von Hl das
      Alle Optionen offen sind, denn jeder Grundsatz hat Ausnahmen!! Genau auf diese möglichen wird nicht eingegangen.
      Wie oben beschrieben wurde mir mitgeteilt das die Nummer 7jahre dauern kann, Ausgang offen! Total bittere Kiste. Grüsse und gute Wochenende Manni
      Avatar
      schrieb am 30.06.14 09:38:18
      Beitrag Nr. 86 ()
      Ich habe die wort-wörtlich selbe Antwort auf mein e-mail bekommen. Standardbrief also. Hier wird ganz klar auf Zeit gespielt und in sieben Jahren werden einige der Anleger auch bereits das Zeitliche gesegnet haben, manche auch ohne Erbfolge. Ein Schelm wer Böses dabei denkt....!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.06.14 13:13:13
      Beitrag Nr. 87 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.230.816 von driver1de am 30.06.14 09:38:18Das ist eine völlig Stellungnahme die den Eindruck erwecken soll , es sei alles in trockenen Tüchern. Und nur eine Frage der Zeit bis alles umgesetzt wird. Die mündliche Zusage hätte sich jeder auch schriftlich geben lassen..........! Im übrigen kann man selbstverständlich Drück auf die Finanzverwaltung ausüben!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.07.14 19:44:33
      Beitrag Nr. 88 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.232.656 von Manniderlibero am 30.06.14 13:13:13Was kann euch besseres passieren das Finanzamt muss 6% verzinsen pro Jahr.
      Bessere Zinsen gibt es nirgends wo!
      Voraussetzung ist das Urteil wird für alle übernommen.

      Ich denke wenn sich herauskristallisiert das die Finanzbehörden rechtlich
      unterliegen könnten wird sich das Verfahren beschleunigen......im anderen Fall kann jeder nachvollziehen wie wichtig unsere Steuergeldern sind und wie
      der Staat damit umgeht.......einfach nur traurig.

      Normalerweise sollten sich alle Beteiligten aller aberkannten Medienfonds zum Protest in Berlin treffen.
      Mit den dummen deutschen Michele kann man alles machen.

      So jetzt gehts mir besser!
      Avatar
      schrieb am 23.09.14 11:04:47
      Beitrag Nr. 89 ()
      Hallo,

      2012 habe ich unter anderem auf die Beteiligung 10000€ Zinsen an das Finanzamt zahlen
      müssen. Wenn wir unser Geld aus der Beteiligung zurück bekommen sollten, werden ja
      auch Zinsen vom Finanzamt an uns fällig. Nun sagte mir meine Steuerberaterin, dass die
      an das Finanzamt gezahlten Zinsen, also in meinem Fall 10000€ nicht verzinst werden.
      Weiss jemand etwas anderes?

      Gruß Joba
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.09.14 12:22:29
      Beitrag Nr. 90 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.850.854 von joba104 am 23.09.14 11:04:47Ja, das ist so. Das Finanzamt kennt keinen Zinzeszinseffekt.
      Sonst hättest Du ja auch auf die Verzugszinsen Zinsen zahlen und damit mehr als die 10000€ abdrücken müssen...
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.11.14 11:38:19
      Beitrag Nr. 91 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.851.739 von ArabHP am 23.09.14 12:22:29Hallo,

      Zinseszins wäre ja die Verzinsung der Zinsen. Das meine ich aber nicht.

      Wenn ich z.B. in 5 Jahren das Geld zurückbekomme, erhalte ich von den gezahlten 10000€ nur die 10000€ zurück oder bekomme ich auf die 10000€ jährlich 6% ?

      Gruß Joba
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.11.14 11:43:23
      Beitrag Nr. 92 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.202.849 von joba104 am 03.11.14 11:38:19Ja, auch die Zinsen von 6% p.a. werden dann gezahlt.
      Avatar
      schrieb am 04.11.14 09:19:05
      Beitrag Nr. 93 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.217.609 von bulle8080 am 28.05.12 14:04:23Hallo zusammen, gibt es zum Hannover-Leasing Medienfond 142 schon neue Erkenntnisse ???
      Avatar
      schrieb am 04.11.14 09:27:50
      Beitrag Nr. 94 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.202.849 von joba104 am 03.11.14 11:38:19Wenn es sich bei den 10.000 Euro Nachzahlung nicht um Zinsen handelte, sondern um EKSt-Nachzahlung, dann werden die 6 % Zinsen bezahlt. Mir dauert das Ganze aber schon zu lange und ich befürchte, die Rechtslage ist nicht so eindeutig wie uns immer telefonisch gesagt wird. Eine Garantie gibt HL sowieso nicht und ich frage mich, warum lässt man sich die angebliche Zusage vom Finanzamt nicht schriftlich geben, dass auch der Fond 142 dem Urteil des Leitverfahrens Lord II angeglichen wird!
      Gruß
      em-selbst
      Avatar
      schrieb am 04.11.14 18:44:12
      Beitrag Nr. 95 ()
      Hat jemand aktuelle Infos von HL 126 (El Diablo)? .. mein letzter Stand: von HL kamen vor ca. nem halben Jahr mehrere Mitteilungen, dass in Kürze mit einem erfolgreichem Ausgang zu rechnen ist, da Übertragung eines Urteils auf den baugleichen Fond ... seitdem Funkstille
      Avatar
      schrieb am 04.11.14 23:16:12
      Beitrag Nr. 96 ()
      Zitat von joba104: Hallo,

      2012 habe ich unter anderem auf die Beteiligung 10000€ Zinsen an das Finanzamt zahlen
      müssen. Wenn wir unser Geld aus der Beteiligung zurück bekommen sollten, werden ja
      auch Zinsen vom Finanzamt an uns fällig. Nun sagte mir meine Steuerberaterin, dass die
      an das Finanzamt gezahlten Zinsen, also in meinem Fall 10000€ nicht verzinst werden.
      Weiss jemand etwas anderes?

      Gruß Joba


      Es ist so, wie es deine Steuerberaterin sagt.
      Ein Beispiel:
      Ein Anleger hat 50.000 Euro an das Finanzamt nachgezahlt. Davon waren 40.000 Steuernachzahlung und 10.000 Zinsen darauf.
      Wird diese Nachzahlung später vom Finanzamt an den Anleger zurückgezahlt, so bekommt er die 6 % Zinsen nur auf die 40.000. Die 10.000 werden unverzinst zurücküberwiesen.

      Ich habe weder vom HL 126 (El Diablo) noch 142 (Magical) Neuigkeiten. :(
      HL könnte die Anleger mal schriftlich über den Stand der Dinge informieren. Das ganze ist ein (ewiges) Trauerspiel. :mad:
      Bleibt noch die Hoffnung auf ein gutes Ende mit Rückzahlungen vom Finanzamt. 6 % Zinsen sind zur Zeit wirklich nicht übel. :)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.11.14 17:14:26
      Beitrag Nr. 97 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.223.168 von bulle8080 am 04.11.14 23:16:12das Finanzamt München Abt. II/III bestätigte mir mit Post vom 10.11.2014, dass über die Frage, ob und inwieweit das Urteil des Finanzgericht München in Sachen "Lord Zweite KG" auch auf den dort vorliegenden Fall "Magical Productions KG" übertragen werden kann, steht eine abschließende rechtliche Beurteilung noch aus.
      Angesichts der Tatsache, dass dort mehrere gleichartige oder ähnliche Fälle abzuarbeiten sind, wird eine abschließende Bearbeitung auch aus logistischen und technischen Gründen noch Zeit in Anspruch nehmen.

      Das heißt für uns, abwarten und weiter hoffen oder zweifeln - dies kann noch Jahre dauern. Ob auch die nachträglichen Steuerbescheide der Magical Productions KG Fond 142 Anleger aufgehoben werden, steht längst nicht fest. Schlimm für diejenigen, welche stunden ließen und dann auf alle die Steuernachforderungen noch Zinsen zahlen müssen.
      Bis zur Fälligkeit im Jahre 2019 wird hoffentlich dann die Entscheidung vorliegen - habe aber auch Angst, dass neben den Steuern vielleicht auch das angelegte Kapital verloren gehen könnte.
      Avatar
      schrieb am 17.11.14 10:53:37
      Beitrag Nr. 98 ()
      bin selber an dem Fonds 114-Lord of the Rings3- beteiligt. Leider ist bisher nicht abzusehen, wann sich das Finanzamt- wenn denn überhaupt- mal bequemt, die ursprüglichen steuerlichen Vorteile plus Zinsen zurückzuzahlen.
      Es ist schon überaus ärgerlich, wie mit Steuerzahlern umgegangen wird.
      Ich habe hier beim Mitlesen der oft doch recht informativen Postings auch dazugelernt, dass auf gezahlte Zinsen der Kommanditisten bei Rückabwicklung vom Finanzamt diese Zinsen jahrelang unentgeltlich vereinnahmt werden konnten, und das sind ja nach zig Jahren auch signifikante Summen. Das ist dann wohl so, aber auch dies ist mE wirklich im höchsten Masse ungerecht.

      Gibt es eigentlich überhaupt jemanden, der nach der Entscheidung zu Lord Zweite KG Geld schon zurückerhalten hat?

      Vermutlich nicht, ob Hannover Leasing da mit der nötigen Entschlossenheit den Vorgang vorantreibt, lässt sich für mich auch nicht recht beurteilen.
      Avatar
      schrieb am 17.11.14 13:32:34
      Beitrag Nr. 99 ()
      Hallo, ich denke das es in 3 Jahren dann heißen wird: für uns leider völlig unverständlich .......... Wir sind nach wie vor der Auffassung dass die Finanzverwaltung zu Unrecht ........ Großes Bedauern........tja, so schätze ich die Lage ein, und bis dahin haben sich dann die meisten damit abgefunden! So denke ich ist die Rechnung von Hl , alle halbes Jahr ein blödes Schreiben........ ,!
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.12.14 16:18:47
      Beitrag Nr. 100 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.339.343 von Manniderlibero am 17.11.14 13:32:34Beim HL Fonds 114 sind jetzt nach Auskunft von Hannover Leasing die Verluste im Erstjahr rechtskräftig anerkannt. Bei der KE im Jahr 2003 sind wohl wieder Fehler beim Finanzamt München unterlaufen, da soll der Feststellungsbescheid für das Jahr 2003 angefochten werden.
      So geht die unendliche Geschichte weiter.
      Immerhin sieht es jetzt so aus, als ob man tatsächlich irgendwann doch noch sein Geld erhält.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.12.14 12:34:44
      Beitrag Nr. 101 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.500.570 von hasni am 05.12.14 16:18:47was erfreuliches ist von den Medienfonds nicht zu erwarten. Angekündigt
      als Auszahlung waren ca. 3500€, jetzt werden aber nur 1600€ überwiesen.

      Gut, dass die Nachricht noch heute am Heiligabend gekommen ist, da hat man
      doch noch ein schönes um 50% gekürztes Weihnachtsgeschenk.

      Schöne Weihnachten, trotzdem, Joba
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.01.15 08:57:11
      Beitrag Nr. 102 ()
      Eine 50% reduzierte Auszahlung würde ich bei Medienfonds als Erfolg werten. Ich bekomme für zwei Medienfonds von Hannover Leasing seit Jahren schon überhaupt nichts mehr. 100% Totalverlust!
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.01.15 12:07:52
      Beitrag Nr. 103 ()
      bei welchem Fonds gibts denn die die reduzierte Auszahlung? Beim 114er gibts ja wohl gar keine. Immerhin scheint es ja jetzt mit den Rückerstattung der Steuer bei dem Fonds voranzugehen, auch bei der KE zu dem Fonds, wo es ja weiteres Chaos gab.

      Hannover Leasing hin oder her, aber letztlich muss man sagen, dass es fast durch die Bank- Ausnahmen bestätigen die Regel- völlig falsch war, Geld in geschlossene Beteiligungen zu investieren. Insbesondere wenn man bedenkt, dass sich in der Zeit die wesentlichen Aktienindizes in den etablierten Märkten mehr als verdoppelt haben.
      Avatar
      schrieb am 09.01.15 19:58:21
      Beitrag Nr. 104 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.645.287 von joba104 am 24.12.14 12:34:44Hallo,
      ich weiß nur von einer Kürzung um etwa 1/4 auf 6,7% beim HL-RushHour-2. Das hängt vor allem mit den höheren Gewerbesteuerzahlungen der letzten Jahre zusammen.
      Durch die Ausschüttungskürzung soll die Liqui-Reserve wieder auf den Planstand gebracht werden.
      Rene
      Avatar
      schrieb am 09.01.15 19:59:48
      Beitrag Nr. 105 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.722.531 von driver1de am 08.01.15 08:57:11
      Zitat von driver1de: Eine 50% reduzierte Auszahlung würde ich bei Medienfonds als Erfolg werten. Ich bekomme für zwei Medienfonds von Hannover Leasing seit Jahren schon überhaupt nichts mehr. 100% Totalverlust!


      Hallo driver,
      das muss dann aber ein unternehmerischer Medienfonds sein ... und kein Financial-Lease-Fonds ...?

      Rene
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.01.15 11:52:13
      Beitrag Nr. 106 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.739.385 von ReneBanker am 09.01.15 19:59:48Ja, das sind die unternehmerischen Fonds Montranus I-III. Montranus II und III schütten seit Jahren nichts mehr aus, Montranus I nur noch stark gekürzt, bzw. der ist ja (Gott sei Dank) seit Ende 2013 beendet.

      Aber auch bei den Leasing-ähnlichen gab es bei HL 142, Rush Hour 2 dieses Jahr eine Kürzung um 25-30%. Die Reduktion der Ausschüttung wird sich bis Laufzeitende 2018 sicher noch erhöhen, so dass man nicht mit mehr als noch einer 50% Ausschüttung planen sollte. In meiner persönlichen Liquidationsplanung rechne ich nur mit 25% der prognostizierten Ausschüttung.

      Das gleiche Schicksal wird auch die anderen Leasing-ähnlichen Fonds ereilen, deren Schlussassuchüttung erst in den nächsten Jahren erwartet wird
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.01.15 00:50:55
      Beitrag Nr. 107 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.817.223 von driver1de am 19.01.15 11:52:13
      Zitat von driver1de: Aber auch bei den Leasing-ähnlichen gab es bei HL 142, Rush Hour 2 dieses Jahr eine Kürzung um 25-30%. Die Reduktion der Ausschüttung wird sich bis Laufzeitende 2018 sicher noch erhöhen, so dass man nicht mit mehr als noch einer 50% Ausschüttung planen sollte. In meiner persönlichen Liquidationsplanung rechne ich nur mit 25% der prognostizierten Ausschüttung.


      Hallo Driver,
      die Kürzung beim HL-142 Rush-Hour-2 macht gerade mal etwa 2,5%Punkte aus und gleicht die Gewerbesteuerzahlungen der letzten Jahre aus. Legt man das auf die noch ausstehende Laufzeit um, kommt es evtl. nochmal zu einer Ausschüttungskürzung von 2-3%Punkte.
      Wie Du da auf eine 50-75%ige Ausschüttungsreduzierung kommst, ist mir nicht klar!

      Rene
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.01.15 11:26:46
      Beitrag Nr. 108 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.822.785 von ReneBanker am 20.01.15 00:50:55Hallo Rene,

      vielen Dank für Deinen Kommentar. Wie gesagt war die Ausschüttung um 25% reduziert. Die Erfahrung aus den anderen Filmfonds (und ich habe deren sechs) lehrt dass die Kürzungen im Laufe der Zeit immer grösser werden. Gründe, ob real oder nicht real, lassen sich tausende finden.

      Alles in allem, ist das lediglich eine persönliche Liquiditätsplanung, wenn es wider Erwarten besser kommen sollte, gerne. Aber ich hasse negative Überraschungen und plane deshalb sehr konservativ.

      gruss, driver
      Avatar
      schrieb am 22.02.15 01:44:30
      Beitrag Nr. 109 ()
      hat von Euch wer die Aussetzung der Vollziehung zu HL 142 rush hour beantragt? Wenn ja, wurde bei Euch die Beteiligung selbst als Sicherheit vom Finanzamt anerkannt?
      Mein Finanzamt erkennt die Beteiligung selbst nicht als Sicherheit an: "Die Sicherheit kann im Bedarfsfall nicht in einer angemessenen Zeit verwertet werden".

      Mich würde interessieren, ob es bei Euch ähnliche Probleme gab, oder ob die Beteiligung bei Euch problemlos als Sicherheit anerkannt wurde.

      Ich freue mich über Rückmeldungen.

      lieber Gruß
      sirius
      Avatar
      schrieb am 24.02.15 10:12:29
      Beitrag Nr. 110 ()
      Hallo sinius328,

      habe auch eine ADV beim 142er laufen. Die Steuerschuld wurde ausgesetzt.
      Für die ausgestzte Steuerschuld waren bei mir keine Sicherheiten nötig.
      Das FA mag mich eben.

      Gruß

      case2
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.02.15 23:28:51
      Beitrag Nr. 111 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.156.775 von case2 am 24.02.15 10:12:29
      Zitat von case2: Hammer! Danke für die Info.
      Surya
      Avatar
      schrieb am 12.05.15 18:39:07
      Beitrag Nr. 112 ()
      HL 114, Lorddritte, 12. Mai 2015: Anfangsverlust wieder anerkannt. Bescheid vom Finanzamt ist da. Incl. Zinsen. Ich habs nicht mehr geglaubt!
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.05.15 18:27:28
      Beitrag Nr. 113 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.766.124 von Coraausberlin am 12.05.15 18:39:07gute Nachricht, noch besser für mich, wenn der 142er auch bestätigt wird.
      Schätze, daß hier sonst noch keine Reaktion kam nur deshalb, weil keiner mehr an positive Nachrichten geglaubt hat, Danke
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.05.15 21:06:52
      Beitrag Nr. 114 ()
      Ja, toll! :)

      Und auch ich hoffe, dass der HL 142 ein gutes Ende nimmt.

      Bin mittlerweile recht optimistisch ... :lick:
      Avatar
      schrieb am 16.05.15 18:59:33
      Beitrag Nr. 115 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.787.025 von Leitwert am 15.05.15 18:27:28
      Hannover Leasing Fonds Nr. 142
      Heute kam vom Finanzamt München II/III die Mitteilung, dass es sich bei der Magical um einen Sonderfall handelt, der sich bezüglich des zugrundeliegenden Sachverhalts von den anderen-vermeintlich gleichgelagerten-Fällen wesentlich unterscheidet, und somit einer gesonderten rechtlichen Würdigung bedarf.
      Mit einer diessbezüglichen Entscheidung ist jedoch nach Rücksprache mit den vorgesetzten Dienstbehörden demnächst zu rechnen.
      Es scheint ja vielleicht jetzt doch Bewegung in die Sache zu kommen. Hoffentlich mit einer für die Anleger positiven Entscheidung.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.05.15 12:42:56
      Beitrag Nr. 116 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.790.826 von uli47 am 16.05.15 18:59:33das hört sich aber nicht so gut an, aber wenigstens ist Bewegung in das
      Ganze gekommen.
      Avatar
      schrieb am 12.06.15 12:16:04
      Beitrag Nr. 117 ()
      Ich bin an HL 131 (First Twenty Million) beteiligt. Weiter oben im Thread steht, dass für diesen die Anfangsverluste wieder anerkannt wurden (Beitrag vom 10.06.14). Von meinem Finanzamt habe ich diesbezüglich aber noch nichts gehört.
      Hat dafür schon jemand eine Rückzahlung erhalten oder Informationen zum aktuellen Stand?
      Avatar
      schrieb am 07.07.15 22:14:44
      Beitrag Nr. 118 ()
      eine gute Nachricht heute von Hannover Leasing mit Schreiben vom 06.07.2015: bei HL 126 (Dia Productions) werden die Anfangsverluste von 2001 bzw. 2002 wieder vollständig anerkannt .. die Grundlagenbescheide sind laut HL defintiv "endgültig" ..

      Weiß jemand, wie es nun bei denen weitergeht, die kein AdV beantragt haben, sondern nach dem Bescheid vom FA und der Aberkennung der Anfangsverluste gezahlt haben, damit der Zinslauf beendet wird?

      Wie lange wird es dauern, bis die Rückzahlung vom FA kommt? Und was bekommt man genau zurück? Sicherlich den in 2011 nachgezahlten Betrag zzgl. der gezahlten Zinsen aus dem Zeitraum 2004 bis 2011? Und bekommt man selbst umgekehrt auch die Zinsen von 2011 bis zur Gegenwart, da es ja im Nachhinein ein "Darlehen" fürs FA war? Muss also das Finanzamt nun zusätzlich die zuviel gezahlten Beträge auch für diesen Zeitraum verzinst zurückzahlen? Wenn ja, mit welchem Zinssatz?

      So viele Fragen und eins ganz gewiss: Aufatmen nach langem Ärgern und Warten. Euch allen wünsch ich, dass es bei euren Fonds genauso läuft!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.10.15 11:45:55
      Beitrag Nr. 119 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.134.083 von yoda_2010 am 07.07.15 22:14:44Hallo, keiner mehr was gehört vom Finanzamt? Die Sache geht nach dem Urteil
      jetzt auf 2 Jahre zu. Vom 142er hab ich auch nichts mehr gehört.

      Gruß Lw
      Avatar
      schrieb am 05.10.15 15:57:06
      Beitrag Nr. 120 ()
      Hallo, vom FA gibts noch keine Neuigkeiten, aber von HL zum 142er.
      Die haben mit Schreiben vom 24.8. ein BFH Urteil zur Behandlung des Vermarktungskosten-
      zuschusses bei Filmfonds zitiert. Dort war (bei einem anderen Fonds) klargestellt worden, das der Vermarktungskostenzuschuss nicht einmalig im Entstehungsjahr als Betriebsausgabe sondern über die Laufzeit linear aufzulösen sei.Inwieweit das für den 142er zutrifft, ist wohl noch unklar, aber wenn HL darauf jetzt schon hinweist, durchaus wahrscheinlich.Auch die Linearisierung der Schlusszahlung könnte laut Hl wieder im Raum stehen. Beides zusammen im Paket+ Nachverzinsung würde eine Schlusszahlung vermutlich erheblich zusammenschmelzen lassen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.10.15 10:09:49
      Beitrag Nr. 121 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.778.117 von homabra am 05.10.15 15:57:06Danke homabra für die Erklärung, die jederman versteht.
      Von HL habe ich bei Nachfrage keine Antwort bekommen.
      Avatar
      schrieb am 10.10.15 12:58:33
      Beitrag Nr. 122 ()
      ADV beim 142 er von meinem Fianzamt aufgehoben
      habe heute von meinem Finanzamt geänderte Steuerbescheide von 2002 - 2013 erhalten.
      Grund: " Die Ihnen gewährte Aussetzung der Vollziehung wurde aufgehoben"
      Das hat zur Folge, daß die Anfangsverluste bis auf € 75,- vollständig
      aberkannt wurden.
      Bin ich ein Einzelfall, oder wurden die ADV´s bei Allen aufgehoben?
      Gibt es irgendwelche Neuigkeiten beim 142 er?

      Scheinbar kommt da Bewegung in die Sache, aber leider in die falsche Richtung, jedenfalls bei mir.

      Rufe Montag mal bei HL an, bis dahin ein schönes Wochenende

      Gruß Case2
      Avatar
      schrieb am 12.10.15 17:32:15
      Beitrag Nr. 123 ()
      ADV nur bei mir aufgehoben
      es gibt keine Neuigkeiten beim 142er.
      Bin nur ein Einzelfall.
      Grund der Aufhebung: Bin umgezogen und das FA wollte dem jetzt zuständigen FA keine Altlasten übergeben.
      Das muss man sich mal reinziehen.
      Aufhebung der ADV wird zurückgenommen.


      Gruß case2
      12 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.10.15 09:53:47
      Beitrag Nr. 124 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.830.485 von case2 am 12.10.15 17:32:15Danke für Deine zweite Mitteilung, hatte schon den Rest meiner Hoffnung

      aufgegeben.

      Gruß LW
      11 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.11.15 23:34:09
      Beitrag Nr. 125 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.834.754 von Leitwert am 13.10.15 09:53:47
      die hoffnung lebt
      kein grund zum hoffnung aufgeben .. bei mir kam heute der bescheid vom FA (nachdem mein steuerberater nachgebohrt hatte) ... anfangsverluste sind wirklich offiziell wieder anerkannt .. der zu viel gezahlte betrag und ein paar euro zinsen dazu gehen demnächst zurück auf mein konto.. yeah!
      10 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.11.15 16:13:32
      Beitrag Nr. 126 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.028.998 von yoda_2010 am 06.11.15 23:34:09
      Hannover Leasing 142
      Hallo,
      habe bei Hannover Leasing angerufen, da weiß man von nichts!
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.11.15 13:03:52
      Beitrag Nr. 127 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.053.769 von Erwin5 am 10.11.15 16:13:32
      Immer den betroffenen Fonds angeben!
      Hallo Erwin5,

      nach Durchsicht der Beiträge von yoda_2010 ist er scheinbar beim HL 126 beteiligt.
      Der HL 142 wird, wie man mir mitteilte, als letzter HL-Fonds vom Finanzamt bearbeitet.
      Also ist warten angesagt.

      Gruß

      case2
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.11.15 21:41:30
      Beitrag Nr. 128 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.061.755 von case2 am 11.11.15 13:03:52OK, danke, habe da eine falsche Schlussfolgerung gezogen, da vorher vom 142 er die Rede war!
      Es wäre auch zu schön gewesen.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 15.11.15 23:09:02
      Beitrag Nr. 129 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.061.755 von case2 am 11.11.15 13:03:52
      hl 126
      ja, das kann ich bestätigen .. HL 126 .. rückzahlung seitens FA inzwischen erfolgt .. ich denke, den 142ern geht's in kürze ebenso .. also macht euch nicht zu viel gedanken .. alles wird gut
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.11.15 17:51:26
      Beitrag Nr. 130 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.096.393 von yoda_2010 am 15.11.15 23:09:02Hallo yoda 2010,

      steht der Bescheid, aufgrund das FA die Rückzahlung veranlasst hat unter irgendeinem Vorbehalt?
      Ich denke da beim 142 an die Linearisierung des Vermarktungskostenzuschusses denn den gab es beim HL 126 auch. Sofern das nun beim 126 kein Thema mehr ist, wäre das ein positives Zeichen für den 146
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.11.15 21:27:31
      Beitrag Nr. 131 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.102.144 von homabra am 16.11.15 17:51:26
      HL 142
      Hallo Zusammen,

      gibt es außer dem 142er noch andere Fonds, bei denen die Entscheidung noch aussteht,
      oder ist er der Letzte? In der Bearbeitung durch das Finanzamt vielleicht, aber haben sonst
      alle Fonds von HL einen positiven Bescheid?
      Wäre schön, wenn Ihr euch meldet!

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 27.11.15 23:29:45
      Beitrag Nr. 132 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.102.144 von homabra am 16.11.15 17:51:26@homabra: ich gehe davon aus, dass kein vorbehalt bei der rückzahlung besteht, da das FA den mir zustehenden betrag inzwischen überweisen hat .. die Linearisierung des Vermarktungskostenzuschusses besteht dennoch auch beim hl 126 ..
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.01.16 13:22:17
      Beitrag Nr. 133 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.194.736 von yoda_2010 am 27.11.15 23:29:45Das Urteil ist vor zwei Jahren ergangen und man hört nichts mehr. Was in diesem Staat so läuft ist
      schon erstaunlich, eine Steuersache von 2002 und jetzt haben wir 2016. Ich glaube, dass sich sogar
      eine Bananenrepublik dafür schämen würde. Mein Beteiligung war als Altersvorsorge geplant, für
      mich. Wahrscheinlich profitiert bei dem Tempo des Finanzamtes mein Sohn davon, oder Enkel.

      Gruß Lw
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.01.16 15:01:57
      Beitrag Nr. 134 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.537.762 von Leitwert am 20.01.16 13:22:17Hallo Leitwert,
      das hört sich aber nicht gut. Angenommen, vor 15 Jahren waren 100% (der Einzahlungssumme) an Verlust vorgesehen und vorläufig bewilligt, dann können jetzt 100% (der Einzahlungssumme) Steuerrückzahlung + 150% (der Einzahlungssumme) aufgelaufene Zinsen fällig werden. Das kann zusammen zig-tausend Euro ausmachen. Gilt hier nicht die 10 Jahre Verjährungsfrist?
      Gruß
      ll1
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.01.16 16:07:13
      Beitrag Nr. 135 ()
      Hallo,

      die Beteiligung ist von 2002 und vorläufig anerkannt worden. 2007 kamen die
      ersten Hiobsbotschaften. 2012 habe ich die AdV zurückgezogen und die Steuerersparnis und
      10000 Euro Zinsen zurückgezahlt. Anfang 2014 wurde uns wieder Hoffnung gemacht, einige hier
      haben auch ihr Geld und Zinsen zurück bekommen.

      Das Urteil ist also 2 Jahre alt und es interessiert das Finanzamt anscheinend nicht, ob es tausende
      Euro an Zinsen zahlen muss wenn es die Rückzahlung verzögert.

      Hier wurde von bis zu 7 Jahren Verzögerung gesprochen die sie sich Zeit lassen können. Das
      schlimmste ist, dass man keine verlässliche Aussage zum Stand der Dinge bekommt.

      Gruß Lw
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.01.16 09:43:01
      Beitrag Nr. 136 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.557.886 von ll1 am 22.01.16 15:01:57
      Magical Productions (Fonds Nr. 142).
      Hallo zusammen,
      gibt es hierzu schon neuere Informationen. Ich habe direkt beim Betriebsstättenfinanzamt München-Abt. II/III nachgefast und von denen am 12.01.2016 folgende Antwort erhalten: "im betreffenden Fall besteht zwischenzeitlich durchaus Klarheit und Einvernehmen darüber, dass die bislang getroffenen Feststellungen kategorisch nicht aufrecht erhalten werden können.

      Jedoch ist kürzlich ein Urteil des Bundesfinanzhofs - einen anderen Medienfonds betreffend - zu einem weiteren Teilaspekt ("Vermarktungskostenzuschuss") ergangen; ein solcher ist auch bei "Magical Productions" enthalten.

      Über eine zutreffende steuerliche Umsetzung dieses Punktes stehe ich aktuell mit den steuerlichen Vertretern der Fondsgesellschaft im Austausch.

      Ich darf Sie also weiterhin um Ihre Geduld und Ihr Verständnis bitten."

      Hat jemand Erfahrung, ob die bezahlte Nachzahlung einschl. Zinsen nun erstattet werden ???
      Avatar
      schrieb am 25.01.16 10:19:11
      Beitrag Nr. 137 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.558.576 von Leitwert am 22.01.16 16:07:13
      Magical Productions Fond 142
      Hallo zusammen,
      gibt es hierzu schon neuere Informationen. Ich habe direkt beim Betriebsstättenfinanzamt München-Abt. II/III nachgefasst und von denen am 12.01.2016 folgende Antwort erhalten:
      "im betreffenden Fall besteht zwischenzeitlich durchaus Klarheit und Einvernehmen darüber, dass die bislang getroffenen Feststellungen kategorisch nicht aufrecht erhalten werden können.

      Jedoch ist kürzlich ein Urteil des Bundesfinanzhofs - einen anderen Medienfonds betreffend - zu einem weiteren Teilaspekt ("Vermarktungskostenzuschuss") ergangen; ein solcher ist auch bei "Magical Productions" enthalten.

      Über eine zutreffende steuerliche Umsetzung dieses Punktes stehe ich aktuell mit den steuerlichen Vertretern der Fondsgesellschaft im Austausch.

      Ich darf Sie also weiterhin um Ihre Geduld und Ihr Verständnis bitten."

      Hat jemand Erfahrung, ob die bezahlte Nachzahlung einschl. Zinsen nun erstattet werden ???



      Zitat

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      0
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.01.16 15:44:34
      Beitrag Nr. 138 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.570.888 von em-selbst am 25.01.16 10:19:11
      HL 142
      Das wäre ja zumindest eine "Teilentwarnung" für den HL 142.
      Denn dann würde das FA vermutlich ja auf die Linearisierung der Schlusszahlung verzichten.

      Gestärkt durch das BFH Urteil würde aber wohl die Linearisierung des Vermarktungskostenzuschusses eintreten (betrifft übrigens HL 126-128-129-130-131 und natürlich 142).
      Wie hoch der V-Zuschuss im jeweiligen Fonds ist, kann ich nicht sagen.
      Durch die Linearisierung ändert sich ja grundsätzlich an der Summe des Verlustes nichts.
      Die negative Veränderung ergibt sich z.B.,falls man mit den Fondsverlusten eine Steuerverschiebung in eine niedrigere Steuerphase geplant hatte (was aber vermutlich wenige Zeichner und dann auch überschaubar betreffen dürfte).

      Was aber alle gleichermaßen betrifft sind die durch die Linearisierung verursachten Nachforderungszinsen über einen langen Zeitraum.

      Vielleicht können die Besitzer der anderen Fonds dazu etwas sagen, sofern die Linearisierung des V ZUschusses bei ihnen schon in Form von Steuerbescheiden vorliegt.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.01.16 16:37:43
      Beitrag Nr. 139 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.573.564 von homabra am 25.01.16 15:44:34Hallo Homabra,

      was meinst Du mit: " Steuerverschiebung in eine niedrigere
      Steuerphase geplant hatte (was aber vermutlich wenige Zeichner und dann
      auch überschaubar betreffen dürfte)".

      Den Begriff Steuerverschiebung und Steuerphase kenne ich nicht.

      Gruß Lw
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.01.16 18:17:59
      Beitrag Nr. 140 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.574.023 von Leitwert am 25.01.16 16:37:43
      HL 142
      Hallo Leitwert,

      Beispiel: Du hattest im Jahr der Fondszeichnung den Höchststeuersatz und wolltest eine grösstmögliche Verlustzuweisung (z.B. 100%) um die dann zu versteuernden Fondsausschüttungen in Jahre zu verlegen, in denen Du absehbar nicht mehr den Höchsteuersatz zahlst.
      Bsp.:War in 2002 = 48,5%.....in den nächsten Jahren war dein pers. Steuersatz dann z.B. 25%.
      Die Differenz war dann deine gesparte EkSt.
      Bei geringerer Verlustzuweisung in 2002 - z.B. durch die Linearisierung des Vermarktungskostenzuschusses wird der Effekt kleiner, da Du nicht mehr den vollen Verlust in 2002 realisieren kannst.
      Aber wie gesagt, der Effekt tritt nur bei grossen Unterschieden in den pers. Steuersätzen des Zeichnungsjahres und der Folgejahre auf (wird verm. nur für wenige Fondszeichner relevant und dann von den Summen relativ gering).
      Avatar
      schrieb am 26.01.16 09:56:54
      Beitrag Nr. 141 ()
      Also ich hab Ende 2001 aufgehört zu arbeiten und in 2002 eine Abfindung
      bekommen um die Zeit bis zur Rente zu überbrücken. Von dieser Abfindung
      wären ca. 25000€ Steuern fällig gewesen.

      Durch die Beteiligung am Fond sind diese Steuern auf Null gedrückt worden. In den Folgejahren habe ich dann keine Steuern zahlen müssen.

      Würde Deine Aussage auf diesen Fall zutreffen?

      Gruß Lw
      19 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.01.16 13:49:18
      Beitrag Nr. 142 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.579.012 von Leitwert am 26.01.16 09:56:54
      HL 142
      Hallo Leitwert,

      das könnte man nur in Einzelprüfung (durch deinen Steuerberater). Dazu müsste der die Höhe des Vermarktungskostenzuschusses im Fonds genau kennen und die Linearisierung mit deinen EkSt Erklärungen über die bisherige Fondslaufzeit durchrechnen. In deiner Konstellation musst Du Dir darüber aber vermutlich keine Sorgen machen.

      Interessanter für alle Beteiligten ist der Effekt aus der Nachverzinsung.
      Sofern es schon Fonds mit Linearisierung des V-Zuschusses gibt bei denen Steuerbescheide ergangen sind, wäre eine Info wünschenswert.
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.01.16 12:12:37
      Beitrag Nr. 143 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.581.229 von homabra am 26.01.16 13:49:18
      HL 142
      Hallo, das sehe ich aber ganz anders!
      Der V-zuschuss wird voll im 1. Jahr geltend gemacht und senkt somit speziell die Steuerlast im Jahr 2002. Beim 142er waren es in 2002 mehr 217 Millionen.
      Viele haben ja einen Medienfonds gezeichnet, um im 1. Jahr die Steuer weg zu drücken, wie z.B.
      bei einer Abfindung, Sonderzahlung etc.
      Berichtige mich, wenn ich falsch liege!

      Grüße Erwin
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.01.16 15:16:13
      Beitrag Nr. 144 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.620.674 von Erwin5 am 31.01.16 12:12:37
      HL 142
      Hallo Erwin 5,

      darum gehts..
      Es gibt 6 HL Filmfonds, bei denen ein Vermarktungskostenzuschuss in unterschiedlicher Höhe enthalten ist ( Aufzählung siehe weiter Oben).
      Dieser wurden voll im ersten Jahr (beim HL 142 = 2002)steuerlich geltend gemacht.
      Bei einem Fonds verneinte das FA die sofortige Abzugsfähigkeit und erhielt recht durch ein Urteil des BFH vom 21.5.2015. Als Folge des Urteils ist der V Zuschuss zu linarisieren, also über die Laufzeit des Fonds zu verteilen. Der Verlust im Erstjahr wird somit reduziert,weil der Vermarktungskostenzuschuss nichtmehr voll abzugsfähig ist.Im Gegenzug reduzieren sich die steuerlichen Gewinne in den Folgejahren um jeweils den anteilig als Aufwand in Abzug gebrachten V-Zuschuss.
      Die Summe des Verlustes durch den V Zuschuss bleibt also über die Fondslaufzeit gleich, ABER es kommt zu Verschiebungen und Nachforderungszinsen.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.01.16 16:05:28
      Beitrag Nr. 145 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.621.430 von homabra am 31.01.16 15:16:13
      HL 142
      Ja, aber es entsteht auch eine Steuernachforderung in nicht unerheblicher Höhe für das Jahr 2002 zuzüglich der leider über den gesamten Zeitraum anfallenden 6% Zinsen!
      Bei der steuerlichen Behandlung des V-Kostenzuschusses kommt es auch auf das steuerliche Konstrukt und die Rückzahlungsmodalität innerhalb des Fondskonzeptes an.
      Hierbei ist nicht gesagt, dass das BGH-Urteil, welches für eine andere Fondsgesellschaft galt, auch auf die Fonds von HL angewandt werden kann.

      Grüße Erwin
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.01.16 16:07:53
      Beitrag Nr. 146 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.621.583 von Erwin5 am 31.01.16 16:05:28Hallo Homabra,

      Ich habe für die Steuerersparnis im Jahr 2002 in dem Jahr 2012
      10000 € Zinsen bezahlt. Wenn jetzt durch den Vermarktungskostenzuschuss
      die Steuerersparnis in 2002 nicht so hoch war, müssten auch die im Jahr
      2012 angefallenen Zinsen nicht so hoch sein.

      Bei einem neuen Bescheid müssen also alle Jahre neu berechnet werden.

      Oder sehe ich das falsch?

      Gruß Lw
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.01.16 16:24:01
      Beitrag Nr. 147 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.621.583 von Erwin5 am 31.01.16 16:05:28
      HL 142
      Hallo Erwin 5,

      ja, das meine ich mit "Verschiebungen und Nachforderungszinsen". Ich hoffe, Du behälst recht und das findet beim HL 142 keine Anwendung. Es hat aber den Anschein.
      Avatar
      schrieb am 31.01.16 16:43:11
      Beitrag Nr. 148 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.621.604 von Leitwert am 31.01.16 16:07:53
      HL 142
      Hallo Leitwert,

      die Zinsen werden auf die Steuerschuld berechnet. Sicher haben Sie in 2012 die insgesamt angefallenen Zinsen für die Jahre 2002 - 2012 bezahlt.
      Es ist richtig, dass je nach Anerkenntnis des Fondskonzeptes und der Linearisierung auf die Gesamtlaufzeit alle Steuerbescheide von 2002 - heute einer neuen Berechnung und Überprüfung bedürfen.
      Insofern sind wir immer noch nicht schlauer und sitzen weiterhin wie die Kaninchen vor der Schlange
      (sprich vor dem Finanzamt)!

      Freundliche Grüße

      Erwin
      Avatar
      schrieb am 31.01.16 16:52:09
      Beitrag Nr. 149 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.621.604 von Leitwert am 31.01.16 16:07:53
      HL142
      Hallo Leitwert,

      ein abstraktes Beispiel (ohne Gewähr) :

      Der nun in 2002 nicht mehr voll anerkannte V-Zuschuss betrug bei Dir 10tsd. Euro.
      Auf diese hast Du keine Steuer zahlen müssen.
      Nun wird der V Zuschuss auf fiktive 10 Jahre linearisiert:
      a)Du bekommst in 2002 nur 1000€ steuermindernd anerkannt und musst 9000€ nachversteuern zuzüglich 6% p.a. (bekanntlich 15 Monate nach Steuerjahr, also Anfang 2004 bis heute).
      b)In 2003, 2004 ,2005 usw. bekommst Du durch die Linearisierung jeweils immer wieder 1000€ anerkannt. Das reduziert dann das steuerliche Ergebnis des Fonds, Du bekommst dann für das jeweilige Jahr eine Steuererstattung mit Verzinsung w.o.

      Das FA schickt also für jedes Jahr ab 2002 einen neuen Bescheid
      ABER Summe a) ist größer als Summe b)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.01.16 18:13:02
      Beitrag Nr. 150 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.621.808 von homabra am 31.01.16 16:52:09Vielen Dank für Eure Erklärungen, so oder so, wäre es gut, wenn die unendliche Geschichte bald
      vorbei wäre.

      Gruß Lw
      Avatar
      schrieb am 08.02.16 17:05:43
      Beitrag Nr. 151 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.573.564 von homabra am 25.01.16 15:44:34gibt es schon neue Erkenntnisse im Fall Medienfond 142 Magical ????
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.02.16 19:43:39
      Beitrag Nr. 152 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.687.565 von em-selbst am 08.02.16 17:05:43
      HL 142
      Stand HEUTE: NEIN
      Avatar
      schrieb am 02.03.16 15:42:12
      Beitrag Nr. 153 ()
      Hallo, Bin Zeichner von HL Medienfonds 131 (The First $ 20 Million...).
      Kennt jemand den Sachstand und weis wie es da weitergeht ?
      15 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.03.16 10:36:12
      Beitrag Nr. 154 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.883.026 von Miziko123 am 02.03.16 15:42:12
      HL 131
      Der HL 131 gehört genau wie der HL 142 und 4 andere HL Fonds zur Gruppe der Fonds mit dem Problem der "Linearisierung des Vermarktungskostenzuschusses" (siehe letzte Kommentare).
      Daher wird vermutlich die Entscheidung über die steuerliche Behandlung zeitgleich fallen. Das wird nach meiner Einschätzung nicht mehr lange dauern, da HL durch das Urteil des BFH die Linearisierung vermutlich akzeptieren muss.
      14 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.03.16 23:51:54
      Beitrag Nr. 155 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.889.866 von homabra am 03.03.16 10:36:12eine frage an die experten: die Linearisierung des Vermarktungskostenzuschusses scheint ja kaum abzuwenden zu sein .. was bedeutet es konkret für diejenigen Anleger, die sich mittlerweile über Rückzahlungen vom FA freuen durften? .. ist es eher ein Klacks, der locker hinzunehmen ist oder bedeutet es, dass man den größten Teil der Rückerstattung wieder erstatten muss?
      13 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.03.16 15:19:31
      Beitrag Nr. 156 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.925.986 von yoda_2010 am 07.03.16 23:51:54
      HL 142
      Das könnte Dir dein Steuerberater mal duchrechnen. Dazu benötigt er aber die Höhe des Vermarktungskostenzuschusses in deinem Fonds (also % in deiner Zeichnungssumme). Ob der z.B. 5% oder 25% ausmacht hätte ja gravierende Auswirkungen. Ich kenne Ihn für den HL 142.Da verhandelt HL ja vielleicht noch mit dem FA?
      Wie gesagt ist die Steuernachzahlung für 2002 nicht maßgebend, da Sie durch die anteiligen Erstattungen in den Folgejahren ausgeglichen wird. Maßgebend ist die Verzinsung der Steuerschuld aus 2002 (Beginnend ab 2004 mit 6% p.a). Dem gegenüber stehen dann in den Folgejahren die Verzinsung der anteiligen Steuererstattungen und natürlich ggfs. die Verzinsung von geleisteten Nachzahlungen.
      Was da im Einzelfall unterm Strich herauskommt ließe sich wie gesagt nur per Einzelfallberechnung prognostizieren (sofern man die Höhe des Vermarktungskostenzuschusses im jeweiligen Fonds exakt kennt). SOFERN ALSO EINER DER FONDSZEICHNER IN DEN 6 HL FONDS ZUM THEMA VERMARKTUNGSKOSTENZUSCHUSS ETWAS WEISS, BITTE MELDEN !!!!!
      Avatar
      schrieb am 08.03.16 22:29:25
      Beitrag Nr. 157 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.925.986 von yoda_2010 am 07.03.16 23:51:54
      V-Zuschuss
      Hallo Zusammen,

      es erscheint mir unlogisch, wenn das Finanzamt erst die Steuerbescheide zu Gunsten der Anleger korrigiert und dann hinterher wieder den V-zuschuss infrage stellt und wieder alles umschmeisst.

      Das Urteil des BFH ist vom 21.05.2015 und wurde im August 2015 veröffentlicht.

      Sicher hätte man dies bei den Fonds, die bearbeitet sind berücksichtigt oder darauf hingewiesen.

      Für diejenigen, die speziell im ersten Jahr steuerliche Verluste generieren wollten, ist die Anerkennung des V-Zuschusses schon ein wichtiges Thema. Er macht den Hauptverlust im 1. Jahr aus!

      Deshalb gebt bitte eure Infos an alle weiter!
      11 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.03.16 13:05:57
      Beitrag Nr. 158 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.935.133 von Erwin5 am 08.03.16 22:29:25Also in meinem Angebot von 2001 steht nur ein mal das Wort Filmverwertungszuschuss als Summe
      74.498.878€.

      unter dem Punkt Investitions- und Finanzplan, Mittelverwendung. Die Gesamtinvestitionskosten
      betragen 235.155.000€.

      Ich weiß nicht, ob man damit was anfangen kann.

      Gruß Lw
      10 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.03.16 15:56:38
      Beitrag Nr. 159 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.959.349 von Leitwert am 11.03.16 13:05:57
      Vetriebskostenzuschuss
      Bei mir (HL 126) nennt sich das ganze "Vertriebskostenzuschuss" (vermutlich identisch zum Vermarktungskostenzuschuss?) und macht knapp 25% der Gesamtinvestitionskosten aus. 18.159 Mio gegenüber 73.882 Mio. Hält sich also zum Glück noch in Grenzen.
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.05.16 10:53:17
      Beitrag Nr. 160 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.017.734 von yoda_2010 am 19.03.16 15:56:38
      BGH Entscheidung Juli 2016
      Hallo,

      habe gestern ein Schreiben von WVN Rechtsanwälte bekommen, hier Auszüge:

      Widerrufsjoker zum 21.06.2016.

      Für Anfang Juli ist in unserem Pilotverfahren bezüglich des Medienfonds Hannover Leasing Nr. 142 beim Bundesgerichtshof eine Entscheidung angekündigt. Karlsruhe Az XIZR 254/15 Vorinstanz OLG Braunschweig vom 30.4.2015.

      Wenn der BGH hier zu Gunsten des klagenden Anlegers entscheidet bekäme der Anleger nicht nur alle wirtschaftlichen, sondern auch alle steuerlichen Nachteile ersetzt.

      Um sich die Klagemöglichkeit nicht zu verbauen, ist es erforderlich, noch vor dem 21.6.2016
      das fondsimmanente Darlehen zu widerrufen.

      Um von einer positiven BGH- Entscheidung noch profitieren zu können, müssten Sie vor dem
      21.6.2016 einen wirksamen Widerruf erklärt haben.

      Hat jemand von Euch auch dieses Schreiben erhalten?

      Mehr auf der Internetseite wvn-rechtsanwaelte.de

      Gruß LW
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.05.16 12:54:38
      Beitrag Nr. 161 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.349.202 von Leitwert am 05.05.16 10:53:17Hallo Leitwert,
      ich habe das Schreiben der WVN Rechtsanwälte ebenfalls unaufgefordert erhalten.
      Die Fragen, die sich mir spontan dazu stellen:
      Wieso muss der Widerruf bis 21.06.2016 erfolgen? Welche Gesetzesnovelle steckt dahinter? Das Schreiben gibt hier keine befriedigende Antwort.
      Was passiert, wenn man das fondsimmanente Darlehen widerruft? Welche Folgen hat das? Auch wenn der Widerruf selbst kostenlos ist, die Folgen daraus werden doch wohl Kosten verursachen. Dazu gibt es ebenfalls keine Antwort in dem Schreiben.

      r2d2
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.05.16 12:10:32
      Beitrag Nr. 162 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.349.994 von r2d2 am 05.05.16 12:54:38Hallo r2d2,

      man kann das ja trotzdem machen und sehen wie die Sache ausgeht, dann kann ich mich ja
      immer noch entscheiden, oder sehe ich das falsch.

      Gruß Lw
      Avatar
      schrieb am 06.05.16 14:17:00
      Beitrag Nr. 163 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.349.994 von r2d2 am 05.05.16 12:54:38
      Zitat von r2d2: Wieso muss der Widerruf bis 21.06.2016 erfolgen? Welche Gesetzesnovelle steckt dahinter?


      Die Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Ab dem 21.6.16 ist ein Widerruf aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung nicht mehr möglich!
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.05.16 22:23:40
      Beitrag Nr. 164 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.355.952 von ArabHP am 06.05.16 14:17:00
      Zitat von ArabHP:
      Zitat von r2d2: Wieso muss der Widerruf bis 21.06.2016 erfolgen? Welche Gesetzesnovelle steckt dahinter?


      Die Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Ab dem 21.6.16 ist ein Widerruf aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung nicht mehr möglich!


      Wohnimmobilienkreditrichtilinie? Inwiefern trifft das dann auf einen Medienfonds zu?

      Gruß
      r2d2
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.05.16 15:47:05
      Beitrag Nr. 165 ()
      Hannover Leasing 142
      Hallo Mitleidende,

      wenn bei einem Fonds das Urteil naht, dann krabbeln immer irgendwelche Anwälte aus den Löchern und versuchen sich noch eine Scheibe vom Kuchen abzuschneiden.
      Das hab ich bei allen Fondsbeteiligungen, ob Immobilien Film usw. erlebt, die Probleme machten.

      Meine Regel: " Schmeiße niemals gutes Geld schlechtem hinterher."

      Fristsetzung, Angstmache keine Informationen, immer dieselbe Masche.

      Jeder von euch kann sich die Adressen der anderen Beteiligten aus dem Handelsregister besorgen.

      Geht mal auf die Webseite dieser Anwäte. Dann auf Urteile. Dort kann man von den 5 angebotenen Urteilen 4 ansehen.
      Nur ein Urteil betreffend umserem Fonds läßt sich kommischerweise nicht öffnen. Wieso?

      Ruft doch einfach mal bei der Kanzlei an und versucht mehr Informationen zu erhalten.

      Die werden sich sehr bedeckt halten und auf das Antwortschreiben verweisen.


      Gruß

      Case2
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.05.16 09:27:53
      Beitrag Nr. 166 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.358.826 von r2d2 am 06.05.16 22:23:40Betrifft das Darlehen. Hat zwar grundsätzlich mal nichts mit (Medien-)Fonds zu tun, in diesem Gesetz werden aber alle Kreditverträge hinsichtlich Widerruf abgefrühstückt.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.05.16 15:48:15
      Beitrag Nr. 167 ()
      Ich habe das Schreiben der Rechtsanwälte auch bekommen und werde keinen Widerruf einlegen und nichts zurücksenden.

      Der Magical ist eine unendliche Geschichte.

      Alle vergleichbaren Mediensfonds von HL haben die Anfangsverluste wieder anerkannt bekommen, glaube ich, nur der 142-er noch nicht.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.05.16 10:31:51
      Beitrag Nr. 168 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.376.016 von bulle8080 am 10.05.16 15:48:15Hallo,

      sind denn die anderen wirklich alle anerkannt worden? Wenn ja, dann haben sich hier aber nicht sehr viele gemeldet.

      Zur Sache mit dem Anwaltsschreiben: Weiß jemand, was es bedeutet, das fondsimmanente Darlehen zu widerrufen?

      Das Hauptgerichtsurteil war vor 2 Jahren. Das Schreiben vom Anwalt betrifft doch eine ganz andere Vorgehensweise. Wenn man jetzt hier aufspringen würde, verbaut man sich dann die Rückzahlung vom Finanzamt?

      Gruß Lw
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.05.16 18:32:17
      Beitrag Nr. 169 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.381.827 von Leitwert am 11.05.16 10:31:51Du hattest bei Zeichnung des Fonds eine Finanzierung (Darlehen) mit abgeschlossen, sozusagen im Paket. Was es bringt, das zu kündigen, erschliesst sich mir nicht, zumal Du dann immer noch am Fonds beteiligt wärst.
      Mein Tip mit Medienfonds (hab selber 3): Finger weg von den Anwälten, dazu ists zu spät.
      Ich habe meine Steuern wegen der Linearisierung gezahlt und wenn der Prozess gewonnen wird (wovon ich nicht ausgehe, weil die 1te Instanz pro FA entschieden hat) freue ich mich über 6% Zinsen. Wenn nein, bleibt eine kleine schwarze Null und ich freue mich um die Verschiebung der Steuerlast in den ersten Jahren.
      Mein Rekord ist übrigens bei 9 EkSt Bescheiden für das Selbe Jahr: 3 Medienfonds, 3 Ansichten, 9 Bescheide ;-)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.05.16 11:04:58
      Beitrag Nr. 170 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.386.432 von Andiadm am 11.05.16 18:32:17Als ich im Jahr 2002 den Vertrag abgeschlossen habe, wollte ich die ganze Summe zahlen. Dabei
      wurde mir von Hannover Leasing mitgeteilt, dass das Darlehen zwingend dazu gehört und nicht
      die ganze Summe gezahlt werden darf.

      Die Beteiligung hätte also nicht den Bedingungen für die Teilnahme am Medienfonds entsprochen.

      Daher weiß ich auch nicht, was ein Widerruf dieses Darlehens bringen soll.

      Im Beitrag 136 hier im Forum wurde doch davon gesprochen, dass eine Entscheidung zu erwarten
      ist.

      Das war im Januar.

      Gruß Lw
      Avatar
      schrieb am 15.05.16 14:39:18
      Beitrag Nr. 171 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.365.321 von ArabHP am 09.05.16 09:27:53Die Frage ist aber immer noch, ob dieser Widerruf hier Sinn macht. Kann dazu jemand etwas sagen?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.05.16 20:08:33
      Beitrag Nr. 172 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.411.902 von ovonwack am 15.05.16 14:39:18
      Hier steht was zum Widerruf von Immobilienkrediten:

      http://www.focus.de/immobilien/finanzieren/immobilienkredit-…

      Daraus kann ich nicht ableiten, dass im Falle des HL 142 "der Anleger nicht nur alle wirtschaftlichen, sondern auch alle steuerlichen Nachteile ersetzt" bekäme, wie das die WVN Rechtsanwälte uns in Aussicht stellen wollen.

      r2d2
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.05.16 20:33:14
      Beitrag Nr. 173 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.433.616 von r2d2 am 18.05.16 20:08:33Mir fällt in dem Artikel insbesondere der folgende Absatz auf:

      Welche Punkte muss ich vor dem Widerruf beachten?
      „Man sollte auf keinen Fall einfach den Widerruf erklären“, warnt Scobel. „Wenn die Bank den annimmt, muss man innerhalb von vier Wochen einen neuen Darlehensgeber auftreiben.“ Betroffene berichten von Fällen, in denen andere Banken Kunden ablehnten, die zuvor bei ihrem alten Institut gekündigt hatte.

      Meine Meinung: Das Angebot der Kanzlei aus Berlin erscheint mir in höchstem Maße unseriös (meine persönliche Meinung). In dem Schreiben sind mit keinem Wort die Folgen und Risiken erwähnt. Sicherlich hat man den Vorteil, einige Zinsen zu sparen... allerdings auch eine weitere Belastung aus dem abzuleistenden Kredit.

      Ich werde auf das Angebot der Kanzlei verzichten.

      Beste Grüße
      ovonwack
      Avatar
      schrieb am 27.05.16 13:16:22
      Beitrag Nr. 174 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.363.023 von case2 am 08.05.16 15:47:05Das Urteil zu unserem Fond 142 kann man auf der Seite der Rechtsanwälte jetzt lesen.

      Gruß Lw
      Avatar
      schrieb am 14.06.16 19:48:37
      Beitrag Nr. 175 ()
      Hannover Leasing Filmfonds
      Leider sind beileibe noch nicht alle Fonds der HL abgearbeitet, auch der Fonds HL131, Frst Twenty Million ist immer noch ausstehend. Zwar hat das FA nach dem Urteil in 2011 zugesagt dass es das Urteil auf diesen Fonds anwenden wird, aber passiert ist nichts. HL scheint das auch nicht zu interessieren dort stellt man sich auf den Stadpunkt: Wir können nichts machen. Ich glaube, denen sind die Medienfnds Kunden auch mittlerweile egal.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.06.16 14:59:07
      Beitrag Nr. 176 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.615.709 von driver1de am 14.06.16 19:48:37
      HL 142 Rush Hour 2
      Hallo Zusammen,
      habe ein Schreiben von HL mit Datum 31.05.2016 bekommen, was sich auf das Schreiben der Rechtsanwälte WVN bezieht und in dem sich HL rechtfertigt. Sicher habt Ihr das auch bekommen.

      Habe mittlerweile selber beim Finanzamt München angerufen und bin an die Rechtsbehelfsstelle verwiesen worden. Dort sagte man mir - ähnlich wie im Beitrag 136 bzw. 137 vom 25.01.2016 em-selbst geschrieben hat - dass es nicht mehr grundsätzlich um das Fondskonzept gehe, sondern um den Filmvermarktungskostenzuschuss, gem. BGH Urteil aus 2015.

      Hier hätten das Finanzamt und HL unterschiedliche Ansichten und diese Klärung könne sich noch länger hinziehen.

      Zum Darlehenswiderruf: Laut meinem Rechtsanwalt macht es durchaus Sinn, da die Widerrufsbelehrung bei HL 142 wie bei den Montranus Fonds wahrscheinlich fehlerhaft ist.

      Dies wäre eine zusätzliche Option, kein Ausschluss der anderen Vorgehensweisen. Ob das BGH wirklich auch den Anlegern Schadensersatzansprüche zuerkennt, sprich die Anerkennung der steuerlichen Verluste, entscheidet sich im Juli d.Js.

      Siehe im Netz auch RA Jens Reime, Urteil Montranus I und Magical Productions.
      Avatar
      schrieb am 21.06.16 15:14:12
      Beitrag Nr. 177 ()
      Rückkaufangebot für Hannover Leasing 142 - Rush Hour 2
      Ich habe heute für meine Anteile ein Kaufangebot eines Fondsvermittlers aus Niedersachsen erhalten.

      Mir wird ein Kaufpreis in Höhe von ca. 28% auf die Nominaleinlage angeboten. Zusätzlich übernimmt der Käufer das Darlehen und stellt mich von allen Haftungen frei.

      Habt Ihr auch so ein Angebot bekommen und wie schätzt Ihr das ein?

      Vielen Dank für eine Rückantwort - Gruß Tobias
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.06.16 20:27:06
      Beitrag Nr. 178 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.663.238 von Medienmogul1970 am 21.06.16 15:14:12
      Rückkaufangebot HL 142
      Hallo,

      das ist ja was ganz Neues! Nein, so ein Angebot hör ich zum ersten Mal!

      Ist in meinen Augen aber ein Zeichen, dass die Chancen gar nicht so schlecht stehen,
      vielleicht mit einem blauen Auge - oder sogar besser- davon zu kommen!

      Wenn letztendlich nur der Vermarktungskostenzuschuss aberkannt wird, macht das beim
      HL 142 ein Drittel der Anfangsverluste aus. Ob auf die Steuernachzahlung dann auch nachträglich
      über die Jahre die 6% Zinsen fällig werden, ist nicht klar, da das BGH Urteil ja erst in 2015 ergangen ist.

      Außerdem hat der Bundesfinanzhof bereits 2014 an dem hohen Zinssatz Zweifel angemeldet,
      wenn das Zinsniveau dauerhaft niedrig bleibe, was ja der Fall ist.

      Mit der Zinssenkung auf Null durch die EZB sind somit die Voraussetzungen einer erfolgreichen Klage dagegen durchaus gegeben.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.06.16 20:35:55
      Beitrag Nr. 179 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.673.030 von Erwin5 am 22.06.16 20:27:06
      Zitat von Erwin5: Ist in meinen Augen aber ein Zeichen, dass die Chancen gar nicht so schlecht stehen, vielleicht mit einem blauen Auge - oder sogar besser- davon zu kommen!


      Nein, bei vielen Medienfonds zB Kaledo II+III gabs auch solche Angebote. Die steuerwirkung der vergangenen Jahre bleibt aber immer beim Verkäufer. Will heissen, auch wenn Du verkaufst, bist Du weiter voll im Risiko, was die Gerichte zu den Steuerthemen sagen. Aus der Nummer kommt man nicht raus, ausser man Rückabwickelt.
      Avatar
      schrieb am 23.06.16 09:03:07
      Beitrag Nr. 180 ()
      Hallo und Danke für die Rückantwort,

      ich lasse das Angebot gerade prüfen, werde es aber wohl annehmen. Ob wir den Steuervorteil nachträglich wieder ganz oder teilweise anerkannt bekommen, steht in den Sternen. Bei positiver Entscheidung käme das ja dann zu dem angebotenen Kaufpreis hinzu.

      Da der Käufer auch die Haftung nach § 172 übernimmt, sehe ich hier eine interessante Lösung für mich, mit dem Thema Medienfonds abzuschließen.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.06.16 18:25:11
      Beitrag Nr. 181 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.675.361 von Medienmogul1970 am 23.06.16 09:03:07
      Zitat von Medienmogul1970: Da der Käufer auch die Haftung nach § 172 übernimmt


      Bitte ins Kleingedruckte schauen, normalerweise steht da was davon, dass der Käufer die Haftung nur für Ereignisse übernimmt, die nach dem Übertragungsstichtag passiert sind.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.06.16 09:46:06
      Beitrag Nr. 182 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.680.776 von Andiadm am 23.06.16 18:25:11Danke, darüber habe ich mich auch schon informiert. Die Freistellung betrifft die Haftungen vor dem Übergangsstichtag.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.07.16 13:01:56
      Beitrag Nr. 183 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.687.046 von Medienmogul1970 am 24.06.16 09:46:06
      172 HGB
      Betrifft 172 nicht nur die Haftung des Kommanditisten gegenüber der Gesellschaft ??So kann z.B. ein Insolvenzverwalter mit Verweis auf den 172 Ausschüttungen zurückfordern.

      Eine Freistellung der Haftung nach 172 hat m.E. aber nichts mit einer Freistellung von den steuerlichen Folgen des Fonds (hier z.B. Folgen der Linearisierung des Vermarktungskostenzuschusses zu tun).

      Das müsste doch gesondert geregelt werden, den der Steueranspruch besteht ja auch nach Verkauf gegenüber dem Kommanditisten.
      Dazu müsste der Käufer doch Sicherheiten hinterlegen .Doch welcher Käufer übernimmt in dieser Phase des Fonds neben dem gekauften Anteil auch die noch unklaren steuerlichen Auswirkungen ?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.07.16 14:07:04
      Beitrag Nr. 184 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.757.977 von homabra am 04.07.16 13:01:56Ich habe zwischenzeitlich einen Vertrag vorliegen. Darin steht wörtlich:

      Der Käufer stellt den Verkäufer von jeglicher wirtschaftlicher Nachhaftung wie z.B. Ausschüttungs-
      rückforderungen nach § 172 HGB frei.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.07.16 12:38:08
      Beitrag Nr. 185 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.758.451 von Medienmogul1970 am 04.07.16 14:07:04
      Kaufangebot
      Hallo,
      danke für die Info, hat noch Jemand so ein Angebot erhalten?

      Grüße
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.07.16 12:44:58
      Beitrag Nr. 186 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.765.837 von Erwin5 am 05.07.16 12:38:08
      HL 142-Anteilsverkauf
      Ja, es gibt weitere Angebote.
      Da die "Handlingkosten" in jedem Verkaufsfall etwa gleich hoch sind und man natürlich grössere Beträge handeln möchte lässt der Investor die Beteiligungen von Oben nach Unten abarbeiten.
      Zunächst werden also immer die grössten Beteiligungen in absteigender Reihenfolge kontaktiert, bis man seine "Zielinvestitionssumme" erreicht hat
      Avatar
      schrieb am 08.07.16 22:44:14
      Beitrag Nr. 187 ()
      Hallo alle zusammen.

      Ich bin auch ein leidgeprüfter Besitzer vom 131 und 142 Fonds.

      Die Vermarktungskosten bei den beiden Fonds macht ca. 30% der Anfangsabschreibung aus. Soweit es mir bekannt ist wird Sie vom FA auch anerkannt. Es geht lediglich darum in welchem Jahr wieviel davon anerkannt wird.

      Ich habe heute noch mal mit Hannover Leasing gesprochen und die haben gemeint das Sie aktuell mit dem FA sprechen wieviel von den 30% weiterhin im ersten Jahr anerkannt werden. Indication hier 10% + X%. Jeder Prozentpunkt der nicht im ersten Jahr anerkannt wird kostet uns natürlich Geld...

      Auch bei der Schlusszahlung vom 142 soll es die Indication geben, dass Sie nicht auf die Laufzeit umgelegt wird.

      Hörte sich für mich heute nach positiven Nachrichten an.

      Weiß jemand ab wann Zinsberechnung Startet für die Vermarktungskosten? Mit dem Urteil des BGH oder seit Auflegung der Fonds
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.07.16 16:41:44
      Beitrag Nr. 188 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.796.995 von Dienstag09 am 08.07.16 22:44:14
      HL 142
      Hallo Dienstag09,

      da hättest Du recht.das würde teuer. Wenn ich aber den Vermarktungskostenzuschuss tatsächlich linearisiere, also über die Fondslaufzeit von 17 Jahren gleichmässig verteile,komme ich pro Jahr nur auf ca. 6%. Wäre dein Fondsanteil z.B 100tsd und somit dein VM Anteil ca. 30tsd (also 30%) so könntest du in 2002 satt 30tsd wie geschehen nur 1800 Euro steuerlich absetzen und somit € 28200 in 2002 mit deinem persönlichen Steuersatz aus 2002 nachversteuern. Lag der z.B. bei 40% wäre deine Nachversteuerung für 2002 €11280. Soweit so schlecht, aber es kommt noch schlechter.
      Der Zinslauf beginnt 15 Monate später, also 1.4 2004 und beträgt 6% p.a. also bis Heute ca. 72 % des Nachversteuerungsbetrages, in unserem Beispiel dann €8121 zusammen somit ca. 20tsd.
      Einige haben die Verzinsung in 2012-2013 gestoppt, indem Sie einen Betrag gezahlt haben, haben Sie dabei überzahlt, beginnt ab dann für Sie der positive Zinslauf (Verzinsung durch das FA).

      Die o.g. Berechnung wird durch die Linearisierung, dahingehend abgemildert, indem Du nun ja von 2003 bis 2019 jährlich die € 1800 steuerlich geltend machen kannst (incl. positiver Nachverzinsung).
      Sollte sich dein Steuersatz zwischen 2002 und heute kaum geändert haben, so hasst du priniziell keinen Steuerschaden, aber einen erheblichen Zinsschaden. In meinem Fall kommt noch sehr negativ hinzu, das ich nur in 2002 einen hohen persönlichen Steuersatz hatte.

      Hoffentlich kommt alles anders........
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.07.16 21:55:55
      Beitrag Nr. 189 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.848.391 von homabra am 16.07.16 16:41:44
      Zinsberechnung wegen Besteuerung Vermarktungskostenzuschuss
      Hallo,
      es sind aber auch die Zinsen zu berücksichtigen, die das Finanzamt schuldet für die einzelnen Jahre.
      Ob die Zinsen wirklich rückwirkend berechnet werden, obwohl das BGH-Urteil erst voriges Jahr ergangen ist, wissen auch die Rechtsanwälte nicht.

      Grüße
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.07.16 23:31:31
      Beitrag Nr. 190 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.931.773 von Erwin5 am 27.07.16 21:55:55
      Zitat von Erwin5: wissen auch die Rechtsanwälte nicht.


      Dann würde ich mir Andere suchen, das ist nun wirklich das kleine 1x1.

      Wenn Du in 2006 plötzlich €1000 weniger Steuer auf den Bescheid bekommst, zahlt das Finanzamt €600 Zinsen an Dich, 6% per Anno. Und andersrum eben andersrum. Dafür muss man nicht Jura studieren!!
      Avatar
      schrieb am 28.07.16 07:59:16
      Beitrag Nr. 191 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.931.773 von Erwin5 am 27.07.16 21:55:55
      Verzinsung HL142
      Hallo erwin5,

      natürlich gibt es , wie schon beschrieben, auch eine Verzinsung von Seiten des Finanzamtes, sowohl auf die linearisierten Teilbeträge ab 2003 als auch auf etwaige Vorauszahlungen.
      Allerdings sind dies in Summe wesentlich kleinere Beträge als die Zinsen auf die Steuernachzahlung von 2002.

      Das BFH Urteil hat mit dem Beginn der Verzinsung NICHTS zu tun. Die richten sich nach § 233a Abgabenordnung.
      Avatar
      schrieb am 23.09.16 22:03:08
      Beitrag Nr. 192 ()
      Hallo,

      gibt es etwas neues von der HL-Front, insbesondere zum 142-er (Magical)?

      Es ist eine Unverschämtheit, dass sich das alles bereits über Jahre hinzieht und anscheinend kein Ende in sicht ist. :mad:
      Avatar
      schrieb am 15.10.16 17:34:08
      Beitrag Nr. 193 ()
      Habe heute von der PKF eine Mitteilung über geänderten Ergebnisanteil 2012 zum HL 142 bekommen. Liest sich erstmal harmlos, aber dann die Überraschung: Zitat 'Die Finanzverwaltung hat mitgeteilt, dass die Anfangsverluste grundsätzlich anerkannt werden, jedoch eine Aktivierung des Vermarktungskostenzuschusses mit anteiliger Minderung der laufenden Lizenzzahlungen vorgenommen wird.' Abgesehen davon, dass mir das Wort grundsätzlich nicht gefällt (wer weiß was da noch an Einschränkungen kommt?) ist es positiv, dass es jetzt wohl offiziell ist, dass die Anfangsverluste wieder anerkannt werden. Negativ ist allerdings, dass demnach ca. 32%, nämlich der Zuschuss in Höhe von ca. 74.5 Mio, nicht in als Anfangsverlust in 2012 anfallen, sondern durch die geplante Aktivierung 2013 ff. Was bedeutet aber die geplante anteilige Minderung der laufenden Lizenzzahlungen? Hat jemand eine Idee?
      Avatar
      schrieb am 19.10.16 15:14:04
      Beitrag Nr. 194 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.485.980 von Wouser01 am 15.10.16 17:34:08
      Verjährung - wer kennt sich aus?
      Habe in 2002 den 142 benutzt, die Berechnungsbasis für eine hohe Abfindung als Angestellter (Fünftelregelung) auf Null zu senken und dadurch weniger Steuern für die Abfindung zu zahlen.

      Meine Frage: Sollte sich die Basis für 2002 nun ändern, ist da nicht die dann höhere Versteuerung meiner Abfindung inzwischen verjährt? (10 Jahre?). Die Nachversteuerung des 142 ist nicht verjährt, das ist klar.

      Aber die Abfindungsversteuerung aus angestellter Tätigkeit??
      17 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.10.16 15:36:23
      Beitrag Nr. 195 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.508.426 von martinbasse am 19.10.16 15:14:04
      Und gleich die nächste Frage wegen Untätigkeit des FA
      da fällt mir auch gleich noch die nächste Frage ein.

      Dieses Geeier des BetriebsstättenFA München geht jetzt so etwa 10 Jahre. Die können doch nicht erwarten, daß man für diese 10 Jahre Zinsen zahlt. Das wäre ja eine Geldvermehrungsmaschine.

      Motto "wir diskutieren den Fall mal so 10 Jahre" und dann zahlt der Steuerzahler 60 % als Zinsen nach! Das kann doch nicht richtig sein, oder? Ja, ich bin wahrscheinlich diesbezüglich naiv, für mich zählt leider immer Treu und Glauben
      Avatar
      schrieb am 19.10.16 20:27:36
      Beitrag Nr. 196 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.508.426 von martinbasse am 19.10.16 15:14:04
      Zitat von martinbasse: Sollte sich die Basis für 2002 nun ändern, ist da nicht die dann höhere Versteuerung meiner Abfindung inzwischen verjährt?

      Leider nein.

      Zitat von martinbasse: Die können doch nicht erwarten, daß man für diese 10 Jahre Zinsen zahlt. Das wäre ja eine Geldvermehrungsmaschine.

      Das ist vielleicht nicht richtig, aber legal. Leider.
      Du hättest die Steuern auch zahlen können und würdest dann Zinsen von denen bekommen.

      Das die 10 Jahre rumeiern ist wirklich ein Skandal aber wohl nicht angreifbar.
      15 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.10.16 15:33:06
      Beitrag Nr. 197 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.511.249 von Andiadm am 19.10.16 20:27:36
      Zinsen
      Danke Andiadm....ich muss wohl meine Frage präzisieren. Also:

      - ich habe die Zinsen, die mir bisher mitgeteilt worde gezahlt , keine AdV
      - nun kommt das FA nach 10 Jahren Nachdenken mit einer neuen Sichtweise für das Jahr 2002
      - was bedeutet das der ganze Zinslauf neu gerechnet wird (ok) aber
      - von 2002 bis 2006 (vereinfachte Sichtweise) wäre das irgendwie ja noch ok aber
      - von 2007-2016 sehe ich keine Verpflichtung zu zahlen da ich ja nicht verschleppt habe sondern das FA (ich hätte ja gezahlt wenn mir das FA in 2006 gesagt hätte was ich ab sofort zahlen soll

      Müssten nicht die Fondinhaber Klage wegen Schadenersatz wegen Untätigkeit des BSFA beantragen (eine Steuerlast die sich das FA 14 Jahre nach Start eines Fonds neu definiert....was kann ich als Steuerzahler dafür?????)
      14 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.10.16 16:21:16
      Beitrag Nr. 198 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.517.825 von martinbasse am 20.10.16 15:33:06
      Zinsen
      Hallo martinbasse,

      das musst Du leider losgelöst von unserem Fall sehen (auch wenns natürlich emotonal schwierig ist und im Geldbeutel durchaus weh tut).

      10 jahre und mehr sind zwar nicht die Regel, aber öfter vorzufinden. Oft setzt die Betriebsprüfung zum spätmöglichsten Zeitpunkt ein und dann wird jahrelang mit der Fondsgesellschaft gestritten oder Grundsatzurteile abgewartet. So kommst Du über 10 Jahre. Untätigkeit spielt da natürlich von verschienen Seiten durchaus eine Rolle. Die liegt im Gesamtgeschehen aber bei verschiedenen Akteuren und nicht justiziabel.

      Die Zinsen ergeben sich aus der Abgabenordnung und sind eigentlich, wenn man den Untätigkeitsvorwurf beiseite lässt, durchaus nachvollziehbar.

      Du zahlst ja Zinsen auf eine Steuerschuld aus dem Jahr 2002. Du hattest also in 2002 Geld zur Verfügung, das dem FA zustand und man geht davon aus, das Du es hättest anlegen können.

      Im Gegenzug erhälst Du ja auch Zinsen vom FA für Zeiten, in denen Du dem FA mehr gezahlt hast, als notwendig (z.B. durch Steuernachzahlung u.ä., die im Nachhinein nicht erforderlich waren).

      Das eigentlich verwerfliche am System ist die Höhe der Verzinsung. Der BFH hat die 6% mehrfach seit Jahren 2009/2011 immer wieder bestätigt, obwohl diese bekanntlich auch über einen langen Zeitraum nicht mehr zeitgemäß= viel zu hoch sind.

      Im HL 142 kommt bei der anstehend Linearisierung denn auch alles Negative zusammen:
      a) die enorme Höhe des Vermarktungskostenzuschusses von über 30%
      b) der sehr lange Zinslauf für 2002 (ab Frühjahr 2004)
      und die o.g. 6%

      Natürlich wird dann ab 2003 anteilig gegengerechnet und auch zugunsten der Anleger verzinst sowie deren ggfs getätigten Zahlungen in 2012 oder später.

      Ein grösseres Minus wird aber wohl bei allen Anlegern bleiben.
      13 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.10.16 12:29:32
      Beitrag Nr. 199 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.518.395 von homabra am 20.10.16 16:21:16
      Zitat von homabra: Ein grösseres Minus wird aber wohl bei allen Anlegern bleiben.

      Meinst Du das "insgesamt betrachtet" oder rechnest Du damit, dass er demnächst nochmal nachzahlen muss, obwohl er alle bislang alle Forderungen des FA bedinet hat und keine AdV beantragt hat?

      Ist die Situation beim 131 genauso oder ist man als Anleger des 142 besonders schlecht dran?
      12 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.10.16 14:37:33
      Beitrag Nr. 200 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.534.514 von KarlK am 23.10.16 12:29:32
      Hallo KarlK
      Vorab : Ich meine den "klassischen Fall" also mit AdV.

      Die steuerliche Seite kannst Du eigentlich vernachlässigen, auch wenn es durch die drohende Linearisierung des VM Zuschusses natürlich zu einer nicht unerheblichen Steuernachzahlung für alle Anleger des HL 142 für 2002 kommen wird, die gleicht sich bis 2019 aber wieder aus.
      Vereinfachtes Beispiel: Du hast 100.000 € in 2002 in den Fonds investiert und 100.000 Verlustzuweisung erhalten, also in 2002 keine Steuer gezahlt.
      Nun sagt das FA, der VM Zuschuss in deinem Investment von 30% wird linearisiert, also auf die gesamte Fondslaufzeit von 2002- 2019 gleichmässig verteilt. Das bedeutet für dich, das von den 30tsd VM Anteil in 2002 nur (30000/18) nur 1666€ anerkannt werden und du somit in 2002 den Betrag von 28334€ versteuern musst. Im Gegenzug werden dir aber von 2003 bis 2019 jährlich 1666€ anerkannt.
      Du hast somit steuerlich, sofern sich deine jährliche EKSt Satz über die lange Zeit nicht gross verändert keinen Verlust.
      ABER
      Entscheidend ist die VERZINSUNG:
      Du musst im o.g. Beispiel die Steuer 2002 mit 6%pa. ab
      1.4.2004 verzinsen, und zwar bis zum Erlass des endgültigen Bescheides für 2002 ... und der steht ja noch aus. Das sind dann bis heute über 72%. Hättest Du auf den o.g. Betrag in 2002 einen pers.
      Steuersatz von 25% (€ 7083) so wäre der Zins bis Heute auf ca. €5100 angewachsen.

      Nun erhälts Du aber im Gegenzug auch die positve Verzinsung ab 2005 für dein Steuerguthaben ab 2003. Bei €1666 und Steuersatz von 25% hast du ein Guthaben von € 416 jährlich. Verzinst ab dem 1.4.2005 ergibt sich ein Zins von €274. Das kannst Du nun grob mit den Folgejahren durchrechnen, durch den verkürzten Zeitraum wird der Zinsatz jährlich um 6% geringer.
      Beispieltabelle:


      Zinsguthaben 2003 =€ 276
      Zinsguthaben 2004 =€ 249
      Zinsguthaben 2005 =€ 232
      Zinsguthaben 2006 =€ 199
      xxx
      xxx
      xxx
      xxx
      xxx
      xxx
      Zinsguthaben 2013 = € 24 ( Zins für 2014 fällt erst ab 1.4.16 an)

      SUMME Zinsguthaben = € 1639

      Zinsschuld für 2002 = € 5100
      Bleibt in unserem Beispiel ein nachzuzahlender Zins von €3461 und zwar für die, die AdV erhalten haben.
      (Beispiel ohne Gewähr)

      Diejenigen, die in 2011/2012 keine AdV beantragt, sondern die damals "vermeindliche Steuerschuld" beglichen haben, haben damit in puncto Zins den Zinslauf auf die Steuerschuld von 2002 gestoppt und dürften darüberhinaus ihrerseits Zinsen erhalten.

      HL: 131
      Das dürfte alles auch für den HL 131 gelten. Dort könnte aber der VM Zuschuss eine andere Höhe haben (was ja wichtig für die Berechnung wäre). Zudem wurde der in 2001 aufgelegt was Auswirkung auf die Zinsberechnung hat.
      11 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.10.16 17:21:59
      Beitrag Nr. 201 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.535.096 von homabra am 23.10.16 14:37:33
      HL 142 Verzinsung der Steuerschuld
      Hallo Zusammen,

      ich möchte doch noch mal eine andere Sichtweise der Sache, auch in Bezug auf den §233a der Abgabenordnung, zur Diskussion stellen.

      Das eigentliche Strafverfahren und die Klage um die Anerkennung der Anfangsverluste ist doch durch das Urteil bei Lord of the Rings und die Übertragung auf alle anderen Fonds erledigt.(so wie es jetzt ja fast aussieht)

      Die Aberkennung des V-Zuschusses ist erst durch ein BFH-Urteil in 2015 bei einer anderen Fondsgesellschaft und einem anderen Fonds entstanden.

      In Absatz 2a §233a der AO heißt es: Soweit die Steuerfestsetzung auf der Berücksichtigung eines rückwirkenden Ereignisses §175 AO... beruht, beginnt abweichend von Absatz 2 Satz1 und 2 der
      Zinslauf 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das rückwirkende Ereignis eingetreten ist. Als rückwirkendes Ereignis gilt auch der Wegfall einer Voraussetzung für eine Steuervergünstigung.

      Es gibt auch ein BFH Urteil vom 25.04.2013, das sich auf den Vertrauensschutz bei Änderung der Rechtssprechung bezieht und das besagt, der Anleger darf nachträglich nicht schlechter gestellt werden. Der V-Zuschuss wurde ja erst durch das Urteil 2015 aberkannt.

      Hat hier Jemand Ahnung?
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.10.16 21:24:26
      Beitrag Nr. 202 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.535.096 von homabra am 23.10.16 14:37:33
      Zitat von homabra: Diejenigen, die in 2011/2012 keine AdV beantragt, sondern die damals "vermeindliche Steuerschuld" beglichen haben, haben damit in puncto Zins den Zinslauf auf die Steuerschuld von 2002 gestoppt und dürften darüberhinaus ihrerseits Zinsen erhalten.

      HL: 131
      Das dürfte alles auch für den HL 131 gelten. Dort könnte aber der VM Zuschuss eine andere Höhe haben (was ja wichtig für die Berechnung wäre). Zudem wurde der in 2001 aufgelegt was Auswirkung auf die Zinsberechnung hat.

      Vielen homabra für ausführliche Erläuterung!

      Woher kann ich denn die Höhe des VM-Zuschusses für HL 131 erfahren? In meinen Unterlagen finde ich leider nichts.

      Wenn ich ich die vermeintliche Steuerschuld zum 31.12.2011 beglichen und dabei überzahlt habe, beginnt mein Zinsanspruch an das FA (für die Überzahlung) dann mit dem Jahr 2012 oder erst 2014?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.10.16 22:11:43
      Beitrag Nr. 203 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.535.621 von Erwin5 am 23.10.16 17:21:59
      Zitat von Erwin5: Der V-Zuschuss wurde ja erst durch das Urteil 2015 aberkannt.


      Das wäre, analog zur Linearisierung der Schlusszahlung, wirklich schön, wenn es so wäre.

      Ich befürchte allerdings, das dieser nie zuerkannt wurde und deswegen auch nicht aberkannt werden konnte sondern eben das Erste Mal über den Sachverhalt entschieden wurde. Dann gäbe es auch kein >>rückwirkende Ereignis<<, leider.

      Man müsste tatsächlich erforschen, ob es vom FA geprüfte Jahresabschlüsse und anerkannte Gewinnfeststellungen gibt, in denen die Linearisierung und der Zuschuss anerkannt wurden.

      Nach meiner Erinnerung wurden keine der Abschlüsse der Medienfonds initial anerkannt, weil die Anfangsverluste in Abrede gestellt wurden. Den Prozess hat das FA verloren aber sich dann sofort auf den Linearisierungs- und Zuschuss Standpunkt gestellt und auch keine Abschlüsse anerkannt, die nicht linearisiert bzw. den Zuschuss aktiviert haben.

      Wenn dem Anders wäre, bitte Info, das könnte tatsächlich ein Strohhalm sein!
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.10.16 22:39:21
      Beitrag Nr. 204 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.536.851 von Andiadm am 23.10.16 22:11:43
      Anerkennung V-Zuschuss
      Hallo Andiadm,

      anfänglich wurde das Konzept inkl. V-Zuschuss ja vom Finanzamt abgesegnet, siehe Prospekt.

      Die Auslegung des BFH in 2015 kam völlig überraschend und hat letztendlich zu dieser
      neuerlichen Diskussion geführt.
      Es ist meine persönliche Meinung, dass dies nicht zwingend zu einer Nachzahlung auch der Zinsen für den gesamten Zeitraum führen muß.
      Wenn man die verschiedenen Paragraphen nachliest kommt ja sogar die Thematik auf, dass diejenigen, die die Steuern gezahlt und eine Verzinsung vom Finanzamt zu erwarten haben, diese Zinsen als Zinseinnahmen versteuern müssen!
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.10.16 22:46:53
      Beitrag Nr. 205 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.536.977 von Erwin5 am 23.10.16 22:39:21
      Zitat von Erwin5: anfänglich wurde das Konzept inkl. V-Zuschuss ja vom Finanzamt abgesegnet, siehe Prospekt.


      Sorry, wenn ich hier devils advocate mache, hänge selber tief in 3 von den Dingern ...

      Abgesegnet war da gar nichts, es war "abgestimmt", etwas rechtsverbindliches wie eine verbindliche Auskunft hat es nie gegeben, sonst hätten wir den Schlamassel nicht.

      Klingt verdammt ähnlich, hat aber komplett andere Wirkung :-(
      Avatar
      schrieb am 24.10.16 10:50:24
      Beitrag Nr. 206 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.536.653 von KarlK am 23.10.16 21:24:26Hallo KarlK,

      der VM Zuschuss sollte sich eigentlich aus dem Prospekt ergeben. Kenne den von 131 nicht , evtl. etwas versteckt. Im Zweifel wäre auch HL auskunftspflichtig...anrufen (ist verm. zw. 25-30%)

      Verzinsung der Überzahlung kann ich nur spekulieren.
      Nach 233a AO setzt der Zins ja 15 Monate nach dem Steuerjahr ein.Gilt auch bei rückwirkenden Ereignissen. Die Verzinsung einer Überzahlung für 2002 würde also theoretisch auch am 1.4.2004 beginnen. Da Du mangels Kenntnis aber nicht zahlen konntest, müsste folglich die Verzinsung der Überzahlung mit deiner Zahlung beginnen, mithin dem 1.1.2012.
      BIN ABER NICHT SICHER- BITTE KORRIGIEREN,FALLS JEMAND GENAUES WEISS.
      Avatar
      schrieb am 24.10.16 11:00:51
      Beitrag Nr. 207 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.536.977 von Erwin5 am 23.10.16 22:39:21Hallo Erwin5,

      ich befürchte, ich muss Andiadm da zustimmen.
      Bisher gab es im HL 142 m.E. keinerlei rechtskräftige Entscheidungen. Somit wurde auch durch das Urteil des BFH zum VM Zuschuss keine gültige Entscheidung gekippt, die dann evtl. Bestandsschutz hätte.

      Versteuerung von Zinsen. Grundsätzlich darf das FA Zinsen, die es selbst gezahlt hat versteuern.
      Mir ist aber erinnerlich, dass das nicht gilt, wenn aus GLEICHEM GRUND ZINSEN EINGENOMMEN werden.
      Das wäre aber hier der Fall. Das könnte dem SB beim FA evtl. durchgehen, also wer Zinsen erwarten kann, unbedingt darauf achten.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.12.16 10:38:41
      Beitrag Nr. 208 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.538.942 von homabra am 24.10.16 11:00:51
      Update
      Ich habe gestern mit HL gesprochen.

      Der 142er schüttet dieses Jahr nichts aus. Mit dem zurückgehaltenen Geld werden alte Gewerbesteuern bezahlt. Gemäß HL wäre das dann komplett erledigt. Es sieht gemäß HL so aus, dass eine Linearisierung der Schlusszahlung nicht erfolgen soll. Die Vermarktungskosten dagegen sollen weiterhin nicht im ersten Jahr vollständig aktiviert werden können. Wieviel wann aktiviert wird ist zur Zeit in der Diskussion mit dem FA.

      Der 131er schüttet aus. Hier soll es aber zu einer Linearesierung der Schlusszahlung kommen. Auch hier soll der Vermarktungszuschuss nicht voll im ersten Jaht aktiviert werden können.

      Nach meiner Frage bezüglich der Höhe der Schlusszahlungen wurde mir gesagt das diese sich auf "Planungslevel" bewegen.... (hoffentlich)

      Frohes Fest
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.03.17 11:58:20
      Beitrag Nr. 209 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.881.064 von Dienstag09 am 13.12.16 10:38:41Hier hat sich schon lange nichts mehr getan, ich nehme an, alle warten gespannt auf den von HL angekündigten endgültigen Abschluss in 2017. Es geht ja nur noch um den Abzug des Vermarktungskosten- Anteils. Wenn das ganze wirklich zum Abschluss kommen sollte, ist das eine stolze Leistung für einen " Rechtsstaat ". 15 Jahre! Im Knast dauert lebenslänglich so lange.

      Gruß Lw.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.03.17 17:05:43
      Beitrag Nr. 210 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.438.180 von Leitwert am 01.03.17 11:58:20Hallo,

      ich habe mir den jetzt zugesendeten Rechenschaftsbericht für 2015 mal durchgelesen. Auf der letzten Seite steht: die Gesellschaft ist bis 2012 veranlagt. Die Bescheide bis einschließlich 2012 bilden unverändert noch das Szenario mit Aberkennung der Anfangsverluste ab. Rechtsmittel sind
      eingelegt.

      Zuletzt hieß es doch, dass die Anfangsverluste abzüglich Vermarktungskostenzuschuss anerkannt werden und dieses Jahr alles zum positiven Abschluss kommen soll.

      Wogegen werden denn dann Rechtsmittel eingelegt? Das Urteil von 2014 ist für den 142 nicht bindend?

      Sehe ich das hier falsch?

      Gruß Lw
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.03.17 21:05:17
      Beitrag Nr. 211 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.512.631 von Leitwert am 10.03.17 17:05:43Hallo Leitwert,

      schau Kapitel 2 , Seite 7, da wird nochmals auf die letzte Mitteilung bzgl. V-zuschuß eingegangen.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 21.03.17 10:38:11
      Beitrag Nr. 212 ()
      Guten Morgen. Die HL wird wohl an CORESTATE verkauft. Weiss jemand was dann mit unseren Anlagen passiert? Die CORESTATE hat ihren Sitz in Luxemburg.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.03.17 12:24:41
      Beitrag Nr. 213 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.577.512 von Elizabeth am 21.03.17 10:38:11Hallo,

      im kürzlichen Schreiben der HL zum Magical Production (142) wurde der Verkauf mitgeteilt. Dort steht:

      "... hat COREASTATE bestätigt, das Bestandsgeschäft der HL verantwortungsvoll fortzuführen. Damit bleiben Ihre Interessen als Investor eines HL-Fonds gewahrt."

      Hoffen wir daher das Beste.

      Viele Grüße
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.09.17 10:27:30
      Beitrag Nr. 214 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.643.139 von bulle8080 am 30.03.17 12:24:41
      HL 142
      Hallo Zusammen,

      alle warten beim HL 142 wohl auf die ersten FA Bescheide.
      Ich auch. Hat denn evtl. schon jemand welche erhalten. Sollten ja angeblich im Sommer rausgehen.
      Avatar
      schrieb am 18.09.17 10:21:07
      Beitrag Nr. 215 ()
      Hallo,
      auf Anfrage hat mir Hannover-Leasing vor einigen Wochen folgendes mitgeteilt:

      "Den derzeitigen Stand fassen wir gerne nochmals zusammen: die Finanzverwaltung hat mitgeteilt, dass die Anfangsverluste beim Fonds 142 grundsätzlich wieder anerkannt werden, jedoch eine Aktivierung des Vermarktungskostenzuschusses mit anteiliger Minderung der laufenden Lizenzzahlungen vorgenommen wird. Mit einer Verbescheidung ist im Laufe des Jahres 2017 zu rechnen.

      Zu den Auswirkungen der Aktivierung des Vermarktungskostenzuschusses können von uns derzeit noch keine Berechnungen angestellt werden! Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis."

      Nun denn, die grundsätzliche Anerkennung der Anfangsverluste ist recht konkret formuliert, auch wenn die Umsetzung weiter auf sich warten lässt. Ursprünglich war wohl mal von Mitte 2017 die Rede und jetzt heißt es im Laufe des Jahres 2017. Es bleibt also weiter eine Hängepartie. Hoffen wir also, dass die Anerkennung der Anfangsverluste auch wirklich umgesetzt wird und damit die Zinsforderungen vom Tisch sind.
      Avatar
      schrieb am 02.12.17 17:51:16
      Beitrag Nr. 216 ()
      Hallo Zusammen,

      habe gerade festgestellt, dass es dieses Forum schon seit Mai 2012 gibt! Nach dem Schreiben von HL scheint es ja wohl dieses Jahr auch keine abschließende Klärung mehr zu geben!

      Habe nachgefragt, ob es dieses Jahr eine Ausschüttung gibt, konnte oder wollte man mir nicht sagen.

      Es kommt eine schriftliche Mitteilung Anfang Dezember.

      Ich wünsche Allen eine schöne Weihnachtszeit!
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.12.17 10:47:23
      Beitrag Nr. 217 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.347.544 von Erwin5 am 02.12.17 17:51:16
      Schriftliche Mitteilung erhalten
      Hallo Erwin,

      die schriftliche Mitteilung habe ich jetzt für meinen HL-Fonds 128 erhalten.

      1) Wieder keine Ausschüttung in 2017

      2) Das BFH hat den Fall der Lineaisierung der Schlusszahlung an das FG zurückgegeben.

      Das BFH zweifelt daran, dass der Fond keinen Wert mehr am Ende der Laufzeit hat.
      Ein Gutachter soll beauftragt werden um den Restwert festzustellen.
      Wenn der Film für den Fond am Ende der Laufzeit noch einen Wert hätte, dann wäre die lineare Abschreibung der Schlußzahlung noch geringer.

      Nach meinem Verständnis würde das heißen, dass unsere Steuerbescheide für die vergangenen Jahre 15-20 Jahre nochmals korrigiert werden.
      Wir müssten nochmal Steuer inkl. Strafzinsen nachzahlen für die vergangenen 15-20 Jahre nachzahlen.

      Eine Never-Ending Storry!



      Grüße
      Alfred
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.12.17 11:30:36
      Beitrag Nr. 218 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.577.499 von fluidfred am 31.12.17 10:47:23Hallo Alfred,

      es tut mir leid, aber mit dem HL 128 kenne ich mich nicht aus. Wenn das so in dem Schreiben steht,
      würde ich nachfragen, welche Auswirkungen das für die Anleger hat.

      In unserem Schreiben vom 13.11.2017 zum HL 142 steht ausdrücklich, dass eine Linearisierung der Schlusszahlung nicht beabsichtigt ist. Aber

      Da bis heute kein Schreiben bzgl. der Ausschüttung kam und kein Geld gekommen ist, gehe ich davon aus, dass auch wir für 2017 leer ausgehen! Oder weiss Jemand genaueres?

      Allen ein gutes neues Jahr, hoffen wir weiterhin auf einen akzeptablen Kompromiss!
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.01.18 13:08:46
      Beitrag Nr. 219 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.577.688 von Erwin5 am 31.12.17 11:30:36
      Aufatmen beim HL 142
      Nach der schriftlichen Mitteilung von HL vom 3.1. konnte die steuerliche Situation ja durchaus anlegerfreundlich gelöst werden. Wie schon vermutet entseht auf die gesamte Laufzeit nur ein Zinsschaden, der jedoch im Einzelfall sehr gering ausfällt.

      Freuen können sich zudem alle, die Vorausleistungen ans FA gezahlt haben... die werden nun mit 6% p.a. für heutige Verhältnisse fürstlich verzinst.

      Ausschüttung für 2017 gibts auch (wenn auch 25% geringer als in der Musterprognoserechnung) ..immerhin.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.01.18 14:21:46
      Beitrag Nr. 220 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.627.228 von homabra am 05.01.18 13:08:46Hallo,

      wenn ich das richtig verstehe, werden die Anfangsverluste voll anerkannt. Aber wie wirkt sich das ganze ab 2005 aus. Irgendwie werde ich das erst glauben, wenn ich die geänderten Steuerbescheide in der Hand halte. Das ganze sieht so positiv aus, dass man sich fragt: wofür das ganze jahrelange Theater.

      Bitte meldet Euch, wenn Ihr Euren geänderten Steuerbescheid habt, die Finanzämter arbeiten mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten.

      Gruß Lw
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.01.18 15:13:15
      Beitrag Nr. 221 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.628.161 von Leitwert am 05.01.18 14:21:46
      Mitteilung wg HL 142
      Hallo Zusammen,

      ich muss auch sagen, das hört sich besser an, als ich erwartet habe.
      Aber du hast recht, es lässt sich erst beurteilen, wenn die Steuerbescheide
      endgültig vorliegen.

      Auf jeden Fall kann ich jetzt etwas besser schlafen!

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 15.02.18 15:00:49
      Beitrag Nr. 222 ()
      Besteuerung HL 142 in 2005
      Hallo Zusammen,

      habe mich nochmal mit dem Schreiben von HL vom 3.01.2018 beschäftigt.

      Wenn ich das richtig verstehe, erhöht sich der zu versteuernde Betrag in 2005
      wie folgt: 22,2 Millionen durch 100 x dem individuellen Fondsanteil jedes einzelnen.

      Davon den persönlichen Steuersatz für 2005 berechnen und ab 2007 bis jetzt auf die Steuerschuld
      jährlich 6% Zinsen addieren. (sofern man nicht vorab gezahlt hat, dann gibt es 6% zurück!)

      Die jährliche Gewinnminderung von 1,2 Millionen jährlich ab 2006 wird dann dagegen gerechnet.

      Die Berechnung ist natürlich ohne Gewähr!
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.02.18 11:48:40
      Beitrag Nr. 223 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.033.681 von Erwin5 am 15.02.18 15:00:49
      HL 142
      Hallo Erwin5,

      deine Berechnung habe ich mal durchgerechnet. Nimmt man die von HL im letzten Schreiben vorgegebene Richtung als Ausgangsbasis, so kommt sie dem was auf jeden Einzelnen zukommt sehr nah.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.02.18 12:54:27
      Beitrag Nr. 224 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.089.478 von homabra am 22.02.18 11:48:40Hallo,

      Ich komme dann bei meiner Beteiligung von 0,010683% auf eine Summe von 2350€. Diese Summe wird auf mein zu versteuerndes Einkommen aufgeschlagen und und das gesamte neu versteuert.
      Ist das richtig?

      Mit freundlichen Grüßen

      Leitwert
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.02.18 16:42:48
      Beitrag Nr. 225 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.120.354 von Leitwert am 26.02.18 12:54:27
      Hallo Leitwert
      Bei einer Beteiligung von Tsd 25 kommst Du auf diesen Wert.
      Um diesen Wert erhöhen sich deine Einnahmen in 2005. Da Du ihn noch nicht versteuert hast, erhöht folglich dieser Betrag deine seinerzeitigen Gesamteinkünften. Aus den neuen Gesamteinkünften in 2005 errechnet sich deine zu zahlende EkSt. Dann die bereits gezahlten Steuern in 2005 abziehen. Es entsteht eine Steuernachzahlung. Diese wird dann ab 4/2007 bis heute mit jährlich 6% verzinst.

      Hättest Du durch die Erhöhung in 2005 eine individuelleSteuerschuld von 20% so wären das 2350x20% = € 470 EkSt Nachzahlung plus 130 Monatex0,5% = 65% = 305,50 Zinsen

      Du hättest Stand heute also insgesamt € 775,50 für 2005 zu zahlen.

      Die jährliche Gewinnminderung wird ab 2006 gegengerechnet. Dein zu versteuerndes Einkommen mindert sich ab 2006 (Linearisierung bis Laufzeitende 2019) um ca.€ 128. Berechnung w.o. also Ministeuerminderung +Miniverzinsung, dann aber jährlich, zu deinen Gunsten.

      Wohldem, der Steuervorauszahlungen auf den damaligen
      grossen Betrag geleistet hat, als die Komplettlinearisierung drohte.
      Diese Beträge werden nun mit 0,5% pro Monat verzinst.
      Das gibt dort einen satten Zinsgewinn.

      Was dein Steuerberater aber nochmals prüfen sollte: Zinszahlungen des FA zu deinen Gunsten unterliegen der Kapitalertragsteuer (Urteil BFH aus 2013). War der Meinung, das gelte nicht bei Zahlungen, für die auch Nachzahlungszinsen gezahlt wurden. Das ist aber wohl nicht so, seit 2013 muss versteuert werden (25% + Soli VOM ZINSGEWINN). Klärt aber dein Steuerberater.

      Fazit: Zum Schluss "viel Lärm um sehr wenig"
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.02.18 17:09:58
      Beitrag Nr. 226 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.122.841 von homabra am 26.02.18 16:42:48Hallo Homabra,

      Danke für die ausführliche Erklärung. Der Freibetrag für Kapitalerträge war zu der Zeit, glaube ich, relativ hoch. Da ich 2012 alles bezahlt habe, dürfte es keine größere negative Überraschung werden.

      Hoffentlich tut sich bald etwas, lange genug haben wir ja gewartet.
      Avatar
      schrieb am 03.03.18 11:26:42
      Beitrag Nr. 227 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.579.012 von Leitwert am 26.01.16 09:56:54Hallo,

      was meint Ihr zur Änderung des Gesellschaftsvertrages. Die Umstellung von 3 Monaten auf 1 Monat halte ich für nicht unbedingt notwendig. Was meint Ihr dazu?

      Mit freundlichen Grüßen
      Lw
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.03.18 15:54:02
      Beitrag Nr. 228 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.175.988 von Leitwert am 03.03.18 11:26:42Hallo zusammen,

      es ist aber auch kein Nachteil!

      Der Grund ist ja das angebliche Interesse eines Investors an der Übernahme der Fondsanteile noch vor dem 30.06.2018. Bin mal gespannt, was da kommt.

      Sehe sowas immer mit gemischten Gefühlen; der Vorteil, man muss nicht mehr bis Ende 2019 warten.
      Aber warum will Jemand die Anteile übernehmen? Derjenige verspricht sich ja auch was davon!

      Außerdem muss HL verbindlich bestätigen, ob die prognostizierte Schlußzahlung, bzw. welcher Betrag Ende 2019 ausgezahlt wird, damit man einen Vergleich ziehen kann.

      Habe gesehen, es läuft auch mittlerweile eine Serie Rush Hour im Fernsehen, gibt es dafür vielleicht noch zusätzlich eine Vergütung???

      Ein schönes Wochenende!
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.03.18 12:18:46
      Beitrag Nr. 229 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.177.386 von Erwin5 am 03.03.18 15:54:02
      HL 142
      Hallo ihr Beiden, denn offensichtlich sind wir in diesem HL 142 Forum eh nur noch zu Dritt aktiv=)

      ja, schädlich ist die Satzungsänderung nicht.
      Offensichtlich hat es jemand sehr eilig, nachdem sich die steuerliche Problematik
      wohl weitestgehend geklärt hat, hier zu investieren.
      Als ich den Brief von HL sah hatte ich eher gedacht, uns würde nun das steuerliche Ergebnis final an einem Beispiel erklärt.

      Nunja, der Gewinn liegt, auch für den unbekannten Investor im Einkauf. Da könnte aber eine verbindliche Prognose des Resterlöses bei Fondsauflösung durchaus hinderlich sein. Bei einem entsprechend dem Fondsprospekt verbindlich zugesagten Resterlös duch HL ein Jahr vor Fondsende erschliesst sich mir bisher noch nicht, warum ein Anteilseigner nun nach 16 Jahren Laufzeit austeigen sollte, wenn er in einem Jahr den schon 2002 prognostizierten Betrag erhält.

      Sinn ergibt das allerdings wenn
      a) die Höhe der Restzahlung noch unklar ist, jedoch nicht unwesentlich von der seinerzeitigen Prospektangabe nach UNTEN
      b) oder nach OBEN abweicht.

      Vielleicht vestehe ich so deine Vermutung Erwin5 bzwgl. der Häufung der Rush Hour Filme im TV...

      Wir können derzeit nur spekulieren... und abwarten.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.03.18 15:14:44
      Beitrag Nr. 230 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.181.227 von homabra am 04.03.18 12:18:46Nein Ihr seit nicht allein.

      Ich bin auch ein betroffener. Neben dem 142er habe ich auch den 131er.

      Ich habe für beide Fonds auch das Schreiben zur Satzungsänderung bekommen, wo bei der 131er noch bis 2023 läuft.

      Ich kann mir nicht vor stellen was uns der Investor anbieten will. Große Änderungen sollte es an der Schlußzahlung nicht geben.

      Zwei Sachen könnte ich mir vorstellen: Die Gewerbesteuer fällt duch die reduzierten Gewinne niedriger aus, oder der Investor hat eine besondere Möglichkeit gefunden die Schlusszahlung Steueroptimiert zu vereinnahmen.

      Interessant wäre es auch zu prüfen, ob der Investor dem neuen Eigentümer von HL nahe steht. HL gibt sich für den Investor sehr viel Mühe ohne selbst etwas davon zu haben.

      Ich gehe mal davon aus das keiner seine Anteile verkauft ohne vorher einen neuen Cash Flow Plan für seine Anteile zu bekommen. Ich habe mir vor 2 Wochen einen schicken lassen und da lag die Schlusszahlung (ohne Berücksichtung der aktuellen Entwicklung) um 1200€ (auf Basis eines 25.000 Anteils) höher als bei einem alten Cash Flow Plan von 2013. Das könnte auch mit der Nullrunde 2016 zusammen hängen.

      Weiß zufällig einer was man steuerlich bei einem vorzeitigen Anteilsverkauf berücksichtigen muss? Fällt die Verkaufsumme dann unter die Kapitalertragssteuer oder bleibt der persönliche Steuersatz relevant?
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.03.18 15:30:07
      Beitrag Nr. 231 ()
      Ich habe mir auch regelmässig die voraussichtlichen Auszahlungen geben lassen. Letztes mal in Februar 2016. Da lag die prognostizierte Schlussausschüttung um ca. 12% niedriger als zu Anfang. Die ausgefallene Auschüttung von 2016 noch dazu.
      Irgendwie fühle ich mich geradezu gedrängt der Änderung des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.
      Warum die Eile bei einer -noch unverbindlichen - Sache? Warum die Eile ohne erläuternden Informationen?
      Avatar
      schrieb am 04.03.18 20:09:12
      Beitrag Nr. 232 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.182.179 von Dienstag09 am 04.03.18 15:14:44
      Bin auch dabei
      Hallo,
      ich freue mich, dass noch mehr Investoren n HL142 hier mit diskutieren.
      Bin jetzt erst auf dieses Forum aufmerksam geworden und mir stellen sich die gleichen Fragen.

      Interessant ist auch, ob sich das auf die steuerliche Behandlung des Fonds auswirkt.
      Mal schauen, wie lange die steuerliche Klärung noch dauert.

      Bin auf das Angebot und die Angaben von HL gespannt.
      Avatar
      schrieb am 05.03.18 09:05:24
      Beitrag Nr. 233 ()
      Hallo,

      eine Frage stellt sich mir noch bzgl. Des evtl Verkaufs der Beteiligung vorab:
      Hat das Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung der Beteiligung bzgl der zu erwartenden Steuererstattungen?


      Ich bin auf das Angebot und die Stellungnahme von HL gespannt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.03.18 09:50:54
      Beitrag Nr. 234 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.185.747 von Arnie4712 am 05.03.18 09:05:24
      you are not alone !
      1.) Nachdem wir nun alle 10 Jahre gelitten haben wegen der steuerlichen Behandlung will nun hals-über-Kopf "irgendwer" ein Angebot machen? Null Infos, nur blabla
      2) Ergo versucht "irgendwer" die Anleger noch schnell zu übervorteilen....warum sollte er sonst ein Angebot machen?
      3) Können wir sicher sein, daß eine Änderung auf monatlich wirklich keine Nachteile hat (Betriebsstättenfinanzamt ?)

      Ich werde dagegen stimmen
      Avatar
      schrieb am 05.03.18 11:03:24
      Beitrag Nr. 235 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.182.179 von Dienstag09 am 04.03.18 15:14:44
      HL 142
      Hallo Zusammen,

      schön, das es doch noch so viele aktive Mitstreiter gibt.

      Dienstag09, du hast einen weiteren, interessanten Aspekt erwähnt.

      Sollte der Investor grosse Verluste aus Gewerbebetrieb generiert haben, so könnte er
      diese später mit der Steuer auf die Schlusszahlungen verrechnen. Da würde für Ihn vermutlich sogar ein Fondanteil EK über Wert Sinn machen. Ist sein Verlustvortrag entsprechend gross, macht es auch Sinn, gleich in mehreren Fonds Anteile aufzukaufen (du erwähntest die Satzungsänderung auch im HL 131).
      Er brauch offensichtlich ganz kurzfristig Klarheit........ aber alles noch spekulativ.

      M.E.versteuern die Anteilseigner (also WIR) auch die Schlusszahlung wie schon die Ausschüttungen als Einnahmen aus Gewerbebetrieb.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.03.18 13:40:49
      Beitrag Nr. 236 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.187.001 von homabra am 05.03.18 11:03:24
      Versteuerung Auszahlung
      Also als steuerlicher Laie: Ich habe es so verstanden daß wir inzwischen die Schlußzahlung ratierlich über die Jahre versteuert haben und die Schlußzahlung somit steuerfrei ist (so war es bei anderen Fonds wie Kaledo1)

      Wen das richtig ist was ich denke wo ist dann ein Vorteil für den Käufer der Fondanteile? Zinsvorteile kann man vernachlässigen....es macht für ihn ergo nur Sinn wenn er niedriger einkauft als die Auszahlung sein wird (wo wir wieder beim Cash-Flow Plan sind den ich bisher von HL nicht gesandt bekommen habe :-( und er Verkäufer findet die das nicht verstehen (oder ich verstehs nicht und bin dann der Depp)
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.03.18 14:41:05
      Beitrag Nr. 237 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.188.686 von martinbasse am 05.03.18 13:40:49
      HL 142
      Hallo martinbasse,

      im HL 142 wird nun nicht mehr die Schlusszahlung ratierlich über die Laufzeit verteilt und versteuert (was zu einer sehr geringen Steuer auf die Schlusszahlung geführt hätte). Was war ja vorgesehen, ist aber von Tisch. Hier wird nur der Vermarktungskostenzuschuss in 2005 steuerlich aus der Begünstigung genommen und dann ab 2006 ratierlich als Verlust wieder gegengerechnet (siehe vorherige Beiträge).

      Die Schlusszahlung ist (mit einem Minimalstabzug des ratierlichen Vermarktungskostenzuschusses 2019 im Promillbereich) m.E. voll als Einnahme aus Gewerbebetrieb individuell von jedem Anteilseigner zu versteuern
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.03.18 17:02:51
      Beitrag Nr. 238 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.189.205 von homabra am 05.03.18 14:41:05Hallo,

      die Sache mit dem mysteriösen Kaufintessent ist schon seltsam. Wie andere schon geschrieben haben, fehlen weitere Infos und Cash-Flow Pläne.

      Für uns als Layen ist es schwer bis unmöglich, einen evtl. Verkauf zu beurteilen.

      Ist jemand Mitglied einer Interessenvertretung, z.B. des AAA (Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz) oder hat sich bei einem Fachanwalt informiert?

      Dann wäre es schön zu erfahren, ob diese Profis in der gewünschten Änderung des Gesellschaftsvertrages keine Nachteile für uns sehen.
      Avatar
      schrieb am 10.03.18 11:08:51
      Beitrag Nr. 239 ()
      Hallo Zusammen,

      bei der Änderung des Vertrages handelt es sich lediglich um eine Veränderung der Veräusserungsfrist
      von vierteljährlich auf monatlich!

      Ihr solltet dem zustimmen, sonst kommt das eventuelle Kaufangebot ja sowieso nicht zustande.

      Wenn dieses dann vorliegt, kann man sich ja fachlichen Rat einholen, jetzt ist eh alles stochern im Nebel!

      Ein Verkauf von Gesellschafteranteilen wird meines Wissens genauso behandelt wie die Auflösung bei Fälligkeit.

      Schönes Wochenende
      Avatar
      schrieb am 10.03.18 19:51:45
      Beitrag Nr. 240 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.189.205 von homabra am 05.03.18 14:41:05
      Zitat von homabra: im HL 142 wird nun nicht mehr die Schlusszahlung ratierlich über die Laufzeit verteilt und versteuert


      Ich habe glaube ich 3 oder 4 von diesen Defeasance-Strukturierten Medienfonds gezeichnet. Die ratierliche Verteilung der Schlusszahlung ist da überall ein Thema.

      Könntest Du die 2-3 Sätze dazu im Schreiben von der HL vielleicht hier einstellen oder per BM schicken (oder einen Scan)? Anscheinend weiß der HL142 da mehr als andere Fonds mit gleicher Struktur.

      Ich wäre wirklich sehr dankbar.

      Danke
      Avatar
      schrieb am 11.03.18 10:07:54
      Beitrag Nr. 241 ()
      Hallo adiadm,
      einstellen geht hier m.E. nicht. Scan per mail nur, wenn ich den scan vorher ins web lade?!?!?
      Schick mir deine Mailadresse an homabra@yahoo.de.
      Schick eDir den Scan.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.03.18 14:17:28
      Beitrag Nr. 242 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.245.455 von homabra am 11.03.18 10:07:54Hab ich gemacht, vielen Dank!
      Avatar
      schrieb am 13.03.18 11:12:06
      Beitrag Nr. 243 ()
      Kaufangebot HL 142
      Hallo Zusammen,

      habe heute in einer anderen Angelegenheit mit HL telefoniert und bei der Gelegenheit nach dem evtl.
      Kaufangebot gefragt.

      Aussage HL Frau Uhlmann:

      Sollte die benötigte Quote für die Umstellung im Gesellschaftervertrag erreicht werden, kommt ca. im April ein umfangreiches Statement mit namentlicher Nennung des Interessenten und seines Angebotes und ebenfalls eine Gegenüberstellung der zu erwartenden Auszahlung bei Vertragsende.

      Da das Finanzamt aber sehr langsam ist mit den endgültigen Steuerbescheiden, muss HL auch diese für die endgültige Berechnung erstmal abwarten.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 13.03.18 16:49:08
      Beitrag Nr. 244 ()
      Hallo zusammen.

      Wenn ich das so höre weiß ich gar nicht warum HL sich so bemüht. Ich kann immer noch nicht sehen worin der Vorteil von HL liegt. Die machen alles damit wir verkaufen. Warum?

      Wir sprechen hier von einem nicht unerheblichen Mehraufwand. Einfacher wäre es für Sie die Fonds einfach normal auslaufen zu lassen.

      Hat jemand schon mal so ein Kaufangebot bei einem anderen Fonds bekommen? Wenn ja, wie lag das Angebot relativ zu den noch ausstehenden Zahlungen?

      Gurß an Alle
      Avatar
      schrieb am 14.03.18 15:57:03
      Beitrag Nr. 245 ()
      Hallo,
      also wie die HL auf die Idee kommt, dass die "Linearisierung der Schlusszahlung nicht beabsichtig sei", ist mir schleierhaft.
      Der BFH hat das ans FG zurückgewiesen, weil die Verträge nach kalifornischem Recht und nicht nach deutschem zu beurteilen seien, was ja auch Sinn macht.
      Aber bitte mal http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/docum… das Urteil ab Entscheidung Satz 45 lesen, da steht drinnen "wenn das kalifornische dem deutschen Recht entsprechen würde" ... dann würde die Schlusszahlung zu linearisieren sein.
      Das Thema wird uns noch 3-4 Jahre beschäftigen ... :-(

      PS: Zum Kaufangebot: Ich hatte das bei einem anderen Medienfonds vor 3 Jahren. Da muss man aufpassen, weil zum Stichtag 1.1. verkauft wurde, und damit die Steuern für das Jahr davor noch fällig waren. Also da genau zwischen den Zeilen lesen!
      Avatar
      schrieb am 14.03.18 22:41:01
      Beitrag Nr. 246 ()
      Linearisierung Schlusszahlung
      Hallo,

      diese BFH Urteil scheint ja erst im Dezember 2017 ergangen und vielleicht bei den Verhandlungen von HL mit dem Finanzamt München noch nicht bekannt gewesen zu sein.

      habe noch folgendes gefunden:

      15. Jan 2018 Kategorien:
      Medienfonds
      Anleger wie Iniatiatoren der Medienfonds mit Defeasance-Struktur (sog. Garantiefonds) warten darauf, dass die Frage der Linearisierung der Schlusszahlung endlich geklärt wird. Diverse der Fonds könnten beendet werden, wäre diese leidige Frage nicht noch offen.

      Im Dezember hat hierzu eine Verhandlung vor dem BFH stattgefunden. Aber mit einer schnellen Klärung ist dennoch nicht zu rechnen.
      Mehr als 1.000 Mitglieder des Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz warten auf die Entscheidung, ob garantierte Schlusszahlungen bei den Medienfonds (Filmfonds) über die Laufzeit verteilt als Gewinn zu aktivieren sind (sog. Linearisierung), oder ob sie erst im Jahr des Zuflusses als Gewinn zu versteuern sind, wie das ursprüngliche Konzept unterstellte.

      Die angekündigte Verhandlung vor dem BFH hat wohl im Dezember 2017 stattgefunden, jedoch noch keine Klarheit gebracht. Es ist davon auszugehen, dass der BFH die Sache zur weiteren Tatsachenaufklärung ans Finanzgericht München zurückverweisen wird.

      Und das heißt für alle, die auf diese Entscheidung warten, dass es noch dauern wird, bis Klarheit herrscht. In diesem Jahr dürfte wohl nicht damit zu rechnen sein.
      Avatar
      schrieb am 15.03.18 17:18:59
      Beitrag Nr. 247 ()
      Das glaube ich nicht.

      Zumindest für den 142er hat sich HL mit dem Finanzamt geeinigt. HL hat mir gesagt die Einigung erfolgte Mitte Dezember 2017. Ich gehe deshalb davon aus das beide Parteien das BFH Urteil schon kannten. Dafür spricht auch, dass die Ausschüttung zwar spät aber immerhin erfolgte. Anfang Dezember wurde mir am Telefon noch eine Nullrunde avisiert.

      Ein weiter Punkt der dagegen spricht ist das Angebot des Investors. Ein anderer Mitstreiter hier im Forum (Erwin5) hat geschieben das er am 13.03.2018 mit HL gesprochen hat und

      Quote:

      Aussage HL Frau Uhlmann:
      Sollte die benötigte Quote für die Umstellung im Gesellschaftervertrag erreicht werden, kommt ca. im April ein umfangreiches Statement mit namentlicher Nennung des Interessenten und seines Angebotes und ebenfalls eine Gegenüberstellung der zu erwartenden Auszahlung bei Vertragsende.

      Da das Finanzamt aber sehr langsam ist mit den endgültigen Steuerbescheiden, muss HL auch diese für die endgültige Berechnung erstmal abwarten.

      Quote Ende

      Mitte März geht HL also immer noch davon aus das Ihre Version sog. Linearisierung der Schlusszahlung bestand haben wird. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss das BFH Urteil bekannt sein.

      Warten wir es ab. Der April steht ja quasi vor der Tür
      Avatar
      schrieb am 04.04.18 18:55:38
      Beitrag Nr. 248 ()
      Hallo zusammen,

      hat noch jemand von Euch mit HL telefoniert?

      Wenn ja, wie fiel das Ergebnis der Abstimmung aus? Hat das Finanzamt schon neue Steuerbescheide für den Fonds erlassen?

      Mal eine ganz andere Frage. Weiß jemand, ob Filmfondsbeteidigungen unter § 16 Abs. 4 EStG fallen? Hier würde ein Freibetrag von 45.000 € locken.

      Gruss an Alle Mitleser
      Avatar
      schrieb am 05.04.18 15:04:46
      Beitrag Nr. 249 ()
      Hallo zusammen,

      das erste Quartal ist vorbei und alle warten wir auf die erlösende Nachricht, dass HL endlich die geänderten Grundlagenbescheide vorliegen hat. Leider Fehlanzeige!
      HL hat mich auf Nachfrage informiert, dass die nunmehr mit Eingang im Laufe des Aprils rechnen. Es bleibt also weiter eine Hängepartie.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.04.18 10:35:30
      Beitrag Nr. 250 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.470.582 von anleger142 am 05.04.18 15:04:46Hallo Zusammen,

      gestern kam der Geschäftsbericht von HL 142, ich kann nur empfehlen ihn einmal zu lesen!

      Auf Seite 7 wird die Vereinbarung mit dem Finanzamt bestätigt, und dass der Bericht
      auf der Basis der Aberkennung der Anfangsverluste erfolgte.
      (Also quasi nicht mit den aktuellen Vorgaben).

      Im Anhang steht einiges über den Fehlbetrag, der überwiegend durch die Gewerbesteuerrückstellung entstanden ist und die Wiederauflebung der Haftung der Gesellschafter.

      In dem Anschreiben steht auf der Rückseite, dass die Änderung des Gesellschaftervertrages
      mit 92,8% angenommen wurde.

      Insofern ist der Weg frei für das Übernahmeangebot der Fondsanteile.

      Ein sonniges Wochenende!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.04.18 15:29:33
      Beitrag Nr. 251 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.491.615 von Erwin5 am 08.04.18 10:35:30Hallo,

      habe heute das Angebot erhalten aber nicht so richtig verstanden. Wo liegen für mich die Vorteile, wenn ich jetzt 13000€ bekomme und nächstes Jahr 18000€. In beiden fällen muss ich die Summen versteuern.
      Das kann aber nicht so viel sein, da ich auf mein zu versteuerndes Einkommen keine Steuern zahle, aber an der Grenze liege.
      Mit welchen Abgaben ist zu rechnen wenn ich nächstes Jahr das Geld bekomme, war ein Hinweis als Vorteil bei jetziger Auszahlung?
      Was meint Ihr dazu?

      Gruß Lw
      Avatar
      schrieb am 26.04.18 16:10:30
      Beitrag Nr. 252 ()
      Hallo.

      Habe das Angebot auch heute erhalten. Ist meiner Meinung nach ein vollkommen lächerliches Angebot, wenn man bedenkt das wir über eine Restlaufzeit von 19 Monaten sprechen.

      Leiwert: Du must zu den 18. 000 auch noch die 1400€ dazuzählen (Zeile 4&5) die vor der Schlusszahlung auch noch bekommst.

      Wenn Du jetzt verkaufst bekommst am Ende Netto fast nur die Hälfte. Sehe ich das falsch?

      Eine steuerliche Betrachtung was die genaue Auswirkung der Teilaktivierung des Vermarktungszuschusses bedeutet war ja leider nicht dabei. HL hat am Telefon gesagt das Sie noch keinen neuen Steuerbescheid haben. Sollte dieser kommen würden wir erneut Post erhalten.

      Gruß an alle
      Avatar
      schrieb am 26.04.18 22:06:16
      Beitrag Nr. 253 ()
      Hallo zusammen,

      Mir stellt sich eine Frage bezüglich der Berechnung der ESt Belastung aus dem Verkauf. Punkt 9 von Anlage 3.
      Hier wird die Besteuerung mit 65,8 Prozent angegeben. Lt. Berechnung liegt der Spitzensteuersatz von 44,31% zu Grunde. Warum liegt die abzuführende ESt. So hoch?
      Bei Szenarium 2 und 3 ist das ähnlich.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.04.18 07:54:59
      Beitrag Nr. 254 ()
      Guten Morgen,

      erfreuliche Nachrichten sind das.

      Interessant an dem Angebot ist Zweierlei:

      - Die steuerliche und rechtliche Situation ist nun offensichtlich so weit geklärt, daß sich ein Investor findet, der das „Restrisiko“ auf sich nimmt in Erwartung eines wirtschaftlichen Vorteils.

      - Die in Anlage 3 dargestellten Szenarien („Verkauf“, „Halten“, „Prospekt“). Da diese Zahlen von HL stammen muß ich davon ausgehen, daß sie authentisch sind. HL wird 20 Monate vor Beendigung des Fonds ganz sicher keine wissentlich falschen Zahlen herausgeben, die Grundlage einer wirtschaftlichen Entscheidung der Anleger sein sollen. Das bedeutet, daß der Kapitalrückfluß Ende 2019 nur unwesentlich geringer ausfallen wird als prospektiert.

      Und das wiederum bedeutet für mich, daß es absolut keinen Grund gibt, das großzügige Angebot anzunehmen.
      Avatar
      schrieb am 27.04.18 09:48:46
      Beitrag Nr. 255 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.640.347 von Arnie4712 am 26.04.18 22:06:16Guten Morgen

      Arnie4712, Ich bin über den gleichen Punkt gestolpert.

      Meine Erklärung dafür ist, das auf Fondsebene der Gewinn viel größer ausgefallen ist als die letztendliche Ausschüttung. Die Differenz fließt dann in die Resttilgung des Anfangsdarlehens.

      Du must natürlich den Gewinn auf Fondsebene versteuern, da eine Darlehenstilgung ein Vermögenszuwachs darstellt.

      So habe ich es mir erklärt. Andere Meinungen?
      Avatar
      schrieb am 27.04.18 10:18:22
      Beitrag Nr. 256 ()
      Hallo Dienstag09,
      Danke für die Antwort.
      Ja, das scheint plausibel.
      Wenn man das so ausrechnet, fallen bei 44,3% Steuersatz folgende Zahlen an:
      Verkauf 13134 Euro. Daraus 5818 Euro Est. Differenz zu 9 sind 2822 Euro, was einer Tilgung von 6370 Euro entspricht.
      Halten 18045 Euro, 7993 Euro Est, Differenz 3243 Euro, also Tilgung 7320 Euro.

      Mit dem Ansatz lässt sich auch die persönliche ESt-Last berechnen
      Beim Halten sind also insgesamt 25365 Euro zu versteuern.
      Avatar
      schrieb am 27.04.18 13:03:22
      Beitrag Nr. 257 ()
      Hallo,
      wir haben einen Bescheid von HL Fond Nr. 131 bekommen. Es geht um den Erwerb der Fondsbeteiligung. Rückbescheid mit Zustimmung an HL bis 22.05.2018.
      Unsere Beteiligung liegt bei 100 Tsd. Euro.
      Heut hat mein Mann mit HL gesprochen und nachgefragt was das soll!
      Das Angebot von dem Käufer Moviestar liegt bei 46.832,-- Euro Zahlung bereits 31.Mai 2018
      Des Weiteren soll eine Linearisierung mit Verzinsung vom Finanzamt von 2004 - 2018 erfolgen.
      Wir sind da momentan doch sehr ratlos, wie man sich verhalten soll.
      Wer weiß Rat?
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.04.18 16:33:00
      Beitrag Nr. 258 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.645.663 von Gerda-Uwe am 27.04.18 13:03:22
      HL 142
      Hallo Gerda-Uwe,

      das Angebot im HL 131 bewegt sich ja auf ähnlicher Höhe wie beim HL 142.
      Wesentlich für deine Entscheidung Halten/Verkauf sollte die Höhe der zum Laufzeitende prognostizierten Schlusszahlung in deinem Fonds sein. Die ist beim HL 142 recht hoch... das Angebot allerdings recht mager. Wenn die im HL 131 ähnlich hoch sein sollte, ist Vorsicht geboten. Vorausgesetzt, es wird weiter planmässig ausgeschüttet, so musst du rechnerich das Angebot des Käufers noch um 2 Ausschüttungen für 2018/19 mindern, den die kassiert er ja. So wird das Angebot noch magerer.

      HL erhält für die Aktion bekanntlich Provisionen (üblicherweise) und versucht, das Angebot entsprechend schmackhaft zu machen (S.2 oben).

      Mein Fazit lautet aber: NUR,WER GERADE DRINGENDST CASH BENÖTIGT, der verkauft.(ergibt sich m.E. schon aus den Szenarien).

      Bzgl. Linearisierung in deinem HL 131: Das ist weitestgehend unabhängig von deiner Verkausfentscheidung, da es steuerlich grösstenteils rückwirkende Auswirkungen hat.
      Du schreibst nicht, was linearisert werden soll, nur der Vermarktungskostenzuschuss oder die Schlusszahlung. Der Unterschied ist gravierend.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.04.18 17:33:12
      Beitrag Nr. 259 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.647.562 von homabra am 27.04.18 16:33:00
      Liberalisierung Fond 131
      Die Lineariesierung bezieht sich auf die Abschlusszahlung.
      Liebe Grüße
      Avatar
      schrieb am 27.04.18 17:53:27
      Beitrag Nr. 260 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.647.562 von homabra am 27.04.18 16:33:00Die Linearisierung bezieht sich auf die Abschlusszahlung, die sich so ca. auf 66.000,-- Euro bezieht.
      Wir wissen im Moment nicht weiter.
      Ich selbst (Gerda) bin mit 25.00,-- Euro dabei, Abschlusszahlung sin ca. 16.000,-- Euro
      Mein Mann hatte 100.000. Euro investiert, Abschlusszahlung sind ca. 66.000,-- Euro.Wir benötigen dringend Informationen.

      Liebe Grüße
      Gerda und Uwe
      Avatar
      schrieb am 27.04.18 18:13:39
      Beitrag Nr. 261 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.647.562 von homabra am 27.04.18 16:33:00Die Laufzeit von HL 131 ist bis 02.11.2023
      Avatar
      schrieb am 27.04.18 18:55:43
      Beitrag Nr. 262 ()
      Das Übernahmeangebot für den 142er ist wirtschaftlich absolut nicht attraktiv, dann warte ich doch lieber das "offizielle Ende" Dez. 2019 ab.

      Abgesehen davon stecken in den Vereinarungen noch ein paar böse Stolperfallen. Wer z.Zt. noch Klagen gegen die eine oder andere beteiligte Partei laufen hat, muss diese innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Kaufpreises zurückziehen und dann logischerweise auch die Kosten tragen. Das ist sehr merkwürdig, denn was hat der Verkauf an Moviestar mit den evtl. laufenden Klagen gegen Hannover Leasing und verbundene Unternehmen, die Fondsgesellschaft, die anteilsfinanzierende Bank und/oder die Vertriebsunternehmen zu tun???

      Weiter halte ich es auch für riskant, unter dem Aspekt der sehr kurzen Entscheidungsfrist diese Vereinbarung abzuschließen, bevor der neue Grundlagenbescheid eingegangen ist. Denn mit dem hat Movistar nichts zu tun und es steht auch nichts in der Vereinbarung davon drin.
      Bisher kennen wir nur die Aussage von Hannover Leasing, dass da was kommen soll und dass sich der Ursprungstermin bis 30.04.2018 verlängert hat, das ist der kommende Montag.
      Und wir sollten auch bedenken, dass sich die Forderung des Wohnsitzfinanzamtes gegen jeden persönlich richtet (im Falle beantragter AdV inkl. Zinsen).

      Fazit: Wer jetzt zu billig verkauft, hat noch weitere verbleibende Risiken im Rücken, die nicht von Moviestar getragen werden. Oder hab ich da was überlesen? Ich denke ein kritischer Blick durch einen Juristen sollte erfoderlich sein.

      Schönes Wochenende
      Avatar
      schrieb am 28.04.18 11:30:34
      Beitrag Nr. 263 ()
      Mein Mann und ich haben sich gegen den Verkauf entschieden.
      Von 100.00 Tsd. liegt ein Angebot von ca. 44.0. Tsd. vor. Hinzu kommt noch eine Laufzeit bis Nov. 2023, das heißt Wegfall von drei Jahren Bonus am Ende des Jahres.
      Eine Linearisierung von 2004 - 2018 muss auch von uns bezahlt werden. Das heißt, dass die neue Firma Fonds übernehmen würde, die bereits versteuert sind.
      Ich glaube, dass hier die Wahrheit verschwiegen bleibt.

      Ein schönes Wochenende

      Wir versuchen von unserer Seite das Angebot juristisch prüfen zu lassen und geben dann Bescheid, wie die Prüfung gelaufen ist.
      Avatar
      schrieb am 28.04.18 11:32:43
      Beitrag Nr. 264 ()
      Ich meinte natürlich Jahresbonus Wegfall von 6 Jahren mite Ende 2018
      Avatar
      schrieb am 28.04.18 11:58:10
      Beitrag Nr. 265 ()
      Soweit ich das aus dem Schreiben lesen kann, ist ja die Firma die die Anteile kaufen will eine sagen wir mal Schwesterfirma von HL.
      Ich hatte schon eine ähnliche Anfrage, meine Anteile an einem Private Equity Fonds vorzeitig zu verkaufen.
      Auch an eine unabhängige Schwesterfirma, die die Anteile in einem neuen Portfolio mit verwenden wollte.

      Ich nahm das Angebot nicht an.
      Kurze Zeit nach dem Fristablauf kam eine überraschende Sonderausschüttung, da der Fonds völlig überraschend plötzlich besser lief als prognostiziert.
      Im Jahr darauf kam noch eine hohe Ausschüttung, mit der der Käufer einen Grossteil der Kaufkosten überraschend zurückerhielt.
      Avatar
      schrieb am 28.04.18 23:55:37
      Beitrag Nr. 266 ()
      Hallo,

      auch ich werde meine Beteiligung nicht verkaufen, sondern bis zum Ablauf halten. Das Angebot ist zu mager.

      Wie homabra schon schrieb, sollte nur verkaufen, wer unbedingt Geld braucht.

      Ich habe mal im Netz nach MOVIESTAR Zweitmarkt-Management GmbH recherchiert. Die Firma ist erst wenige Monate alt und hat keine eigene Website.

      Es sinf nur wenige Infos über die GmbH zu finden, siehe z.B.:
      https://www.northdata.de/Moviestar+Zweitmarkt-Management+Gmb…

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 08.05.18 12:52:03
      Beitrag Nr. 267 ()
      Als neuen Termin für den Eingang der geänderten Grundlagenbescheide vom Finanzamt auf Fondsebene signalisiert Hannover Leasing jetzt etwa Mitte Mai 2018.
      Die nachgelagerte Bearbeitung für die Investoren durch die Wohnsitzfinanzämter ist individuell unterschiedlich und deshalb nicht prognostizierbar. Aber wichtig wäre es schon, wenn zumindest der erste Schritt schon mal erledigt wäre, der Rest ist dann nur noch Formsache.
      Avatar
      schrieb am 10.05.18 13:47:58
      Beitrag Nr. 268 ()
      Hallo Anleger 142,

      woher kommt die Information von HL?
      Wir haben nach Recherchen nicht Konkretes erfahren können. Angebot zum Verkauf unserer Fonds war lächerlich und wenn eine Linearisierung noch auf uns zukommt würden wir bei 100.000,-- Euro vielleicht noch 10.000,-- Euro überbehalten, deshalb haben wir uns für den Nichtverkauf entschieden.
      Was HL da abzieht ist hanebüchen. Bis heute sind wir uns nicht im Klaren darüber, was HL mit dem Ankauf unserer Fonds nach so vielen Jahren bezweckt.
      Weiß jemand genaueres?
      Vielleicht sollten wir uns kollektiv zusammen schließen und gemeinsam Rat bei einem Fachanwalt suchen, der sich vorallem auch mit Fonds und HL auskennt.

      Liebe Grüße
      Avatar
      schrieb am 12.05.18 10:47:22
      Beitrag Nr. 269 ()
      Hallo Gerda-Uwe,

      die Information zum erwarteten Eingang der geänderten Grundlagenbescheide habe ich auf Nachfrage direkt von HL bekommen. Ob Mitte Mai 2018 Wunschdenken oder Realität ist, vermag ich nach so vielen Vertröstungen nicht mehr zu bewerten. Wir hängen in Bezug auf die Bearbeitungsdauer leider von der Entscheidungsfreiheit des Finanzamtes ab.

      Auch über die Stratgie des vorzeitigen Übernahmeangebots kann ich nur spekulieren. Das kann ein Indiz dafür sein, dass der weitere Verlauf des Fonds "in trockenen Tüchern" ist und deshalb das noch junge Unternehmen Moviestar bei den Anlegern landen möchte, die das Durchhaltevermögen bis 12/2019 nicht mehr aufbringen wollen oder können.

      Das Übernahmeangebot bleibt für mich weiter induskutabel. Ich habe mal einen Juristen ohne gezielten Auftrag darüber schauen lassen. Die Bedingung der Klagerückziehung zu Lasten der Kläger bei Abschluss der Vereinbarung bewertet er als nicht akzeptabel.

      Ich drücke uns allen die Daumen, dass die geänderten Grundlagenbescheide in den nächsten Tagen bei HL endlich eingehen.

      Schönes Wochenende
      Avatar
      schrieb am 19.05.18 22:04:45
      Beitrag Nr. 270 ()
      Hallo zusammen,
      gute Nachrichten. Die neuen Steuerbescheide sind heute gekommen für 2002 bis 2005 (Wohnsitzfinanzamt München).
      Für 2002 bis 2004 ist alles nahezu wie ursprünglich. Für 2005 ergibt sich eine Nachzahlung. (Einkünfte aus Gewerbebetrieb betragen hier gut 10% der Beteiligung)

      Schönes langes Wochenende
      r2d2
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.05.18 12:39:26
      Beitrag Nr. 271 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.796.900 von r2d2 am 19.05.18 22:04:45Hallo r2d2,

      von HL haben wir noch keinen Bescheid und Du hast schon den neuen Steuerbescheid? Meinst Du tatsächlich den 142er?

      Gruß Lw
      Avatar
      schrieb am 20.05.18 23:46:59
      Beitrag Nr. 272 ()
      Hallo Leitwert,
      ja genauso ist es. Ich habe den 142er gezeichnet und sonst keinen.
      Die Bescheide beziehen sich auf eine "Mitteilung des Finanzamts München vom 08.05.2018" und ändern den "Bescheid vom 20.11.2012"

      Grüße r2d2
      Avatar
      schrieb am 26.05.18 09:14:50
      Beitrag Nr. 273 ()
      Liebe Anleger,

      hat jemand von Euch Probleme mit GFI Treuhandfonds?
      Wir haben im Windpark Beeskow-Neuendorf GmbH & Co. KG 60.000,-- investiert.
      Die steuerlichen Anfangsverluste wurden aberkannt und wir mussten bereits 2007, weil der Windpark an eine Gesellschaft in Frankreich verkauft wurde, dem Finanzamt alles zurückzahlen natürlich mit Zinsen.
      Unser Kapital wurde mit 38.000,-- zurückgezahlt, der Windpark besteht immer noch und nun bekommen wir einen Bescheid, dass der unserer Meinung nach mit Verlust verkaufte Windpark, als Gewinn in dem Verkaufjahr zählt und wir Gewerbesteuer zahlen müssten.
      Wir kann den ein Kapital von uns, welches sich bei dem Verkauf für uns um 20.000,-- schmälert als Gewinn betrachtet werden.
      Wir glauben mittlerweile, dass es sich hier um einen Betrug handelt.
      Kennt jemand die GFI Treuhandd??
      Liebe Grüße
      Avatar
      schrieb am 28.05.18 14:20:03
      Beitrag Nr. 274 ()
      HL 142
      Gibt es schon weitere FA Bescheide auf Anlegerseite oder ist von HL bekannt, dass der neue Grundlagenbescheid vorliegt?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.05.18 17:29:35
      Beitrag Nr. 275 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.847.119 von homabra am 28.05.18 14:20:03Hallo,

      habe heute überraschenderweise eine Steuererstattung für 2004 inkl. Zinsen auf meinem Girokonto
      gefunden, aber nur für 2004!

      Da wir montags keine Post bekommen, bin ich gespannt, ob morgen was vom Finanzamt im Briefkasten liegt! Melde mich dann! Die Sache scheint aber anzurollen!

      Grüße
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.05.18 17:39:14
      Beitrag Nr. 276 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.848.901 von Erwin5 am 28.05.18 17:29:35
      Steuerbescheide 2003-2005
      Hallo Zusammen,

      heute kamen vom Finanzamt die geänderten Steuerbescheide von 2003, 04 und 05!

      2003 ist bei mir eine Null-Nummer, 2004 wie gesagt mit Erstattung und 2005,

      dem Jahr mit Zurechnung des Vermarktungskostenzuschusses eine dicke Nachzahlung,

      aber nicht so viel, wie ich selbst ausgerechnet hatte.

      Wird sicher individuell nach Einkommen und Steuersatz sehr unterschiedlich sein,

      aber kein Grund zur Panik! Habe Steuerklasse I und Spitzensteuersatz!

      Grüße
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.06.18 15:57:48
      Beitrag Nr. 277 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.858.534 von Erwin5 am 29.05.18 17:39:14Hallo,

      also, die Bescheide kommen wohl so nach und nach, ich habe jetzt 2004 und 2005, beide mit dem Hinweis der Änderung mit der Veranlassung durch das Finanzamt München vom 8.5.18.

      Dann werden die anderen mit den erfreulichen Summen hoffentlich auch bald kommen.


      Gruß Lw
      Avatar
      schrieb am 01.06.18 16:33:54
      Beitrag Nr. 278 ()
      HL 142
      Es scheint ja jetzt Bewegung in die Steuerthematik zu kommen, einige haben wohl auch schon geänderte Steuerbescheide bekommen (r2d2, Erwin, Leitwert). Aber hat schon jemand einen geänderten Bescheid von 2002 vorliegen inkl. der ggfls. vom Finanzamt zu zahlenden Zinsen bis 2008? Ich habe bis heute auch noch nichts von der PKF (steuerlicher Vertreter des Fonds) oder von Hannover Leasing vorliegen, obwohl die Grundlagenbescheide vom Betriebsstätten FA offensichtlich bereits am 08.05.2018 erlassen wurden. Hat jemand aktuellere Informationen?
      Avatar
      schrieb am 01.06.18 16:36:16
      Beitrag Nr. 279 ()
      HL 142
      Sorry muss natürlich Zinsen bis 2018 heissen!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.06.18 12:52:12
      Beitrag Nr. 280 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.887.694 von Wouser01 am 01.06.18 16:36:16Hallo,

      Heute Bescheid für 2002 gekommen, alles anerkannt plus Zinsen für die gesamten Zeiträume.

      Die Gesamtsumme gefällt mir! Für 2005 muss ich 500€ nachzahlen, mach ich doch gerne.

      Müssen nicht auch noch alle Bescheide für die restlichen Jahre bis zum letzten geändert werden?
      Und wie werden die Zinsen in den Erklärungen behandelt? Gilt das Jahr des Zuflusses?

      Viel Grüße an alle Leidensgenossen und aus dem jahrelangen Alptraum ist eine sehr gute Geldanlage geworden und das in der Niedrigzinsphase.

      Lw
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.06.18 13:23:49
      Beitrag Nr. 281 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.892.494 von Leitwert am 02.06.18 12:52:12
      HL 142
      Hallo Leitwert,

      das sind ja mal echt gute Neuigkeiten, die aufatmen lassen! Und ich freue mich, dass für dich die bange Zeit des Wartens wohl vorüber ist. Ich frage mich trotzdem, warum uns die guten Neuigkeiten, die ja jetzt wohl auch amtlich sind, nicht zeitnah von Hannover Leasing mitgeteilt werden!? Gestern kam ein Brief von HL, indem sie den Zeitraum für den Verkauf an Moviestar verlängert haben, kein Wort zu den nun offensichtlich vorliegenden Grundlagenbescheiden. Honi soi qui mal y pense (Ein Schelm, der Böses dabei denkt!). Und, wer einen Medienfonds zeichnet, muß wohl damit leben, dass er sich manchmal wie in einem falschen Film fühlt!

      Schönes Wochenende und mal schauen, was die nächste (n) Woche (n) so an unterhaltsamen zu bieten hat/haben.

      Wosuer1
      Avatar
      schrieb am 04.06.18 16:17:07
      Beitrag Nr. 282 ()
      Hat irgendwer auch bereits Neuigkeiten über den Fond 131?
      Wir haben auch die Verlängerung des Ankaufs der Fonds für Moviestar erhalten.
      Werden diese aber ablehnen und hoffen, dass auch für diesen Fond gute Nachrichten kommen.
      Liebe Grüße an Alle
      Avatar
      schrieb am 08.06.18 10:57:58
      Beitrag Nr. 283 ()
      Hallo zusammen, mir liegen leider noch keine Steueränderungsbescheide für HL 142 vor. Hatte Ende 2012 sehr, sehr viel nachzahlen müssen und vor allem sehr viel an Zinsen. Habe gestern von HL per Post die Nachricht erhalten, dass die Anfangsverluste nun anerkannt wurden. Liegt jemanden bereits ein Änderungsbescheid des Finanzamtes vor. Wurden die nachgezahlten Steuern aus 2012 einschließlich der bezahlten Zinsen voll erstattet ??? - Wurden die 6 % Zinsen seit 2012 bis dato bezahlt ????
      Erbitte kurze Antwort - vielen Dank.
      Gruß em
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.06.18 14:41:42
      Beitrag Nr. 284 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.940.362 von em-selbst am 08.06.18 10:57:58Hallo,

      habe auch von HL die persönlichen Beträge mitgeteilt bekommen, die mit den neuen Steuerbescheiden des Finanzamtes übereinstimmen, insoweit alles ok.

      Für 2002 ändert sich also nichts, d.h. die anfänglichen Verluste bleiben voll bestehen.
      Für 2005 mußt du dann mit einer Nachzahlung rechnen, aber in wesentlich geringerer Höhe!

      Wenn ich Leitwert richtig verstanden habe, hat auch er 2012 die Steuern bezahlt und das Geld inkl.
      Zinsen zurück bekommen, vielleicht meldet er sich nochmal.

      Ich habe seinerzeit ADV beantragt und nichts nachgezahlt.

      Für den gezahlten Steuerbetrag bekommst du in jedem Fall eine Verzinsung von 6%.


      Ein schönes Wochenende
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.06.18 17:10:22
      Beitrag Nr. 285 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.948.789 von Erwin5 am 09.06.18 14:41:42Wie im Beitrag 280 schon geschrieben habe ich das Jahr 2002 wieder voll anerkannt bekommen und meine Zinsen, die ich 2012 bezahlen musste. 2012 habe ich die Aussetzung der Vollziehung widerrufen.


      Die Zinsen, die mir das Finanzamt zurückgezahlt hat bis Mai 2018, ca 10000€ müssen wahrscheinlich im Jahr des Zuflusses, also 2018 versteuert werden und dann ist die Hälfte wieder weg.


      Es wurde also alles zurückgezahlt, aber ich warte noch auf andere Steuerbescheide. Bin gerade in Urlaub und weiss nicht, ob noch neue Post gekommen ist. Die zurückgezahlte Summe, also Anfangsverluste und Zinsen sind schon auf dem Konto.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.08.18 16:35:06
      Beitrag Nr. 286 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.949.323 von Leitwert am 09.06.18 17:10:22Hallo,

      ich habe die geänderten Bescheide bis 2009. Ist wie in der von HL zugesandten Tabelle. In 2005 war nachzuzahlen und ab 2006 immer ein paar Euro Erstattung. Die anderen hier alle noch keinen Bescheid, oder keine Lust mehr im Forum?

      Gruß Lw
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.08.18 15:16:35
      Beitrag Nr. 287 ()
      Keine Lust auf Forum - nein aber es ist Urlaubszeit.
      Ich habe auch die geänderten Bescheide bekommen aber
      noch keine Nachricht von der Finanzverwaltung. Warten wir`s ab.
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 18:14:07
      Beitrag Nr. 288 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.384.443 von Leitwert am 06.08.18 16:35:06Hallo Zusammen,

      habe auch die neuen Bescheide bis einschl. 2009 nach und nach vom Finanzamt bekommen.
      Ab 2010 müssten noch weitere Erstattungen kommen.

      Interessant ist das Schreiben von HL bezgl. der Besteuerung der Zinsen.
      Hier wird auf eine evtl. Verrechnung der Zinsen hingewiesen, also bei Zufluss/Zahlung im Jahr 2018
      in der Steuererklärung berücksichtigen!

      Grüße
      Erwin
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 08:56:04
      Beitrag Nr. 289 ()
      Hallo,
      auch ich habe die geänderten Bescheide bis 2009 bekommen.

      Die volle Anerkennung der Anfangsverluste 2002 und damit hohe Rückzahlung inkl. Zinsen war wie Weihnachten und Geburtstag zusammen!

      Wirklich toll, dass alles ein gutes Ende genommen hat.

      Wenn jetzt noch die Schlusszahlung Ende 2019 einigermaßen nach Plan kommt, können die Sektkorken knallen.

      Grüße
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 11:30:25
      Beitrag Nr. 290 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.406.784 von bulle8080 am 09.08.18 08:56:04bin bei diesem Fonds um Jahre gealtert. Aber immerhin sind am Ende wenigstens die Anfangsverluste anerkannt. Mit den Zinsen ist ja leider das Problem, dass das inzwischen alles voll versteuert werden muss, da ist die hälfte gleich wieder weg.

      gehöre zu denjenigen, die sich eher peripher um die ganze materie gekümmert haben. Deswegen die Frage an die Experten, von denen es ja glücklicherweise einige hier gibt.

      Wie hoch soll denn die Schlusszahlung Ende 2019 sein, prozentual bezogen auf das gezeichnete Kapital? ist die steuerfrei?

      und dann wäre noch die Frage wegen der ja wohl nach wie vor umstritenen Linearisierung der Abschreibungen, wenn ich das richtig verstanden habe. Das würde dann ja wohl die ganze laufzeit betreffen, oder? Na, vielleicht habe ich es falsch verstanden.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.08.18 18:39:05
      Beitrag Nr. 291 ()
      HL 142
      geschafft!!! Wie in einem amerikanischen Action-Film (z.B. Bruce Willis in 16 Blocks), der Held wird gedemütigt, der Held wird geschlagen aber am Ende wird alles gut. Merke: wer in einen Medienfonds investiert, muss wahrscheinlich mit dieser Dramatik rechnen. Egal. Nun, nach mehr als 10 Jahren ist es vorbei. Ich habe heute die komplette Zahlung des FA erhalten und es ist einfach wunderbar. Der Alptraum ist zu Ende und die Spannung fällt ab. Alles Gute ins Forum und ich hoffe, dass ihr die gleiche Genugtuung verspürt!!!
      Avatar
      schrieb am 17.08.18 15:21:25
      Beitrag Nr. 292 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.408.809 von hasni am 09.08.18 11:30:25
      Zitat von hasni: Mit den Zinsen ist ja leider das Problem, dass das inzwischen alles voll versteuert werden muss, da ist die hälfte gleich wieder weg.

      Voll versteuert stimmt nicht. Die üblichen 25% + Soli fallen an.

      Zitat von hasni: Wie hoch soll denn die Schlusszahlung Ende 2019 sein, prozentual bezogen auf das gezeichnete Kapital? ist die steuerfrei?

      Bezogen auf das gezeichnete Kapital beträgt die Schlußzahlung laut Prospekt ca. 76%. Steuerfrei wäre schön, ist aber natürlich nicht so. Denn gleichzeitig fällt ein steuerlicher Gewinn in etwa der Höhe des gezeichneten Kapitals an. Also ergibt die Schlußzahlung abzgl. der zu zahlenden Steuer auf den steuerlichen Gewinn das, was netto übrig bleibt.

      Zitat von hasni: und dann wäre noch die Frage wegen der ja wohl nach wie vor umstritenen Linearisierung der Abschreibungen, wenn ich das richtig verstanden habe.

      Das Thema ist vom Tisch.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.08.18 15:12:17
      Beitrag Nr. 293 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.473.751 von lavalle am 17.08.18 15:21:25
      Zitat von lavalle:
      Zitat von hasni: Mit den Zinsen ist ja leider das Problem, dass das inzwischen alles voll versteuert werden muss, da ist die hälfte gleich wieder weg.

      Voll versteuert stimmt nicht. Die üblichen 25% + Soli fallen an.


      Wenn die üblichen 25% + Soli anfallen würden, dann hätte ja das Finanzamt diese Summe bereits pauschal abziehen müssen, als Quellensteuer. So, wie das die Banken auch machen. Oder werden die 25% über die Steuererklärung abgezogen? Über die Steuererklärung gibt es keine pauschalen Steuersätze.

      r2d2
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.08.18 11:41:21
      Beitrag Nr. 294 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.527.579 von r2d2 am 24.08.18 15:12:17
      HL142
      Hallo r2d2,

      die Einnahmen aus der Endverwertung des HL 142 sind ebenfalls Einnahmen aus Gewerbebetrieb.
      Diese werden deinen sonstigen Einnahmen/Ausgaben zugerechnet und fließen so in deinen individuellen Einkommensteuersatz des jeweiligen Jahres ein.
      Avatar
      schrieb am 13.09.18 12:57:24
      Beitrag Nr. 295 ()
      Hallo in die Runde,

      soweit mir bekannt ist, haben die Anleger des HL142 sehr zeitnah nach der Vereinbarung mit dem Finanzamt geänderte Steuerbescheide bekommen, wenn das Wohnsitz-Finanzamt identisch mit dem Betriebsstätten-Finanzamt in München gewesen ist.

      Hat schon irgendjemand aus dem Forum ebenfalls geänderte Steuerbescheide eines anderen Wohnsitz-Finanzamts außerhalb München bekommen?
      Ich würde nämlich gerne erfahren, ob auch andere Finanzämter schon aktiv geworden sind.

      Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.09.18 13:45:36
      Beitrag Nr. 296 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.690.332 von anleger142 am 13.09.18 12:57:24
      HL 142
      Hallo anleger 142,

      ich habe die korrigierten Bescheide von 2002 bis 2009 erhalten. FA ist in NRW.
      Avatar
      schrieb am 14.09.18 21:26:11
      Beitrag Nr. 297 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.690.332 von anleger142 am 13.09.18 12:57:24
      Hl 142
      Zahlungen vom Wohnstättenfinanzamt (in Hessen) von 2002 - 2009.
      Avatar
      schrieb am 24.09.18 15:11:48
      Beitrag Nr. 298 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.690.332 von anleger142 am 13.09.18 12:57:24Steueränderungsbescheide 2002-2009 am 22.09.2018 erhalten - Größere Differenz gibt es jedoch beim Jahr 2004. Muss dies noch mit dem Finanzamt abklären.
      Avatar
      schrieb am 30.10.18 16:33:14
      Beitrag Nr. 299 ()
      HL 142 Steuerbescheide
      Hallo Zusammen,

      wie geht es weiter mit den Steuerbescheiden 2010 und folgende, hat Jemand neue Infos?

      HL wird uns wohl im November über die Ausschüttung informieren, ich hoffe,
      es gibt keine Abzüge!


      MfG
      Avatar
      schrieb am 02.11.18 11:03:00
      Beitrag Nr. 300 ()
      Hallo,
      mich würde interessieren, ob schon jemand aus BW geänderte Bescheide bekommen hat. Danke
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.11.18 19:19:16
      Beitrag Nr. 301 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.121.899 von Elizabeth am 02.11.18 11:03:00Hallo Zusammen,
      ich bin am HL 131 (First 20 Million) beteiligt, wohne in der Nähe von München und habe bis heute
      noch keinen geänderten Bescheid bekommen. Hat jemand diesbezüglich aktuelle Informationen zum HL 133 ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.11.18 10:00:08
      Beitrag Nr. 302 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.206.973 von Miziko123 am 13.11.18 19:19:16Ich bin ebenfalls investiert in den 131. Wohnsitz Nähe von Köln. Ebenfalls noch keinen Bescheide.
      Avatar
      schrieb am 18.11.18 11:26:01
      Beitrag Nr. 303 ()
      In Niedersachsen scheint auch Warten auf die Änderungsbescheide erforderlich zu sein. Habe im September und Oktober schriftlich auf die ausstehenden Bescheide aufmerksam gemacht und zwischendurch auch einmal telefonisch Kontakt mit dem Wohnsitzfinanzamt aufgenommen. Bisher keine Fortschritte. Heute werde ich nochmal schriftlich erinnern.

      Ich habe fast den Verdacht, dass vorrangig die Änderungsbescheide vorgezogen werden, bei denen Rückerstattungen und Zinszahlungen erfolgen müssen. Und alle anderen Anleger mit AdV kommen erst am Ende dran.
      Avatar
      schrieb am 19.11.18 18:07:23
      Beitrag Nr. 304 ()
      Ich habe damals Nachzahlung und Zinsen bezahlt und kein AdV beantragt. Deshalb erwarte ich nun
      vom Finanzamt eine Rückerstattung und Zinsen! Trotzdem bis jetzt keinen neuen Bescheid erhalten.
      Dies interessiert die zuständigen Finanzamtbeamten jedoch nicht, denn die Zinsen bezahlen sie ja
      nicht persönlich, sondern der Steuerzahler.
      Avatar
      schrieb am 30.11.18 16:49:54
      Beitrag Nr. 305 ()
      Korrigierte Steuerbescheide
      Hallo Zusammen,

      heute kamen von meinem Wohnsitzfinanzamt in NRW die korrigierten Steuerbescheide 2010 -2012!

      Auch bei diesen gibt es kleine Erstattungen, man freut sich!

      Schöne Adventszeit an alle!
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.12.18 17:07:28
      Beitrag Nr. 306 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.336.186 von Erwin5 am 30.11.18 16:49:54Für den 131?
      Avatar
      schrieb am 05.12.18 13:17:05
      Beitrag Nr. 307 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.336.186 von Erwin5 am 30.11.18 16:49:54
      HL 142
      Hallo Erwin 5,

      bist Du sicher, das die gänderten Bescheide auf dem HL 142 beruhen?
      Voraussetzung ist ja, das die Grundlagenbescheide 2010-12 geändert wurden.
      Eigentlich kommt darüber zuerst die Mitteilung der PKF an uns. Der Weg über das fondsveranlagende
      FA an dein Wohnsitz FA dauert üblicherweise immer länger. PKF liegt mir noch nicht vor.
      Oder dein Wohnsitz FA ist superschnell. Im Text deines Bescheids wäre auch der Grundlagenbescheid datiert.

      Gruss

      homabra
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.12.18 16:44:48
      Beitrag Nr. 308 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.368.946 von homabra am 05.12.18 13:17:05
      HL 142 Korrigierte Bescheide
      Hallo,

      ich bin nur am HL 142 beteiligt und dafür sind die neuen Bescheide für 2010-2012, laut Feststellungsbescheid vom 12.11.2018.
      Bin ich der Erste, der sie bekommen hat?

      MFG
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.12.18 17:11:22
      Beitrag Nr. 309 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.370.833 von Erwin5 am 05.12.18 16:44:48
      Hallo Erwin5
      In der Tat. Dein FA ist superschnell. Habe noch keine PKF Mitteilung (die geht ja an alle gleichzeitig), geschweige denn einen FA Bescheid.Trotzdem gut zu wissen, das da in Kürze was (positives) kommt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.12.18 18:14:12
      Beitrag Nr. 310 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.371.187 von homabra am 05.12.18 17:11:22Also, ich hab jetzt bis 2011 die Bescheide und musste nur 2006 900€ nachzahlen. Bei den anderen sind es immer 40 bis 80€ Guthaben. Finanzamt NRW.
      Avatar
      schrieb am 17.12.18 21:13:23
      Beitrag Nr. 311 ()
      Hallo,

      ich warte noch auf ein Schreiben von HL wegen Ausschüttungen zum Jahresende.

      Hat schon jemand was bekommen oder Infos diesbezüglich?

      Viele Grüße
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.12.18 16:26:05
      Beitrag Nr. 312 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.457.555 von bulle8080 am 17.12.18 21:13:23
      Keine Ausschüttung
      Wir haben heute mit HL gesprochen, auch in diesem Jahr gibt es keine Ausschüttung.
      Es sollen Rücklagen gebildet werden für Gewerbesteuerzahlungen.
      Wir sind sehr enttäuscht.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.12.18 17:55:12
      Beitrag Nr. 313 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.463.510 von Gerda-Uwe am 18.12.18 16:26:05
      Hallo Gerda-Uwe
      deine Aussage, das HL nicht ausschüttet sondern Gewerbesteuerrückstellungen bedient
      bezieht sich doch nicht auf den HL 142 oder. M.E. seid Ihr im HL 131 engagiert.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.12.18 18:14:10
      Beitrag Nr. 314 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.464.437 von homabra am 18.12.18 17:55:12HL 131 ist unsere Beteiligung
      Avatar
      schrieb am 20.12.18 12:42:53
      Beitrag Nr. 315 ()
      ich bin beim 114 beteiligt und verstehe die Siuation so, dass es so ist, dass bei Bestätigung der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung in bezug auf die Liniearisierung quasi die Schlussausschüttung aufgezehrt wird von Rückstelllung Gewerbesteuer. Bei Bestätigung HL kann das ,was die Rückstellung aufgelöst und ausgeschüttet werden. Hoffe, dass ich das so richtig wiedergebe, ist für normalmenschen alles doch recht komplexes Thema. Je nachdem wie sich das im Endeffekt entwickelt, wird es dann zu einer nochmaligen Korrektur der rückliegenden Steuerbescheide kommen.
      Mein Eindruck in summa, für die meisten wird sich nicht gross was verändern, also diejenigen, die keine Aussetzung der Vollziehung beantragt haben.
      Ich denke, hier gibts einige, die die Thematik besser als ich verstanden haben, aber ich glaube, im grossen und ganzen müsste das so stimmen.
      Avatar
      schrieb am 20.12.18 19:05:41
      Beitrag Nr. 316 ()
      Mich ärgert, dass HL die Anleger noch nicht einmal schriftlich darüber informiert, dass es (anscheinend) keine Ausschüttung Ende 2018 gibt. Ich jedenfalls habe für den 142 kein Schreiben erhalten. Das ist völlig unverständlich.

      Ein Infoschreiben von HL zum aktuellen Stand ist überfällig.
      10 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.12.18 10:04:03
      Beitrag Nr. 317 ()
      HL 142
      Mir wurde auf Anfrage erklärt, dass es für den HL142 eine Ausschüttung in 2018 geben und noch in diessem Jahr erledigt werden soll.
      Avatar
      schrieb am 21.12.18 11:01:28
      Beitrag Nr. 318 ()
      Ich bin am 131 beteiligt und habe heute am 21.12.18 ein Schreiben bekommen dass es keine Ausschüttung 2018 wegen Gewerbesteuerrückstellung gibt.
      Avatar
      schrieb am 21.12.18 11:37:44
      Beitrag Nr. 319 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.483.148 von bulle8080 am 20.12.18 19:05:41
      Ausschüttung HL 142
      Hallo ,

      ich habe nochmal in den Schreiben von HL nachgeschaut; in der Bestätigung vom Mai 2018, wo uns die
      Anerkennung der steuerlichen Anfangsverluste mitgeteilt wurde, hat HL eine neue Ergebnisprognose beigefügt, in der ganz klar von einer Ausschüttung in 2018 auszugehen ist, und zwar prognostiziert in Höhe von 415 € pro 25.000 € Beteiligungssumme.


      Habe mich auf der Seite HL mit der Investorennummer registriert, aber auch dort ist im Postfach noch keine Mitteilung, bin aber doch guter Hoffnung - wie die Jungfrau Maria!!!

      Allen ein frohes Weihnachtsfest!
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.12.18 17:44:32
      Beitrag Nr. 320 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.488.746 von Erwin5 am 21.12.18 11:37:44Wir würden gerne einmal wissen, wan der HL 142 ausgezahlt wird und wann ihr die Anerkennung der Anfangsverluste bekommen habt.
      Wir hängen mit unserem HL 131 immer noch im Ungewissen.
      Unsere Bauchschmerzen werden von Monat zu Monat größer.
      Weiß jemand, wo man sich fachlichen Rat herholen kann? Wir möchten einfach mal mehr Transparenz in der Angelegenheit.
      Liebe Grüße
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.12.18 21:53:27
      Beitrag Nr. 321 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.491.788 von Gerda-Uwe am 21.12.18 17:44:32Hallo,

      der HL 142 läuft bis Ende 2019. Dann erfolgt die Schlusszahlung.
      Die Anerkennung der Anfangsverluste wurde uns von HL in Schreiben vom Januar 2018 und endgültig im Mai 2018 mitgeteilt.
      Bei mir kam dann eine hohe Rückzahlung inkl. Zinsen im Juni.

      Bei fachlichem Rat fällt mir nur der AAA (Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz) ein.

      Allen frohe Weihnachten
      Avatar
      schrieb am 23.12.18 11:08:13
      Beitrag Nr. 322 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.491.788 von Gerda-Uwe am 21.12.18 17:44:32
      Hallo Gerda Uwe
      Du bist im HL 131 engagiert und machst Dir verständlicherwiese große Sorgen über dessen weitere
      Entwickung. Wie auch andere , deren Fonds steuerrechtlich noch nicht geklärt sind.

      Dazu solltest Du Folgendes bedenken:

      Das steuerliche Konstrukt bei der Behandlung der Medienfonds wurde ja schon bei deren Auflage so gewählt, das es für keine Fondszeichner durchschaubar ist/war. Die steuerliche Behandlung der einzelnen Fonds wird zwischen den (hochbezahlten) Fachleuten der Fondsgesellschaft und der Finanzverwaltung (bis auf höchste Länderebene) geklärt. Wir , die Zeichner des HL 142 hatte schlicht GLÜCK, denn keiner der Zeichner kann Dir begründen, warum es in diesem Fall so gelaufen ist und in anderen eben anders.
      Weil dem so ist besteht ja noch Hoffung für deinen 131, denn noch ist dort wohl noch keine endgültige Entscheidung getroffen.

      Hilfe (im Sinne von " wie kann ich Verluste vermeiden") kann Dir leider NIEMAND geben. Auch wenn Du nachweisen könntest, das Du eindeutige Prospektfehler gefunden hast oder der Verkäufer dich über die Risiken von Medienfonds nicht aufgeklärt hat. Alle etwaigen Ansprüche gegen jedweden Beteiligten sind spätestens 10 Jahre nach Fondsauflegung verjährt.

      Sogenannten "Anlegerschutzvereine" haben nach meiner Erfahrung nur einenZweck. Hinter ihnen stehen meistens Anwaltskanzleien, die auf diesem Weg neue Mandate akquirieren.

      Daher mein Rat: Warte ab, unternimm Nichts. Dazu gibt es in deinem Fall keine Alternative.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.12.18 20:56:44
      Beitrag Nr. 323 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.499.561 von homabra am 23.12.18 11:08:13Danke für deine Antwort, es ist für uns doppelt schlimm, da wir bereits mit Windkraftfonds das Pech hatten, dass wir die Anfangsverluste mit anfallenden Zinsen an das Finanzamt zurückzahlen mussten.
      Beide Fonds wurden uns 2001 durch einen Berater als risikofrei schmackhaft gemacht.
      Alles Lug und Betrug, da wir sehr hoch eingestiegen sind, machen die Nachrichten nur noch Bauchschmerzen.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.12.18 22:08:05
      Beitrag Nr. 324 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.501.746 von Gerda-Uwe am 23.12.18 20:56:44
      Zinslast vom FA ungültig
      Frohe Weihnachten, auch wenn es bei solchen Nachrichten schwer fällt.

      Schreiben sie mich unter thorstenfitschen@gmx.de an wegen der steuerlichen Zinslast an, da kann ich Ihnen zu einen Querverweis weiter helfen. Kopf hoch.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.03.19 17:09:20
      Beitrag Nr. 325 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.507.338 von ezbezb am 25.12.18 22:08:05Hallo, Frage an die Experten:

      Habe die letzten Jahre keine Steuern zahlen müssen, war immer knapp unter der Grenze. Da wir
      letztes Jahr die Rückzahlung aus dem Fond bekommen haben wurden von mir viele Zahlungen,
      wie Zahnarztkosten und Hausreparaturen in das Jahr 2018 gelegt. Mir war klar, dass die vom Finanzamt gezahlten Zinsen in Höhe von ca. 10000€ versteuert werden müssen. Meine Steuerberaterin meinte, dass ich auch die von mir an das Finanzamt im Jahre 2012( Widerruf der Aussetzung der Vollziehung)gezahlten und jetzt zurück erhaltenen Zinsen, auch versteuern müsste. Das glaube ich nicht.

      In diesem Jahr sollen wir ja noch eine Restzahlung bekommen, daher dachte ich, dass ich auch in
      diesem Jahr in Reparaturen und andere absetzbare Sachen investieren sollte. Meine Steuerberaterin
      meinte, das bei der Restzahlung das Wirtschaftsjahr gilt, also 2018. Da ich aber nicht rückwirkend
      investieren kann, muss ich wohl die Steuern komplett zahlen.

      Was meint Ihr?

      Gruß Lw
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.03.19 10:18:34
      Beitrag Nr. 326 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.034.568 von Leitwert am 06.03.19 17:09:20Hallo Leitwert!

      Zitat von Leitwert: ... Meine Steuerberaterin meinte, dass ich auch die von mir an das Finanzamt im Jahre 2012( Widerruf der Aussetzung der Vollziehung)gezahlten und jetzt zurück erhaltenen Zinsen, auch versteuern müsste. Das glaube ich nicht...

      Alle vom Finanzamt erhaltenen Zinsen (Erstattungszinsen) müssen versteuert werden.

      Zitat von Leitwert: ... Meine Steuerberaterin meinte, das bei der Restzahlung das Wirtschaftsjahr gilt, also 2018. ...

      Das denke bzw. hoffe ich nicht. Auf der Anlegerseite muss in dem Jahr versteuert werden, in dem das Geld zufliesst. Die Restzahlung für den HL142 erhalten wir wahrscheinlich im Dezember 2019. Dann müsste das auch bei der Steuererklärung für 2019 angegeben werden.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.03.19 16:56:06
      Beitrag Nr. 327 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.039.953 von bulle8080 am 07.03.19 10:18:34Hallo Bulle8080,

      ich habe dem Finanzamt 2012 10000€ Zinsen zahlen müssen. Es kann doch nicht sein, dass ich auf meine eigenen, an das Finanzamt gezahlten Zinsen jetzt auch noch Steuern zahlen muss. Diese Zinsen
      wurden doch nur von mir gezahlt, weil mir das Finanzamt wegen der Zurücknahme der Aussetzung der Vollziehung die Zinsen berechnet hat.
      Diese Zinsen wurden mir doch eigentlich, wie sich ja jetzt herausgestellt hat nicht berechnet werden dürfen, weil das Fonds-Modell ja als richtig anerkannt wurde.

      Gruß Lw
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.03.19 18:39:48
      Beitrag Nr. 328 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.044.129 von Leitwert am 07.03.19 16:56:06
      Zitat von Leitwert: Hallo Bulle8080,

      ich habe dem Finanzamt 2012 10000€ Zinsen zahlen müssen. Es kann doch nicht sein, dass ich auf meine eigenen, an das Finanzamt gezahlten Zinsen jetzt auch noch Steuern zahlen muss. Diese Zinsen
      wurden doch nur von mir gezahlt, weil mir das Finanzamt wegen der Zurücknahme der Aussetzung der Vollziehung die Zinsen berechnet hat.
      Diese Zinsen wurden mir doch eigentlich, wie sich ja jetzt herausgestellt hat nicht berechnet werden dürfen, weil das Fonds-Modell ja als richtig anerkannt wurde.

      Gruß Lw


      Ja, klar. Du musst nicht die Zinsen versteuern, die du selbst an das Finanzamt gezahlt hast, sondern die Erstattungszinsen vom Finanzamt, die du bei Rückzahlungen erhalten hast. Siehe deine danach erhaltenen Steuerbescheide. Dort findest du die Erstattungszinsen.
      Avatar
      schrieb am 08.03.19 17:58:29
      Beitrag Nr. 329 ()
      Ich finde auch nicht richtig, dass das Finanzamt die ganze Summe in einem Jahr auszahlt und dann versteuert.
      Da die Zinsen ja jährlich berechnet werden, müsste doch eigentlich auch der jährliche persönliche
      Freibetrag berücksichtigt werden.
      Du hast geschrieben, dass die Restzahlung im Dezember kommt, die letzte kam bei mir aber im Januar.
      Wenn man im Jahr des Zuflusses versteuern muss, wie Du meinst, währe es natürlich gut wenn man auch weiß, wann es tatsächlich kommt.

      Gruß Lw
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.03.19 10:17:45
      Beitrag Nr. 330 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.054.455 von Leitwert am 08.03.19 17:58:29
      Zitat von Leitwert: ...
      Du hast geschrieben, dass die Restzahlung im Dezember kommt, die letzte kam bei mir aber im Januar.
      Wenn man im Jahr des Zuflusses versteuern muss, wie Du meinst, währe es natürlich gut wenn man auch weiß, wann es tatsächlich kommt.
      Gruß Lw


      Die Auszahlung für 2018 kam bei mir auch (Anfang) Januar 2019. Laut Schreiben von HL vom 21.12.18 ist es die Auszahlung für das Geschäftsjahr 2018. Daher auch für 2018 zu versteuern. Aber nicht genau die Auszahlung, sondern die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die wir noch nicht wissen und von HL für 2018 noch mitgeteilt bekommen.

      Ähnlich kann es auch mit der Restzahlung für den HL142 sein. Ob wir diese im Dezember oder Januar bekommen, ist steuerlich egal. Auch diese letzen Einkünfte aus Gewerbebetrieb (die höher als die Restzahlung sein werden) müssen wohl für 2018 versteuert werden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.03.19 10:25:26
      Beitrag Nr. 331 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.057.983 von bulle8080 am 09.03.19 10:17:45
      Zitat von bulle8080: ...
      Auch diese letzen Einkünfte aus Gewerbebetrieb (die höher als die Restzahlung sein werden) müssen wohl für 2018 versteuert werden.


      Fehler:
      Natürlich nicht 2018, sondern 2019!
      Avatar
      schrieb am 28.03.19 12:08:36
      Beitrag Nr. 332 ()
      Besteuerung Zinsen
      Hallo Zusammen,

      Interessant ist das Schreiben von HL bezgl. der Besteuerung der Zinsen. Hier wird auf eine evtl. Verrechnung der Zinsen hingewiesen, also bei Zufluss/Zahlung im Jahr 2018 in der Steuererklärung berücksichtigen!

      Da die Zinsen auch für die vergangenen Jahre erst in 2018 geflossen sind, werden sie auch alle in 2018 als Zinsertrag angerechnet und nicht rückwirkend für die einzelnen Jahre.

      Aber man kann die Zinsen, die man in 2018 gezahlt hat, dagegen rechnen.
      Müsste der Steuerberater wissen!!

      Die Schlusszahlung Ende 2019(ist ja keine Ausschüttung wie bisher) ist in 2019 voll zu versteuern, deshalb evtl. steuermindernde Maßnahmen noch in dieses Jahr packen!!!

      Freundlich Grüße
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.03.19 13:43:34
      Beitrag Nr. 333 ()
      Hat einer Neuigkeiten zum HL131? Dort ist irgendwie Still ruht der See!
      Avatar
      schrieb am 29.03.19 10:45:23
      Beitrag Nr. 334 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.217.691 von Erwin5 am 28.03.19 12:08:36Halo Erwin5,

      Du schreibst:

      Da die Zinsen auch für die vergangenen Jahre erst in 2018 geflossen sind, werden sie auch alle in 2018 als Zinsertrag angerechnet und nicht rückwirkend für die einzelnen Jahre. Aber man kann die Zinsen, die man in 2018 gezahlt hat, dagegen rechnen. Müsste der Steuerberater wissen!!

      Das habe ich nicht verstanden. Welche Zinsen kann man dagegen rechnen?

      Ich habe die ganzen Jahre die Freibeträge nicht ausgenutzt, meinst Du das?

      Gruß LG
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.03.19 17:09:17
      Beitrag Nr. 335 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.227.623 von Leitwert am 29.03.19 10:45:23Hallo Leitwert,

      ich hatte ADV beantragt und musste für die Aberkennung des Vermarktungskostenzuschusses auf die Steuernachzahlung für 2005 die 6% Zinsen im vorigen Jahr an das Finanzamt nachzahlen.

      Diese kann ich aber mit den Zinsen, die mir das Finanzamt in 2018 für die anderen Jahre gezahlt hat
      und die ich als Zinseinkünfte versteuern muss, verrechnen.

      Für die Besteuerung und die Anrechnung auf den Freibetrag ist nur das Jahr der Zahlung,
      sprich 2018, relevant.

      Ich habe bis Ende 2018 geänderte Bescheide bis einschl. 2013 bekommen, in diesem Jahr bisher
      noch keine neuen Infos vom FA.


      Grüße
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.04.19 19:15:04
      Beitrag Nr. 336 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.231.415 von Erwin5 am 29.03.19 17:09:17
      Zitat von Erwin5: Hallo Leitwert,

      ich hatte ADV beantragt und musste für die Aberkennung des Vermarktungskostenzuschusses auf die Steuernachzahlung für 2005 die 6% Zinsen im vorigen Jahr an das Finanzamt nachzahlen.

      Diese kann ich aber mit den Zinsen, die mir das Finanzamt in 2018 für die anderen Jahre gezahlt hat
      und die ich als Zinseinkünfte versteuern muss, verrechnen.


      stimmt das?

      Hier steht was anderes: https://www.finanztip.de/zinsen-auf-steuererstattungen/

      " Haben Sie Zinsen vom Finanzamt erhalten, dann müssen Sie für das Jahr der Auszahlung eine Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung ausfüllen. Denn von den Zinsen hat der Staat keine Abgeltungssteuer einbehalten, das Finanzamt zahlt sie zunächst unversteuert aus.
      ...
      Für den umgekehrten Fall gilt das allerdings nicht: Muss der Steuerpflichtige Verspätungszinsen ans Finanzamt zahlen, bleibt er darauf sitzen. Er kann sie in seiner Steuererklärung nirgendwo geltend machen. Dass Nachzahlungszinsen im Gegensatz zu Erstattungszinsen steuerneutral sein sollen, ist zwar umstritten, entspricht aber der aktuellen Rechtslage. "

      Gruß
      r2d2
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.04.19 16:46:43
      Beitrag Nr. 337 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.306.958 von r2d2 am 08.04.19 19:15:04
      Besteuerung Zinsen
      Hallo,

      war ein paar Tage nicht erreichbar.

      Ich bin kein Steuerberater, habe nur auf den Passus des Schreibens von HL vom 07.06.2018 verwiesen, das müßten alle bekommen haben.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 05.09.19 11:25:30
      Beitrag Nr. 338 ()
      Hallo,

      hat einer Neuigkeiten zum HL131?
      Avatar
      schrieb am 01.10.19 15:08:42
      Beitrag Nr. 339 ()
      Avatar
      schrieb am 06.11.19 20:15:26
      Beitrag Nr. 340 ()
      HL 142 Auszahlung Dezember2019
      Hallo Zusammen,

      es tut sich was beim HL 142!

      Gestern kam der neue Einkommenssteuerbescheid für 2015 von meinem Finanzamt.

      Sicher habt ihr heute auch Post von HL bekommen mit dem Bericht von 2018.
      Der 142 soll zum 18.12.2019 abgewickelt werden , Auszahlung ca. 114% der EIGEN -finanzierten Einlage, immerhin!

      MfG

      Erwin
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.11.19 12:17:46
      Beitrag Nr. 341 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.856.010 von Erwin5 am 06.11.19 20:15:26Ja, 1,14 mal der Eigenanteil von 15000 ist ja fast die versprochene Summe. Sollte man bei den Abstimmungspunkten bei allen zustimmen?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.11.19 13:25:56
      Beitrag Nr. 342 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.899.725 von Leitwert am 12.11.19 12:17:46
      Abstimmung HL 142
      Hallo,

      ich habe den Punkten zugestimmt. Mit der Abwicklung der Gesellschaft ist übliche Praxis.

      Interessant ist in dem Prospekt, dass noch die Steuererklärung 2013 bzw. die Anerkennung eines
      Betrages in 2013 strittig ist. Das kann das Endergebnis noch beeinflussen.

      MfG

      Erwin5
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.11.19 18:34:46
      Beitrag Nr. 343 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.900.388 von Erwin5 am 12.11.19 13:25:56
      nicht zu früh freuen
      HL verkündet zwar, dass jetzt alles toll ist - die letzte Entscheidung trifft aber das Finanzamt München.
      NUR wenn ein Totalgewinn erzielt wurde, bleiben die Anfangsverluste erhalten - auch wenn HL mitteilt, dass die Bescheide bis 2012 bestandskräftig sind. Ich habe mal versucht einen Original Feststellungsbescheid des FA München über HL zu erhalten, leider Fehlanzeige. Da wird total geblockt. Es ist davon auszugehen, dass diese Feststellungsbescheide, wie inzwischen fast alle Steuerbescheide, einen Vorläufigkeitsvermerk enthalten. D. h. erst mit der Schlussrechnung und Prüfung oder besser Anerkennung durch das FA München kann Rechtssicherheit geschaffen werden. So bald München ein Haar in der Suppe findet, kann ggf. alles wieder rückgerechnet werden – bis einschließlich 2002!
      Und die Prüfung durch das Finanzamt München kann dauern, dann der übliche Rechtsstreit... was am Schluss herauskommt steht wahrscheinlich erst in etlichen Jahren fest.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.11.19 11:44:29
      Beitrag Nr. 344 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.974.725 von HLkater am 20.11.19 18:34:46
      Ball flach halten
      Laut PKF, mit denen ich heute gesprochen habe, beträgt der Totalgewinn ca. 100 Mio. und die Anfangsverluste sind definitiv sicher. Also, Ball flach halten und bitte keine Verschwörungstheorien.
      Avatar
      schrieb am 11.12.19 18:02:25
      Beitrag Nr. 345 ()
      Fond HL 131
      Hallo,
      heute habe ich mit HL gesprochen und mir wurde gesagt, dass zeitnah eine Benachrichtigung über die Anerkennung der Anfangsverluste verschickt wird. Es geht um den Fond 131 .
      Es wurde aber auch gesagt, dass auf uns eine Linearisierung für die Jahre 2005 - 2007 zukommt über die das Finanazamt München wahrscheinlich noch in diesem Jahr unsere Finanzämter informiert, so das wir Anfang nächsten Jahres einen Bescheid unserer Finanzämter erhalten.
      Meine Frage an Euch: Was kommen für Zahlungen auf uns zu, wenn man z.B. eine Kapitalanlage von 100.000 € gemacht hat. Hat irgend jemand Ahnung oder weiß jemand an wen man sich wenden kann, der das ausrechnet?
      Des Weitern fage ich bittend an, ob jemand vielleicht eine PDF - Datei über den Beteiligungsprospekt hat, da unserer bei einem Wasserschaden nicht mehr lesbar ist.
      Danke bereits im Voraus
      Gerda-Uwe
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.12.19 10:37:32
      Beitrag Nr. 346 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.134.991 von Gerda-Uwe am 11.12.19 18:02:25Sehe ich auch so.

      2,50 haben sie ja schon mal bezahlt. Chinesen unter sich werden sich wohl nicht überbieten,oder doch?
      Avatar
      schrieb am 12.12.19 11:30:45
      Beitrag Nr. 347 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.134.991 von Gerda-Uwe am 11.12.19 18:02:25Hast PN......
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.12.19 15:11:26
      Beitrag Nr. 348 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.140.889 von Supermay am 12.12.19 11:30:45Gerda-harjes@gmx.de
      Avatar
      schrieb am 12.12.19 15:11:46
      Beitrag Nr. 349 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.140.889 von Supermay am 12.12.19 11:30:45In Kanada 🇨🇦 werden Sie langsam auch wach!

      https://thecse.com/en/listings/diversified-industries/leanli…
      Avatar
      schrieb am 12.12.19 15:13:31
      Beitrag Nr. 350 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.140.889 von Supermay am 12.12.19 11:30:45Danke, ich hoffe wir haben Glück und der Fond 131 geht gut.
      Avatar
      schrieb am 12.12.19 15:18:33
      Beitrag Nr. 351 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.140.889 von Supermay am 12.12.19 11:30:45
      Rußland
      RU 📈🎅
      160 Stk. Gazprom, WKN 903276, KK 6,41€
      125 Stk. Norilsk Nickel, WKN A140M9, KK 12,52€

      Natürlich kann niemand wissen, ob der alte russische Bär in Form des Kommunismus, nicht doch irgendwann in seiner schlimmsten Weise zurück kommt. Bis dahin gibt es auch viele gute Nachrichten aus RU. Zum Beispiel zahlt Norisk Nickel nochmal eine dividende 94 US-Cent zum 24.12. Gar nicht schlecht! Kurs mit 27 Euro auf Allzeithoch! Für westliche Vergleiche wie z.B. Newmont Goldcorp (Nickel versus Gold hinkt ein wenig) weiterhin sehr günstig!
      Avatar
      schrieb am 17.12.19 14:53:13
      Beitrag Nr. 352 ()
      GHF Windpark Beeskow-Neuendorf
      Vielleicht kennt ihr irgend jemanden dem Gleiches selbst oder im Bekanntenkreis passiert ist. Durch einen Vermögensberater, Herrn Sendt von Fa. Plansecur, wurde meinem Mann 2002 eine fondsgebundene Kapitalanlage angeboten. Dabei ging es um eine Beteiligung zum GHF Windpark Beeskow-Hufenfeld, wo er mit 60.000 Euro investiert hat. Lt. Aussage von Herrn Sendt sollte die Kapitalanlage völlig risikolos sein vorallem war die Aussage, dass der Staat diese Kapitalanlage 25 Jahre subventioniert. September 2007 wurden er in einer außergewöhnlichen Gesellschafterversammkung darüber informiert, dass der Windpark im März 2007 veräußert wurde. Ausschüttungen wurden bis Dato nicht gezahlt obwohl lt. Prospekt Zusagen gemacht wurden. Der Rückfluss aus dem Verkauf waren aber nur 80% der Einlage von 60.000 Euro. Obwohl zugesichert wurde, dass durch den Verkauf zumindest keine steuerliche Nachteile entstehen, musste er den steuerlichen Vorteil, den er 2002 angesetzt hat, mit Zinsen und Verspätungszuschlägen gerechnet ab 2002 zurückzahlen. Eigentlich dachten er nun ist er raus aus dieser Betrugsangelegenheit, bis irgendwann eine Mail kam, dass die Gesellschaft nicht liquidiert werden kann, da noch Finanzamtforderungen von Gewerbesteuern offen sind und mein Mann wurde aufgefordert freiwillig 1.716 Euro zu zahlen, mit den Worten, dass nur damit eine Insolvenz abzuwenden ist. Mein Mann hat die Angelegenheit von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, dort wurde ihm gesagt, dass er garnichts mehr machen soll, da es aussieht, dass hier ein Betrug vorliegt. Am 12.12.2019 kam nun ein Schreiben von GFI Treuhand. Darin wird informiert, dass von deren Seite sämtliche Treuhandverträge gekündigt wurden und GFI nicht mehr für ihn als Kommanditist geführt wird und mein Mann wurde aufgefordert sich selbst mit der Haftungssumme eintragen zu lassen und dies notariell beglaubigen zu lassen. Ansprechpartner wäre ab jetzt wieder die Gesellschaft GHF, die die Geschäftsbesorgung ab 2020 wieder übernimmt. Wir sind doch jetzt recht ratlos. Mein Mann will in dieser Angelegenheit nichts mehr unternehmen und will abwarten, wie sich alles entwickelt. Weiß jemand Rat?
      Avatar
      schrieb am 18.12.19 11:19:32
      Beitrag Nr. 353 ()
      Auszahlung des HL131 für 2019 ist heute erfolgt!
      Hat einer Neuigkeiten bzgl. Anerkennung der Anfangsverluste?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.12.19 16:51:09
      Beitrag Nr. 354 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.186.784 von Supermay am 18.12.19 11:19:32Lt. H.L. sollen wir Anfang 2020 die Nachricht erhalten, dass die Anfangsverluste anerkannt werden. Linearisierung soll für 2005 - 2007 durchgeführt werden. Was da an Steuerbescheide kommen, weiß keiner.
      Avatar
      schrieb am 21.12.19 22:01:01
      Beitrag Nr. 355 ()
      Hab die Schlußzahlung vom HL 142 heute auf dem Konto stehen, mit Wertstellung am 23.12.2019

      Gruß
      r2d2
      Avatar
      schrieb am 23.12.19 07:51:11
      Beitrag Nr. 356 ()
      Auch bei mir ist die Schlußzahlung vom 142er heute eingegangen.
      Nach dem jahrelangen Nervenkrieg ein wirklich verdientes Weihnachtsgeschenk.
      Im Nachhinein betrachtet wäre es lukrativer gewesen, nichts zu unternehmen und das Drama einfach auszusitzen. So haben aber die fälligen Anwaltshonorare, Gerictskosten und der abgeschlossene Vergleich doch noch etwas Rendite gekostet.

      Doch die wichtigste Lektion im Zuge dieses Investments ist für mich gewesen, dass ich niemals wieder einem Bänker oder Anlageberater vertrauen werde, denn die wollen nur ihre Provision und alles andere ist nicht wichtig - erst recht nicht der Kunde :-(

      In diesem Sinne allen Betroffenen und Beteiligten ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start ins nächste Jahrzehnt!
      Avatar
      schrieb am 29.01.20 11:43:11
      Beitrag Nr. 357 ()
      HL 142 : Veräusserungserlös/Unklarheit
      Bei allen überwiegt die Freude, das nach Unklarheit nun die erfolgreiche Auszahlung des
      Veräusserungserlöses erfolgt...... und das ist auch gut so. Doch wie immer bei grossen Summen, verliert man auch schnell den Überblick. So geht es mir gerade. Ich bin bei den ganzen Transfersummen im Millionenbereich ( es wurden ja allein 5 Mio für Berater, IHK, Verwaltung usw. abgezogen) und damit verbundenem Schriftverkehr mit uns Anlegern auf der Suche nach dem Jahresüberschuss 2019. Der lag in 2018 ja noch bei 3 Mio und wurde wie jedes Jahr in 2019 an die Anleger ausgeschüttet. Er dürfte, bis zum Verkauf der Gesellschaftsrechte in 12/19 ja nahezu gleich hoch ausgefallen sein. Die Fondsprognose meiner Bank bei Zeichnung wies auch sowohl eine Ausschüttung für 2019 (die ich dann in 2020 erwartet hätte), als auch zusätzlich den Verkaufserlös aus. Auf meine tel. Anfrage bei HL hieß es nur lapidar, der Überschuss 2019 sei in den Verkaufserlös "eingeflossen". Hier benötige ich Hilfe. Ich vermag das nicht zu erkennen. Hat jemand dazu Infos. Evtl. ist das im Fondsverkaufsprospekt geregelt, der mir nichtmehr vorliegt. Dank im Voraus.


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