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    Was beinhaltet das rechtsgültige Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.06.12 12:18:00 von
    neuester Beitrag 23.12.16 13:03:08 von
    Beiträge: 39
    ID: 1.174.768
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      schrieb am 09.06.12 12:18:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Was beinhaltet das rechtsgültige Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland?

      Ich glaube, dass das rechtsgültige Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland auf folgenden Webseiten (bzw. in der verlinkten PDF-Datei) vollständig enthalten ist:
      http://www.gesetze-im-internet.de/gg/
      http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html
      http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gg/gesamt.pdf (PDF, 49 Seiten)
      http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgese…


      Möglicherweise glauben einiges Menschen (siehe auch die Diskussion ab http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Kontrolle-und-Ueberwa…), dass das Grundgesetz folgendes Buch ist:

      Jarass/Pieroth
      GG
      Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
      Kommentar
      11.Auflage
      Verlag C.H.Beck München
      ISBN 978-3-406-60941-1


      Ist der folgende, aus dem oben genanntem Buch aus Seite 19 zitierte Text

      Prägung durch Abwehrfunktion. Die weitaus meisten Grundrechte sind Abwehrgrundrechte, die man auch als Freiheitsgrundrechte bezeichnen kann. Sie zielen primär auf ein Unterlassen des Staates, auf die Abwehr staatlicher Eingriffe. Sie dienen dazu, "die Freiheitssphäre des einzelnen vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt zu sichern" (BVerfGE 7, 198/204; 50, 290/337; 68, 193/205). Sie führen zu einer negativen Verpflichtung des Grundrechtsverpflichteten. Bei ihnen dominiert die Abwehrfunktion (Jarass, AöR 1995, 354).

      direkter Bestandteil vom rechtsgültigen Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland oder nicht?


      Ich glaube, dass dieser aus dem Buch zitierte Text nicht Bestandteil vom rechtsgültigen Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist.

      Wer hat Recht? Was beinhaltet das rechtsgültige Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland?

      Das Bundesverfassungsgericht soll darüber urteilen. Der Fall mag trivial erscheinen doch möglicherweise ist er sehr entscheidend, denn geht es doch um die Festlegung der Rechtsgrundlage des Bundesverfassungsgerichts. Denkbar, dass das Bundesverfassungsgericht zuerst hierüber urteilen muss, bevor es wieder über andere Fälle urteilen kann.

      Damit verbunden ist u.U. auch die Frage, inwieweit alte Urteile ein neues Urteil beeinflussen dürfen, wenn das aktuell geltende Gesetz das maßgebliche Kriterium für ein Urteil sein muss. Meine These: rechtsverbidlich ist das Grundgesetz, nicht seine falsche Interpretation.

      Ein kleiner Hinweis, um dem Ganzen eine praktische Bedeutung zu verleihen: Fordert das Grundgesetz vielleicht in Artikel 1 und 2 de facto wirksame Maßnahmen zum Schutz der Menschenwürde und der Bürger vor Verbrechern, also eine wirksame Verbrechensbekämpfung (z.B. mit umfassender Vorratsdatenspeicherung und Rasterfahndung über alle Daten nach Verbrechern)? Ist es so abwegig zu sagen, dass Verbrecher eine viel größere Gefahr für Menschenwürde und Bürger sind, als eine (selbstverständlich möglichst sicher zu sein habende) Vorratsdatenspeicherung? Man denke auch an Staatsfeinde und korrupte Politiker, Richter und Beamte, die mit einer wirksamen Verbrechensbekämpfung rechtzeitig entmachtet werden können, bevor sie ein grundgestzwidriges Unrechtsregime errichten können.

      Ich sehe die Abwehrfunktion des Grundgesetzes (bzw. der Grundrechte) in erster Linie gegen das Böse, gegen ein Unrechtsregime, gegen das organisierte Verbrechen. Das Ziel ist ein guter Staat als ein Freund und Helfer guter Bürger und somit kann der (gute) Staat nicht Gegner des Grundgesetzes (bzw. der Grundrechte) sein.


      Ich wünsche mir, dass möglichst viele Juristen dazu unverbindlich ihre Meinung sagen.

      Am liebsten eine klare Aussage in der ersten Zeile (zu der Frage: Was beinhaltet das rechtsgültige Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland?) und ggf. abgesetzt noch eine Begründung, so dass eine statistische Auswertung der Meinungen leichter möglich ist. Wäre nett, wenn Juristen wenigstens dazuschreiben könnten, dass sie Jurist sind - optional gerne mit genaueren Angaben zu Stellung, Spezialgebiet und Wissen (ich bin übrigens arbeitsloser Diplom-Informatiker und 45 Jahre alt).

      Selbstverständlich sind auch Meinungen von Nichtjuristen willkommen und besonders gerne auch Hinweise (z.B. Links) auf schriftliche Äußerungen zum Thema, am liebsten von bedeutenden Personen. (alles imho)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.06.12 13:01:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.266.782 von HeWhoEnjoysGravity am 09.06.12 12:18:00Moin HeWho,

      kennst Du eigentlich den Peter Fitzek? (Oder bist Du gar selbst der Fitzek? Manchmal könnt mans glauben! Obwohl, auch wenn ich Deine Ansichten und Ziele überwiegend gut finde, DAS traue ich Dir eigentlich (leider) (noch?) nicht zu!)

      Nimm Dir mal die Stunde Zeit! ;) Lohnt sich:



      Viel Spaß und neue, gute Gedanken!

      VG, tp
      Avatar
      schrieb am 09.06.12 13:34:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      #2 (43.266.843) > kennst Du eigentlich den Peter Fitzek?

      Peter Fitzek kenn ich nicht. Ich bin auch nicht Peter Fitzek. Warum gibt es zu dem keinen Wikipedia-Eintrag?

      > Obwohl, auch wenn ich Deine Ansichten und Ziele überwiegend gut finde

      Wirklich? Kennst du eigentlich schon Thread: Schönes neues Deutschland?
      Avatar
      schrieb am 09.06.12 14:15:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      "Möglicherweise glauben einiges Menschen (siehe auch die Diskussion ab http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Kontrolle-und-Ueberwa… dass das Grundgesetz folgendes Buch ist:
      Jarass/Pieroth
      GG
      Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
      Kommentar
      11.Auflage
      Verlag C.H.Beck München
      ISBN 978-3-406-60941-1"

      Das glaubt keiner.
      Steht doch ganz deutlich drauf "Kommentar".
      Es handelt sich also um Erläuterungen zum Grundgesetz, teils aus Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes entnommen, teils als Meinungsäußerungen von Rechtswissenschaftlern.
      Avatar
      schrieb am 09.06.12 14:45:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      #4 (43.266.940) > Steht doch ganz deutlich drauf "Kommentar".
      Es handelt sich also um Erläuterungen zum Grundgesetz, teils aus Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes entnommen, teils als Meinungsäußerungen von Rechtswissenschaftlern.


      So sollte man meinen und bisher traut sich ja auch noch keiner etwas anderes zu behaupten, zumindest nicht hier oder im Juraforum (http://www.juraforum.de/forum/staats-und-verfassungsrecht/wa…). Mal gucken, ob das so bleibt - vielleicht laufen auch erstmal nur Löschversuche und wenn die fehlgeschlagen sind, kommt eine argumentative Auseinandersetzung.

      Immerhin habe ich eine entscheidende Aussage in einem als sehr bedeutend angesehenen Buch angezweifelt - das sollte eigentlich einiges bewirken. Kann aber auch sein, dass meine Thesen erst langsam zu wirken beginnen, also erstmal abwarten. (alles imho)

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      Avatar
      schrieb am 10.06.12 07:08:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zitat von tradepunk: Obwohl, auch wenn ich Deine Ansichten und Ziele überwiegend gut finde,


      Ach du Schande :laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.06.12 19:29:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      Grundgesetz hää?

      Haben, bzw. hatten wir auf Papier, oder?

      Die Frage wäre auch zu klären, ob für eine Bundesrepublik, die es in Wahrheit gar nicht gibt, es auch ein Grundgesetz geben kann?
      Avatar
      schrieb am 13.06.12 06:35:17
      Beitrag Nr. 8 ()
      #7 (43.276.205) > Die Frage wäre auch zu klären, ob für eine Bundesrepublik, die es in Wahrheit gar nicht gibt, es auch ein Grundgesetz geben kann?

      Gute Frage aber die Antwort ist ganz einfach:

      Die Bundesrepublik Deutschland (http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland) existiert (wenn sie existieren will). Keiner kann Deutschland mit irgendwelchem juristischen oder historischen Kasperkram auslöschen. Diskutiert wurde das auch schon u.a. in
      Thread: Ist Deutschland ein souveräner Staat?
      Thread: Frage an echte Juristen... haben wir eine Regierung / ein Staat?
      Thread: IST DEUTSCHLAND EIN STAAT?
      Thread: Warum werden die Nationalstaaten systematisch zerstört?
      Thread: Deutschland ist kein souveränes Land sagt Maurer (LINKE.PDS)
      Thread: Die nächste Krise steht bevor! Israel plant vermutlich Angriff auf den Iran.

      Die Grundidee ist, dass Deutschland nur möglichst gut sein und das richtige tun muss, dann kann niemand was gegen Deutschland tun. Deutschland muss wie ein souveräner Staat handeln und dann ist Deutschland auch ein souveräner Staat.

      Das Grundgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/, http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgese…) existiert und ist gültig (bis zu einer neuen und auch vom Volk in freier Entscheidung ratifizierten Verfassung, siehe Artikel 146 GG). Niemandem wird es gelingen, das Grundgesetz vorzeitig für ungültig zu erklären.

      Irgendwelche lächerlichen Versuche, die Bundesrepublik Deutschland oder das Grundgesetz für nichtexistent oder ungültig zu erklären, würden sehr schnell scheitern, weil sie für jeden vernünftigen Menschen lächerlich (oder bösartig) sind.

      Nicht ganz undenkbar ist für mich, dass irgendwelche staatsfeindlichen Organisationen versuchen, sich mit abstrusen Behauptungen (z.B. bezüglich Besatzungsrecht, Deutsches Reich, etc.) zu Macht und angeblicher Legitimität zu verhelfen. Der Verfassungsschutz soll ermitteln. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 29.06.12 11:36:47
      Beitrag Nr. 9 ()
      Klage gegen elektronische Gesundheitskarte abgewiesen
      http://www.heise.de/newsticker/meldung/Klage-gegen-elektroni…

      Nachfolgende Diskussion/Beiträge passen ganz gut in diesen Thread:

      Im Grundgesetz steht nix von "informationelle Selbstbestimmung" http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Im-Grundgesetz-steht-…
      Richter müssen Recht sprechen ... http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Richter-muessen-Recht…
      Deutsches Recht steht in deutschen Gesetzen ... http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Deutsches-Recht-steht…
      Ich erwarte, dass Deutschland supergut wird. http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Ich-erwarte-dass-Deut…
      Im Grundgesetz steht nichts von "informationelle Selbstbestimmung" http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Im-Grundgesetz-steht-…
      Artikel 2 GG http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Artikel-2-GG/forum-23…

      Da wird am Beispiel der "informationelle Selbstbestimmung" deutlich, dass Richter des Bundesverfassungsgerichts sich zuerst am Gesetzestext des Grundgesetzes zu orientieren haben und nicht einfach so willkürlich gegen die Interessen des deutschen Volkes interpretieren dürfen. Zweifelsohne ist ein gutes Deutschland und die Bewahrung des deutschen demokratischen Rechtsstaates von höchstem Interesse.

      Deutschland ist vom organisierten Verbrechen und von Staatsfeinden gefährdet. Wenn Deutschland aufgrund einer mangelhaften Verbrechensbekämpfung zum Unrechtsregime werden würde, dann wäre Schluß mit lustig und deswegen sind das Grundgesetz und insbesondere auch Artikel 1 und 2 vordergründig zum Schutz und zur Bewahrung des deutschen demokratischen Rechtsstaates und unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung zu interpretieren. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 20.07.12 08:51:15
      Beitrag Nr. 10 ()
      Das Grundgesetz dient dem Guten

      Der Staat darf die Bürger nicht durch eine mangelhafte Verbrechensbekämpfung in ihrem Recht auf Menschenwürde (Artikel 1) und Freiheit (Artikel 2) einschränken.

      In Artikel 1 Absatz 1 GG (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html) steht klar, dass der Schutz der Menschenwürde die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist. Das steht im ersten Artikel, im ersten Absatz! Der Staat ist durch das Grundgesetz zum Kampf gegen das Böse verpflichtet. Das Grundgesetz fordert ein gutes Deutschland, einen demokratischen guten Rechtsstaat.

      Wer aber verletzt die Menschenwürde? Wer gefährdet ein gutes Deutschland? Der gute deutsche Rechtsstaat oder die Verbrecher, das organisierte Verbrechen, korrupte Kriegstreiber? Ich sag's euch: Verbrecher verletzen die Menschenwürde. Nirgendwo im Grundgesetz steht, dass die Mafia vor Strafverfolgung zu schützen ist. Die (gute, staatlich kontrollierte, die Informationssicherheit und den Datenschutzbeachtende) Vorratsdatenspeicherung ist vom Grundgesetz geradezu (de facto) gefordert.

      Ein Unrechtsregime ist durch die Herrschaft schlechter Menschen gekennzeichnet und um ein Unrechtsregime zu verhindern, muss man schlechte Menschen rechtzeitig entmachten ... u.a. mit einer wirksamen Verbrechensbekämpfung.

      Es ist geradezu infam und verbrecherisch, das Grundgesetz zum Schutz des Böses vor dem guten demokratischen deutschen Rechtsstaat zu benutzen und zuzulassen, dass die guten deutschen Bürger weiter von Verbrechern terrorisiert werden.


      Selbstverständlich gibt es in der (kürzlich geführten) Diskussion bei Heise auch noch andere Meinungen als die meinige (siehe z.B. die Beiträge von Meinungsvielfalter und Wahrheitsermillter), doch seht selbst, hier fing der Streit an: http://www.heise.de/tp/foren/S-Selbstverstaendlich-sind-die-…. (zu der Geheimdienstproblematik und einer möglichen Lösung siehe auch http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1163459-171-180/r…).

      Vielen Dank an Heise (http://www.heise.de/), dass diese längliche Diskussion möglich war. Mit ein bisschen Glück (ich rechne damit) wird der Thread allgemein bekannt und das nützt dann ja auch Heise. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 14.09.12 09:58:26
      Beitrag Nr. 11 ()
      Das Grundgesetz fordert de facto eine wirksame Verbrechensbekämpfung

      "Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist im bundesdeutschen Recht das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Es handelt sich dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um ein Datenschutz-Grundrecht, das im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nicht ausdrücklich erwähnt wird. ...

      ... Ausgangspunkt für das Bundesverfassungsgericht ist das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, also Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG. Die freie Selbstbestimmung bei der Entfaltung der Persönlichkeit werde gefährdet durch die Bedingungen der modernen Datenverarbeitung. Wer nicht wisse oder beeinflussen könne, welche Informationen bezüglich seines Verhaltens gespeichert und vorrätig gehalten werden, werde aus Vorsicht sein Verhalten anpassen (siehe auch Panoptismus). Dies beeinträchtige nicht nur die individuelle Handlungsfreiheit sondern auch das Gemeinwohl, da ein freiheitlich demokratisches Gemeinwesen der selbstbestimmten Mitwirkung seiner Bürger bedürfe. „Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß.“ ..."
      http://de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_Selbstbestimmun…

      Ich vermute, dass einige die "informationelle Selbstbestimmung" benutzen, um eine wirksame Verbrechensbekämpfung zu verhindern, also um Ungerechtigkeit zu fördern. Eine mangelhafte Verbrechensbekämpfung gefährdet den deutschen demokratischen Rechtsstaat und verstößt eklatant gegen Artikel 1 GG (Verbrecher verletzen i.a. die Menschenwürde der Opfer) und gegen Artikel 2 GG (Verbrecher verletzen die freie Entfaltung der Persönlichkeit und gefährden die körperliche Unversehrtheit ihrer Opfer, man denke dabei auch an psychosomatische Schäden).

      Ich sehe die Abwehrfunktion des Grundgesetzes (bzw. der Grundrechte) in erster Linie gegen das Böse, gegen ein Unrechtsregime, gegen das organisierte Verbrechen. Das Ziel ist ein guter Staat als ein Freund und Helfer guter Bürger und somit kann der (gute) Staat nicht Gegner des Grundgesetzes (bzw. der Grundrechte) sein.

      Ein Unrechtsregime ist durch die Herrschaft schlechter Menschen gekennzeichnet und um ein Unrechtsregime zu verhindern, muss man schlechte Menschen rechtzeitig entmachten ... u.a. mit einer wirksamen Verbrechensbekämpfung. Deutschland ist vom organisierten Verbrechen und von Staatsfeinden gefährdet. Wenn Deutschland aufgrund einer mangelhaften Verbrechensbekämpfung zum Unrechtsregime werden würde, dann wäre Schluß mit lustig und deswegen sind das Grundgesetz und insbesondere auch Artikel 1, 2 und 20 vordergründig zum Schutz und zur Bewahrung des deutschen demokratischen Rechtsstaates und unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung zu interpretieren.

      In Artikel 1 Absatz 1 GG steht klar, dass der Schutz der Menschenwürde die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist. Das steht im ersten Artikel, im ersten Absatz! Der Staat ist durch das Grundgesetz zum Kampf gegen das Böse verpflichtet. Das Grundgesetz fordert ein gutes Deutschland, einen demokratischen guten Rechtsstaat.

      Wer aber verletzt die Menschenwürde? Wer gefährdet ein gutes Deutschland? Der gute deutsche Rechtsstaat oder die Verbrecher, das organisierte Verbrechen, korrupte Kriegstreiber, Staatsfeinde im Amt? Ich sag's euch: Verbrecher verletzen die Menschenwürde. Nirgendwo im Grundgesetz steht, dass die Mafia vor Strafverfolgung zu schützen ist. Die (gute, staatlich kontrollierte, die Informationssicherheit und den Datenschutzbeachtende) Vorratsdatenspeicherung ist vom Grundgesetz geradezu (de facto) gefordert. Ich behaupte, dass das Grundgesetz eine wirksame Verbrechensbekämpfung (z.B. mit umfassender Vorratsdatenspeicherung und Rasterfahndung über alle Daten nach Verbrechern) de facto fordert.

      Was aber ist dann mit der "informationellen Selbstbestimmung"? Nun, selbstverständlich ist die Privatsphäre auch vom Staat angemessen zu schützen aber es ist absurd, mit der "informationellen Selbstbestimmung" ein sozial gerechtes und gutes Deutschland zu sabotieren, das erst die Freiheit aller (im Rahmen guter Gesetze) ermöglichen kann.

      Der allmächtige Gott Allah sieht alles. In der Öffentlichkeit kann man von anderen Menschen beobachtet werden und auch Nachbarn können so einiges mitkriegen und die kann man sich oftmals nicht frei aussuchen. Der Mensch ist ein soziales Wesen und zum Sozialleben gehören ganz selbstverständlich auch gegenseitige Beobachtung, Kontrolle und Beurteilung.

      Ja sicher fühlt sich ein Verbrecher unwohl, wenn seine Verbrechen und Kontakte zu Komplizen ansatzweise durch eine Vorratsdatenspeicherung dokumentiert werden aber bitte warum sollte das schlecht sein? Gibt es mehr Verbrecher und mehr eher gute Bürger in Deutschland? Wer sich im Rahmen der Gesetze verhält, hat von der Vorratsdatenspeicherung und einer wirksamen Verbrechensbekämpfung nichts zu befürchten, im Gegenteil: die Daten können auch Entlastungsbeweise bei einer falschen Anschuldigung sein. Eine wirksame Verbrechensbekämpfung hilft Leib, Leben und Menschenwürde der Bürger zu schützen.

      Eine Verbrechensbekämpfung ist für einen guten Rechtsstaat zwingend notwendig und die Vorratsdatenspeicherung ist im besonderen Maße unaufdringlich und objektiv (man vergleiche das mal mit der heimlichen Bespitzelung durch vielleicht sogar schlechte Menschen). Auch gegen Computerscans nach Verdächtigen ist nichts zu sagen, denn nur die Daten von relevant Verdächtigen werden anschließend von Ermittlern näher begutachtet (z.B. um Verbrechen gegen Menschenwürde und persönliche Freiheit verhindern zu können).

      Was über ihn gespeichert wird, weiß jeder Bürger, denn er weiß ja, wo und mit wem er telefoniert hat - die informationelle Selbstbestimmung ist also dahingehend gewahrt, dass die Art der Daten und deren guter Verwendungszweck exakt bekannt sind. Selbstverständlich sind Datenschutz (Prüfsummen, Verschlüsselung, sichere Server auf die nur der Staat Zugriff hat) und Informationssicherheit (nur befugte gute Beamte haben Zugriff und bei hohen Staatsbeamten muss eine extragute Spezialtruppe die Daten prüfen) zu wahren.

      Fazit: das Grundgesetz fordert eher eine wirksame Verbrechensbekämpfung als eine absolut unmögliche totale informationellen Selbstbestimmung.

      Nun bin ich kein Anwalt (sondern arbeitsloser Diplominformatiker) und halte mich nicht für geeignet, eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht bestmöglich zu vertreten aber ich würde mich sehr freuen, wenn gute Rechtsexperten diesen Aspekt vor das BVerfG zur richterlichen Klärung bringen würden. Ich denke, dass das auch ein bedeutender Karriereschritt sein kann, denn im (wie ich denke sehr wahrscheinlichen) Erfolgsfall käme dieses Urteil einer Revolution gleich, würde Geschichte schreiben. Also wenn ihr mich fragt: für einen guten Rechtsexperten sollte das ein Heimspiel mit Erfolgsgarantie sein. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 16.09.12 07:00:42
      Beitrag Nr. 12 ()
      Anscheinend ist die "informationelle Selbstbestimmung" nach Meinung einiger geeignet, eine Vorratsdatenspeicherung (bei falscher Interpretation des Grundgesetzes) zu verhindern. Was aber würde das bedeuten? Kann das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die "Freiheit der Person" (Artikel 2 GG) jedes die persönliche Freiheit einschränkende Gesetz aufheben? Nein, selbstverständlich nicht, das wäre völlig absurd.

      Die Freiheit des Einzelnen muss dem Wohl der Allgemeinheit untergeordnet sein - dies ist das Grundprinzip von sozialem Zusammenleben, von Staat und Gesellschaft. Wie könnte das Grundgesetz die persönliche Freiheit von Verbrechern höher bewerten, als das Allgemeinwohl, als eine gute Gesellschaft, als einen guten Staat? Freiheit ist wünschenswert aber sie darf nicht der Allgemeinheit schaden, denn das würde dem ursprünglichen Freiheitsgedanken widersprechen.

      Zu bedenken ist, dass die Vorratsdatenspeicherung die persönliche Freiheit in keinster Weise real einschränkt: jeder kann nach wie vor tun und lassen was er will - bloß, dass er sich dabei etwas mehr als vorher an die Gesetze halten muss und wird. Die Vorratsdatenspeicherung und Überwachung sind also im Sinne eines guten Staates, einer guten Gesellschaft und insbesondere auch im Sinne des Grundgesetzes.

      Wenn also so eine (wie ich finde absurde und falsche) Rechtsprechung bezüglich der "informationelle Selbstbestimmung" möglich war und von einigen immer noch verteidigt wird, eine "informationelle Selbstbestimmung", die weder direkt im Grundgesetz steht noch in ihrer derzeitigen Verwendung zur Verhinderung einer wirksamen Verbrechensbekämpfung dem Grundgedanken von Staat und Gesellschaft entspricht ... dann sollte auch meine bessere Interpretation des Grundgesetzes für einen guten Staat und eine gute Gesellschaft mit Leichtigkeit realisierbar sein - alles nur eine Frage der Menschen, welche die Macht haben (nicht nur die Richter des Bundesverfassungsgerichtes, sondern auch Lobbyorganisationen, Berühmtheiten, Politiker und Medien, die zweifelsohne eine derartige Entscheidung beeinflussen können).

      Datenerfassung und Datenhaltung sind in einem modernen Staat unverzichtbar (man sollte allerdings Mißbrauch verhindern). Eine wirksame Verbrechensbekämpfung ist für einen guten Staat unverzichtbar. Darüber hinaus gibt es derzeit zu viele Mißstände, es besteht Handlungsbedarf:

      - Einige unterstützen ganz offen die Terroristen in Syrien, die deutschen Medien desinformieren das Volk (siehe Die Wahrheit über die Unruhen in Syrien?).

      - Der atomwaffenfreie und von der IAEA kontrollierte Iran wird sanktioniert ... nicht aber die Kriege führende Atommacht USA oder der von der IAEA nicht kontrollierte Atomwaffenstaat Israel, der dem Iran mit einem Militärschlag gedroht hat.

      - Es gibt seit Jahrzehnten das organiserte Verbrechen, Hunderte Milliarden Schwrzgeld, tonnenweise Drogen (Deutschland - ein Mafia-Paradies?, Mitten in Deutschland....).

      - Derzeit gibt es ca. 6 Millionen Straftaten jährlich (möglicherweise mit einer beträchtlichen Dunkelziffer, siehe http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1166446-1-10/krim…).

      - Es gibt Millionen Schußwaffen in falschen Händen - seit Jahrzehnten und die Regierung tut nix dagegen.

      - Politiker sind unbeliebt (Politiker sind so unbeliebt wie nie zuvor), es gibt zu viel Lobbyismus (Die Hauptstadt-Flüsterer, Direkter Lobbyismus, Im Spinnennetz, Lobby-Karriere Ex-Politiker machen gute Geschäfte, Transparenz unerwünscht ) und Korruption (Deutschland verhindert Kampf gegen Korruption).

      Tja Leute - also denke, dass das nicht ganz unkorreliert zu einer sehr eigenwilligen Interpretation des Grundgesetzes (zum Schutze der Mafia) ist.

      Die Entscheidung für oder gegen eine wirksame Verbrechensbekämpfung (auch mithilfe der umfassenden Vorratsdatenspeicherung) ist nicht weniger als die Entscheidung für oder gegen ein gutes Deutschland, für oder gegen Vernunft und Logik. Dieser Fall ist möglicherweise nicht weniger als eine kleine Revolution, als ein entscheidendes Ereignis in der Wende zu einem besseren Deutschland. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 17.09.12 07:18:03
      Beitrag Nr. 13 ()
      #12 (43.609.479) Korrektur: "also denke" => "also ich denke"

      Die größte Gefahr für die Bürger ist nicht der Staat, der für soziale Gerechtigkeit und Wohlstand sorgt. Die größte Gefahr sind Verbrecher. Verbrecher gründen ein Unrechtsregime, sobald sie dazu fähig sind. Deswegen ist auch der Hinweis auf die derzeitigen Mißstände bedeutsam, gegen die zu wenig getan wird. Ein Unrechtsregime wird verhindert, indem schlechte Menschen in Machtpositionen rechtzeitig entmachtet werden und dazu braucht es eine wirksame Verbrechensbekämpfung, Kontrolle und Überwachung.

      Das Wohl der Allgemeinheit muss vorgehen, denn nur dann geht es auch (durchschnittlich) jedem Bürger möglichst gut. Freiheit darf nicht zum Schutz der Verbrecher und Ungerechten vor dem Gesetz mißbraucht werden. Es ist absurd, aus Gründen der Bürgerfreiheit die Bürger von Verbrechern malträtieren, unter dem organisierten Verbrechen, Korruption und schlechten Menschen in Machtpositionen leiden zu lassen.

      Na klar betrifft die Vorratsdatenspeicherung alle aber die Gesetze betreffen auch alle. Die Vorratsdatenspeicherung ist was gutes, denn sie sorgt für die Durchsetzung der Gesetze, bekämpft Verbrecher und hilft somit ein Unrechtsregime zu verhindern. Wie nahe wir an einem Unrechtsregime sind, kann man an diversen Mißständen und vor allem daran erkennen, dass einige das Unrecht und die Mißstände bewahren wollen.

      Rechtsgültig ist zuerst das Grundgesetz. Fehlurteile dürfen keinen Bestand haben.

      Wer will Gerechtigkeit und eine bessere Verbrechensbekämpfung? Wer will dies verhindern? Alles ist so offensichtlich. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 17.09.12 13:21:05
      Beitrag Nr. 14 ()
      "Ein Unrechtsregime wird verhindert, indem schlechte Menschen in Machtpositionen rechtzeitig entmachtet werden."

      Wenn du so an die Sache rangehst, dann wirst du immer dem Problem hinterherlaufen und gegen Windmühlenflügel kämpfen.
      Für jeden "schlechten Menschen in Machtposition", den du von seinem Posten entfernst, rücken drei neue nach. Das ist wie mit den Köpfen der Hydra.
      Wirksamer wäre es, den Leuten das Handwerk zu legen, die ihre wirtschaftliche Machtposition dafür nutzen, solche Posten mit ausgesucht "schlechten Menschen" besetzen.
      Avatar
      schrieb am 18.09.12 07:32:51
      Beitrag Nr. 15 ()
      Erst der Staat sorgt durch Sicherheit, Ordnung und Arbeitsteilung für Wohlstand. Ohne Staat gäbe es keinen Strom, Smartphones und Supermärkte für alle. Klar, die Arbeiter arbeiten aber ohne Staat gäbe es keine moderne Technik. Der Staat ist gut und nützlich - gefährlich sind böse Menschen und die müssen rechtzeitig entmachtet werden. Wie könnte der demokratische Staat, bei dem alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht, schlecht sein? Schlecht sind Verbrecher und schlechte Menschen in Machtpositionen.

      Zur besseren Kontrolle des Staates wünsche ich mir eine unabhängige aber staatliche Kontrollbehörde als 4. Macht im Staate, siehe u.a. http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1163459-171-180/r… und folgende - übrigens weist dieser Thread (gibt auch 'ne 500er Ansicht) auf etliche Mißstände hin. Ich bin übrigens für Verfassungsschutz, Staatsschutz, BND, MAD, usw. aber ich denke, dass diese Organisationen möglicherweise von Staatsfeinden unterwandert sind und in jedem Fall besser kontrolliert werden müssen. Staatsfeinde? Na ja, Welchen Ausdruck man auch wählen möchte - vielleicht sind darunter Verbrecher, vielleicht Mitglieder von negativen Netzwerken. Erst das Naziregime und dann die US-Besatzung - beides war nicht zum besten - wer nicht völlig verblödet und desinformiert ist, sollte erkennen können, worin einige Unruhen und Kriege ihre Ursache haben (und das ist noch sehr zurückhaltend formuliert).

      Die "Berichterstattung" zu den vom Westen unterstützten Kriegen ist ein (eigentlich unübersehbares und schallendes) Warnsignal, dass etwas ganz grob nicht stimmt. Nicht nur, dass man sich fragen muss, wie die Mehrheit der "Qualitätsmedien" es überhaupt schaffen konnte, so einhellig zu desinformieren ... sondern auch, wie viele Politiker, Juristen und Beamte dies völlig ungerührt hinnehmen, obwohl heutzutage jeder sich im Internet informieren kann (siehe z.B. zu Libyen, Syrien und Iran) und Tausende das auch erfolgreich tun.

      Wie lächerlich und absurd, Vorratsdatenspeicherung und wirksame Verbrechensbekämpfung zu schelten, wo diese doch gegen die Mißstände helfen und Deutschland retten sollen. Kommen von den Gegnern einer wirksamen Verbrechensbekämpfung etwa Vorschläge, wie man besser und harmloser als mit Vorratsdatenspeicherung und Rasterfahndung Deutschland verbessern könnte? Nicht, das ich wüßte - es wird nur versucht, eine wirksame Verbrechensbekämpfung zu verhindern ... und das angesichts dieser himmelschreienden Mißstände, wie u.a. Unterstützung von Terroristen und Angriffskriege (ist übrigens gegen das Grundgesetz, siehe auch Ein deutscher Geheimdienst unterstützt Terroristen und illeg…) und gezielte Desinformationspolitik - okay, die KZs fehlen noch aber sollten wir darauf warten?

      Bei der Berechnung des Allgemeinwohls ist übrigens das Glück der Staatsfeinde und Verbrecher negativ zu bewerten (weil diese ungerechterweise auf Kosten der Gesellschaft und zu Lasten des Allgemeinwohls leben) oder sieht das hier jemand anders?

      Die Verbrechensbekämpfung schränkt die Bürger nicht ein, sondern befreit sie von Einschränkungen durch Verbrecher, von der Angst vor Verbrechern. Verbrechensbekämpfung setzt nur die Gesetze durch und ist daher keine besondere Einschränkung für gute Bürger. Man sollte doch meinen, dass Juristen für eine wirksame Verbrechensbekämpfung sind aber anscheinend musste erst mal ein Informatiker kommen, um ein bisschen Vernunft und Logik in den Laden zu bringen.

      Wie könnte die Vorratsdatenspeicherung die Freiheit der Bürger gefährden, wo sie doch für eine wirksame Verbrechensbekämpfung dienen soll und somit ein Unrechtsregime und die Verletzung der Menschenwürde durch Verbrecher verhindern soll? Sind Bundeswehr, Polizei und Geheimdienste nicht potentiell gefährlicher? Nun, die Vorratsdatenspeicherung kann in Verbindung mit Rasterfahndung helfen, schlechte Menschen rechtzeitig zu entmachten und somit auch Bundeswehr, Polizei und Geheimdienste sicherer machen.

      Das Grundgesetz richtet sich gegen ein Unrechtsregime und gegen das organisierte Verbrechen - nicht gegen den guten demokratischen Sozialstaat, den die große Mehrheit der Deutschen will. Wie könnte das Grundgesetz dazu dienen, Verbrecher vor der Strafverfolgung (gemäß guter deutscher Gesetze) zu schützen? Wie könnte ein guter Bürger keine wirksame Verbrechensbekämpfung wollen? Unsere freiheitliche demokratische Grundordnung fordert eine wirksame Verbrechensbekämpfung zur Wahrung der Freiheit guter Bürger (sowohl mit dem Gedanken an ein Unrechtsregime, als auch mit dem Gedanken an Menschenrechtsverletzungen und beeinträchtigung der Menschenwürde durch Verbrecher).

      Whatever - unterschiedliche Meinungen sind bei so einem revolutionären Thema unvermeidlich (es ist eine Revolution, wenn nach all den Jahrzehnten und Jahrhunderten böser Netzwerke endlich das organisierte Verbrechen abgeschafft wird) und jahrzehntelange Indokrination läßt sich nicht in wenigen Tagen beseitigen. Einigkeit ist bei einer grob unterschiedlichen Interessenlage so schnell nicht zu erwarten. Zum Glück muss in einer Demokratie nur die Mehrheit überzeugt werden und im konkreten Fall müssen wir nur auf eine neue Beurteilung des Bundesverfassungsgerichtes warten (die, so denke ich, unvermeidlich kommen muss und wird, denn meine Sichtweise hat sehr wohl ihre Berechtigung). (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 19.09.12 07:05:27
      Beitrag Nr. 16 ()
      #14 (43.612.216) > Wirksamer wäre es, den Leuten das Handwerk zu legen, die ihre wirtschaftliche Machtposition dafür nutzen, solche Posten mit ausgesucht "schlechten Menschen" besetzen.

      Wer Machtpositionen (wo ein Mensch wie auch immer mehr Befugnisse als ein arbeitsloser Normalbürger ohne jede besondere Befugnisse hat) gezielt mit schlechten Menschen besetzt, ist selbst ein schlechter Mensch (und fällt somit automatisch unter "Entmachtung schlechter Menschen in Machtpositionen").

      Schlechte Menschen sollen legal mit einer wirksamen Verbrechensbekämpfung vor Gericht gestellt, entlassen oder abgewählt werden oder freiwillig abdanken/zurücktreten.

      Es gibt unterschiedliche Arten (eher) schlechter Menschen:

      a) Zu unfähig für seine Position aber guten Willens und überwiegend gesetzestreu. Das ist eigentlich kein schlechter Mensch, es reicht eine Versetzung in eine für ihn angemessenere Position.

      b) Schlechter Charakter, vielleicht auch zu unfähig aber insgesamt schädlich und eine Belastung für Mitarbeiter und Erfolg der Organisation (des Unternehmens, ...). => Versetzung oder Entlassung.

      c) Von bösen Mächten abhängig/erpressbar, korrupt und willfähriger Diener böser Mächte, vielleicht ein Verbrecher, fördert selbstsüchtig oder im Auftrag schlechte Menschen, verhindert eine allgemeine Besserung. Tja, also das ist schon ziemlich schlecht, oder?

      d) Wie (c) aber zusätzlich Überzeugungstäter, Mitglied negativer Netzwerke, wie z.B. das organisierte Verbrechen oder de facto staatsfeindliche Organisationen (die nicht selten einen offiziellen Deckmantel haben).

      Deutschland wird schnell besser, wenn erstmal ein paar negative Netzwerke(r) auffliegen, wenn der Verfolgungsdruck zunimmt. Deutschland muss aufwachen, die Deutschen müssen die Bösen erkennen - ist oft gar nicht so schwierig und man muss sich fragen, warum manch (chrackterlich) schmieriger Mistkerl nicht schon längst als solcher angesehen wird. Vielleicht hat Gott einige mit (geistiger) Blindheit geschlagen, um der bösen Weltverschwörung zu Macht zu verhelfen, um allen eine Lehre zu erteilen ... und vielleicht kommt jetzt endlich die Wende zum Guten. (alles imho)

      PS: hier gibt es auch noch ein paar andere Meinungen: http://www.juraforum.de/forum/staats-und-verfassungsrecht/da…
      Avatar
      schrieb am 13.10.12 16:10:11
      Beitrag Nr. 17 ()
      Was viele leider immer noch nicht geschnallt haben ist, dass das Grundgesetz de facto eine wirksame Verbrechensbekämpfung und somit auch eine umfassende Vorratsdatenspeicherung und Rasterfahndung nach Verbrechern fordert.

      Warum gibt es wohl keine Vorratsdatenspeicherung, keine Rasterfahndung nach Verbrechern aber reichlich Korruption, negative Netzwerke, Millionen Schußwaffen in falschen Händen und eine Unterstützung des US-Imperialismus und von Terroristen in Syrien? Die EU hat geholfen ein souveränes Libyen zu zerbomben, das von CIA-gestützten Putschisten/Terroristen angegriffen wurde und kriegt den Friedensnobelpreis - hahaha oder eher: zum Heulen. Deutschland ist in großer Gefahr, wie man an der mangelhaften Verbrechensbekämpfung und der Unterstützung von Terroristen (in Libyen/Syrien) erkannen kann.

      Zockerlobby entschärft Geldwäschegesetz ... Deutschland gilt international als Paradies für Geldwäscher. ...
      http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/streit-ueber-geldw…

      Deutschland verhindert Kampf gegen Korruption
      http://www.spiegel.de/politik/deutschland/korruptionswaechte…

      Deutschland - ein Mafia-Paradies?
      http://www.heise.de/tp/artikel/35/35166/1.html

      Das Problem ist, dass einige Juristen nach jahrelanger Indoktrination schon gar nicht mehr logisch und vernünftig denken können. Rechtsgültig ist zuerst das Grundgesetz und nicht etwa wirres Geschreibsel oder Fehlurteile. Jo so ist das. Verfassungsrichter haben gemäß des Grundgesetzes zu urteilen und nicht heimtückisch/schleichend das ehrwürdige Grundgesetz zum Schutz des organisierten Verbrechens auszulegen.

      Das Grundgesetz richtet sich zum Schutz der Bürger, zum Schutz der Menschenwürde (Verbrecher verletzen nicht selten die Menschenwürde) und zum Wohl des Volkes gegen Verbrecher und gegen ein Unrechtsregime - ein Unrechtsregime, das Mafia und Korruption seit Jahrzehnten nicht wirksam bekämpft, das sogar eine wirksamere Verbrechensbekämpfung höchstrichterlich verhindert. Tonnenweise Drogen, Hunderte Milliarden Schwrzgeld, Millionen Schußwaffen in falschen Händen - seit Jahrzehnten. Siehe auch Thread: Rettet Deutschland! Rettet die Welt!.

      Man kann schon mal vermuten, dass einige versuchen das Grundgesetz zu mißbrauchen, um eine wirksamere Verbrechensbekämpfung zu verhindern. Die Mafia ist gegen den ganzen Staat, gegen jede Einschränkung ihrer verbrecherischen Macht aber ein guter staatstreuer Bürger ist nur gegen ein Unrechtsregime und nicht gegen einen guten Staat.

      Im Grundgesetz steht nirgends, dass es nur gegen den Staat anzuwenden ist und zuerst zählt das Grundgesetz - nicht wirre Behauptungen oder Fehlurteile. Vom Parlament ratifiziert wurde nur das Grundgesetz - nicht wirre Behauptungen oder Fehlurteile. Verfassungsrichter haben zuerst gemäß des Grundgesetzes zu urteilen und nicht gemäß Fehlurteilen oder falscher Gedanken.

      Im Grundgesetz steht "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen" aber nirgends steht was davon, dass das organisierte Verbrechen vor der Strafverfolgung zu schützen ist. Verantwortung vor Gott und den Menschen bedeutet, aktiv für ein gutes Deutschland und eine gute Welt zu sorgen.

      Das Grundgesetz ist klar für einen demokratischen und sozialen Staat, das steht direkt im Grundgesetz, siehe Artikel 20 (1) GG. Das Grundgesetz kann also nicht pauschal ein Abwehrgesetz gegen den Staat, sondern nur ein Abwehrgesetz gegen ein Unrechtsregime sein.

      Zweifelsohne kann das organisierte Verbrechen den Staat gefährden, ein Unrechtsregime fördern. Denkbar, dass Staatsfeinde und Verbrecher Deutschland unterwandert haben, um eine NWO-Unrechtsregime (siehe http://en.wikipedia.org/wiki/New_World_Order_(conspiracy_the…) zu errichten. Was ist denn mit der Terroristenunterstützung in Libyen und Syrien? Was ist mit den Verbindungen des Verfassungsschutzes zu Mörder-Nazis? Das sind doch klare Hinweise, in welch großer Gefahr Deutschland schwebt.

      Wird Zeit, dass Deutschland aufwacht. Wird Zeit, dass Deutschland eine bessere Verbrechensbekämpfung bekommt und schlechte Menschen entmachtet, bevor die wieder ein Unrechtsregime etablieren können.

      Das Grundgesetz sagt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." und "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat." - eine mangelhafte Verbrechensbekämpfung aber ist asozial und gegen die Menschenwürde.

      Das Grundgesetz kann nicht gegen den demokratischen und sozialen Bundesstaat sein, weil dieser explizit in Artikel 20 GG gewünscht ist. Siehe auch Artikel 28 GG, wo explizit die Grundsätze des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes gefordert sind.

      Im Grundgesetz taucht "staat" ca. 77 mal auf und zwar überwiegend positiv. Nirgends ein Absatz im Grundgesetz, dass das Grundgesetz vordergründig gegen den Staat anzuwenden ist. Der Staat ist der Garant der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

      Wenn aber das Grundgesetz nicht nur gegen den deutschen Staat gerichtet ist, dann kann es sehr wohl auch gegen üble Verrbecher und die Mafia gerichtet sein und zum Wohle des Volkes eine wirksame Verbrechensbekämpfung fordern.

      Wer will das Grundgesetz gegen den guten deutschen sozialen und demokratischen Rechtsstaat wenden, wenn nicht das organisierte Verbrechen im Versuch, ein Unrechtsregime zu errichten?

      Informationellen Selbstbestimmung? Bloß, dass von der informationellen Selbstbestimmung nichts im Grundgesetz steht aber von der staatlichen Verpflichtung zum Schutz der Menschenwürde sehr wohl und Verbrecher verletzen die Menschenwürde. Das Grundgesetz fordert also eine wirksame Verbrechensbekämpfung auch zum Schutz des demokratischen Rechtsstaates (siehe Artikel 20 GG), der vom organisierten Verbrechen gefährdet wird. Dass eine Vorratsdatenspeicherung im Vergleich zu Verbrechern nicht gegen die Menschenwürde verstößt, habe ich bereits näher erläutert.

      Von der "informationellen Selbstbestimmung" steht nix im Grundgesetz aber was ist mit Privatdetektiven und Paparazzi? Die haben aufgrund der "informationellen Selbstbestimmung" lange vor legalen staatlichen Ermittlungen verboten zu werden. Wie seltsam, dass all die Juristen da noch nichts unternommen haben aber einige alles tun, um eine wirksamere Verbrechensbekämpfung zu verhindern.

      Man muss die Gesetze und somit auch das Grundgesetz für das Gute, für ein gutes Deutschland und somit gegen Verbrecher und Feinde der freiheitlichen demokratischen Grundordnung anwenden und nicht etwa gegen einen guten Staat, der nur die Gesetze zum Schutz der Bürger und der Menschenwürde durchsetzen und die freiheitliche demokratische Grundordnung wahren will.

      Der Versuch, mit dem Grundgesetz Verbrecher und die Mafia zu begünstigen, das deutsche Volk und den demokratischen Sozialstaat vom organisierten Verbrechen gefährden zu lassen, verstößt grob gegen das Grundgesetz. Das sollte eigentlich jeder Jurist erkennen können.

      Armes Deutschland. Das muss besser werden! (alles imho)

      PS: lesen bildet: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/

      PPS: siehe auch Diskussion http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Was-viele-leider-imme…
      Avatar
      schrieb am 14.10.12 10:15:18
      Beitrag Nr. 18 ()
      Das Grundgesetz ist ein Abwehrgesetz gegen das Böse, gegen ein Unrechtsregime.

      Das Grundgesetz ist kein Abwehrgesetz gegen einen guten Staat. Wie sollte das Grundgesetz dazu mißbraucht werden dürfen, das organisierte Verbrechen vor der Strafverfolgung zu schützen? Wie sollte das Grundgesetz dazu mißbraucht werden dürfen, gute deutsche Bürger fortgesetzt den Verbrechern, den Verletzungen der Menschenwürde durch Verbrecher und der Gefahr eines Unrechtsregimes aufgrund einer mangelhaften Verbrechensbekämpfung auszuliefern?

      Man darf das ehrwürdige deutsche Grundgesetz nicht gegen die Bürger, gegen das Volk, gegen den guten deutschen Rechtsstaat wenden. Das Grundgesetz darf nicht dazu verwendet werden, Verbrecher vor den Gesetzen und vor einer legalen Strafverfolgung zu schützen. Das Grundgesetz fordert eine Verbrechensbekämpfung zum Wohle der Bürger und des sozialen, demokratischen, guten Rechtsstaates, damit dieser zum Wohle der Bürger wirken kann.

      Das Grundgesetz steht hier: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/. Keiner vernünftiger Mensch wird das leugnen. Zuerst hat nach dem Grundgesetz geurteilt zu werden und zwar zum Wohle eines sozialen, demokratischen und guten Deutschlands und somit zugunsten einer wirksamen Verbrechensbekämpfung. Fehlurteile dürfen keinen Bestand haben. Richter dürfen nicht das Grundgesetz in sein Gegenteil verkehren, etwa indem sie die Mafia vor dem Gesetz schützen und ein gutes Deutschland gefährden.

      Wie könnte das Grundgesetz ein Abwehrgesetz gegen den guten Staat, gegen ein gutes Deutschland sein? Unmöglich. Kein Verfassungsrichter wird sich trauen, öffentlich das Grundgesetz als Abwehrgesetz gegen den guten, sozialen, demokratischen Rechtsstaat zu bezeichnen, das Grundgesetz so in den Dreck zu ziehen und sich als Feind unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu outen.

      "Nach den grauenhaften Verbrechen des nationalsozialistischen
      Staates, die die Würde ds Menschen uner Berufung auf staatliche oder
      sonstige Ziele auf das schweste verletzen, hat der Verfassungsgeber
      den Schutz der Menschenwürde an den Anfang des GG gestellt, während
      die Menschenwürde im Artikel 151 Abs 1 eher am Rande erwähnt war.
      Damit wird deutlich gemacht, dass in der Ordnung des GG zuerst der
      Mensch kommt und erst dann der Staat."
      (http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Re-Allahu-akbar/forum…)

      Aber Verbrecher gefährden doch die Menschen! Das organisierte Verbrechen gefährdet das Wohl der Bürger in erheblichem Außmaß!

      Weil zuerst der Mensch kommt, kommt aus Gründen des Allgemeinwohls, der Bürgerrechte und auch der persönlichen Freiheit und des Glücks der gute Staat direkt als nächstes. Nur der gute, soziale, demokratische Rechtsstaat kann gewährleisten, dass der Mensch zuerst kommt. Das organisierte Verbrechen gefährdet das Wohl der Bürger, des Volkes und des Staates und somit muss der Staat für den Menschen die Verbrecher wirkungsvoll bekämpfen.

      Der demokratische Sozialstaat ist zum Wohle der Menschen da und somit kann sich das Grundgesetz nicht gegen den guten Staat richten, sondern nur gegen ein Unrechtsregime und genau so haben sich das die guten Verfasser des Grundgesetze auch vorgestellt.

      Das Zitat belegt klar, dass sich das Grundgesetz gegen ein Unrechtsregime richtet. Es wäre total schwachsinnig, das Grundgesetz gegen den guten Staat zu wenden, der das Wohl des Menschen in den Vordergrund stellt und seine Bürger vor den Untaten der bösen Verbrechern bewahren möchte. Das ist völlig offensichtlich.

      Juristen haben kein Recht, das Grundgesetz zum Schutz des organisierten Verbrechens auszulegen und ein Unrechtsregime zu begünstigen. Deutschland erwache! Die Menschen müssen vor einem neuen Unrechtsregime bewahrt werden!

      Übrigens: Fakt ist, dass Paparazzi und Privatdetektive noch nicht verboten sind und das ist schon ein Widerspruch zur informationellen Selbstbestimmung. Schon seltsam, dass das einige Juristen nicht zu stören scheint. Die Vorratsdatenspeicherung ist im Vergleich zu privaten Spionen mit Teleobjektiv und vielleicht auch Richtmikrofon doch mehr als harmlos.

      Möge Deutschland schnell besser werden. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 14.10.12 16:14:31
      Beitrag Nr. 19 ()
      Paparazzi oder Privatdetektive kommen ja auch nicht flächendeckend gegen das gesamte Volk zum Einsatz (das könnte auch gar keiner bezahlen), sondern ermitteln da, wo es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, das es da etwas zu finden gibt.

      Die Würde des Menschen wird nicht nur durch Verbrecher bedroht. Sie wird auch verletzt, wenn jemand, der sich nichts hat zuschulden kommen lassen vom Staat wie ein Verdächtiger behandelt wird. Nicht umsonst wurde diese Würde gleich an den Anfang des Grundgesetzes gestellt und in einer Weise unter Schutz gestellt ("unantastbar"), die nicht die geringste Einschränkung zulässt.
      Der Schutz der Würde ist kein geringerwertiges Rechtsgut als der Schutz vor Straftaten. Ebenso muß beim staatlichen Handeln der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Niemand muß es also hinnnehmen, daß er (und viele Millionen andere Bürger) sich für die Aufdeckung von einigen tausend Verbrechern selber wie ein potentiell Verdächtigter, den es zu durchleuchten gilt, behandeln lassen muß. Und Ermittlungen ohne Vorliegen irgendeines Verdachtes sind völlig unverhältnismäßig.
      Avatar
      schrieb am 15.10.12 07:24:21
      Beitrag Nr. 20 ()
      Paparazzi und Privatdetektive ermitteln nicht selten aus Geldgier und privatem Gutdünken - dergleichen Spionage und Verletzung der Privatsphäre muss viel eher verboten werden, als staatliche Ermittlungen für das Allgemeinwohl. Man kann argumentieren, dass die informationelle Selbstbestimmung insbesondere gegen selbstsüchtige und ungerechte Nachstellungen und Verletzung der Privatsphäre gilt aber nicht gegen staatliche Ermittlungen für das Allgemeinwohl.

      Dass die informationelle Selbstbestimmung derzeit eher als Geschütz gegen eine wirksamere Verbrechensbekämpfung und somit mehr Gerechtigkeit und gegen ein besseres Deutschland in Stellung gebracht wird, ist sehr bezeichnend. Ist Deutschland in Gefahr, ein Unrechtsregime zu werden? Man denke auch an die Terroristenunterstützung in Libyen/Syrien, die Unterstützung von Kriegstreibern, Korruption, Lobbyismus, negative Seilschaften, Hunderte Milliarden Schwarzgeld, tonnenweise Drogen, Millionen Schußwaffen in falschen Händen, organisiertes Verbrechen, mangelhafte Verbrechensbekämpfung ... und was erdreisten sich einige Juristen zu tun? Sie wollen eine wirksamere Verbrechensbekämpfung verhindern. Unfassbar. Was fehlt denn noch zu einem Unrechtsregime? Das Kennzeichen eines Unrechtsregimes ist nicht etwa eine Überwachung für mehr Gerechtigkeit und Gesetzestreue, sondern die ungerechte Bevorzugung von schlechten Menschen vor dem Allgemeinwohl.

      Bei der Vorratsdatenspeicherung werden nicht alle Bürger als Verdächtige behandelt, die Daten werden nur gespeichert ... und hoffentlich auch nach Verdachtsmomenten gescannt. Erst wenn dabei hinreichende Verdachtsmomente gefunden wurden, kann näher ermittelt werden. Nicht alle Bürger werden als Verdächtige behandelt, sondern nur diejenigen, die Anlaß zum Verdacht geben, weil hinreichende Verdachtsmomente gefunden wurden. Nicht die Datenspeicherung macht jemanden zum Verdächtigen, sondern seine verdächtigen Taten machen ihn verdächtig. Nicht jeder ist verdächtig, sondern nur derjenige, der Anlaß zu einem Verdacht gibt.

      Die Vorratsdatenspeicherung verletzt nicht die Menschenwürde. Eine Datenerfassung zur Steuererhebung ist doch auch erlaubt und die Steuerprüfer können doch auch so einiges, oder? Übrigens erfassen die Provider jetzt schon alle Daten, sie werden nur relativ schnell wieder gelöscht und nicht systematisch nach Verdachtsmomenten durchsucht. Ein Computerscan nach Verdachtsmomenten verletzt nicht die Menschenwürde, weil Unverdächtige nicht näher beachtet werden.

      In jedem Fall muss es um eine Abwegung der Interessen gehen und da hat der Schutz der Menschen, des Volkes und des Staates vor Verbrechern und der Gefahr eines Unrechtsregimes zweifelsohne Vorrang vor der Angst von Verbrechern, entdeckt zu werden. Wie könnte mehr Gerechtigkeit und Sicherheit gegen die Menschenwürde verstoßen? Gerade die Verhältnismäßigkeit fordert angesichts unzähliger Verbrechen und der Unterwanderung des Staates eine umfassende Datenspeicherung - es wäre völlig unverhältnismäßig, auf Datenspeicherung zu verzichten und so Mensch, Volk und Staat zu gefährden, bloß weil einige Angst vor Gerechtigkeit haben.

      Noch einmal zum Merken:
      - Nicht die Datenspeicherung macht jemanden zum Verdächtigen, sondern seine verdächtigen Taten machen ihn verdächtig.
      - Wer zu Unrecht verdächtigt wird, der kann durch eine objektive Datenerfassung entlastet werden.
      - Deutschland ist in großer Gefahr, weil zu viele schlechte Menschen in Machtpositionen sind.
      - Das Grundgesetz ist für den Menschen da und deswegen für eine wirksame Verbrechensbekämpfung. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 25.04.13 08:51:56
      Beitrag Nr. 21 ()
      Ein paar aktuelle Worte zum Thema:

      http://www.heise.de/tp/blogs/foren/S-im-Grundgesetz-steht-ni…

      http://www.heise.de/tp/blogs/foren/S-Was-willst-du-damit-sag…

      http://www.heise.de/tp/blogs/foren/S-Laut-Grundgesetz-ist-se…
      http://www.heise.de/tp/blogs/foren/S-Ergaenzung/forum-254489…

      http://www.heise.de/tp/blogs/foren/S-Gaehn-Ich-bin-doch-nich…

      http://www.heise.de/tp/blogs/foren/S-Jo-so-ist-das-wohl/foru…

      http://www.heise.de/tp/blogs/foren/S-zum-Kotzen/forum-254489…

      und wenn ihr mich fragt, dann halten sich die Gegenargumente arg in Grenzen - ich habe einfach (wenigstens eher) Recht (krass negative Bewertung hin oder her - das deute ich als Frust meiner sprachlosen Gegner oder als organisierte Negativbewertung).

      Jo, das ist ist vielleicht ein ganz heißes Eisen, ein geradezu revolutionäres Thema, Stoff für zukünftige Juristen, das kann in die Geschichte eingehen. Cool, was? Mal gucken, wann das bekannt wird ... und das wird es früher oder später, denn es ist sehr unwahrscheinlich, dass die Mißstände ewig fortbestehen werden. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 19.07.13 08:25:54
      Beitrag Nr. 22 ()
      Friedrich erhebt Sicherheit zum "Supergrundrecht" http://www.heise.de/newsticker/meldung/Friedrich-erhebt-Sich…

      Spurensuche nach dem "Supergrundrecht" http://www.heise.de/newsticker/meldung/Spurensuche-nach-dem-…

      Das Supergrundrecht ist ein möglichst guter Staat, ... http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Das-Supergrundrecht-i…
      Avatar
      schrieb am 14.08.13 05:41:40
      Beitrag Nr. 23 ()
      Mal wieder eine Diskussion zum Thema Vorratsdatenspeicherung und Grundrechte:

      Genau darum geht es doch http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Genau-darum-geht-es-d…
      Das Problem sind die Verbrecher http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Das-Problem-sind-die-…
      Hahaha, immer wieder das Gleiche http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Hahaha-immer-wieder-d…
      Allahu akbar http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Allahu-akbar/forum-26…
      Zum Kotzen http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Zum-Kotzen/forum-2628…
      die Verbrecher haben untereinander Kontakte http://www.heise.de/newsticker/foren/S-die-Verbrecher-haben-…
      ganz legal und demokratisch http://www.heise.de/newsticker/foren/S-ganz-legal-und-demokr…

      Also ich hoffe, dass endlich mal gute Experten (Politiker, Juristen, Wissenschaftler, ...) in Schwung kommen und für mehr soziale Gerechtigkeit, Sicherheit, Rechtsstaat und den Schutz der Menschenwürde sorgen. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 14.08.13 12:18:01
      Beitrag Nr. 24 ()
      "Also ich hoffe, dass endlich mal gute Experten ..."

      Wer soll denn das sein, deine "guten Experten"?
      Keiner von diesen "Experten" ist auf seinen Posten gekommen, ohne vorher seine Seele verkauft zu haben. (Wes Brot ich eß, des Lied ich sing.) Auf eine Änderung kritikwürdiger Zustände durch diese Leute wartest du vergeblich.
      Avatar
      schrieb am 13.12.13 05:41:46
      Beitrag Nr. 25 ()
      EU-Generalanwalt: Vorratsdatenspeicherung widerspricht EU-Recht
      http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Generalanwalt-Vorr…

      Artikel 8
      Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens

      (1) Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.

      (2) Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.
      http://dejure.org/gesetze/MRK/8.html

      Europäische Menschenrechtskonvention http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechts…

      Man bedenke, dass

      1. Kriminelle das Privat- und Familienleben, Wohnung und Korrespondenz ihrer Opfer verletzen. Die Vorratsdatenspeicherung ist eine Maßnahme zur Durchsetzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens, der Wohnung und Korrespondenz.

      2. die Vorratsdatenspeicherung per Gesetz erfolgt und für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.

      Ziemlich eindeutig: eine gute Vorratsdatenspeicherung darf realisiert werden. Selbstverständlich muss alles vertretbare/notwendige für Datenschutz und gegen Mißbrauch getan werden.

      Wer glaubt, die Vorratsdatenspeicherung wäre nicht nötig, der muss die extremen Mißstände (Morde, Raub, Vergewaltigungen, Korruption, illegaler Drogenhandel, Menschenhandel, organisiertes Verbrechen, Hunderte Milliarden Euro Schwarzgeld, Millionen illegaler Schußwaffen, Schwarzarbeit/Steuerhinterziehung, Diebstahl, Betrug, Cybercrime, ...) mit anderen Methoden beseitigen.

      Man darf angesichts der üblen Zustände nicht eine sinnvolle und relativ risikoarme Sache wie die Vorratsdatenspeicherung ablehnen aber dummdreist nichts gegen die himmelschreienden Mißstände tun. Es ist eine bodenlose Frechheit, wie einige gegen die Vorratsdatenspeicherung sind, ohne gegen die kriminellen Mißstände zu sein.

      Der Datenschutz ist bei der Vorratsdatenspeicherung natürlich zu beachten aber generell kann eine gute Vorratsdatenspeicherung den Datenschutz nicht pauschal verletzen, denn es werden ja auch z.B. Daten zu Einkommen, Steuer, Konten, Krankheiten, Vorstrafen, Reisen (z.B. Flugreisen), usw. gespeichert und Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen gibt's auch.

      Die Privatsphäre wird durch die legale/behördliche Datenspeicherung noch nicht eingeschränkt, sondern allenfalls durch eine illegale Veröffentlichung der Daten oder illegale Ermittlungen ... und dergleichen ist a) verboten und b) im Vergleich zu den millionenfachen Straftaten sehr selten. Ordentliche Ermittlungen sind erlaubt und eine wirksame Verbrechensbekämpfung ist unversichtbar.

      Nicht ganz irrelevant ist ja wohl, dass Millionen Kriminelle in der EU die Menschenwürde ihrer Opfer verletzen und das Privatleben ihrer Opfer achten Verbrecher auch nicht gerade - dagegen ist eine gute Vorratsdatenspeicherung Peanuts. Gefordert ist also erstmal eine wirksamere Verbrechensbekämpfung.

      Das Ziel ist eine wirksame Verbrechensbekämpfung für mehr soziale Gerechtigkeit und Sicherheit. Eine wirksame Verbrechensbekämpfung schützt den demokratischen Rechtsstaat und die legale Freiheit aller. Eine wirksame Verbrechensbekämpfung schützt Privat-/Familienleben und Wohnung vor kriminellen Bösewichten. Die Vorratsdatenspeicherung ist ein erster und für gute Bürger durchaus akzeptable Schritt in die richtige Richtung. (alles imho)

      PS: http://www.heise.de/newsticker/foren/S-welcher-Paragraph-wel…

      PPS: Heute ist Freitag der 13.
      Avatar
      schrieb am 13.12.13 07:42:09
      Beitrag Nr. 26 ()
      ... Villalón kommt darin zum Ergebnis, dass "die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten (…) in vollem Umfang unvereinbar (ist) mit Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union." ... http://www.heise.de/tp/blogs/8/155484

      Artikel 52

      Tragweite und Auslegung der Rechte und Grundsätze

      (1) Jede Einschränkung der Ausübung der in dieser Charta anerkannten Rechte und Freiheiten muss gesetzlich vorgesehen sein und den Wesensgehalt dieser Rechte und Freiheiten achten. Unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dürfen Einschränkungen nur vorgenommen werden, wenn sie erforderlich sind und den von der Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entsprechen.
      ... http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/dat/32007X1214/htm/C200…

      Also wenn die Vorratsdatenspeicherungsgegner sonst nix haben ... Halleluja sog i.

      Die Vorratsdatenspeicherungsgegner behaupten einfach nur, die Vorratsdatenspeicherung wäre illegal und unverhältnismäßig aber das stimmt ganz einfach nicht, die Vorratsdatenspeicherungsgegner haben Unrecht!

      Die Vorratsdatenspeicherung ist keine Einschränkung der Bürger. Die Vorratsdatenspeicherung dient dazu, Rechte und Freiheiten der Bürger zu sichern, zu wahren und somit zu achten. Die Verbrechensbekämpfung ist ja wohl eine dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzung und Erfordernis zum Schutze der Rechte und Freiheiten guter Bürger.

      Klasse. Jetzt muss man nur noch gerichtlich festnageln, dass gute Bürger vor Verbrechern zu schützen sind ... ach, ist ja schon längst geschehen, hahaha.

      Alles paletti, jetzt muss man nur noch überlegen, wie man die Vorratsdatenspeicherung möglichst sicher und wirksam realisiert. Das Ziel ist der Schutz der Bürger, sowie Freiheit und Privatspähre vor den Übergriffen gemeiner Verbrecher und von denen gibt's in der EU Hunderttausende, wenn nicht gar Millionen.

      Wenn die Vorratsdatenspeicherungsgegner die bösen Verbrecher wegzaubern können, dann könnte man vielleicht auf die Vorratsdatenspeicherung verzichten aber angesichts der Mißstände braucht es dringend eine wirksame Verbrechensbekämpfung.

      Ganz einfach. Hoffentlich gibt es auch noch ein paar gute Anwälte und Richter, die das erkennen und propagieren. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 13.12.13 08:35:36
      Beitrag Nr. 27 ()
      ... Er misst die Vorratsdatenspeicherung nicht nur am Artikel 8 der Charta, dem Schutz personenbezogener Daten, sondern auch am Artikel 7, dem Recht auf Privatleben. ... http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kommentar-zum-EuGH-Gu…

      Artikel 7

      Achtung des Privat- und Familienlebens
      Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation.

      Artikel 8

      Schutz personenbezogener Daten

      (1) Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.

      (2) Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken.

      (3) Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von einer unabhängigen Stelle überwacht.
      http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/dat/32007X1214/htm/C200…

      Na und? "oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage" ist doch wohl eindeutig: es braucht nur ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und gut is.

      Jede andere Auslegung würde bedeuten, dass nicht mehr gegen Verbrecher ermittelt werden dürfte, dass der Staat keine Daten mehr erheben dürfte.

      Ein ganz entscheidender Punkt aber ist: mit der Vorratsdatenspeicherung werden die Daten nur gespeichert aber noch nicht von Menschen in einer Form ausgewertet, dass man von einem Eingriff in die Privatspähre sprechen könnte.

      Und bezüglich Artikel 7 läßt sich sagen, dass eine wirksame Verbrechensbekämpfung, also auch die Vorratsdatenspeicherung, das Privat-/Familienleben, die Wohnung und Kommunikation vor Kriminellen schützen soll.

      Die Gesetze fordern eine wirksame Verbrechensbekämpfung und der derzeitige Mißstand ist die mangelhafte Verbrechensbekämpfung, die versuchte Verhinderung einer wirksamen Verbrechensbekämpfung zugunsten des organisierten Verbrechens und zum Schaden der Bürger. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 19.06.14 07:40:19
      Beitrag Nr. 28 ()
      Artikel 38 Grundgesetz
      (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
      ... http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_38.html

      "Unser Grundgesetz schreibt Willkürherrschaft vor. Und das ist auch gut so! Eine Basisdemokratie wäre übrigens auch eine Willkürherrschaft. Nur ans Gesetz muss sich der Politiker halten, wir sind ja immernoch ein Rechtsstaat." http://www.heise.de/tp/foren/S-Re-eine-gute-Klassengesellsch…

      "Willkür steht für: bis in das 18. Jahrhundert, noch ohne abwertenden Sinn, sogar teils lobend, für Handlungen und Entscheidungen nach freier Wahl und Gutdünken bzw. den selbstverantworteten Gestaltungsraum von Fürsten ..." http://de.wikipedia.org/wiki/Willk%C3%BCr

      "... Willkür bezeichnet ursprünglich wertneutral die Entscheidungsfreiheit im Gegensatz zur Notwendigkeit, in bestimmter Weise zu verfahren.

      Willkür bezog sich auch auf die mittelalterlichen Rechte von Städten im Rahmen der Selbstverwaltung. Das Stadtrecht der Stadt Danzig hieß Danziger Willkür, die Krakauer Wylkör der Stad wurde 1505 im Balthasar-Behem-Kodex festgehalten.

      Im Sinne der Entscheidungsfreiheit findet sich die Bedeutung etwa noch wieder in der gewillkürten Prozessstandschaft (also die nach Wahl der Prozessparteien eingetretene Prozesstandschaft) im Gegensatz zur notwendigen Prozessstandschaft (also die rechtliche vorgeschriebene Prozesstandschaft).

      Bezogen auf den Staat besteht allerdings aufgrund der Bindung auf das Gemeinwohl auch dann keine eigentliche Entscheidungsfreiheit, wie sie Privaten zusteht. Auch die Ausübung von Staatsgewalt innerhalb eines Ermessensrahmens oder Beurteilungsspielraums ist nicht frei. Der Staat (im Gegensatz zu Privaten) darf mithin nicht willkürlich entscheiden, sondern nur aus sachlichem Grund, bezogen auf das öffentliche Wohl (salus rei publicae).

      Bezogen auf staatliche Entscheidungen – der Legislative, Exekutive oder Judikative – bedeutet Willkür das Fehlen eines sachlichen Grundes und damit jedenfalls einen Verstoß gegen Verfassungsprinzipien.

      Willkür liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, wenn eine Rechtsanwendung, insbesondere eine gerichtliche Entscheidung, nicht nur fehlerhaft, sondern "[...] unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht." Willkür ist bei einer Maßnahme gegeben, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist. Dabei ist Willkür im objektiven Sinn zu verstehen und enthält keinen subjektiven Schuldvorwurf.

      Sofern Grundrechtsträger betroffen sind, stellt eine willkürliche Entscheidung zugleich einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Willkürverbot) gemäß Art. 3 Abs. 1 GG dar und kann auf die Verfassungsbeschwerde hin aufgehoben werden, wenn kein anderer Rechtsbehelf gegen die Entscheidung gegeben ist. ..." http://de.wikipedia.org/wiki/Willk%C3%BCr_%28Recht%29

      Interessant. Ich denke, dass es gute und schlechte Willkür gibt und selbstverständlich ist schlechte/illegale Willkür zu verhindern. Jeder Mensch handelt irgendwie auch ein bisschen willkürlich, denn er ist ja (wenigstens dem Anschein nach) kein streng formaler/deterministischer Automat aber wichtig ist, dass insbesondere Menschen in Machtpositionen insgesamt hinreichend gut sein müssen, also auch überwiegend gute Entscheidungen zum Guten, zum Wohle des Volkes und zugunsten eines guten Staates treffen müssen. Wer da (relevant) versagt, muss (legal) entmachtet (abgewählt, abgesetzt, entlassen, ...) werden.

      Deutsche Abgeordnete (von Bund und Land) sollen den deutschen Amtseid leisten müssen. Bei Minstern kann man das wie gehabt machen und bei Abgeordneten nach einer Wahl bei der ersten Parlamentssitzung: alles sprechen laut den Amtseid und dabei fehlende Abgeordnete müssen das nachholen. Der Amtseid gilt dann von allen Abgeordneten als geleistet - wer den Amtseid nicht leisten will, darf kein deutscher Abgeordneter sein.

      Der Amtseid soll allgemein zum Guten verpflichten. Der aktuelle Amtseid ("Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe." http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_56.html) sollte daher noch um eine Verpflichtung zum Allgemeinwohl und den Erhalt einer guten Welt und Menschheit ergänzt werden. Indirekt ist das bereits durch "seinen Nutzen mehren" enhalten aber es sollte ruhig noch mal stärker herausgestellt werden. Des Weiteren ist klarzustellen, dass der Erhalt des Guten (z.B. eines guten Deutschlands) über dem Gerechtigkeitsanspruch des Einzelnen steht.

      Der Staat sollte sich um soziale Gerechtigkeit bemühen. Ich verstehe den Begriff soziale Gerechtigkeit so, dass das absolute Prinzip der Gerechtigkeit (Lohn für gute Taten und Strafe für schlechte Taten und zwar jeweils möglichst proportional) sich dem absolut Guten und guten Zielen, also auch dem Wohl der Allgemeinheit unterordnen muss. Das bedeutet, dass es für alle nach Möglichkeit ein menschenwürdiges Leben geben sollte und zwar auch für jene, die das unter dem Aspekt absoluter Gerechtigkeit vielleicht gar nicht verdient haben, denn eine soziale Gesellschaft ist nun mal gut (d.h. besser, als eine zu strenge, wo man bei Schwäche und Krankheit um sein Leben fürchten muss). Das heißt aber nicht, dass Gerechtigkeit mißachtet und Gleichmacherei angestrebt werden darf. Wer mehr für die Gemeinschaft leistet, muss auch mehr Lohn erhalten und es ist nur natürlich und eigentlich selbstverständlich, dass die besten Menschen zum Wohl aller herrschen. Das "soziale" bei "soziale Gerechtigkeit" mildert also das Prinzip der Gerechtigkeit zugunsten von z.B. Schwachen und Kranken ein wenig ab, d.h. jeder bekommt nach Möglichkeit ein menschenwürdiges Leben finanziert, auch wenn er gar nichts für die Gemeinschaft tut (wobei die Gesetze zu befolgen ja schon mal eine ganze Menge ist). Siehe auch http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1144490-3711-3720… und Thread: Schönes neues Deutschland.

      "So wahr mir Gott helfe" ist problematisch, denn es kann als Ausrede (für eigene Schwächen, Fehler) interpretiert werden. Auch wenn Allah die Geschicke der Menschen lenkt (göttliche Vorherbestimmung), so ist der Mensch dennoch für seine Taten verantwortlich. Ein besserer Gottesbezug ist "gottgefällig" oder "zu Diensten Allahs". "So wahr mir Gott helfe" darf optional verwendet werden, denn es ist ja nicht falsch.

      § 38 Richtereid
      (1) Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:
      "Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe."
      ... http://www.gesetze-im-internet.de/drig/__38.html

      Über das "ohne Ansehen der Person" muss man noch mal nachdenken, um nicht gleich zu sagen: das soll gestrichen werden. Ein Richter muss die Geschichte des Angeklagten und auch Reue (in Zukunft gutees Verhalten wahrscheinlich) oder Bosheit (in Zukunft weitere Straftaten wahrscheinlich) berücksichtigen.

      Des Weiteren ist klarzustellen, dass das Gute und das Allgemeinwohl über der gesetzlichen Vorgabe zur Bestrafung steht, d.h. z.B. ein guter Bundespräsident darf nicht wegen verzeihlichen Vergehen und gegen den Willen des Volkes und zum Schaden des Allgemeinwohls bestraft/abgesetzt werden, bloß weil er dummerweise wegen irgendwas bestraft werden könnte.

      Nun sind Richter ja an das Gesetz gebunden, können nicht einfach so einen Schuldigen freisprechen, auch wenn eine formal korrekte Strafe im Einzelfall nicht wünschenswert ist. Die Lösung ist ein höchstinstanzlicher Begnadigungsausschuß, der Strafen (ohne Einschränkung) abmildern kann. Auslöser für ein Verfahren können Politiker, Blogger/Kommentatoren, Petitionen, Gnadengesuche Verurteilter oder die allgemeine Volksmeinung sein.

      Die Idee ist, dass der Begnadigungsausschuß übergesetzliche Strafminderung legalisieren kann aber sich dabei insbesondere an dem Allgemeinwohl und an der Volksmeinung orientieren soll - prima Sache und voll korrekt, denn alle Staatsgewalt geht vom Volk aus (siehe http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html).

      Alle Entscheidungen des Begnadigungsausschusses sollen (z.B. gesammelt monatlich) vom Bundespräsidenten (ohne Pflicht zur Prüfung von Einzelfällen) genehmigt werden müssen, der somit in jedem Einzelfall ein Veto- und Mitspracherecht hat - das paßt auch sehr schön, weil der Bundespräsident gewählt ist.

      Sehr wichtig ist Transparenz, d.h. der Begnadigungsausschuss muss alle Fälle detailiert veröffentlichen, Diese Aufdeckung der (nach bestem Wissen und Gewissen als solche angenommenen) Wahrheit dient auch der Abschreckung böser Verbrecher (zur Vermeidung/Minderung einer Antragsflut) und zur Verhinderung ungerechtfertigter Strafminderungen.

      Selbstverfreilich sollen die Begnadigungen/Strafminderungen weitestgehend gerechtfertigt, also zum Guten, zum Wohl der Allgemeinheit sein - wenn es da Probleme geben sollte, muss man sich Gegenmaßnahmen überlegen aber ich denke, dass das in Deutschland sehr gut funktionieren wird.

      Natürlich sollen meine Verbesserungsvorschläge (ggf. noch verbessert) legal und parlamentarisch-demokratisch realisiert werden aber ich denke schon, dass ich ziemlich (um nicht zu sagen: herausragend, sehr) richtig liege. Ich bin für das Gute, für das Allgemeinwohl und für soziale Gerechtigkeit - es dürfte schwer werden (um nicht zu sagen: vergeblich und erfolglos sein), dagegen zu argumentieren.

      Ich denke, dass meine Verbesserungsvorschläge (wenigstens) dem Grundgedanken, dem Geiste des Grundgesetzes entsprechen, wenn sie nicht sogar (indirekt, de facto) vom Grundgesetz gefordert sind (man unterscheide zwischen dem Grundgesetz und willkürlichen Fehlurteilen, z.B. zur Begünstigung des organisierten Verbrechens und zum Schaden von Volk und Staat). (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 29.06.14 09:19:29
      Beitrag Nr. 29 ()
      > Frage

      A habe gegen die Bundestagswahl 2013 Einspruch eingelegt, weil die Grünen und die Linken ihre Kandidaten nach einem Männer-diskriminierenden Verfahren gekürt haben. Dadurch weisen die beiden Fraktionen einen merklichen Frauenüberhang auf, der nicht mehr als zufällig bezeichnet werden kann. Da die Zusammensetzung der beiden Bundestagsfraktionen faktisch den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes missachtet, ist die personelle Zusammensetzung des Bundestages verfassungswidrig. Nach meiner Ansicht lässt sich diese Verfassungswidrigkeit nur durch Neuwahlen auflösen.
      (http://www.juraforum.de/forum/t/verfassungsbeschwerde-gegen-…)


      Wo steht, dass das Grundgesetz angeblich "nur zwischen staat und bürger/in wirkt" (http://www.juraforum.de/forum/t/verfassungsbeschwerde-gegen-…)?

      Es gibt nämlich einige Formulierungen, die ziemlich absolut sind, wie z.B. "(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt." (Artikel 1 GG).

      "(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht." (Artikel 1 GG) kann so interpretiert werden, dass der Staat aktiv an der Durchsetzung des Grundgesetzes arbeiten muss und irgendwie sind die Parteien im Bundesrat/Bundestag an der Gesetzgebung nicht gänzlich unbeteiligt.

      Des Weiteren wird im Grundgesetz durchaus zwischen Menschen, Deutschen, dem Staat und einzelnen Staatsorganen unterschieden, so dass es für "dass das grundgesetz nur zwischen staat und bürger/in wirkt" (http://www.juraforum.de/forum/t/verfassungsbeschwerde-gegen-…) eine deutliche Aussage an prominenter Stelle (und somit im Grundgesetz) bräuchte.

      Nun gibt es zwar das Bestreben einiger, die Gesetze in ihrem Sinne zu interpretieren aber ich denke doch, dass die gültigen Gesetze maßgeblich sind und nicht irgendwelche Fehlurteile.

      Ansonsten bin ich durchaus für vernüftige Minderheitenquoten, die dann aber unter dem Bevölkerungsanteil zu liegen haben, also z.B. eine Quote von 30% für das benachtieligte Geschlecht (These: in Zukunft übrigens die Männer, weil Frauen lerneifriger und sozialer sind). Minderheitenquoten müssen dann aber per Grundgesetz explizit erlaubt und auf sinnvolle (d.h. dem Allgemeinwohl dienliche) Bereiche beschränkt werden.

      Ach, und um den Artikel 1 GG hier komplett zitiert zu haben: "(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." (Artikel 1 GG) ist nicht auf deutsche Staatsbürger eingeschränkt und kann somit gegen die Terroristenunterstützung verwendet und als direkte Aufforderung an den Staat verstanden werden, alles gegen Mißstände zu unternehmen, welche die Menschenwürde antasten, als da insbesondere das organisierte Verrbechen zu nennen wäre.

      Das Grundgesetz ist erstaunlich gut - man muss es nur richtig interpretieren und es sollte allen zur Warnung dienen, wenn das Grundgesetz wie in diesen Zeiten teilweise grob mißachtet wird ... und zwar auch von vielen Juristen.


      Artikel 21 GG ist für den Fall übrigens nicht so geeignet, weil die "innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen" nicht maßgeblich durch eine Frauenbevorzugung verletzt wird, solange die Frauenquote nicht über 50% ist. (alles imho)

      PS: http://www.juraforum.de/forum/t/verfassungsbeschwerde-gegen-…

      PPS: Vorratsdatenspeicherung und Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention
      http://www.juraforum.de/forum/t/vorratsdatenspeicherung-und-…
      http://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Oesterreich-V…
      Avatar
      schrieb am 03.01.15 08:24:15
      Beitrag Nr. 30 ()
      Bayern: Schwierigkeiten beim Kampf gegen Internetkriminalität
      http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bayern-Schwierigkeite…

      Verfassungsbeschwerde gegen Kfz-Kennzeichen-Scanning
      http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verfassungsbeschwerde…

      Ich vermute, dass diese Verfassungsbeschwerde erfolglos sein wird und darüber hinaus die Wende zu grundgesetzkonformeren Urteilen zugunsten einer wirksamen Verbrechensbekämpfung einleiten wird. (imho)

      imho: "informationelle Selbstbestimmung" steht nicht im Grundgesetz
      http://www.heise.de/newsticker/foren/S-informationelle-Selbs…

      imho: zuerst gilt das Grundgesetz ... http://www.heise.de/newsticker/foren/S-zuerst-gilt-das-Grund…

      imho: Das Grundgesetz darf verbessert werden http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Das-Grundgesetz-darf-…

      imho: Die Vorratsdatenspeicherung ist (potentiell) grundgesetzkonform
      http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Die-Vorratsdatenspeic…

      imho: null problemo http://www.heise.de/newsticker/foren/S-null-problemo/forum-2…

      imho: Deutschland braucht eine wirksamere Verbrechensbekämpfung
      http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Deutschland-braucht-e…
      Avatar
      schrieb am 05.01.15 11:26:23
      Beitrag Nr. 31 ()
      Der Mensch ist ein soziales Wesen und kann anderen im öffentlichen Raum nicht verbieten, ihn anzugucken. In Grenzen und unter Umständen können sogar Fotos auch gegen den Willen des Fotografierten gemacht werden, jedenfalls kann der Fotografierte kaum was dagegen tun, sofern die Bilder nicht veröffentlicht werden oder es nicht in Stalking ausartet.

      Nicht zu vergessen, dass Überwachungskameras z.B. in Bus, Bahn, Banhof, Flughafen, für öffentliche Plätze und in zahlreichen Geschäften (mehr oder weniger) erlaubt sind. Dann gibt es zunehmend auch Bodycams für Polizisten, Dashcams, Action/Lifelogging-Kameras für Freaks und die meisten haben hierzulande ein Smartphone oder eine Digi-Cam. Ja klar hat's da auch irgendwelche Einschränkungen aber unter Strich ist das eine erhebliche Datenerfassung, die mittlerweile zum Leben einfach dazu gehört und nicht komplett verboten werden kann. Nicht zu vergessen Daten, die beim Internetshoppen und bei Kredit- oder Rabattkartennutzung erhoben werden. Man denke an die Steuerdatenerfassung, Einkommensmeldeämter, Bankkonten, usw.

      In diesem Zusammenhang ist es einfach nur absurd, mit der herbeifantasierten und im Grundgesetz nicht genannten "informationelle Selbstbestimmung" eine gute Vorratsdatenspeicherung zu verbieten, welche ja sehr sicher gestaltet sein kann, nämlich mit staatseigenen Servern (extra gesicherter Raum beim Provider), Prüfsummensicherung, systemimmanenten write-once-read-only-Schema und vor allem einer automatischen Zugriffsprotokollierung zur nachträglichen Prüfung und mit automatischen Scans nach Verdachtsmomenten. Natürlich müssen alle erfassst werden, auch der Bundespräsident aber ebenso selbstverständlich darf nicht jeder Dorfbulle Zugriff auch auf die Abgeordnetendaten haben - da läßt sich schon was machen.

      Die bereits existierende und unvermeidliche Datenerfassung zeigt, dass der im Grundgesetz prominent genannte und für den Staat verpflichtende Schutz der Menschenwürde (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html) zuerst zugunsten einer wirksameren Verrbechensbekämpfung und zr Gewährleistung und zum Schutz eines guten Staates zu interpretieren ist, denn nur ein starker guter Staat kann auch die Menschenwürde aller schützen.

      Kurz gesagt: das mit der die Vorratsdatenspeicherung verhindernde "informationelle Selbstbestimmung" war ein dummer Fehler, der umgehend zu korrigieren ist. Nix gegen einen angemessenen Schutz der Privatspähre aber der darf nicht einen guten Staat und eine wirksame Verbrechensbekämpfung verhindern. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 19.04.15 11:05:33
      Beitrag Nr. 32 ()
      Zehn Wochen Speicherfrist: Neue Vorratsdatenspeicherung vereinbart
      http://www.heise.de/newsticker/meldung/Zehn-Wochen-Speicherf…

      Vorratsdatenspeicherung: Minister wollen Daten bis zu zehn Wochen speichern
      http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/vorratsdatenspeic…

      Nachfolgend noch mal ein paar Argumente zur Vorratsdatenspeicherung:

      Eine gute (legale) Verbrechensbekämpfung schützt die Bürgerrechte. Des Weiteren verletzt eine gute Vorratsdatenspeicherung nicht die Bürgerrechte. Eine gute Vorratsdatenspeicherung verletzt nicht die Bürgerrechte, eine hinreichend gute Vorratsdatenspeicherung ist machbar. Der Bürger hat ein grundgesetzliches Recht auf eine wirksame Verbrechensbekämpfung zum Schutz seiner Bürgerrechte. Das Grundgesetz fordert de facto eine wirksame Verbrechensbekämpfung und verbietet keine legale Vorratsdatenspeicherung. Das Grundgesetz fordert de facto eine wirksame Verbrechensbekämpfung zum Schutz des sozialen demokratischen Rechtsstaates und der Bürger vor Verbrechern, welche nicht selten Menschenwürde und Menschenrechte verletzen. So einfach ist das.

      Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
      Art 1
      (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
      (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
      (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html

      Der Staat wird also direkt und unmißverständlich aufgefordert, die Menschwürde zu schützen - die Menschenwürde wird von Verbrechern verletzt, also ist der Staat aufgefordert, für eine wirksame Verbrechensbekämpfung zu sorgen. Die Bürgerrechte fordern direkt eine wirksame Verbrechensbekämpfung, weil die Verbrecher die Bürgerrechte gefährden und Menschwürde/Menschenrechte verletzen.

      Des Weiteren gefährden schlechte Menschen in Machtpositionen die Menschenrechte, Frieden und Gerechtigkeit in der Welt - da muss man sich doch bloß mal den völkerrechtswidrigen Irakkrieg, die ungerechte Zerbombung Libyens und die infame Terroristenunterstützung in Syrien angucken, wo es beinahe einen völkerrechtswidrigen US-Militärschlag auf Seiten Chemiewaffen eingesetzt habender Terroristen gegen eine legitime und vom Volk unterstützte Regierung gegeben hätte. Deutschland tut viel zu wenig gegen den US-Imperialismus/Kapitalismus, welche den Weltfrieden und die Menschenrechte/Menschenwürde verletzenden, Millionen Tote - der Grund dafür sind zu viele schlechte Menschen in Machtpositionen, Diener des Bösen, welche Grundgesetz, Amtseid, Diensteid, Dienstvorschriften und Gesetze mißachten. Jeder schlechte Mensch in Machtpositionen ist ein Grund dafür, dass Deutschland eine wirksamere Verbrechensbekämpfung braucht. Natürlich sind nicht alle schlecht, z.B. Angela Merkel und Frank-Walter Steinmeier sind schon eher gut, es gibt halt zu viel schlechten Einfluß.

      Man kann übrigens argumentieren, dass eher jene, welche angesichts dieser Mißstände gegen eine wirksame Verbrechensbekämpfung (zum Schutz der Menschwürde, Menschenrechte und Bürger vor Verbrechern), Staats-, Volks- und Verfassungsfeinde sind als Bürger, welche ein (echt, objektiv) besseres Deutschland und die legale Entmachtung (objektiv, real zu) schlechter Menschen in Machtpositionen wollen.

      Des Weiteren verbietet das Grundgesetz nicht die Vorratsdatenspeicherung. Dass die Vorratsdatenspeicherung angeblich die Menschwürde verletzt, ist nichts als eine unbewiesene Behauptung. "inforamtionelle Selbstbestimmung" steht nicht im Grundgesetz, es kann keine allumfassende informationelle Selbstbestimmung geben, weil Datenerfassung in einem modernen Staat unverzichtbar ist, weil man den Menschen das Hören und Sehen nicht verbieten kann. Meine Interpretation hat Vorrang. So einfach ist das.

      Durch die Datenerfassung wird noch kein Verdacht erhoben. Schwerwiegender Hinweis: die Daten werden nur im Verdachtsfall näher untersucht. Siehe auch http://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Zehn-…. Automatische Scans nach Verdachtsmomenten sind auch nicht grundgesetzwidrig, sondern problemlos legalisierbar (Stichwort Rasterfahndung). Es werden nicht alle Bürger verdächtigt, sondern nur die Verdächtigsten werden ggf. näher untersucht.

      Solange es schlechte Menschen in Machtpositionen, Millionen Schußwaffen in falschen Händen, jährlich Millionen Straftaten, tonnenweise illegale Drogen, Hunderte Milliarden Schwarzgeld, Korruption, organisierte Kriminalität, die Finanzmafia, Terroristenunterstützung, Kinderpornos, Sextourismus, Zwangsprostitution, usw. gibt, solange fordert das Grundgesetz als erstes eine wirksame Verbrechensbekämpfung. Eigentlich ganz einfach aber vermutlich wird es immer Ungläubige und Verbrecher geben, die das nicht einsehen wollen. Was hat man wohl von Juristen zu halten, welche das nicht kapieren, sondern eine wirksame Verbrechensbekämpfung verhindern wollen?

      Eine gute Vorratsdatenspeicherung ist (damit sie hinreichend gut ist) hinreichend vor Mißbrauch geschützt und solange es nicht nachhaltigen massiven Mißbrauch gibt (einzelne Vorfälle sind im Vergleich zu den Millionen Verbrechensopfern zu sehen), ist die legale Vorratsdatenspeicherung hinreichend gut. So einfach ist das. Die Forderungen in http://www.heise.de/newsticker/foren/S-ausreichend-sichere-D… sollen nach Möglichkeit realisiert werden, auch wenn sie nicht direkt vom Grundgesetz gefordert sind.

      Last but not least scheint es in Deutschland bald eine Vorratsdatenspeicherung zu geben und ich halte es für extrem unwahrscheinlich, dass das BVerfG die Vorratsdatenspeicherung verbieten wird - allenfalls sind ein paar Verbesserungsforderungen denkbar, welche aber diese bereits sehr schwach ausgelegte Vorratsdatenspeicherung nicht weiter schwächen dürfen. Das Elend hat lange genug gedauert - hoffentlich werden Verbrecher und schlechte Menschen in Machtpositionen rechtzeitig verhaftet (legal und zu Recht), bevor sie Deutschland noch mehr schaden können. Möge Deutschland besser werden.

      Die gute Vorratsdatenspeicherung ist keine Verletzung der Menschenwürde.
      Verbrecher verletzen nicht selten auch Menschenwürde und Menschenrechte.

      Wenn die Vorratsdatenspeicherung eine Verletzung der Menschenwürde wäre, dann wäre auch jede andere Datenerfassung (inklusive menschliches Hören und Sehen) eine Verletzung der Menschenwürde aber dem ist nicht so. Es gibt insgesamt eine massive Datenerfassung, durch Staat, Kommunen, Versorger, Finanzamt, Banken, Kreditkarten, Gesundheitsdaten, Ärzte, soziale Netzwerke, Provider, Arbeitgeber, Onlineversand, usw. und all das ist in einem modernen Staat mehr oder weniger unverzichtbar.

      Des Weiteren und insbesondere werden die Vorratsdaten nur im Verdachtsfall näher begutachtet und deswegen ist ein Vergleich der Vorratsdatenspeicherung mit einem Polizisten, der immer hinter einem steht auch unzutreffend. Ein hinter einem stehender Polizist kriegt viel mehr mit, als das, was mit der Vorratsdatenspeicherung gespeichert wird und was sich bei den meisten Bürgern kein Mensch näher anguckt.

      Übrigens, Allah (der allmächtige Gott) weiß alles über uns und zwar wirklich alles - im Vergleich dazu ist die Vorratsdatenspeicherung eine Kleinigkeit. Das ist keineswegs ein irrelevates Argument, denn es gibt Milliarden Gläubige und das Gesetz nimmt Bezug auf Gott und Religion, siehe u.a.
      http://www.gesetze-im-internet.de/gg/pr_ambel.html
      http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html
      http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_4.html
      http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_7.html
      http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_56.html
      http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html
      http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html
      http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__166.html
      http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__167.html

      und es erscheint wenigstens wahrscheinlich, dass Allah existiert, siehe
      http://www.heise.de/tp/foren/S-Halleluja/forum-294415/msg-26…
      http://www.heise.de/tp/foren/S-Jo-gerne-mehr-Bildung/forum-2…
      http://www.heise.de/tp/foren/S-es-ist-offensichtlich-wenigst…

      Dieses göttliche Argument mag Ungläubige und Juristen verwundern aber es ist gar nicht so blöd, besser als die irrwitzige Argumentation mit der informationelle Selbstbestimmung, denn auch wenn eine gewisse informationelle Selbstbestimmung wünschenswert sein mag, so ist sie weder im Grundgesetz gefordert noch allumfassend möglich. Kirche, Glauben und Religion haben auch in Deutschland einen hohen Stellenwert, es gibt viele Gläubige:

      "... Der Gesamtanteil der Christen in Deutschland beträgt ca. 62 %, davon in den beiden großen Kirchen 58,8 % (Stand: 31. Dezember 2011). ... Die Zahl der Muslime wird je nach Quelle auf knapp 2 bis 4,5 Mio. geschätzt, was 2,4 bis 5,5 % der Gesamtbevölkerung entspricht (s. u.). Alle anderen Religionsgemeinschaften zusammen stellen knapp 1 % der Bevölkerung in Deutschland, davon 270.000 Buddhisten, 200.000 Juden, 120.000 Hindus, 60.000 Jesiden, 5.000 bis 10.000 Sikhs und 6.000 Bahai. ..." (http://de.wikipedia.org/wiki/Religionen_in_Deutschland)

      und man bedenke, dass auch viele Menschen, die nicht offiziell einer Religion angehören, an den allmächtigen Gott glauben oder ihn wenigstens positiv sehen (passiver, abwartender Atheismus: abwartende Skepsis aber potentielle Glaubensbereitschaft bei stärkeren Hinweisen auf die Existenz Gottes). Fanatische Ungläubige sind in der Minderheit.

      Sind wir doch mal ehrlich: einem vorbildlichen gesetzestreuen Bürger kann die Vorratsdatenspeicherung seiner Daten scheißegal sein. Wer ein Problem mit der Vorratsdatenspeicherung hat, das sind jene, die eben keine vorbildlichen gesetzestreuen Bürger sind: sie haben entweder eine Scheißangst vor Strafverfolgung oder ihnen bereitet der Gedanke, dass ihre Sünden dokumentiert werden, Sorgen.

      Nun gibt es vielleicht auch ein paar wenigstens durchschnittlich gute Bürger, welche die Vorratsdatenspeicherung ablehnen, weil sie im ersten Gedanken eine mögliche Machtausübung auf sich damit verbinden und dies prinzipiell ablehnen aber wenn die wüßten, wie schlimm die Lage in Deutschland ist, was alles für Verbrechen geschehen, dann wären sie für die Vorratsdatenspeicherung (oder sie sind keine guten Bürger). Ist es denn zu viel verlangt, in einem Sozialstaat hinreichend legal zu sein? Nein.

      Zum modernen guten Rechtsstaat gibt es keine gute Alternative, ohne den wäre alles noch sehr viel schlimmer und in diesem Zusammenhang sind auch staatliche Fehler/Schwächen zu sehen: Fehler und Mißstände sind nach Möglichkeit zu vermeiden und zu beheben aber es wäre Schwachsinn und darf nicht sein, dass der Staat abgeschafft wird, bloß weil mal was schief gelaufen ist. Falls es bei der Vorratsdatenspeicherung anfangs einen mangel geben sollte, dann muss der halt behoben werden aber solange es so viele Verbrechen gibt, braucht es eine wirksame Verbrechensbekämpfung (und wenn es keine Verbrechen mehr gibt, gibt es nur noch gute Menschen in Machtpositionen, welche nicht zurück zu den alten Mißständen wollen).

      Ansonsten sollte ja wohl klar sein, dass CDU und SPD diesen Vorstoß auch ein wenig mit Juristen abgekaspert haben (Indiz: weil auch die SPD mitmacht). Ich glaube nicht, dass das BVerfG sich trauen wird, nennenswert gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung zu sein. Zwar müssen die Gangster fürchten, dass dann ihre bisherigen Bullshitargumente und falschen Gesetzesinterpretationen als genau das angesehen werden aber sie werden es nicht wagen, das offensichtlich Falsche noch weiter zu verteidigen, um dann letztendlich voll krass enddoof dazustehen. Eher dürfte es stillschweigende Zustimmung geben und die neue Verteidigungslinie ist, dass Geheimnisträger und eMail ausgenommen sind ... aber die wird fallen, wenn erst genug Geheimnisträger als Verbrecher entlarvt sind.

      So ungefähr jedenfalls - wünschen wir uns doch einfach, dass Deutschland (echt, objektiv) besser werden möge und auch die Aufdeckung der Wahrheit (auch darüber, was gut und richtig ist). (alles imho)

      PS: Wer überwacht die Überwacher? http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Wer-ueberwacht-die-Ue…

      PPS: Hochverrat http://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Justi…
      Avatar
      schrieb am 18.05.15 18:02:55
      Beitrag Nr. 33 ()
      Kaum betroffen http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/gastbeitr…

      imho: Rettet Deutschland! Rettet die Welt! http://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Vorra…

      imho: Eine gute Verbrechensbekämpfung sorgt für mehr Freiheit
      http://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Vorra…
      Avatar
      schrieb am 21.05.15 12:56:37
      Beitrag Nr. 34 ()
      imho: Wieder einmal eine recht bemerkenswerte Diskussion, mit wie ich finde teilweise interessanten Argumenten:

      imho: Welcher Eingriff in die Grundrechte?
      http://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Vorra…
      http://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Vorra…
      http://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Vorra…

      imho: das ist Kult, das wird in die Geschichte eingehen
      http://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Vorra…

      imho: Es soll ermittelt werden! http://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Vorra…

      imho: Wer bin ich eigentlich? http://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Vorra…

      imho: Den Gangstern geht der Arsch auf Grundeis http://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Anwae…

      imho: Eine wirksame Verbrechensbekämpfung ist notwendig, ...
      http://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Anwae…
      Avatar
      schrieb am 29.05.15 17:22:26
      Beitrag Nr. 35 ()
      imho: Noch eine Erklärung http://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Anwae…

      imho: Ein Justizskandal, der in die Geschichte eingehen wird?
      http://www.heise.de/tp/foren/S-Ein-Justizskandal-der-in-die-…

      imho: Es soll ermittelt werden! http://www.heise.de/tp/foren/S-Es-soll-ermittelt-werden/foru…

      imho: besser ist das http://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Daten…

      imho: Ich habe Recht http://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Daten…

      imho: Die Grundgesetze sind zum Guten (zum Allgemeinwohl) zu interpretieren
      http://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Daten…

      imho: Grundrechte, welche die Gesetzgebung binden, ... http://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Daten…

      imho: Gretchenfrage Vorratsdatenspeicherung http://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Vorra…
      Avatar
      schrieb am 09.04.16 09:18:19
      Beitrag Nr. 36 ()
      "... Ferner müsse ein solcher Ausweis auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorgelegt werden. Das BVerfG hat noch einmal klargestellt, dass dies jedoch nicht bedeutet, dass berechtigte Behörden jederzeit, ohne Angabe von Gründen eine solche Identitätsfeststellung durchführen dürfen. Eine solche Maßnahme, so das Gericht, greife in das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verbürgte Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Dieses Recht gewähre dem Einzelnen die Möglichkeit, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden. ..." http://www.heise.de/tp/artikel/47/47895/1.html

      1. "informationelle Selbstbestimmung" steht nicht im Grundgesetz.

      2. Man kann die "informationelle Selbstbestimmung" nicht mit Art. 2 Abs. 1 GG (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html) herbeilügen, weil eine allgemeine Datenerfassung für den modernen Rechtsstaat notwendig ist und der Staat zum Allgemeinwohl sehr weitgehend Gesetze gegen individuelle Selbstsucht erlassen kann.

      Die Rechte anderer (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html) werden verletzt, wenn eine Handlung gegen das Allgemeinwohl und gegen den sozialen demokratischen Rechtsstaat (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html) und somit de facto auch gegen die verfassungsmäßige Ordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html) gerichtet ist, denn in Art. 2 Abs. 1 GG steht ja nicht "maßgeblich". Art. 2 Abs. 1 GG (und somit auch die "informationelle Selbstbestimmung") darf also nicht gegen einen (hinreichend guten) Rechtsstaat oder das Allgemeinwohl verwendet werden.

      Ein weiteres Argument ist, dass der Staat im Verdachtsfall ermitteln darf und zwar logischerweise vor einer gerichtlichen Feststellung der Schuld, dass die Rechte anderer (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html) verletzt wurden (denn es müssen erstmal Informationen für ein Gerichtsurteil zusammengetragen werden) und somit kann es keine "informationelle Selbstbestimmung" wider rechtsgültige Gesetze geben und eine gesetzlich nicht festgeschriebene "informationelle Selbstbestimmung" darf auch nicht die legale und demokratische Gesetzgebung behindern. Ein explizites Gesetz wie z.B. "Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG) § 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht" (http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__1.html) darf nicht durch eine herbeifantasierte "informationelle Selbstbestimmung" aufgehebelt werden, denn wo ist die Grenze? Sollte man vielleicht in jedes Gesetz reinschreiben, wann es die "informationelle Selbstbestimmung" verletzen darf?

      3. Call me stupid aber ich vermute, dass die infame Lüge und der eklatante Rechtsbruch, demnach "informationelle Selbstbestimmung" angeblich im Grundgesetz steht, vor allem das Ziel hat, eine wirksame Verbrechensbekämpfung zu verhindern und somit besteht erheblicher Ermittlungsbedarf!

      Man kann geradezu eine illegale Machtergreifung und Putsch wider den Rechtsstaat (Verhinderung einer wirksamen Verbrechensbekämpfung), wider die Gewaltenteilung (de facto Grundgesetzänderung an dem Bundestag und Bundesrat vorbei, die etwas so weitreichendes/schwerwiegendes wie die "informationelle Selbstbestimmung" wenn überhaupt ordentlich und legal in das Grundgesetz hätten einfügen müssen) und wider das demokratisch gewähle Parlament (das durch die illegale Einfügung der "informationelle Selbstbestimmung" in das Grundgesetz undemokratisch bestimmt wird) vermuten. Es soll ermittelt werden!

      Noch ein interessanter Hinweis ist, dass die Bagage die "informationelle Selbstbestimmung" anscheinend eher gegen eine wirksame Verbrechensbekämpfung und Beschränkung des Rechtsstaates verwendet und nicht etwa z.B. gegen den US-Kapitalismus, Zwangswerbung, Tracking, (offizielle und anzunehmende heimliche) NSA-Datenerfasssung, usw. Da könnte man auch sehr wohl argumentieren, dass der Bürger ein Recht auf eine gute deutsche/europäische Alternativen bei Suchmaschine, sozialen Netzwerken, Nachrichtendiensten, Smartphones, Computer und Betriebssystemen hat (inklusive sichere staatliche Server in Deutschland für Software und Updates). Wenn man infamerweise eine wirksame Verbrechensbekämpfung wider Grundgesetz, Allgemeinwohl, Menschenwürde und Menschenrechten (welche von Verbrechern i.a. verletzt werden) mit "informationelle Selbstbestimmung" verhidnern kann, dann sollte damit quasi alles positive gefordert werden können ... aber was ist? Nix is.

      Wie konnte es überhaupt dazu kommen, dass die "informationelle Selbstbestimmung" illegal, zu Unrecht, fälschlicherweise und vermutlich auch noch in böser Absicht in das Grundgesetz hineingelogen wurde? Warum gab es anscheinend keinen aufrechten Juristen vor Ort der das Unrecht zu verhindern suchte und (sofern dies nicht zu gelingen droht) Deutschland vor dem himmelschreienden Unrecht und der Gefahr gewarnt hat? Das ist doch unfassbar.

      Sorry, ich habe nur Beiträge im Internet geschrieben aber ich vermute, dass eine Einreichung dieser Beiträge bei BVerfG und GBA nichts gebracht hätte. Ich habe immerhin auch mal den Verfassungsschutz angeschrieben, siehe http://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Ein-rechtsext… und ich gehe davon aus, dass meine Beiträge auch von etlichen Juristen gelesen wurden und vielleicht wurde ich sogar vom Verfassungsschutz beobachtet. Ich habe als michibikimono auch was in http://www.juraforum.de/forum/ geschrieben, siehe auch http://www.juraforum.de/forum/search/578860/

      4. Sehr erschwerend kommt (allgemein) hinzu, dass es erhebliche Mißstände gibt, bis hin zu offener Unterstützung völkerrechtswidriger Kriege, der Zerstörung ganzer Staaten und Untertsützung von illegalen/gewalttätigen Terroristen/Putschisten, man denke an Jugoslawien, Irak, Afghanistan, Libyen, Syrien und die Ukraine (vermutlich ein CIA/NATO-Putsch, siehe auch http://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Merkel-Eine-a… ) mit Hunderttausenden Toten. So und jetzt haltet euch gut fest: die Juristen schweigen zu diesen eklatanten Völkerrechtsbrüche und Verletzung der Menschenrechte und Menschenwürde, die GBA ermittelt nicht, das BverfG schweigt, usw.

      Wie ist denn das zu erklären, wenn nicht mit einer massiven und den sozialen demokratischen Rechtsstaat und somit auch Menschenwürde, Menschenrechte und freie Entfaltung seiner Persönlichkeit schwer gefährdenden Unterwanderung Deutschlands durch das Böse, bzw. böse Mächte, bzw. die Diener des Bösen?

      Na ja, also ich habe nicht Jura studiert (wo man vermutlich geradezu indoktriniert wird und das wirft natürlich auch Fragen über die Professoren auf) und bin nur ein (seit 2009-01-01) arbeitsloser (studierter) Diplom-Informatiker aber ich denke doch, dass es ja wohl ausreichende Verdachtsmomente gibt, dass dieses Thema und meine Argumente dazu endlich mal höchstrichterlich erörtert werden und zwar rechtzeitig bevor Deutschland zum Unrechtsregime werden kann oder habt ihr schon das Nazi-Regime vergessen?

      Call me stupid aber ich glaube, dass ein weltweiter Putsch zur Errichtung eines NWO-Unrechtsregimes im Zuge des 3. Weltkrieges geplant war und dazu gab es auch umfassende Vorbereitungen in Deutschland, der EU und der NATO, d.h. eine massive Unterwanderung durch schelchte Menschen. Die meisten Diener des Bösen wissen natürlich nichts von dem großen Plan und einer bösen Weltverschwörung aber das ist auch gar nicht nötig, denn sie haben umfassend bewiesen, dass sie skrupellos, geld-/machtgierig, schlecht sind und aus Eigeninteresse gegen das Allgemeinwohl und den Rechtsstaat handeln können und vermutlich ist jeder der Diener des Bösen erpressbar (d.h. z.B. Straftäter) - es ist davon auszugehen, dass die Diener des Bösen mit Freuden ein NWO-Unrechtsregime unterstützt hätten, sofern sie davon nur profitiert hätten ... und da braucht man nur mal zu gucken, wie alle Diener des Bösen das himmelschreiende Unrecht (völkerrechtswidriger Kriege, Terroristenunterstützung, Zerstörung ganzer Staaten mit Hunderttausenden Toten) unterstützt hatten, anstatt gegen das Unrecht vorzugehen.

      Nun ist das mit der "informationelle Selbstbestimmung" nicht ganz so offensichtlich wie das mit den Kriegen, der Terroristenunterstützung und der großen Lüge (US-Imperialismus/Kapitalismus seien angeblich gut) aber es ist kaum durch Zufall oder ehrlich guten Willen erklärbar und somit ein äußerst bemerkenswerter Umstand. Insgesamt kann man wenigstens vermuten/befürchten, dass Deutschland und die EU in gefährlichen Umfang vom Bösen unterwandert sind und somit besteht gerade auch angesichts der deutschen Vergangenheit (schlimmes Nazi-Regime, Millionen Getötete) erheblicher Ermittlungsbedarf. Es soll ermittelt werden!

      Angesichts der Mißstände und der Gefahr für den Rechtsstaat muss dieser auch gezielt nach schlechten Menschen in Machtpositionen suchen dürfen. Es gibt ausreichende Verdachtsmomente für eine sehr gefährliche Unterwanderung des deutschen Staates und der EU durch das Böse, man muss eine maßgebliche Gefahr für den Rechtsstaat annehmen und somit darf der Staat auch massiv zur Gefahrenabwehr allgemein ermitteln und z.B. mit Rasterfahndung und automatischen Scans nach Verdachtsmomenten (der Computer meldet nur Verdachtsfälle, die erst dann näher untersucht werden) nach gefährlichen Verbrechern suchen. Wer dagegen ist, der macht sich (angesichts der offensichtlichen und eklatanten Bedrohung, angesichts der deutschen Vergangenheit) verdächtig! Siehe auch http://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Leben-im-Bela…

      So und wer nicht nur doof und völlig auf den Kopf gefallen ist, der darf meine Beiträge (und mich) ganz schön erstaunlich finden, siehe auch http://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Wie-beeinflus… (alles imho)

      PS: Siehe auch
      http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1163459-461-470/r…
      http://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Was-kommt-nac…
      http://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Bunde…

      PPS: Macht euch mal klar, wo ihr steht. Das hier ist auch ein Prüfstein, eine Gretchenfrage. Wenn ihr das anders als ich seht, dann prüft mal, wie gut ihr seid: Seid ihr wenigstens durchschnittlich gut? Gibt es auch nur einen meiner Gegner, der wenigstens durchschnittlich gut ist? Nun, möge die Wahrheit aufgedeckt werden! (imho)

      PPPS: http://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Auch-kleinere…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.04.16 11:28:34
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.152.991 von HeWhoEnjoysGravity am 09.04.16 09:18:19"Ein weiteres Argument ist, dass der Staat im Verdachtsfall ermitteln darf und zwar logischerweise vor einer gerichtlichen Feststellung der Schuld"

      Der Staat darf aber nicht ohne Vorliegen eines Verdachtsfalls (nach der Devise, irgendwas findet sich bei jedem) gegen unbescholtene Bürger ermitteln.
      Avatar
      schrieb am 09.04.16 12:25:29
      Beitrag Nr. 38 ()
      Eine systematische Suche nach Verdachtsmomenten ist aber glaube ich möglich, es braucht nur geeignete Gesetze. Man denke z.B. an automatische Scans nach verdächtigen Überweisungen oder Verdachtsmomenten bei der Steuererklärung oder Warenanbietern im Internet, usw. Dabei werden die Persönlichkeitsrechte nicht verletzt, weil nur ein Computer scannt und nur bei Verdachtsfällen näher ermittelt wird. Das kann ziemlich wirksam sein und deswegen wollen es auch einige verhindern. Es gibt erhebliche Mißstände und zu viele schlechte Menschen in Machtpositionen - dagegen muss endlich mal was (legal) getan werden, wie auch immer. Die Maßnahmen sind so lange zu evrschärfen, bis Deutschland hinreichend gut ist, bis es kein nennenswertes organisiertes Verbrechen mehr gibt. Es wäre höchst absurd, wenn ausgerechnet mit den von Verbrechern verletzten Menschenwürde und Menschenrechten gegen für unbescholdene Bürger völlig harmlose automatische Scans nach Verdachtsmomenten argumentiert werden würde, welche gerade auch für mehr Menschenwürde, Menschenrechte, Frieden und Gerechtigkeit in der Welt (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html) sorgen und ein böses Unrechtsregime verhindern sollen. Es muss endlich Schluß sein mit der infamen und falschen Auslegung des Grundgesetzes zugunsten von Verbrechern, wider den Rechtsstaat und wider das Allgemeinwohl! (imho)
      Avatar
      schrieb am 23.12.16 13:03:08
      Beitrag Nr. 39 ()
      http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-c-203-15-c-698-15…
      http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/eugh-vorratsdatenspeicher…
      http://blog.lehofer.at/2016/12/watson.html
      http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELE…
      http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX… (PDF)

      Also den Kram habe ich jetzt nicht studiert, ich argumentiere mal lieber ganz einfach so:
      http://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Karlsruhe-sol…
      http://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Digitale-Char…
      http://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Die-NSU-Unter…

      Es gibt massenweise Datenerfassung: man denke an massive Datenerfassung, durch Staat, Kommunen, Versorger, Finanzamt, BND, BfV, Banken, Kreditkarten, Gesundheitsdaten, Ärzte, soziale Netzwerke, Provider, Arbeitgeber, Onlineversand, usw. und all das ist in einem modernen Staat mehr oder weniger unverzichtbar. Dann gibt es noch die NSA, CIA, Google, Facebook, Amazon, eBay, Twitter, Android, Skype, Messenger und die Adressbücher & Metadaten auch von US-Internetdiensten, YouTube, YouPorn, Apple, Microsoft, Payback, Online-Navigationsgeräte und Smartphones mit Ortsdatenerfasssung, DNS, Online-Werbetracking, personalisierte Werbung, Big Data, usw.

      ... aber eine gute staatliche Vorratsdatenspeicherung für eine wirksamere Verbrechensbekämpfung für Schutz der Menschenwürde/Menschenrechte der Bürger vor Verbrechern und zum Schutz des sozialen demokratischen Rechtsstaates wird verboten? Das sollte einem zu denken geben. Ich sehe das auf einer Linie mit dem völkerrechtswidrigen Krieg für Öl gegen den Irak, der völkerrechtswidrigen Zerstörung von Jugoslawien, der gestiegenen Drogenproduktion unter NATO Besatzung in Afghanistan, der Zerbombung von Libyen durch die NATO auf Seiten von Terroristen, Terroristenunterstützung in Syrien und Sanktionen gegen die legitime und vom Volk unterstützte Assad-Regierung, dem mutmaßlichen CIA/NATO-Putsch in der Ukraine, der MH17-Vertuschung, Hunderttausende Tote, große Zerstörungen und sogar einen geplanten völkerrechtwidriger US-Militärschlag auf Seiten Chemiewaffen eingesetzt habender Terroristen (vermutlich geplant und mit voller Absicht, um eben den völkerrechtwidrigen US-Militärschlag zugunsten der Terroristen zu ermöglichen) hätte es beinahe gegeben aber die Lügenpresse gibt sich Mühe, das auf Seiten der Terroristenunterstützer zu vertuschen, anstatt Alarm zu schlagen, wie es die Aufgabe der Presse wäre.

      Nun ein solches Vorratsdatenspeicherungsverbot parallel zu einem schweren Terroranschlag (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/anschlag-in-berlin…), weltweit erheblichem Terrorismus, Geldwäsche, völkerrechtswidrige Kriege, Terroristenunterstützung, unsichere ITK, Gefahr von Cyberangriffen, hohe Kriminalitätsrate, organisiertes Verbrechen, illegale Drogen, Drogenhandel ("... ca. 500 Milliarden US-Dollar jährlich ..." http://de.wikipedia.org/wiki/Drogenhandel), Glücksspiel ("... Die organisierte Kriminalität wäscht im Jahr weltweit rund 140 Milliarden Dollar über Sportwetten. 80 Prozent aller Einsätze, die sich auf bis zu 700 Milliarden Dollar pro Jahr belaufen sollen, finden bei illegalen Buchmachern statt und sorgen damit zusätzlich für die steigende Gefahr von Spielmanipulationen. ..." http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/stu…), Abermillionen illegaler Waffen, Steuerbetrug, Geldwäsche, radikale Nazis/Autonome, Chaoten, Wutbürger, Hunderttausende Verbrecher, usw.

      All das, als ob es das Nazi-Regime nie gegeben hätte. Der Oberhammer ist, dass die Terroristenunterstützer nicht selten plakativ gegen die Rechten sind aber auf der anderen Seite wie unter Adolf Hitler völkerrechtswidrige Kriege und Terroristen untertsützen, zerstörte Staaten, Hunderttausende Tote - keine nennenswerte Widerrede, die EU macht da mit und sanktioniert die von den Terroristen angefallen Staaten, die Lügenpresse ist auf Seiten der Terroristen und hetzt gegen die vom Volk unterstützte legitime Assad-Regierung und ein gutes Russland, dass ehrlich den bedrohten Staaten hilft und die Terroristen so schonend wie möglich ehrlich bekämpft, während NATO-Agenden auf Seitend er Terroristen kungeln und sie vielleicht sogar mit Aufklärungsinformation versorgen und logistisch unterstützen. Die Verbrecher würden auch vor KZs und Massenmord nicht zurückschrecken, das haben sie mit völkerrechtswidrigen Kriegen und Terroristenunterstützung bewiesen, denn da gab es Hunderttausende Tote und große Zerstörungen.

      Ja, nun ist es wieder fast so weit. Jeder kann es sehen, die Lügenpresse schweigt anstatt zu warnen, der Kaiser ist splitterfasernackt aber die korrupten Politschranzen, Journaillen und Regimeschergenloben seine prunkvollen Gewänder, während sie das Recht mit Füßen treten und wie zum Spott und Hohn die Terroristenunterstützung und eine mangelhafte Verbrechensbekämpfung mit Demokratie und Menschenrechten rechtfertigen. O tempora, o mores.

      Nun, es wird vermutlich/hoffentlich nicht zu einem erneuten Unrechtsregime in der EU kommen (wenn man mal davon absieht, dass es schon längst ein verstecktes gibt) aber macht euch mal klar, wie schlimm die Lage ist, obwohl oberflächlich gesehen hierzulande scheinbar alles prima ist. All diese Mißstände sind nur möglich, weil es so viele schlechte Menschen in Machtpositionen gibt, siehe auch
      http://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Europa-vor-de…
      http://www.heise.de/forum/heise-online/Allgemein/Ohne-Bezug/…

      Die Lage ist vielleicht so schlimm wie möglich, so dass es gerade noch so eben nicht zu einem Putsch und offenen Unrechtsregime kommt, siehe auch http://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Pentagon-stoc… und dass die Lage schnell und weitgehend friedlich besser werden kann, indem die schlechten Menschen legal und/oder durch Leaks entmachtet werden, siehe auch http://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/SPD-w….

      Ein offener Putsch, die offene Machtergreifung des Bösen ist wegen der Geschichte (Nazi-Regime), der öffentlichen Meinung und mangels einer passenden Gelegenheit (große Unruhen, großer Krieg) in der EU de facto nicht möglich aber es war geplant (weltweites NWO-Unrechtsregime) und die EU ist massiv vom Bösen unterwandert - so was wie das Nazi-Regime wäre ohne die mahnende Geschichte wieder möglich. Ein Aspekt ist auch, dass die Ganster glauben, die EU noch halten zu können, auch wenn das mit der Wahl von Donald Trump ein schwerer Schock war - übrigens war das eine weitgehend korrekte Wahl und vielleicht auch deswegen, weil die Demokraten von einem sicheren Sieg ausgingen.

      Das mit den Fake-News und "postfaktisch" ist vielleicht auch ein Aspekt dessen, dass die Gangster wissen, wie angreifbar sie eigentlich sind. Call me stupid aber ich kann mir schon vorstellen, dass an Pizzagate was daran ist (ich gehe davon aus, siehe auch http://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/EU-Parlament-…) und wenn doch nicht, dann ist so was und schlimmeres problemlos denkbar und es ist schwer davon auszugehen, dass die Diener des Bösen erpressbar gemacht werden, damit sie nicht so schnell die Seite wechseln und das Volk warnen.

      Die Gangsterbande ahnt die drohenden Wolken am Horrizont, fürchtet einen reinigenden Sturm aber wähnt sich auch noch relativ fest im Sattel und wird bis zum bitteren Ende weitermachen, die Hoffnung stirbt zuletzt. Womöglich gibt es bereits eine mehrfache win-win-Situation, wonach die Welt entweder mit Donald Trump besser wird oder ohne ihn die EU-Gangster noch schneller erledigt werden, siehe auch http://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/General-Flynn… - triple Win durch eine zunehmende Verbrechensbekämpfung, auch wenn eine wirksame Vorratsdatenspeicherung jetzt erst noch mal verhindert werden konnte aber ich hoffe da (viertens) vor allem auch auf ein zunehmendes Auffliegen von üblen Verbrechern in Machtpositionen, siehe auch
      http://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Aussen-Ku-Klu…
      http://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/De-Maiziere-f…

      Ich habe die Schnauze schon lange voll, warte schon seit Jahren auf Besserung aber zugegebenermaßen bin ich vielleicht einfach viel zu ungeduldig, die Zeit vergeht scheinbar wie in Zeitlupe: ein Tag geht ganz gut rum, jeden Morgen bin ich wieder ziemlich frisch um was zu schreiben aber insgesamt ist das seeeeeeehr zäh, es zieht sich, nach einem Tag kommt der nächste, ich bin schon ca. 2912 Tage (seit 2009-01-01) arbeitslos und allein lebend. No worries, ich warte einfach weiter, ich habe zunehmend bessere Beiträge geschrieben (letztes Highlight siehe http://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Sollte-die-En…) und da will ich schon noch sehen, wie die zünden.

      Womöglich leben wir in sehr interessanten Zeiten: bald 2000 Jahre nach (dem Tod von) Jesus ("... † 30 oder 31 in Jerusalem ..." http://de.wikipedia.org/wiki/Jesus_von_Nazareth), womöglich kommt noch ein großes Unrechtsregime (siehe auch http://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Multimilliona…), das meiner aktuellen Schätzung nach erst in über 200 Jahren untergehen wird .. und angesichts dessen ist es plausibel, dass die EU nicht einfach still und leise einfach so plötzlich besser wird, sondern dass die Mißstände erst allen vor Augen geführt werden (das hat schon angefangen, wer will, kann es sehen) und dann wirklich spektakulär bekannt wird, was alles für üble Verbrecher da in Machtpositionen saßen und die gibt es gewißlich - die Frage ist nur noch: wie viele, wer und was haben die alles getan. Vielleicht funkt es ja schon (Verbrecher werden verhaftet) aber das große Feuerwerk (der Aufklärung, des Auffliegens übler Verbrecher) hat noch nicht gezündet - denkt nicht bei ersten großen Knall, bei den ersten großen Feuerblumen, dass es das schon gewesen wäre, sondern macht euch klar, wie übel die EU vom Bösen unterwandert sein muss, damit all das möglich sein konnte und dass das Feuerwerk der Aufklärung erst endet, wenn der letzte üble Verbrecher, Staatsfeind, Volkverräter und Feind der Menschheit (legal) entmachtet wurde - na ja, realistisch gesehen wird das Feuerwerk vielleicht schon nach wenigen Jahren enden, auch wenn es dann immer noch mal funkt. Die EU kann bereits 2030 maßgeblich besser sein, die Welt kann schnell besser werden aber es ist dann immer noch ein (lokal begrenztes) antichristliches Unrechtsregime zu erwarten, das die ersten Jahrzente noch ziemlich gut funktionieren kann aber dann immer übler wird, bis zum Untergang.

      Das ist wenigstens denkbar und angesichts der offensichtlichen Mißstände (Lügenpresse, völkerrechtswidrige Kriege, offene Terroristenunterstützung, mangelhafte Verbrechensbekämpfung) sollte euch eher wundern, dass ich eine relativ schnelle Besserung für möglich halte, für die es allerdings schon auch Argumente gibt - ebenso wie für ein lokal begrenztes Unrechtsregime, das nur zu wahrscheinlich ist, wenn die Bösen an ihrer Macht festhalten wollen.

      Eine umfassende/wirksame Vorratsdatenspeicherung ist verboten? O tempora, o mores. Doch verzagt nicht - sucht mit allen (legalen) Mitteln nach Verbrechern und bringt sie vor Gericht ... und wenn ihr genug üble Verbrecher findet, dann kann es doch auch noch eine umfassende gute Vorratsdatenspeicherung und mehr gute Maßnahmen geben, denn das Volk wird mehrheitlich die Parteien wählen, die für Recht und soziale Gerechtigkeit sind und nicht Diener des Bösen und Verbrecherunterstützer, die unter Gefährdung von Demokratie, Rechtsstaat und Bürgerrechten, wider Grundgesetz, Menschenwürde und Menschenrechte eine wirksame Verbrechensbekämpfung und gezielte Suche nach schlechten Menschen in Machtpositionen verhindern wollen.

      Helft alle mit, damit die EU kein Unrechtsregime wird!
      Kämpft legal gegen die Diener des Bösen!
      Rettet Deutschland!
      Rettet die EU!
      (alles imho) (http://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Vorratsdatens…)

      Nach EuGH-Urteil: Befürworter der Vorratsdatenspeicherung unbeeindruckt ... Union hält an Vorratsdatenspeicherung fest ... http://www.heise.de/newsticker/meldung/Nach-EuGH-Urteil-Befu…


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