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    Frage zu Ausschüttungen Genusschein - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.06.12 14:34:22 von
    neuester Beitrag 29.06.14 17:59:36 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.174.924
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      Avatar
      schrieb am 15.06.12 14:34:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      wer kann helfen?:confused:
      Habe von Schaltbau den obigen Gen.Schein im Depot. Lt. den Bedingungen soll der Nennbetrag des Genussrechts zum Tag nach der ordentlichen Hauptversammlung zurückgezahlt werden, der der Jahresabschluss des am 31. Dezember 2013 endenden Geschäftsjahres der Gesellschaft vorgelegt wird. Dies wäre wohl dann Mitte Juni 2014 für das Geschäftsjahr 2013!?

      Die Ausschüttung für das jeweils vorangegangene Geschäftsjahr ist eine Woche nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft fällig .
      Ein Anspruch auf Ausschüttung kann letztmals für das letzte vor dem Zeitpunkt der Rückzahlung gemäß § 4 abgelaufene Geschäftsjahr entstehen. Für das zum Zeitpunkt der Rückzahlung gemäß § 4 Abs. 2 laufende Geschäftsjahr erfolgt keine Ausschüttung.

      Für Geschäftsjahr 2014 (s.o. Zeitpunkt der Rückzahlung?) erfolgt keine Rückzahlung (letzter Satz) oder ist damit das Geschäftsjahr 2013 gemeint???
      Erfolgt die letzte Ausschüttung Mitte Juni 2013 für Geschäftsjahr 2012 oder Mitte Juni 2014 für Geschäftsjahr 2013????
      MfG
      marden
      Avatar
      schrieb am 23.08.12 22:32:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die letzte Ausschüttung erfolgt für das Geschäftsjahr 2013.Das Laufzeitende der Genussrechte ist der Tag nach der HV im Jahr 2014. Die Genussrechte müssen also bis nach der HV 2014 gehalten werden. Die Fälligkeit des Rückzahlungsbetrages ist in § 4 Abs. 2 der Genussrechtsbedingungen auf eine Woche nach der HV festgelegt. Die Rückzahlung der Genussrechte erfolgt also zeitgleich mit der Ausschüttung für 2013, eine Woche nach der HV im Jahr 2014.



      Ich hoffe Ihnen mit diesen Information geholfen zu haben.



      Mit freundlichen Grüßen



      Schaltbau Holding AG

      Öffentlichkeitsarbeit



      Wolfdieter Bloch



      Hollerithstraße 5

      81829 München

      Tel. 089 93005 209

      Fax 089 93005 318


      ----------------------------------

      Das wird steuerlich bei mir ein ganz schöner Schlag werden. Habe die Teile sehr günstig gekauft und sie wurden als Finanzinnovation eingestuft. Das heißt also in 2014 muss ich den Differenzbetrag von 20 EUR - AK versteuern und die 3 EUR Ausschüttung je anteil auch noch !!!! So ein Mist. Des Weiteren wurden Anteile vor 2008 übertragen und es gibt keine AK, da die Banken solche Mitteilungen erst ab 2009 vorgenommen haben (wegen Abgeltungssteuer). So, der liebe Fiskus macht folgendes, er nimmt 30% des VK (also 20 EUR) als steuerliche Bemessungsgrundlage für die KapEst und Soli !!! Darüber bin ich stocksauer, denn für 14 EUR (fiktive AK) habe ich nicht alle Stücke bekommen. :-(

      Ansonsten alle Fragen beantwortet ?
      Der Schein ist vor Steuern eigentlich 26 EUR wert, wird aber nur für 24 EUR gehandelt. Tja, wahrscheinlich wegen Nachsteuerrendite.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.08.12 07:39:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.527.600 von graue eminenz am 23.08.12 22:32:19Danke für die Antwort:). Hatte die Hoffnung auf eine Antwort eigentlich schon aufgegeben. Hatte zwar Schaltbau auch direkt angemailt, aber keine Antwort erhalten. Bei mir stellte sich eher die Frage, ob ich den Schein 1 Jahr vor Ablauf verkaufe, da ich relativ teuer mit 24 Euro eingestiegen bin. Würde, wenn ich den Schein halte, dann ja wohl steuerlich einen Verlust machen. Oder? Womit würde er dann verrechnet werden können (Finanzinnovation)? Mit den Zinsen oder mit anderen Gewinnen (sofern ich welche hätte)?:confused:
      Gruß
      marden
      Avatar
      schrieb am 30.08.12 17:00:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      genau, diese "verluste" werden mit zinsen verrechnet , also z.B. der ausschüttung des scheins.

      von daher ist das teil eigentlich super für leute, die ihren sparerfreibetrag nicht ausnutzen geeignet.
      Avatar
      schrieb am 11.06.14 15:16:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      So, morgen ist er der leider letzte Tag unseres guten Scheines ;-))) !!

      Adieu liebe 3 EUR Ausschüttung.

      An alle, die noch Altbestände haben (also vor 01.01.2009) angeschafft gibt es ein neues BFH Urteil, dass diese, steuerfrei sind bei Rückzahlung !!! Finanzinnovation wurde aufgehoben, leider gilt das nicht rückwirkend für Leute, die vor Oktober 2013 verkauft haben. Schweinerei, aber so ist der Staat nun mal.

      GOODBYE und MERCI A0D66Z

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      Avatar
      schrieb am 29.06.14 17:59:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zitat von graue eminenz: So, morgen ist er der leider letzte Tag unseres guten Scheines ;-))) !!

      Adieu liebe 3 EUR Ausschüttung.

      An alle, die noch Altbestände haben (also vor 01.01.2009) angeschafft gibt es ein neues BFH Urteil, dass diese, steuerfrei sind bei Rückzahlung !!! Finanzinnovation wurde aufgehoben, leider gilt das nicht rückwirkend für Leute, die vor Oktober 2013 verkauft haben. Schweinerei, aber so ist der Staat nun mal.

      GOODBYE und MERCI A0D66Z


      Hallo,
      gilt diese Aufhebung für alle Genussscheine? Ich selbst hab noch Altbestände vom Bertelsmann- Genussen und hatte bei einem Teilverkauf in 2012 den Hinweis incl. Abzug vom Finanzamt auf Finanzinnovation und hab daraufhin weitere Verkäufe unterlassen.
      Danke für einen Hinweis
      dukati


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