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    Leasetrend AG, Klageverfahren wagen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.07.12 21:12:48 von
    neuester Beitrag 04.08.14 13:14:47 von
    Beiträge: 23
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      schrieb am 12.07.12 21:12:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Community,

      ich bin atypischer Gesellschafter bei der Leasetrend AG...

      Mit anwaltlicher Hilfe habe ich bereits versucht eine außergerichtliche Einigung mit der Leasetrend AG zu erreichen.

      Diese lehnt die Leasetrend AG aber ab - ein Klageverfahren ist daher leider nicht zu vermeiden.

      Kann jemand irgendetwas dazu sagen ob bereits Klageverfahren zugunsten des geschädigten Anlegers entschieden wurden u.a. aufgrund von Prospektfehlern die durch ein Landgericht bestätigt wurden?

      Ich kenne mich mit der Materie leider so gut wie gar nicht aus - und weis das es ein sehr sehr komplexes Thema ist, womit sich wohl nur Rechtsexperten des Kapitalmarkts auskennen....

      Mich würde einfach interessieren wieviele Klageverfahren in solchen Fällen schon geführt wurden (wahrscheinlich sehr viele?) und wieviele davon für den atypischen Gesellschafter entschieden wurden...

      Da die Gerichts- und Anwaltskosten aufgrund der Zeichnungssumme und somit des Streitwerts nicht unerheblich würde mich eine Niederlage im Klageverfahren finanziell ziemlich ruinieren... Mein Rechtsanwalt geht natürlich von einem Erfolg für mich im Gerichtsverfahren aus. Die Gegenseite streitet selbstverständlich alle Fehler im Prospekt ab...

      Ich weis nicht ob ich den Schritt in ein Klageverfahren wagen soll..

      Das Internet liefert mir leider wenig Informationen ob ähnliche Fälle schon für geschädigte Anleger entschieden wurden....


      Kann hier vielleicht jemand etwas zur Thematik sagen? bin total verunsichert....


      Wieviel ist die Entscheidung eines Landgerichts wert das die Fehler im Emmisionsprospekt bestätigt hat?

      Danke schonmal für alle Informationen die hier jemand beitragen kann....



      Grüsse
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.07.12 07:50:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.380.473 von LT2012 am 12.07.12 21:12:48Ich denke ich könnte Dir ein paar sachen dazu sagen, welche vielleicht nützlich wären. Aber hier im Forum fällt das schwer...

      Gibt da viele Punkte bezüglich Vorgehen, wie stehst Du heute zu Deinem Vermittler (taugt er als Zeuge?), wieso hat Dir Dein Anwalt noch keine Urteile zukommen lassen...

      Wenn Du willst schick mir ne BM und wir telefonieren mal nächste Woche und keine Angst ich bin kein Anwalt.

      Nice weekend
      Avatar
      schrieb am 13.07.12 10:11:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn tatsächlich Prospektfehler nachweisbar sind, hast Du sogar sehr gute Chancen.
      Habe gerade in einem Prozess gegen einen sog. Finanzdienstleister aus Karlsruhe am Laufen und in der 1.Instanz vor dem LG obsiegt.
      Auch alle nachfolg. Prozesse von Anlegern -4 verschiedene Richter- wurden deutlichst gewonnen.
      Du brauchst hierfür aber hochspezialisierte Anwälte und viel Geduld ...
      Avatar
      schrieb am 13.07.12 14:44:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke schonmal für die Antworten!!!
      Avatar
      schrieb am 08.08.12 12:51:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.380.473 von LT2012 am 12.07.12 21:12:48Hallo,

      ich habe ein Verfahren (allerdings gegen den Vermittler der Anlage) vor Gericht verloren.
      Im Kleinegdruckte stand auf alle Risiken hingewiesen worden zu sein. Ich habe den Passus unterschrieben. Den Prospekt mit allen Details habe ich allerdings erst lange nach der Unterschrift erhalten, konnte dieses aber nicht beweisen.
      Von einem weiteren Verfahren (auch gegen Leasetrend direkt) wurde mir abgeraten, da noch kein definitiver Kapitalschaden für mich entstanden ist. Auf jeden Fall ein totales Verlustgeschäft.

      Gruß
      KEKEPU
      4 Antworten

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      schrieb am 08.08.12 17:01:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.470.002 von kekepu am 08.08.12 12:51:30Bedauerlich, erst Leasetrend dann auch noch der Anwalt ...
      Scheinst ein klagewütiges, inkompetentes Exemplar erwischt zu haben. :cry:
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.08.12 09:09:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.471.311 von Pallinger am 08.08.12 17:01:20Wie auch immer, bezahlt hat der Rechtschutz. Ob die ein weiteres Verfahren (gegen Leasetrend)zahlen würden weiß ich nicht.
      Mein Geld (bei Classic / Sprint) muss ich aber wohl kpl. abschreiben.

      Gruß
      KEKEPU
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.08.12 09:28:09
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.473.396 von kekepu am 09.08.12 09:09:18War die falsche Strategie. Bei Rothmann Fonds ist es besser auf Schadensersatz gegenüber den Gesellschaften zu klagen. Hier sind die Aussichten deutlich besser.

      Das ist die Krux mit den Schmarotzer Anwälten, die können nur mit Falschberatung Kunden fangen, zu anderen Strategien sind die meisten nicht fähig...

      Und bei diesem Thema wird man als Anleger zu 90 % abgewatscht. Tut mir leid für Dich.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.08.12 11:15:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zitat von Jo1: Das ist die Krux mit den Schmarotzer Anwälten, die können nur mit Falschberatung Kunden fangen [...]


      Genau das gleiche wie bei den Vermittlern.
      Nur: einen Vermittler zu verklagen ist meist brotlose Kunst.

      Reelle Chancen bestehen jedoch bei Prospektfehlern.
      Diese verstecken sich meist im Kleingedrucken. Man sollte also den Prospekt selbst genaustens studieren. Vom Anwalt kann man dies meist nicht erwarten, der bekommt sein Geld auch beim verlorenen Prozeß.

      Merke : selbst ein in sich widersprüchlicher Prospekt ist schon fehlerhaft.
      Risikoverharmlosung mit anschliessenden vielfachen Risikohinweisen reicht schon -> selbst 10 richtige Aussagen heilen ein einzige falsche Aussage nicht.

      Just my 50 Cents :keks:
      Avatar
      schrieb am 09.08.12 12:13:43
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.473.517 von Jo1 am 09.08.12 09:28:09Als Laie verlässt mann sich halt auf den Anwalt. Das ist wie bei den Ärzten.
      Avatar
      schrieb am 11.10.12 09:50:54
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ein Titel, sprich "positives Urteil, ist ja noch kein Geld,
      sondern nur ein sog. "Titel".
      Wäre denn bei Leasetrend oder Vorstand überhaupt Geld zu bekommen ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.10.12 16:53:29
      Beitrag Nr. 12 ()
      Sieg über Rothmann / LG München verurteilt LEASETREND AG wieder zu vollem Schadensersatz / Keine Anwendbarkeit der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft.

      Bereits am 08.10.2012 erhielten wir die Urteilsgründe in einem weiteren durch JAKOBS I GUILLEAUME RECHTSANWÄLTE für eine Anlegerin gegen die LEASETREND AG geführten Verfahren.

      Das befasste Gericht, LG München, sprach in seinem - noch nicht rechtskräftigen - Urteil (Az: 27 O 26900/11) der geschädigten Anlegerin Schadensersatz in der vollen Höhe ihrer geleisten Einlagen zu.

      Die Anlegerin hatte im Jahre 2001 die Beteiligungsprogramme "Classic","Plus" und "Sprint" gezeichnet.

      Das Gericht nahm in seinem Urteil u.a. auch Stellung zu der Anwendbarkeit der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft wie folgt:

      "...Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen die Beklagte ist nicht bereits nach den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft ausgeschlossen. Diese finden hier keine Anwendung...."

      Bereits in 2011 hat JAKOBS I GUILLEAUME Rechtsanwälte die OLG Beschlüsse zu den einschlägigen PROSPEKTFEHLERN der LEASETREND AG erstritten.

      Und: Ja, die LEASETREND ist derzeit liquide und zahlt auch. Die Frage der Insolvenz lässt sich im Übrigen auch durch einen Nicht-Juristen recht einfach feststellen. Das Registerportal ist jedermann offen. Auch ein Anruf bei befassten Anwälten sollte möglich sein, derartige Auskünfte sind bei uns jedenfalls natürlich kostenfrei.
      Avatar
      schrieb am 07.11.12 23:30:34
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: ohne nachvollziehbarer Quellenagabe, ggf. neu einstellen
      Avatar
      schrieb am 10.11.12 20:12:19
      Beitrag Nr. 14 ()
      Mein Mann und ich haben auch bei der LeaseTrend AG eine Beteiligung"Classic""Plus"und "Sprint" gezeichnet.Wir würden diese gerne kündigen.Weiß jemand ob man das überhaupt kann?Wir haben unser Geld auch nur dort angelegt,weil uns Versprechungen gemacht wurden die nie eingehalten wurden.Mich würde auch noch interessieren wo und bei wen diese Verträge abgeschlossen wurden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.11.12 10:30:43
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.810.544 von rossy01 am 10.11.12 20:12:19Bei wem die abgeschlossen wurden, sollten Sie doch wissen. Oder verstehe ich Ihre Frage falsch. Kündigen ist schwierig, erfahrungsgemäß treiben die Gesellschaften die Beiträge ein. Ich würde mir bei allen Rothmann Fonds anwaltliche Hilfe suchen, hier jedoch auch sehr selektiv vorgehen. Die meisten großen Kanzleien können Sie vergessen, standartisierter Beraterhaftungsmüll, da gehen 80-90 % der Klagen verloren. Bei Rothmann gibt es bessere Möglichkeiten, wenn die Anwälte nicht nur aufs bequeme Geld aus sind.
      Avatar
      schrieb am 11.11.12 12:44:02
      Beitrag Nr. 16 ()
      Zitat von Jo1: Die meisten großen Kanzleien können Sie vergessen, standartisierter Beraterhaftungsmüll, da gehen 80-90 % der Klagen verloren. Bei Rothmann gibt es bessere Möglichkeiten, wenn die Anwälte nicht nur aufs bequeme Geld aus sind.


      Volle Zustimmung. Sind allerdings nicht nur die großen Kanzleien welche diesen Beraterhaftungsmist verzapfen.
      Eine glückliche Anwaltsauswahl (ohne Weiterempfehlung) ist wie ein Lottotreffer ...

      Unser Rechtssystem, welches schlichtweg auf Beweislastumkehr zu Lasten des Anlegers hinausläuft, ist m.E. skandalös.

      Habe gerade einen letztinstanzlichen Prozeß vor dem OLG Karlsruhe gegen so nen Finanzhai gewonnen und konnte noch einige geprellte Anlegern mitziehen.

      Wie sagt doch ein typ. deutsches Sprichwort :
      Der Dumme beraubt eine Bank, der Schlaue gründet Eine. :eek:

      Falls jemand Tips braucht -> PN
      Avatar
      schrieb am 17.11.12 19:21:41
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hallo,
      ich gehöre auch zu den Betroffenen :-(. Am 1.12.12 würde ich 5000 Euro, statt meiner in 10 Jahren eingezahlten, 6000 Euro bekommen. Habe im Sept.2011 einen sog. Fachanwalt kontaktiert, der mich auch nur Nerven kostet, da er sich nicht meldet, geschweige denn irgendetwas vorwärts geht, obwohl ich im Dezember 2012 bereits meine Rechtsschutzversicherung aktivieren konnte und sie die Kosten übernehmen. Stehe jetzt vor der Entscheidung bis zum 1.12. die LeastTrend offiziell zu künigen, um in einem Jahr 5000 Euro zu bekommen (sofern das bei einen laufenden Verfahren überhaupt möglich ist ?) oder das Verfahren weiter laufen zu lassen. Nachdem ich hier nicht wirklich Erbauliches gehört habe,neige ich dazu, dem Anwalt das Mandat zu entziehen..Was soll ich tun?
      Avatar
      schrieb am 20.11.12 14:50:29
      Beitrag Nr. 18 ()
      Zitat von angeliba: Nachdem ich hier nicht wirklich Erbauliches gehört habe,neige ich dazu, dem Anwalt das Mandat zu entziehen..Was soll ich tun?


      DAS Problem mit der Juristerei ist : der Anwalt gewinnt immer. Ob der Mandant dies auch tut, ist Nebensache.
      Auch in meinem geschilderten Fall haben allesamt ihre Anwälte gewechselt und damit den Totalverlust der Einlage sowie die Kosten des Rechtsstreits vermieden.

      Auch wenn die (dann erhöhten) Eigenkosten nicht vollständig erstattet werden, so gilt gleichwohl: besser spät als nie ...
      Avatar
      schrieb am 13.12.12 12:42:04
      Beitrag Nr. 19 ()
      ANLEGER GEWINNEN ERNEUT MIT JAKOBS & GUILLEAUME GEGEN LEASE TREND AG / ROTHMANN

      Das Landgericht München ( Az: 27 O 29368/11) verurteilte 23.11.2012 erneut die LEASE TREND AG (ehemaliger Rothmann Fonds) in einem von den Rechtsanwälten JAKOBS & GUILLEAUME geführten Verfahren zu Schadensersatz in Höhe der geleisteten Einlagen und stellte fest, dass die Lease Trend keine Ansprüche (zB Nachschuss) mehr gegen unseren Mandanten geltend machen kann.

      Damit hat das Landgericht München auch ein weiteres Mal den Prospekt als fehlerhaft beurteilt.

      Das befasste Gericht nimmt in seinem Urteil (noch nicht rechtskräftig) ebenfalls Stellung zur Anwendbarkeit der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft auf Schadensersatzansprüche im Rahmen von atypisch stillen Gesellschaftsbeteiligungen:

      Ein Schadensersatzanspruch ist nicht bereits nach den Grundsätzen der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft ausgeschlossen. Diese finden nach der Ansicht des Gerichts hier keine Anwendung. [...] Hier handelt es sich bei der Beklagten zu 1 (Anm. d.V.: die Lease Trend AG) zugleich um die Herausgeberin des Beteiligungsprospektes und Vertragspartnerin des Klägers im Zusammenhang mit Beitrittsverhandlungen. In dieser Funktion hat die Beklagte zu 1) grundsätzlich für Prospektmängel einzutreten (..) und steht damit mit dem Kläger in einem über den bloßen gesellschaftsrechtlichen Verbund hinausgehenden Rechtsverhältnis. Auf die Frage, ob es sich um eine zweigliedrige oder mehrgliedrige stille Gesellschaft handelt, wie also die Rechtsverhältnisse der Gesellschafter untereinander ausgestaltet sind, kommt es nach dem Verständnis des Gerichts in einer solchen Konstellation nicht an.


      Wir freuen uns, dass wir mithelfen konnten und für unseren Mandanten Gerechtigkeit erkämpfen konnten.
      Avatar
      schrieb am 06.02.13 09:02:23
      Beitrag Nr. 20 ()
      Ich klage auch gegen die LeaseTrend. Habe 2001 einen "Sprint" vetrag über 18.000DM abgeschlossen. 2004 habe ich die Zahlungen eingestellt. Bis dahin sind kanpp 3000€ gezahlt worden.

      Ich habe das Emissionsprospekt nie erhalten (erst durch die Klage). Leider habe ich damals für den Erhalt unterschrieben.

      Meine Anwältin rät mir jetzt die Klage zurück zuziehen, da keine Aussicht auf einen Sieg besteht. Die aktuellen Urteile sprechen wohl gegen einen Sieg. Prospektfehler kann man wohl auch nicht als Grundlage nehmen. Da der Gerichtstermin schon im März ist eilt es!!!

      Das Geld habe ich eh abgeschrieben. Ich weiß auch nicht wieviel noch da ist, da ich seit 5 Jahren keinen Jahresbericht bekomme und auch keinen Kontoauszug.
      Ich will eigentlich nur einen Vergleich und das ich nicht noch die offenen 6000€ zahlen muss.

      Die Anwaltskosten sind schon teuer genug, da ich zum Vertragsabschluss sowie zur Klageerhebnung keine Rechtsschutz hatte....zahle also alles privat (bereits 2000€ ohne Kosten der Gegenseite...sind wohl auch nochmal 1000€).

      Gibt es den Urteile wo Anlegen gesiegt haben (wegen Prospektfehler etc.)? ich denke mal das Emissionsprosket aus 2001 für die "Sprint" Anlage ist ja immer gleich.

      Wäre super wenn Ihr helfen könnt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.02.13 10:15:35
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.107.886 von Matze8131 am 06.02.13 09:02:23Sehr geehrter Herr Matze 8131,

      die nicht erfolgte Übergabe des Emissionsprospektes - auch wenn Sie dies auf der Beitrittserklärung quittiert haben sollten - ist insgesamt unproblematisch und schränkt Ihren möglichen Schadensersatzanspruch aufgrund von Prospektfehlern nicht ein. Dazu hat der BGH bereits im Jahre 2007 tenoriert.

      Die FEHLERHAFTE PROSPEKTIERUNGder LEASE TREND AG ist tatsächlich auch kein Umstand mehr, über den vor dem LG München noch diskutiert wird. Der 8. Senat des OLG München hat bereits in 2011 in einem Hinweisbeschluss auf mind. 6 Prospektfehler hingewiesen. PROSPEKTFEHLER bestätigen darüberhinaus der 13. und der 19. Senat des OLG München.

      Eine noch umstrittene Frage ist dagegen vor dem LG München die Anwendbarkeit der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft. Eine Anwendbarkeit würde den Schadensersatzanspruch auf das sogenannte Auseinandersetzungsguthaben beschränken. Die 27. Kammer des LG MÜnchen hält die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft für nicht anwendbar, konsequenterweise erstreiten wir hier für unsere Mandanten den vollen Schadensersatz auf die eingezahlten Einlagen und Freistellung für noch nicht gezahlte bzw zukünftig zu zahlende Einlagen sowie Freistellung von sogenannten Nachschusspflichten. Es gibt aber auch zahlreiche Kammern, die die Grundsätze für anwendbar halten.

      Die Frage der Anwendbarkeit der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft wurde inzwischen dem BGH vorgelegt.

      Nach diesseitiger Auffassung gibt es viele Parallelen zu einem Fall, der bereits im Jahre 2004 durch den BGH zugunsten der schadensersatzbegehrenden Anleger entschieden wurde. Auch dort ging es um eine atypisch stille Gesellschaftsbeteiligung. Allerdings in Form eines koordiniert zweigliedrigen Vertrages. Hinsichtlich der LEASE TREND AG ergibt sich aus dem Gesellschaftsvertrag nicht eindeutig, ob die Vertragsform zweigliedrig oder mehrgliedrig ist, ein weiterer Punkt, um den durch uns massiv und nachhaltig gestritten wird.

      Wir haben Ihnen zu Ihrem konkreten Fall eine individuelle Nachricht zukommen lassen.

      Mit freundlichen Grüßen
      JAKOBS GUILLEAUME RECHTSANWÄLTE
      Karine Guilleaume - Ucar
      Rechtsanwältin
      Avatar
      schrieb am 25.03.13 18:55:22
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hallo „Mitgeschädigte“,

      ich bin neu und will kurz unsere Situation darstellen:
      Leastrend Classic (5000 Euro), Plus (5000 Euro) und Sprint (8400 Euro), in Summe 18400 Euro.
      Den Vertrag hat meine Lebenspartnerin 2002 abgeschlossen, mit der Aussage, dass das ein „super Geschäft ist und das Geld gut angelegt ist“ (Der Vermittler war auch zwischenzeitlich im Gefängnis, aber wegen anderen Delikten-„Versicherungsbetrug“-praktisch eine vertrauenswürdige Person).
      In den Vertragsunterlagen habe ich nur die Beitrittserklärung (Zeichnungsschein) gefunden, sowie den ganzen Schriftverkehr von Leastrend.
      Kein dazugehöriges Emissionsprospekt.
      In Summe hat sie bis dato 12600 Euro einbezahlt und die Kontoauszüge weisen hierzu auf einen Gesamtbetrag von 7338,14 Euro hin.
      Ich wusste von den Verträgen nichts (wir sind nicht verheiratet, jeder hat seine eigenen Finanzen), erst seit diesem Sonntag, als sich meine Partnerin mir anvertraut hat.
      Praktisch ein totales Verlustgeschäft und für eine Frau mit wenig Ahnung gar nicht geeignet.
      In den Unterlagen hab ich ein Schreiben von Jakobs Guilleaume gefunden( die haben meine Freundin mal angeschrieben) und hierzu wurde dann ein Scheiben von Leasetrend verfasst, dass es sich bei den Schreiben sozusagen um „Anwerbung neuer Mandanten“ handelt.

      Was will ich machen:
      Ich will den Vertrag kündigen, weiß aber nicht genau wie ich hier rechtlich vorgehen soll.
      Diesbezüglich müsste der Vertrag sicher von einem Anwalt geprüft werden, der Ahnung von der Sache hat ( bitte dann hierzu Adressen, wer sich damit auskennt).
      Wichtig wäre für mich als erstes, dass die Raten von 50 Euro monatlich nicht mehr bezahlt werden, was mit dem anderen Geld ist, das ist sowieso ein großes Fragezeichen.
      Weiter auch noch die Frage, wie das mit der „Nachschusspflicht“ ist, da eine atypische Stille Beteiligung nach den § 230 bis 236 des Handelsgesetzbuchs zu beurteilen sind und dieser Sachverhalt hier nicht beschrieben wird.

      Kurzer Exkurs:



      § 232
      (1) Am Schluß jedes Geschäftsjahrs wird der Gewinn und Verlust berechnet und der auf den stillen Gesellschafter
      fallende Gewinn ihm ausbezahlt.
      (2) Der stille Gesellschafter nimmt an dem Verlust nur bis zum Betrag seiner eingezahlten oder rückständigen
      Einlage teil. Er ist nicht verpflichtet, den bezogenen Gewinn wegen späterer Verluste zurückzuzahlen; jedoch
      wird, solange seine Einlage durch Verlust vermindert ist, der jährliche Gewinn zur Deckung des Verlustes
      verwendet.



      Hier der Wortlaut rückständige Einlage und wenn man immer bezahlt hat, dann hat man ja keine Rückstände.


      Danke für eine Antwort

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 04.08.14 13:14:47
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.811.063 von Jo1 am 11.11.12 10:30:43Bei wem wir abgeschlossen haben weiß ich wohl.Mir geht es nur darum zu wissen bei welchen Finanzberater.Wir haben in Berlin einen gehabt der uns totalen Mist erzählt hat. wir haben zigmal gesagt das das Geld uns jederzeit in einer Notlage zur Verfügung stehen muß.Das wurde jedesmal mit ja beantwortet.Als wir es uns nun auszahlen lassen wollten bekommen wir es nicht.Ich suche einfach nur Leute die eventuell auch über diesen Dienstleister abgeschlossen haben.


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