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    Belege für die Erstattung der Schweizer Verrechnungssteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.07.12 10:53:09 von
    neuester Beitrag 23.01.13 21:53:01 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.175.819
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      schrieb am 27.07.12 10:53:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen!

      Ich plage mich mit der Erstattung der Verrechnungssteuer rum, bringe aber nicht alle Daten zusammen.

      Ich habe Fondsanteile von Deka-Schweiz verkauft. Das Depot ist in Deutschland.
      Von der Deka habe keinerlei Belege bekommen. Auf Nachfrage heisst es "Zur Verrechnunssteuer machen wir generell keine Aussagen." Man verwies man mich auf die Auszüge meines Girokontos.

      Hat die Bank nicht so was wie eine Mitwirkungspflicht?

      Mir fehlen folgen Angaben bzw. Unterlagen:
      - Beträge in CHF (der Umrechnugsnkurs ist ja variable)
      - Datum der Käufe (Nach welchem System Verkäufe mit Käufen verrechnet.)
      - Tax-Voucher

      Kann man irgendwo kostenlose Hilfe beim Ausfüllen erhalten, wenn sich die Bank stur stellt? (Hier??)
      Avatar
      schrieb am 28.07.12 22:22:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wohnsitz des Fragestellers in Deutschland?

      Welche Formulare sollen denn ausgefüllt werden?

      Zu erstattende oder anrechenbare Steuern werden normalerweise in einer Steuerbescheinigung ausgewiesen. Diese Steuerdaten hat die Bank.

      Vielleicht helfen die Veröffentlichungen im Bundesanzeiger.de weiter, Suchbegriff Deka Schweiz. 2011 war demnach der Quellensteueraufwand 0,38 je Anteil. Aber die Steuerdaten im Bundesanzeiger weisen überall null aus und die 0,38 sind auch nur etwa 10% (nicht 35%) der vereinnahmten Dividenden. Außerdem ist das ja Fondsintern, keine Ahnung, ob da was erstattet werden kann.
      Avatar
      schrieb am 23.01.13 21:53:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Mein Wohnsitz ist in Deutschland.

      Nach der Jahresabrechnung der Deka bin ich etwas verwundert.:confused:

      Kein Wort von der Verrechnungssteuer. Dafür werden aber Kapitalertragsteuer ausgewiesen. Nachdem der erteilte Pauschbetrag ausgeschöpft war, habe ich aber nur noch diesen schweizer Fond verkauft.

      Kann es sein, dass die schweizer Verrechnungssteuer über die deutsche Kapitalertragsteuer abgerechnet wird und ich sie damit über meine Steuererklärung zurückbekomme? Dann war die ganz Aufregung umsonst.

      ???


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