clerical medical wealthmaster lebensversicherung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.09.12 12:34:31 von
neuester Beitrag 27.10.13 22:42:26 von
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Ich habe o.g. Versicherung, die 2015 abläuft.Die einzahlungen ruhen seit diesem jahr. Nun erwäge ich eine kündigung, da ich auf Befragen des Rückkaufswerts eine summe genannt bekam, die grade mal den Einzahlungen entspricht.
Mein Vermittler rät mir von einer kündigung ab, da ich einen schluß- und treuebonus verlieren würde.
Deutsche lebensversicherungen weisen idR die überschußbeteiligung aus, die clerical nicht. Darüberhinaus habe ich keine vorstellung über die höhe der schluß- und Treueboni.
Steuerpflichtig dürfte ich eher nicht sein, da einzahlungs- und kündigungswert nahezu identisch sind.
wie verfahre ich am besten, kennt sich jemand aus?
Mein Vermittler rät mir von einer kündigung ab, da ich einen schluß- und treuebonus verlieren würde.
Deutsche lebensversicherungen weisen idR die überschußbeteiligung aus, die clerical nicht. Darüberhinaus habe ich keine vorstellung über die höhe der schluß- und Treueboni.
Steuerpflichtig dürfte ich eher nicht sein, da einzahlungs- und kündigungswert nahezu identisch sind.
wie verfahre ich am besten, kennt sich jemand aus?
Meine Meinung zu der genannten Versicherung ist negativ.
Trotzdem erschließt es sich mir nicht wo der Vorteil einer vorzeitigen Kündigung liegen soll.
Die Steuerpflicht ergibt sich aus dem Auszahlungsbetrag und dem Zeitpunkt des Abschlusses ( vor/ab 2005 ). Die Einzahlungen werden nicht gegengerechnet.
Trotzdem erschließt es sich mir nicht wo der Vorteil einer vorzeitigen Kündigung liegen soll.
Die Steuerpflicht ergibt sich aus dem Auszahlungsbetrag und dem Zeitpunkt des Abschlusses ( vor/ab 2005 ). Die Einzahlungen werden nicht gegengerechnet.
ich hatte ebenfalls diese LV und habe mich jahrelang geärgert.jedes jahr gab es negative Anpassungen.nur einmal einen jahresbonus.jedoch als die Lv ausgezahlt worden ist,bei mir nach 16 Jahren,da gab es einen abschlussbonus von fast 50%.deshalb,mein tipp,LV bis zum ende laufen lassen.
danke an alle für die vielen Hinweise
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.662.358 von curacanne am 30.09.12 19:30:47@ tomarse
wer kein Vermögen hat, ist gezwungen, Vermögensbildung zu betreiben.
Vermögen bildet man aber nicht, indem man Geld bei Gesellschaften (Banken, Versicherungen, Bausparkassen, geschlossene Fonds)anlegt. In Wahrheit ist das auch keine Geldanlage, sondern Geldverleih (wie Honigbär schon richtig bemerkt hat).
Vermögen bildet man durch den Tausch von Geld gegen Ware. Ware ist in dem Fall folgendes (Immobilien, Edelmetalle, Aktien, Firmenbeteiligungen). Manch einer nennt das Spekulation, tatsächlich ist es aber die einzige Art, wirklich Vermögen zu bilden. Grundsätzlich beachtet werden muss dabei die alte Kaufmannsregel: im Einkauf liegt der Gewinn.
Jedwege Art von Versicherungen ( also Riester, Rürup, Kapital, Lebens, Rentenversicherungen incl. der selbstbezahlten betrieblichen Altersvorsorge) sind zur Vermögensbildung völlig ungeeignet. Schlimmer noch, sie machen genau das gegenteil, nämlich Vermögensminderung.
Weil das so ist, sind solche Verträge zu kündigen. Sie erfüllen weder bei Beitragsfreistellung noch bei Fortführung
wer kein Vermögen hat, ist gezwungen, Vermögensbildung zu betreiben.
Vermögen bildet man aber nicht, indem man Geld bei Gesellschaften (Banken, Versicherungen, Bausparkassen, geschlossene Fonds)anlegt. In Wahrheit ist das auch keine Geldanlage, sondern Geldverleih (wie Honigbär schon richtig bemerkt hat).
Vermögen bildet man durch den Tausch von Geld gegen Ware. Ware ist in dem Fall folgendes (Immobilien, Edelmetalle, Aktien, Firmenbeteiligungen). Manch einer nennt das Spekulation, tatsächlich ist es aber die einzige Art, wirklich Vermögen zu bilden. Grundsätzlich beachtet werden muss dabei die alte Kaufmannsregel: im Einkauf liegt der Gewinn.
Jedwege Art von Versicherungen ( also Riester, Rürup, Kapital, Lebens, Rentenversicherungen incl. der selbstbezahlten betrieblichen Altersvorsorge) sind zur Vermögensbildung völlig ungeeignet. Schlimmer noch, sie machen genau das gegenteil, nämlich Vermögensminderung.
Weil das so ist, sind solche Verträge zu kündigen. Sie erfüllen weder bei Beitragsfreistellung noch bei Fortführung
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.642.341 von curacanne am 25.09.12 12:34:31
Hallo kann dir nur empfehlen kündigen. Tipp gehe zum Anwalt.!!!
Hallo kann dir nur empfehlen kündigen. Tipp gehe zum Anwalt.!!!
wie haben sich denn die Rückkaufswerte seit der Lehmannpleite entwickelt? Hat CM den Aufschwung an den Börsen mitgemacht?
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