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    Erhebung der Abgeltungssteuer bei Aktienverkäufen über US-Broker - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.01.13 21:45:46 von
    neuester Beitrag 27.03.15 21:59:53 von
    Beiträge: 20
    ID: 1.179.057
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      Avatar
      schrieb am 24.01.13 21:45:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo, ich habe mal eine frage in der Hoffnung dass mir jemand auskunft geben kann.
      ich habe ein Konto bei einem us-broker über den ich fast ausschließlich us-aktien an nasdaq oder nyse handel. die bank führt keine abgeltungssteuer direkt ab, so dass ich die Besteuerung nachträglich im zuge der einkommenssteuererklärung nachholen muss.
      gestern bekam ich dann den Steuerbescheid zugesendet mit dem resultat, dass die aktientrades mit positivem Ergebnis mit 25% abgeltungssteuer belastet wurden, während die aktienverlusttrades als "nicht ausgleichsfähige Verluste" angesehen wurden.
      also mal ein Beispiel:
      10 trades positiv: gesammt: +10.000 euro
      10 trades negativ: gesammt: -11.000 euro

      Ergebnis: Erhebung der abgeltungssteuer in höhe von 2500 euro.

      kann dass so richtig sein? also, dass verluste aus dem verkauf von us-aktien (nasdaq, nyse) nicht mit gewinnen aus dem verkauf von us-aktien (nasdaq, nyse) verrechenbar sein sollen?

      habe heute das Finanzamt angerufen und die info erhalten, dass der bearbeiter meiner Steuererklärung seit heute für 6 Wochen in Urlaub gegangen ist und somit keine Stellungnahme abgeben kann.:confused:
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.01.13 22:05:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      das ist falsch die Verluste müssen mit den Gewinnen verrechnet werden

      wenn die nicht spuren Steuerberater einschalten


      gruss
      Avatar
      schrieb am 24.01.13 23:27:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.061.459 von steven_trader am 24.01.13 21:45:46Auf jeden Fall erstmal schriftlich Widerspruch einlegen.
      Frist im Normalfall 4 Wochen.
      Der Widerspruch kann auch erstmal ohne Begründung eingelegt werden.
      Diese muß dann aber später nachgereicht werden.
      Es gibt diverse Musterschreiben im Netz.

      :(##
      Avatar
      schrieb am 25.01.13 08:19:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.061.459 von steven_trader am 24.01.13 21:45:46seit heute für 6 Wochen in Urlaub gegangen ist

      Sechs Wochen im Urlaub?

      Beim Finanzamt bekommen nur Trottel 6 Wochen Urlaub am Stück.

      Und es stimmt, es ist totaler Mist, was sie dir erzählen. Schriftlich Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass Aktienverluste nicht berücksichtigt wurden.

      Mit der Bitte, der Herr Sachbearbeiter möge sich nach seinem Urlaub sorgfältiger mit seiner Arbeit befassen.
      Avatar
      schrieb am 25.01.13 08:24:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.061.459 von steven_trader am 24.01.13 21:45:46Unbedingt Einspruch einlegen! Die Aussage ist falsch und ist auf mangelnde Schulung der Finanzbeamten zurück zu führen, die die "einfache" Abgeltungsteuer nicht verstehen. Wenn der nachzuzahlende Steuer-Betrag erheblich ist, kann auch ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden.

      Der Grundsatz ist, dass ohne Verlustbescheinigung Verluste nicht berücksichtigt werden dürfen. Dies gilt aber nur für Inlandsbanken. Bei Auslandsbanken kann aber weder eine Steuer- noch eine Verlustbescheinigung erstellt werden. Deshalb sind die ausl. Angaben auch nicht in Zeile 7ff sondern 14ff einzuttragen.

      Wenn es Probleme gibt, entweder uns beauftragen oder einen anderen Steuerberater, der sich damit auskennt.

      Gruß
      Taxadvisor

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      Avatar
      schrieb am 25.01.13 08:36:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      Deine Frage ist hier http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1177541-1-10/lynx…
      beantwortet worden.

      Scheinbar handeln so einige FA/Sachbearbeiter mit absichtlicher Unwissenheit bzw.
      tatsächlicher bzw. provokanter Ignoranz.
      Es gibt nach wie vor keine gesetzlichen Grundlagen das Aktienverluste nicht mit Aktiengewinne verrechnet werden können wenn es um Ausländische Banken geht.
      Solange dem Steuerzahler ein Welteinkommen zugestanden wird, sind auch entsprechende Verluste anzurechnen, mal so pauschal angedacht.

      Hier https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?31990-Akt… für dich.

      Was sicherlich auch der Fall sein kann, dass nur noch Spezialsachbearbeiter voll durchblicken.

      Gebe mal unter Goggle den Begriff --nicht ausgleichsfähige verluste Aktien--
      ein, dann wirst du sehen, dass hierzu nichts im Netz zu finden ist.
      Avatar
      schrieb am 25.01.13 09:34:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich handele fast ausschließlich über Interactive Brokers (Amibroker mit EU-Niederlassung) - die Abführung der Abgeltungssteuer läuft da immer erst im Rahmen der Jahressteuererklärung.

      Das Problem: Das Finanzamt will die Abgeltungssteuer zeitnah und nicht erst am Jahresende einbehalten. Daher fordern Sie mittlerweile unterjährige (quartalsweise) Steuervorauszahlungen - erst in der Jahressteuererklärung werden die dann mit den tatsächlichen Gewinnen verrechnet und bei geringeren Gewinnen zurückgezahlt!

      cu gulliver :)
      Avatar
      schrieb am 25.01.13 09:44:12
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zitat von Gulliver: Das Problem: Das Finanzamt will die Abgeltungssteuer zeitnah und nicht erst am Jahresende einbehalten. Daher fordern Sie mittlerweile unterjährige (quartalsweise) Steuervorauszahlungen - erst in der Jahressteuererklärung werden die dann mit den tatsächlichen Gewinnen verrechnet und bei geringeren Gewinnen zurückgezahlt!

      cu gulliver :)


      Dazu sind sie (zu Recht) gesetzlich verpflichtet...Vorauszahlungen lassen sich aber auch anpassen. Wenn man Mitte des Jahres feststellt, dass man Verluste vor sich her schiebt, kann man auch eine Herabsetzung beantragen.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 25.01.13 13:24:03
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.061.459 von steven_trader am 24.01.13 21:45:46Was noch ergänzend zu deiner Situation zu erwähnen wäre, ist der Umstand, dass nur Aktienverluste gegen Aktiengewinne verrechnet werden können. Zertifikate, OS und ähnliches können nicht mit Aktiengewinne/Verluste verrechnet werden. Daher könnte auch u.U. die Ursache für die Ablehnung bei dir liegen. Das musst du aber selber wissen


      Gruß
      Avatar
      schrieb am 25.01.13 14:09:43
      Beitrag Nr. 10 ()
      Zitat von Sunray01: Was noch ergänzend zu deiner Situation zu erwähnen wäre, ist der Umstand, dass nur Aktienverluste gegen Aktiengewinne verrechnet werden können. Zertifikate, OS und ähnliches können nicht mit Aktiengewinne/Verluste verrechnet werden.
      Gruß


      der letzte Satz ist falsch. Gewinne aus Aktien können auch mit Verlusten aus allen anderen Wertpapieren verrechnet werden. Lediglich Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 25.01.13 18:53:47
      Beitrag Nr. 11 ()
      danke für eure antworten. waren mehr als ich gedacht habe.:)
      ich werde einspruch gegen den bescheid einlegen. zur verteidigung des fa muss noch gesagt werden, dass die bearbeiterin, die ich am telefon hatte, mir auch zu einem einspruch geraten hat, so dass der bearbeiter der steuererklärung nach seinem Urlaub seine arbeit nochmal überprüfen muss.
      Avatar
      schrieb am 01.02.13 16:02:51
      Beitrag Nr. 12 ()
      Zitat von steven_trader: hallo, ich habe mal eine frage in der Hoffnung dass mir jemand auskunft geben kann.
      ich habe ein Konto bei einem us-broker über den ich fast ausschließlich us-aktien an nasdaq oder nyse handel. die bank führt keine abgeltungssteuer direkt ab, so dass ich die Besteuerung nachträglich im zuge der einkommenssteuererklärung nachholen muss.
      gestern bekam ich dann den Steuerbescheid zugesendet mit dem resultat, dass die aktientrades mit positivem Ergebnis mit 25% abgeltungssteuer belastet wurden, während die aktienverlusttrades als "nicht ausgleichsfähige Verluste" angesehen wurden.
      also mal ein Beispiel:
      10 trades positiv: gesammt: +10.000 euro
      10 trades negativ: gesammt: -11.000 euro

      Ergebnis: Erhebung der abgeltungssteuer in höhe von 2500 euro.

      kann dass so richtig sein? also, dass verluste aus dem verkauf von us-aktien (nasdaq, nyse) nicht mit gewinnen aus dem verkauf von us-aktien (nasdaq, nyse) verrechenbar sein sollen?

      habe heute das Finanzamt angerufen und die info erhalten, dass der bearbeiter meiner Steuererklärung seit heute für 6 Wochen in Urlaub gegangen ist und somit keine Stellungnahme abgeben kann.:confused:


      In dem Fall hätte ich dem Finanzamt gar nichts mitgeteilt, da insgesamt ja ein Verlust angefallen ist und somit auch keine Abgeltungssteuer anfällt.
      Avatar
      schrieb am 01.02.13 17:40:38
      Beitrag Nr. 13 ()
      Zitat von Thoughtbreaker: In dem Fall hätte ich dem Finanzamt gar nichts mitgeteilt, da insgesamt ja ein Verlust angefallen ist und somit auch keine Abgeltungssteuer anfällt.


      Super Vorschlag.... Es gibt auch so etwas wie Verlustvortrag

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 20.03.13 18:43:50
      Beitrag Nr. 14 ()
      Heute habe ich das Antwortschreiben des Finanzamts zu meinem Einspruch erhalten. Leider nicht sehr erfreulich.
      Der Einspruch kann erst weiter bearbeitet werden, wenn ich eine Steuerbescheinigung des Anlageinstituts (Interactive Brokers UK)und eine Auflistung mit Aktienveräußerungsverlusten in einer Summe nachreiche.


      Ich hatte mit der Steuererklärung das Jahres-Activity-Statement eingereicht, aus dem die komplette realisierte Performance (Gewinn-Trades, Verlust-Trades) eigentlich ersichtlich war. Sogar eine Zusammenrechnung der Verluste (total-stocks) war darin inbegriffen.

      Kann mir jemand vielleicht weiter helfen, in welchem Paragraphen des EstG geregelt ist, dass die Pflicht zur Erstellung einer Steuerbescheinigung ausschließlich für inländische und nicht für ausländische Institute besteht?
      Nach Recherche im Internet bin ich mir sicher, dass Interactive Brokers UK keine Steuerbescheinigung erstellen wird.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.03.13 22:09:42
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.278.014 von steven_trader am 20.03.13 18:43:50Das einfachste und schnellste wird die Beauftragung eines StB sein (können wir natürlich auch gerne machen)...

      Du kannst die Sachbearbeiterin natürlich auch fragen ob die Sparkasse Kleinkleckersdorf auch Steuerbescheinigungen nach amtlichem Muster für Nigerianer, Chinesen etc. erstellt. Ausl. KI unterliegen nicht dem deutschen Recht, insofern müssen sie sich auch nicht an dt. Vorschriften halten. Ich habe auf die Schnelle nichts explizites im EStG gefunden, aber das dürfte sich schon aus der Souvernität der Einzel-Staaten ergeben. Wenn die Verpflichtung bestehen würde, kann die Sachbearbeiterin ja auch mal die Frage beantworten, wie man mit Konten in der CH (oder LUX etc.) Steuern hinterziehen kann...

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.03.13 17:19:27
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.278.930 von Taxadvisor am 20.03.13 22:09:42ich werde dem Sachbearbeiter schreiben, dass das activity-statement alle Daten enthält, die er für die Besteuerung benötigt. mal sehen, was dabei dann rauskommt.
      ich halte euch auf den laufenden, wie es ausgegangen ist.
      Avatar
      schrieb am 31.03.13 16:00:03
      Beitrag Nr. 17 ()
      Zitat von Taxadvisor:
      Zitat von Thoughtbreaker: In dem Fall hätte ich dem Finanzamt gar nichts mitgeteilt, da insgesamt ja ein Verlust angefallen ist und somit auch keine Abgeltungssteuer anfällt.


      Super Vorschlag.... Es gibt auch so etwas wie Verlustvortrag

      Gruß
      Taxadvisor


      Hallo!

      Ich bin auch Kunde bei Interactive Brokers und grad bei der Steuererklärung. Ich habe in 2012 Gewinne mit Optionsscheinen und Verluste mit Aktien. Beides ist nicht verrechenbar, es sind also nicht ausgleichsfähige Verluste aus Aktien angefallen. Wie bekomme ich diese jetzt vorgetragen in die nächsten Jahre? Macht das FA das automatisch? Danke für eure Hilfe.

      Frohe Ostern wünscht
      Eisbaer23
      Avatar
      schrieb am 31.03.13 20:21:26
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hallo Eisbaer23,

      ja, das läuft automatisch, du musst die Verluste nur erklären.

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 20.05.13 00:54:03
      Beitrag Nr. 19 ()
      das Ergebnis meines Einspruchs liegt inzwischen vor. Das Finanzamt hat das activity statement jetzt zum glück doch noch anerkannt und die Aktienverluste mit den Aktiengewinnen verrechnet.
      der ganze Schreibkram hat sich also am ende doch gelohnt.
      Avatar
      schrieb am 27.03.15 21:59:53
      Beitrag Nr. 20 ()
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