checkAd

    BioMa Energie AG - Entwicklungen ?!? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.03.13 11:49:17 von
    neuester Beitrag 13.09.13 21:41:34 von
    Beiträge: 15
    ID: 1.179.961
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.656.280
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 11.03.13 11:49:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ca. 2004/2005 unterstützte die in Traunstein angesiedelte Neue Vermögen AG
      die Platzierung von 450.000 Aktien der BioMa Energie AG, siehe auch
      http://derstandard.at/1601024

      Der damalige Zeichnungskurs ist mir nicht mehr in Erinnerung,
      ich habe jedoch in Erinnerung, das er nach meinem
      Eindruck viel zu hoch war (27 Euro je Aktie ?).
      Die Anleger kamen damals ganz mehrheitlich aus Deutschland.

      Eben fand ich die Mitteilung, aus der verklausuliert hervor geht,
      dass es bei der BioMa scheinbar sehr suboptimal lief.
      http://www.hna.de/lokales/kassel/geld-statt-holz-verbrannt-2748782.html


      Seit 2007 ist die Pressearbeit der AG mit einem geplanten fast
      dreistelligen Mio-Investitionsvolumen scheinbar tot.
      Denn aus 2007 (d.h. vor über fünf Jahren !) stammt sowohl die
      letzte Pressemitteilung, als auch der letzte dort hinterlegte
      Artikel, siehe http://www.bioma-energie.at/

      Trotz langer Recherche fand ich keinen Hinweis, ob
      die BioMa Energie AG gut läuft oder in finanziellen
      Schwierigkeiten ist.
      In 2004/2005 ff war eigentlich ein Listing der BioMa
      Energie AG im Entry Standard in 2008 geplant.
      Fünf Jahre später ist dies jedoch immer noch nicht erfolgt,
      nicht mal ein Handel auf der Plattform für unnotierten
      Aktie bei Valora: (Zitat: "Listing im ersten Halbjahr
      2008 im Open Market / Entry Standard" - Quelle: (http://www.eigenkapitalforum.com/herbst/download/PCB_foren_p…)

      Weiß jemand, wie sich die BioMa Energie AG
      seit 2005 entwickelt hat, kennt jemand
      Umsatz- und Ertragszahlen ?

      Weiß jemand, ob konkret ein Listing in Deutschland geplant ist ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.03.13 13:40:58
      !
      Dieser Beitrag wurde von m.klemm moderiert. Grund: Beitrag ohne Quelle
      Avatar
      schrieb am 16.03.13 16:23:51
      !
      Dieser Beitrag wurde von m.klemm moderiert. Grund: Beitrag ohne Quelle
      Avatar
      schrieb am 12.08.13 22:13:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      Guten Abend,

      wie ja hier bereits zu lesen ist, wird die Neue Vermögen verklagt wegen Falschberatung,
      (siehe o.a.Link: http://www.hna.de/lokales/kassel/geld-statt-holz-verbrannt-2…

      AUCH DAS OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN ENTSCHEIDET FÜR BIOMA-ANLEGER

      Im Oktober 2012 wurde den ersten 7 Klägern, die gegen die seit 1998 existierende Firma mit Sitz in Traunstein vorgehen, die unabhängige Kapitalberatung und Vermögensverwaltung offeriert, vom Landgericht Traunstein Recht zugesprochen ihre jeweilige Einlagesumme zurückfordern zu können, und zwar als Schadenersatzanspruch gegenüber der beklagten Gesellschaft wegen – so jetzt das OLG München ausdrücklich – vorsätzlich falscher Anlageberatung.

      In allen Verfahren geht es um von Anlegern erworbene Aktien von
      Biomassekraftwerken in Österreich.

      Inzwischen wurden in 1. Instanz schon 14 Urteile von drei verschiedenen Landgerichten in Bayern und Hessen für die Aktionäre gesprochen, weitere Anleger haben Zivilklage gegen die Firma erhoben. Ergebnis war in allen bisherigen Verfahren, dass die Anleger ihre Einlagesumme erstattet bekommen und der Beraterin im Gegenzug die Aktien übertragen dürfen. Bundesweit sind mehr als 900 private Investoren betroffen.

      Das OLG München führte in seinen Entscheidungsgründen aus: es sei davon auszugehen, dass die Vermögensberatung die Anleger vorsätzlich falsch beraten habe. Man habe wesentliche Informationen vorenthalten und Risiken der Kapitalanlage nicht ausreichend dargestellt.

      Das Oberlandesgericht München hat nun also kürzlich die Berufung der Beklagten zurückgewiesen und das Urteil aus Traunstein sogar noch bekräftigt. Die Anleger haben nun auch die 2. Instanz gewonnen, das bedeutet, die beklagte Traunsteiner Vermögensberatungsfirma wurde verurteilt, die Rückabwicklung vorzunehmen und den
      Anlegern das eingesetzte Kapital plus Zinsen zurückzuerstatten. Die Urteile, die das OLG München nun bestätigt hat, sind vorläufig ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar, die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen.

      Wer ebenfalls sein eingesetztes Kapital zurück erhalten möchte, sollte sich möglichst bald an die 'Interessengemeinschaft BioMa' wenden.
      Avatar
      schrieb am 15.08.13 13:19:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      Den einzigen konkreten Hinweis auf eine Kontaktadresse für
      die "Interessengemeinschaft Bioma"
      fand Google in
      einer älteren Ausgabe vom "Wendelstein Anzeiger":

      Wir sind eine Interessengemeinschaft von Anlegern, der
      BioMa Energie AG, die davon ausgehen, dass das von uns
      investierte Kapital nicht entsprechend den Zusagen unserer
      Berater angelegt wurde. Es bestehen begründete Bedenken,
      dass wir unser eingesetztes Kapital verlieren könnten.
      Die ersten Anleger haben ihre Ansprüche bereits anwaltlich
      gegenüber der Neue Vermögen AG geltend gemacht.
      Wenn Sie ebenfalls ein betroffener Anleger sind, melden
      Sie sich bitte bei der Firma SachsKonzept, Tel. 05085 77
      39, Fax 03212 112 771 9 oder informieren Sie sich unter:
      http://www.sachskonzept.de/anleger-analysen/geschaedigte-anl…

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Was die Börsencommunity nach Ostern auf keinen Fall verpassen willmehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 16.08.13 08:43:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      War die Aktie den mal an der Börse oder Valora oder ne Privatplatzierung ?
      Avatar
      schrieb am 16.08.13 13:20:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      BioMa ist eine Privatplatzierung.
      Sie war niemals an der Börse und auch die
      außerbörslichen Händler handelten sie nicht.
      Vermittelt wurde sie ganz überwiegend oder sogar
      vollständig über die Neue Vermögen AG, ebenfalls
      eine unnotierte AG, ein Finanzdienstleister.
      Avatar
      schrieb am 16.08.13 13:21:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo zusammen,

      Freude kommt auf - oder doch nicht? Die BioMa soll an die Börse gehen. Was für ein Ereignis. Leider geben weder die BioMa selbst noch die Neue Vermögen Traunstein einen Kurs an. Vom ursprünglichen Verkaufspreis von 12 - 20 EUR werden wahrscheinlich nur 5 CENT übrigbleiben. Mal sehen, was das für ein Superdeal wird.
      Avatar
      schrieb am 16.08.13 13:38:27
      !
      Dieser Beitrag wurde von m.klemm moderiert. Grund: Beitrag ohne Quelle
      Avatar
      schrieb am 16.08.13 21:02:03
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ja, sicher ist das ernst gemeint, der beabsichtigte Börsengang ist (k)ein Witz.
      Ich sehe es genau so, ein Börsengang unter diesen Umständen wäre in der Tat eine Katastrophe
      für alle Aktionäre, aber ich sehe diese Aktie noch lange nicht an der Börse.

      Bei der letzten HV der BioMa am 19.03.2013 in Salzburg sagte man, man wolle die Aktie nun auf Wunsch
      der Anleger an die Börse bringen. Über folgende Tagesordnungspunkte wurde abgestimmt:

      Ich zitiere:

      8. Beschlussfassung über einen "Börsegang" (Börsennotierung und satzungsmäßige Zulassung der
      Aktien zum Börsenhandel, je gemäß § 10 Abs. 1 Aktiengesetz) samt GesRÄG-2011-Anpassungen,
      umfassend:

      a) Ermächtigung an den Vorstand, einen "Börsegang" (Börsengang gem. § 3 Aktiengesetz) an eine
      in Europa gelegene Börse im Sinn von § 3 Aktiengesetz oder mehrere solche Börsen durchzuführen,
      vorzugsweise Wien, München bzw. Frankfurt;

      b) Ermächtigung an den Vorstand, die gemäß Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz (Ges-RÄG) 2011
      bis 01.12.2013 erforderlichen Anpassungen bis zu diesem Tag, insbesondere firmenbuchmäßig, durchzuführen,
      falls bis 01.12.2013, 00.00 Uhr, kein "Börsegang" im vorstehenden Sinn abgeschlossen ist;

      c) Ermächtigung an den Vorstand, sämtliche sonstigen, erforderlichen GesRÄG-2011-Anpassungsmaßnahmen
      vorzunehmen, unabhängig vom Erfolgen eines "Börseganges" im vorstehenden Sinn, insbesondere etwa auch
      solche gem. § 262 Abs. 28 und 29 Aktiengesetz (über Verlangen eines Aktionärs Umtausch seiner
      Inhaberaktie /seines Zwischenscheines in eine Namensaktie; Kraftloserklärung unzulässig gewordener
      Inhaberaktien und Zwischenscheine)

      d) samt entsprechender Beschlußfassung über

      i) eine Satzungsänderung in den erforderlichen Punkten zur Zulassung der Börsenotierung
      gem. § 3 Aktiengesetz sowie dahingehend, dass die Aktien der Gesellschaft gemäß § 10 Abs. 1 Aktiengesetz
      zum Börsehandel zugelassen werden sollen, wobei hierfür die Aktien der Gesellschaft weiterhin
      Inhaberaktien bleiben, samt durch GesRÄG 2011 vorgegebener Sammelurkundenverbriefung gem. § 10 Abs. 2
      Aktiengesetz, sowie

      ii) eine Satzungsänderung in den erforderlichen Punkten zur Anpassung an die Vorgaben des GesRÄG 2011
      (va Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien, Aktienbuch), deren Wirksamkeit aufschiebend
      befristet ist mit 01.12.2013, 00.00 Uhr, und aufschiebend bedingt ist durch die Nicht-Börsenotierung
      gem. § 10 Abs. 1 Aktiengesetz per 01.12.2013 00.00 Uhr

      9. Beschlussfassung über die Aufhebung des Vorzugs betreffend Vorzugsaktien mit Stimmrecht
      sowie Vorzugsaktien ohne Stimmrecht, samt entsprechender Satzungsanpassung, damit die bisherigen
      Vorzugsaktien Stammaktien sind (dient insbesondere dem "Börsegang" im vorstehenden Sinn)
      (hierzu: gesonderte Beschlußfassung der Vorzugsaktionäre mit Stimmrecht und gesonderte Versammlung der
      Vorzugsaktionäre ohne Stimmrecht.

      Über eine Kapitalerhöhung wurde bereits im letzten Jahr erfolgreich abgestimmt.

      In der Tagesordnung der HV in 2012 heißt es unter Punkt 7 wörtlich:

      "Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes, gemäß § 169 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrates
      das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von 5 Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung
      in das Firmenbuch um bis zu € 1.000.000,-- durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen auf Inhaber oder Namen
      lautenden Stammaktien, in einer oder mehreren Tranchen, gegen Bar- oder Sacheinlage, mit oder ohne
      Bezugsrechtsausschluss zu erhöhen, wobei sich die Gesamtzahl der Aktien im Verhältnis des Erhöhungsbetrages
      zum bisherigen Grundkapital vergrößern muss und den Ausgabekurs sowie die sonstigen Ausgabebedingungen
      im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital) und Ermächtigung des Aufsichtsrats,
      Änderungen der Satzung. die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben,
      zu beschließen; sowie über die sich dadurch ergebende Änderung der Satzung in Punkt § 4 (Grundkapital)"
      usw. usw.

      Die Treuhandgesellschaft ConSalz, eine 100%ige Tochter der Neue Vermögen, hat sich seinerzeit beim Verkauf
      der Aktien die Stimmrechte wahrscheinlich fast aller Anleger übertragen lassen und so die Mehrzahl aller
      Stimmrechte auf sich vereint.

      In der Einladung zur HV ist immer nur von "Börsegang" die Rede, soll in Österreich so heißen.
      Evtl. Tippfehler bitte ich zu entschuldigen!)

      Übrigens, eine einzige Dividende wurde ausgeschüttet und zwar für das Geschäftsjahr 2006/2007.
      Die Höhe (oder Tiefe?) der Ausschüttung betrug damals lächerliche 0,08 € je Vorzugsaktie,
      ausgezahlt wurde sie in 2008.
      Avatar
      schrieb am 17.08.13 12:00:54
      !
      Dieser Beitrag wurde von m.klemm moderiert. Grund: Beitrag ohne Quelle
      Avatar
      schrieb am 19.08.13 14:29:51
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ich habe zur Interessengemeinschaft BioMa
      noch eine aktuellere Emailadresse gefunden:

      ig-bioma@gmx.de
      Avatar
      schrieb am 19.08.13 19:48:46
      !
      Dieser Beitrag wurde von m.klemm moderiert. Grund: Beitrag ohne Quelle
      Avatar
      schrieb am 13.09.13 14:22:48
      Beitrag Nr. 14 ()
      Überraschenderweise wurden zwei Postings von mir gelöscht,
      u.a. ein sechs Monate altes. Ich weiß gar nicht mehr,
      um was es darin ging. So alte Postings wurden von mir
      in rd. 20 Jahren vielleicht 2 von 7.000 gelöscht.
      Ich vermute, dass dies von Seiten der
      Neue Vermögen erfolgte.

      Dann will ich die mal ärgern und einige Beiträge
      zum BioMa- Initiator Neue Vermögen AG posten ....

      http://cgw-law.de/CGW/CGW_Rechtsanwalte_Gottingen/Eintrage/2…

      http://www.gutefrage.net/frage/hat-jemand-erfahrung-mit-der-…

      http://www.juraportal24.de/bank-_und_kapitalmarktrecht/artik…
      Avatar
      schrieb am 13.09.13 21:41:34
      Beitrag Nr. 15 ()
      Auch im Forum:
      http://www.gutefrage.net/frage/hat-jemand-erfahrung-mit-der-firma-neue-vermoegen-ag
      wurden Beiträge gelöscht.

      In der Vergangenheit wurden schon einige Foren zu diesem Thema zwangsgeschlossen.

      Warum wohl? Die Gedanken sind frei ..........

      Bin gespannt, wann meine Beiträge gelöscht werden!


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      BioMa Energie AG - Entwicklungen ?!?