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    Ablehnung Tarifwechsel durch Bausparkasse rechtens? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.04.13 12:43:50 von
    neuester Beitrag 05.05.13 10:43:34 von
    Beiträge: 6
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      schrieb am 24.04.13 12:43:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      was haltet Ihr davon?

      Vor Abschluß eines Bausparvertrags werdet Ihr beraten: Es gibt den Renditetarif (vereinfacht R) und den Finanzierungstarif (vereinfacht F).

      Unabhängig davon, für welchen Tarif Ihr Euch zu Beginn entscheidet, könnt Ihr während des Bestehens des Vertrags zur anderen Vertragsvariante wechseln. Also von R nach F bzw. von F nach R.

      Wer gerne ein Zahlenbeispiel mag:

      Konditionen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses:
      Tarif F Sparzins 2% Darlehenszins 5%
      Tarif R Sparzins 5% Darlehenszins 7%



      Angenommen, Ihr entscheidet Euch zunächst für F (niedriger Spar- und niedriger Darlehenszins).

      Nun erkennt Ihr, daß Ihr nicht finanzieren möchtet und bittet um Vertragswechsel in den Tarif R (hoher Sparzins).


      2 denkbare Szenarien:

      a) Die Bausparkasse lehnt den Wechsel ab mit dem Hinweis, daß der Tarif R nicht mehr angeboten wird.

      b) Die Bausparkasse bietet nicht den Wechsel in den Tarif R zu dem bei Vertragsabschluß gültigen Sparzins, sondern zu dem nun deutlich tiefer liegenden Sparzins an (Beispiel: 3% statt 5%).

      Was haltet Ihr davon?

      a: Darf die Bausparkasse den Tarifwechsel für bestehende Verträge generell ablehnen?

      b: Darf die Bausparkasse den Tarifwechsel zu den für den Bausparer schlechteren Konditionen anbieten? Gilt hier nicht: Tarif F und R waren bei Vertragsabschluß Teil einer von der Bausparkasse insgesamt für ihre Kunden abgestimmten Gesamtkondition? Sprich: Wer Tarif F zu den "damals" geltenden Konditionen abgeschlossen hat, darf - im damaligen Konditionssystem verbleibend - entsprechend in den Tarif R zu den "damals" geltenden Konditionen wechseln?

      Gruß

      Silberpfeil
      Avatar
      schrieb am 24.04.13 13:34:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      ach Silberpfeil (stöhn...)
      bei der Bayerischen Landesbausparkasse
      ist ein Tarifwechsel grundsätzlich möglich.
      Details erspare ich mir.Schon weil es
      dutzende von Bausparkassen gibt,und
      jede hat seine eigene AGB usw.
      Avatar
      schrieb am 24.04.13 14:28:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      In den AGB müsste das geregelt sein.
      Dass man nicht mehr innerhalb der alten Tarife wechseln kann, wenn eine neue Tarifgeneration da ist, ist wohl so üblich.

      Bei der Schwaebisch Hall ist geregelt, dass die Bausparkasse den Wechsel in den Renditetarig ablehnen kann, wenn die Umlaufrendite niedriger als soundsoviel % ist. DAs wäre ja auch sonst ruinös für die BAusparkassen, weil die alten Finanzierungstarife kaum wettbewerbsfähig sind, die altenRenditetarife aber teils hohe Guthabenzinsen versprechen. Wuestenrot hatte ja negativ-Schlagzeilen, weil die Kunden mit alten Hochzinsverträgen zum Tarifwechsel überredet haben.

      Wenn man in Finanzdingen nicht ganz unbedarft ist, muss man meines Erachtens nicht unbedingt der Bausparkasse zur Last fallen, indem man sich da an 3% Zinsen klammert.

      ISt halt ärgerlich mit den alten Finanzierungstarifen, bei denen man fast nur das Geld zurückfordern kann, weil der Darlehenszins zu hoch ist.
      Avatar
      schrieb am 04.05.13 13:30:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Silberpfeil,

      befinden wir uns hier in einem Fachforum,
      oder in einem Forum für Gesellschaftspiele.
      (Raten des Bauspartarifs bzw. der Bedingungen).

      Wenn Du Informationen wünscht, dann bitte mit Angaben des Bauspartarifs + Bausparbedingungen.

      Gruß der Plonk
      Avatar
      schrieb am 05.05.13 00:55:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Der dargestellte Sachverhalt betrifft nicht eine konkrete Bausparkasse bzw. einen konkreten Bausparkassentarif. Es handelt sich um eine Frage, die sich unabhängig von den ABB einer konkreten Bausparkasse stellt.

      Unter dem Abschnitt "Tarifwechsel" heißt es dort üblicherweise:

      Bei Tarif F beispielsweise: "Der Bausparer kann einen Wechsel in den Tarif R beantragen."

      Meine Frage ist nun (siehe mein dargestelltes Beispiel): Wie wird es (richtig) gehandhabt, wenn ein Bausparer den Wechsel einleiten möchte und der Tarif R zum Zeitpunkt des beantragten Wechsels entweder a) nicht mehr existiert oder b) nur zu dann schlechteren Konditionen existiert.

      Ich hoffe, diese ergänzende Erläuterung hilft allen weiter, die mit der dadurch bedingten (bewußten) Verallgemeinerung nicht zurechtgekommen sind.

      Gruß

      Silberpfeil

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      Avatar
      schrieb am 05.05.13 10:43:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zitat von Silberpfeil1: Der dargestellte Sachverhalt betrifft nicht eine konkrete Bausparkasse bzw. einen konkreten Bausparkassentarif. Es handelt sich um eine Frage, die sich unabhängig von den ABB einer konkreten Bausparkasse stellt.


      Dann wäre es sinnvoll die kompletten Bausparbedingungen mitzuteilen,
      denn diese sind entscheidend für die Antwort.

      Unter dem Abschnitt "Tarifwechsel" heißt es dort üblicherweise:

      Bei Tarif F beispielsweise: "Der Bausparer kann einen Wechsel in den Tarif R beantragen."

      Meine Frage ist nun (siehe mein dargestelltes Beispiel): Wie wird es (richtig) gehandhabt, wenn ein Bausparer den Wechsel einleiten möchte und der Tarif R zum Zeitpunkt des beantragten Wechsels entweder a) nicht mehr existiert oder b) nur zu dann schlechteren Konditionen existiert.


      Dann muss man die neue Tarifvariante entweder akzeptieren oder in dem alten Tarif bleiben.
      Aber auch hier noch einmal, ohne die kompletten Vertragsbedingungen zu kennen - kann man nur raten.

      Ich hoffe, diese ergänzende Erläuterung hilft allen weiter, die mit der dadurch bedingten (bewußten) Verallgemeinerung nicht zurechtgekommen sind.

      Gruß

      Silberpfeil


      Als andere Möglichkeit, könnte man die Fragen einem Juristen präsentieren.
      Hilfreich wäre vielleicht auch das Forum: www.juraforum.de

      Gruß DerPlonk


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