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    ADLER Real Estate -- heiße Empfehlung

    eröffnet am 09.06.13 16:42:23 von
    neuester Beitrag 28.03.24 13:57:58 von
    Beiträge: 1.883
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      schrieb am 28.03.24 13:57:58
      Beitrag Nr. 1.883 ()
      Spruchverfahren Squeeze-out ADLER Real Estate
      Wir haben für mehrere ausgeschlossene Minderheitsaktionäre Spruchanträge gestellt. Die Kosten des Verfahrens sind vor allem von der Antragsgegnerin zu tragen (Gerichtskosten etc.). Sachverständigengutachten in Spruchverfahren können leicht EUR 100.000,- kosten. Bei Versicherungskonzernen werden auch schon einmal Millionenbeträge aufgerufen (für eine mehrjährige Prüfung und sehr dicken Gutachtenbänden). Hier wird es vor allem auf die Bewertung der Immobilien ankommen.
      Avatar
      schrieb am 28.03.24 13:26:49
      Beitrag Nr. 1.882 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.036.264 von arendts am 01.01.24 23:59:34Hallo Herr Arendts,

      wurde hier mittlerweile ein Spruchverfahren eröffnet?

      Kann man abschätze in welcher Bandbreite die Kosten (auch ohne Erhöhung der Abfindung) für ein Unternehmen in einem Spruchverfahren ausfallen (Verfahren, Prozess, Gutachten, etc.).

      Danke
      Avatar
      schrieb am 01.01.24 23:59:34
      Beitrag Nr. 1.881 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.036.183 von deepvalue am 01.01.24 22:50:51Da sollten Sie den eigenen Rechtsanwalt fragen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.01.24 22:50:51
      Beitrag Nr. 1.880 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.036.156 von arendts am 01.01.24 22:28:25
      Zitat von arendts: Auch bei den (wenigen) Spruchverfahren, bei denen der Hauptaktionär/Antragsgegner in die Insolvenz gerutscht ist, haben die Antragsteller in keinem Fall Kosten übernehmen müssen.

      Betrifft das auch die Kosten des eigenen Anwalts?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.01.24 22:28:25
      Beitrag Nr. 1.879 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.032.345 von e2v am 30.12.23 20:52:22
      Squeeze-out bei der ADLER Real Estate AG
      Auch bei den (wenigen) Spruchverfahren, bei denen der Hauptaktionär/Antragsgegner in die Insolvenz gerutscht ist, haben die Antragsteller in keinem Fall Kosten übernehmen müssen.
      3 Antworten

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      schrieb am 01.01.24 22:25:26
      Beitrag Nr. 1.878 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.026.708 von Andrija am 29.12.23 08:33:16
      Squeeze-out bei der ADLER Real Estate AG
      Die Finanzierungssituation bei ADLER stellt sich inzwischen wieder etwas besser dar. Da die Nachbesserungsrechte nach der Durchführung des Squeeze-outs für die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre nichts kosten, würde ich das als interessante Option sehen. Eine 100%-ige Sicherheit, dass es tatsächlich zu einer Zahlung kommen wird, gibt es leider nicht.
      Avatar
      schrieb am 30.12.23 20:52:22
      Beitrag Nr. 1.877 ()
      Herr Arendts, Danke für die Antwort!

      Die Kosten im Spruchverfahren sind von der Antragsgegnerin, als Adler Group, zu tragen, richtig ? Was passiert wenn Adler Group vor Beendigung des Verfahrens insolvent wird, müssen dann die Antragssteller für die Kosten aufkommen ?
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.12.23 08:33:16
      Beitrag Nr. 1.876 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.026.234 von arendts am 29.12.23 01:09:44Hallo Herr Arendts, sehen Sie hier ernsthaft eine Möglichkeit, dass die möglichen Ansprüche nach Abschluss des Verfahrens in vielleicht 10 Jahren noch durchsetzbar sind?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.12.23 01:09:44
      Beitrag Nr. 1.875 ()
      Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ADLER Real Estate AG
      Zu der Frage, ob sich eine Teilnahme an einem Spruchverfahren lohnt, gibt es eine Anmerkung der Aktionärsvereinigung DSW;
      https://www.dsw-info.de/publikationen/experten-tipps/volltit…

      Rein rechtlich reicht es aus, wenn ein Minderheitsaktionär einen Antrag stellt. Die gerichtliche Entscheidung hat eine sog. Erga-omnes-Wirkung (anders als ein nur zwischen den Parteien des Verfahrens wirkendes zivilrechtliches Urteil).

      Wenn allerdings die enteigneten Minderheitsaktionäre vom Gericht ernst genommen werden wollen, ist es hilfreich, wenn möglichst viele ausgeschlossene Aktionäre mit einer maßgeblichen Aktienanzahl um eine gerichtliche Überprüfung bitten. Gerade bei ADLER mit zahlreichen Problemen (gravierende Bilanzierungsfehler, Geschäfte zu Lasten der Gesellschaft etc.) und möglichen Schadensersatzansprüchen gegen Verantwortliche ist eine Beteiligung möglichst vieler ausgeschlossener Minderheitsaktionäre sinnvoll.

      Bei einem zulässigen Spruchantrag besteht kein Kostenrisiko hinsichtlich der Gerichtskosten. Es gibt meines Wissens lediglich eine OLG-Entscheidung, bei der ein Antragsteller, der eine unzulässige Beschwerde eingelegt hatte (da hierfür bereits damals Unterzeichnung durch einen Rechtsanwalt erforderlich), Gerichtskosten tragen musste.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.12.23 07:47:43
      Beitrag Nr. 1.874 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.021.980 von arendts am 28.12.23 00:43:16
      Zitat von arendts: In Sachen ADLER Real Estate können Spruchanträge noch bis zum 18. Januar 2024 gestellt werden. Unsere Rechtsanwaltskanzlei hat schon für mehrere ausgeschlossene Minderheitsaktionäre um eine Überprüfung der Barabfindung gebeten.
      Welche Vorteile und welche Kosten sind mit einer direkten Teilnahme für den einzelnen ex-Aktionär von Adler Real Estate verbunden ?
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