First Sensor bald im Tecdax (Seite 14)
eröffnet am 20.07.13 15:19:04 von
neuester Beitrag 23.04.24 15:00:02 von
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Die 75%-Schwelle bleibt in Reichweite...
Bis zum 27. August 2019, 14:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) (der „Meldestichtag“), ist das Übernahmeangebot für insgesamt 7.239.799 First SensorAktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 70,58 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der First Sensor und einem Anteil von ca. 70,78 % des zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bestehenden Grundkapitals und der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bestehenden Stimmrechte der First Sensor.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.317.568 von derbiologe am 22.08.19 12:49:13Na läuft doch...
wusste ich's doch, dass da ein amerikanischer hedgefonds mitmischt:
https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2019-08/4749878…
https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2019-08/4749878…
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.273.140 von straßenköter am 16.08.19 10:02:48Danke für die super Erklärung!
Vielen Dank 👍👍
dann hoffen wir mal auf 📈📈📈
dann hoffen wir mal auf 📈📈📈
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.272.921 von ymhi2017 am 16.08.19 09:43:32
Wenn ein Beherrschungsvertrag nach dem Übernahmeangebot vom neuen Großaktionär verlangt wird (Voraussetzung: 75% Mehrheit auf der HV), wird die Ermittlung der Abfindung etwa 3 Monate dauern. Man kennt aber schon bei Ankündigung die Untergrenze für die Abfindung, weil als Untergrenze, unabhängig vom ermittelten Wert des "neutralen" Gutachters, der volumengewichtete 3-Monatskursschnitt gezahlt werden muss. Wenn der Beherrschungsvertrag dann im HR eingetragen ist, kann man, unabhägig vom Kursniveau, jederzeit das Abfindungangebot annehmen, solange die gutachterliche Abfindung in der Überprüfung ist (Spruchstellenverfahren). Diese Spruchverfahren dauern aber mehrere Jahre. Gleichzeitig erhältst Du eine jährliche Ausgleichszahlung, eine so genannte Garantiedividende. Die liegt derzeit meist so eher bei max. 3%, außer der Großaktionär verfügt über eine schlechte Bonität. Dann können es auch mal mehr wie bei Diebold oder Superior Industries sein (4,5 - 5%).
Solange der Kurs also nicht deutlich oberhalb der Abfindung notiert, besteht in Grunde kaum ein Risiko die Aktie zu halten. Der Kurs der Aktie würde sich allerdings recht schnell nach Bekanntgabe der Abfindung vermutlich etwa 10% oberhalb der Abfindung einpendeln. Einen Aufschlag gibt es schon deshalb, weil in den Spruchverfahren die Abfindung häufig erhöht wird.
Zitat von ymhi2017:Zitat von straßenköter: ...
Sofern der angekündigte Beherrschungsvertrag kommt, kannst Du ja ohne große Risiken zurückkehren, zumindest wenn Du nah an der Abfindung kaufen kannst.
Was heisst das jetzt, nahe an der Abfindung kaufen?
Bin jetzt nicht so drin in der Story, sorry
Wenn ein Beherrschungsvertrag nach dem Übernahmeangebot vom neuen Großaktionär verlangt wird (Voraussetzung: 75% Mehrheit auf der HV), wird die Ermittlung der Abfindung etwa 3 Monate dauern. Man kennt aber schon bei Ankündigung die Untergrenze für die Abfindung, weil als Untergrenze, unabhängig vom ermittelten Wert des "neutralen" Gutachters, der volumengewichtete 3-Monatskursschnitt gezahlt werden muss. Wenn der Beherrschungsvertrag dann im HR eingetragen ist, kann man, unabhägig vom Kursniveau, jederzeit das Abfindungangebot annehmen, solange die gutachterliche Abfindung in der Überprüfung ist (Spruchstellenverfahren). Diese Spruchverfahren dauern aber mehrere Jahre. Gleichzeitig erhältst Du eine jährliche Ausgleichszahlung, eine so genannte Garantiedividende. Die liegt derzeit meist so eher bei max. 3%, außer der Großaktionär verfügt über eine schlechte Bonität. Dann können es auch mal mehr wie bei Diebold oder Superior Industries sein (4,5 - 5%).
Solange der Kurs also nicht deutlich oberhalb der Abfindung notiert, besteht in Grunde kaum ein Risiko die Aktie zu halten. Der Kurs der Aktie würde sich allerdings recht schnell nach Bekanntgabe der Abfindung vermutlich etwa 10% oberhalb der Abfindung einpendeln. Einen Aufschlag gibt es schon deshalb, weil in den Spruchverfahren die Abfindung häufig erhöht wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.272.885 von straßenköter am 16.08.19 09:40:30
Was heisst das jetzt, nahe an der Abfindung kaufen?
Bin jetzt nicht so drin in der Story, sorry
Zitat von straßenköter:Zitat von R-BgO: eben zu 29,67 verkauft; bei einem Einstand von 9,44 und einer überschlägigen Haltedauer von 11,5 Jahren (Großteil der Position in H1-2008 gekauft) ergibt das steuerfreie 10,47% p.a. => kann man mit leben
Denke die upside ist überschaubar (wahrscheinlich falsch 😉) und ich kann ein bisschen trockenes Pulver gut gebrauchen.
Sofern der angekündigte Beherrschungsvertrag kommt, kannst Du ja ohne große Risiken zurückkehren, zumindest wenn Du nah an der Abfindung kaufen kannst.
Was heisst das jetzt, nahe an der Abfindung kaufen?
Bin jetzt nicht so drin in der Story, sorry
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.272.747 von R-BgO am 16.08.19 09:28:38
Sofern der angekündigte Beherrschungsvertrag kommt, kannst Du ja ohne große Risiken zurückkehren, zumindest wenn Du nah an der Abfindung kaufen kannst.
Zitat von R-BgO: eben zu 29,67 verkauft; bei einem Einstand von 9,44 und einer überschlägigen Haltedauer von 11,5 Jahren (Großteil der Position in H1-2008 gekauft) ergibt das steuerfreie 10,47% p.a. => kann man mit leben
Denke die upside ist überschaubar (wahrscheinlich falsch 😉) und ich kann ein bisschen trockenes Pulver gut gebrauchen.
Sofern der angekündigte Beherrschungsvertrag kommt, kannst Du ja ohne große Risiken zurückkehren, zumindest wenn Du nah an der Abfindung kaufen kannst.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.085.317 von R-BgO am 23.07.19 10:28:41
Denke die upside ist überschaubar (wahrscheinlich falsch 😉) und ich kann ein bisschen trockenes Pulver gut gebrauchen.
Meinung geändert:
eben zu 29,67 verkauft; bei einem Einstand von 9,44 und einer überschlägigen Haltedauer von 11,5 Jahren (Großteil der Position in H1-2008 gekauft) ergibt das steuerfreie 10,47% p.a. => kann man mit lebenDenke die upside ist überschaubar (wahrscheinlich falsch 😉) und ich kann ein bisschen trockenes Pulver gut gebrauchen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.266.546 von Long56 am 15.08.19 15:42:09
Da würde ich noch nichts daraus interpretieren. Schließlich hat man ja nichts dazu gesagt, wann innerhalb der Annahmefrist angedient werden soll.
Zitat von Long56: Aus dem Übernahmeangebot:
"Zudem haben Aktionäre, welche rund 67 % der ausstehenden Aktien halten, bereits unwiderruflich erklärt, ihre Aktien im Rahmen des Angebots anzudienen."
Und jetzt nur 63,79%, das sind ja viel weniger?
Da würde ich noch nichts daraus interpretieren. Schließlich hat man ja nichts dazu gesagt, wann innerhalb der Annahmefrist angedient werden soll.
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