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    Absetzen von Fahrtkosten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.08.13 14:01:22 von
    neuester Beitrag 27.09.13 12:50:00 von
    Beiträge: 24
    ID: 1.184.843
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      schrieb am 15.08.13 14:01:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mahlzeit!

      Ab September habe ich einen neuen Brötchengeber.
      Die einfache Wegstrecke von Zuhause bis zum Arbeitsort beträgt 350 Km, pro Jahr werde ich nach derzeitiger Planung 25.000 Km zurücklegen, um zur Arbeit hin- und zurück zu kommen. Ein zweiter Wohnsitz in der Nähe der Arbeitsstelle kommt nicht in Frage.

      Wie bekomme ich nun das beste Ergebnis an Fahrtkosten heraus? Mit der Pendlerpauschale oder gibt es dort noch andere (steuerwirksamere) Möglichkeiten? Muss hierzu irgendein Fahrtenbuch oder dgl. geführt werden, trotz privatem PKW? Eine Fahrtkostenbeihilfe oder Erstattung des Arbeitgebers erfolgt in keinster Weise, falls das von Relevanz ist!

      Lg
      Aktienklaus
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.08.13 14:56:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.257.463 von AktienKlaus am 15.08.13 14:01:22Die einfache Wegstrecke von Zuhause bis zum Arbeitsort beträgt 350 Km, pro Jahr werde ich nach derzeitiger Planung 25.000 Km zurücklegen, um zur Arbeit hin- und zurück zu kommen. Ein zweiter Wohnsitz in der Nähe der Arbeitsstelle kommt nicht in Frage.

      Wie darf man das verstehen?
      Bei 350km einfach , heisst 700km "Hin und Zurück".

      Das würde heissen, du fährst diese Strecke ca. 31x im Jahr.
      Und wo verbringst du den Rest der Zeit?
      Avatar
      schrieb am 15.08.13 15:47:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      leg Dir ein Wohnmobil zu...
      sind ja tgl. 7 Std. Fahrtzeit ??? für:confused: 3 Std. Arbeit ?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.08.13 16:05:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.258.321 von AktiesuchtBauer am 15.08.13 15:47:05Nein, bin ~14 Tage Kost & Logifrei untergebracht, varriert ein wenig. Anschließend dieselbe Zeit frei ; so um den Dreh wird sich das abspielen.
      Das heißt die Fahrt nach Hause lohnt schon.

      Ist eben nur die Frage, wie ich 25.000 Kilometer pro Jahr (350 Km OneWay ; 700 Hin & Rück) am besten steuerlich absetzen kann. Ist ja schließlich die reine Fahrt zur Arbeitsstelle und kein Freizeitvergnügen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.08.13 16:25:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.258.507 von AktienKlaus am 15.08.13 16:05:07Schon mal überlegt mit der Bahn zu fahren? (Kommt natürlich auf die Verbindung an!)

      Absetzen über die Pendlerpauschale kannst du bei ca. 25000 km/Jahr sowieso nur die Hinfahrt, also 12500km!!

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      schrieb am 15.08.13 16:33:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      Bist du Leiharbeiter ? (da gibt es neue Richtlinien, dann Reisekkosten).

      Falls der 350 km entfernte Ort deine "regelmäßige Arbeitsstätte" wird sieht es mau aus. Dann gibt es nur die Entfernungspauschale von 350 km x 35 Fahrten x 0,30 € = 3.675 € Werbungskosten. Da du ja erstmal über die ersten 1.000 € Pauschale kommen musst macht dies bei 35 % Steuersatz mickrige 3.675 € - 1.000 € = 2.675 € x 35 % = 936 € Mehrerstattung.

      Der AG kann dir 350 Km x 0,30 € x 4 Fahrten = 420 € STEUERFREI im Monat erstatten. Mit bischen rechnen kommst du somit besser auf 400 € Brutto zu verzichten (denn dafür sind Sozialabgaben fällig) und dafür die steuerfreie Erstattung zu nehmen).
      Nachteil hier: sinkt das Brutto sinkt Renteneinzahlung des AG + AN (falls mal eine gibt) und auch das Krankengeld/Arb. losengeld würde sich durch geringeres Brutto verringern.

      Alles gebacken bekommt man leider nicht.....
      Avatar
      schrieb am 15.08.13 16:56:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      Bahn ist nicht drin, nein.
      Nicht nur wegen keine Lust, sondern auch da die Verbindung zu schlecht ist und kaum Ersparnis bleibt (80€ Statt 90€ für mehr als 2 Stunden längere Fahrtzeit).

      Und Leiharbeiter bin ich nicht, nein. Ganz normal Angestellter direkt bei einem Unternehmen, nicht öffentlicher Dienst, Zeitarbeitsfirma oder dgl.
      Das ist natürlich schlecht mit der Entfernungspauschale. Die kann auch nur einfach abgesetzt werden, wenn Hin- und Rückfahrt NICHT auf den selben Tag fallen? Wie ist das mit der Pauschale von 1000€ gemeint, 1000€ pro Jahr muss ich voll auf eigene Kosten übernehmen und danach gibt's erst den Taler vom Staat zurück?
      Mit der Steuerfreien Erstattung durch den AG dürfte das nicht funktionieren, werde ich aber nochmal nachhaken bei Gelegenheit.

      Ich sehe schon, ganz so einfach wirds nicht. Musste mich noch nie damit auseinander setzen...:(
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.08.13 17:11:34
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zitat von AktienKlaus: Wie ist das mit der Pauschale von 1000€ gemeint, 1000€ pro Jahr muss ich voll auf eigene Kosten übernehmen und danach gibt's erst den Taler vom Staat zurück?


      1000€ ist die Werbungskostenpauschale welche jedem AN zu steht. Erst Kosten über diese Pauschale machen sich zusätzlich bemerkbar.
      Avatar
      schrieb am 15.08.13 17:30:18
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.259.003 von AktienKlaus am 15.08.13 16:56:42Ich sehe schon, ganz so einfach wirds nicht.

      Es ist schon einfach, an dir bleiben aber die Kosten hängen.

      Die 1.000 € Werbungskostenpauschale sind schon in den Tariftabellen eingearbeitet. da gibt es nichts mehr über die Steuererklärung. Erst was drüber ist - und dies habe ich dir ja schon errechnet.

      Möglich wäre noch eine "Fahrgemeinschaft". Die Km welche du nur mitfährst kannst du dann bis 4.500 € absetzen als wenn du selbst gefahren bist.
      Avatar
      schrieb am 16.08.13 16:50:56
      Beitrag Nr. 10 ()
      Viel wichtiger unbedingt Nachweise aufheben... Reparaturrechnungen mit km-stand, Tankquittungen und so weiter.

      Einfach Entfernung 12.500 * 0,3 = 3.700 EUR Kosten, die von der Steuer abgesetzt werden können, dann gibt es noch die 1000 EUR Pauschale, da bleiben dann wenn es keine sonstigen werbungskosten gibt noch 2.700 übrig.

      30% Steuersatz ==> Juhu 900 EUR an Steuern gespart.. das rockt :-)

      Trotzdem wird der Finanzbeamte höchstwahrscheinlich Nachweise verlangen..
      Avatar
      schrieb am 17.08.13 16:33:52
      Beitrag Nr. 11 ()
      um diesen "Chaos" von Desinformation ein für allemal
      abzuschalten:
      Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte (einfach 350 km)
      Entfernungspauschale nach §9EStG anzusetzen mit 0,30EUR je km
      -Arbeitstage jährlich (jetzt einmal angenommen 200)

      350x0,30x200 =21.000 EUR

      so wird gerechnet
      Avatar
      schrieb am 17.08.13 16:52:27
      Beitrag Nr. 12 ()
      nee er wollte nur 35 mal in Jahr hin fahren und sonst umsonst dort leben...

      ansonsten geht man von 220 oder 230 Tagen aus
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.08.13 17:06:13
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.270.953 von Baldur74 am 17.08.13 16:52:27woher weißt du,dass er nur 35 mal im Jahr hinfahren
      möchte.... Es war am Anfang eine ganz simple Frage
      und aus dieser Frage wird jetzt ein Fall "konstruiert":mad:

      Jede Steuergehilfin in einem Steuerbüro kann
      diese simple Frage simpel beantworten.
      Übrigens werden vom FA i.d.R.220 Tage anerkannt
      Avatar
      schrieb am 17.08.13 17:55:10
      Beitrag Nr. 14 ()
      Uff Danke erstmal für eure Antworten. Ganz schön verwirrend, auf einem Großteil der Kosten werde ich wohl sitzen bleiben.

      Nach mehrfacher Rücksprache, hier nochmal ein wenig mehr Fakten:
      - Pro Jahr wird an maximal 150 Tagen gearbeitet (dann aber auch deutlich über der Regelarbeitszeit von 8 Stunden)
      - Pro Jahr werden (schwankt leider) zwischen 46 und 66 einfache Fahrten (à 350 Km), also 23 bzw. 33 Hin- und Rückfahrten stattfinden (700 Km zusammen) stattfinden. Macht ca. 25.000 Km Strecke

      Ansonsten bleibt es bei:
      - NUR einen Erstwohnsitz (Zweitwohnsitz ist wegen kostenfreier Kost und Logi nicht drin)
      - Bahn und Mitfahrgelegenheit fällt aufgrund der Verbindungen und Arbeitszeitbeginn flach

      Nachweise werden beim Auto echt angefragt? Ein Nachweis vom Arbeitgeber reicht dort nicht? Die Tankrechnung könnte doch auch von jedem beliebigen "abgenommen" worden sein (kurz an der Tankstelle fragen etc.).
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.08.13 18:20:19
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.271.087 von AktienKlaus am 17.08.13 17:55:10Regelarbeitszeit usw.haben
      mit der Entfernungspauchale nichts zu tun.

      Also icharbeite 150 Tage im Jahr und
      fahre an diesen Tagen 350 km
      Dann gilt 150x350 x 0,30 = 18900.--
      s.a. Anlage N Zeilen 31-40 der EStErkl 2012
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.08.13 18:30:20
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.271.139 von oscarello am 17.08.13 18:20:19....fragt sich halt nur,wie hoch
      die Einkünfte aus nichtselbständiger
      Arbeit letztendlich sind:laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.08.13 18:53:06
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.271.139 von oscarello am 17.08.13 18:20:19Okay, Danke! Da werde ich nochmal die Tage bei nem Glas Wein durchfliegen und hoffentlich auch ein wenig den Hintergrund genauer verstehen und kennen lernen.

      Mit dem Gehalt, da gebe ich dir recht! :D
      Klar wäre es evtl. besser als selbstständiger, aber das ist ja leider m.M.n. nicht in jeder Branche möglich. Konkret gesagt, Offshoreindustrie. Eine Plattform kann man sich leider nicht von einem mageren Startkapital ins Meer stellen und in Betrieb halten, die Teile fressen richtig Kohle und Personalressourcen. Und den Job mag ich sehr sehr gerne, Hobby quasi zum Beruf gemacht. Somit ist's vollkommen OK für mich, Arbeit soll ja auch Spaß machen! :)
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.08.13 19:01:36
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.271.195 von AktienKlaus am 17.08.13 18:53:06...dann wünsch ich dir in deinem neuen Job
      alles Gute und viel Glück.

      oscarello:)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.08.13 19:40:00
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.271.087 von AktienKlaus am 17.08.13 17:55:10Nachweise werden beim Auto echt angefragt? Ein Nachweis vom Arbeitgeber reicht dort nicht? Die Tankrechnung könnte doch auch von jedem beliebigen "abgenommen" worden sein (kurz an der Tankstelle fragen etc.).

      Das Finanzamt fordert regelmäßig bei hoher Fahrleistung nicht die Tankquittungen (die kann man sich ja kg weiße besorgen) sondern die TÜV und ASU Berichte/Bescheinigngen. Dort steht amtlich der Km Stand drin. Und der wird dann vergleichen.

      Jede Steuergehilfin in einem Steuerbüro kann diese simple Frage simpel beantworten.

      Der "wichtige" Mitschreiber sollte vorm posten mal den simplen Sachstand erfassen. Da war nichts mit 200 Tagen zu lesen, sondern deutlich ca. 1 x wöchentlich.
      Avatar
      schrieb am 17.08.13 22:10:08
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.271.233 von oscarello am 17.08.13 19:01:36Danke! :)

      @sausebraus2000:
      Gut zu wissen mit den TÜV-Berichten, muss ich noch am Tacho drehen. :p
      Nein Spaß beiseite ; vor zwei Jahren wurden schonmal Fahrtkosten über den Steuerberater eingereicht, da wurde sowas (noch) nicht gefordert. Aber klingt logisch, auch danke für den Hinweis.

      Dann werde ich mal schauen, wie das alles klappt. :)
      Avatar
      schrieb am 17.08.13 22:15:52
      Beitrag Nr. 21 ()
      Zitat von sausebraus2000:
      Der "wichtige" Mitschreiber sollte vorm posten mal den simplen Sachstand erfassen. Da war nichts mit 200 Tagen zu lesen, sondern deutlich ca. 1 x wöchentlich.



      Mit dem 1x wöchentlich, das war übrigens richtig aufgefasst. Je nach Planung findet pro Woche ca. eine Fahrt statt, mal auch zwei.
      Avatar
      schrieb am 17.08.13 23:18:59
      Beitrag Nr. 22 ()
      Die Fahrtkosten werden nicht bei 30 Km täglich kontrolliert sondern erst wenn es Größenordnungen (wie bi dir erreicht). Wenn es keinen TÜV Bereicht gibt - weil Neufahrzeug ist und noch keine 3 Jahre rum sind - gehen auch die Rechnungen von Werkstätten/Reifenwechsel. Da ist aber schon wieder eine Maniplation möglich. Bei TÜV kann man nicht tricksen.

      Zu beachten ist weiterhin, das Fahrtkosten bei über 40.000 Km jährlich - ach wenn gefahren - NICHT anerkannt werden. Da tritt dann die "unzutreffende Besteuerung" ein: Bei 40.000 Km x 0,30 Cent = 12.000 € müssten dann bei 40 % Steuersatz 4.800 € erstattet werden. Da kauft man man sich für 2.000 € ein altes Auto und fährt dann fast frei....
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.08.13 23:24:57
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.271.783 von sausebraus2000 am 17.08.13 23:18:59Okay, gut. Dann muss wohl bei mir der TÜV-Bericht für herhalten. In die Werkstatt / zum Reifenwechsel geht der alte Bock nicht mehr, das wird alles selber erledigt. Werde mir noch zusätzlich eine Bescheinigung vom AG holen (bzw. Arbeitszeitennachweise gibt es ja sowieso) und dann mithilfe des TÜV-Berichts hoffen, dass sich da nicht quergestellt wird.

      40.000 Km / Jahr werde ich aller Voraussicht nach (gottseidank) nicht überschreiten, das wäre auch schon heftig. Aber gut zu wissen, falls sich doch nochmal etwas beruflich ändern sollte. Natürlich Top, dass das wieder mit einem Zweitwagen ausgetrickst werden kann. Papa Deutschland... :D
      Avatar
      schrieb am 27.09.13 12:50:00
      Beitrag Nr. 24 ()
      Mal als Rückmeldung, nachdem ich mit einigen Kollegen gesprochen und Google angeworfen habe:

      - Eine verschleppbare Plattform, Schiffe, Wanderbaustellen gelten nicht als Ortsfeste Arbeitsstätte, daher sind dort sowohl HIN- als AUCH RÜCKahrt absetzbar. Das sind doch schonmal sehr gut Neuigkeiten.

      - Zudem hat die Luxemburger Tabelle für Verpflegungsmehraufwand Anwendung in diesem Fall ; für den Ein- und Ausstiegstag (also bspw. Hinflug & Rückflug auf die Plattform) gelten die Verpflegungssätze des Landes, in dessen hoheitlichen Gewässern sich die Plattform zu der Zeit befindet. Und der liegt in vielen Ländern deutlich höher, als in Deutschland (Dänemark bspw. 60€, statt 24€ in Deutschland).

      Bei letzterem Punkt stellen sich wohl die Finanzämter öfters quer und man muss hinterhertelefonieren. Ansonsten soll das wohl so durchgehen.


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