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    Steuerschädlichkeit durch Beleihung von Rentenversicherung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.08.13 12:51:33 von
    neuester Beitrag 19.08.13 20:59:06 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.184.943
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      Avatar
      schrieb am 19.08.13 12:51:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo
      Ich habe iene Frage als Steuer "Laie" :
      Wenn man in einer aktuell Fremdgenutzten Immobilie Renovierungen durchführt (neue Heizanlage, neue Eletronik, Aussenastrich, Erdarbeiten zur Umgestaltung Aussenanlage) und hierfür ein endfälliges Darlehen aufnimmt und dieses mit 2 Rentenversicherungen besichert (die bank hat jedoch auf dem Formular "Darlehenstilgung" angekreuzt was so ja nicht geplant ist da das Darlehen ja weit vor Fälligkeit der RV zurückbezahlt wird). Ist das dann steuerschädlich für diese RV´s (Start der Verträge einmal 1994, einmal 2001) ?
      Auf was muss man hier achten um keine Steuerschädlichkeit zu riskieren.

      Über Ihre Hilfe wäre ich sehr froh
      Viele Grüße
      pastix
      Avatar
      schrieb am 19.08.13 13:11:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      ich würde sagen .lass dir von einem mod den titel korrigieren :keks:....denn so kommt ma nie +nimmer drauf , um was es hier geht :(
      Avatar
      schrieb am 19.08.13 20:54:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zitat von lyta: ich würde sagen .lass dir von einem mod den titel korrigieren :keks:....denn so kommt ma nie +nimmer drauf , um was es hier geht :(


      blödsinn! jeder der damit zu tun hat, kennt sich aus. wenn du dir als automechaniker keinen reim daraus machen kannst, spricht das doch für fachwissen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.08.13 20:57:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zitat von pastix1: Hallo
      Ich habe iene Frage als Steuer "Laie" :
      Wenn man in einer aktuell Fremdgenutzten Immobilie Renovierungen durchführt (neue Heizanlage, neue Eletronik, Aussenastrich, Erdarbeiten zur Umgestaltung Aussenanlage) und hierfür ein endfälliges Darlehen aufnimmt und dieses mit 2 Rentenversicherungen besichert (die bank hat jedoch auf dem Formular "Darlehenstilgung" angekreuzt was so ja nicht geplant ist da das Darlehen ja weit vor Fälligkeit der RV zurückbezahlt wird). Ist das dann steuerschädlich für diese RV´s (Start der Verträge einmal 1994, einmal 2001) ?
      Auf was muss man hier achten um keine Steuerschädlichkeit zu riskieren.

      Über Ihre Hilfe wäre ich sehr froh
      Viele Grüße
      pastix


      da brauchste nen experten oder man kann es auch googeln. mit deinen dürftigen angaben kann man so ohne weiteres keine fundierte antwort geben.

      http://www.iww.de/wvm/archiv/lebensversicherungen-zur-tilgun…

      http://www.steuer-gonze.de/web/index.php/steuertips/privatpe…
      Avatar
      schrieb am 19.08.13 20:59:06
      Beitrag Nr. 5 ()


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