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    General Electric - Geld zurück (Class action) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.09.13 22:01:05 von
    neuester Beitrag 22.09.13 10:07:03 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.186.171
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      Avatar
      schrieb am 16.09.13 22:01:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe von meinem Online-Broker (DAB-Bank) die Information bekommen, dass Aktionäre Schadenersatzansprüche geltend machen können, falls sie General Electric Aktien gekauft haben in folgenden Zeiträumen:

      Transaction Period Inflation Loss Per Share (Cumulative)
      Thu, Sep 25, 2008 to Thu, Jan 22, 2009 $1.81
      Fri, Jan 23, 2009 to Thu, Feb 26, 2009 $0.30
      Fri, Feb 27, 2009 to Thu, Mar 19, 2009 $0.20
      Fri, Mar 20, 2009 to Wed, Jun 17, 2009 $0.00

      In meinem Fall habe ich 660 Aktien gekauft im Oktober 2008. Mein gesamter "Inflation Loss Per Share" beträgt also 660 * 1,81 $ = 1.195 $. Insgesamt gibt es wohl rund 10,2 Mrd. "Outstanding Shares" laut Yahoo Finance.

      Nun meine Fragen:

      - Wegen des erwarteten Aufwands bezüglich der Inanspruchnahme des Schadenersatzes: muss ich die Formulare notariell beglaubigen lassen?
      - Hat jemand Erfahrungswerte, mit welcher Summe ich als Schadenersatz rechnen könnte?

      Danke und Gruß!

      Torsten
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.09.13 09:35:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.460.955 von delacerus am 16.09.13 22:01:05Schau hier:

      http://www.gesecuritieslitigation.com/

      Notariell beglaubigt muss da gar nichts sein, die melden sich wenn sie Dir was nicht glauben. Man kann es offenbar sogar online machen.

      Du wirst sehr viel weniger kriegen als was Du Dir da ausgerechnet hast. Es sind insgesamt nur 40 Millionen Dollar da, und davon gehen noch Unmengen an Spesen für die Anwälte ab. Aber genau kann man das nie sagen weil es immer darauf ankommt wieviele Claims überhaupt gestellt werden. Die Erfahrung sagt dass es eigentlich immer enttäuschend wenig ist, also erwarte Dir nichts, dann gibts auch keine Enttäuschung.
      Avatar
      schrieb am 22.09.13 10:07:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Pfandbrief,

      ich habe soeben meine Forderung online gestellt, nachdem man mir per Mail bestätigt hat, dass die Kaufbestätigungen meines Onlinebrokers als Anhang ausreichen.

      Das Onlineformular hat sehr gut funktioniert und der Aufwand hielt sich in Grenzen.

      Jetzt mal schauen, ob ich über die 10 USD komme, die für eine Rückerstattung als Mindestbetrag notwendig sind. :)


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