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    Daytrading - Steuern - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.09.13 14:06:34 von
    neuester Beitrag 01.02.14 17:04:29 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.186.597
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      Avatar
      schrieb am 27.09.13 14:06:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo w:o Community

      Ich habe eine Frage bezüglich der Steuerabgaben auf Gewinne beim Börsenhandel.

      Ich bin noch Schüler (+18 Jahre natürlich) und Handel zur Zeit Hobbymäßig CFD's bei CMC Markets. (Ein Jahr lang mit nem Demokonto, jetzt mit richtigem Geld)

      Meine Frage ist wie das mit den Gewinnen und Steuern (?) aussieht.

      Ich habe davon leider wirklich keine Ahnung.

      Kleines Beispiel: Sagen wir ich würde jeden Tag 10€ Gewinn machen. 10€*22Handelstage= 220€ pro Monat.

      Nun zahle ich bei einem Dax Kontrakt 1 Punkt Spread. Sind das alle "Abgaben" die ich zahlen muss? Oder muss ich das alles dem Finanzamt melden?
      Gibt es da ne Untergrenze (zb alle Gewinne über 100€/Monat müssen versteuert werden)?

      Hoffe ihr versteht was ich meine...

      Vielen Dank für die (hoffentlich) hilfreichen Antworten :)

      Mfg Byakuya
      Avatar
      schrieb am 27.09.13 14:13:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bis zu einem zu versteuerndem Einkommen unter dem Grundfreibetrag musst Du keine Steuern zahlen.
      Der Grundfreibetrag z.B. in 2013 von 8.354 EUR (pro Jahr) übersteigt die geplanten Gewinne deutlich.

      Jahr Ledige Verheiratete
      2014 8.354 Euro 16.708 Euro
      2013 8.130 Euro 16.260 Euro

      Ich habe mal ein Urteil gelesen, dass Daytrading als Glücksspiel gilt und deshalb gar nicht steuerpflichtig ist. Ich weiß aber nicht ob das immer noch gilt. Ist schon etwas her.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.09.13 14:16:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi,

      willkommen im Forum ;-)

      Du "darfst" im Jahr 801€ an Gewinnen einfahren ohne Steuern zu bezahlen. Bei allem was darüber geht wird automatisch von der Bank Abgeltungssteuer (25%) und Soli +ggf. Kirchensteuer abgeführt.

      Falls Du keine weiteren Einkünfte als die Gewinne aus Kapitalvermögen (im Bsp bei Dir CFDs) hast, kannst Du mit einer NichtVeranlagungsbescheinigung steuerfreie Gewinne i.H.v. 8004€ im Jahr erzielen.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 27.09.13 14:30:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vielen Dank für die schnellen Antworten (Tolles Forum) :)

      @szmojda meinst du echt 801€ oder fehlt da eine 0 ? Sonst passt das ja irgendwie nicht ganz zusammen mit dem Grundfreibetrag von Baldur74.

      Wenn es heißt es wird automatisch von der Bank abgeführt, heißt das der Betrag wird einfach automatisch von meinem normalen Bankkonto abgezogen?

      Denn ich habe ja im Prinzip noch ein "virtuelles" Konto bei CMC auf dem die Gewinne erstmal liegen bleiben und nicht auf mein echtes Konto überwiesen werden..

      Mfg
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.09.13 14:35:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      8004 EUR war 2012 :-) wir sind in 2013.

      NichtVeranlagungsbescheinigung ist eine Variante.
      Alternativ, einfach eine Steuererklärung am Jahresende abgeben.
      Die Abgeltungssteuer gilt als Steuervorauszahlung und die zahlt das FInanzamt in diesem Fall dann mit der Steuerveranlagung zurück.
      Dauert halt nur ein Weilchen.

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      Avatar
      schrieb am 27.09.13 14:43:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      Da hat sich meine Antwort überschnitten.
      Es gibt einen sogenannten "Sparerfreibetrag" den kann man auf mehrere Banken verteilen. Wenn Du z.B. der CMC den vollen Betrag von 801 EUR meldest bzw. zuordnest, wird bis zu diesem Gewinn keine Steuer einbehalten.
      Danach wird Abgeltungssteuer einbehalten außer man gibt eine Nichtveranlagungsbescheinigung ab.
      Der Gewinn gilt als zugeflossen, wenn man ihn sich auszahlen könnte. Dass man ihn auf dem Konto lässt ist uninteressant.
      Avatar
      schrieb am 27.09.13 14:50:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.528.539 von Byakuya am 27.09.13 14:30:13Meinte schon 801€. Um den Zusammenhang der beiden Beträge mal kurz zu erklären:
      801€ ist der Freibetrag aus Einkünften aus Kapitalvermögen
      8130€ ist der Grundfreibetrag aus allen Einkünften (Einkunftsarten)
      Bedeutet: ab 801€ Gewinn wird Dir die (Abgeltungs)Steuer automatisch abgezogen...am Jahresende kannst Du Dir die wieder zurück holen wenn alle Einkünfte aus 2013 nicht mehr wie 8130€ betragen!

      @Baldur74: ja hast recht, Grundfreibetrag ist von 8004 auf 8130 in 2013 gestiegen, thx!
      Avatar
      schrieb am 27.09.13 16:31:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.528.417 von Baldur74 am 27.09.13 14:13:11Mensch wäre ja hammer geil :D ist aber leider nicht so ;)

      Ich habe mal ein Urteil gelesen, dass Daytrading als Glücksspiel gilt und deshalb gar nicht steuerpflichtig ist. Ich weiß aber nicht ob das immer noch gilt. Ist schon etwas her.
      Avatar
      schrieb am 27.09.13 19:53:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      Sind denn nun alle Klarheiten beseitigt?
      Avatar
      schrieb am 01.02.14 17:04:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      Mal eine andere Frage.

      Ich habe das mit dem Trading versucht und für mich jetzt aufgegeben.

      Ich habe zwei Konten bei Brokern im Ausland.
      Auf dem einen sind Verluste und dem anderen ein kleiner Gewinn, über die gesamte Lebensdauer (ca. 4 Jahre)
      Wie kann ich die Konten komplett schließen und das Thema auch steuerlich abschließen?


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