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    Lang & Schwarz, LS1LUS ehemals WKN 645932 - LS-X (Seite 559)

    eröffnet am 26.10.13 17:07:42 von
    neuester Beitrag 29.03.24 12:54:40 von
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      schrieb am 28.08.21 21:12:04
      Beitrag Nr. 27.551 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.177.911 von omegonneu am 28.08.21 20:51:32Ja, aber ich finde, wenn man den Sozis eh immer für alles die Schuld gibt, kann man ihn auch gleich die alleinige Verantwortung geben. Am besten mit absoluter Mehrheit. Da man aber den Grünen immer eine Mitschuld gibt und es auch besser fürs Klima ist, geht auch ein Zweierbündnis.
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      schrieb am 28.08.21 21:04:33
      Beitrag Nr. 27.550 ()
      Lang & Schwarz | 79,60 €
      Avatar
      schrieb am 28.08.21 21:03:39
      Beitrag Nr. 27.549 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.177.809 von Datini am 28.08.21 20:21:51Eine kleine Korrektur (bevor ich alle verwirre): "Aber nur dem Leerverkäufer wird die Anrechnung der KESt aberkannt und zwar per Änderungsbescheid."
      Richtig muss es heißen: "nur dem Leerkäufer"
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      schrieb am 28.08.21 20:57:23
      Beitrag Nr. 27.548 ()
      Fragt man drei Juristen, bekommt man fünft Antworten. Aber wenn man sich die Bankenskandale der letzten Jahre so anschaut angefangen bei Subprime bis zur Manipulation des Libor ist es schwer vorstellbar, dass hier die Betreiligten lediglich einem Rechtsirrtum aufgessen sind. Denn, dass die Rechtsauffassung bzgl. Cum/Ex der Beschuldigten offensichtlicher Unsinn war, hat der Bundesgerichtshof letztinstanzlich festgestellt. Mögliche handwerkliche Fehler bei der Gesetzgebung ist doch keine Rechtfertigung für Betrug. Wo sind wir denn? Ich werde die Ausführungen dieses angeblichen Juristen mal an die Bundesrechtsanwaltskammer weiterleiten.
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      schrieb am 28.08.21 20:51:32
      Beitrag Nr. 27.547 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.177.884 von eltorero77 am 28.08.21 20:45:57Die Sozis sind mit einer Unterbrechnung von 4 Jahren seit 1998 in der Regierungsverantwortung. Das sind mehr als Merkel!
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      schrieb am 28.08.21 20:49:50
      Beitrag Nr. 27.546 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.177.839 von sirmike am 28.08.21 20:37:47Zu meiner ersten Nachricht: Wie so häufig sind die ersten Schnellschüsse nicht gerade die intelligentesten. Das habe ich dann in den folgenden Nachrichten revidiert, nachdem ich mich mal tiefer mit dem Geschäftsmodell befasst habe (hätte man ja auch machen können, bevor man investiert :-))) und die Geschäftsberichte gelesen habe.

      Zu deiner Frage Eigenbestand vs. Kundenbestand: L&S kann natürlich nur auf den Eigenbestand anrechnen. Daher resultieren die Steueranrechnungsansprüche zwingend aus selbigem!
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      schrieb am 28.08.21 20:47:32
      Beitrag Nr. 27.545 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.177.809 von Datini am 28.08.21 20:21:51
      Zitat von Datini: Mach ich gerne!

      Wie gesagt…. Ich versuche damit nur zu eruieren, was L&S vorgeworfen wird (unabhängig ob, begründet oder nicht).
      Mich hat allerdings schon ein wenig stutzig gemacht, dass sich aus dem Geschäftsbericht 2007 ergibt, dass die KESt-Anrechnungsansprüche 30x (!) so hoch waren wie 2006. Mit anderen Worten: L&S hielt in 2007 (jeweils) am Dividendenstichtag 30x mehr deutsche Aktien als 2006.


      L&S beteuert doch, dass sie nichts über cum/ex Konstellationen wissen.

      Das passt aber dann nicht zusammen. Denn es wäre ja Lus, die getrickst hätte. Oder es hat sich einfach die Struktur des Depots so verändert, dass die Forderungen rechtmäßig waren. Und sie haben jetzt einfach mal die Erstattungen aufaddiert und uns als Rückstellung aufgetischt.
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      schrieb am 28.08.21 20:45:57
      Beitrag Nr. 27.544 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.177.080 von omegonneu am 28.08.21 17:03:34Was auch immer passiert in dieser Republik Schuld haben am Ende immer die Sozis. Es wird Zeit, dass diese endlich mal wieder den Bundeskanzler stellen, damit wenigstens die Adresse endlich mal wieder stimmt.
      Lang & Schwarz | 79,60 €
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      schrieb am 28.08.21 20:37:47
      Beitrag Nr. 27.543 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.177.809 von Datini am 28.08.21 20:21:51
      Zitat von Datini: Mach ich gerne! Zunächst noch einmal die Passage aus der ad hoc: "So ist nach vorläufiger Auswertung des Zwischenberichtes zu den Jahren 2008 bis 2009 mit dem Erlass von Änderungsbescheiden zu rechnen, die auch bei etwaiger teilweiser Zahlungsverjährung zu einer hohen Ergebnisbelastung wegen aller betreffenden Jahre (2007 bis 2011) in Höhe von bis zu Euro 61 Mio. für die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft führen würden."

      Die Passage aus der ad hoc lässt sich m.E. nur so interpretieren, dass L&S damit rechnet, selber (!) Adressat von Änderungsbescheiden zu werden.

      Wie schon mehrmals geschrieben sind bei cum/ex diverse Beteiligte vorstellbar, die steuerliche Konsequenzen zu befürchten haben. Aber nur dem Leerverkäufer wird die Anrechnung der KESt aberkannt und zwar per Änderungsbescheid. Alle anderen Beteiligten würden nur einen Haftungsbescheid bekommen. Der würde aber erstmalig (!) erlassen, nicht geändert.
      Dazu passt auch die Formulierung „bei etwaiger Zahlungsverjährung“. Zahlungsverjährung spielt nur eine Rolle, wenn die FinVerw die Anrechnung der KESt beim Leerkäufer ändern will. Der Erlass von Haftungsbescheiden orientiert sich an der Festsetzungsfrist (vgl. § 191 Abs. 3 AO).
      Ich mache das also sehr stark an Fachtermini fest und denke mal, dass eine ad hoc bei so einem brisanten Thema wohl kaum ohne steuerjur. Review geschrieben wurde.
      Wie gesagt…. Ich versuche damit nur zu eruieren, was L&S vorgeworfen wird (unabhängig ob, begründet oder nicht).
      Mich hat allerdings schon ein wenig stutzig gemacht, dass sich aus dem Geschäftsbericht 2007 ergibt, dass die KESt-Anrechnungsansprüche 30x (!) so hoch waren wie 2006. Mit anderen Worten: L&S hielt in 2007 (jeweils) am Dividendenstichtag 30x mehr deutsche Aktien als 2006.

      Ich habe mal im Strang zurückgeblättert, da hast Du selbst quasi das Gegenteil geschrieben (Quelle): "Bei cum/ex können eine Vielzahl von Beteiligten steuerlich betroffen sein. In erster Linie (als primärer Steuerschuldner) der Leerkäufer, dem die Anrechnung der KapESt versagt wird. Daneben können aber eine Reihe von anderen Beteiligten über das Institut der sog. steuerlichen Haftung (= Eintreten für eine fremde Steuerschuld) herangezogen werden. Dies gilt z.B. für die Depotbanken von Leerverkäufer und Leerkäufer als auch für sämtliche Personen, die die konkrete cum/ex Transaktion im Rahmen einer Beihilfetat unterstützt haben. Die Norm hierfür ist § 70 AO. Hierfür wird das strafrechtliche Auskunftsersuchen benötigt."

      Schaut man nu auf das Beispiel Apobank, die als Depotbank "beteiligt" war... die Apobank hat 380.000 Euro Provisionen eingenommen und vom Finanzamt (ebenfalls Düsseldorf) eine Steuerforderung von knapp 49 Millionen Euro auf den Tisch bekommen. Die Apobank ist einfach nur die erste und einfachste Adresse, wo das FInanzamt ansetzen kann und genau das tut es: es geht den Weg des geringsten Widerstands. Dass die Apobank nun viel zu viel Steuern erstatten muss, die sie selbst niemals eingenommen hat, lässt das FA kalt. Die Apobank kann (und wird!) versuchen, sich dieses geld von den anderen "Beteiligten" wiederzuholen. Und auch diese Beteiligten müssen nicht zwangsläufig "Täter" oder "Schuldige" sein (wie zB der beteiligte Hedgefonds).

      Zu Deiner letzten Passage: hatte LuS diese Aktien, aus denen sich die Anrechnungsansprüche ergeben haben, als Eigenbestand oder im Kundenauftrag in den Büchern?

      Dazu noch ein Denkanstoß: wenn die Steuerfahnder der Meinung wären, LuS bzw. deren Verantwortliche hätten aktiv an einem CumEx-Deal mitgewirkt und sich an der betrügerischen Steuererstattung die Taschen vollgemacht, dann hätte das Finanzamt LuS jetzt einen Brief geschrieben und um Unterlagen und Auskünfte gebeten? Die Verdunklungsgefahr wäre doch viel zu groß! Bei einem konkreten Tatverdacht (!) gegen LuS bzw. deren Organe hätte man doch eine sofortige Hausdurchsuchung veranlasst und Unterlagen beschlagnahmt! Da dies nicht geschehen ist, spricht das meiner Meinung nach ganz klar gegen die These, dass LuS als Mittäter im Fokus steht (sondern nur als (unwissender) Tatbeteiligter).
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      schrieb am 28.08.21 20:35:43
      Beitrag Nr. 27.542 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.177.797 von ostri2012 am 28.08.21 20:17:44Es ist anders herum.
      Das FA hat eine Anfrage gestellt, LuS hat darauf eine Adhoc rausgehauen, Verschiebung der HV und eine Rückstellung von 61 Mio angekündigt.
      Wer hat den schwarzen Peter, wenn nichts dabei rauskommt? Und vor allem: Was hat dann der Vorstand dem FA unterstellt? Ein Schönes Neues Deutschland?

      Ich habe mich nicht von LuS verabschiedet. Ich bin inzwischen der Meinung, dass es durchaus auf meine gesehenen 65 Euro rauslaufen kann.
      Das Geld wartet darauf, wieder investiert zu werden. Einen Teil werde ich in einen Genesis G80 investieren und wenn der coup gelingt, dann werde ich da wieder soviele Aktien haben, wie am letzten Freitag morgen. Aber das wird etwas dauern, bei beiden Investments.
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